Am 10.06.2022 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, in dem der Oberbürgermeister u.a. beauftragt wird, zu ermitteln, wie mit Urheberrechten nach Architekturwettbewerben umgegangen bzw. schon im Vorfeld dieser Wettbewerbe sichergestellt werden kann, dass Stadtplätze auch schon vor Ablauf der Urheberrechte umgestaltet werden können, um sie an die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung anzupassen. Dabei soll die Flexibilität bei der Platz- und Freiraumgestaltung erhöht werden. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau prognostiziert, dass eine Prüfung dieses Sachverhalts bis Anfang 2023 erfolgen könne. Dem Stadtrat ist das Ergebnis dieses Prozesses bislang nicht bekannt, obwohl die Frist bereits ein Jahr überschritten ist.

Wie fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?
  1. Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Antwort der Verwaltung

1. Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?

Die rechtliche Prüfung ist erfolgt.

2. Frage: Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Dementsprechend muss eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vollzogen werden. Zukünftig sollten daher alle Verträge mit Planungsbüros, die Plätze und Freiraumgestaltungen betreffen, so formuliert werden, dass daraufhin gewiesen wird, dass spätere Änderungen möglich sein sollen. Ziel ist, für die Verträge, die im Laufe des Planungsprozesses mit Dritten zu schließen sind, juristisch belastbare Regelungen zu formulieren, die einen flexibleren Umgang mit den Anforderungen des Urheberrechts erlauben.

In der Ratsversammlung vom 14.06.2023 wurde die Einrichtung eines Modellprojektes für Spielzeugkisten auf Leipziger Spielplätzen beschlossen. Dafür sollten Patenschaften mit einer natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Vereinen für je eine Spielzeugkiste übernommen werden. Wo es bereits bestehende Patenschaften gibt, die schon über das Stadtbezirksbudget beantragt wurden, sollte eine Umsetzung bereits im III. Quartal 2023 erfolgen.  Zunächst sollte pro Stadtbezirk ein Spielplatz mit einer Spielzeugkiste ausgestattet werden. 

Wir möchten daher anfragen:

  1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?
  2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?
  3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?
  4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?
  5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?
  6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Antwort der Verwaltung

1. Auf welchen Spielplätzen in welchem Stadtbezirk wurden für solche Spielzeugkisten Patenschaften übernommen oder wo bestanden bereits vor Beschluss des Antrags VII-A-08285-NF-03 entsprechende Patenschaften?

Derzeit wird mit den Patinnen und Paten die Ausgestaltung der Patenschaften und der damit verbundenen Patenschaftsverträge abgestimmt. Sobald die Verträge abgeschlossen sind, können Spielzeugkisten aufgestellt werden.

2. Wie viele Spielzeugkisten dieser Art gibt es seit dem III. Quartal 2023 aktuell im Leipziger Stadtgebiet?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden.

3. Wie viele Interessenten an einer solchen Patenschaft gibt es?

Es gibt insgesamt drei Interessentinnen und Interessenten. Eine im Stadtbezirk Süd und zwei im Stadtbezirk Südost. Gemäß Ratsbeschluss soll vorerst eine Kiste je Stadtbezirk aufgestellt werden, so dass im Falle mehrerer Interessenten die Entscheidung für einen Standort innerhalb eines Stadtbezirks getroffen werden müsste.

4. Wird, falls nicht schon im Herbst 2023 die ersten Spielzeugkisten eingerichtet worden sind, dieses Vorhaben pünktlich im Frühjahr 2024 beginnen und, wenn ja, was wird im Vorfeld unternommen, um dies abzusichern?

Es wird voraussichtlich im April die erste Spielzeugkiste mit Patenschaft beim Sandspielbereich auf dem Spielplatz „Wiedebachplatz“ in Connewitz aufgestellt werden. Es wurde noch Ende des Jahres 2023 eine Spielzeugkiste bestellt und die aus dem Stadtbezirksbudget SB Süd bereit gestellten Mittel in Höhe von 1.500 € dafür gebunden. Die zeitnahe Bestellung einer zweiten Spielzeugkiste, voraussichtlich für den Standort Spielplatz Thiemstraße im Stadtbezirk Südost, ist in Vorbereitung. Sobald die Paten sich vertraglich für die Patenschaft gebunden haben, kann die bereits vorhandene erste Spielzeugkiste am Spielplatz „Wiedebachplatz“ aufgestellt werden.

