Redner: Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträte
werte Gäste,

der Stadtrat hat heute vom Oberbürgermeister eine Vorlage zur Abstimmung vorgelegt bekommen, die zum einen eine Grundsatzentscheidung auf dem Weg zum Schuldenabbau der Stadt Leipzig darstellt und zum anderen ein klares Bekenntnis zum weiteren Umgang mit wichtigen städtischen Betrieben abgibt.
Für die SPD-Fraktion sind Ursache und Anlass für die Notwendigkeit zur Behandlung dieser Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt die Haushaltlage und die hohe Verschuldung der Stadt Leipzig.

Vorab deshalb einige Bemerkungen, die im Zusammenhang mit der Haushaltslage erforderlich sind. Es wird viel über die Schulden der Stadt Leipzig geredet. Ohne Zweifel ist der Schuldenstand mit fast 1.900 € je Einwohner zu hoch.  Durch die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung wird die Handlungsfähigkeit der Stadt eingeschränkt, da diese vor allem nicht durch auskömmliche Einnahmen zu finanzieren sind.

Den Schulden stehen allerdings erhebliche Werte gegenüber, die seit der politischen Wende in Leipzig geschaffen wurden. Ich erinnere nur an umfangreichen Infrastrukturvorhaben, Neue Messe, Stadion, Arena, Bildermuseum, sanierte Schulen und, und, und. Jedes private Unternehmen würde diese Werte stolz als Aktiva in seine Bilanz aufnehmen und sich damit rühmen. In einem städtischen Haushalt sind Schulden offenbar ausschließlich eine Last und ihnen haftet der Geruch der Unanständigkeit an. Wenn Schulden gemacht werden, die der Stadt langfristigen Nutzen bringen, wie das z.B. bei Infrastrukturmaßnahmen der Fall ist, sind sie jedoch vor unserer nachfolgenden Generation zu vertreten.

Die Vorlage stellt rein formal betrachtet lediglich einen Verfahrensvorschlag dar.  Das Verfahren betrifft jedoch besonders wichtige Inhalte der Stadtpolitik.

Mit dem ersten Teil der Vorlage wird die Eröffnung des Verfahrens  zum Verkauf von maximal 49,9 % Anteile der Stadtwerke Leipzig  beschlossen. Neu in der Vorlage ist ein Kriterienkatalog, der bei der Auswahl des möglichen Partners und beim Verkauf der Anteile Berücksichtigung finden muss. Dadurch wird u.a. geregelt, dass nicht nur der zu erzielende  Preis ausschlaggebend für eine mögliche Verkaufsentscheidung sein kann.
Für die SPD-Fraktion sind die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, die regionale Wertschöpfung, die Quersubventionierung des ÖPNV und eine weitere Stärkung des Wirtschaftsstandortes Leipzig von ganz besonderer Bedeutung.
Weiterhin wird im ersten Teil des Beschlusses die Verwendung des möglichen Verkaufserlöses überwiegend zur Schuldentilgung aber auch zur Kofinanzierung wichtiger Investitionsvorhaben geregelt.

Im Teil II der Beschlussvorlage wird die notwendige Entschuldung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft und die Reduzierung der städtischen Bürgschaften auf unter 300 Mill. € festgelegt. Dadurch würde eine Risikoposition unseres Haushaltes erheblich abgebaut. Dazu soll das Unternehmen Umschuldungsmaßnahem vornehmen, und auch der Verkauf von Teilbeständen kann genutzt werden. Das Dezernat VI erarbeitet als Grundlage ein Wohnungsbedarfskonzept, damit nicht an den Interessen der Stadt vorbei veräußert werden kann.
Für die SPD-Fraktion ist mit dieser Regelung der Verkauf der LWB oder auch von Geschäftsanteilen des Wohnungsbauunternehmens endgültig vom Tisch.

Der Verkauf des Eigenbetriebes Stadtreinigung bzw. dessen Integration in die LVV kann nach Ansicht meiner Fraktion nur erfolgen, wenn das Problem der Mehrwertsteuerumlage auf die Bürger verhindert werden kann. Andererseits werden wir einer Lohnreduzierung bei den Mitarbeitern in dieser Höhe zur Verhinderung der Mehrbelastung der Bürger ebenfalls nicht akzeptieren.

Neu in der Vorlage sind die im Teil III festgelegte Erarbeitung einer Konzeption zur Stärkung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft und die Verkaufsabsicht von Minderheitsanteilen an der LVV.
Für die SPD-Fraktion stellt die beabsichtigte Stärkung der LVV, also der Leipziger kommunalen Versorgungsunternehmen insgesamt, einen ganz zentralen Punkt dieser heute zur Abstimmung eingebrachten Vorlage dar. Ich kann nur dafür werben, dass der Stadtrat mit einer qualifizierten Mehrheit der Erarbeitung einer Konzeption zur Stärkung der LVV zustimmt. Das sind eine sehr wichtige Entscheidung zum Umgang mit den großen städtischen Beteiligungen und ein klares Bekenntnis zur Zukunft der kommunalen Wirtschaftstätigkeit in der Stadt Leipzig.
Unser Ziel ist, dass die städtischen Unternehmen durch die geplante Stärkung der LVV noch besser aufgestellt werden, um eine höhere Renditeerwirtschaftung auch außerhalb der Gemeindegrenzen erreichen zu können.

