Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Auslastung der Kindergärten, Kinderkrippen und Horte wird mit der von der Stadtverwaltung vorzulegenden Bedarfsplanung intensiv diskutiert werden.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist der Anteil an Kindern aus dem Umland, die Plätze in den Leipziger Kinderkrippen, Kindergärten und Horten belegen und wie viele Kinder aus Leipzig besuchen Einrichtungen im Umland?
  2. Wie ist die jeweilige finanzielle Beteiligung der Kommunen/Gemeinden, in denen die Kinder wohnen, geregelt?

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig tritt zum 1.1.2007 der Europäischen Städte-Koalition gegen Rassismus bei und verpflichtet sich damit zur Annahme des 10-Punkte-Aktionsplans.
Gleichzeitig wird die Stadt Leipzig aufgefordert, bis zum 1.1.2007 herauszuarbeiten, welche Maßnahmen bereits getroffen wurden und welche Maßnahmen noch getroffen werden sollen, um den 10-Punkte-Plan zu erfüllen.
Die Umsetzung des 10-Punkte-Aktionsplans ist finanziell abzusichern.

Begründung:

Alle europäischen Länder erleben derzeit einen nachhaltigen Wandel ihrer Bevölkerungsstruktur. Diese demografischen Veränderungen spiegeln sich auch in der Leipziger Bevölkerungsentwicklung wieder. Leipzig ist bereits jetzt die sächsische Stadt mit dem größten Migrantinnen- und Migrantenanteil. In Leipzig lebende Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund haben dabei sehr unterschiedliche Herkunftshintergründe: ausländische Arbeitnehmer/innen und ihre Kinder, EU-Bürger/innen, Eingebürgerte, Asylsuchende und -berechtigte, jüdische Emigrant/innen, Spätaussiedler/innen, Kinder aus binationalen Partnerschaften und andere.
Diese Menschen verfügen über ganz unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten und Ressourcen. Sie bereichern auf vielfältige Weise die Gesellschaft und bringen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Potentiale mit, deren Entfaltung bisher in noch nicht ausreichendem Maße gefördert wird.
Dies bedeutet auf der anderen Seite auch, dass Menschen mit Migrationshintergrund in diskriminierungssensiblen Bereichen wie z.B. auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, bei Vermietung von Wohnraum, im Gesundheitswesen oder bei Bildung und Erziehung besser vor Rassismus und Ausgrenzung geschützt werden müssen, d.h., diesen Bevölkerungsgruppen Chancengleichheit zu gewährleisten und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie nicht unter Diskriminierung leiden müssen.
Die Städte-Koalition gegen Rassismus geht auf eine Initiative der UNESCO aus dem Jahre 2004 zurück. Ziel ist es, ein internationales Netzwerk von Städten einzurichten, die sich gemeinsam für einen wirkungsvollen Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit einsetzen.
Auf der einen Seite gibt es bereits zahlreiche internationale und nationale Erklärungen, Konzepte und Rechtsmittel gegen Rassismus. Auf der anderen Seite aber ist es besonders wichtig, dass diese auf lokaler und kommunaler Ebene angewandt werden und die konkreten Probleme vor Ort hierbei berücksichtigt werden. In der Kommune findet Integration tatsächlich statt, in den Städten leben die Menschen und begegnen sich täglich. Städte sind der Schlüssel für erfolgreiche Integration und die Durchsetzung der Menschenrechte. Deshalb ist es gerade hier besonders wichtig, dass die Opfer von Diskriminierung mit einbezogen werden.
Aus diesem Grund wurde am 10. Dezember 2004 in Nürnberg die „Europäische Städte-Koalition gegen Rassismus“ gegründet und einen „Zehn-Punkte-Aktionsplan“ mit konkreten Handlungsbeispielen verabschiedet.
Der Beitritt der Städte kann in zwei Schritten erfolgen: derzeit haben 18 europäische Städte die „Beitritts- und Verpflichtungserklärung“ unterzeichnet, u.a. Berlin, Madrid, Riga, Stockholm, Glasgow etc. 51 europäische Städte haben die „Absichterklärung“, der Koalition beitreten und die Umsetzung des Aktionsplanes prüfen zu wollen unterzeichnet, u.a. Nürnberg und Erlangen.
Das Aktionsprogramm der europäischen Städtekoalition gegen Rassismus beinhaltet folgende zehn Punkte der Selbstverpflichtung:

  1. Größere Wachsamkeit gegenüber Rassismus
  2. Einschätzung von Rassismus und Diskriminierung vor Ort und Steuerung kommunaler Maßnahmen
  3. Bessere Unterstützung der Opfer von Rassismus, Diskriminierung
  4. Größere Beteiligung und bessere Information der Bürgerinnen und Bürger
  5. Aktive Unterstützung durch die Stadt von Gleichbehandlungsmaßnahmen
  6. Gleichbehandlungsverpflichtung der Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin
  7. Gerechter Zugang zu Wohnraum
  8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung über Bildung und Erziehung
  9. Förderung kultureller Vielfalt
  10. Maßnahmen gegen hassmotivierte Gewalt und Förderung von Konfliktmanagement

Diese zehn Punkte benennen die Bereiche, in denen die Städte sich engagieren sollen. Die einzelne Stadt entwickelt in diesem Rahmen konkrete Handlungsansätze, die die besonderen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.
Die Umsetzung eines „Stadt ohne Rassismus“-Konzeptes in Leipzig setzt für die stetig wachsende Anzahl von Menschen mit Migrationshintergrund ein positives Signal, dass sie hier willkommen sind, dass die Stadt sich aktiv für ihren Schutz vor Benachteiligung einsetzt und nachhaltige Integrationsangebote macht.
Wo gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Integration gelingen und Chancengleichheit tatsächlich umgesetzt werden soll, muss Schutz vor Diskriminierung und Rassismus als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe Priorität haben.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:    

