Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

6.2.2.2. Zuschüsse für von freien Trägern organisierte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Förderfähig sind Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit Leipziger Schüler-/innen der 1. bis 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne berufsbildende Schulen), die in den Schulferien stattfinden und deren Dauer mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe bis zu 2,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbetrag.

Begründung:

In der derzeitigen Haushaltssituation sollte die pauschale Förderung eingeschränkt werden.
Im Haushaltsjahr 2006 werden Ferienmaßnahmen mit 2 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Die Mühlen der Bürokratie mahlen meist langsam, aber wehe es kommt Wind auf.
Wir stimmen heute über die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der Freien Jugendhilfe sowie von Ferienmaßnahmen und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit ab.
So lang wie der Titel waren auch die Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung über die Notwendigkeit der Überarbeitung und die Begründung der Eilbedürftigkeit.

Eine Überarbeitung der Fassung aus dem Jahr 2003 begründet die Verwaltung damit, das in der alten Fachförderrichtlinie die Regelungen über die Zuschüsse für die von Freien Trägern organisierten Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung und der internationale Arbeit nicht geregelt waren.
Wie gesagt, die Mühlen der Bürokratie mahlen manchmal etwas langsam.
Immerhin fällt der Verwaltung nach nur drei Jahren selbständig dieses Verwaltungsvakuum auf und es wird mit einer Eilvorlage ein Missstand behoben.

Jetzt kommt Wind auf, die Verwaltung kommt kräftig in Fahrt.
Sie schlägt einen pauschalen Zuschuss für die Ferienmaßnahmen von bis zu 3€ pro Person und Teilnehmer vor, obwohl in den letzten Jahren der Zuschuss maximal 2€ betrug. Dies wird mit der optimistischen Grundhaltung des Jugendamtes begründet, dass doch auch mal mehr Geld zur Verfügung stehen könnte.
Ich weiß, dass Mitarbeiter im Jugendamt generell nur mit fast grenzenlosem Optimismus ihre Arbeit ausführen können. Dennoch sah sich meine Fraktion gezwungen, einen Änderungsantrag zu verfassen, in dem der Zuschuss auf 2€ begrenzt wird. Diese Landung in der Realität fast leerer Kassen meisterte die Verwaltung mühelos und übernahm unseren Antrag.

Damit konnten wir der Verwaltung nicht den Wind aus den Flügeln nehmen, nein, jetzt kommt das Jugendamt richtig in Fahrt.
Mit den Freien Trägern wurde vereinbart, dass die heute zur Abstimmung stehende Vorlage nochmals innerhalb des nächsten Jahres im Rahmen des Fachplans Kinder- und Jugendförderung überarbeitet werden soll.
Ich hoffe nur, dass die Verwaltung die so plötzlich freigesetzte Energie zur Erstellung einer „normalen, grünen“ Vorlage nutzt und uns die Eilbedürftigkeit erspart. Meine Fraktion wird Einsicht in die Notwendigkeit zeigen und der Vorlage zustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt, dass jeder Migrant und jede Migrantin, der bzw. die nach Leipzig kommen und sich bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, das Recht und die Pflicht haben, sofern er bzw. sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, einen Sprach- und Orientierungskurs zu belegen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund sie bzw. er gekommen sind und ob sie bzw. er dauerhaft hier bleiben kann.
Das Angebot soll auch zielgruppenspezifische Kurse (z.B. Mütterkurse, Jugendkurse, Alphabetisierungskurse) enthalten.     
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2007 ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dafür zu entwickeln.

Begründung:

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der zentralen Zukunftsfragen entwickelt. Sie ist nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern zunehmend auch ein weicher Wirtschaftsfaktor.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.
Nicht erfasst werden von dieser Regelung z.B. Asylbewerber, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch Migranten und Migrantinnen mit Kettenduldungen haben keinen Zugriff auf diese Kurse. Diese Menschen leben aber oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule. Einerseits sollen sie sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Laut Einwanderungsgesetz können die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart, gehen bereits diesen Weg.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, bietet beispielsweise Sprachkurse für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Übergangseinrichtungen an. Die Maßnahme ist mit dem Angebot einer Hausaufgabenhilfe für deren Schulkinder verbunden.

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die Jahresrechnung 2004 durch den Stadtrat feststellen zu lassen. Nach Einschätzung des Prüfungsamtes bietet die vorliegende Jahresrechnung eine im Vergleich zu den Vorjahren neue (positive) Qualität.
Diese Einschätzung ist sicherlich auch darin begründet, dass von den 60 Empfehlungen des Prüfungsamtes aus den vergangenen Jahren die Mehrzahl durch die Verwaltung nunmehr umgesetzt bzw. bearbeitet wurden. Zum Stichtag 31.08.2005 ergab sich insofern ein Bearbeitungsstand von 98 %.
Dissens besteht allerdings nach wie vor beim Thema Kostenrechnung. Das Prüfungsamt ist der Auffassung, dass eine Vollkostenrechnung bei sämtlichen Einrichtungen zu führen ist, die Entgelte erheben. Diesen Anforderungen kommen insbesondere Kultureinrichtungen nur unzureichend nach.

