Redner: Peter Geiling, Bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte und
sehr geehrte Gäste!

Heute liegt dem Stadtrat der Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule Thekla-Portitz-Plaußig als Schulversuch zur Abstimmung vor.
Grundlage für diese Vorlage sind die beschlossene Schulnetzplanung und der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD. Die Ergebnisse der PISA-Studie der letzten Jahre haben gezeigt, dass Kinder, die Schulen besuchen, bei denen das Gemeinschaftsschulkonzept angewendet wird, führend in den Leistungen sind und es dort auch weniger Schulabbrecher gibt. Als Beispiel sei hier nur Finnland genannt.

Bei der Gemeinschaftsschule geht es nicht um den Namen, sondern um den Inhalt des Schulunterrichtes.
Unter einer Gemeinschaftsschule versteht man eine Schule, in der Schüler so lange wie möglich gemeinsam miteinander und voneinander lernen. Die Chancengleichheit aller Schüler wird verbessert, denn durch das gemeinsame Lernen werden leistungsstärkere und leistungsschwächere Schüler gleichermaßen gefordert und gefördert.

Für dieses neue pädagogische Konzept haben sich die Lehrer, die Schüler und die Eltern viele Gedanken gemacht. Dieser Einsatz muss auch bei der Umsetzung durch das Schulverwaltungsamt und die Bildungsagentur aktiv unterstützt werden.
Auch die Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Grundschulen und Gymnasien sind sehr zu begrüßen.

Dass die Errichtung von Gemeinschafts-/Gesamtschulen der richtige Weg zur besseren Bildung unserer Kinder ist, zeigt die Verleihung des Deutschen Schulpreises 2007 durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Schavan, an die Robert-Bosch-Gesamtschule in Hildesheim.
Als Begründung wird angeführt, dass:

  • die Schule Maßstäbe bei der Ausgestaltung als Ganztagsschule setzt.
  • die pädagogische Arbeit auf hohem Niveau erfolgt.

Zu bemerken ist, dass hier 1350 Schüler unterrichtet werden.

Nach der Nachbarschaftsschule ist die Schule Thekla-Portitz-Plaußig die 2. Schule, die als Gemeinschaftsschule arbeiten möchte.
Die SPD-Fraktion fordert die Stadtverwaltung auf, weitere Gesamtschulanträge zu unterstützen. Sinnvoll wäre eine weitere Gemeinschaftsschule im Leipziger Süden.
Dem vorliegenden Antrag wird die SPD-Fraktion einstimmig zustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Geschäftsführung des Eigenbetriebes Stadtreinigung wird beauftragt zu prüfen, ob eine saisonale Ausstattung der Bioabfallbehälter mit einer Papiertüte möglich ist. Wenn dies aus Kostengründen vertretbar ist, sollte dies umgesetzt werden.

Begründung:

Speziell in den Sommermonaten kommt es bei den Bio-Abfallbehältern häufig zu starken Verschmutzungen, Geruchsbelästigungen und Ungezieferbefall. Dies kann vermieden oder eingedämmt werden, wenn man die Abfalltonnen mit einer Papiertüte versieht. Zurzeit wird diese Leistung bereits optional von der Stadtreinigung angeboten. Aber viele Bürger wissen dies nicht und können den Service deshalb nicht nutzen.
Außerdem führt die Stadtreinigung auf Anfrage zwei Mal jährlich eine Reinigung der Abfallbehälter durch. Dies ist aber nicht ausreichend.
Werden die Abfallbehälter z.B. von Juni bis September durch die Stadtreinigung mit einer solchen Papiertüte ausgestattet und wird diese nach der Entleerung des Behälters gewechselt, werden die oben angeführten Probleme vermieden. Die Reinigung kann damit auch entfallen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass diese eine Co-Finanzierung des so genannten Kommunal-Kombi-Lohns vornimmt.

