Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob ein Bonusmodell für Kinder der Stadt Leipzig entwickelt werden kann, das die Teilnehmerzahl bei der ärztlichen Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten, die in der Regel im 4. Lebensjahr durchgeführt wird, prämiert. Weiterhin soll geprüft werden, wie die Benachrichtigung von Eltern, deren Kinder keine Kindertagesstätte besuchen, verbessert werden kann.

Begründung:

Trotz vielfältiger Hinweise auf entsprechende Angebote nehmen nicht alle Leipziger Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes teil. Dies gilt insbesondere für Kinder, die nicht eine Kindertagesstätte besuchen.
Ein frühzeitiges Erkennen von Seh- und Hörstörungen sowie motorischen und Sprachauffälligkeiten im Vorschulalter erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Behandlung und für das Aufholen von Entwicklungsrückständen.
Ein attraktives Bonusmodell (z.B. Freikarten für den Leipziger Zoo oder Freikarten für Kindervorstellungen in einer städtischen Kultureinrichtung) könnte ein Anreiz für Eltern und Kinder sein, mit dem die Teilnehmerzahl bei den Vorsorgeuntersuchungen erhöht wird.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Zusätzlicher Beschlusspunkt 4:
Die Eigenbetriebe Kultur – Gewandhaus und Oper – leisten durch zusätzliche Aktivitäten einen Beitrag zu Gunsten der Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung.

Begründung:

Das Erbe der Stadt Leipzig ist vielfältig und umfangreich. Dieses nationale Erbe zu bewahren und zu pflegen, ist eine Verpflichtung, der sich die Stadt stellt.
Die Erfüllung der Vorlage erfordert eine weitere und große Kraftanstrengung. Es erscheint deshalb unabdingbar und angemessen, die Eigenbetriebe Gewandhaus und Oper, welche dem Erbe von Mendelssohn-Bartholdy in besonderer Weise verpflichtet sind, aufzufordern, über ihr bisher geleistetes Engagement hinaus, aktiv zu werden.
Um die vielfältige und lebendige Kulturlandschaft der Stadt Leipzig zu bewahren und deren Zukunftsfähigkeit zu sichern, sind auch die Kulturschaffenden der Eigenbetriebe der Stadt in ganz besonderem Maße gefordert.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 41 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird beschlossen, dem Verwaltungsausschuss die Angelegenheit der Strategischen Ausrichtung der LVV-Gruppe zur Vorberatung zu übertragen.
Dazu soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine zeitweilige Arbeitsgruppe „Städtische Beteiligungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die Arbeitsgruppe soll sich aus neun Stadträtinnen und Stadträten zusammensetzen.
 

Begründung:

Der Oberbürgermeister hat angekündigt, dem Stadtrat in Kürze eine Vorlage über die künftige Ausrichtung der Stadt-, Wasserwerke, sowie der Leipziger Verkehrsbetriebe vorzulegen. Dabei soll auch die Rolle der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) als Holdinggesellschaft möglicherweise neu strukturiert werden.
Da die strategische Führung der genannten Unternehmen nur in komplexen Zusammenhängen zu diskutieren sein wird, ist eine besondere Beratung sämtlicher Strategiemöglichkeiten notwendig.
Um die Kompetenz des Stadtrates in dieser Diskussion nachhaltig einbinden zu können, ist die Gründung einer Arbeitsgruppe, die sich explizit mit diesem Thema befasst, sinnvoll.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
meine Damen und Herren,

„Wie weiter mit dem Stadtumbau in Leipzig?“ – mit dieser Fragestellung ist die SPD-Stadtrats-fraktion in die Öffentlichkeit gegangen und hat die seit einigen Wochen in unserer Stadt kontrovers geführte Diskussion am 25.Mai mit über 100 Bürgern in der Alten Nikolaischule weitergeführt.
Wir werden die Diskussion in der Öffentlichkeit fortsetzen. Gerade die in der Vorlage dargelegte Strategie zum Erhalt der historischen  Bausubstanz und die damit verbundene Prioritätenlisten müssen von den interessierten Bürgern mitunterstützt werden, hängt doch die Bedeutung Leipzigs auch wesentlich vom Erhalt der historischen Bausubstanz ab.

