an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 30.05.2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend der neuen Paragrafen §47 a bis §47 f im Bundesimmisionsschutzgesetz sind die Gemeinden für das Aufstellen von Aktionsplänen und Lärmkarten verantwortlich.

Wir fragen an:

  1. Wurde das Amt für Umweltschutz mit der Ausarbeitung, Sammlung und Genehmigung von Lärmkarten und den darauf basierenden Aktionsplänen beauftragt?
  2. Wurden bereits Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen bzw. Haupteisenbahnstrecken erstellt oder gibt es Termine für die Aufstellung solcher Aktionspläne?

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste!
Als strategisches Wirtschaftsförderungsinstrument für Personaldienstleistungen stellt die PUUL momentan noch ein Wettbewerbsvorteil mit Alleinstellungsmerkmal dar, den wir behalten sollten.
Ursprünglich war geplant, dass zu diesem Zeitpunkt der Datenraum geöffnet wird, so dass sich die Kaufinteressenten ein genaues Bild über die PUUL machen können. Nach der uns vorliegenden Vorlage entscheiden wir heute jedoch darüber, ob wir die PUUL in städtischen Besitz belassen.

Die PUUL bietet uns die einzigartige Möglichkeit Wirtschaftsansiedlungen aus einer Hand zu betreiben. Auf diese Art und Weise kann die Stadtverwaltung nicht nur die Grundstücke bereitstellen und Fördergelder organisieren, sondern auch für das notwendige Startpersonal sorgen. Dabei kann die PUUL, die sich zu 100% in städtischen Besitz befindet, dafür Sorge tragen, insbesondere Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose aus der Region wieder ins Erwerbsleben zu bringen. Außerdem kann sie dafür sorgen, auch älteren Erwerbslosen eine neue Chance auf Arbeit zu geben. Zusätzlich kümmert sich die PUUL um Arbeits- und Ausbildungsplätze für Jugendliche unter 25 Jahren.

Auch private Personaldienstleister profitieren von den Aktivitäten der PUUL, denn die PUUL kommt nur in der Phase der Unternehmensansiedlung zu Zuge. Nachdem der Startpersonalbestand erreicht wurde und die Unternehmensansiedlung damit abgeschlossen wurde, kommen die privaten Personaldienstleister zum Zuge und gleichen Fluktuationen in der Arbeitnehmerschaft der Unternehmen aus.

Entgegen früherer Aussagen können sich auch die IHK und die Handwerkskammer mit einer PUUL im städtischen Besitz anfreunden. Die Forderungen, den Beschluss nicht aufzuheben, sondern vorerst nur aufzuschieben und 2008 einer erneuten Prüfung zu unterziehen, unterstützt die SPD-Fraktion. Deshalb stimmen wir der Vorlage und dem Änderungsantrag der Linke.PDS mit großer Mehrheit zu.

Redner: Peter Geiling, schulpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste,
Die PISA-Studie zeigt, dass das deutsche Schulsystem deutliche Mängel aufweist. Kritisiert werden insbesondere die zu zeitige Bildungsdifferenzierung und die Benachteilung von Kindern aus sozial benachteiligten Schichten.

Im sächsischen Koalitionsvertrag vom November 2004 steht das Ziel, jeden einzelnen Schüler optimal zu fördern und zu fordern. Alle internationalen Erfahrungen zeigen, dass Schulen Herkunftsnachteile abbauen und Schüler individuell fördern können. Um dieses Ziel zu erreichen, können vom Schulträger die Einrichtung von Schulen mit besonderem pädagogischem Profil (Gemeinschaftsschulen) beantragt werden. Der Erlass des Kultusministeriums vom 15.07.2005 regelt die Einrichtung dieser Schulart.

Die Nachbarschaftsschule arbeitet seit ihrer Gründung als Schule im Sinne eines längeren Lernens. Dort werden seit fast 15 Jahren erfolgreich neue pädagogische Konzepte eines gemeinsamen Unterrichtes durchgeführt. Die Ganztagbetreuung der Kinder ist eines der Grundpfeiler dieses Schulversuches. Die rege Nachfrage von Eltern zur Anmeldung ihrer Kinder an der Schule – auch aus anderen Stadtteilen – zeigt ihre Attraktivität.

Das uns vorgelegte Schulkonzept zeigt, dass sich die Nachbarschaftsschule den Herausforderungen einer Gemeinschaftsschule stellen und sich im Rahmen dieses Schulkonzeptes weiterentwickeln will.
Die Notwendigkeit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen wird durch die Ergebnisse des Besuches des UNO-Sonderberichterstatters Vernor Munoz bestätigt. Er weist darauf hin, dass die frühe Verteilung der Schüler auf weiterführende Schulen in Deutschland ein Anachronismus ist, der auf dem Rücken einer großen Gruppe von Schülern aufrechterhalten wird.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse fordern wir die Eltern und Lehrer auf, im Interesse der Kinder neue Konzepte zu entwickeln und in Leipzig an weiteren Einrichtungen Gemeinschaftsschulen zu beantragen. Die Stadtverwaltung sollte diese Aktivitäten konstruktiv befördern und die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen aktiv unterstützen.

