Rednerin: Dr. Anke Kästner, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Dezernenten,
Kollegen und Kolleginnen,
liebe Gäste,

der Wunsch der SPD-Fraktion nach veränderten Öffnungs- und erweiterten Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ergibt sich aus den Anforderungen der Arbeitswelt, denen Erziehungsberechtigte heutzutage entsprechen müssen. Viele Eltern arbeiten im Schichtdienst oder müssen ihre Arbeitszeit flexibel den Erfordernissen des Arbeitgebers anpassen. Hier sind u.a. das Personal in Krankenhäusern und im ambulanten Pflegedienst, im Handel und in der Wissenschaft genannt.

Die per Gesetz festgeschriebene Regelöffnungszeit der Einrichtungen umfasst den möglichen Betreuungszeitraum von 6.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr am Abend. Auf unsere Nachfrage im JHA, in wie vielen Kindereintageseinrichtungen denn tatsächlich Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr angeboten werden, erfuhren wir, dass dies nur bei einer (Bremer Straße) von 176 der Fall ist. Das kann unmöglich ausreichend sein, besonders auch dann nicht, wenn wir an die prognostizierte demografische Entwicklung für Deutschland denken.Wenn man sich den jüngst erschienenen Familienatlas 2005 oder aber auch die von der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Broschüre „Demografie konkret – Handlungsansätze für die Kommunale Praxis“ ansieht, wird sehr schnell deutlich, dass bereits jetzt viele Kommunen erkannt haben, dass beim Konkurrenzkampf um die Ansiedlung junger Familien neue Wege gegangen werden müssen.
So wird deutlich, dass bei den im Familienatlas beispielhaft aufgeführten „Lokalen-Bündnis für Familie“ – Projekten der größte Teil bei den Maßnahmen zur Erreichung einer Familien freundlicheren Kommune auf eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten setzt.
So hat sich z.B. in Jena ein Familienservice gegründet, der über Kindereinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten, über Betreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten, Notfallbetreuung, Leihomas und einiges mehr versucht, das gesamte Spektrum an flexiblen Kinderbetreuungszeiten abzudecken.

Was soll nun die Aufgabe der Stadt dabei sein und wie soll das ganze finanziert werden? Es soll auf keinen Fall die Aufgabe der Stadt sein, das allein zu finanzieren. Vielmehr soll es ihre Aufgabe sein, zu koordinieren, Partner für solche Projekte zusammen zu bringen und Überzeugungsarbeit dahingehend zu leisten, dass eine möglichst komplexe und flexible Kinderbetreuung zum Wohle aller beteiligten ist. Hierzu sollte man sicherlich das vor Ort bestehende „Lokale Bündnis für Familie“ die „Familienstadt Leipzig“ stärker nutzen als bisher. Die Finanzierung kann sicherlich sehr unterschiedlich aussehen.
Im Falle des Jenaer Familienservices sind meines Wissens sowohl Kommune, Land als auch Firmen vor Ort (u.a. Jenoptik AG) beteiligt.
In diesem Zusammenhang würde ich ihnen gern noch kurz das Hamburger Projekt „Company Kids: Back-up-Kinderbetreuung für alle Fälle“ vorstellen. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Kinderbetreuungsarrangement, welches das Angebot für Mitarbeiterinnen der Unternehmen im Bereich der Work-Life-Balance optimiert. Die Back-up-Einrichtung wird von Familien in solchen Situationen genutzt, in denen die organisierte regelmäßige Betreuung ausfällt.
Diese (Not-) Situationen entstehen beispielsweise weil

  • Eltern unerwartet berufliche Termine wahrnehmen müssen (Mehrarbeit, Samstagsarbeit oder unvorhergesehene Dienstreisen, Kundentermine)
  • Eltern wegen stark wechselnder Arbeitszeiten Kinderbetreuungszeiten benötigen
  • Eltern vom Telearbeitsplatz sporadisch ins Büro kommen müssen u.s.w.

Die back-up-Einrichtung wird durch die vertraglich beteiligten Kooperationsunternehmen finanziert. Träger des ganzen ist die pme Familienservice GmbH. Der Phantasie sind hierbei sicherlich keine Grenzen gesetzt.

Meine Damen und Herren,
mit diesem Modellprojekt wollen wir einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Leipzig leisten, besonders mit Blick in die Zukunft. Eltern brauchen im Job einen freien Kopf, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.
Und jeder der Kinder hat, weiß, wie belastend Sorgen um nicht gut betreute Kinder sein können und welche Kräfte das binden kann.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag in der vorliegenden aktualisierten Form. Vielen Dank!