Sicher wird es bei der Auswahl und der Bedeutung der Objekte unterschiedliche Kriterien geben, nach denen sie auf die Liste gesetzt werden sollen. Gilt es doch 20 Häuser unter 2500 Gebäuden auszuwählen, die noch unsaniert sind und einen Investitionsaufwand von insgesamt ca. 1,5 Mrd. Euro für die Sanierung erfordern würden. Hier muss wirklich von den 500 Gebäuden mit herausragender städtebaulicher Bedeutung ausgegangen werden, für die die knapp bemessenen Mittel für eine Notsicherung ausgegeben werden können. Aber es muss auch klar sein, dass nicht jedes unsanierte Haus in Leipzig gerettet werden kann.
Der Vorschlag, dass der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als gewähltes Gremium das Einvernehmen mit der vorgeschlagenen Prioritätenliste herstellt, ist konsequent und richtig.
Wir fordern die Landespolitik auf, offener mit der Förderung von Aufwertung und Sanierung umzugehen. Die Bundespolitik hat hier richtige Ansätze und weist den richtigen Weg.

Wir unterstützen die Vorlage und die Vorschläge zum Erhalt der Gebäude mit großer städtebaulicher Bedeutung bzw. hohem Denkmalswert. Die SPD-Fraktion wird daher dieser Vorlage zustimmen.

Rednerin: Dr. Anke Kästner, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Damen und Herren Dezernenten,
Kollegen und Kolleginnen,
liebe Gäste,

der Wunsch der SPD-Fraktion nach veränderten Öffnungs- und erweiterten Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen ergibt sich aus den Anforderungen der Arbeitswelt, denen Erziehungsberechtigte heutzutage entsprechen müssen. Viele Eltern arbeiten im Schichtdienst oder müssen ihre Arbeitszeit flexibel den Erfordernissen des Arbeitgebers anpassen. Hier sind u.a. das Personal in Krankenhäusern und im ambulanten Pflegedienst, im Handel und in der Wissenschaft genannt.

Die per Gesetz festgeschriebene Regelöffnungszeit der Einrichtungen umfasst den möglichen Betreuungszeitraum von 6.00 Uhr früh bis 19.00 Uhr am Abend. Auf unsere Nachfrage im JHA, in wie vielen Kindereintageseinrichtungen denn tatsächlich Öffnungszeiten bis 19.00 Uhr angeboten werden, erfuhren wir, dass dies nur bei einer (Bremer Straße) von 176 der Fall ist. Das kann unmöglich ausreichend sein, besonders auch dann nicht, wenn wir an die prognostizierte demografische Entwicklung für Deutschland denken.Wenn man sich den jüngst erschienenen Familienatlas 2005 oder aber auch die von der Bertelsmann Stiftung herausgegebene Broschüre „Demografie konkret – Handlungsansätze für die Kommunale Praxis“ ansieht, wird sehr schnell deutlich, dass bereits jetzt viele Kommunen erkannt haben, dass beim Konkurrenzkampf um die Ansiedlung junger Familien neue Wege gegangen werden müssen.
So wird deutlich, dass bei den im Familienatlas beispielhaft aufgeführten „Lokalen-Bündnis für Familie“ – Projekten der größte Teil bei den Maßnahmen zur Erreichung einer Familien freundlicheren Kommune auf eine Flexibilisierung der Betreuungszeiten setzt.
So hat sich z.B. in Jena ein Familienservice gegründet, der über Kindereinrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten, über Betreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten, Notfallbetreuung, Leihomas und einiges mehr versucht, das gesamte Spektrum an flexiblen Kinderbetreuungszeiten abzudecken.

