Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Antidiskriminierungsbüro hat vor einigen Wochen das Einlassverhalten einiger Diskotheken in der Leipziger Innenstadt getestet. Neben drei Mitarbeitern des Antidiskriminierungsbüros nahmen auch zwei junge Männer mit arabischem Migrationshintergrund an dem Test teil. In allen getesteten Diskotheken wurde Personen der Eintritt allein aufgrund ihres „ausländischen Aussehens“ verwehrt.

Wir fragen daher an:

  1. Seit wann ist der Stadt Leipzig dieses Problem bekannt?
  2. Was hat die Stadt Leipzig in den konkreten Fällen unternommen?
  3. Was wird die Stadt Leipzig zukünftig tun, um dieses Problem – unabhängig von den gemeldeten Einzelfällen – nachhaltig zu lösen?

Redner: Gerhard Pötzsch, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,
zieht man von der Stadt Leipzig die Kultur ab, bleiben Häuser übrig und Menschen, die diese Häuser bewohnen. Die Stadt ist dann eine beliebige Stadt wie andere Städte auch.
Der besondere Ruf, den diese mitteldeutsche Stadt, unsere Heimatstadt, in Europa und der Welt noch besitzt, ist zuförderst davon geprägt, was für kulturelle Leistungen in ihren Mauern geschaffen und bewahrt worden sind. Ihre hier gebürtigen oder über viele Jahre hier lebenden Töchter und Söhne, ich beziehe da auch gerne alle Adoptivkinder ein, haben diesen Ruf über Jahrhunderte fleißig in die Welt getragen. Sie sind verstanden worden und haben ein Echo gefunden. Das soll, das muss in Leipzig so bleiben!
Am Umgang mit Kultur (und der sie tragenden Künstler und Kulturarbeiter) bemisst sich der Reifegrad einer Gesellschaft. Nebensatz: Besonders in schwierigen Zeiten! Weiterer Nebensatz: Meldung von dpa Anfang dieser Woche: Künstler verdienen im Jahre 2006 in Deutschland durchschnittlich 823 € und fünfundzwanzig Cent pro Monat!
Geld ist knapp, nicht nur für Künstler, auch die Kassen der Kommunen sind gähnend leer. Der Handlungsspielraum der Stadt Leipzig ist, wir wissen das alle, außerordentlich überschaubar geworden.
Wir verhandeln heute: Drucksache Nr. IV/1479 samt Ergänzung und Tischvorlage.
Wir lassen uns von gähnender Kassenleere also nicht anstecken, sondern wollen – nein, müssen geradezu! die beste, und – unter kaufmännischen Gesichtspunkten betrachtet – auch sinnvollste Entscheidung zur Unterbringung der Musikschule Leipzig treffen!
In der LVZ vom 21. Juni 2006 war zu lesen: „Musikschule erhitzt Gemüter“. Die Fakten liegen auf dem Tisch:
Die Musikschule arbeitet mit großem Engagement und Erfolg am Erhalt und am Fortbestehen des kulturellen Klimas in dieser Stadt. Sie erfüllt alle an sie gestellten Aufgaben vorbildlich, schafft und erhält damit einen Teil der Fundamente, auf denen sich unserer Kulturlandschaft gründet, besitzt nach den uns im Rat selbst gestellten Kriterien höchste Priorität, und seit 1999 endlich auch sehr gute räumliche Arbeitsbedingungen am Standort Petersstraße 43. Der Besitzer der Immobilie, einer sehr werthaltigen Immobilie, wie alle damit befassten Experten bestätigen –
beiseite gesprochen: späterer gewinnbringender Verkauf nicht ausgeschlossen! – bietet der Stadt diese Immobilie zu außerordentlich vernünftigen Konditionen nun zum Kauf an. Die Ausschreibung läuft.
Eine exzellente Geschichte.
