Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung der ARGE für die Erweiterung des ARGE-Beirates um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit vollem Stimmrecht einzusetzen, der bzw. die die speziellen Schwierigkeiten und Belange von arbeitssuchenden Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt einbringen und vertreten, sowie zu deren Lösung beitragen soll.

Begründung:

„Die Integration von Zuwanderern ist eine der großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Bundesregierung sieht darin eine politische Schlüsselaufgabe“ (Zitat aus einer Erklärung des Bundeskabinetts anlässlich des Integrationsgipfels vom 14.07.2006).
„Der Kampf um eine bessere Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit der in Deutschland lebenden Ausländer sei ein Schwerpunkt der Integrationsbemühungen. Das hob Bundesminister Franz Müntefering hervor“ (Zitat aus einer Presseerklärung nach dem Integrationsgipfel).
Die berufliche Integration von Zuwanderern ist ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integration überhaupt. Sie ist Voraussetzung für eine allgemeine gesellschaftliche Teilhabe.
Eine erfolgreiche Integration ist aber nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
So betonte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: „Eine gelungene Integration zugewanderter Mitbürger in unsere Gesellschaft ist ein ganz entscheidender Pfeiler, auf dem Zukunft und Innovationsfähigkeit unseres Landes beruht.“ Und weiter: „In einer weltoffenen Gesellschaft und einer global organisierten Wirtschaft sind interkulturelle Kompetenzen gefragt“ (aus Newsletter Nr. 523 der Initiative Pro Integration).
In der Realität sieht es jedoch anders aus!
Statt die spezifischen Potentiale von Migrant(inn)en (z.B. Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz usw.) viel stärker für unser Land zu nutzen, sind sie von Arbeitslosigkeit erheblich stärker betroffen als die übrige Bevölkerung. Sie haben mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen, ihr Leistungspotential und ihre Qualifikationen werden häufig nicht erkannt. Viele scheitern an starren Förderrichtlinien, unzureichender Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mangelnder Nachfrage nach migrationsspezifischen Kenntnissen.
Aus o.g. leiten sich diverse Handlungsempfehlungen ab, die dringend mit kompetenten Partnern im ARGE-Beirat diskutiert werden müssen.

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
fast 18 Monate nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche eine Satzungsänderung zwingend notwendig machten, liegt uns nun eine neue Vergnügungssteuersatzung vor.

Nach der alten Satzung wurden im Wesentlichen Tanzveranstaltungen, erotische Darbietungen und Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit besteuert. Nach aktueller Rechtsprechung musste für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein neuer Steuermaßstab gefunden werden, da die pauschale Besteuerung nach der Stückzahl der Geräte nicht mehr zulässig war.
Das war nicht einfach. Bei den Sitzungen im Finanzausschuss mit zum Teil hitzigen Diskussionen um Stückzahlmaßstab, Bruttokasse, Spieleinsatz und Geldeinwurf handelte es sich wahrlich nicht um vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.

Mit dieser neuen Satzung sind leider nicht alle Probleme vom Tisch.
Der neu gewählte Steuermaßstab Spieleinsatz, der eine wirklichkeitsnähere Besteuerung gewährleisten soll, ist mit rechtlichen Restrisiken behaftet und wird das Rechtsamt beschäftigen.
Weiterhin wird der Kontrollaufwand steigen, da der Spieleinsatz durch Auslesebelege nachzuweisen ist. Diese Überprüfung erfordert zwangsläufig mehr Personal und Vor-Ort Kontrollen, weil ansonsten eine gesetz- und gleichmäßige Besteuerungspraxis nicht gewährleistet ist. Neue Steuererklärungsvordrucke müssen ebenfalls beschafft werden.
Wie hoch bei diesem Aufwand das Nettosteueraufkommen liegen wird, ist nicht absehbar.
Fiskalpolitisch macht daher die Erhebung der Vergnügungssteuer generell wenig Sinn. Bayern hat diese Steuer bereits 1976 flächendeckend abgeschafft, viele weitere Kommunen verzichten bewusst auf die Erhebung dieser Bagatellsteuer.
Alleine ordnungs- und sozialpolitische Gründe sprechen noch für die Erhebung der Steuer, so um z.B. auf die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen Einfluss zu nehmen.