  1. einen Ansprechpartner für die Beschäftigten nach den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu benennen
  2. die Führungskräfte in der Verwaltung über die Regelungen zum Schutz vor Benachteiligungen nach dem AGG zu schulen und zu informieren
  3. die Beschäftigten umfassend über die sie betreffenden Möglichkeiten des AGG und die Benennung des Ansprechpartners zu informieren
  4. zusammen mit den Eigenbetrieben der Stadt und den stadtnahen Unternehmen gemeinsame Schulungen und Informationsveranstaltungen zur Umsetzung des AGG- sowohl für dessen Auswirkungen als Arbeitgeber als auch als Anbieter von Waren. Dienstleistungen und Wohnungen – durchzuführen
  5. anlässlich des „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle 2007“ ein Konzept für öffentlichkeitswirksame Aktivitäten der damit betrauten Gremien und Partnern der Stadt zu entwickeln und umzusetzen.

Begründung:

erfolgt mündlich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

an den OBM und nachrichtlich an die Fraktionen haben sich Eigentümer von Sozialwohnungen gewandt, die den Bau dieser Wohnungen mit Fördermitteln der Sächsischen Aufbaubank (SAB) (mit zinsgünstigen Darlehen) finanziert haben.
Die Förderbedingungen legen fest, dass die Miete nicht über dem durchschnittlichen Mietniveau liegen darf und dass eine Anpassung des Mietzinses nur entsprechend der Steigerung des Zinssatzes des SAB-Darlehens erfolgen darf. Erfolgt diese Steigerung nicht, kann der Investor von Insolvenz bedroht sein.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Wohnungen in Leipzig sind mit diesem Förderprogramm finanziert worden?
  2. Wie viele Investoren haben sich Hilfe suchend an die Stadt gewandt?
  3. Was kann und wird die Stadt tun, um Insolvenzen in den Bereichen sozialer Wohnungsbau und betreute Wohnformen für Senioren zu verhindern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 18.01.2006 wurde der SPD-Antrag IV/A33/05 „Mitgliedschaft der Stadt Leipzig im Transparency International“ beschlossen. Danach sollte der Ratsversammlung bis zum 30.06.06 ein aktueller Bericht über das Engagement der Stadt Leipzig im Bereich Korruptionsprävention vorgelegt werden. Außerdem sollte die Verwaltung den Beitritt der Stadt Leipzig zum Transparency International Deutschland e.V. prüfen.

Wir fragen deshalb:

  1. Warum liegt der Bericht bisher nicht vor?
  2. Wann erfolgt die Information diesbezüglich an den Stadtrat?
  3. Wie sieht das Prüfergebnis hinsichtlich Mitgliedschaft im Transparency International aus?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Jahr 2007 ist der 500. Jahrestag der Verleihung weitreichender Privilegien und die Erhebung der Leipziger Messe zur Reichsmesse durch Kaiser Maximilian I. Das Privileg eröffnete für die Zukunft den Aufstieg Leipzigs zu einem Zentrum des Ost-West-Handels.

Wir fragen an:

Welche Vorstellungen hat die Stadt bzw. die Leipziger Messe-Gesellschaft, dieses für ihre Entwicklung herausragende Ereignis zu feiern oder in anderer Form zu würdigen?

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

abgesehen von der sportlichen Situation im Leipziger Fußball, stehen wir in unserer Stadt vor dem Problem zweier extrem rivalisierender Fußballvereine mit einem relativ großen Zuschauerinteresse. Dem gegenüber steht ein Fanprojekt mit einem Mitarbeiter und Räumlichkeiten für die Fans nur einer Mannschaft. Das Fanprojekt ist zuständig für beide Vereine und versucht diesen Spagat auch umzusetzen, anders als es der Titel des ursprünglichen Antrags vermuten lässt.

An dieser Stelle möchte ich gar nicht alle Vorfälle mit gewalttätigem oder rassistischen Hintergrund der letzten zwei Jahre auflisten die über die Medien kommuniziert wurden, denn das alleine würde den Rahmen meiner Redezeit sprengen. Zu den Vorfällen, die über die Medien kommuniziert wurden, kommen noch zahlreiche Vorfälle die nicht erwähnt wurden.

Unser Ziel, aber auch das Ziel der Vereine muss es sein Gewalt und Rassismus abzubauen bzw. einzudämmen, darüber hinaus muss die Rivalität der Vereine auf ein gesundes Maß reduziert werden. Ein Teil kann dazu ein erweitertes Fanprojekt beitragen, über das beide Vereine betreut werden können. Das heißt mindestens eine weitere Sozialarbeiterstelle und Räumlichkeiten für beide Fangruppen (auch die bestehenden Räumlichkeiten sind stark sanierungsbedürftig).

Eine Erweiterung alleine macht jedoch keinen Sinn, da zur Erweiterung ein Konzept gehört wie der zunehmenden Gewalt und dem Rassismus begegnet werden können. Die beiden Vereine Sachsen Leipzig und Lok Leipzig müssen an der Erweiterung und dem konzeptionellen Aufbau des Fanprojekts mitwirken. Zusätzlich müssen beide Vereine ihren Beitrag (auch finanziell) leisten. Das werden sie jedoch nur dann tun, wenn sie sicher sind, dass diese Gelder auch in die Fanarbeit ihres Vereins fließen.

Die SPD Fraktion zieht ihren Änderungsantrag zurück.