Redner: Peter Geiling, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
verehrte Gäste!

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehören aber nicht nur der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch die so genannten freiwilligen Leistungen im Mittel- und Gymnasialbereich und insbesondere im Förderschulbereich.

Deshalb war ich Ende Juli nicht erfreut als die Kürzung des Schulschwimmens in der Zeitung stand. Auch wenn dies eine freiwillige Leistung ist hat hier die Stadtverwaltung meiner Meinung nach eine Grenze überschritten, die nicht überschritten werden darf.

Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt den Ausgangspunkt für das Schulschwimmen umgehend wieder herzustellen. Dieses Problem haben auch die Fraktionen CDU, Die Linke und B90/Die Grünen erkannt und etwa gleich lautende Anträge gestellt.

Nach ausführlicher Diskussion in den zuständigen Fachausschüssen hat die Stadtverwaltung in sehr kurzer Zeit einen Verwaltungsstandpunkt vorgelegt, der die Intentionen der Anträge und die Diskussion in den Fachausschüssen aufnimmt.

  • Es wird der Ausgangspunkt von 2007 für das Schulschwimmen wieder hergestellt.
  • Mit der Bildungsagentur wird enger Kontakt geschaffen über die pädagogisch zielgerichtete Verwendung des Schwimmunterrichtes und zum Erreichen einer hohen Quote der Erlangung der Schwimmfähigkeit der Kinder und Jugendlichen.

Die SPD-Fraktion wird deshalb den Verwaltungsstandpunkt übernehmen.

Rednerin: Ingrid Glöckner, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion und Mitglied im FA Stadtentwicklung u. Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte, werte Gäste!

Der 1987 errichtete Bowlingtreff war zu diesem Zeitpunkt quasi ein „Schwarzbau“, der so gar nicht in die typische DDR-Architektur passte. Der kantige Bau mit viel Glas und verwinkelten Räumen und Gängen wurde als Umbau der ehemaligen Umformerstation halblegal errichtet. Winfried Szigoleit hat hier den einzigen in Leipzig errichteten Gesellschaftsbau nach dem Neubau des Gewandhauses entworfen.
Die Volkssportstätte war bei den Leipzigern sehr beliebt und ist fast schon zur Legende geworden. Gab es doch außer in Berlin für DDR-Bürger keine Möglichkeit dem Freizeiterlebnis Bowling zu frönen. Deshalb gibt es immer wieder Fragen, was mit dem jetzt fast 10 Jahre leerstehenden Gebäude in Zukunft werden soll.

Erst mit der Jahresausstellung Architektur der HTWK im Oktober 2007 wurde das Gebäude kurzzeitig wieder zum Leben erweckt und ist in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt worden. Inzwischen wurde der Eingang wieder verschlossen und es gibt noch keine konkreten Vorschläge, wie das Gebäude künftig genutzt werden könnte.
Besondere Bedeutung wird der Standort mit der Inbetriebnahme des City-Tunnels und damit des Haltepunktes am Wilhelm-Leuschner-Platz bekommen. Gerade jetzt wird im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Errichtung einer Markthalle am historischen Standort die künftige Bebauung des Platzes öffentlich diskutiert.

Wir sind allerdings der Meinung, dass noch mal über die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Areal nachgedacht werden muss, um Fehlentwicklungen zu verhindern. In diesem Zusammenhang sollte auch die künftige Nutzung des Bowlingtreffs mit betrachtet werden. Im Verwaltungsstandpunkt werden Sicherungsmaßnahmen für den Erhalt der Baussubstanz vorgeschlagen, die mit relativ geringem Aufwand den weiteren Verfall des Gebäudes aufhalten. Da erst nach der Fertigstellung des City-Tunnels die Möglichkeit besteht, geplante Maßnahmen umzusetzen, können wir diesem Vorschlag zustimmen.
Eine temporäre Nutzung durch Dritte sollte aber durchaus auch in den nächsten Jahren ermöglicht werden, damit die HTWK nicht der letzte Nutzer gewesen ist. Wir bitten um Zustimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Redner: Claus Müller, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und Mitglied im BA Stadtreinigung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
sehr geehrte Gäste!

Wieder einmal sind eine neue Abfallwirtschaftssatzung und eine neue Abfallwirtschaftsgebührensatzung zu beschließen – und wieder gibt es darüber Diskussionen.