Erst wenn die neue Struktur und die Aufgabenverteilung mit den Konzernbetrieben geklärt und weitgehend umgesetzt sind, wird als nächster Schritt der Verkauf einer Minderheit der Gesellschafteranteile erfolgen. Nach meiner Ansicht kann auch die Einbeziehung eines Privaten und seiner Kompetenzen in die LVV zur Stärkung der LVV führen. Dabei geht meine Fraktion ganz eindeutig von einer Minderheitsbeteiligung mit dem Ziel aus, dass die Mehrheit an den Betrieben unterhalb der LVV-Ebene im Besitz der Stadt verbleiben.

Der vorliegende Verfahrensvorschlag bedarf im Laufe der Abarbeitung weiterer sehr wichtiger Beschlüsse des Stadtrates. Diese sind:

  • Verkaufsbeschluss für den Anteilsverkauf der Stadtwerke mit Festlegung zur Mittelverwendung
  • Konzept zur Stärkung der LVV
  • Beauftragung zur Ausschreibung von Anteilen der LVV
  • Verkaufsbeschluss  für Anteile der LVV
  • Konzept zur Reduzierung der Bürgschaften der LWB

Zuvor muss zur Begleitung des Verfahrens ein Gremium unter maßgeblicher Beteiligung des Stadtrates geschaffen werden. Nur so wird der Einfluss des Stadtrates und seine ständige Information über den laufenden Stand des Verfahrens gesichert werden.

Ich verstehe die Ängste der Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen, die sie heute und zuvor in Diskussionsrunden mit uns ganz nachdrücklich zum Ausdruck gebracht haben. Durch die vorliegende Vorlage wird verständlicherweise Unruhe in die Unternehmen hineingetragen.
Auch in meiner Fraktion hat es ausgiebige und teilweise kontroverse Diskussionen im Vorfeld der heutigen Verabschiedung der Vorlage gegeben. Glauben Sie mir, gerade uns Sozialdemokraten fällt es schwer, städtisches Eigentum besonders in Hinblick auf die dort Beschäftigten und die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt zu veräußern.
Wir haben es uns in dem Prozess, der schon fast zwei Jahre andauert, nicht leicht gemacht. Wir werden dennoch heute nicht alle, jedoch mit sehr großer Mehrheit der Vorlage zustimmen.
Meine Fraktion ist sich einig, dass wir daneben ein langfristiges Konzept zur dauerhaften Verhinderung struktureller Defizite benötigen, damit solche Verkaufsvorlagen nicht zur jährlichen Gewohnheit werden und auch die Begehrlichkeiten von Freistaat und Bund auf die städtischen Vermögenswerte im Zaum gehalten werden können.

Die Vorlage stellt, wenn sie beschlossen und umgesetzt wird, die Weichen für die Entschuldung und bringt damit die Handlungsfähigkeit der Stadt  zurück. Ich hoffe deshalb auf eine breite Mehrheit in diesem Haus und damit den Nachweis, dass der Stadtrat in Leipzig handlungsfähig ist.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, Stadträtin der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,

werte Damen und Herren Bürgermeister,
Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
liebe Gäste!
Ich möchte es mir nicht nehmen lassen, zu dieser sehr umfangreichen und informativen Drucksache, für die ich der Verwaltung an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank aussprechen möchte, einige Anmerkungen zu machen. Aus Sicht vieler Experten und Expertinnen  wird eine gelungene Integration für Deutschland und damit auch für Leipzig ein entscheidender Faktor sein, um auch in Zukunft im globalen Wettbewerb bestehen zu können.

Die vorliegende Informationsvorlage wurde erstellt auf Grundlage eines Antrages der SPD-Fraktion vom 14.09.2005 zum Thema: „Bericht des Ausländerbeauftragten“, mit dem Verwaltungsstandpunkt um einige Fragestellungen erweitert und schließlich in der Ratsversammlung am 08.06.2006 beschlossen.
Ziel unseres Antrages war es, verwertbare Aussagen über konkrete Ansätze einer Integrationspolitik bzw. über deren konzeptionelle Grundlagen zu erhalten, um einschätzen zu können, ob der bisher eingeschlagene Weg so weitergeführt werden kann, oder ob es notwendig ist, neue bzw. andere Schritte einzuleiten, um auch in Leipzig zu einer dauerhaft erfolgreichen Integration zwischen Einwanderern und aufnehmender Bevölkerung zu gelangen.