5. Wie hoch liegen die Kosten / werden die Kosten geschätzt bei Umsetzung?

Die Kosten für Herstellung, Lieferung und Montage der Spielzeugkiste belaufen sich auf ca. 2.800 €.

6. Wird das Angebot wahr- und von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen?

Ob und wie das Angebot einer offenen Spielzeugkiste wahrgenommen wird, kann vorbehaltlich des Abschlusses des Patenschaftsvertrages, ab Ende April am Wiedebachplatz in Connewitz festgestellt werden.

Die ursprüngliche Anfrage wurde in der Neufassung um die Fragen 8 bis 11 ergänzt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen. 

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Aufenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir: 

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  1. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  1. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  2. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  3. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  1. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Verringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  1. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  1. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 
  2. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  3. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?

Das Sachgebiet umfasst derzeit eine Sachgebietsleitung und dreizehn Stellen für die Sachbearbeitung. Dabei konnten alle der 15 avisierten Stellen besetzt werden. Die letzte Umsetzung erfolgt zum 01.04.2024.

2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Die hohe Nachfrage nach Einbürgerungen ist nach wie vor ungebrochen. Hinzu kommt eine gesteigerte Zahl an Anfragen seit dem Beschluss des Bundestages zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Es gehen täglich mehr Anfragen ein, als bearbeitet werden können. Die Wartezeiten konnten daher noch nicht signifikant verkürzt werden.

3. Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Bezüglich des erarbeiteten Zeitplans wurde eine Informationsvorlage erstellt, welche sich aktuell im Verwaltungsverfahren befindet. Die Altfälle werden chronologisch abgearbeitet.

4. Wie ist der Stand bei der Erarbeitung des Konzepts zur Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?

Die Erarbeitung des Konzepts zur Verringerung der Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang befindet sich in den finalen Zügen und wird demnächst ins Verfahren gegeben. Zentrale Punkte des Konzepts sind 1.) der Umgang mit Beratungsterminen, 2.) die Hinzuziehung von Hilfskräften für Routineaufgaben sowie 3.) die Einführung eines Einbürgerungslotsensystems. Daneben soll der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung grundlegend neu konzeptioniert werden mit dem Ziel, relevante Informationen zu Ablauf und Verfahren sowie zum aktuellen Bearbeitungsstand (transparentes Wartelistenmanagement) anschaulich und gut strukturiert zur Verfügung zu stellen.

5. Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?

Mit der Umsetzung des Konzepts wurde seit Gründung des Sachgebiets begonnen.

6. Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Besonders die Implementierung einer Sachgebietsleitung hat sich als äußert gewinnbringend erwiesen. So war es möglich, weitere Punkte des Konzeptes umzusetzen.  Zum Beispiel konnte ein intensiver Austausch mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stattfinden, um zu prüfen, ob das dort entwickelte Programm „E-Staatsangehörigkeit“ in Leipzig genutzt werden kann. Auch für die Personalverstärkung war die Einrichtung der Sachgebietsleitung unverzichtbar, um den Prozess der Personalauswahl engmaschig zu betreuen. Bei drei Ausschreibungsrunden sind insgesamt 76 Bewerbungen eingegangen. Es mussten daher zeitintensiv zahlreiche Unterlagen gesichtet und Auswahlgespräche geführt werden, um das Sachgebiet bestmöglich zu verstärken. Weiterhin konnte der Einsatz von Praktikanten in dem Sachgebiet organisiert werden, welche zur Unterstützung eingesetzt wurden. Aufgrund des schnell gewachsenen Teams musste zudem das Zugehörigkeitsgefühl und die Mitarbeiterzufriedenheit gestärkt werden, um eine Fluktuation zu vermeiden.