Exzellenz – in unserem Fall: eine hervorragende und vortreffliche Bildungseinrichtung – dies weiß jeder in Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur Verantwortliche, gehört in den entwickelten Industrieländern zum wertvollsten Besitz überhaupt. Sie gehört damit bewahrt, vor Angriffen beschützt und in ihrem Bestand bestärkt!
Einige Stadträte lehnen aus Kassenlage den Kauf einer weiteren städtischen Immobilie strikt ab. Sie favorisieren den Umzug der Musikschule in ein anderes Objekt, welches sich in städtischem Besitz befinden muss, und welches dann, entsprechend den Bedürfnissen der Musikschule, eben herzurichten sei. Damit erhält, so argumentieren sie weiter, sogar noch der eine oder andere hiesige Handwerker möglicherweise einen Auftrag.
Andere sind sich ihrer Entscheidung noch nicht sicher. Sie fühlen sich noch nicht umfänglich informiert. Sie wollen eine Entscheidung aus dem Bauch heraus nicht treffen. Auch sie verweisen immer wieder auf die Kasselage und Verantwortung.
Als Mitglied des Betriebsausschuss und Fachausschuss Kultur habe ich noch keine Vorlage in den Händen gehalten, anhand derer dermaßen ausführlich und detailliert der lange und zeitaufwendige Genesisprozess der entsprechenden Drucksache nachzuvollziehen war. In zeitintensiven Gesprächen zum Thema, zu verschiedensten Terminen, unter Hinzuziehung der Leitung der Musikschule und verschiedener Mitglieder der Elternvertreter, nicht zuletzt bei einem kürzlich stattgehabten  Ortstermin in Schönefeld, wurden mögliche Alternativen zum jetzigen Standort gründlich erörtert und diskutiert. Dabei wurden Ausbaukosten, Umzugskosten, Mietkosten und Neubaukosten – einzeln und im Vergleich – ebenso besprochen, wie Zinsen für Kredite, Vorteile eines Kommunaldarlehens,  Ratenzahlungen und Leerstandskosten bei vorläufig geschlossenen Schulen. Es wurde über die Akzeptanz des jeweiligen Standortes, die möglichen Befindlichkeiten der Elternschaft der Musikschüler mit einem veränderten Standort, den Prognosen auf Ausbleiben von Schülern bei einer entsprechenden Standortverlagerung, die verkehrstechnische Anbindung der Schule, damit verbundene Sicherheitsfragen – wir reden über teilweise sehr junge Schüler – die Größe des Konzertsaales bis hin zu seiner Deckenbemalung gesprochen. Wir parlierten über das sehr wünschenswerte, aber leider eben noch nicht erstellte und damit verfügbare Konzept, aus dem hervorgeht, was für städtische Eigenbetriebe optimal zur entsprechenden und im Besitz der Stadt stehenden Immobilie passen. Wir hörten Einwände wegen notwendiger Lärmdämmung in den einzelnen Unterrichtskabinetten und der damit verbundenen Zusatzkosten. Wir konnten also zur Kenntnis nehmen, so wir es nur wollten, dass sich viele Menschen, sehr verantwortlich, um dieses Papier bemüht haben. Aus Respekt vor der umfänglichen Arbeit der damit befassten Ämter und der Verwaltung an dieser  Drucksache samt ihren Ergänzungen, die mit Sicherheit alles andere als einfach war, möchte ich mich, von dieser Stelle aus, bei den damit beauftragten Mitarbeitern ausdrücklich bedanken. Ich jedenfalls fühle mich gut informiert und bin Entscheidungsreif!