Was soll nun die Aufgabe der Stadt dabei sein und wie soll das ganze finanziert werden? Es soll auf keinen Fall die Aufgabe der Stadt sein, das allein zu finanzieren. Vielmehr soll es ihre Aufgabe sein, zu koordinieren, Partner für solche Projekte zusammen zu bringen und Überzeugungsarbeit dahingehend zu leisten, dass eine möglichst komplexe und flexible Kinderbetreuung zum Wohle aller beteiligten ist. Hierzu sollte man sicherlich das vor Ort bestehende „Lokale Bündnis für Familie“ die „Familienstadt Leipzig“ stärker nutzen als bisher. Die Finanzierung kann sicherlich sehr unterschiedlich aussehen.
Im Falle des Jenaer Familienservices sind meines Wissens sowohl Kommune, Land als auch Firmen vor Ort (u.a. Jenoptik AG) beteiligt.
In diesem Zusammenhang würde ich ihnen gern noch kurz das Hamburger Projekt „Company Kids: Back-up-Kinderbetreuung für alle Fälle“ vorstellen. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Kinderbetreuungsarrangement, welches das Angebot für Mitarbeiterinnen der Unternehmen im Bereich der Work-Life-Balance optimiert. Die Back-up-Einrichtung wird von Familien in solchen Situationen genutzt, in denen die organisierte regelmäßige Betreuung ausfällt.
Diese (Not-) Situationen entstehen beispielsweise weil

  • Eltern unerwartet berufliche Termine wahrnehmen müssen (Mehrarbeit, Samstagsarbeit oder unvorhergesehene Dienstreisen, Kundentermine)
  • Eltern wegen stark wechselnder Arbeitszeiten Kinderbetreuungszeiten benötigen
  • Eltern vom Telearbeitsplatz sporadisch ins Büro kommen müssen u.s.w.

Die back-up-Einrichtung wird durch die vertraglich beteiligten Kooperationsunternehmen finanziert. Träger des ganzen ist die pme Familienservice GmbH. Der Phantasie sind hierbei sicherlich keine Grenzen gesetzt.

Meine Damen und Herren,
mit diesem Modellprojekt wollen wir einen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Leipzig leisten, besonders mit Blick in die Zukunft. Eltern brauchen im Job einen freien Kopf, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden.
Und jeder der Kinder hat, weiß, wie belastend Sorgen um nicht gut betreute Kinder sein können und welche Kräfte das binden kann.

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag in der vorliegenden aktualisierten Form. Vielen Dank!

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes sollen Eingliederungsbemühungen von Ausländern durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt werden. Die Integrationskursverordnung sieht vor, dass die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Kommunen durchgeführt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Träger bieten in Leipzig Integrationskurse für Ausländer (§ 43 Zuwanderungsgesetz) an? Wie viele Personen nehmen seit dem 1. Januar 2005 an diesen Kursen teil?
  2. Welche Aufgaben übernimmt die Stadt Leipzig bei der Durchführung von Integrationskursen für Ausländer (§ 1 Integrationskursverordnung)?
  3. Welche und wie viele Sprachkurse werden von der Stadt Leipzig für Migranten, die keinen Anspruch auf Integrationskurse des Bundes (§ 44 Zuwanderungsgesetz) haben, angeboten?
  4. Welche Sprachförderung gibt es für Zuwandererkinder in Leipzig?
  5. Welche weiteren Integrationsangebote stellt die Stadt Leipzig bereit (§ 45 Zuwanderungsgesetz)? Welche konkreten Einzelvorhaben gibt es?
  6. Auf welche Weise werden lokale Migrantenvereine in die Integrationspolitik der Stadt Leipzig einbezogen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 23.02.05 hat der Stadtrat einstimmig die DS Nr.: IV/424 „Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig gemäß §15 i.V.m. § 14 Abs.2 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes vom 27.11.2001“ beschlossen.

Der Beschlusspunkt 2 lautet: Die Betreuungszeiten werden entsprechend Punkt 3.1.2 flexibel gestaltet.
Das bedeutet, dass in den Kindertageseinrichtungen flexibel auf die Bedürfnisse der Eltern reagiert werden kann und für die Betreuung der Kinder optimale Möglichkeiten geschaffen werden.

Wir haben schon mehrfache Klagen über unflexibel gehandhabte Betreuungsverträge bei freien Trägern erhalten. Die Träger sind in diesen Fällen nicht bereit, die mit den Eltern getroffenen Vereinbarungen der Betreuungszeit zu verändern. Das betrifft in der Regel eine Verkürzung der Betreuungszeiten.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Trifft diese Regelung des Sächsischen Kindertagesgesetzes auch auf freie Träger zu, die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig übernommen haben?
  2. Welchen Einfluss hat das Jugendamt auf die Träger, um für Kinder und Eltern eine optimale Lösung herbeizuführen?