Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Im Dezember vergangenen Jahres beschloss die Ratsversammlung die Schließung der Schulzahnklinik zum 30.09.05.
Den 33 Mitarbeitern der Schulzahnklinik  sollte eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden.
Davon sollten 10 Mitarbeiter per Sozialauswahl für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Gesundheitsamt ausgesucht und dort weiterbeschäftigt werden.

Für die verbleibenden 23 Mitarbeiter mit betriebsbedingter Kündigung, sollten in der bis zur Schließung verbleibenden Zeit, alle Möglichkeiten zur Umsetzung  im St. Georg, als auch in der gesamten Stadtverwaltung geprüft bzw. eine Umschulung angeboten werden.

Deshalb fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter können in der Stadtverwaltung oder im St. Georg weiterbeschäftigt  werden?
  2. Wurden Angebote zur Umschulung unterbreitet? Wenn ja, wie viel und wie viele Mitarbeiter haben diese Umschulungsangebote angenommen?
  3. Wie hoch ist die tatsächliche Zahl der nicht weiterbeschäftigten Mitarbeiter?

Redner: Christian Schulze, Vorsitzender des Fachausschusses Finanzen

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,     
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, werte Gäste,

mit dieser Vorlage wird ein weiterer Schritt hin zu einem tragfähigen, wirtschaftlich stabilen Konzept für das Sparkassenwesen in der gesamten westsächsischen Region beschlossen.
Dieser heutige Ratsbeschluss wird dann Grundlage für die weitere Behandlung in der Zweckverbandsversammlung und dem Verwaltungsrat unserer Sparkasse Leipzig sein.
Als Mitglied des Verwaltungsrates kann ich hier zu Protokoll geben, dass diese Vorschläge einen langen arbeitsintensiven Vorlauf haben. Der Leiter der Innenrevision der Leipziger Sparkasse, Herr Engelmohr, und weitere Fachleute haben alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, sämtliche Risiken, die mit so einer Fusion einhergehen könnten, auszuräumen
Der Kreistag Delitzsch-Eilenburg hat der geplanten Fusion zum 1. Juli diesen Jahres nach intensiver Diskussion bereits seine Zustimmung erteilt. Ich gehe davon aus, dass auch unsere Zweckverbandspartner, der Kreistag des Leipziger Landkreises, sowie der Kreistag von Torgau-Oschatz die gleich lautende Vorlage positiv abstimmen.
Auch der Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV) hat inzwischen seine Zustimmung schriftlich erklärt.

Warum haben wir heute über eine weitere Fusion zu beraten?
Die Sparkassen müssen sich einem immer härteren Wettbewerb im Bankenwesen stellen. Dabei ist es notwendig, dass wir eine starke Sparkasse in der gesamten westsächsischen Region haben, die auch weiterhin ihrem öffentlichen Auftrag gerecht werden kann. So ist es unser erklärtes Ziel, künftig auch die Sparkassen im Muldental und in Döbeln mit ins Boot zu holen. Auch eine Zusammenlegung mit der Stadt- und Kreissparkasse Halle-Saalkreis ist wünschenswert, eigentlich sogar notwendig.
Die Kunden unserer Sparkasse müssen sich keinerlei Sorgen machen. Wie zu Beginn beschrieben, sind die Bücher gründlich geprüft und wir können davon ausgehen, zum Fusionszeitpunkt mit einer fusionsfähigen Sparkasse zusammenzugehen. Nur dadurch werden wir  mittelfristig gute Erträge – genau wie bisher – erwirtschaften können.
Auch die Beschäftigten der Sparkasse müssen sich nicht sorgen. Durch die Zusammenlegung wird es keinen personellen Abbau geben. Die jetzige Anzahl von 64 Auflösungsverträgen im Bereich Delitzsch-Eilenburg war unabhängig von der Fusion wirtschaftlich notwendig.

Ich kann Sie daher nur auffordern, der Vorlage zuzustimmen.

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

infolge des Neonazi-Aufmarsches am 1. Mai 2005 in Leipzig kam es zu erheblichen Krawallen, Ausschreitungen und Verletzungen von Personen. Dadurch geriet die Stadt bundesweit erneut in negative Schlagzeilen, statt durch Bachfest, Courage-Konzert und friedliche Maidemonstrationen auf sich aufmerksam machen zu können. Eine nachhaltige Schädigung des Ansehens unserer Stadt bei vielen Besuchern und Bürgern ist zu befürchten.