Um die Einarbeitung der neuen Beschäftigten effektiv zu gestalten, zeitnah abzuschließen und im Hinblick auf die Aus- und Weiterbildung der bestehenden Mitarbeiter/-innen werden gewonnene Erfahrungen zur Dokumentation von Grundsatzentscheidungen und Entwicklung von standardisierten Vorlagen genutzt. Somit entsteht eine fortlaufende Prozessanalyse und -optimierung, welche durch die Sachgebietsleitung begleitet wird. Zudem wurde der Internetauftritt des Bereichs Einbürgerung angepasst. Neben einer kurzen und verständlichen Darstellung des Verfahrensablaufs ist dort der aktuelle Bearbeitungsstand der Warteliste sowie eine Prognose für die nächsten sechs Monate zu finden. Des Weiteren wurde die automatische Ansage der Hotline angepasst, damit Interessierte bereits dort notwendige Auskünfte erhalten. Durch diese Transparenz können sich Betroffene online und telefonisch schnell und unkompliziert ohne persönliches Gespräch zum aktuellen Stand erkundigen, womit die Anzahl der individuellen Anfragen per Hotline oder Mail gesunken sind.

Gleichzeitig konnte mit der Gründung des Sachgebiets „Einbürgerung“ das Sachgebiet „Asyl, Aufenthaltsbeende Maßnahmen“ (zu dem der Bereich „Einbürgerung“ zuvor gehörte) gestärkt werden. So war es möglich, die Umsetzung des Chancenaufenthaltsrechts zeitnah zu gewährleisten und die Herausforderungen der aktuellen Asylsituation zu bewältigen.

7. Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fällen wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Von den rund 1.400 potentiellen Begünstigten, die die Voraufenthaltszeit für einen Chancenaufenthalt erfüllen, haben seit dem 31.12.2022 insgesamt 979 Personen einen Antrag auf Erteilung eines entsprechenden Aufenthaltstitels gestellt (Stand: 31.01.2024). Dies entspricht einer Quote von 70 Prozent. Hiervon konnten bisher 606 Anträge (62 Prozent) positiv beschieden werden, während 28 Anträge (3 Prozent) abgelehnt werden mussten. Eine Auswertung der durchschnittlichen Antragsbearbeitungszeit ist leider nicht möglich.

8. Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Es wird zunächst darauf hingewiesen, dass das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts noch nicht in Kraft getreten ist. Es kann daher nur vermutet werden, welche konkreten Auswirkungen dieses auf die Fallzahlen haben wird. Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach Eintritt der Gesetzesänderung verstärkt Anträge von Personen gestellt werden, für welche die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit der Hinderungsgrund einer Einbürgerung darstellte und vor allem auch für Kinder die Einbürgerung beantragt wird, bei denen eine Entlassung aktuell erst ab Volljährigkeit möglich wäre. Zusätzlich wird auch die Verkürzung der Aufenthaltszeiten unmittelbar nach Inkrafttreten zu einer nicht unwesentlichen Zunahme der Antragstellungen führen. Gerade seit den letzten drei Jahren ist festzustellen, dass ein Einbürgerungs-interesse unmittelbar nach Erreichen der Gesetzesfrist bekundet wird, teilweise bereits davor. Generell wird bundesweit von einer Zunahme der Anträge in zwei- bis dreifacher Menge ausgegangen. Gleichzeitig sinkt die mittlere Bearbeitungszeit durch den Wegfall der Entlassungsverfahren nur geringfügig.

Die Stadt Leipzig hat sich in den vergangenen Wochen umfassend mit den voraussichtlichen Auswirkungen beschäftigt und wird dem Stadtrat in der nächsten Ratsversammlung eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen.

9. Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln? 

