Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 8.12.2004 wurde die Schließung der Stadtgärtnerei zum 1. Juli 2005 beschlossen.
Wir fragen deshalb:

  1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Schließung der Stadtgärtnerei für den Haushalt der Stadt Leipzig gebracht?
  2. Kam es zur erwarteten Einsparung bei der Bepflanzung der Stadt und der Pflege dieser Begrünung?
  3. Wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen für das Grundstück der Stadtgärtnerei?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister,

werte Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
Meine Fraktion begrüßt den Antrag „Schaffung von Kindertagesstätten durch die LWB“ von Die Linke.PDS-Fraktion.
Noch erfreuter sind wir von dem weiterreichenden Verwaltungsstandpunkt.
Die bereits laufenden Abstimmungen zwischen Jugendamt und Liegenschaftsamt lassen uns auf ein baldiges Ergebnis des Prüfauftrags hoffen, denn wohnortnahe Kindergarten- und Krippenplätze werden schon jetzt dringend benötigt.
In der Untersuchung sollten jedoch alle Ortsteile mit einer Unterversorgung betrachtet werden, z. B. auch Schleußig, Wiederitzsch, Eutritzsch, Böhlitz- Ehrenberg und das Waldstraßenviertel.
Wir bitten um schnellstmögliche Vorlage des Prüfberichts noch vor der Sommerpause, damit die Ergebnisse in die Kindergarten- Bedarfsplanung für 2008 einfließen können.
Meine Fraktion stimmt dem Verwaltungsstandpunkt zum Antrag zu.

Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, Die LINKE.PDS-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der OBM wird beauftragt, sich in der Trägerversammlung der ARGE für die Erweiterung des ARGE-Beirates um einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit vollem Stimmrecht einzusetzen, der bzw. die die speziellen Schwierigkeiten und Belange von arbeitssuchenden Migrantinnen und Migranten in unserer Stadt einbringen und vertreten, sowie zu deren Lösung beitragen soll.

Begründung:

„Die Integration von Zuwanderern ist eine der großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Bundesregierung sieht darin eine politische Schlüsselaufgabe“ (Zitat aus einer Erklärung des Bundeskabinetts anlässlich des Integrationsgipfels vom 14.07.2006).
„Der Kampf um eine bessere Ausbildung und gegen Arbeitslosigkeit der in Deutschland lebenden Ausländer sei ein Schwerpunkt der Integrationsbemühungen. Das hob Bundesminister Franz Müntefering hervor“ (Zitat aus einer Presseerklärung nach dem Integrationsgipfel).
Die berufliche Integration von Zuwanderern ist ein entscheidendes Element für eine erfolgreiche Integration überhaupt. Sie ist Voraussetzung für eine allgemeine gesellschaftliche Teilhabe.
Eine erfolgreiche Integration ist aber nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, zunehmend ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.
So betonte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt: „Eine gelungene Integration zugewanderter Mitbürger in unsere Gesellschaft ist ein ganz entscheidender Pfeiler, auf dem Zukunft und Innovationsfähigkeit unseres Landes beruht.“ Und weiter: „In einer weltoffenen Gesellschaft und einer global organisierten Wirtschaft sind interkulturelle Kompetenzen gefragt“ (aus Newsletter Nr. 523 der Initiative Pro Integration).
In der Realität sieht es jedoch anders aus!
Statt die spezifischen Potentiale von Migrant(inn)en (z.B. Mehrsprachigkeit, interkulturelle Kompetenz usw.) viel stärker für unser Land zu nutzen, sind sie von Arbeitslosigkeit erheblich stärker betroffen als die übrige Bevölkerung. Sie haben mit Vorurteilen und Diskriminierung zu kämpfen, ihr Leistungspotential und ihre Qualifikationen werden häufig nicht erkannt. Viele scheitern an starren Förderrichtlinien, unzureichender Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und mangelnder Nachfrage nach migrationsspezifischen Kenntnissen.
Aus o.g. leiten sich diverse Handlungsempfehlungen ab, die dringend mit kompetenten Partnern im ARGE-Beirat diskutiert werden müssen.

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
fast 18 Monate nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes, welche eine Satzungsänderung zwingend notwendig machten, liegt uns nun eine neue Vergnügungssteuersatzung vor.

Nach der alten Satzung wurden im Wesentlichen Tanzveranstaltungen, erotische Darbietungen und Spielgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit besteuert. Nach aktueller Rechtsprechung musste für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit ein neuer Steuermaßstab gefunden werden, da die pauschale Besteuerung nach der Stückzahl der Geräte nicht mehr zulässig war.
Das war nicht einfach. Bei den Sitzungen im Finanzausschuss mit zum Teil hitzigen Diskussionen um Stückzahlmaßstab, Bruttokasse, Spieleinsatz und Geldeinwurf handelte es sich wahrlich nicht um vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen.

