Antragsteller: SPD-Fraktion

1. Änderungsvorschlag:

Anlage 3 Seite 42 UA: 352,00 Stadtbibliotheken Leipzig VWHH HHSt. 1352.586.300,40 Erwerb und Unterhaltung von Büchern; Kürzung von 527.549 EUR um 38.230 EUR auf 489.319 EUR Diese Position wird nicht gekürzt. Die Deckung erfolgt aus nicht verbrauchten Zuschüssen des EB Gewandhaus.

Begründung:

Am 17.12.03 hat die Ratsversammlung die Bibliotheksentwicklungskonzeption nach intensiver Beratung der eingesetzten Arbeitsgruppe verabschiedet. Es wurden die Mindeststandards und -kriterien für die Bibliotheken festgelegt, um eine Verbesserung der bibliothekarischen Versorgung der Bürger und zum anderen eine Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. Mit einer Kürzung des Erwerbsetats würde der erst kürzlich gefasste Beschluss wieder eingeschränkt.

2. Änderungsvorschlag:

  1. In der Anlage 3 Seite 49; UA: 551,00 HHSTELLEHÜ 1.551.678.000,00 Kostenerstattung Sportvereine für Pflege Pachtobjekte – wird keine Kürzung vorgenommen.
  2. auf der gleichen Seite UA: 561,00 HHSTELLEHÜ 1.561.523.00,30; 1561.523.100,00 und 1.561.523.200,60 die ARENA betreffend – werden keine Kürzungen vorgenommen.

Die Gesamtsumme der Kürzung für beide Bereiche beläuft sich auf 111.017,00 EUR Die Deckung erfolgt durch Umverteilung der Mittel im Sport- und Bäderamt.

Begründung:

Auf der Seite 5 der Vorlage unter Punkt 3, 5. Anstrich heißt es: Klare Schwerpunktsetzungen in Form von:

  • Keine weiteren Kürzungen bei Vereinen und Verbänden (s. Pkt.1.)
  • Sicherstellung der Umsetzung des Olympia-Sofortprogramms (s. Pkt.2.)

Eine Kürzung in den o.g. Bereichen widerspricht der Schwerpunktsetzung der Vorlage.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Leipzig gilt als „Hauptstadt der Kleingärtner“. Die Kleingartenparks bieten nicht zuletzt für Spaziergänger in ihrem direkten Wohnumfeld einen besonderen Reiz. Der Stadtverband der Kleingärtner und die Kleingartenvereine wurden bisher konsequent in städtische Planungsprozesse eingebunden. Wir sind aus verschiedenen Kleingartenvereinen angesprochen worden, dass es für die Planungs- und Entwicklungssicherheit der Vereine wichtig ist, frühzeitig über das neue Kleingartenkonzept informiert zu werden. Auch die Kleingartenvereine sind von der derzeitigen schwierigen Haushaltssituation betroffen, wenn es um die Auszahlung von Fördermitteln geht.

Wir fragen daher an:

  1. Wann wird das neue Kleingartenkonzept der Öffentlichkeit vorgestellt?
  2. Was sind zentrale Inhalte des Konzeptes? Ist vorgesehen, die Kleingartenparks mit dem Konzept festzuschreiben?
  3. Sind Pachtzinserhöhungen vorgesehen, um Maßnahmen aus dem Kleingartenkonzept umzusetzen?
  4. Wann können Fördermittel an Vereine für das Jahr 2004 ausgezahlt werden?

Rednerin: Ingrid Glöckner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

wieder einmal wird der Stadtrat mit Erhöhungen der Baukosten an einem Bauvorhaben des Dezernats Kultur konfrontiert und ist aufgrund des Baufortschritts gezwungen zu votieren, da es kaum Handlungsspielraum gibt.

Die Begründung für die Erhöhung der Baukosten kann, wegen des desolaten Bauzustandes, baufachlich nachvollzogen werden. Die Deckelung der Baukosten zu Beginn der Maßnahme auf 60 Millionen Mark ist aufgrund der uns heute zur Kenntnis gegebenen Gründe zur Kostenerhöhung dagegen nicht mehr nachvollziehbar. Den Kostenrahmen wider besseren Wissens aus Sparzwängen niedrig zu halten, hat zwangsläufig Nachträge zur Folge. Hier sehen wir Handlungsbedarf der Verwaltung. Entweder können die Sanierungsziele mit den genehmigten Kosten erreicht werden oder wir können uns die Maßnahme aus finanziellen Gründen nicht leisten. Die Methode, erst einmal genehmigen lassen und dann sehen wir weiter, können wir nicht tolerieren. Es ist ja nicht das erste Mal, dass der Stadtrat gezwungen wird, bei Baumaßnahmen weitere Mittel freizugeben.