Eine konkrete mittlere Verfahrensdauer ist aus den Systemen der Ausländerbehörde leider nicht auswertbar. Erfahrungsgemäß ist es uns in der Regel möglich spätestens drei Monate nach Antragseingang auf diesen zu reagieren. (Intern haben wir uns das Ziel spätestens nach vier Wochen eine Eingangsbestätigung / Unterlagenanforderung zu versenden.) Kann über den Antrag dabei aufgrund unvollständiger Unterlagen oder weiterer Prüf- bzw. Beteiligungsbedarfe nicht entschieden werden, wird den Antragstellern eine Fiktionsbescheinigung zugeschickt. Diese weist nach, dass der Aufenthaltstitel bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend gilt (siehe: Informationen zur Fiktionsbescheinigung – Stadt Leipzig). Das umfasst auch die mit dem Aufenthaltstitel verfügte Arbeitserlaubnis.

Dabei variiert die Bearbeitungsdauer von Fall zu Fall stark und ist sowohl von der Arbeitsauslastung des jeweiligen Mitarbeiters, als auch der Vollständigkeit der Unterlagen und der Rückmeldegeschwindigkeit der Antragsteller abhängig. Im Musterfall: Student, Aufenthaltstitel nach § 16b AufenthG, vollständige Unterlagen, mittelmäßig ausgelasteter Mitarbeiter, kann innerhalb von einer Woche nach Antragseingang über den Antrag entschieden werden. Der Antragsteller erhält innerhalb von weiteren drei Wochen einen Termin zur Aufnahme seiner biometrischen Daten für den elektronischen Aufenthaltstitel und kann diesen zwei Wochen später abholen. Verschiebt man das ein oder andere Merkmal an dieser Konstellation kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern. In seltenen Ausnahmefällen kommt es durch Überlastung und/oder mehrfache Veränderungen der Sachlage (Arbeit, keine Arbeit, Arbeit in Probezeit, Ermittlungsverfahren, langsame Rückmeldung) zu Verfahrensdauern von Jahren.

10. Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?

Die Ausländerbehörde bearbeitet im Jahr rund 20.000 Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Hinzu kommen einige tausend Duldungen, Gestattungen und Anträge auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Die Bearbeitungsdauer für sich genommen bewirkt, dass zu jeder Zeit ein entsprechender Bestand offener Fälle existiert, der für sich genommen jedoch nicht problematisch ist. Aus dieser Gesamtheit eine Menge an Anträgen zu ziehen, die zeitnah entschieden werden muss ist statistisch leider nicht auswertbar. Wir setzen daher darauf, dass wir für die Betroffenen ansprechbar und erreichbar sind und in Eilfällen pragmatisch und flexibel zu helfen – soweit uns dies rechtlich möglich ist. Die Ausländerbehörde verringert daher die in den letzten Jahren aufgelaufenen Bearbeitungsrückstände kontinuierlich und steigert die telefonische und elektronische Erreichbarkeit.

(Im Zeitraum 11/22 – 10/23 erreichten uns allein auf der zentralen Hotline der Ausländerbehörde 70.000 Anrufe, von denen 20.000 beantwortet wurden. Das entspricht einer Quote von rund 30%. Unser Ziel ist diese in 2024 auf 60% zu steigern.)

Dabei hilft uns auch der Umstand, dass wir zum Jahreswechsel die Mehrbedarfsstellen des HH 23/24 besetzen konnten. Die Einarbeitung läuft derzeit. Weiterhin haben wir mit verschiedenen Netzwerkpartnern (Leistungsbehörden, Migrationsberatungsstellen, Arbeitgebervertreter, IHK, Forschungseinrichtungen, Hochschulen) Eskalationsmechanismen für Eilfälle etabliert und unser Kontaktformular um eine Abfrage für eilige Fälle ergänzt. Diese werden priorisiert bearbeitet.

Um hier konkreter zu antworten müssten wir den problembehafteten Bereich konkreter gefasst bekommen. Allerdings wäre auch in diesem Fall keine eindeutige Identifikation „zeitnah“ zu bescheidender Anträge möglich.

11. Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz akut gefährdet ist?

Hierzu ist keine Aussage möglich, da wir die akute Existenzgefährdung unmittelbar nach Bekanntwerden abstellen. Die über die o. g. Eskalationsschleifen an uns herangetragenen Eilfälle bewegten sich in den letzten Monaten im einstelligen Bereich.