Begründung:

Der Bund wird ab dem Kalenderjahr 2008 den so genannten Kommunal-Kombi-Lohnzuschuss einführen. Der voraussichtlich von den Kommunen im Rahmen dieser Förderung zu leistende Eigenanteil ist höher als der Eigenanteil, den die Kommunen im Rahmen von ABM zu tragen haben. Aufgrund der geringen Finanzkraft der Kommunen sind diese nicht in der Lage, ohne eine Co-Finanzierung der Landesregierung die insoweit bereit gestellten Mittel des Bundes abzurufen.
Da seitens des Bundes beabsichtigt ist, die Förderung durch ABM zurück zu führen, würden negative Auswirkungen hinsichtlich der Förderung von Langzeitarbeitslosen eintreten, wenn der Freistaat sich nicht an dieser Förderung beteiligt.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen darauf hinzuwirken, ein sächsisches Tariftreuegesetz zu verabschieden.

Begründung:

Das Land Sachsen ist berechtigt, ein Tariftreugesetz zu erlassen. Ein derartiges Gesetz ist notwendig, um im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen rechtsverbindlich die Einbeziehung tarifvertraglicher Regelungen vorzuschreiben.

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der neu gewählte sächsische Finanzminister hat gegenüber der Presse verkündet, dass den einzelnen Ressorts in diesem Jahr aufgrund der günstigen Haushaltlage des Freistaates zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Insbesondere im Straßen- und Brückenbau, für Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung, für Investitionen bei Kindertagesstätten und Krankenhäusern, sowie für die Kulturförderung sollen die Mittel eingesetzt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob es sich bei den Geldern tatsächlich um zusätzliche Mittel handelt?
  2. Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass die Mittel ungleichmäßig in Sachsen verteilt werden?
  3. Welche Gelder fließen in Projekte der Stadt Leipzig?

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt in Sachsen den Gemeinden. Diese Pflicht kann auf Zweckverbände übertragen werden. In Leipzig besteht deshalb folgende Situation:
Für die „Kernstadt“ nimmt das Tiefbauamt die Pflicht wahr. Die aus dem Landkreis Leipziger Land zur Stadt Leipzig hinzugekommenen Ortsteile hatten sich aber in der Vergangenheit unterschiedlichen Zweckverbänden (ZVWALL, AZV Parthe, AZV Obere Lober) angeschlossen.
Die Erfüllung der Aufgaben (Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbeseitigung) kann an Dritte delegiert werden. Für die Kernstadt und den ZVWALL nimmt diese Funktion die KWL wahr.
Diese unterschiedlichen Bedingungen haben zur Folge, dass sich für die jeweiligen Zuordnungen verschiedene Kalkulations- bzw. Gebührenmodelle für die Kostenberechnung ergeben (die miteinander nicht vergleichbar sind). Dieses Problem ist seit langer Zeit bekannt, aber nicht gelöst.

Wir fragen:

  1. Wann wird der Ratsbeschluss 1634/99 umgesetzt, der eine Angleichung der unterschiedlichen Systeme vorsah?
  2. Inwieweit kann die Stadt Leipzig beim Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass die Abwasserzweckverbände entschuldet werden, die in den Jahren des vermeintlichen Aufschwungs und der Fehleinschätzung demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung hohe Investitionskosten aufnahmen und sich damit stark verschuldeten?
  3. Ist es möglich, alle Ortsteile in einem gemeinsamen Zweckverband zusammenzuschließen?

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates, liebe Gäste!

„Wer nicht hinkommen kann, kann in der Gesellschaft auch nicht ankommen. Deshalb ist gerade für Hartz IV-Empfänger und Leipzig-Pass-Inhaber Mobilität die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe“, erklärte der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Leipzig – Gernot Borriss – anlässlich einer Presseinformation.
Diese Auffassung teilt meine Fraktion – die SPD-Fraktion – und fordert in einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb die Verwaltung auf, zu prüfen, zu welchen Konditionen ein ganztägiges Sozialticket für den ÖPNV für Leipzig-Pass-Inhaber eingeführt werden kann.

Für meine Fraktion steht aber trotz der derzeitigen Forderung nach einem Sozialticket fest, dass es nicht die originäre Aufgabe der Stadt sein kann, ständig sozialpolitisch nachzubessern ohne die sozialpolitischen Strukturen im Hilfesystem zu überprüfen. Dauerhaftes Ziel muss es deshalb sein, staatliche Sozialleistungen so auszustatten, dass mit ihnen ein Armut verhinderndes Leben ohne weitere Subventionen möglich ist.
Da dieses zum jetzigen Zeitpunkt und sicherlich auch in der nahen Zukunft jedoch nicht der Fall ist bzw. sein wird, ein großer Teil der Bürger Leipzigs aber jetzt unsere Hilfe und Solidarität benötigt, muss die Stadt Leipzig erst einmal eine eigene Lösung anbieten.

