Redner: Dr. Joachim Fischer, Stadtrat und Vorsitzenden des FA Stadtentwicklung u. Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Der Stadtrat wird mit diesem Tagungsordnungspunkt zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45.5 „Höfe am Brühl“ gebeten. Das Vorhaben näher zu erläutern erübrigt sich. An dieser Stelle ist zu einer Vielzahl von Anlässen alles Wissenswerte bereits gesagt worden. Für mich ist das Bauvorhaben eines der wichtigsten der letzten Jahre für die Leipziger Innenstadt.

Mit dem Satzungsbeschluss wird uns ein Dokument zur Abstimmung vorgelegt, das eine Regelungsdichte für das Vorhaben festlegt, die zumindest für uns in Leipzig neu ist. Als ich die Vorlage durchgearbeitet habe, hat sich mir die Frage aufgedrängt, wie man in früheren Zeiten ohne solche Regelwerke große Vorhaben, wie Kirchen oder unsere Messepaläste, vorbereiten und bauen konnte. Das konnte doch eigentlich nicht gut gehen!

Wir wurden zu diesem umfangreichen Werk an Festsetzungen gezwungen, da in der Zwischenzeit juristische Schlaumeier festgestellt haben, das für ein solches Objekt ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan, zu dem immer ein Durchführungsvertrag mit einer Vielzahl privatrechtlicher Regelungen gehörte, nicht mehr anwendbar sei. Also mussten nun alle städtischen Forderungen, sofern sie städtebaulicher Art waren, in einen „normalen“ Bebauungsplan gepresst werden. Das Ergebnis sollen wir heute beschließen. Ich empfehle dies zu tun.

Ergänzend zur vorliegenden Satzung wurde mit dem Investor ein Vertrag erarbeitet, in dem sichergestellt werden sollte, dass weitere Forderungen der Stadt, die nicht städtebaulich begründbar waren, durchgesetzt werden konnten. Da sind z.B. Wünsche der Stadt bezüglich der Gestaltung der äußeren Hülle, der Fassade, Festlegungen zur Erschließung des Vorhabens und Kostenübernahmevereinbarungen.

Dieser Vertrag liegt vor. Er wurde nach Ansicht einer Mehrheit des Fachausschusses zu unserer Zufriedenheit ausgehandelt.
Ausschussmitglieder aber auch Mitarbeiter der Verwaltung sagen hinter vorgehaltener Hand, dass so noch kein Investor an die Kandare genommen wurde.

Leider ist nun vor Unterzeichnung des Vertrages durch den Investor ein neues Problem aufgetreten. Der Finanzinvestor hat lediglich einer Paraphierung des Vertrages zugestimmt. Kurz gesagt: Die internationale Finanzkrise hat uns bei diesem Vorhaben eingeholt.
Als Kompromiss hat die Verwaltung eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Investor vereinbart, die es der Stadt gestattet, das mit dem heutigen Satzungsbeschluss geschaffene Baurecht entschädigungsfrei aufzuheben, wenn der Vertrag bis zum Jahresende nicht unterzeichnet ist. Diese Lösung ist nicht schön, nach Auffassung der städtischen Juristen jedoch rechtssicher. Zur Vermeidung eines Zeitverlustes bei der Realisierung des Vorhabens wird die SPD-Fraktion diesen Weg mitgehen und der Satzung zustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Sächsischen Staatregierung dafür einzusetzen, dass der Landeszuschuss für die Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2009 um 400 Euro auf 2.200 Euro erhöht wird.

Begründung:

Die derzeitige Höhe des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung von 1.800 Euro gibt nicht mehr die tatsächliche Kostenentwicklung seit der letzten Erhöhung der Pauschale zu Jahresbeginn 2005 wieder. Diese Kostenentwicklung kann der Freistaat Sachsen nicht länger auf die Kommunen und die Eltern abwälzen. Um die politischen Ziele und die rechtlichen Vorgaben nach einem bedarfsdeckenden und pädagogisch gehaltvollen Kinderbetreuungsangebot ohne Zugangskriterien in den Kommunen umsetzen zu können, ist eine Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung zu Jahresbeginn 2009 sowie dessen jährliche Dynamisierung unabweisbar.

Zu Jahresende 2007 gingen Berechnungen in Leipzig von einer Steigerung der Betriebs- und Personalkosten um zehn Prozent aus. Inzwischen geht der Sächsische Städte- und Gemeindetag von Kostensteigerungen von ca. 15 Prozent aus: „Eine hälftige Finanzierungsbeteiligung des Freistaates an den zwischenzeitlich eingetretenen Kostensteigerungen bedeutet, dass der Landeszuschuss um weitere 215 Euro pro Platz erhöht werden müsste“ (SSG in PM 07/2008 vom 17.09.2008).

Zudem plant der Landesgesetzgeber die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:13 auf 1:12 und stellt dafür die Erhöhung des Landeszuschusses für Kindertagesbetreuung um 75 Euro auf 1.875 in Aussicht. Die Gesamtkosten dieses grundsätzlich begrüßenswerten Schrittes betragen jedoch nach Angaben des Sächsischen Städte- und Gemeindetages 170 Euro pro Platz.

