Änderungsantrag der SPD-Fraktion

ÄnderungsvorschlagNeuer Beschlusspunkt I:

Die bisherigen Modalitäten zur Auszahlung des Zuzugsbonusses werden beibehalten. Bachelor- und Masterstudiengänge werden analog zu den bisherigen Studiengängen behandelt.

Begründung:

Eines der zwei strategischen Ziele der Leipziger Kommunalpolitik lautet, junge Menschen als neue Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu gewinnen. Daher sollte der Zuzugsbonus für die Dauer des Studiums gezahlt werden und nicht an hochschulpolitische Regelungen geknüpft werden.
Der Gefahr des Missbrauchs – durch so genannte „Langzeitstudenten“ – wird schon durch das Sächsische Hochschulgesetz vorgebeugt, da es in Sachsen eine Zwangsexmatrikulation gibt.
Daneben stellt die von der Verwaltung vorgeschlagene Änderung der Auszahlungsmodalitäten für den Zuzugsbonus einen nicht vertretbaren Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung dar.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag

Es wird folgender Beschlusspunkt ergänzt:

  1. Tritt aufgrund der Regelung in Einzelfällen eine Bezügekürzung ein, wird statischer Besitzstand (Bezug September 2006) gewährt.

Begründung:

Durch den laufenden Anwendungstarifvertrag ist es bereits zu Gehaltseinbußen gekommen. Deshalb sollte bei der Umsetzung der neuen Regelung ein statischer Besitzstand in Anwendung kommen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 13.07.05 wurde der Antrag IV/A 34 „Angebote für Arbeitslosengeld II-Empfänger“ mit großer Mehrheit im Stadtrat angenommen. Der BA Kulturstätten hatte in seiner Sitzung am 03.11.05 eine zusätzliche Ermäßigungsart für Kulturbesuche von Hartz IV-Empfängern für eine Erprobungszeit bis zum 31.07.06 einvernehmlich beschlossen.
Daraufhin wurden in der Spielzeit 2005/06 von Oper, Gewand- und Schauspielhaus, sowie Theater der Jungen Welt, für Vorstellungen – ausgenommen Premieren, Gastspiele, Sonderveranstaltungen – für ALG II-Empfänger Eintrittskarten für 3 bzw. 1,50 Euro angeboten.
Vor Ablauf der Spielzeit wollte der Beigeordnete für Kultur berichten, ob das Verfahren funktioniert habe oder nicht.

Wir fragen daher an:

  1. Wie wurden die Angebote gegenüber der Zielgruppe bekannt gemacht?
  2. Wie viele Personen nutzten das Angebot für 3 bzw. 1,50 Euro Kultureinrichtungen zu besuchen (bitte aufteilen nach einzelnen Einrichtungen)?
  3. Wie schätzt die Verwaltung die Annahme dieses speziellen Kulturangebotes für ALG II-Empfänger ein?
  4. Welche Vorstellungen hat die Stadt, dieses Angebot über die Spielzeit hinaus fortzuführen, zu modifizieren oder einzustellen?

Redner: Peter Geiling, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Stadträte,  
verehrte Gäste,

heute liegt uns die Schulnetzplanung bis zum Jahr 2015 zur Beschlussfassung vor. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen ist dieser Plan aller 5 Jahre zu aktualisieren.
Seit über einem Jahr wird in der Schulnetzplanungsgruppe, den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates und in der zeitlichen Folge auch bei allen Beteiligten, beispielhaft sind hier die Schulkonferenzen, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte genannt, über den Plan diskutiert.

Der erste im März 2006 vorliegende Entwurf musste für den Mittelschul- und Gymnasialteil vollständig überarbeitet werden, da sich durch die seit zwei Jahren veränderten Zugangskriterien zum Gymnasium die Anmeldezahlen deutlich verändert haben. Gegenüber 42% gehen jetzt 54% der Schüler ins Gymnasium. Dies wird sich unserer Meinung nach auch nicht ändern, denn in den bei PISA führenden Ländern beträgt der gymnasiale Anteil 60% und mehr.
Die Vorlage benennt stabile Schulstandorte und den aus der Entwicklung der Schülerzahlen sich ergebenden Handlungsbedarf.

