Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass diese eine Co-Finanzierung des so genannten Kommunal-Kombi-Lohns vornimmt.

Begründung:

Der Bund wird ab dem Kalenderjahr 2008 den so genannten Kommunal-Kombi-Lohnzuschuss einführen. Der voraussichtlich von den Kommunen im Rahmen dieser Förderung zu leistende Eigenanteil ist höher als der Eigenanteil, den die Kommunen im Rahmen von ABM zu tragen haben. Aufgrund der geringen Finanzkraft der Kommunen sind diese nicht in der Lage, ohne eine Co-Finanzierung der Landesregierung die insoweit bereit gestellten Mittel des Bundes abzurufen.
Da seitens des Bundes beabsichtigt ist, die Förderung durch ABM zurück zu führen, würden negative Auswirkungen hinsichtlich der Förderung von Langzeitarbeitslosen eintreten, wenn der Freistaat sich nicht an dieser Förderung beteiligt.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen darauf hinzuwirken, ein sächsisches Tariftreuegesetz zu verabschieden.

Begründung:

Das Land Sachsen ist berechtigt, ein Tariftreugesetz zu erlassen. Ein derartiges Gesetz ist notwendig, um im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen rechtsverbindlich die Einbeziehung tarifvertraglicher Regelungen vorzuschreiben.

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der neu gewählte sächsische Finanzminister hat gegenüber der Presse verkündet, dass den einzelnen Ressorts in diesem Jahr aufgrund der günstigen Haushaltlage des Freistaates zusätzlich 350 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Insbesondere im Straßen- und Brückenbau, für Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung, für Investitionen bei Kindertagesstätten und Krankenhäusern, sowie für die Kulturförderung sollen die Mittel eingesetzt werden.

Wir fragen an:

  1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob es sich bei den Geldern tatsächlich um zusätzliche Mittel handelt?
  2. Kann die Stadtverwaltung bestätigen, dass die Mittel ungleichmäßig in Sachsen verteilt werden?
  3. Welche Gelder fließen in Projekte der Stadt Leipzig?

Anfrage der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Pflicht der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung obliegt in Sachsen den Gemeinden. Diese Pflicht kann auf Zweckverbände übertragen werden. In Leipzig besteht deshalb folgende Situation:
Für die „Kernstadt“ nimmt das Tiefbauamt die Pflicht wahr. Die aus dem Landkreis Leipziger Land zur Stadt Leipzig hinzugekommenen Ortsteile hatten sich aber in der Vergangenheit unterschiedlichen Zweckverbänden (ZVWALL, AZV Parthe, AZV Obere Lober) angeschlossen.
Die Erfüllung der Aufgaben (Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbeseitigung) kann an Dritte delegiert werden. Für die Kernstadt und den ZVWALL nimmt diese Funktion die KWL wahr.
Diese unterschiedlichen Bedingungen haben zur Folge, dass sich für die jeweiligen Zuordnungen verschiedene Kalkulations- bzw. Gebührenmodelle für die Kostenberechnung ergeben (die miteinander nicht vergleichbar sind). Dieses Problem ist seit langer Zeit bekannt, aber nicht gelöst.

Wir fragen:

  1. Wann wird der Ratsbeschluss 1634/99 umgesetzt, der eine Angleichung der unterschiedlichen Systeme vorsah?
  2. Inwieweit kann die Stadt Leipzig beim Freistaat darauf Einfluss nehmen, dass die Abwasserzweckverbände entschuldet werden, die in den Jahren des vermeintlichen Aufschwungs und der Fehleinschätzung demografischer und wirtschaftlicher Entwicklung hohe Investitionskosten aufnahmen und sich damit stark verschuldeten?
  3. Ist es möglich, alle Ortsteile in einem gemeinsamen Zweckverband zusammenzuschließen?

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates, liebe Gäste!