Das Vorgehen einiger Polizeikräfte war nach Ansicht vieler friedlicher Demonstranten bei einigen Aktionen zweifelhaft. Während Polizisten die Neonazis u.a. mit Wasserwerfern und Reiterstaffeln abschirmte, gelang es nicht, die friedlichen Demonstranten auf dem Augustusplatz vor Flaschenwerfern zu schützen. Stattdessen wurde mit massiven Polizeikräften die Kreuzung teilweise geräumt, was ein zunehmendes Chaos und Krawalle zur Folge hatte. Erst als Personen verletzt wurden, Sachbeschädigungen zu verzeichnen waren, Rauchbomben und Barrikaden brannten, wurde der Aufmarsch der Neonazis durch die Ordnungskräfte gestoppt.
Der Innenausschuss des sächsischen Landtages muss und wird sich ausführlich mit diesen Vorfällen beschäftigen, was wir begrüßen.

Während die Stadt die von den Neonazis geplante Aufmarschstrecke Richtung Connewitz vor allem aus Sicherheitsgründen nicht genehmigte, erkannten die zuständigen Richter der Verwaltungsgerichte keine besondere Sicherheitsgefahr und gaben den Neonazis grünes Licht. Diese Entscheidung wurde – außer vom sächsischen Innen- und Justizministerminister – von Politikern, Journalisten und Bürgern als nicht nachvollziehbar empfunden und hat wiederum die Rechte der Leipzigerinnen und Leipziger und vieler Gäste unserer Stadt an diesem Tag erheblich eingeschränkt und die Sicherheit massiv beeinträchtigt. Die Demonstrationsfreiheit ist in unserem Land unbestritten ein hohes Gut. Wenn sie aber durch Neonazis ständig missbraucht wird, sollten zuständige Richter den Mut haben, dies auch in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.
Der Gesetzgeber in Berlin ist inzwischen tätig geworden und lässt einen Aufmarsch von Neonazis am 8. Mai durch das Brandenburger Tor verbieten. Stattdessen soll den Rechtsradikalen eine Ausweichstrecke zugewiesen werden. In Sachsen sieht der Freistaat als zuständiger Gesetzgeber bisher keine Notwendigkeit, schützenswerte Objekte und Plätze auszuweisen.

Wir fragen daher an:

  1. Welche Begründung haben die zuständigen Gerichte angeführt, als sie die Streckenführung der Neonazis genehmigten? Wie beurteilt die Stadt diese Begründung? Welche Erkenntnisse zieht die Stadt aus den Ausschreitungen am 1. Mai und hat die Stadt Hoffnung, dass die Gerichte in Zukunft zu einer anderen Einschätzung kommen werden?
  2. Welche gesetzgeberischen Möglichkeiten beim Freistaat sieht die Stadt, um den Neonazis künftig auch in Leipzig eine Streckenführung aufzuerlegen, die kein erhöhtes Sicherheitsrisiko und keine besondere Provokation darstellen? Welche Initiativen und Zuarbeiten hat die Stadt in dieser Hinsicht ergriffen bzw. wird sie künftig ergreifen?
  3. Welche Einschränkungen des öffentlichen Lebens (inklusive Individualverkehr und ÖPNV) waren für die Bürgerinnen und Bürger am 1. Mai in Leipzig infolge des Neonazi-Aufmarsches insgesamt festzustellen?

Anfrage an den Oberbürgermeister

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Ratsversammlung am 19.05.2004 wurde der o.g. Antrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Die Stadtverwaltung hatte zugesagt, den Prüfauftrag unter Einbeziehung der BBVL zu realisieren.

Nachdem nunmehr ein Jahr nach der Beschlussfassung vergangen ist, fragen wir an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung in der Stadtverwaltung?
  2. Wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?
  3. In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt?

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

dem Stadtrat liegt ein Aufstellungs-, sowie ein Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan der Neubebauung der Cleudner Straße zur Beschlussfassung vor. Es ist also bis zum Satzungsbeschluß, der erst die vorgesehene Bebauung ermöglicht, noch zu prüfen, ob das Vorhaben so beschlossen und umgesetzt werden kann. Soviel zu den Formalitäten, die von einigen unsachlich dargestellt werden und zielführende Diskussionen nicht gerade fördern.