Für die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt es aber keine ordnungs- oder sozialpolitischen Gründe. Tanzveranstaltungen sind Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs und viele Bürger bedauern, dass es zu wenige Angebote gibt. Warum soll man das Tanzvergnügen besteuern, wenn man das Vergnügen eines Opernbesuches hoch subventioniert?
Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, wie von unserer Fraktion gefordert, wird diese Satzung ein Stück weit der Realität der heutigen Lebensverhältnisse angepasst und trägt dazu bei, dass Leipzig eine lebendige und gerade für junge Menschen attraktive Stadt bleibt.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Die Vergnügungssteuersatzung ab 1.10.2006 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Nr. 1 wird gestrichen
  2. § 5 Abs. 1a wird gestrichen
  3. § 5 Abs. 3 wird neu gefasst in: „Der Steuersatz nach § 4 Abs. 3 beträgt 8 von Hundert des Spieleinsatzes.“

Begründung:

Die Vergnügungssteuer wird aufgrund ihres relativ geringen Aufkommens weniger aus fiskalischen Gründen erhoben, sondern dient eher ordnungspolitischen Zwecken.
Tanzveranstaltungen, als Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs, sind eine Bereicherung für unsere Stadt und besonders für junge Menschen ein attraktives Freizeitangebot.
Sie sollten daher nicht mit dem Sucht fördernden Betrieb von Spielautomaten oder Sexveranstaltungen auf eine Stufe gestellt werden.
Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerfreistellung von Tanzveranstaltungen sollen mit einer höheren Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kompensiert werden.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

ÄnderungsvorschlagNeuer Beschlusspunkt I:

Die bisherigen Modalitäten zur Auszahlung des Zuzugsbonusses werden beibehalten. Bachelor- und Masterstudiengänge werden analog zu den bisherigen Studiengängen behandelt.

Begründung:

Eines der zwei strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik lautet, junge Menschen als neue Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewinnen. Daher sollte der Zuzugsbonus für die Dauer des Studiums gezahlt werden und nicht an hochschulpolitische Regelungen geknüpft werden.
Der Gefahr des Missbrauchs – durch so genannte „Langzeitstudenten“ – wird schon durch das Sächsische Hochschulgesetz vorgebeugt, da es in Sachsen eine Zwangsexmatrikulation gibt.
Daneben stellt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Auszahlungsmodalitäten für den Zuzugsbonus einen nicht vertretbaren Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung dar.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag

Es wird folgender Beschlusspunkt ergänzt:

  1. Tritt aufgrund der Regelung in Einzelfällen eine Bezügekürzung ein, wird statischer Besitzstand (Bezug September 2006) gewährt.

Begründung:

Durch den laufenden Anwendungstarifvertrag ist es bereits zu Gehaltseinbußen gekommen. Deshalb sollte bei der Umsetzung der neuen Regelung ein statischer Besitzstand in Anwendung kommen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 13.07.05 wurde der Antrag IV/A 34 „Angebote für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ mit großer Mehrheit im Stadtrat angenommen. Der BA Kulturstätten hatte in seiner Sitzung am 03.11.05 eine zusätzliche Ermäßigungsart für Kulturbesuche von Hartz IV-Empfängern für eine Erprobungszeit bis zum 31.07.06 einvernehmlich beschlossen.
Daraufhin wurden in der Spielzeit 2005/06 von Oper, Gewand- und Schauspielhaus, sowie Theater der Jungen Welt, für Vorstellungen – ausgenommen Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen – für ALG II-Empfänger Eintrittskarten für 3 bzw. 1,50 Euro angeboten.
Vor Ablauf der Spielzeit wollte der Beigeordnete für Kultur berichten, ob das Verfahren funktioniert habe oder nicht.

Wir fragen daher an:

  1. Wie wurden die Angebote gegenüber der Zielgruppe bekannt gemacht?
  2. Wie viele Personen nutzten das Angebot für 3 bzw. 1,50 Euro Kultureinrichtungen zu besuchen (bitte aufteilen nach einzelnen Einrichtungen)?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Annahme dieses speziellen Kulturangebotes für ALG II-Empfänger ein?
  4. Welche Vorstellungen hat die Stadt, dieses Angebot über die Spielzeit hinaus fortzuführen, zu modifizieren oder einzustellen?