„Wer nicht hinkommen kann, kann in der Gesellschaft auch nicht ankommen. Deshalb ist gerade für Hartz IV-Empfänger und Leipzig-Pass-Inhaber Mobilität die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe“, erklärte der Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Leipzig – Gernot Borriss – anlässlich einer Presseinformation.
Diese Auffassung teilt meine Fraktion – die SPD-Fraktion – und fordert in einem gemeinsamen Antrag mit der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen deshalb die Verwaltung auf, zu prüfen, zu welchen Konditionen ein ganztägiges Sozialticket für den ÖPNV für Leipzig-Pass-Inhaber eingeführt werden kann.

Für meine Fraktion steht aber trotz der derzeitigen Forderung nach einem Sozialticket fest, dass es nicht die originäre Aufgabe der Stadt sein kann, ständig sozialpolitisch nachzubessern ohne die sozialpolitischen Strukturen im Hilfesystem zu überprüfen. Dauerhaftes Ziel muss es deshalb sein, staatliche Sozialleistungen so auszustatten, dass mit ihnen ein Armut verhinderndes Leben ohne weitere Subventionen möglich ist.
Da dieses zum jetzigen Zeitpunkt und sicherlich auch in der nahen Zukunft jedoch nicht der Fall ist bzw. sein wird, ein großer Teil der Bürger Leipzigs aber jetzt unsere Hilfe und Solidarität benötigt, muss die Stadt Leipzig erst einmal eine eigene Lösung anbieten.

Um zu verdeutlichen, dass es hierbei nicht nur um eine „Hand voll“ Menschen geht, möchte ich durch das Nennen einiger erschreckender Zahlen noch einmal auf die Notwendigkeit und Brisanz unserer Forderung hinweisen:

  • Leipzig hat ca. 65.000 gemeldete Arbeitslose,
  • 104.000 Arbeitssuchende,
  • ca. 98.000 ALG II-Empfänger in Bedarfsgemeinschaften und
  • ca. 27.000 Sozialgeld-Empfänger (Arbeitsmarktreport der Agentur für Arbeit für den Berichtszeitraum August)
  • in Leipzig sind ca. 15.500 Erwerbstätige sog. Aufstocker – Bezieher von ergänzendem ALG II.

Nun zu den Argumenten der Gegner der Einführung eines Sozialtickets:

  1. „Die können doch den „Sparling“ nehmen!“ (20,- Euro; Fahrtzeiten 10.00-15.00 Uhr und 19.00-01.00 Uhr). Hierbei handelt es sich selbstverständlich um keine wirkliche Alternative.
  2. Gerade die Behörden, die hauptsächlich ALG II-Empfänger und andere Bedürftige als Kunden haben, wie z.B. ARGE, Arbeitsamt, Sozialamt, Ausländerbehörde usw. dürften große Schwierigkeiten haben, alle ihre Kunden in diesem Zeitraum unterzubringen, zumal von den 5 Stunden möglicher Fahrtzeit tagsüber ja sicherlich noch ca. 1,5 Stunden durch das Fahren bzw. die Mittagspause der Angestellten draufgehen dürften.
  3. Die so genannten Aufstocker haben sicherlich ganz andere Arbeitszeiten
  4. Viele Ehrenamtliche Helfer und sog. 1,- Euro-Jobber, die ebenfalls ALG II beziehen, und bereit sind hilfebedürftige Mitbürger, wie z.B. Migranten, alte und kranke Menschen zu Ämtern, Ärzten usw. zu begleiten und durch ihre Arbeit in Vereinen, Initiativen usw. die Gesellschaft dadurch sehr stark entlasten und unterstützen, haben permanent das Problem, dass sie nicht wissen, wie sie Ihre benötigten Fahrkarten finanzieren sollen
  5. „Das ist alles viel zu teuer, die Stadt hat kein Geld!“