Mit dieser neuen Satzung sind leider nicht alle Probleme vom Tisch.
Der neu gewählte Steuermaßstab Spieleinsatz, der eine wirklichkeitsnähere Besteuerung gewährleisten soll, ist mit rechtlichen Restrisiken behaftet und wird das Rechtsamt beschäftigen.
Weiterhin wird der Kontrollaufwand steigen, da der Spieleinsatz durch Auslesebelege nachzuweisen ist. Diese Überprüfung erfordert zwangsläufig mehr Personal und Vor-Ort Kontrollen, weil ansonsten eine gesetz- und gleichmäßige Besteuerungspraxis nicht gewährleistet ist. Neue Steuererklärungsvordrucke müssen ebenfalls beschafft werden.
Wie hoch bei diesem Aufwand das Nettosteueraufkommen liegen wird, ist nicht absehbar.
Fiskalpolitisch macht daher die Erhebung der Vergnügungssteuer generell wenig Sinn. Bayern hat diese Steuer bereits 1976 flächendeckend abgeschafft, viele weitere Kommunen verzichten bewusst auf die Erhebung dieser Bagatellsteuer.
Alleine ordnungs- und sozialpolitische Gründe sprechen noch für die Erhebung der Steuer, so um z.B. auf die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen Einfluss zu nehmen.

Für die Besteuerung von Tanzveranstaltungen gibt es aber keine ordnungs- oder sozialpolitischen Gründe. Tanzveranstaltungen sind Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs und viele Bürger bedauern, dass es zu wenige Angebote gibt. Warum soll man das Tanzvergnügen besteuern, wenn man das Vergnügen eines Opernbesuches hoch subventioniert?
Mit dem Verzicht auf die Besteuerung von Tanzveranstaltungen, wie von unserer Fraktion gefordert, wird diese Satzung ein Stück weit der Realität der heutigen Lebensverhältnisse angepasst und trägt dazu bei, dass Leipzig eine lebendige und gerade für junge Menschen attraktive Stadt bleibt.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag

Die Vergnügungssteuersatzung ab 1.10.2006 wird wie folgt geändert:

  1. § 1 Nr. 1 wird gestrichen
  2. § 5 Abs. 1a wird gestrichen
  3. § 5 Abs. 3 wird neu gefasst in: „Der Steuersatz nach § 4 Abs. 3 beträgt 8 von Hundert des Spieleinsatzes.“

Begründung:

Die Vergnügungssteuer wird aufgrund ihres relativ geringen Aufkommens weniger aus fiskalischen Gründen erhoben, sondern dient eher ordnungspolitischen Zwecken.
Tanzveranstaltungen, als Teil der kulturellen Vielfalt Leipzigs, sind eine Bereicherung für unsere Stadt und besonders für junge Menschen ein attraktives Freizeitangebot.
Sie sollten daher nicht mit dem Sucht fördernden Betrieb von Spielautomaten oder Sexveranstaltungen auf eine Stufe gestellt werden.
Die Einnahmeverluste aufgrund der Steuerfreistellung von Tanzveranstaltungen sollen mit einer höheren Besteuerung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit kompensiert werden.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

ÄnderungsvorschlagNeuer Beschlusspunkt I:

Die bisherigen Modalitäten zur Auszahlung des Zuzugsbonusses werden beibehalten. Bachelor- und Masterstudiengänge werden analog zu den bisherigen Studiengängen behandelt.

Begründung:

Eines der zwei strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik lautet, junge Menschen als neue Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewinnen. Daher sollte der Zuzugsbonus für die Dauer des Studiums gezahlt werden und nicht an hochschulpolitische Regelungen geknüpft werden.
Der Gefahr des Missbrauchs – durch so genannte „Langzeitstudenten“ – wird schon durch das Sächsische Hochschulgesetz vorgebeugt, da es in Sachsen eine Zwangsexmatrikulation gibt.
Daneben stellt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Auszahlungsmodalitäten für den Zuzugsbonus einen nicht vertretbaren Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung dar.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag

Es wird folgender Beschlusspunkt ergänzt:

  1. Tritt aufgrund der Regelung in Einzelfällen eine Bezügekürzung ein, wird statischer Besitzstand (Bezug September 2006) gewährt.

Begründung:

Durch den laufenden Anwendungstarifvertrag ist es bereits zu Gehaltseinbußen gekommen. Deshalb sollte bei der Umsetzung der neuen Regelung ein statischer Besitzstand in Anwendung kommen.