Redner: Heiko Oßwald

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste,
wir haben heute eine Vorlage zu beschließen über außerplanmäßige Ausgaben für Gutachterleistungen in Höhe von 390.000 Euro. Angesichts unserer Haushaltsituation und Kürzungen in anderen Bereichen kein Kleckerbetrag.

Zum Sachverhalt. Die ernsthafte Untersetzung der in den beiden letzten Jahren beschlossenen Haushaltsicherungskonzepte, wie von uns Stadträten mehrfach angemahnt, führte zu einer enormen finanziellen Mehrbelastung der Verwaltung durch Gutachterkosten. Wie stellen wir die städtischen Beteiligungen neu auf? Wie untersetzen wir die Privatisierungsvorgaben? Wo sind im Kulturbereich noch Einsparpotenziale zu erschließen? Alles komplexe Themenfelder, die einer tiefgründigen Analyse bedurften. Wenn wir unsere Verwaltung nur noch für 36 Stunden bezahlen, andererseits schnelle und brauchbare Ergebnisse in Sachen Haushaltskonsolidierung erwarten, wird es mit dem „selber denken“ der Verwaltung bei dieser Aufgabenvielfalt schon schwierig. Daher hat unsere Fraktion aus inhaltlicher Sicht mit der Kostenüberschreitung kein Problem. Vom Verfahrensablauf her gesehen ist diese Vorlage aber inakzeptabel.Eines der wichtigsten Rechte, welches der Stadtrat innehat, ist das Budgetrecht. Der Stadtrat hat den Haushalt der Stadt Leipzig zu beschließen. Und wenn er dem Haushaltsplanentwurf der Verwaltung nicht zu 100% folgt und eigene Akzente bei Einnahmen und Ausgaben setzt, so ist das ein ganz normaler demokratischer Vorgang, den die Verwaltung zu respektieren und umzusetzen hat. Es kann daher nicht sein, dass wenn der Stadtrat einen anderen Haushaltsansatz beschließt als im Entwurf vorgesehen, die Verwaltung diesen Beschluss ignoriert und sich ihren bisherigen Planansatz über eine außerplanmäßige Ausgabe nachträglich genehmigt.
Dies zeugt von wenig Respekt vor demokratisch getroffenen Entscheidungen.
Hier hätten frühzeitig Signale aus der Verwaltung kommen müssen, dass die genehmigten Mittel nicht ausreichen und für welche Vorhaben konkret Mehrbedarfe entstehen. Diese Mittel hätten dann im laufenden Haushaltsjahr über eine gesonderte Vorlage noch vor Auftragserteilung bewilligt werden müssen. Wir erwarten, dass zukünftig diese demokratischen Spielregeln eingehalten werden. Unter dieser Maßgabe stimmen wir der Vorlage zu.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Die Vorlage wird um einen neuen Beschlusspunkt ergänzt:
6. Die entstehenden Mehreinnahmen für das Jahr 2007 (292.190,35 Euro) werden zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Krippenplätzen und Hortplätzen eingesetzt.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung prüft geeignete Maßnahmen, um die Erhardstraße vor zunehmenden Durchgangsverkehr zu entlasten.

Begründung:

Durch den neu entstehenden Supermarkt an der Rödelstraße wird sich der Durchgangsverkehr in der Erhardstraße wahrscheinlich verstärken. Lieferverkehr und Kunden, die stadtauswärts oder nach Schleußig fahren wollen, müssen durch die Erhardstraße fahren, da das links abbiegen von der Rödel- in die Pistorisstraße verboten ist.
Da die Kindereinrichtung in der Erhardstraße auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Garten mit Spielplatz hat, müssen die Kinder regelmäßig die Straße überqueren.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2007 Kernkennzahlen zum Thema Integration von Migrantinnen und Migranten in Leipzig vorzulegen.
  2. Die Daten sollen auf Grundlage des „Kernkennzahlen-Set zur Integration in Kommunen“ erstellt werden, dass von der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem NRW-Landesministerium für Integration und dem Institut GEBIT in Münster erarbeitet wurde.

Begründung:

Die Informationsvorlage IV/2013 des Ausländerbeauftragten zum Thema: „Die Integration der Migranten in Leipzig als Querschnittsaufgabe – Bericht des Ausländerbeauftragten“, hat deutlich gemacht, dass dieses Thema für die Stadt Leipzig an Bedeutung gewinnt.
Mit dem „Kernkennzahlen-Set zur Integration in Kommunen“, das von der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem NRW-Landesministerium für Integration (MGFFI) und dem Institut GEBIT in Münster erarbeitet wurde, können relevante Daten systematisch zusammengestellt werden, die eine weitere geeignete Grundlage für eine strategisch ausgerichtete kommunale Integrationspolitik sind.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Presse gibt es unterschiedliche Aussagen über den Bauverzug beim Umbau des Uni-Campus am Augustusplatz. Der Universitäts-Rektor bangt um die rechtzeitige Fertigstellung im Jahr 2009 zur 600-Jahrfeier.
Ein besonderes Ärgernis ist, dass die neue Tiefgarage für 600 Fahrräder nur über eine Treppe erreichbar ist. Es muss befürchtet werden, dass es zu Vorlesungsbeginn bzw. -ende häufig zu Stau kommt oder dass die Garage dadurch generell gemieden wird.