Die SPD-Fraktion freut sich über das Engagement der Nachbarschaftsschule und befürwortet einstimmig das Projekt Gemeinschaftsschule.

Neufassung des Antrages der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung leitet kurzfristig Maßnahmen ein, mit dem Ziel, alle Öffentlichkeitsbereiche von Rathaus und Stadthaus generell als rauchfreie Zone einzurichten.
  2. Es wird geprüft, ob Räume für Raucher zur Verfügung gestellt werden können.
  3. Bei Veranstaltungen Dritter können auf Antrag durch das Hauptamt Ausnahmen zugelassen werden.
  4. Die Einrichtung weiterer rauchfreier Zonen in anderen Dienstgebäuden der Stadt Leipzig wird geprüft.

Begründung:

Mit diesen Maßnahmen sollen die nicht rauchenden Personen, die sich im Rathaus/Stadthaus aufhalten, vor dem Passivrauchen geschützt werden. Die Besucherinnen und Besucher – auch die Schülerinnen und Schüler, die als Zuschauer die Ratsversammlungen beobachten – sollen ein rauchfreies Rathaus/Stadthaus antreffen.
Stadtverwaltung und Ratsversammlung sollen sich im Hinblick auf gesundheitsbewusstes Verhalten und Suchtprävention vorbildlich zeigen.
Mit dem Ziel „Rauchfreies Rathaus/Stadthaus Leipzig“ soll ein entsprechendes Signal gesetzt werden.

Redner: Peter Geiling, Sprecher der SPD-Fraktion für das Fachgebiet Allgemeine Verwaltung

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträte,
verehrte Gäste!
Die Geschäftsordnung ist das Handwerkszeug des Stadtrates. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen musste die bis jetzt gültige Geschäftsordnung von 1995 überarbeitet werden.
Im Herbst 2004 lag eine erste Fassung der Verwaltung den Stadträten vor. Insbesondere bei den Diskussionen im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung stellte sich heraus, dass diese Fassung grundlegend überarbeitet werden muss.
Unter Berücksichtigung weiterer gesetzlicher Änderungen im Jahre 2005 wurde uns Ende 2005/Anfang 2006 ein überarbeiteter Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt. Hierin wurde unter anderem der Status der Fraktionen klar gestellt und die Öffentlichkeit der Sitzung geregelt.
Beim Studium der Vorlage zeigte sich, dass von Seiten der Verwaltung einige Veränderung vorgeschlagen wurden, die erklärungsbedürftig und in einigen wichtigen Punkten nicht akzeptabel waren.
Dazu gehörten z. B.:

  • die Streichung der Möglichkeit des Stadtrates die Anwesenheit der Beigeordneten zur Stadtratsitzung zu verlangen, oder
  • dass Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes beinhalten, einen Deckungsvorschlag enthalten müssen.

Dies sahen bei den Diskussionen im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung alle Fraktionen so.
Die Vorlage wurde dementsprechend in den kritischen Punkten nochmals überarbeitet.
Nunmehr wird die SPD-Fraktion der Vorlage zustimmen.   

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Sicherheit des Schulweges der Schüler der „Filatow Schule“ für Blinde und Sehschwache, Am Kirschberg 49, ist zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeit kurzfristig und kostengünstig umgesetzt werden kann.

Begründung:

An der Lützner Str., Höhe „Am Kirschberg“ befindet sich beidseitig eine Haltestelle der Buslinien 61 und 65 und der Übergang zur Straßenbahnhaltestelle.
Diese Linien werden von den sehbehinderten Schülern und von Schülern des Gymnasiums Grünau genutzt, die die stark befahrene Lützner Str. an dieser Stelle queren müssen.
Für Kraftfahrer ist die Haltestelle mit dieser Besonderheit spät oder gar nicht zu erkennen. Daraus ergibt sich eine akute Gefährdung der Schüler. Es haben sich bereits Unfälle ereignet.
Der Bereich ist bisher nicht im Programm Schulwegsicherheit 2005-2008 enthalten.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung soll prüfen, ob eine Verschrottung der eingelagerten Teile der demontierten Fußgängerbrücke vom Brühl („Blaues Wunder“) Einnahmen für den städtischen Haushalt erbringen.

Begründung:

Laut Auskunft der Stadtverwaltung zur Anfrage Nr. 209 des Stadtrates K.-H. Obser wurde bisher ohne Erfolg untersucht, Brückenelemente des „Blauen Wunders“ an anderen Standorten (Brücke über die Parthe an der Straße „An den Pferdner Kabeln“, Limburger Steg, Hakenbrücke, Schreberbadbrücke) zum Einsatz zu bringen, wie es der Beschluss der Ratsversammlung vom 18.06.03 vorsieht.
Die Stadt schätzt ein, dass ein wirtschaftlicher Einsatz nach vorliegenden Prüfergebnissen schwer zu realisieren sein wird. Dagegen könnte eine Verschrottung der eingelagerten Teile der demontierten Fußgängerbrücke vom Brühl möglicherweise Einnahmen für den städtischen Haushalt bringen.