Im Grundschulbereich sind die Anzahl der vorhandenen Schulen ausreichend. An einigen Schulen werden sich eventuell aufgrund der steigenden Schüllerzahlen bedarfsgerechte Anpassungen der Schulbezirke ergeben.
Die 78., 100., 75. und 31. Grundschule erhalten einen Beobachtungsstatus, da dort das Anmeldeverhalten in den nächsten Jahren abgewartet werden muss.
Im Bereich Paunsdorf sind drei Grundschulen als ausreichend zu betrachten, so dass dort über eine Aufhebung der 24. Schule nachgedacht wird. Das Thema hat und wird uns in den nächsten Monaten weiter beschäftigen. Auch für den Stadtteil Nordwest wird weiter bis 2010 eine Lösung für den Grundschulbereich Stahmeln und Wahren unter Einbeziehung der ehemaligen 58. GS diskutiert.

Im Mittelschulbereich ergeben sich die größten Veränderungen. Aufgrund der sinkenden Anmeldezahlen hatten viele Mittelschulen sehr wenige Anmeldungen. Mehreren Mittelschulen wurde deshalb vom Freistaat die Mitwirkung der 5. Klasse und teilweise für die gesamte Schule (Felix-Weise-Schule, 57. Schule und Coppi-Schule) entzogen. Der vorliegende Entwurf empfiehlt die Zusammenlegung von mehreren Mittelschulen, wobei die zu schließende Schule weiter als Außenstelle genutzt werden kann. Dies ist auch aus Kapazitätsgründen ein sinnvoller Vorschlag. Einige Beschlussvorlagen dazu liegen heute auch zur Abstimmung vor. Bei anderen, wie 68. Schule und Coppi-Schule, sind noch weitere Diskussionen erforderlich.
Auch das Thema der Gemeinschaftsschulen soll in den nächsten Jahren weiter angegangen werden.

Im gymnasialen Bereich ergeben sich keine Veränderungen. Da die Ostwald-Schule als sicherer Standort gilt, fordern wir die Verwaltung auf, umgehend eine Beschlussvorlage zur notwendigen Sanierung vorzulegen.

Durch Zusammenlegung und Umzüge werden die Bedingungen der Förderschüler in den nächsten Jahren weiter verbessert.

Bei den Berufsschulen wird durch Konzentration und teilweise Umzug auf die sinkenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren reagiert.

Der Beschluss dieser Vorlage ist sehr wichtig, da es Planungssicherheit für die Schüler und die Eltern, für die Stadt und das Land schafft und somit auch die Freigabe von Fördermittel für die Schulbauten ermöglicht.
Abschließend möchten wir uns bei den Mitarbeitern des Schulverwaltungsamtes für die akribisch und umfassend erarbeitete Vorlage bedanken.

Die SPD-Fraktion wird dieser Vorlage einstimmig zustimmen.   

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

6.2.2.2. Zuschüsse für von freien Trägern organisierte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung
Förderfähig sind Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung mit Leipziger Schüler-/innen der 1. bis 12. Klassen der allgemein bildenden Schulen (Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, Förderschulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ohne berufsbildende Schulen), die in den Schulferien stattfinden und deren Dauer mindestens 5 und höchstens 15 Übernachtungen beträgt.
Die Bezuschussung erfolgt als Festbetrag in Höhe bis zu 2,00 € pro Tag und Teilnehmer-/in, höchstens aber in gleicher Höhe wie der Teilnehmerbetrag.

Begründung:

In der derzeitigen Haushaltssituation sollte die pauschale Förderung eingeschränkt werden.
Im Haushaltsjahr 2006 werden Ferienmaßnahmen mit 2 € pro Tag und Teilnehmer gefördert.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Die Mühlen der Bürokratie mahlen meist langsam, aber wehe es kommt Wind auf.
Wir stimmen heute über die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung von Trägern der Freien Jugendhilfe sowie von Ferienmaßnahmen und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit ab.
So lang wie der Titel waren auch die Beratungen im Jugendhilfeausschuss und im Unterausschuss Jugendhilfeplanung über die Notwendigkeit der Überarbeitung und die Begründung der Eilbedürftigkeit.

Eine Überarbeitung der Fassung aus dem Jahr 2003 begründet die Verwaltung damit, das in der alten Fachförderrichtlinie die Regelungen über die Zuschüsse für die von Freien Trägern organisierten Maßnahmen der Kinder und Jugenderholung und der internationale Arbeit nicht geregelt waren.
Wie gesagt, die Mühlen der Bürokratie mahlen manchmal etwas langsam.
Immerhin fällt der Verwaltung nach nur drei Jahren selbständig dieses Verwaltungsvakuum auf und es wird mit einer Eilvorlage ein Missstand behoben.