Noch etwas: den Kollegen, die in den letzten Tagen immer neue Standortvorschläge ins Gespräch gebracht haben – über diese ominöse Papier-Posse aus dem Liegenschaftsamt, die Lumumbastraße 2 betreffend, will ich mich an dieser Stelle nicht auslassen, dort erwarte ich vom Beigeordneten, Herrn Bürgermeister Müller, gelegentlich eine Information über die Konsequenzen für deren Verursacher – möchte ich sagen, redet doch einfach mal im Vorfeld der Entscheidung mit euren Fraktionsmitgliedern in den entsprechenden Fachausschüssen. Manchmal klärt sich da schon einiges.
Ich meine, es gibt eine Zeit des Redens und es gibt die Zeit des Entscheidens. Heute steht eine Entscheidung an!
Sollte jemand, was ich ausdrücklich nicht unterstellen will, einzig aus persönlichen, egoistischen, also wahlkreistaktischen Erwägungen heraus, den einen oder anderen Standort jenseits der Petersstrasse 43 ins Gespräch gebracht haben, wäre das verantwortungslos. Für solcherart Spielchen ist das Thema Musikschule wirklich absolut ungeeignet!
Ein Allerletztes: der Stadtrat Ansbert Maciejewski gefiel sich schon bei dem besagten Ortstermin in Schönefeld in der sinngemäßen Aussage, „dass Kulturamt habe alles dafür getan, diesen (seiner Meinung nach möglichen Standort für die Musikschule, nämlich Schönefeld) als ungeeignet erscheinen zu lassen“. Ich empfand dies, den dort anwesenden Vertretern des Amtes gegenüber, als grobe Unverschämtheit. Gestern musste ich diese Aussage als wörtliches Zitat erneut in der LVZ lesen. Es bleibt mir wirklich schleierhaft, was sich der Herr Stadtrat bei solchen Äußerungen denkt.
Ich möchte dafür werben, der vorliegenden Vorlage grundsätzlich zuzustimmen. Ich vertraue darauf, dass wir mehrheitlich in der Lage sind, kluge Entscheidungen zu treffen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Farbspraydosen aufgesprühte Graffiti sind Kommunikationsformen einer Jugendkultur, die je nach dem wie sie gestaltet sind, hässlich wirken, aber auch ästhetisch ansprechend sein können. Illegale Graffiti an privaten Häuserwänden und öffentlichen Gebäuden führen nahezu ausnahmslos zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes. Die Beseitigung dieser Graffiti verursacht häufig hohe Kosten. Nachdem sich gezeigt hat, dass die strafrechtliche Verfolgung nicht ausreicht, illegale Graffiti zu verhindern, sind viele Städte dazu übergegangen, der Sprayerszene Flächen für legale Graffiti zur Verfügung zu stellen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Flächen wurden in den vergangenen fünf Jahren der Sprayerszene für legale Graffiti zur Verfügung gestellt? Welche Erfahrungen wurden mit legalen Graffiti-Projekten in Leipzig gemacht?
  2. Wurden in den letzten fünf Jahren öffentliche Aufträge für Sprayer vergeben? Wenn ja, welche? Wurden auch nicht „quasi-professionell“ tätige Sprayer einbezogen? Wurden seitens der Auftraggeber Vorgaben zur Gestaltung bzw. Thematik gemacht?
  3. Welche Möglichkeiten gibt es zur Zeit für Jugendliche in Leipzig, legal Graffiti zu sprayen? Wo werden Wände in welcher Größe zur Verfügung gestellt?
  4. Welche Möglichkeiten haben Jugendliche, die noch ungeübt sind und sich nicht zutrauen, bei der Gestaltung einer Wall of Fame mitzumachen, das Sprühen von Graffiti auszuprobieren?
  5. Wie weit sind Pläne für einen Graffitipark, der den Bedürfnissen der Sprayerszene (z. B. zentrale Lage) entspricht, gediehen? Wäre das Jahrtausendfeld in der Karl-Heine-Straße für einen Graffitipark geeignet?