Um zu verdeutlichen, dass es hierbei nicht nur um eine „Hand voll“ Menschen geht, möchte ich durch das Nennen einiger erschreckender Zahlen noch einmal auf die Notwendigkeit und Brisanz unserer Forderung hinweisen:

  • Leipzig hat ca. 65.000 gemeldete Arbeitslose,
  • 104.000 Arbeitssuchende,
  • ca. 98.000 ALG II-Empfänger in Bedarfsgemeinschaften und
  • ca. 27.000 Sozialgeld-Empfänger (Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit für den Berichtszeitraum August)
  • in Leipzig sind ca. 15.500 Erwerbstätige sog. Aufstocker – Bezieher von ergänzendem ALG II.

Nun zu den Argumenten der Gegner der Einführung eines Sozialtickets:

  1. „Die können doch den „Sparling“ nehmen!“ (20,- Euro; Fahrtzeiten 10.00-15.00 Uhr und 19.00-01.00 Uhr). Hierbei handelt es sich selbstverständlich um keine wirkliche Alternative.
  2. Gerade die Behörden, die hauptsächlich ALG II-Empfänger und andere Bedürftige als Kunden haben, wie z.B. ARGE, Arbeitsamt, Sozialamt, Ausländerbehörde usw. dürften große Schwierigkeiten haben, alle ihre Kunden in diesem Zeitraum unterzubringen, zumal von den 5 Stunden möglicher Fahrtzeit tagsüber ja sicherlich noch ca. 1,5 Stunden durch das Fahren bzw. die Mittagspause der Angestellten draufgehen dürften.
  3. Die so genannten Aufstocker haben sicherlich ganz andere Arbeitszeiten
  4. Viele Ehrenamtliche Helfer und sog. 1,- Euro-Jobber, die ebenfalls ALG II beziehen, und bereit sind hilfebedürftige Mitbürger, wie z.B. Migranten, alte und kranke Menschen zu Ämtern, Ärzten usw. zu begleiten und durch ihre Arbeit in Vereinen, Initiativen usw. die Gesellschaft dadurch sehr stark entlasten und unterstützen, haben permanent das Problem, dass sie nicht wissen, wie sie Ihre benötigten Fahrkarten finanzieren sollen
  5. „Das ist alles viel zu teuer, die Stadt hat kein Geld!“

Wie viel zusätzliche Mittel die Einführung eines Sozialtickets für Leipzig kosten würde, muss ja erst einmal festgestellt werden. Außerdem darf bei dieser Rechnung nicht vergessen werden, dass die LVB dadurch auch Mehreinnahmen generieren wird. Da es für Leipzig noch keine verlässlichen Zahlen gibt, möchte ich hier auf die ersten Erfahrungen von Köln eingehen:
In Köln sind zurzeit 170.000 Personen anspruchsberechtigt. Inzwischen haben 63.000 ein Monatsticket für 25 Euro bei den Kölner Verkehrsbetrieben, was einem Umsatzplus von 300.000 Euro entspricht. Bei einem avisierten Ziel von 97.000 verkauften Tickets wäre ein Umsatzplus von 1,2 Mio. Euro zu erwarten.
Wir können es jedoch drehen und wenden wir wollen, letztendlich bleibt es eine politische Entscheidung, ob das Sozialticket eingeführt wird oder nicht, denn zum Nulltarif wird es nicht gehen.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die bei Wind und Wetter, oft stundenlang draußen gestanden und diskutiert haben, um die Bürger Leipzigs über die Idee eines Sozialtickets für Leipzig aufzuklären und um Ihre Unterstützung zu werben. Ihrer Hartnäckigkeit und Ausdauer ist es sicherlich maßgeblich zu verdanken, dass die ursprünglich kleinere Initiative mittlerweile von über 60 Vereinen, Sozialverbänden, Initiativen, Gewerkschaften und Parteien unterstützt wird. Weiter so!

SPD-Fraktion wird dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!