Schwerpunkt ist diesmal nicht die Abfallwirtschaftsgebührensatzung, da es hier nur geringfügige Änderungen sowohl in positiver als auch in negativer Richtung gibt (z.B. Erhöhung um 4 Cent beim der 240 l–Behälter je Leerung, Verringerung um 86 Cent beim 1,1 m ³-MGB je Leerung). Zu beachten ist bei der Gebührenkalkulation übrigens, dass in der Berechnung immer das durchschnittlich ermittelte Gewicht je Behälter und die prognostizierte Leerungsanzahl berücksichtigt wird.

Diskussionen gibt es in diesem Jahr bezüglich der Abfallwirtschaftssatzung, die vor allem durch die Großvermieter geführt wird.
Nach der neuen Satzung fällt der Passus – der übrigens in der vorangegangenen Satzung schon angekündigt wurde – weg, dass die Abfallbehälter durch Mitarbeiter der Stadtreinigung vom Stellplatz bis zur Straße transportiert werden, wenn die Wegstrecke 15 m unterschreitet. Jetzt müssen die Behälter durch den Hauseigentümer oder durch beauftragte Dritte bereitgestellt werden. Diese Praxis ist übrigens in vielen Städten (z.B. der Großstadt Chemnitz) und Gemeinden üblich. Ich selbst stelle seit langem am Tag der Leerung den Abfallbehälter auf die Straße und stelle ihn wieder zurück. Auch bei vielen Mehrfamilienhäusern ist dies bereits üblich.
Warum nun fällt der Service der Bereitstellung weg? Wir Stadträte haben am 20.02.2008 die Vorlage Optimierung des Eigenbetrieb SRL (DS IV/2967) positiv votiert und damit den Eigenbetrieb im Rahmen der Haushaltskonsolidierung dazu aufgefordert Einsparpotenziale aufzuzeigen. Das Ergebnis war einen Lader je Fahrzeug einzusparen, dadurch war auch die Bereitstellung nicht mehr möglich.

Aber zurück zur Diskussion über die Neuregelung der Abfallwirtschaftssatzung. Das Argument, dass beim Bereitstellen der Behälter auf dem Gehweg (öffentlicher Verkehrsraum) eine Ordnungswidrigkeit begangen würde, ist eindeutig falsch, denn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig sieht die Bereitstellung (auch am Vorabend) eindeutig vor. Wenn dem nicht so wäre (siehe oben), hätte eine Vielzahl von Leipziger Bürgern, die das Herausstellen seit Jahren praktiziert, ständig ordnungswidrig gehandelt.

Trotzdem ist das Aufstellen sicherlich in manchen Fällen problematisch und kann zu Schwierigkeiten beim „Befüllen“ der Abfallfahrzeuge führen. Deshalb unsere erneute Frage, die schon mehrmals durch unsere Fraktion gestellt wurde: Ist es nicht möglich am Leerungstag in einem begrenzten Zeitfenster, denn die Touren sind geplant und bekannt, ein eingeschränktes Halteverbot auszuweisen? In anderen deutschen und europäischen Städten wird dies seit Jahren praktiziert.

Zusammenfassend kann ich sagen, die beiden Neufassungen der Satzungen sind notwendig und die SPD-Fraktion wird mehrheitlich zustimmen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig prüft, wie die Energie- und Heizkosten bei Bedarfsgemeinschaften durch eine gezielte Beratung gesenkt werden können. Zu prüfen ist, ob und wie Bedarfsgemeinschaften ein kostenloser Energieberatungsservice angeboten werden kann. Eine Möglichkeit wären z. B. Energieberater, die über den Kommunalkombilohn finanziert werden. Die Realisierung des Projektes kann durch den Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) und die Stadt Leipzig erfolgen. Die Schulung der Mitarbeiter könnte in Kooperation mit den Stadtwerken Leipzig und gegebenenfalls mit Umwelt- und Sozialverbänden bzw. Vereinen erfolgen. Der Einsatz sollte ausschließlich in Bedarfsgemeinschaften erfolgen, um den Bürgern, die sich in der Regel keine Energieberatung leisten können, Energiesparpotentiale zur Senkung der Energiekosten aufzuzeigen. Auch hierbei sollte eine Kooperation mit den Umwelt- und Sozialbverbänden bzw. Vereinen erfolgen.