Im Vorfeld hat es erheblichen Diskussionsbedarf gegeben, auch in unserer Fraktion.
Die LWB hat mit dem vorliegenden B-Planentwurf, die Bewohner der Siedlung, die jahrelang auf eine Fortsetzung der Sanierung gehofft hatten, sehr enttäuscht und betroffen gemacht. Enthält der Entwurf doch auch den Abriss von drei Wohngebäuden. Viele haben damit ihre Hoffnung auf die Instandsetzung der Siedlung in weite Ferne gerückt gesehen.
Die negative Stimmung, die dadurch entstanden ist, hat den Vermieter LWB unglaubwürdig gemacht und es wurde sehr viel Vertrauen verspielt.
Erst auf Drängen mehrer Stadträte hat die LWB in einer öffentlichen Veranstaltung ihre Pläne begründet. Allerdings konnten trotz sachlicher Argumentationen nicht alle Zweifel an der vorgesehenen Planung ausgeräumt werden. 
Wir können, so wünschenswert eine kostengünstige Sanierung mit erschwinglichen Mieten auch für uns wäre, von der LWB keine Maßnahmen fordern, die wirtschaftlich nicht darstellbar sind. Wer das den Bewohnern als eine realistische Möglichkeit suggeriert, ist nicht ehrlich. Es stehen nachweislich keine Fördermittel für den Wohnungsbau zur Verfügung und damit auch keine Möglichkeiten die maroden Gebäude zu  bezahlbaren Mieten zu sanieren. Bereits die Sanierung des ersten Bauabschnitts hat der LWB erhebliche Verluste eingebracht.
Es bleibt also vorläufig nur die Alternative, die Gebäude verfallen zu lassen oder in einem Teilbereich zu versuchen, eine Neubebauung zu realisieren. Da es sich bei der beplanten Fläche um einen abgeschlossenen Bereich zwischen Cleudner- und Balderstraße am Rand der Siedlung handelt – die übrige Siedlung als geschlossenes Ensemble aber erhalten bleibt – könnten wir uns die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts bei entsprechenden Voraussetzungen,
wie genügend Interessenten für die Eigenheime, vorstellen.

Wir werden der Vorlage zustimmen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 dem Stadtrat einen Prüfbericht vorzulegen, der die Zusammenlegung (Verschmelzung) der BIC GmbH, der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft Gewerbepark Althen GmbH, des Gewerbezentrums Liebertwolkwitz GmbH und der Leipziger Gewerbehofgesellschaft mbH zum Gegenstand hat.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist als Allein- bzw. Mitgesellschafterin an den im Beschlusstext angeführten Unternehmungen beteiligt. Unternehmenszweck sind insbesondere die Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung.
Hinsichtlich der Betriebe ist zu prüfen, ob diese nicht in einem Unternehmen einheitlich verbunden werden können. Hieraus sind Einspareffekte und möglicherweise Steueroptimierungen anzustreben.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass allein für den einzelnen Betrieb der jeweiligen Unternehmung jeweils separate Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskosten zu tragen sind, die dem Zweck Wirtschaftsförderung damit entzogen werden.
Eine einheitliche Betriebsführung würde auch einer erweiterten Transparenz der wirtschaftlichen Betätigung der Stadt Leipzig und insbesondere der städtischen Wirtschaftsförderungspolitik entsprechen.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 30.06.2005 ein Konzept zur Veräußerung der Gesellschaftsanteile der Stadt Leipzig an der Gartenvorstadt Leipzig-Marienbrunn GmbH, an der Haus- und Grundstücksgesellschaft Holzhausen mbH und der Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Engelsdorf – vorrangig an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH – vorzulegen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterhält als Alleingesellschafterin eine eigene Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB GmbH ), den größten Wohnungsanbieter der Stadt Leipzig.
Neben der LWB beteiligt sich die Stadt Leipzig als Alleingesellschafterin, als Mehrheitsgesellschafterin oder Minderheitsgesellschafterin (z.B. Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH Engelsdorf) an weiteren Unternehmen des Wohnungsbaus.
Eine transparente Beteiligungspolitik der Stadt Leipzig erfordert, eine einheitliche Betriebsführung zu erreichen.
Sollten die Anteile durch die LWB GmbH übernommen werden, wären möglicherweise Einspareffekte bzw. Steueroptimierungen zu generieren. Für den Fall der Fremdveräußerung könnten die zu erzielenden Veräußerungsentgelte zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.