Wie viel zusätzliche Mittel die Einführung eines Sozialtickets für Leipzig kosten würde, muss ja erst einmal festgestellt werden. Außerdem darf bei dieser Rechnung nicht vergessen werden, dass die LVB dadurch auch Mehreinnahmen generieren wird. Da es für Leipzig noch keine verlässlichen Zahlen gibt, möchte ich hier auf die ersten Erfahrungen von Köln eingehen:
In Köln sind zurzeit 170.000 Personen anspruchsberechtigt. Inzwischen haben 63.000 ein Monatsticket für 25 Euro bei den Kölner Verkehrsbetrieben, was einem Umsatzplus von 300.000 Euro entspricht. Bei einem avisierten Ziel von 97.000 verkauften Tickets wäre ein Umsatzplus von 1,2 Mio. Euro zu erwarten.
Wir können es jedoch drehen und wenden wir wollen, letztendlich bleibt es eine politische Entscheidung, ob das Sozialticket eingeführt wird oder nicht, denn zum Nulltarif wird es nicht gehen.

Zum Schluss möchte ich mich noch bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bedanken, die bei Wind und Wetter, oft stundenlang draußen gestanden und diskutiert haben, um die Bürger Leipzigs über die Idee eines Sozialtickets für Leipzig aufzuklären und um Ihre Unterstützung zu werben. Ihrer Hartnäckigkeit und Ausdauer ist es sicherlich maßgeblich zu verdanken, dass die ursprünglich kleinere Initiative mittlerweile von über 60 Vereinen, Sozialverbänden, Initiativen, Gewerkschaften und Parteien unterstützt wird. Weiter so!

SPD-Fraktion wird dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Gebäudes des ehemaligen „Bowlingtreff“ am Wilhelm-Leuschner-Platz, nach Möglichkeit unter Einbeziehung von Fördergeldern, in die Wege zu leiten.
Parallel sind konzeptionelle Überlegungen zur zukünftigen Nutzung, ggf. auch Zwischennutzung, zu entwickeln.

Begründung:

Der 1987 errichtete Bowlingtreff wurde vor zehn Jahren geschlossen und steht seitdem weitestgehend ungenutzt.
Architekturexperten loben das Gebäude des Architekten Winfried Sziegoleit als einen Sonderbau. Eine Rettung und Nutzung für z.B. kulturelle Veranstaltungen ist wünschenswert. Erst vor kurzem fand die Architektur-Jahresausstellung der HTWK im Haus statt.

Gemeinsamer Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Jugendbeirat in allen Stadtbezirken den jeweiligen Stadtbezirksbeiräten beratend zur Seite gestellt werden kann. Dabei sind die Erfahrungen in den Modell-Stadtbezirken Altwest und Südwest zu berücksichtigen. Daneben sind zu prüfen, wie die Verwaltung mit den Jugendgremien zusammenarbeiten, die Jugendgremien an politischen und zivilgesellschaftlichen Aktivitäten mitwirken und Kooperationsbeziehungen zwischen Jugendgremien, Schulämtern und dem Stadtschülerrat vereinbart werden können. Der Prüfbericht ist bis zum 31. März 2008 vorzulegen.

Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungen ist ein wichtiges Anliegen der Verwaltungsspitze, der Stadtverwaltung und vieler Stadträte und Stadträtinnen. Zeichen dafür war zuletzt die Beteiligung der Stadt Leipzig an dem Projekt „mit Wirkung“ der Bertelsmann-Stiftung.
Um Kinder und Jugendliche für kommunalpolitische Themen zu interessieren und die frühzeitige Partizipation am demokratischen Gemeinwesen zu ermöglichen, soll mit den Jugendbeiräten ein Gremium geschaffen werden, in dem Kinder und Jugendliche kontinuierlicher als bisher und an relevanten Entscheidungen in ihrem Stadtbezirk mitwirken können. Die Erfahrungen in den Modell-Stadtbezirken Leipzig-Südwest und Leipzig-Altwest haben gezeigt, dass die Jugendlichen sich aktiv in die Arbeit einbrachten und wichtige Hinweise für anstehende Entscheidung geben konnten.
Ausschlaggebend für die erfolgreiche Arbeit der Jugendbeiräte und damit Motivation für die Kinder und Jugendlichen ist, dass innerhalb der Stadtverwaltung ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden sind, um die Arbeit des Partizipationsgremiums zufrieden stellend durchführen zu können.