Der sächsische Landtag hat Ende Januar 2024 der Vorlage der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines sächsischen Zweckentfremdungsverbots zugestimmt. Damit gibt es nun auch in Sachsen die gesetzliche Grundlage für Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt, eigene Zweckentfremdungsverbotssatzungen zu erlassen. Die Datengrundlage, auf deren Basis eine solche Satzung gerechtfertigt werden kann, wurde auf Basis eines Ratsbeschlusses vom Juni 2018 bereits erhoben. Die Ergebnisse der Untersuchung sind bemerkenswert, denn in Leipzig werden insgesamt rund 20.000 Wohnungen (Stand 2020) anderweitig genutzt, wovon rund 600 Wohnungen, Tendenz deutlich steigend, dauerhaft in Ferienwohnungen umgewandelt wurden. Auf unsere Anfrage zur Ratsversammlung im Juni 2023 hin wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt von den Plänen der Regierungsfraktionen zur Schaffung eines Zweckentfremdungsverbotsgesetzes aus der Presse erfahren und deshalb zum damaligen Zeitpunkt auch noch kein Satzungsentwurf vorgelegen habe. Seitdem sind rund acht Monate vergangen und der Landtag hat mittlerweile die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?
  1. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?
  1. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?
  1. Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020  weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?
  1. Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?
  1. Zur Eindämmung der illegalen Zeckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Antwort der Verwaltung

Frage 1: Hat die Stadt bereits den Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung erarbeitet?

a. Wenn ja: Wann wird dieser im Rat zur Abstimmung gestellt?

b. Wenn nein: In welchem Zeitraum ist mit diesem Entwurf zu rechnen?

Die Stadt arbeitet bereits an einer entsprechenden Satzung. Ziel ist es, die Satzung am 19. Juni 2024 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Frage 2: Wurde in Vorbereitung auf die Zweckentfremdungsverbotssatzung die Datengrundlage von 2020 weiter fortgeschrieben und wenn ja, wie hat sich die Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig entwickelt?

Nein, die Daten wurden nicht fortgeschrieben. Bis Sommer 2023 gab es keine verbindlichen Aussagen des Freistaates, ob und wann ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz auf der Grundlage des Koalitionsvertrages erlassen wird.

Frage 3: Plant die Stadtverwaltung die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen oder soll der Fokus hierbei auf einzelne Stadtteile gelegt werden?

Geplant ist, die Zweckentfremdungsverbotssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu erlassen. Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft die gesamte Stadt Leipzig. Damit sollen alle Wohnungen stadtweit erhalten bleiben.

Frage 4: Zur Eindämmung der illegalen Zweckentfremdung von Wohnraum: Wie sieht die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden aus, die berechtigt sind, Zugriff auf die Daten von AirBnB und Co. einzufordern, und damit auch die Anbieter von möglichweise illegal zweckentfremdetem Wohnraum in Leipzig ermitteln können?

Die Zusammenarbeit mit der Finanzbehörde wird geprüft. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass die Auskünfte der häufig im Ausland ansässigen Unternehmen oft nicht sehr hilfreich sind. In anderen Städten wird primär auf Hinweise aus der Bevölkerung reagiert.

1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

2. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

3. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort wurde mit einer Zuarbeit des Zweckverbands für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr erstellt.

  1. Ist die Antwort auf Frage 2 so zu verstehen, dass es über den Einbehalt bzw. Rückzahlung der regulären Entgelte für zuvor vereinbarte aber dann nicht erbrachte Leistungen hinaus, keine zusätzlichen Pönalen (Vertragsstrafen als pauschalisierten Schadensersatz) gibt?

Nein, das ist so pauschal nicht zu verstehen. Entsprechend der sich über die Jahre ändernden Rechtsprechung und Vorschriften zur Vergabe sowie der bei den Auftraggebern (AT) gesammelten Erfahrungen, gibt es Unterschiede zwischen den Verträgen. Je nach Sachlage gibt es über die Nichtbezahlung für nicht erbrachte Leistungen hinaus, auch zusätzliche Vertragsstrafen für die Eisenbahnverkehrs-unternehmen (EVU). Bei der Vertragsgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass die Höhe aller Vertragsstrafen gesetzlich gedeckelt ist und auch nicht durch vertragliche Regelungen zwischen den AT und EVU überschritten werden darf. Somit ist eine extensive Ausdehnung der Vertragsstrafen nicht möglich. Davon unberührt ist die Nichtbezahlung nicht erbrachter Leistungen.