Rednerin: Dr. Margot Trexler, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren
ich bin eine öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin für die Bewertung von Grundstücken und möchte aus dieser Sicht einige wirtschaftliche Betrachtungen zu dem gegenwärtigen Standort der Musikschule Johann-Sebastian-Bach in der Petersstraße 43 und Alternativstandorten anstellen.
Das denkmalgeschützte Objekt Petersstraße 43, welches seit 1999 als Musikschule genutzt wird, weist gegenüber den Alternativstandorten Th. Mommsen Schule, die allerdings nicht mehr zur Verfügung steht, der ehem. 122. Schule, dem Beruflichen Schulzentrum 2 und der ehemaligen Gaudigschule folgende Vorteile auf:
Das Gebäude wurde bereits für das Konzept einer Musikschule saniert und um- und ausgebaut. Damit fallen bei Kauf dieses Objektes keine Sanierungskosten wie bei den anderen Schulen an, welche über dem Verkehrswert von 4,7 Mio. EUR für das Objekt Petersstraße 43 liegen. Zum Beispiel sollen die Sanierungskosten für die ehemalige Gaudigschule
6,55 Mio. EUR und 4,9 Mio. EUR für das ehemalige Berufliche Schulzentrum 2 betragen.
Die ehemalige 122. Schule liegt zwar mit 3,33 Mio. EUR Sanierungsaufwand unter dem Verkehrswert, ist aber aufgrund der 33 % geringeren Hauptnutzfl. nicht vergleichbar und auch flächenmäßig allein für die Musikschule nicht ausreichend.
Trotz dieser hohen Sanierungskosten wird eingeschätzt, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Alternativobjekte gegenüber dem Objekt Petersstraße 43 aufgrund der sehr soliden Bausubstanz und aufwendigen Sanierung des Baudenkmals kürzer sein wird und der vorhandene hohe Ausstattungsgrad mit 4 Treppenhäusern, 2 Personenaufzügen für je 13 Personen, mit einer Hebebühne für Rollstuhlfahrer, Einbauschränken, Einbauküchen, Klimaanlage und einem Konzertsaal mit Parkett, Holzverkleidungen und einer repräsentativen Deckenmalerei nicht erreicht wird.
Auch die vom Hochbauamt geschätzten Kosten für einen Schulneubau auf einem stadteigenen Grundstück liegen mit über 6 Mio. EUR weit über dem Kaufpreis der Petersstraße 43. Dabei muss noch beachtet werden, dass in einem 1-jährigen Sanierungs- oder Neubauzeitraum, die in diesem Jahr anfallenden Mietausgaben von 242.00,00 EUR und Umzugskosten von 120.000,00 EUR neben dem Sanierungs- bzw. Neubauaufwand noch zusätzlich anfallen.
Eine weitere wirtschaftliche Überlegung besteht darin, die Mietkosten über den vertraglich gebundenen Zeitraum von 30 Jahren in Höhe von 8,3 Mio. EUR für das Objekt Petersstraße abzuzinsen. D. h. welches Anfangskapital würde sich ergeben, um mit Zins und Zinseszins über 30 Jahre das Endkapital von 8,3 Mio. EUR zu erreichen. Bei einem Liegenschaftszinssatz von 6 % und einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt sich ein Anfangswert in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Dieser liegt zwar unter dem Verkehrswert wird sich aber erhöhen unter Beachtung:
– der Bodenbewertung
– der Miete des gegenwärtigen Mieters Kaffee Richter und möglicherweise weitere Mieteinnahmen durch zusätzliche Vermietung
– einer längeren Restnutzungsdauer als der Mietzeitraum von 30 Jahren und damit höheren Erträgen.
Neben diesen wirtschaftlichen Betrachtungen zu den Schulgebäuden übt die Lagegunst des Grundstückes noch einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit aus. Gegenüber den Alternativstandorten besitzt das Grundstück in der 1 a Innenstadtlage mit attraktiver Innenstadtbebauung, kurzen Wegen zu Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen und den umliegenden 5 Haltestelleninseln weitaus bessere Lagefaktoren und damit nachhaltig bessere Vermietungs- und Vermarktungschancen.
Eine weitere Aufwertung erhält dieser Standort ab dem Jahr 2009 durch seine Lage inmitten der beiden dann fertiggestellten S-Bahnstationen am Markt und am W.-Leuschner-Platz.
Hinsichtlich einer weiteren Nutzung der Musikschule in der Petersstraße ergäbe sich neben dem wirtschaftlichen auch ein wichtiger kommunalpolitischer Aspekt, welcher in der weiteren Nutzung durch die Kinder und Jugendlichen in einem Objekt, in welchem sie seit Jahren gern lernen, musizieren und Konzerte geben, besteht. Besonders wichtig sind dabei die günstigen verkehrlichen Anbindungen, die von keinem Alternativstandort erreicht werden.
Zurückkommend auf dem Beschlusstext der Vorlage „Grundsatzentscheidungen zum Erwerb des Grundstückes Petersstraße 43“ möchte ich aus gutachterlicher Sicht darauf hinweisen, dass aus folgenden Gründen ein großer Verhandlungsspielraum zwischen Verkehrswert und Kaufpreis besteht:
Der aus dem Jahr 2005 ermittelte Verkehrswert basiert aus einer angenommen gewerblichen Nutzung für das Objekt mit einem Restaurant, dem Ladenlokal Kaffee Richter, einem neuen Ladenlokal und Büro- und Lagerräumen. Von diesem, aus dieser Nutzung resultierenden Ertragswert, wurde der Verkehrswert von 4,7 Mio. EUR abgeleitet. Es wird eingeschätzt, dass wegen der großen Unsicherheit, diese oder eine ähnliche Konzeption realisieren zu können, gegenwärtig kein bzw. geringes Marktinteresse von Investoren besteht, weil aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen, die lange Fassade der Schillerstraße nicht geöffnet werden darf und somit keine Läden und Restaurants an dieser Seite bzw. ihr Eingangsbereich genehmigt werden würden. Hinzu kommt, dass Kosten für Umnutzungen aufgrund neuer Nutzungsstrategien anfallen werden, die vom Kaufpreis noch abgesetzt werden müssten. Die im Gutachten dafür eingesetzten 298.400,00 EUR werden als viel zu gering eingeschätzt. Des Weiteren besteht ein sehr großes Problem in der Stellplatzsituation, die keineswegs zufriedenstellend für den Bedarf bei einer gewerblichen Nutzung gelöst werden kann.
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD-Fraktion mehrheitlich der Beschlussvorlage zustimmen wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort auf die Anfrage Nr. IV/F 225 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden detaillierte Angaben zur Verweildauer in den Frauenhäusern gemacht (siehe Antwort auf Frage 3).