Wir fragen an:

  1. Welche Bauabschnitte bzw. Gebäude liegen nach Auskunft des für den Bau verantwortlichen Sächsischen Immobilien- und Baumanagements hinter der ursprünglichen Planung zurück?
  2. Welche Gründe sind dafür maßgeblich verantwortlich?
  3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in einzelnen Bauabschnitten deutliche Kostensteigerungen entstehen?
  4. Ist die Stadt Leipzig in der eigenen Planung von Baumaßnahmen und deren Durchführung von den Bauverzögerungen betroffen und fallen dadurch Mehrkosten an?
  5. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die neue Fahrrad-Tiefgarage über eine Rampe – wie ursprünglich vorgesehen – erreichbar zu machen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Auslastung der Kindergärten, Kinderkrippen und Horte wird mit der von der Stadtverwaltung vorzulegenden Bedarfsplanung intensiv diskutiert werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil an Kindern aus dem Umland, die Plätze in den Leipziger Kinderkrippen, Kindergärten und Horten belegen und wie viele Kinder aus Leipzig besuchen Einrichtungen im Umland?
  2. Wie ist die jeweilige finanzielle Beteiligung der Kommunen/Gemeinden, in denen die Kinder wohnen, geregelt?

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig tritt zum 1.1.2007 der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei und verpflichtet sich damit zur Annahme des 10-Punkte-Aktionsplans.
Gleichzeitig wird die Stadt Leipzig aufgefordert, bis zum 1.1.2007 herauszuarbeiten, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und welche Maßnahmen noch getroffen werden sollen, um den 10-Punkte-Plan zu erfüllen.
Die Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans ist finanziell abzusichern.

Begründung:

Alle europäischen Länder erleben derzeit einen nachhaltigen Wandel ihrer Bevölkerungsstruktur. Diese demografischen Veränderungen spiegeln sich auch in der Leipziger Bevölkerungsentwicklung wieder. Leipzig ist bereits jetzt die sächsische Stadt mit dem größten Migrantinnen- und Migrantenanteil. In Leipzig lebende Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund haben dabei sehr unterschiedliche Herkunftshintergründe: ausländische Arbeitnehmer/innen und ihre Kinder, EU-Bürger/innen, Eingebürgerte, Asylsuchende und -berechtigte, jüdische Emigrant/innen, Spätaussiedler/innen, Kinder aus binationalen Partnerschaften und andere.
Diese Menschen verfügen über ganz unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Ressourcen. Sie bereichern auf vielfältige Weise die Gesellschaft und bringen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Potentiale mit, deren Entfaltung bisher in noch nicht ausreichendem Maße gefördert wird.
Dies bedeutet auf der anderen Seite auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund in diskriminierungssensiblen Bereichen wie z.B. auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, bei Vermietung von Wohnraum, im Gesundheitswesen oder bei Bildung und Erziehung besser vor Rassismus und Ausgrenzung geschützt werden müssen, d.h., diesen Bevölkerungsgruppen Chancengleichheit zu gewährleisten und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie nicht unter Diskriminierung leiden müssen.
Die Städte-Koalition gegen Rassismus geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahre 2004 zurück. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Auf der einen Seite gibt es bereits zahlreiche internationale und nationale Erklärungen, Konzepte und Rechtsmittel gegen Rassismus. Auf der anderen Seite aber ist es besonders wichtig, dass diese auf lokaler und kommunaler Ebene angewandt werden und die konkreten Probleme vor Ort hierbei berücksichtigt werden. In der Kommune findet Integration tatsächlich statt, in den Städten leben die Menschen und begegnen sich täglich. Städte sind der Schlüssel für erfolgreiche Integration und die Durchsetzung der Menschenrechte. Deshalb ist es gerade hier besonders wichtig, dass die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden.
Aus diesem Grund wurde am 10. Dezember 2004 in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und einen „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet.
Der Beitritt der Städte kann in zwei Schritten erfolgen: derzeit haben 18 europäische Städte die „Beitritts- und Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet, u.a. Berlin, Madrid, Riga, Stockholm, Glasgow etc. 51 europäische Städte haben die „Absichterklärung“, der Koalition beitreten und die Umsetzung des Aktionsplanes prüfen zu wollen unterzeichnet, u.a. Nürnberg und Erlangen.
Das Aktionsprogramm der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus beinhaltet folgende zehn Punkte der Selbstverpflichtung:

  1. Größere Wachsamkeit gegenüber Rassismus
  2. Einschätzung von Rassismus und Diskriminierung vor Ort und Steuerung kommunaler Maßnahmen
  3. Bessere Unterstützung der Opfer von Rassismus, Diskriminierung
  4. Größere Beteiligung und bessere Information der Bürgerinnen und Bürger
  5. Aktive Unterstützung durch die Stadt von Gleichbehandlungsmaßnahmen
  6. Gleichbehandlungsverpflichtung der Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
  7. Gerechter Zugang zu Wohnraum
  8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung über Bildung und Erziehung
  9. Förderung kultureller Vielfalt
  10. Maßnahmen gegen hassmotivierte Gewalt und Förderung von Konfliktmanagement

Diese zehn Punkte benennen die Bereiche, in denen die Städte sich engagieren sollen. Die einzelne Stadt entwickelt in diesem Rahmen konkrete Handlungsansätze, die die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
Die Umsetzung eines „Stadt ohne Rassismus“-Konzeptes in Leipzig setzt für die stetig wachsende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund ein positives Signal, dass sie hier willkommen sind, dass die Stadt sich aktiv für ihren Schutz vor Benachteiligung einsetzt und nachhaltige Integrationsangebote macht.
Wo gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Integration gelingen und Chancengleichheit tatsächlich umgesetzt werden soll, muss Schutz vor Diskriminierung und Rassismus als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe Priorität haben.