  1. Falls ja, wie stehen a) die Stadtverwaltung und b) der ZVNL zu Pönalen in zukünftigen Verträgen mit Leistungserbringern, um z.B. eine wirtschaftliche Motivation für die Vertragspartner zur zuverlässigeren Leistung zu schaffen, wirtschaftlichen Schaden für Stadt und ZVNL auszugleichen (Ruf als unzuverlässiges Verkehrsmittel, langfristig geringere Fahrkartenverkäufe da als unzuverlässig oder unattraktiv geltend, Organisieren von Ersatzangeboten, Verfehlen der Ziele zur Verkehrswende ect.) oder auch um wirtschaftlichen Schaden für die Fahrgäste (zu spät kommen, mehr Zeit für Fahrten einplanen, private Alternativen organisieren ect.) zu berücksichtigen?

Der ZVNL reizt die Möglichkeiten aus. Das wird auch daraus deutlich, dass von den EVU regelmäßig die Reduzierung der Minderungen und Vertragsstrafen gefordert wird, diese Strafen also bereits entsprechend belastend sind. Der in diesem Punkt genannte Schadensausgleich setzt jedoch eine gerichtsfeste Beweislage für die Höhe des eingetretenen Schadens voraus. Das wird für die genannten Fallbeispiele nicht umsetzbar sein und ist auch aus diesem Grund so nicht in den Verkehrsverträgen vorgesehen.

Weiterhin gibt es einen nicht unerheblichen Anteil von Qualitätsminderungen, die sich aus Infrastrukturmängeln ergeben. Hier kommen die „Nutzungsbedingungen Netz (NBN)“ als Vertragsgrundlage für Trasse und Serviceeinrichtungen zum Tragen, die durch die Bundesnetzagentur bestätigt sind. Die AT bedauern, dass es hier nicht zu restriktiveren Strafen bei Qualitätsmängeln kommt. Es ist jedoch außerhalb des direkten Einflussbereichs, diese Bedingungen zu ändern. Über den Branchenverband SchienenNahverkehr e.V. (BSN) wird versucht entsprechenden Einfluss zu nehmen. Zu beachten ist, dass es sich bei der DB InfraGO AG um ein Unternehmen des Bundes handelt, dass nicht den Beschlüssen kommunaler Gremien untersteht.

  1. Was sind die Maßnahmen der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm und welche diesbezüglich konkreten Maßnahmen der LVB werden unterstützt? (siehe Antwort auf Frage 3)

Für folgende Maßnahmen der LVB der Priorität 2 aus dem Aktionsprogramm erfolgte eine entsprechende Mitfinanzierung:

  • Planung für barrierefreie Bushaltestellen,
  • Erneuerung und Neubau verschiedenster Bahnstromtrassen,
  • Betriebswerkstatt Heiterblick (Lph. 5-6),
  • Abstellerweiterung /-halle Heiterblick,
  • Hauptbahnhof 3. BA; Abzweig Goethestraße und Westseite – Realisierung Gleisbau,
  • Neuanschaffung transportables Gleichrichterunterwerk,
  • Beschaffung und Einbau von Fahrgastzählsystemen,
  • Machbarkeitsstudie Straßenbahnverlängerung,
  • Erneuerung/Modernisierung Infotainmentanlagen (Fahrgast TV-Anzeige),
  • Fahrschulsimulator NGT+ mit Software für Simulation Streckennetz.
Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

die aktuelle Jugendstudie liegt vor und hält einige Befragungsergebnisse vor, die uns zum Handeln bringen müssen. Die letzte Befragung liegt leider coronabedingt lange zurück und wir müssen erkennen, dass die heutige junge Generation eine andere ist, als die junge Generation im Jahr 2015.