Begründung:

Statt auf Sozialtarife zu setzen, wird in verschiedenen Städten, darunter Düsseldorf und Frankfurt/Main, auf eine kostenlose Energieberatung zur Verminderung der Strom- und Heizkosten innerhalb von Bedarfsgemeinschaften gesetzt. So lassen sich bereits mit simplen Maßnahmen, wie dem Einsatz von Energiesparlampen oder der Vermeidung des Betriebs von Geräten im Stand-By-Modus, ca. 100 Euro im Jahr pro Haushalt an Energiekosten einsparen. Im Gegensatz zu einem Sozialtarif, bei dem der niedrigere Preis durch die anderen Kunden subventioniert wird, kann Energieberatung zu einer win-win-Situation führen. Der erste Nutznießer wären die Bedarfsgemeinschaften, die Energie und damit Geld einsparen. Der zweite Nutznießer wäre die Stadt Leipzig, die bei den Kosten der Unterkunft einsparen könnte. Der dritte Nutznießer wäre das Klima, da der CO2-Ausstoß durch einen geringeren Energieverbrauch zurück geht.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig oder ein beauftragter freier Träger entwickelt ein Modellprojekt zur Schaffung eines Materialpools für Tagespflegepersonen.
Diese sollen die Möglichkeit haben, Materialien zur Umsetzung des Bildungsplanes (z. B. Pädagogische Spiele, Sportgeräte, Literatur) kostenlos oder zu geringen Preisen ausleihen zu können.

Begründung:

Die Anschaffung entsprechender Materialien ist sehr teuer. Oftmals werden diese nur für einen kurzen Zeitraum verwendet.
Auch die Lagerung zahlreicher Materialien und Spielgeräte erfordert Platz, den Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrer eigenen Wohnung betreuen, oft nicht haben.
Spezielle Literatur, die für Tagespflegepersonen interessant ist, gibt es in der Regel nicht in Bibliotheken.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, bei der Neubeschaffung von Kraftfahrzeugen für die Verwaltung und die städtischen Eigenbetriebe, Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken (z.B. Hybridtechnik, Erdgasantrieb, elektroenergetische Betreibung) bzw. nur PKWs mit konventionellem Antrieb, deren CO2–Emission unterhalb des aktuellen Grenzwertes (derzeit 130 g/km) liegt, zu beschaffen. Dazu soll ein abgestimmtes, kohärentes System zwischen Stadt und LVV-Unternehmen entwickelt werden.

Begründung:

Seit dem UN-Klimabericht wird immer deutlicher, dass eine Klimakatastrophe auf der Erde droht, wenn wir nicht energisch gegensteuern.
Ein Teil der dafür verantwortlichen Treibhausgase wird durch den Verkehr „produziert“ (PKW: 11,9 %, übriger Verkehr: 7,1 %; Quelle ADAC). Deshalb ist es notwendig, hier umsetzbare Lösungen zu finden.
Erste Rahmenbedingungen wurden bzw. werden durch die neue EU-Umweltrichtlinie und geplante nationale Regelungen („Ökolabel für Kraftfahrzeuge“) vorgegeben. Nun gilt es, auch auf kommunaler Ebene wirksam zu werden.
Bei der LVV liegen inzwischen Konzepte vor, die rund 1000 Pkw der Unternehmen und ihrer Töchter künftig elektroenergetisch zu betreiben.

Anfrage der SPD-Fraktion 

In der LVZ vom 25.09.2008 war unter der Überschrift „Die Glücksblockade“ ein Statement der Theatrium-Chefin, die seit Jahren eine Immobilie für ihr Theater sucht, zu lesen.

In einer Vorlage der Stadtverwaltung DS IV/3023 vom Dezember 2007 wurde die weitere Verfahrensweise zur Bereitstellung von Räumlichkeiten für das Theatrium dargestellt. Laut dieser Drucksache ist der Erwerb der Alten Salzstr. 57 und 59 zu prüfen. Über das Ergebnis sollte durch das Dezernat VI eine Drucksache erstellt werden. Nach Aussage der Vorlage DS IV/3023 sollen beim Scheitern des Erwerbs oder des Umbaus die Planungen zum Umbau der „Völkerfreundschaft“ wieder aufgenommen werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann ist mit der avisierten Drucksache zu rechnen?
  2. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung zum Erwerb der Liegenschaft Alte Salzstr.?
  3. Wie ist der Stand der Planungen zum Umbau der Liegenschaft Alte Salzstr.?
  4. Wurden durch das ASW Fördermittel beantragt, und wenn ja, sind diese bewilligt?
  5. Stehen die für den Umbau im Haushalt zur Verfügung gestellten Haushaltmittel in Höhe von 250.000 Euro noch zur Verfügung?