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sollen Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt werden. Die Integrationskursverordnung sieht vor, dass die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgeführt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Träger bieten in Leipzig Integrationskurse für Ausländer (§ 43 Zuwanderungsgesetz) an? Wie viele Personen nehmen seit dem 1. Januar 2005 an diesen Kursen teil?
  2. Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Leipzig bei der Durchführung von Integrationskursen für Ausländer (§ 1 Integrationskursverordnung)?
  3. Welche und wie viele Sprachkurse werden von der Stadt Leipzig für Migranten, die keinen Anspruch auf Integrationskurse des Bundes (§ 44 Zuwanderungsgesetz) haben, angeboten?
  4. Welche Sprachförderung gibt es für Zuwandererkinder in Leipzig?
  5. Welche weiteren Integrationsangebote stellt die Stadt Leipzig bereit (§ 45 Zuwanderungsgesetz)? Welche konkreten Einzelvorhaben gibt es?
  6. Auf welche Weise werden lokale Migrantenvereine in die Integrationspolitik der Stadt Leipzig einbezogen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 23.02.05 hat der Stadtrat einstimmig die DS Nr.: IV/424 „Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig gemäß §15 i.V.m. § 14 Abs.2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 27.11.2001“ beschlossen.

Der Beschlusspunkt 2 lautet: Die Betreuungszeiten werden entsprechend Punkt 3.1.2 flexibel gestaltet.
Das bedeutet, dass in den Kindertageseinrichtungen flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern reagiert werden kann und für die Betreuung der Kinder optimale Möglichkeiten geschaffen werden.

Wir haben schon mehrfache Klagen über unflexibel gehandhabte Betreuungsverträge bei freien Trägern erhalten. Die Träger sind in diesen Fällen nicht bereit, die mit den Eltern getroffenen Vereinbarungen der Betreuungszeit zu verändern. Das betrifft in der Regel eine Verkürzung der Betreuungszeiten.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Trifft diese Regelung des Sächsischen Kindertagesgesetzes auch auf freie Träger zu, die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig übernommen haben?
  2. Welchen Einfluss hat das Jugendamt auf die Träger, um für Kinder und Eltern eine optimale Lösung herbeizuführen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Dezember vergangenen Jahres beschloss die Ratsversammlung die Schließung der Schulzahnklinik zum 30.09.05.
Den 33 Mitarbeitern der Schulzahnklinik  sollte eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
Davon sollten 10 Mitarbeiter per Sozialauswahl für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Gesundheitsamt ausgesucht und dort weiterbeschäftigt werden.

Für die verbleibenden 23 Mitarbeiter mit betriebsbedingter Kündigung, sollten in der bis zur Schließung verbleibenden Zeit, alle Möglichkeiten zur Umsetzung  im St. Georg, als auch in der gesamten Stadtverwaltung geprüft bzw. eine Umschulung angeboten werden.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter können in der Stadtverwaltung oder im St. Georg weiterbeschäftigt  werden?
  2. Wurden Angebote zur Umschulung unterbreitet? Wenn ja, wie viel und wie viele Mitarbeiter haben diese Umschulungsangebote angenommen?
  3. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der nicht weiterbeschäftigten Mitarbeiter?

Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

mit dieser Vorlage wird ein weiterer Schritt hin zu einem tragfähigen, wirtschaftlich stabilen Konzept für das Sparkassenwesen in der gesamten westsächsischen Region beschlossen.
Dieser heutige Ratsbeschluss wird dann Grundlage für die weitere Behandlung in der Zweckverbandsversammlung und dem Verwaltungsrat unserer Sparkasse Leipzig sein.
Als Mitglied des Verwaltungsrates kann ich hier zu Protokoll geben, dass diese Vorschläge einen langen arbeitsintensiven Vorlauf haben. Der Leiter der Innenrevision der Leipziger Sparkasse, Herr Engelmohr, und weitere Fachleute haben alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, sämtliche Risiken, die mit so einer Fusion einhergehen könnten, auszuräumen
Der Kreistag Delitzsch-Eilenburg hat der geplanten Fusion zum 1. Juli diesen Jahres nach intensiver Diskussion bereits seine Zustimmung erteilt. Ich gehe davon aus, dass auch unsere Zweckverbandspartner, der Kreistag des Leipziger Landkreises, sowie der Kreistag von Torgau-Oschatz die gleich lautende Vorlage positiv abstimmen.
Auch der Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) hat inzwischen seine Zustimmung schriftlich erklärt.