Herr Dr. Giradet, ich möchte Sie hier darauf hinweisen, dass unser Ausschuss vollumfänglich diese Ansicht des Prüfungsamtes teilt und von einer gesetzlichen Verpflichtung zur Vollkostenrechnung bei derartigen Einrichtungen ausgeht. Ich fordere Sie daher auf, insoweit zukünftig gesetzeskonformes Handeln zu gewährleisten.

Eingehen möchte ich auch auf den Prüfbericht zu den Finanzvorgängen LVV (ab Seite 116 des Schlussberichtes). Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich hiermit intensiv beschäftigt. Bereits vor einem Jahr haben wir unseren Abschlussbericht dem Oberbürgermeister zukommen lassen. Erst in der letzten Ausschusssitzung konnte mit der Verwaltung vereinbart werden, dass unser Abschlussbericht spätestens im Oktober dem Stadtrat ungekürzt zur Kenntnis gebracht wird.
Wir erwarten, dass zeitgleich Verwaltungsvorlagen eingebracht werden, die unseren Empfehlungen folgend zu einer rechtskonformen Gestaltung  der genannten Finanzvorgänge führen werden.

Nun zur Haushaltssituation 2004:
Der Haushaltsplan trat erst am 16.07.2004 wirksam in Kraft. Ab dem 21.07.2004 bestand bis zum Ende des Jahres eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Aus diesem Grund war die Haushaltsführung nahezu ganzjährig eingeschränkt. Bereits im Januar 2004 musste ein Haushaltssicherungskonzept verabschiedet werden.
Aus alledem ist ersichtlich, wie schwierig auch im Kalenderjahr 2004 sich die Haushaltssituation darstellte.
Erlauben Sie mir einige Anmerkungen, die die Dramatik der Haushaltssituation widerspiegeln:

  1. Das Haushaltsergebnis 2004 ist wiederum defizitär. Der Fehlbetrag hat sich jedoch gegenüber den Vorjahren verringert.
    Als Ursache hierfür sind in erster Linie geringere Einnahmen zu nennen, obwohl die Steuereinnahmen leicht angestiegen waren.
  2. Die gesetzlich vorgesehene Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt wurde wieder nicht erbracht.
  3. Die Rückzahlung der fälligen Schulden konnte nicht aus den laufenden Einnahmen geleistet werden.
  4. Auch der Vermögenshaushalt schließt in 2004 mit einer Finanzierungslücke.
  5. Die Verschuldung hat gegenüber den Vorjahren wieder stärker zugenommen. Die Nettoneuverschuldung betrug 42,6 Mio. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung betrug 1.843,00 €.
  6. Das verbürgte Kreditvolumen ist mit 690 Mio. € ca. 7 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Das Bürgschaftsvolumen muss, insofern besteht Einvernehmen mit der Verwaltung, zukünftig erheblich zurückgeführt werden.
  7. Der Bestand der allgemeinen Rücklagen hat gegenüber dem Vorjahr leicht auf 34,4 Mio. € zugenommen. Im langjährigen Vergleich sind diese jedoch als zu gering einzustufen. Die gesetzliche Mindestrücklage war 2004 vorhanden.

Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Haushaltssituation im Kalenderjahr 2004 jederzeit angespannt war. Ein leichter Aufwärtstrend war aber erkennbar. Das Prüfungsamt bestätigt der Verwaltung eine neue Qualität der Abrechnung.

Die SPD-Fraktion wird den Beschlussvorschlag vollumfänglich mittragen.

Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Vor dem letzten Absatz soll eingefügt werden:

Durch die Erweiterung des bestehenden Fanprojekts muss sichergestellt werden, dass zukünftig die räumlichen und personellen Voraussetzungen zur Betreuung der Fangruppen des FC Sachsen Leipzig, sowie der Fangruppen des 1. FC Lokomotive Leipzig vorhanden sind.
Das bedeutet, dass mindestens ein weiterer Sozialarbeiter eingestellt werden muss, so dass ein Sozialarbeiter die Fans des FC Sachsen Leipzig betreut und ein weiterer Sozialarbeiter die Fans des 1. FC Lokomotive Leipzig. Darüber hinaus sollte eine Betreuung der Fans des Roten Stern Leipzig stattfinden.

Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,
wir haben von der Verwaltung einen umfangreichen Bericht mit statistischem Material über Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen und Informationen über entsprechende Angebote in Leipzig zur Kenntnisnahme erhalten. Es handelt sich bei diesem Bericht um eine umfassende Aufarbeitung des Ist-Zustandes in der Behindertenhilfe in Leipzig.
Ziel einer Politik für Menschen mit Behinderungen sind die Integration in die Gesellschaft und die Normalisierung der Lebensverhältnisse. Im Lebenslauf sollen Schulbesuch und Integration in die Arbeitswelt und gegebenenfalls die Teilnahme an tagesstrukturierenden Angeboten ermöglicht werden. In jedem Lebensabschnitt soll ein barrierefreier Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleistet sein.
Die Arten von Behinderung sind sehr unterschiedlich und erfordern jeweils geeignete Maßnahmen. Besonders auffallend ist, dass die Zahl der psychischen Behinderungen bei den Schwerbehinderten sich seit 1993 insgesamt verdoppelt hat. Der Anteil der Schüler mit emotionaler und sozialer Behinderung hat sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Dies finde ich deswegen besonders beunruhigend, weil es hier eindeutige Zusammenhänge mit der sozialen Lage gibt. Wir dürfen nicht davon ausgehen, dass diese Zahlen allein auf eine umfangreichere und genauere Diagnostik zurückgeführt werden können.
Die psychosozialen Belastungen nehmen offensichtlich zu und betreffen alle Altersgruppen. So können wir im aktuellen Heft der Gesundheitsberichterstattung des Bundes nachlesen, dass bei Männern ein Viertel und bei Frauen sogar mehr als ein Drittel der Frühberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen erfolgen.
Mit dem Konzept zur Integration und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beschließen wir heute einen Maßnahmeplan, der sich aus den jeweiligen Handlungsempfehlungen im Bericht ergibt. Dieser Maßnahmeplan ist umfangreich und sieht zeitnahe Zielsetzungen vor. Sehr gut finde ich die Festlegung, dass regelmäßig ein Trendreport Behindertenhilfe erstellt werden soll, in dem die notwendigen Informationen in einem einheitlichen Berichtswesen verbunden werden. Diese Berichte können eine Grundlage für Entscheidungen über weitere Maßnahmen sein, nicht zuletzt auch solche, die kostenrelevant sind.
Wir sollten auch darauf drängen, dass in regelmäßigen Abständen über die Erfüllung oder auch Nichterfüllung dieser Maßnahmen in übersichtlicher Form berichtet wird. So sind die im Jahr 1996 beschlossenen einhundertfünf Maßnahmen in der Anlage des Berichtes 2005 zwar aufgelistet, der Hinweis, dass in den entsprechenden Kapiteln auf die damaligen Maßnahmevorschläge eingegangen wird, macht eine Überprüfung allerdings zu einer ziemlich mühseligen Lektüre.
Ich möchte ausdrücklich begrüßen, dass die Empfehlungen des Seniorenbeirates und die Anregungen des Behindertenbeirates von der Verwaltung systematisch aufgegriffen und eingearbeitet wurden. Auf diese Weise konnten sachkundige Bürger Einfluss auf die Verwaltung und Politik nehmen.
Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen.

Redner: Jürgen Wesser, Stadtrat der SPD-Frakttion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste!
Ein Kollege aus dem Rat hat vor einiger Zeit richtig festgestellt, dass Anträge selbst erklärend sein sollen.
Ich denke unser Antrag „Erhöhung der Schulwegsicherheit“ erfüllt diese Forderung. Erlauben Sie mir trotzdem noch einige wenige Worte.
Mein Heimatstadtteil Grünau, den ich entgegen allen Unkenrufen, wie die Mehrheit aller Grünauer, für attraktiv halte und in dem es sich gut lebt, ist Heimat für die Förderschule für Blinde und Sehschwache „Filatow Schule“.
Die Schüler dieser Schule müssen, wenn sie nicht für ihren Schulweg den Bus nutzen, die viel befahrene Lützner Str. queren.
Die Bushaltestellen beider Richtungen sind für Kraftfahrer zu spät erkennbar und die nächste Ampel ist so weit entfernt, dass sie von den Schülern nicht mehr genutzt wird.
Die Schüler überqueren die Str. durch eine Lücke im Fahrzeugstrom.
Unfälle sind vorprogrammiert und schon passiert.
Ziel unseres Antrages ist es, diese Gefahrenstelle auf eine wirtschaftliche sinnvolle Weise zu entschärfen.
Dem kommt die Verwaltung mit ihrem Standpunkt nach.
Es wird richtig festgestellt, dass die Querung nicht nur für die Filatow Schüler, sondern auch für die Schüler des Klinger Gymnasiums wichtig ist, die an dieser Stelle vom Bus in die Bahn umsteigen.
Die Bewohner der neu entstehenden Wohnsiedlung Schönau, die auch wegen der guten Infrastruktur Grünaus schneller wächst als geplant, benötigen dringend eine sichere Querungsmöglichkeit.
Dass dafür keine Mittel aus dem Programm Schulwegsicherheit eingesetzt werden ist folgerichtig, ebenso die Verantwortlichkeit des Tiefbauamtes.
Wir hoffen, dass die Verwaltung unseren Antrag entsprechend der Abfolge ihres Standpunktes schnellstmöglich umsetzt und werben in diesem Sinne um Zustimmung.
Grünau soll auch für seine neuen Bürger noch ein Stückchen attraktiver werden.