Ein anderes Problem betrifft den Pfeilersaal. Dieser sollte ursprünglich denkmalgerecht hergestellt werden. Da das Regierungspräsidium keine Fördermittel zur Verfügung stellen wird, wird der Pfeilersaal zwar saniert, nun aber nicht denkmalgerecht.

Die Stadt steht beim Freistaat in der Pflicht, da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt. Wir bemängeln, dass sich die Stadt durch diese zusätzlichen Mittel auf Jahre verschuldet, die notwendigen Kredite durch das Regierungspräsidium aber nicht genehmigt werden. Die SPD-Fraktion kritisiert insbesondere, dass die Fachausschüsse, die sich mit dem Umbau des Grassimuseums beschäftigen, nicht früher über den Sachverhalt informiert wurden. Auch das gehört zum vertrauensvollen Umgang miteinander. Nicht alle Fraktionsmitglieder sind deshalb bereit, der Vorlage zuzustimmen.

Redner: Jürgen Wesser

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

auf die Gründe für Überleitung des Eigenbetriebes in eine gGmbH möchte ich nicht im Detail eingehen. Dies ist in der Vorlage und in der Diskussion in den Ausschüssen mit der nötigen Ausführlichkeit geschehen.

Ein kumuliertes Defizit von ca. 4 Mio Euro sind – nicht nur bei unserer derzeitigen Haushaltssituation – Anlass genug für dringenden Handlungsbedarf. Ich möchte hier an unseren Antrag „Kostendämpfung in städtischen Altenheimen“ vom Februar 2003 erinnern, der genau dieses Ziel auf einem anderen Weg angestrebt hat. Diesen Antrag würden wir nach Beschlussfassung zur GmbH-Gründung aus dem Verfahren nehmen können.

Was spricht gegen die Überführung des Eigenbetriebes? Aus unserer Sicht nichts. Eine Reduzierung der durch die Stadt Leipzig bereitgestellten Heimplätze auf ca. 940 ergibt sich unabhängig von der Rechtsform durch die Umsetzung der Bauverordnung. Und damit auch eine Reduzierung des Personals. Diese Sorge des Personalrates ist berechtigt, hat aber nichts mit der Vorlage zu tun. Die Sorge um eine Reduzierung des Mitspracherechts ist aus meiner Sicht unbegründet. Der Personalrat des Eigenbetriebes ist sehr zeitig und umfangreich in den Umwandlungsprozess einbezogen worden und hat diesen unterstützend begleitet. Die Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat ist wunschgemäß eingearbeitet. Die Frage Betriebsrat ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Bis zu dessen Wahl lässt sich die Vertretung der Arbeitnehmer durch ein Übergangsmandat des „alten“ Personalrates unproblematisch umsetzen.

Herr Dr. Pellmann macht sich Sorgen, dass durch eine Änderung der Rechtsform des Eigenbetriebes die soziale Daseinsvorsorge durch die Stadt abgebaut wird. Nein. Gerade um die Daseinsvorsorge in diesem Betrieb auch langfristig zu sichern, muss eine finanzierbare Angebotsform gewählt werden.

Die gute Qualität der Pflege wird erhalten bleiben. Dafür sorgen Mitarbeiter, Betriebsleiter, die räumlichen Voraussetzungen und die Gesetze. Die Preise werden für die Bewohner bezahlbar bleiben. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die geänderte Rechtsform.

Die Interessen der Mitarbeiter werden gewahrt. Durch den Personalrat mit Übergangsmandat, durch den zu wählenden Betriebsrat und durch das Mitspracherecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, dessen Einrichtung für ein GmbH rechtlich nicht zwingend ist, da sie karitativ wirkt (§ 81 Betr.VG 52).

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage deshalb zustimmen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Rechtsform für die großen Kultureinrich-tungen/Eigenbetriebe (Oper, Gewandhaus, Schauspiel, Theater der Jungen Welt) geändert werden sollte. Im Ergebnis der Prüfung sind auch die Voraussetzungen zu benennen, die eine Rechtsformän-derung ermöglichen. Im Fall der Befürwortung ist ein Stufenplan zu Umsetzung zur erarbeiten.