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. Wodurch wird die Verweildauer in den Frauenhäusern beeinflusst?
  2. Wie können die Unterschiede bei der Verweildauer in den beiden Frauenhäusern erklärt werden?

In der Antwort auf diese Anfrage wird berichtet, dass mit den Frauenhäusern derzeit diskutiert wird, in welcher Weise Kräfte gebündelt werden können (siehe Antwort auf Frage 5).

Dazu wird folgende Nachfrage gestellt:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen sind in den einzelnen Frauenhäusern vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort zur Anfrage Nr. IV/F 226 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden fünf Gründe für die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig genannt.

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. In wie viel Fällen trafen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die für die Außerhalbunterbringung genannten Gründe jeweils zu (siehe Antwort auf Frage 6)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anzahl der Unterbringungen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig zu verringern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Zentrales Instrument der Integrationspolitik sind die Integrationskurse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dazu erste statistische Informationen bekannt gegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/592, 16/639 und 16/725).

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 eine Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen erhalten? In wie vielen Fällen handelt es sich um Neuzuwanderer, bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer bzw. Spätaussiedler? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  2. Wie viele Personen wurden in Leipzig im Jahr 2005 von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet? Aus welchen Gründen erfolgte die Verpflichtung? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  3. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 an einem Sprachtest zum „Zertifikat Deutsch“ teilgenommen? Wie viele Personen haben diesen Test bestanden? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  4. Wurden in Leipzig im Jahr 2005 spezielle Eltern- bzw. Frauenkurse für Personen, die aus kulturellen oder religiösen Gründen nicht an den allgemeinen Integrationskursen teilnehmen konnten, durchgeführt? Wurden in Leipzig im Jahr 2005 weitere Sonderkurse, die auf die Situation bzw. auf die Vorkenntnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind, durchgeführt (z.B. Jugendkurse, Alphabetisierungskurse)? Wie viele Personen haben an diesen Kursen jeweils teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?