Die Ergebnisse der Studie, die meisten von ihnen werden sie kennen, sind zum Teil ernüchternd. Die Lebenszufriedenheit hat nachgelassen, vor allem bei jungen Mädchen. Woran das im Einzelnen liegt, ist durch diesen Bericht schwer auszumachen. Wichtig aber ist, wie wir mit dieser gestiegenen Lebensunzufriedenheit umgehen. Einen Großteil ihrer Zeit halten sich Jugendliche in ihrer Schule auf. Bei der Gestaltung dieser Lebensorte hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. In einer übervollen, unsanierten Schule zu lernen, ist eine Belastung. Die Umsetzung der geplanten Schulbaumaßnahmen gehen voran, sicher könnte manches zügiger gehen, aber der Stadtrat wird darüber mit dem Sachstandsbericht, wie auch in dieser Ratsversammlung, quartalsweise informiert. Dem Ziel unserer Fraktion, den Bau von Gemeinschaftsschulen noch stringenter zu fokussieren und umzusetzen, wird verstärkt nachgegangen, aber da ist noch Luft nach oben. Es ist bekannt, dass die Trennung nach der vierten Klasse für eine Vielzahl der Kinder eine große Belastung ist. Eine Auswirkung auf die gesamte Schullaufbahn lässt sich da nicht ausschließen. Die Schulform der Gemeinschaftsschule und des sozial integrierenden Lernens muss stärker gefördert werden.

Wie wichtig unser Antrag ist, in allen Schulen Schulsozialarbeit fest zu etablieren, zeigt dann eben auch die Zusammenfassung dieser Jugendstudie, die Dezernat I und VII vorgestellt haben: Die zentralen Herausforderungen seien die hohen psychischen Belastungen unter den Jugendlichen mit der bereits erwähnten gesunkenen Lebenszufriedenheit, gestiegenen schulischen Überforderungen und Ängsten, psychischen Problemen und Zukunftssorgen. Hier braucht es Schulsozialarbeit in jeder Schule, denn jungen Menschen muss Hilfe und Unterstützung angeboten werden. Ich möchte hier auch nochmal an den Brief verschiedener Schuleiter und Schulleiterinnen Leipziger Gymnasien erinnern, die eben dieses fordern. Ein hochaktuelles Thema mit raschem Handlungsbedarf!

Der im Jugendhilfeausschuss kontrovers diskutierte und im Frühjahr 2024 ausstehende Beschluss, Offene Freizeittreffs zu schließen bzw. nach Bedarfen in den Planungsräumen zu öffnen, scheint der richtige zu sein, den Nutzungszahlen junger Menschen in OFTs nach zu urteilen. Diese sind zurückgegangen. Aber Flächen und Möglichkeiten, wo junge Menschen ihre Freizeit nach ihren Maßstäben gestalten können, sind gefragt. Wir unterstützen deshalb die Öffnung von Schulhöfen nach Schulschluss und an den Wochenenden, wir setzen uns für den Neubau von Schwimmhallen nicht nur am Runki-Platz ein, wir fördern Sportvereine und für junge Menschen müssen innerstädtische Freiräume freigehalten werden, die nach ihren Vorstellungen und Wünschen gestaltet sind. All das haben wir durch Anträge der SPD-Fraktion initiiert.

Wichtig ist uns, dass das Wissen um politische Mitbeteiligung von Jugendlichen bei diesen ausgebaut werden muss – Stichwort: Jugendparlament. Hier kann nur über und muss verstärkt mit den weiterführenden Schulen zusammengearbeitet werden, um diese Formen der politischen Mitbeteiligung zu etablieren.

Letztendlich: Die Ergebnisse bzw. Herausforderungen dieser Jugendstudie müssen in den kommenden Doppelhaushalt einfließen, in der entsprechenden finanziellen Stärkung und dem Ausbau jugendspezifischer Angebote, neben den bereits aufgezählten Bereichen vor allem auch in die Beratung bei Schulproblemen und Drogenkonsum.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.