Jetzt kommt Wind auf, die Verwaltung kommt kräftig in Fahrt.
Sie schlägt einen pauschalen Zuschuss für die Ferienmaßnahmen von bis zu 3€ pro Person und Teilnehmer vor, obwohl in den letzten Jahren der Zuschuss maximal 2€ betrug. Dies wird mit der optimistischen Grundhaltung des Jugendamtes begründet, dass doch auch mal mehr Geld zur Verfügung stehen könnte.
Ich weiß, dass Mitarbeiter im Jugendamt generell nur mit fast grenzenlosem Optimismus ihre Arbeit ausführen können. Dennoch sah sich meine Fraktion gezwungen, einen Änderungsantrag zu verfassen, in dem der Zuschuss auf 2€ begrenzt wird. Diese Landung in der Realität fast leerer Kassen meisterte die Verwaltung mühelos und übernahm unseren Antrag.

Damit konnten wir der Verwaltung nicht den Wind aus den Flügeln nehmen, nein, jetzt kommt das Jugendamt richtig in Fahrt.
Mit den Freien Trägern wurde vereinbart, dass die heute zur Abstimmung stehende Vorlage nochmals innerhalb des nächsten Jahres im Rahmen des Fachplans Kinder- und Jugendförderung überarbeitet werden soll.
Ich hoffe nur, dass die Verwaltung die so plötzlich freigesetzte Energie zur Erstellung einer „normalen, grünen“ Vorlage nutzt und uns die Eilbedürftigkeit erspart. Meine Fraktion wird Einsicht in die Notwendigkeit zeigen und der Vorlage zustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Ratsversammlung beschließt, dass jeder Migrant und jede Migrantin, der bzw. die nach Leipzig kommen und sich bei der Ausländerbehörde angemeldet haben, das Recht und die Pflicht haben, sofern er bzw. sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, einen Sprach- und Orientierungskurs zu belegen. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund sie bzw. er gekommen sind und ob sie bzw. er dauerhaft hier bleiben kann.
Das Angebot soll auch zielgruppenspezifische Kurse (z.B. Mütterkurse, Jugendkurse, Alphabetisierungskurse) enthalten.     
Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum 31.03.2007 ein Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dafür zu entwickeln.

Begründung:

Das Thema Integration von Zuwanderern hat sich inzwischen zu einer der zentralen Zukunftsfragen entwickelt. Sie ist nicht mehr nur ein bedeutender Faktor für den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen, sondern zunehmend auch ein weicher Wirtschaftsfaktor.
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist die zentrale Voraussetzung zur Integration auf allen Ebenen. Dies hat die Politik erkannt und deshalb verpflichtend Integrationskurse für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten eingeführt.
Nicht erfasst werden von dieser Regelung z.B. Asylbewerber, deren Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt ist oder deren Bearbeitung in der Warteschleife hängt. Auch Migranten und Migrantinnen mit Kettenduldungen haben keinen Zugriff auf diese Kurse. Diese Menschen leben aber oftmals bereits seit vielen Jahren (bis zu 10 Jahren und mehr) in Deutschland und ihre Kinder gehen hier zur Schule. Einerseits sollen sie sich nicht integrieren, da ja nicht klar ist, ob sie wirklich in Deutschland bleiben werden. Andererseits wird dieses im Alltag (bei Behörden, in der Schule, beim Arzt etc.) permanent von Ihnen verlangt.
Laut Einwanderungsgesetz können die Kommunen neben den verpflichtenden Integrations- und Sprachkursen durch zusätzliches freiwilliges Engagement stark zu einer besseren Integration beitragen. Viele Kommunen, so z.B. Essen und Stuttgart, gehen bereits diesen Weg.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg, einer der vier Gewinner des Wettbewerbs „Erfolgreiche Integration ist kein Zufall. Strategien kommunaler Integrationspolitik“ der Bertelsmann Stiftung und des Bundesministerium des Innern, bietet beispielsweise Sprachkurse für Asylbewerber und Asylbewerberinnen in Übergangseinrichtungen an. Die Maßnahme ist mit dem Angebot einer Hausaufgabenhilfe für deren Schulkinder verbunden.