Rednerin: Dr. Margot Trexler, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren
ich bin eine öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin für die Bewertung von Grundstücken und möchte aus dieser Sicht einige wirtschaftliche Betrachtungen zu dem gegenwärtigen Standort der Musikschule Johann-Sebastian-Bach in der Petersstraße 43 und Alternativstandorten anstellen.
Das denkmalgeschützte Objekt Petersstraße 43, welches seit 1999 als Musikschule genutzt wird, weist gegenüber den Alternativstandorten Th. Mommsen Schule, die allerdings nicht mehr zur Verfügung steht, der ehem. 122. Schule, dem Beruflichen Schulzentrum 2 und der ehemaligen Gaudigschule folgende Vorteile auf:
Das Gebäude wurde bereits für das Konzept einer Musikschule saniert und um- und ausgebaut. Damit fallen bei Kauf dieses Objektes keine Sanierungskosten wie bei den anderen Schulen an, welche über dem Verkehrswert von 4,7 Mio. EUR für das Objekt Petersstraße 43 liegen. Zum Beispiel sollen die Sanierungskosten für die ehemalige Gaudigschule
6,55 Mio. EUR und 4,9 Mio. EUR für das ehemalige Berufliche Schulzentrum 2 betragen.
Die ehemalige 122. Schule liegt zwar mit 3,33 Mio. EUR Sanierungsaufwand unter dem Verkehrswert, ist aber aufgrund der 33 % geringeren Hauptnutzfl. nicht vergleichbar und auch flächenmäßig allein für die Musikschule nicht ausreichend.
Trotz dieser hohen Sanierungskosten wird eingeschätzt, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer der Alternativobjekte gegenüber dem Objekt Petersstraße 43 aufgrund der sehr soliden Bausubstanz und aufwendigen Sanierung des Baudenkmals kürzer sein wird und der vorhandene hohe Ausstattungsgrad mit 4 Treppenhäusern, 2 Personenaufzügen für je 13 Personen, mit einer Hebebühne für Rollstuhlfahrer, Einbauschränken, Einbauküchen, Klimaanlage und einem Konzertsaal mit Parkett, Holzverkleidungen und einer repräsentativen Deckenmalerei nicht erreicht wird.
Auch die vom Hochbauamt geschätzten Kosten für einen Schulneubau auf einem stadteigenen Grundstück liegen mit über 6 Mio. EUR weit über dem Kaufpreis der Petersstraße 43. Dabei muss noch beachtet werden, dass in einem 1-jährigen Sanierungs- oder Neubauzeitraum, die in diesem Jahr anfallenden Mietausgaben von 242.00,00 EUR und Umzugskosten von 120.000,00 EUR neben dem Sanierungs- bzw. Neubauaufwand noch zusätzlich anfallen.
Eine weitere wirtschaftliche Überlegung besteht darin, die Mietkosten über den vertraglich gebundenen Zeitraum von 30 Jahren in Höhe von 8,3 Mio. EUR für das Objekt Petersstraße abzuzinsen. D. h. welches Anfangskapital würde sich ergeben, um mit Zins und Zinseszins über 30 Jahre das Endkapital von 8,3 Mio. EUR zu erreichen. Bei einem Liegenschaftszinssatz von 6 % und einer Laufzeit von 30 Jahren ergibt sich ein Anfangswert in Höhe von 3,8 Mio. EUR. Dieser liegt zwar unter dem Verkehrswert wird sich aber erhöhen unter Beachtung:
– der Bodenbewertung
– der Miete des gegenwärtigen Mieters Kaffee Richter und möglicherweise weitere Mieteinnahmen durch zusätzliche Vermietung
– einer längeren Restnutzungsdauer als der Mietzeitraum von 30 Jahren und damit höheren Erträgen.
Neben diesen wirtschaftlichen Betrachtungen zu den Schulgebäuden übt die Lagegunst des Grundstückes noch einen entscheidenden Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit aus. Gegenüber den Alternativstandorten besitzt das Grundstück in der 1 a Innenstadtlage mit attraktiver Innenstadtbebauung, kurzen Wegen zu Einkaufs- und Dienstleistungseinrichtungen und den umliegenden 5 Haltestelleninseln weitaus bessere Lagefaktoren und damit nachhaltig bessere Vermietungs- und Vermarktungschancen.
Eine weitere Aufwertung erhält dieser Standort ab dem Jahr 2009 durch seine Lage inmitten der beiden dann fertiggestellten S-Bahnstationen am Markt und am W.-Leuschner-Platz.
Hinsichtlich einer weiteren Nutzung der Musikschule in der Petersstraße ergäbe sich neben dem wirtschaftlichen auch ein wichtiger kommunalpolitischer Aspekt, welcher in der weiteren Nutzung durch die Kinder und Jugendlichen in einem Objekt, in welchem sie seit Jahren gern lernen, musizieren und Konzerte geben, besteht. Besonders wichtig sind dabei die günstigen verkehrlichen Anbindungen, die von keinem Alternativstandort erreicht werden.
Zurückkommend auf dem Beschlusstext der Vorlage „Grundsatzentscheidungen zum Erwerb des Grundstückes Petersstraße 43“ möchte ich aus gutachterlicher Sicht darauf hinweisen, dass aus folgenden Gründen ein großer Verhandlungsspielraum zwischen Verkehrswert und Kaufpreis besteht:
Der aus dem Jahr 2005 ermittelte Verkehrswert basiert aus einer angenommen gewerblichen Nutzung für das Objekt mit einem Restaurant, dem Ladenlokal Kaffee Richter, einem neuen Ladenlokal und Büro- und Lagerräumen. Von diesem, aus dieser Nutzung resultierenden Ertragswert, wurde der Verkehrswert von 4,7 Mio. EUR abgeleitet. Es wird eingeschätzt, dass wegen der großen Unsicherheit, diese oder eine ähnliche Konzeption realisieren zu können, gegenwärtig kein bzw. geringes Marktinteresse von Investoren besteht, weil aufgrund denkmalpflegerischer Auflagen, die lange Fassade der Schillerstraße nicht geöffnet werden darf und somit keine Läden und Restaurants an dieser Seite bzw. ihr Eingangsbereich genehmigt werden würden. Hinzu kommt, dass Kosten für Umnutzungen aufgrund neuer Nutzungsstrategien anfallen werden, die vom Kaufpreis noch abgesetzt werden müssten. Die im Gutachten dafür eingesetzten 298.400,00 EUR werden als viel zu gering eingeschätzt. Des Weiteren besteht ein sehr großes Problem in der Stellplatzsituation, die keineswegs zufriedenstellend für den Bedarf bei einer gewerblichen Nutzung gelöst werden kann.
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass die SPD-Fraktion mehrheitlich der Beschlussvorlage zustimmen wird.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort auf die Anfrage Nr. IV/F 225 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden detaillierte Angaben zur Verweildauer in den Frauenhäusern gemacht (siehe Antwort auf Frage 3).