So haben andere Großstädte, wie z.B. Stuttgart schon lange erkannt, dass sie eine integrationspolitische Gesamtstrategie benötigen, um die Integration und Partizipation ihrer Einwanderer erfolgreich gestalten zu können.
Denn, Zitat aus dem jüngst erschienenen Buch von Rita Süssmuth mit dem Titel: Migration und Integration: Testfall für unsere Gesellschaft!
„Integration ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. … Entscheidend für das gelingen ist die kommunale Ebene, sind die Menschen vor Ort, weil dort Integration praktiziert wird oder nicht stattfindet.“
Umso mehr freut es mich und meine Fraktion festzustellen, dass aus dieser Informationsvorlage mehrere zukunftsweisende Handlungsempfehlungen für Leipzig abgeleitet werden können, als da sind:

1. Entwicklung eines Integrationskonzeptes

Insgesamt wird eingeschätzt, dass in Leipzig zwar recht gute Integrationsansätze existieren, die Erarbeitung eines städtischen integrationspolitischen Gesamtkonzeptes jedoch notwendig ist.

2. Integration als Querschnittsaufgabe verankern

Während das Referat Ausländerbeauftragter von Anfang an den Anspruch hatte, ämterübergreifend zu arbeiten, scheint dieses bis heute in vielen Ämtern und Ressorts noch nicht wirklich angekommen zu sein.
Durch eine Verankerung als Querschnittsaufgabe, sollte Integrationspolitik zu einem Faktor werden, der bei allen Planungen der Stadt Leipzig beachtet und einbezogen wird.

3. Schaffung eines „Migrantenbeirats“

–    als Plattform für eine direkte Kommunikation zwischen Migranten und Kommunalpolitikern
–    zur besseren Beteiligung von Migranten und Migrantinnen an kommunalen Entscheidungsprozessen
Aus dem zuvor gesagten ergibt sich die Notwendigkeit einer Neubewertung bzw. Aufwertung des Referats Ausländerbeauftragter durch die Anerkennung als strategisch wichtige Organisationseinheit und einer breiteren inhaltlichen Ausrichtung des Referates durch Umbenennung z.B. in „Beauftragter für Integration und Migration“.
Ich denke es gibt hier für die nächsten Jahre noch einiges zu tun.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 8.12.2004 wurde die Schließung der Stadtgärtnerei zum 1. Juli 2005 beschlossen.
Wir fragen deshalb:

  1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Schließung der Stadtgärtnerei für den Haushalt der Stadt Leipzig gebracht?
  2. Kam es zur erwarteten Einsparung bei der Bepflanzung der Stadt und der Pflege dieser Begrünung?
  3. Wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen für das Grundstück der Stadtgärtnerei?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,

werte Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
Meine Fraktion begrüßt den Antrag „Schaffung von Kindertagesstätten durch die LWB“ von Die Linke.PDS-Fraktion.
Noch erfreuter sind wir von dem weiterreichenden Verwaltungsstandpunkt.
Die bereits laufenden Abstimmungen zwischen Jugendamt und Liegenschaftsamt lassen uns auf ein baldiges Ergebnis des Prüfauftrags hoffen, denn wohnortnahe Kindergarten- und Krippenplätze werden schon jetzt dringend benötigt.
In der Untersuchung sollten jedoch alle Ortsteile mit einer Unterversorgung betrachtet werden, z. B. auch Schleußig, Wiederitzsch, Eutritzsch, Böhlitz- Ehrenberg und das Waldstraßenviertel.
Wir bitten um schnellstmögliche Vorlage des Prüfberichts noch vor der Sommerpause, damit die Ergebnisse in die Kindergarten- Bedarfsplanung für 2008 einfließen können.
Meine Fraktion stimmt dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zu.

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung der ARGE für die Erweiterung des ARGE-Beirates um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit vollem Stimmrecht einzusetzen, der bzw. die die speziellen Schwierigkeiten und Belange von arbeitssuchenden Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt einbringen und vertreten, sowie zu deren Lösung beitragen soll.