Warum haben wir heute über eine weitere Fusion zu beraten?
Die Sparkassen müssen sich einem immer härteren Wettbewerb im Bankenwesen stellen. Dabei ist es notwendig, dass wir eine starke Sparkasse in der gesamten westsächsischen Region haben, die auch weiterhin ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden kann. So ist es unser erklärtes Ziel, künftig auch die Sparkassen im Muldental und in Döbeln mit ins Boot zu holen. Auch eine Zusammenlegung mit der Stadt- und Kreissparkasse Halle-Saalkreis ist wünschenswert, eigentlich sogar notwendig.
Die Kunden unserer Sparkasse müssen sich keinerlei Sorgen machen. Wie zu Beginn beschrieben, sind die Bücher gründlich geprüft und wir können davon ausgehen, zum Fusionszeitpunkt mit einer fusionsfähigen Sparkasse zusammenzugehen. Nur dadurch werden wir  mittelfristig gute Erträge – genau wie bisher – erwirtschaften können.
Auch die Beschäftigten der Sparkasse müssen sich nicht sorgen. Durch die Zusammenlegung wird es keinen personellen Abbau geben. Die jetzige Anzahl von 64 Auflösungsverträgen im Bereich Delitzsch-Eilenburg war unabhängig von der Fusion wirtschaftlich notwendig.

Ich kann Sie daher nur auffordern, der Vorlage zuzustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

infolge des Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2005 in Leipzig kam es zu erheblichen Krawallen, Ausschreitungen und Verletzungen von Personen. Dadurch geriet die Stadt bundesweit erneut in negative Schlagzeilen, statt durch Bachfest, Courage-Konzert und friedliche Maidemonstrationen auf sich aufmerksam machen zu können. Eine nachhaltige Schädigung des Ansehens unserer Stadt bei vielen Besuchern und Bürgern ist zu befürchten.

Das Vorgehen einiger Polizeikräfte war nach Ansicht vieler friedlicher Demonstranten bei einigen Aktionen zweifelhaft. Während Polizisten die Neonazis u.a. mit Wasserwerfern und Reiterstaffeln abschirmte, gelang es nicht, die friedlichen Demonstranten auf dem Augustusplatz vor Flaschenwerfern zu schützen. Stattdessen wurde mit massiven Polizeikräften die Kreuzung teilweise geräumt, was ein zunehmendes Chaos und Krawalle zur Folge hatte. Erst als Personen verletzt wurden, Sachbeschädigungen zu verzeichnen waren, Rauchbomben und Barrikaden brannten, wurde der Aufmarsch der Neonazis durch die Ordnungskräfte gestoppt.
Der Innenausschuss des sächsischen Landtages muss und wird sich ausführlich mit diesen Vorfällen beschäftigen, was wir begrüßen.

Während die Stadt die von den Neonazis geplante Aufmarschstrecke Richtung Connewitz vor allem aus Sicherheitsgründen nicht genehmigte, erkannten die zuständigen Richter der Verwaltungsgerichte keine besondere Sicherheitsgefahr und gaben den Neonazis grünes Licht. Diese Entscheidung wurde – außer vom sächsischen Innen- und Justizministerminister – von Politikern, Journalisten und Bürgern als nicht nachvollziehbar empfunden und hat wiederum die Rechte der Leipzigerinnen und Leipziger und vieler Gäste unserer Stadt an diesem Tag erheblich eingeschränkt und die Sicherheit massiv beeinträchtigt. Die Demonstrationsfreiheit ist in unserem Land unbestritten ein hohes Gut. Wenn sie aber durch Neonazis ständig missbraucht wird, sollten zuständige Richter den Mut haben, dies auch in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Der Gesetzgeber in Berlin ist inzwischen tätig geworden und lässt einen Aufmarsch von Neonazis am 8. Mai durch das Brandenburger Tor verbieten. Stattdessen soll den Rechtsradikalen eine Ausweichstrecke zugewiesen werden. In Sachsen sieht der Freistaat als zuständiger Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit, schützenswerte Objekte und Plätze auszuweisen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Begründung haben die zuständigen Gerichte angeführt, als sie die Streckenführung der Neonazis genehmigten? Wie beurteilt die Stadt diese Begründung? Welche Erkenntnisse zieht die Stadt aus den Ausschreitungen am 1. Mai und hat die Stadt Hoffnung, dass die Gerichte in Zukunft zu einer anderen Einschätzung kommen werden?
  2. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten beim Freistaat sieht die Stadt, um den Neonazis künftig auch in Leipzig eine Streckenführung aufzuerlegen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko und keine besondere Provokation darstellen? Welche Initiativen und Zuarbeiten hat die Stadt in dieser Hinsicht ergriffen bzw. wird sie künftig ergreifen?
  3. Welche Einschränkungen des öffentlichen Lebens (inklusive Individualverkehr und ÖPNV) waren für die Bürgerinnen und Bürger am 1. Mai in Leipzig infolge des Neonazi-Aufmarsches insgesamt festzustellen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 19.05.2004 wurde der o.g. Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, den Prüfauftrag unter Einbeziehung der BBVL zu realisieren.

Nachdem nunmehr ein Jahr nach der Beschlussfassung vergangen ist, fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung in der Stadtverwaltung?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt?