Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 23.02.2005 wurde der o.g. Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Bisher sind weder im Jugendhilfeausschuss noch im FA JSGS Pläne vorgestellt worden, wie der Antrag umgesetzt werden kann.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung in der Stadtverwaltung?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Laufe der letzten Jahre gab es bezüglich der Neunutzung der Industriebrache Brauerei Gohlis immer wieder Aktivitäten, aber keine Ergebnisse. Das Areal verfällt immer weiter und man kann keinen Fortschritt erkennen.
Im Frühjahr 2004 führte der jetzige Investor gemeinsam mit der Stadt Leipzig ein Bürgerforum durch und stellte die geplante Baumaßnahme vor. Im Mai 2004 wurde dazu auch eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie weit sind die Planungen vorangeschritten?
  2. Ist der für Ende 2005 vorgesehene Baustart gefährdet?
  3. Was passiert mit diesem teilweise unter Denkmalschutz stehenden Gebäudekomplex, wenn wieder nichts aus einer Sanierung wird?

Redner: Gerhard Pötzsch, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
werte Gäste,

die Kulturlandschaft Leipzigs, dieser Stadt mitten in Europa, steckt voller Traditionen. Sie ist vielfältig und lebendig. Dies muss und dies soll auch so bleiben. Wenn wir in den nächsten Wochen und Monaten irgendwann eine Idee für unsere Stadt (eine Idee nach Olympia) formulieren, für jeden nachlesbar und überprüfbar, eine Idee über die Phase tief greifender wirtschaftlicher und sozialer Umbrüche, in der wir uns aktuell gerade befinden, hinaus, dann – und da bin ich mir sehr sicher – dann kommt der Kultur eine ganz besondere Bedeutung zu.
Dass Kultur in dieser Stadt ohnehin schon immer und auch heute einen hohen Stellenwert besaß und besitzt, haben wir alle gemeinsam mit dem verabschiedeten Haushalt beschlossen. Darauf können wir stolz sein. Man muss in Deutschland lange suchen, um Vergleichbares in einer Großstadt zu finden. Ich möchte, dass dies so bleibt.

Wir beschließen heute die Drucksache IV/905 „Feststellung des Jahresabschlusses 2003/2004 für den Eigenbetrieb Oper“. Im Punkt 3 der Vorlage heißt es: Der Opernleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2003/2004 Entlastung erteilt. Ich möchte beantragen, diesen Punkt  gesondert abzustimmen und will Ihnen auch begründen, warum ich dann dagegen stimmen werde – im Gegensatz zu den Mitgliedern dieses Hauses, welche meinen, der Plan des Wirtschaftsjahres 2003/2004 des Eigenbetriebes ist erfüllt, damit sei quasi alles paletti. Seit der Wende sind die Mittelzuwendungen für die Oper kontinuierlich gestiegen. Von ehemals rund 35 Mill. DM auf mittlerweile mehr als 40 Mill. Euro. Dies alles trotz Rationalisierung, organisatorischer Straffung der hausinternen Abläufe und sinkender Mitarbeiterzahlen in dieser Einrichtung. Der Trend der steigenden Zuwendungen ist nach wie vor ungebrochen. Jahr um Jahr das gleiche Spiel: Es gibt Verluste, das negative Eigenkapital wächst an, die Stadt gleicht aus. Es gibt Verluste, das negative Eigenkapital wächst an, die Stadt gleicht aus… Das mühsam ausbalancierte Gleichgewicht in dem Teil des städtischen Haushaltes, der sich mit der Kultur dieser Stadt insgesamt beschäftigt, gerät in Gefahr zu kippen. Die Gestaltungsspielräume für Kulturpolitik werden immer enger. Ein einfaches „weiter so“ ist unmöglich!

Mitunter entspannt sich die Situation durch eine glückliche Fügung: So flossen im Ergebnis der zurückliegenden Landtagswahlen und der dadurch stattgehabten Koalitionsvereinbarung in Dresden, einige Mill. Euro zusätzlich in den Kulturhaushalt der Stadt und damit „natürlich“ – für mich bleibt da ein Fragezeichen – zum Teil auch zur Oper.
Den zukünftigen Haushalt dieser Einrichtung aber dauerhaft auf das gelegentlich sehr scheue Glück zu gründen, wäre sicher ein zu gewagtes Unterfangen. Ich denke, wir sind gehalten und gut beraten, uns auf unsere ureigenen Kräfte zu besinnen. Wunder, wir wissen das alle, geschehen eher selten.

Noch mal zur Erinnerung: Auch im Jahr 2002/2003 war der Jahresverlust der Oper fast schon erwartungsgemäß deutlich negativ. Der Stadtrat kritisierte Haushaltvorgriffe, verlieh seiner Erwartung Ausdruck, dass die Opernleitung in den kommenden Jahren nicht mehr auf zukünftige Haushaltmittel vorgreift.
Für das Jahr 2003/2004 akzeptierte der Stadtrat dann wieder die Planung von einem weiteren negativen Jahresergebnis in Höhe von 1.323 Euro. Das erreichte Jahresergebnis nun, weißt ein Minus von 1.322.073, 07 Euro aus! Wirklich alles paletti …?
Ich kann bei solcherart Planerfüllung durch die Leitung der Oper bei bestem Willen nicht erkennen, dass sie, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung, eine spürbar große Kraftanstrengung zur Verbesserung der Vermögens- und Finanzlage unternommen hätte. Hat sie sich dazu aber nicht immer wieder einmal bekannt, und sollte diese Herangehensweise nicht eigentlich auch selbstverständlich sein? Wo steht, dass man ein geplantes negatives Jahresergebnis in genannter Höhe – bei einem Gesamtetat von rund 40 Mill. Euro –  nicht entschieden deutlicher unterbieten darf, als mit sagenhaften 926 Euro und 93 Cent? Diese Punktlandung stimmt mich eher verdrießlich. Findet in diesem Ergebnis eine ernsthafte Sparanstrengung ihren adäquaten Ausdruck? Ich meine: die sich dahinter verbergende Haltung – schwadronierend optimistisch einher kommend, aber eigentlich genährt aus einem Gefühl der Unangreifbarkeit – unterschätzt den Ernst der Situation – sprich: die Haushaltlage dieser Stadt – welche den Verantwortlichen der Oper tatsächlich ja nicht unbekannt sein kann, fatal, und wird der aktuellen Situation außerdem nicht gerecht! Mir fehlt der dokumentierte Wille der Verantwortlichen, den eingangs skizzierten Trend immer höherer Zuwendungen an ihr Haus, wenigstens zu minimieren. Wo bleibt hier die Kreativität, der Erfindungsreichtum und die Unerbittlichkeit in der Umsetzung einmal gefundener und als richtig erkannter Lösungsansätze, welche in den künstlerischen Produktionen ja zum Tagesgeschäft gehören? Warum will die Leitung der Oper offensichtlich nicht erkennen, dass sie, denkt sie in der wirtschaftlichen Führung ihres/unseres Hauses nicht konsequent um, letztlich den Fortbestand ihrer eigenen Arbeit gefährdet, nachdem vorher wahrscheinlich die gesamte Kulturlandschaft unserer Stadt Schaden genommen hat? Dieses Szenario zu verunmöglichen, ist unsere Pflicht.

Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, besteht manchmal einfach nur darin,  Zeichen zu setzten. Ich halte es für geboten, gegen den Punkt 3 dieser Vorlage zu stimmen. 

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

durch die Sächsische Gemeindeordnung (§ 96 Abs. 2) sind besondere Kontrollmöglichkeiten für unmittelbare Beteiligungen einer Gemeinde vorgesehen. Diese Vorschrift wurde in der Zwischenzeit in den Satzungen der unmittelbaren Beteiligungen der Stadt Leipzig (z.B. LWB, LVV etc.) umgesetzt.
In den Satzungen der mittelbaren Beteiligungen der Stadt Leipzig (z.B. SWL, KWL, LVB) sind die Kontrollmöglichkeiten des § 96 Abs. 2 SächsGemO bisher nicht vorgesehen. Deshalb mussten bisher u. a. wesentliche Geschäftsvorgänge dieser Unternehmen nicht im Stadtrat behandelt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Besteht auch bei mittelbaren Beteiligungen für die Stadt Leipzig die Hinwirkungspflicht, die Regelungen des § 96 Abs. 2 SächsGemO in den Satzungen umzusetzen?
  2. Sollte eine solche Hinwirkungspflicht nicht gesehen werden: Welche Maßnahmen hält die Stadtverwaltung für sinnvoll, um eine erweiterte Mitwirkung des Stadtrates bei mittelbarer Beteiligung zu erreichen?
  3. Was hat die Stadt Leipzig bisher unternommen, um bei den mittelbaren Unternehmen der Stadt die Regelungen des § 96 Abs. 2 Nr. 1-9 SächsGemO in den Satzungen zu verankern?

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

der uns zur Entscheidung vorliegende STEP Gewerbliche Bauflächen nimmt die veränderten Rahmenbedingungen auf – wie die durch die Eingemeindung hinzugekommenen Gewerbeflächen – und setzt die kontinuierliche Entwicklung von Flächenpotentialen für die aktuellen Tendenzen der Wirtschaftsentwicklung Leipzigs fort. Bereits im Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig von 1995 wurden Flächen für Industrie und klassisches Gewerbe sowohl in bestehenden Gebieten, als auch für künftige Erweiterungen festgeschrieben. Der 1997/98 erarbeitet STEP Gewerbliche Bauflächen führte diese Strategie fort und arbeitete die Potenziale der Gebiete sowie notwendige Maßnahmen zur Entwicklung heraus. Dieser Strategie ist es zu verdanken, dass es schon zu größeren Ansiedlungen von Unternehmen wie Porsche und BMW gekommen ist. Aber auch kleinere Unternehmen fanden günstige Bedingungen für Investitionen.
Für die Gewerbeflächen in zentraler Lage, wie auch am Stadtrand sind die Lage, Größe der Fläche, gute stadttechnische Erschließung, Verkehrsanbindung und das zutreffende Bau- und Planungsrecht von großer Bedeutung, um Investoren zur Ansiedlung zu bewegen. Allerdings bedeutet die Ansiedlung von Unternehmen nicht unbedingt, dass viele Arbeitsplätze für Leipziger geschaffen werden. Große Industrieansiedlungen wirken sich überregional auf den Arbeitsmarkt aus. Deshalb ist eine erfolgreiche Weiterentwicklung Leipzigs nur im Zusammenhang mit der Entwicklung der gesamten Region möglich. Hilfreich für die weitere Standortentwicklung und -vermarktung der Gewerbegebiete sind die in der Vorlage enthaltenen Gebietspässe.

Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Gewerbegebieten, wie im Beschlussvorschlag ausgeführt, konnte ich nur in den Maßnahmen zur Entwicklung der Standortqualität vermuten. Die angeführten Maßnahmen beschränken sich dabei im Wesentlichen auf Erschließungsmaßnahmen und Bebauungspläne. Wer hier zurecht wirtschaftspolitische Zielsetzungen vermutet, wird enttäuscht. Hier zeigt die Vorlage insgesamt zu wenig Profil.
Wesentliche Voraussetzung  für die erfolgreiche Vermarktung der Gewerbegebiete ist meines Erachtens ein charakteristisches Standortprofil. Die Dezernate Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft und Arbeit müssen künftig noch enger zusammenarbeiten, damit die entwickelten Gebiete mit Leben erfüllt werden.
Die SPD – Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Redner: Gunter Müller, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
werte Gäste,

das Haushaltsergebnis der Jahresrechnung 2003 ist mit einem Fehlbetrag von über 81 Mio. EURO so schlecht wie noch nie. Als Gründe hierfür sind die anhaltend schlechte Einnahmesituation, die Bereinigung von Finanzvorgängen aus Vorjahren und steigende Ausgaben (hier sind insbesondere erhebliche Mehrausgaben für die Sozialhilfe zu nennen) anzuführen. Auch musste in Höhe von fast 20 Mio. EURO eine Teilrückführung der defizitären Jahresergebnisse der Kalenderjahre 2001 und 2002 in 2003 vorgenommen werden.

Das abgerechnete Ergebnis des Verwaltungshaushaltes ist noch schlechter als dasjenige des Kalenderjahres 2002 ausgefallen. Grund hierfür ist, dass die laufenden Ausgaben nicht finanziert werden konnten und für die Kredittilgung keine ausreichenden Mittel erwirtschaftet wurden. Zum Haushaltsausgleich wurden 12 Mio. EURO aus dem Vermögenshaushalt benötigt.

Die Finanzierungslücke im Vermögenshaushalt beträgt 70 Mio. EURO. Die geplanten Einnahmen sind mit 65 Mio. EURO untererfüllt und die geplanten Ausgaben mit 5 Mio. EURO überschritten.
Das schlechte Einnahmeergebnis ist insbesondere auf nicht realisierte Beteiligungsverkäufe zurückzuführen (ca. 28 Mio. EURO).

Lassen Sie mich nun auf einige Einzelprobleme eingehen:
Der vorliegende Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes moniert zahlreiche Planungsmängel bei dem Erstellen des Haushaltsplanes. Das Rechnungsprüfungsamt führt zu Recht an, dass Planungsansätze nur ungenügend dokumentiert werden, sodass eine Überprüfung der Sorgfältigkeit der Schätzung oder rechnerischen Ermittlung nur schwerlich möglich war. Auch sei aus den geprüften Akten nicht hervorgegangen, was der konkreten Planung des Amtes zu Grunde lag.

Als Ergebnis sieht das Rechnungsprüfungsamt, dass durch die erheblichen Planungsmängel die Darstellungen im Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushaltsplan nahezu 80 Mio. EURO günstiger erfolgten, als dies zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Haushaltsplan oder den Nachtragshaushaltsplan absehbar gewesen wäre.

Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses kann ich insoweit anführen, dass insbesondere auf Grund unserer Beratungen hinsichtlich des Haushaltsansatzes Sozialhilfe diese Beanstandungen des Prüfungsamtes seitens des Ausschusses nachvollzogen und geteilt wurden. Das Fachamt war nämlich auch im nachhinein nicht in der Lage, den Haushaltsansatz nachvollziehbar zu begründen.

Festzuhalten ist jedoch auch, dass in den nachfolgenden Haushaltsplänen nach derzeitigem Kenntnisstand solche planerischen Fehler vermieden worden sind, sodass ich davon ausgehe, dass zukünftig realistische Planansätze dem Haushaltsplan zu Grunde gelegt werden.

Die Verwaltung sollte bei Einreichung zukünftiger Haushaltspläne berücksichtigen, dass Verpflichtigungsermächtigungen nur insoweit gebildet werden, wie diese tatsächlich auch benötigt werden. Im Kalenderjahr 2003 bestand der Auslastungsgrad der Verpflichtigungsermächtigungen lediglich aus einem Drittel. Die übrigen wurden nicht benötigt.
Insbesondere im Haushaltsgenehmigungsverfahren dürfte es sich zukünftig positiv auswirken, wenn geringere Verpflichtigungsermächtigungen abgebildet werden.

Die Stadt Leipzig hat für die eigenen Unternehmen erhebliche Bürgschaften gegeben. In diesem Zusammenhang sind im Kalenderjahr 2003 Erkenntnisse gewonnen worden, dass Bürgschaften in einem nicht unerheblichen Umfang bisher noch nicht registriert waren. Um die Gesamtproblematik Bürgschaften zukünftig transparenter zu gestalten, sollten abschließende Verhandlungen mit den Tochterunternehmen und den finanzierenden Banken hinsichtlich des Umfanges der gegebenen Bürgschaften erreicht werden.

Ebenfalls einer abschließenden Klärung ist die Problematik hinsichtlich der kostenrechnenden Einrichtungen zuzuführen. Diese Themen sollten in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt zeitnah geklärt werden, um zukünftig für Stadträte nachvollziehbare Entgeltordnungen erstellen zu können.

Das Rechnungsprüfungsamt hatte hinsichtlich der Haushaltsdurchführung 2003 wesentlich weniger Beanstandungen angeführt, als in den Vorjahren. Grund hierfür war, dass die Verwaltung in 2003 nahezu sämtliche Prüfvermerke der Vorjahre einer normgerechten Lösung zuführte oder abschließende Bearbeitungen begonnen hat. Diese Entwicklung ist als positiv zu bezeichnen, sodass ich davon ausgehe, dass auch die verbleibenden Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes zeitnah erledigt werden können.

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, uneingeschränkt der Beschlussempfehlung zur Feststellung der Jahresrechnung 2003 zu folgen. Meine Fraktion, die SPD-Fraktion, wird daher der Vorlage zustimmen.

Abschließend möchte ich den Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes und des Dezernates II für ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jahresrechnung 2003 danken.

Redner: Heiko Oßwald

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion begrüßt außerordentlich den vorliegenden Antrag der Grünen. Der Antrag spricht das Grundproblem an, welches Leipzig in Sachen Kinderbetreuung hat. Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet kann sich das Angebot an Plätzen zwar durchaus sehen lassen, in einzelnen Stadtteilen ist es aber völlig unzureichend.

Die Gründe liegen in der Infrastruktur der Betreuungseinrichtungen, welche noch auf den alten Bedarf aus DDR-Zeiten ausgerichtet ist, wo junge Familien in Grünau, Paunsdorf oder Neuschönefeld wohnten. Mittlerweile hat sich die Situation grundlegend verändert, junge Familien ziehen vor allem in den prosperierenden Leipziger Süden, nach Gohlis, Schleußig oder ins Waldstraßenviertel. Im Ergebnis gibt es wenig frequentierte Kitas, z.B. in Grünau oder Paunsdorf und lange Warteschlangen in den genannten Problembezirken.

Besonders im Leipziger Süden hat sich die Situation dramatisch verschärft. Für die dort lebenden ca. 3300 Kinder (1-6 Jahre) werden etwa 600 Krippenplätze und 1600 Kindergartenplätze benötigt. Es können derzeit aber nur 340 Krippen- und 1060 Kindergartenplätze angeboten werden. Das heißt, im Leipziger Süden steht nur für jede zweite Familie, die einen Krippenplatz will, auch einer zur Verfügung.

Die Verwaltung scheint das Problem in dieser Schärfe noch nicht erkannt zu haben. Bis 2006 werden lediglich nur 200 neue Plätze geschaffen. Der weitere Abbau der Tagespflege führt ebenfalls nicht zu einer zufrieden stellenden Lösung, zumal diese Form der Betreuung von der Mehrheit der Leipziger nicht angenommen wurde.

Damit ist festzustellen, dass die Versorgung der Kinder mit den aufgezeigten Maßnahmen nicht gesichert ist und der Antragstellung auch nicht weitgehend entsprochen wird.

Es sind daher alle Möglichkeiten auszuloten, wie mit möglichst geringem finanziellen Aufwand bestehende Einrichtungen von wenig frequentierten Stadtteilen in die Problembezirke verlagert werden können.
Freie Initiativen sind noch intensiver zu unterstützen, ob bei der Suche oder Bereitstellung von geeigneten Grundstücken oder Suche nach privaten Investoren.
Auch müssen zusätzliche Maßnahmen betreffend Neubau von Einrichtungen kurzfristig avisiert werden.

Will Leipzig eine wachsende und prosperierende Stadt werden, und sich den Anforderungen, die sich aus dem Strukturwandel von Wirtschaft und Arbeitswelt ergeben, stellen, so gibt es zu den aufgezeigten Maßnahmen keine Alternative.

In diesem Sinne bitten auch wir um Zustimmung zum Antrag.