Begründung:

Die großen Kulturinstitutionen bestehen seit 1995 als Eigenbetriebe. Damit wurde ein wesent-licher Schritt zur wirtschaftlichen und effektiven Haushaltsführung und -ergebnisrechnung ge-tan. Die Betriebsform führte bis 1999 zu einer deutlichen Haushaltskonsolidierung. Seit 2000 stag-niert diese Entwicklung und der Finanzbedarf steigt von Jahr zu Jahr.

In der Bundesrepublik Deutschland erhöht sich die Zahl der Kulturinstitutionen, die als gGmbH arbeiten. Also sind die Vor- und Nachteile dieser Betriebsform hinreichend bekannt.

Das Augenmerk der Prüfung ist auf die speziellen Bedingungen der Stadt Leipzig zu richten und auf die Voraussetzungen, die zu einer Rechtsformumwandlung erforderlich sind.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich eine Lösung für den Interessengegensatz zu entwickeln, der zwischen einigen Eigenbetrieben Kultur bei der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen besteht. Dabei müssen sowohl die Möglichkeit für Haushaltskonsolidierungen als auch Transparenz und detaillierte Zuordnung der Kostenrechnungen gewährleistet sein. Neue Vereinbarungen sind vertraglich zu fixieren.

Begründung:

Bei den Eigenbetrieben Kultur, Gewandhaus, Leipziger Oper, Schauspiel Leipzig und Theater der Jungen Welt bestehen unterschiedliche Interessen bezüglich der Planung und Verrechnung von Dienstleistungen. Der Konflikt gründet einerseits auf dem Zwang zur Haushaltkonsolidierung, andererseits auf der Erwartung der dienstleistenden Betriebe, dass die erteilten Aufträge die vorhandenen Ressourcen auslasten.

Die genannten Betriebe verrechnen pro Wirtschaftsjahr folgende Leistungen: die der Oper zugeordneten Werkstätten liefern Kostüme und Dekoration an Schauspiel und Jugendtheater, das Gewandhausorchester spielt im Großen Haus der Oper, in Diskussion ist die Mitwirkung des Opernchors an Konzerten im Gewandhaus. Seit der Bildung der Eigenbetriebe wurde zwischen Oper und Gewandhaus pauschal vergütet in einem gewohnheitsmäßig feststehenden Prozentsatz, der nicht immer den tatsächlichen Leistungen entspricht. Die Verrechnung mit den Werkstätten wurde bereits verändert, jedoch zögerlich und unvollständig. Die Argumente der „Dienstleister“ für Planungssicherheit und Erhalt der Arbeitsplätze und der Zwang zu Einsparungen bei den „Dienstleistungsempfängern“ stehen sich gegenüber. Verträge mahnt das Rechnungsprüfungsamt seit Jahren an. Lösungsziel sollte sein, Aufwand und Kosten im echten Maß dort auszuweisen, wo die Leistungen in Anspruch genommen werden, und eine detaillierte Abrechnung pro Sparte und Inszenierung innerhalb der Betriebe zu sichern.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Ortschaftsrat Miltitz hat sich im vergangenen Jahr in mehreren Schreiben über Straßenbauprojekte im Bereich Miltitz an die Stadtverwaltung gewandt. Die Beantwortung durch den zuständigen Leiter des Tiefbauamtes ist nach Meinung des Miltitzer Ortsvorstehers unzureichend und sehr spät erfolgt. Auf sein letztes Schreiben vom 10.11.03 erhielt er beispielsweise erst nach 11 Wochen eine Antwort. Auch eine Zwischennachricht erfolgte nicht. Anliegen des Ortschaftsrates waren unter anderem die Planungen zur Geschwister-Scholl-Straße. Von einer Koordinierungsberatung hatte der Ortsvorsteher nur zufällig durch das Liegenschaftsamt erfahren. Die Antwort des Tiefbauamtsleiters bzgl. Mängelbeseitigungen in der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße ist nicht korrekt. Nur in ca. zwei Drittel der Straße wurden Absenkungen beseitigt, ein Drittel wurde nicht bearbeitet, so dass für diese Restarbeiten teure Technik erneut herangeholt werden muss.

Wir fragen daher an:

  1. Was sind die Gründe, dass das Tiefbauamt sehr spät auf die Schreiben des Ortschaftsrates Miltitz reagiert? Warum erfolgte keine Zwischennachricht?
  2. Trifft es zu, dass inzwischen die gesamte Geschwister-Scholl-Straße in die Planung einbezogen ist oder nur ein Teilabschnitt?
  3. Wann erfolgt die ausstehende Mängelbeseitigung in der F.-L.-Jahn-Straße? Entstehen Mehrkosten durch die zweigeteilte Beseitigung?