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. Wodurch wird die Verweildauer in den Frauenhäusern beeinflusst?
  2. Wie können die Unterschiede bei der Verweildauer in den beiden Frauenhäusern erklärt werden?

In der Antwort auf diese Anfrage wird berichtet, dass mit den Frauenhäusern derzeit diskutiert wird, in welcher Weise Kräfte gebündelt werden können (siehe Antwort auf Frage 5).

Dazu wird folgende Nachfrage gestellt:

  1. Wie viele Mitarbeiterinnen sind in den einzelnen Frauenhäusern vollzeit- bzw. teilzeitbeschäftigt?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Antwort zur Anfrage Nr. IV/F 226 der SPD-Fraktion (RV vom 29.03.06) werden fünf Gründe für die Unterbringungen von Kindern und Jugendlichen in Heimen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig genannt.

Dazu werden folgende Nachfragen gestellt:

  1. In wie viel Fällen trafen in den Jahren 2003, 2004 und 2005 die für die Außerhalbunterbringung genannten Gründe jeweils zu (siehe Antwort auf Frage 6)?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anzahl der Unterbringungen außerhalb der Stadtgrenzen von Leipzig zu verringern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 trat das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft. Zentrales Instrument der Integrationspolitik sind die Integrationskurse. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dazu erste statistische Informationen bekannt gegeben (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/592, 16/639 und 16/725).

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 eine Berechtigung zur Teilnahme an den Integrationskursen erhalten? In wie vielen Fällen handelt es sich um Neuzuwanderer, bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer bzw. Spätaussiedler? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  2. Wie viele Personen wurden in Leipzig im Jahr 2005 von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet? Aus welchen Gründen erfolgte die Verpflichtung? Wie viele dieser Personen haben an einem Integrationskurs teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  3. Wie viele Personen haben in Leipzig im Jahr 2005 an einem Sprachtest zum „Zertifikat Deutsch“ teilgenommen? Wie viele Personen haben diesen Test bestanden? Wie hoch ist der Frauenanteil?
  4. Wurden in Leipzig im Jahr 2005 spezielle Eltern- bzw. Frauenkurse für Personen, die aus kulturellen oder religiösen Gründen nicht an den allgemeinen Integrationskursen teilnehmen konnten, durchgeführt? Wurden in Leipzig im Jahr 2005 weitere Sonderkurse, die auf die Situation bzw. auf die Vorkenntnisse bestimmter Zielgruppen zugeschnitten sind, durchgeführt (z.B. Jugendkurse, Alphabetisierungskurse)? Wie viele Personen haben an diesen Kursen jeweils teilgenommen? Wie hoch ist der Frauenanteil?