Redner: Peter Geiling, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Stadträte,  
verehrte Gäste,

heute liegt uns die Schulnetzplanung bis zum Jahr 2015 zur Beschlussfassung vor. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen ist dieser Plan aller 5 Jahre zu aktualisieren.
Seit über einem Jahr wird in der Schulnetzplanungsgruppe, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates und in der zeitlichen Folge auch bei allen Beteiligten, beispielhaft sind hier die Schulkonferenzen, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte genannt, über den Plan diskutiert.

Der erste im März 2006 vorliegende Entwurf musste für den Mittelschul- und Gymnasialteil vollständig überarbeitet werden, da sich durch die seit zwei Jahren veränderten Zugangskriterien zum Gymnasium die Anmeldezahlen deutlich verändert haben. Gegenüber 42% gehen jetzt 54% der Schüler ins Gymnasium. Dies wird sich unserer Meinung nach auch nicht ändern, denn in den bei PISA führenden Ländern beträgt der gymnasiale Anteil 60% und mehr.
Die Vorlage benennt stabile Schulstandorte und den aus der Entwicklung der Schülerzahlen sich ergebenden Handlungsbedarf.

Im Grundschulbereich sind die Anzahl der vorhandenen Schulen ausreichend. An einigen Schulen werden sich eventuell aufgrund der steigenden Schüllerzahlen bedarfsgerechte Anpassungen der Schulbezirke ergeben.
Die 78., 100., 75. und 31. Grundschule erhalten einen Beobachtungsstatus, da dort das Anmeldeverhalten in den nächsten Jahren abgewartet werden muss.
Im Bereich Paunsdorf sind drei Grundschulen als ausreichend zu betrachten, so dass dort über eine Aufhebung der 24. Schule nachgedacht wird. Das Thema hat und wird uns in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Auch für den Stadtteil Nordwest wird weiter bis 2010 eine Lösung für den Grundschulbereich Stahmeln und Wahren unter Einbeziehung der ehemaligen 58. GS diskutiert.

Im Mittelschulbereich ergeben sich die größten Veränderungen. Aufgrund der sinkenden Anmeldezahlen hatten viele Mittelschulen sehr wenige Anmeldungen. Mehreren Mittelschulen wurde deshalb vom Freistaat die Mitwirkung der 5. Klasse und teilweise für die gesamte Schule (Felix-Weise-Schule, 57. Schule und Coppi-Schule) entzogen. Der vorliegende Entwurf empfiehlt die Zusammenlegung von mehreren Mittelschulen, wobei die zu schließende Schule weiter als Außenstelle genutzt werden kann. Dies ist auch aus Kapazitätsgründen ein sinnvoller Vorschlag. Einige Beschlussvorlagen dazu liegen heute auch zur Abstimmung vor. Bei anderen, wie 68. Schule und Coppi-Schule, sind noch weitere Diskussionen erforderlich.
Auch das Thema der Gemeinschaftsschulen soll in den nächsten Jahren weiter angegangen werden.

Im gymnasialen Bereich ergeben sich keine Veränderungen. Da die Ostwald-Schule als sicherer Standort gilt, fordern wir die Verwaltung auf, umgehend eine Beschlussvorlage zur notwendigen Sanierung vorzulegen.

Durch Zusammenlegung und Umzüge werden die Bedingungen der Förderschüler in den nächsten Jahren weiter verbessert.

Bei den Berufsschulen wird durch Konzentration und teilweise Umzug auf die sinkenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren reagiert.

Der Beschluss dieser Vorlage ist sehr wichtig, da es Planungssicherheit für die Schüler und die Eltern, für die Stadt und das Land schafft und somit auch die Freigabe von Fördermittel für die Schulbauten ermöglicht.
Abschließend möchten wir uns bei den Mitarbeitern des Schulverwaltungsamtes für die akribisch und umfassend erarbeitete Vorlage bedanken.

Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage einstimmig zustimmen.