Begründung:

„Die Integration von Zuwanderern ist eine der großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Bundesregierung sieht darin eine politische Schlüsselaufgabe“ (Zitat aus einer Erklärung des Bundeskabinetts anlässlich des Integrationsgipfels vom 14.07.2006).
„Der Kampf um eine bessere Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit der in Deutschland lebenden Ausländer sei ein Schwerpunkt der Integrationsbemühungen. Das hob Bundesminister Franz Müntefering hervor“ (Zitat aus einer Presseerklärung nach dem Integrationsgipfel).
Die berufliche Integration von Zuwanderern ist ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integration überhaupt. Sie ist Voraussetzung für eine allgemeine gesellschaftliche Teilhabe.
Eine erfolgreiche Integration ist aber nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
So betonte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: „Eine gelungene Integration zugewanderter Mitbürger in unsere Gesellschaft ist ein ganz entscheidender Pfeiler, auf dem Zukunft und Innovationsfähigkeit unseres Landes beruht.“ Und weiter: „In einer weltoffenen Gesellschaft und einer global organisierten Wirtschaft sind interkulturelle Kompetenzen gefragt“ (aus Newsletter Nr. 523 der Initiative Pro Integration).
In der Realität sieht es jedoch anders aus!
Statt die spezifischen Potentiale von Migrant(inn)en (z.B. Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz usw.) viel stärker für unser Land zu nutzen, sind sie von Arbeitslosigkeit erheblich stärker betroffen als die übrige Bevölkerung. Sie haben mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen, ihr Leistungspotential und ihre Qualifikationen werden häufig nicht erkannt. Viele scheitern an starren Förderrichtlinien, unzureichender Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mangelnder Nachfrage nach migrationsspezifischen Kenntnissen.
Aus o.g. leiten sich diverse Handlungsempfehlungen ab, die dringend mit kompetenten Partnern im ARGE-Beirat diskutiert werden müssen.

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
fast 18 Monate nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche eine Satzungsänderung zwingend notwendig machten, liegt uns nun eine neue Vergnügungssteuersatzung vor.

Nach der alten Satzung wurden im Wesentlichen Tanzveranstaltungen, erotische Darbietungen und Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit besteuert. Nach aktueller Rechtsprechung musste für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein neuer Steuermaßstab gefunden werden, da die pauschale Besteuerung nach der Stückzahl der Geräte nicht mehr zulässig war.
Das war nicht einfach. Bei den Sitzungen im Finanzausschuss mit zum Teil hitzigen Diskussionen um Stückzahlmaßstab, Bruttokasse, Spieleinsatz und Geldeinwurf handelte es sich wahrlich nicht um vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.

Mit dieser neuen Satzung sind leider nicht alle Probleme vom Tisch.
Der neu gewählte Steuermaßstab Spieleinsatz, der eine wirklichkeitsnähere Besteuerung gewährleisten soll, ist mit rechtlichen Restrisiken behaftet und wird das Rechtsamt beschäftigen.
Weiterhin wird der Kontrollaufwand steigen, da der Spieleinsatz durch Auslesebelege nachzuweisen ist. Diese Überprüfung erfordert zwangsläufig mehr Personal und Vor-Ort Kontrollen, weil ansonsten eine gesetz- und gleichmäßige Besteuerungspraxis nicht gewährleistet ist. Neue Steuererklärungsvordrucke müssen ebenfalls beschafft werden.
Wie hoch bei diesem Aufwand das Nettosteueraufkommen liegen wird, ist nicht absehbar.
Fiskalpolitisch macht daher die Erhebung der Vergnügungssteuer generell wenig Sinn. Bayern hat diese Steuer bereits 1976 flächendeckend abgeschafft, viele weitere Kommunen verzichten bewusst auf die Erhebung dieser Bagatellsteuer.
Alleine ordnungs- und sozialpolitische Gründe sprechen noch für die Erhebung der Steuer, so um z.B. auf die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen Einfluss zu nehmen.

Für die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt es aber keine ordnungs- oder sozialpolitischen Gründe. Tanzveranstaltungen sind Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs und viele Bürger bedauern, dass es zu wenige Angebote gibt. Warum soll man das Tanzvergnügen besteuern, wenn man das Vergnügen eines Opernbesuches hoch subventioniert?
Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, wie von unserer Fraktion gefordert, wird diese Satzung ein Stück weit der Realität der heutigen Lebensverhältnisse angepasst und trägt dazu bei, dass Leipzig eine lebendige und gerade für junge Menschen attraktive Stadt bleibt.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Die Vergnügungssteuersatzung ab 1.10.2006 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Nr. 1 wird gestrichen
  2. § 5 Abs. 1a wird gestrichen
  3. § 5 Abs. 3 wird neu gefasst in: „Der Steuersatz nach § 4 Abs. 3 beträgt 8 von Hundert des Spieleinsatzes.“

Begründung:

Die Vergnügungssteuer wird aufgrund ihres relativ geringen Aufkommens weniger aus fiskalischen Gründen erhoben, sondern dient eher ordnungspolitischen Zwecken.
Tanzveranstaltungen, als Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs, sind eine Bereicherung für unsere Stadt und besonders für junge Menschen ein attraktives Freizeitangebot.
Sie sollten daher nicht mit dem Sucht fördernden Betrieb von Spielautomaten oder Sexveranstaltungen auf eine Stufe gestellt werden.
Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerfreistellung von Tanzveranstaltungen sollen mit einer höheren Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kompensiert werden.