Änderungsvorschlag:

Unter 1.1 Sachziele wird der Absatz 2 wie folgt neu gefasst:

Die Holding übt die einheitliche Leitung bezüglich der Tochterunternehmen i.S. des § 18 AktG aus. Dies bedingt insbesondere, dass

  • alle wichtigen strategischen Entscheidungen in den Tochterkonzernen im Vorfeld über die LVV zu kommunizieren bzw. mit dieser zu erörtern sind
  • alle strategischen Grundsatzfragen, die den Gesamtkonzern betreffen, auf Ebene der LVV in Abstimmung mit dem Gesellschaftervertreter entschieden werden; die Regularien des Informations- und Zustimmungskataloges für die LVV-Gruppe bleiben davon unberührt
  • die Teilkonzerne sicherstellen, dass der LVV alle von ihr benötigten Schüsselinformationen zeitgerecht und aussagekräftig übermittelt werden
  • die LVV über eine eigenständige Konzernrevision verfügt
  • die Geschäftsführung der LVV als Gesellschaftervertreter in den Aufsichtsräten der Tochterkonzerne vertreten ist und dort mittelfristig auch den Vorsitz übernimmt
  • die gesamte Investitions- und Finanzplanung des Konzerns rechtzeitig, vor Entscheidung in den Aufsichtsräten der Teilkonzerne, mit der Geschäftsführung der LVV abgestimmt wird
  • die LVV zur Umsetzung der Vorgaben und Aufgaben mit entsprechend qualifizierten personellen Ressourcen ausgestattet wird

Unbeschadet dessen bleibt die Eigenverantwortlichkeit der Beteiligungsunternehmen im jeweiligen operativen Kerngeschäft unberührt.

Punkt 2 wird wie folgt neu gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Geschäftsführung der LVV mbH diese Zielvorgaben innerhalb des LVV-Konzerns bis zum 31.3.2009 umzusetzen und alle dafür ggf. erforderlichen Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung herbeizuführen. Die Tochterunternehmen sind aufgefordert, ihre aktuellen Planungen mit den Vorgaben abzugleichen, ggf. anzupassen und weitergehend zu konkretisieren.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Anfrage der SPD-Fraktion 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Sommerpause wurde zum wiederholten Male in der Presse eine gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft für die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen bzw. die Gründung eines regionalen Wirtschaftsrates im Großraum Leipzig diskutiert.
Nach unseren Erkenntnissen arbeiten Stadt und die angrenzenden Landkreise, aber auch benachbarte Kommunen und Kreise in Sachsen-Anhalt, bei der Investorenakquise für Neuansiedlungen bzw. Firmenerweiterungen bereits jetzt gut zusammen (Bsp. DHL).

Die SPD-Fraktion fragt daher an:

  1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Diskussion über eine gemeinsame Wirtschaftsförderungsgesellschaft bzw. einen regionalen Wirtschaftsrat?
  2. Sieht die Stadt bei dieser Thematik derzeit Handlungsbedarf?
  3. Ist die Gründung einer weiteren Institution überhaupt sinnvoll, wo doch bei der Investorensuche schlanke und schnelle Strukturen gefragt sind?

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, den finanziellen Fehlbedarf für das Schulschwimmen in Höhe von 50 T€ für das aktuelle Schuljahr abzusichern. Für den kommenden Haushalt sind diese Mehrkosten von vornherein einzuplanen.

Begründung

Das Schulschwimmen ist ein wichtiger Bestandteil der sportlichen Ausbildung der Kinder und Jugendlichen. Dazu gehört aber nicht nur der sogenannte Pflichtteil im Grundschulbereich, sondern auch das Schulschwimmen im Mittelschul- und Gymnasialbereich.
Seit 1991 sind die Preise für eine Bahnstunde unverändert geblieben. Teil des Stadtratsbeschlusses (ab 01.09.2004) zur Übertragung der Bäder war auf Grund der steigenden Betriebskosten, eine moderate Erhöhung der Preise für eine Bahnstunde.
Der Aufsichtsrat der Sportbäder Leipzig GmbH beschloss 2006 für 2007 die erste Erhöhung der Bahnstunde auf 9 Euro. Hierzu liegt die Akzeptanz des Schulverwaltungsamtes vor. Ab 01.09.2008 erfolgt eine weitere Anhebung der Preise auf 10 Euro.
Laut Bäderfinanzierungsvertrag muss die Bädergesellschaft 875 Bahnstunden für den Schulsport vorhalten. Belegt werden durch das Schulverwaltungsamt jedoch nur ca. 624 Bahnstunden.
Für einen Teil der Bahnstunden wird die „Sachsentherme“ mit einem höheren Betrag als 10 Euro angemietet. Dies ist im Zusammenhang der eingeschränkten Finanzlage zu hinterfragen. Die Kürzung für die Sportbäder GmbH ist deshalb auf Kosten der Kinder und Jugendlichen nicht gerechtfertigt.

Änderungsvorschlag

Der Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Über die Umsetzung der Maßnahmen und Weiterentwicklung des Aktionsplanes ist dem Stadtrat jährlich zu berichten. Der erste Umsetzungsbericht erfolgt im 1. Quartal 2009. Dabei sind besonders die kurzfristigen Maßnahmen auf ihre Effizienz (Qualität, Personal und Finanzierung) zu untersuchen und mit Zahlen zu untersetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung stellt die notwendigen Mittel für das Sozialticket in den Haushaltsplanentwurf der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2009 ein.

Begründung:

Durch das Veto der Landesdirektion Leipzig konnte der Beschluss, das Sozialticket ab August 2008 einzuführen, nicht realisiert werden.
Bereits bei den Planungen zum Haushalt 2009 ist diese Summe zu berücksichtigen. Voraussetzung ist ein ausgeglichener Haushalt, damit den Vorgaben der Landesdirektion entsprochen wird.