Redner: Prof. Dr. Thomas Fabian, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn Stadträte,
werte Gäste,
Beziehungen zu anderen Menschen sind Teil unserer sozialen Identität. In ähnlicher Weise gehören Städtepartnerschaften zum Selbstbild einer Stadt. Sie sind Ausdruck unserer Weltoffenheit und unseres Interesses an Beziehungen mit Menschen aus anderen Kulturkreisen. Sie beeinflussen aber auch das Bild, das sich Besucher unserer Stadt von uns machen. Insofern haben Städtepartnerschaften neben dem praktischen Nutzen auch einen hohen symbolischen Wert.

Leipzig pflegt zur Zeit Partnerschaften mit dreizehn Städten in aller Welt. Diese Städtepartnerschaften werden von vielen Menschen und engagierten Vereinen in Leipzig mit Leben gefüllt. Durch dauerhafte Hinweise auf die Städtepartnerschaften im öffentlichen Raum der Stadt könnte eine stärkere Verankerung dieser überregionalen und internationalen Beziehungen in den städtischen Alltag erreicht werden.

Wir haben deshalb vorgeschlagen, eine Informationstafel zu den Städtepartnerschaften der Stadt Leipzig an einer geeigneten Stelle in der Innenstadt aufzustellen. Ich freue mich, dass sowohl die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch die Verwaltung diesen Vorschlag aufgegriffen und weitere Ideen entwickelt haben. Eine dauerhafte Präsentation der Partnerstädte im Eingangsbereich des Rathauses würde zum Ausdruck bringen, dass uns die Städtepartnerschaften wichtig sind. Aktuelle Informationen würden das Interesse weiterer Bürgerinnen und Bürger an unseren Städtepartnerschaften wecken. Besonders kreativ finde ich auch den Vorschlag, Kurzinformationen zu den Partnerstädten, zumindest aber deren Namen dauerhaft in die Gestaltung der Pflasterung bzw. Straßenoberfläche im Zuge der Neugestaltung der Grimmaischen Straße bis zum Universitätsjubiläum einzubringen.

Die Fußballweltmeisterschaft mit dem Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ ist ein guter Anlass, Hinweise auf die Städtepartnerschaften von Leipzig im Stadtzentrum zu installieren. Da nun nicht mehr viel Zeit bis zum Beginn des ersten Spiels in Leipzig bleibt, bietet der Vorschlag der Verwaltung, zunächst einen Werbeturm mit knappen Informationen über die Partnerstädte im Stadtzentrum aufzustellen, eine sinnvolle Lösung.

Ich freue mich, dass das Leipziger Rathaus nicht nur rauchfrei wird, sondern durch einen Aufsteller mit aktuellen Informationen zu unseren Partnerstädten in der Unteren Wandelhalle auch internationales Flair erhält.

Wir übernehmen den Verwaltungsstandpunkt zu unserem Antrag und stimmen ebenfalls dem Verwaltungsstandpunkt zum Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.
Ich bitte Sie um Zustimmung.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 15.06.2005 wurde der SPD-Antrag IV/A35/05 zu oben genannten Thema beschlossen.
Als Freier Träger konnte der Kinderschutzbund mit seiner Kindereinrichtung „Blauer Elefant“ in der Tarostraße gewonnen werden.
Die zentrale Lage sollte dazu dienen, Eltern aus allen Teilen Leipzigs einen bestmöglichen Zugang zu diesem  Modellprojekt zu ermöglichen.
Wir haben erfahren, dass ausschließlich Kinder für die verlängerten Öffnungszeiten  zugelassen werden, die bereits in der Einrichtung betreut werden oder bei denen eine zeitnahe Anmeldung vorliegt.

Wir fragen deshalb:

  1. Trifft es zu, dass nur Kinder aus Familien, die bereits in der Einrichtung betreut werden bzw. zeitnah angemeldet sind, die verlängerten Öffnungszeiten in Anspruch nehmen können?
  2. Wenn ja, warum ist das so und aus welchem Grund sollte dann ein Träger ausgewählt werden, der eine KITA in zentraler Lage betreibt?
  3. Wie viele Kinder und zu welchen Zeiten werden derzeit im verlängerten Angebot betreut und wie groß ist die Nachfrage nach solch einem Angebot?
  4. Besteht die Möglichkeit, bei gesteigertem Bedarf an solchen Plätzen, dieses Angebot auszubauen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 23.02.2005 wurde der SPD-Antrag IV/A7/04 zur Einrichtung einer zentralen Vermittlung von Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie für Tagesmütter beschlossen. Nach unserem Kenntnisstand wurde eine zentrale Vermittlung bisher nicht eingeführt.

Wir fragen deshalb:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung einer zentralen Vermittlung?
  2. Sind die verschiedenen Varianten des Verwaltungsstandpunktes geprüft und mit den freien Trägern besprochen?
  3. Welche der dargestellten Varianten wird favorisiert?
  4. Wann ist mit der Einrichtung zu rechnen?