Christina März

Rednerin: Christina März

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

die aktuelle Jugendstudie liegt vor und hält einige Befragungsergebnisse vor, die uns zum Handeln bringen müssen. Die letzte Befragung liegt leider coronabedingt lange zurück und wir müssen erkennen, dass die heutige junge Generation eine andere ist, als die junge Generation im Jahr 2015.

Die Ergebnisse der Studie, die meisten von ihnen werden sie kennen, sind zum Teil ernüchternd. Die Lebenszufriedenheit hat nachgelassen, vor allem bei jungen Mädchen. Woran das im Einzelnen liegt, ist durch diesen Bericht schwer auszumachen. Wichtig aber ist, wie wir mit dieser gestiegenen Lebensunzufriedenheit umgehen. Einen Großteil ihrer Zeit halten sich Jugendliche in ihrer Schule auf. Bei der Gestaltung dieser Lebensorte hat sich in den vergangenen Jahren viel getan. In einer übervollen, unsanierten Schule zu lernen, ist eine Belastung. Die Umsetzung der geplanten Schulbaumaßnahmen gehen voran, sicher könnte manches zügiger gehen, aber der Stadtrat wird darüber mit dem Sachstandsbericht, wie auch in dieser Ratsversammlung, quartalsweise informiert. Dem Ziel unserer Fraktion, den Bau von Gemeinschaftsschulen noch stringenter zu fokussieren und umzusetzen, wird verstärkt nachgegangen, aber da ist noch Luft nach oben. Es ist bekannt, dass die Trennung nach der vierten Klasse für eine Vielzahl der Kinder eine große Belastung ist. Eine Auswirkung auf die gesamte Schullaufbahn lässt sich da nicht ausschließen. Die Schulform der Gemeinschaftsschule und des sozial integrierenden Lernens muss stärker gefördert werden.

Wie wichtig unser Antrag ist, in allen Schulen Schulsozialarbeit fest zu etablieren, zeigt dann eben auch die Zusammenfassung dieser Jugendstudie, die Dezernat I und VII vorgestellt haben: Die zentralen Herausforderungen seien die hohen psychischen Belastungen unter den Jugendlichen mit der bereits erwähnten gesunkenen Lebenszufriedenheit, gestiegenen schulischen Überforderungen und Ängsten, psychischen Problemen und Zukunftssorgen. Hier braucht es Schulsozialarbeit in jeder Schule, denn jungen Menschen muss Hilfe und Unterstützung angeboten werden. Ich möchte hier auch nochmal an den Brief verschiedener Schuleiter und Schulleiterinnen Leipziger Gymnasien erinnern, die eben dieses fordern. Ein hochaktuelles Thema mit raschem Handlungsbedarf!

Der im Jugendhilfeausschuss kontrovers diskutierte und im Frühjahr 2024 ausstehende Beschluss, Offene Freizeittreffs zu schließen bzw. nach Bedarfen in den Planungsräumen zu öffnen, scheint der richtige zu sein, den Nutzungszahlen junger Menschen in OFTs nach zu urteilen. Diese sind zurückgegangen. Aber Flächen und Möglichkeiten, wo junge Menschen ihre Freizeit nach ihren Maßstäben gestalten können, sind gefragt. Wir unterstützen deshalb die Öffnung von Schulhöfen nach Schulschluss und an den Wochenenden, wir setzen uns für den Neubau von Schwimmhallen nicht nur am Runki-Platz ein, wir fördern Sportvereine und für junge Menschen müssen innerstädtische Freiräume freigehalten werden, die nach ihren Vorstellungen und Wünschen gestaltet sind. All das haben wir durch Anträge der SPD-Fraktion initiiert.

Wichtig ist uns, dass das Wissen um politische Mitbeteiligung von Jugendlichen bei diesen ausgebaut werden muss – Stichwort: Jugendparlament. Hier kann nur über und muss verstärkt mit den weiterführenden Schulen zusammengearbeitet werden, um diese Formen der politischen Mitbeteiligung zu etablieren.

Letztendlich: Die Ergebnisse bzw. Herausforderungen dieser Jugendstudie müssen in den kommenden Doppelhaushalt einfließen, in der entsprechenden finanziellen Stärkung und dem Ausbau jugendspezifischer Angebote, neben den bereits aufgezählten Bereichen vor allem auch in die Beratung bei Schulproblemen und Drogenkonsum.

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt (fettgedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung der Leipziger Wirtschaft, und zwar in einer Größenordnung in Höhe der Hälfte der Nettoinvestitionsmittel des Jahres 2023 (d.h. Cash-Flow lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung einschließlich Tilgungsanteil für kreditähnliche Rechtsgeschäfte).

Begründung

Die Handlungsoptionen sollen sich dabei auf langfristige, strukturelle Standortverbesserungen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie verbesserte Finanzierungsangebote für lokale Unternehmen. Dabei sind auch bereits vorgestellte und geplante Projekte der Wirtschaftsförderung, wie die EnergyCity, die Wasserstoffringleitung und die Empfehlungen der kurzfristig erwarteten Evaluation der Clusterförderung besonders zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

In der Ratsversammlung im Dezember 2022 wurde die Stadtverwaltung beauftragt eine Organisationseinheit einzurichten, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist, einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist Altfälle abgearbeitet werden können, ohne dabei die Bearbeitung von neu hinzugekommenen Anträgen zu verzögern, und bis Ende des 1. Quartals 2023 ein Konzept vorzulegen, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann.

Im Mai 2023 haben wir uns bereits einmal nach dem Stand der Umsetzung erkundigt und erfuhren dabei, dass einige Punkte noch in der Erarbeitung waren. Insbesondere das Konzept zur Verminderung der Personalintensität pro Einbürgerungsfall war zu diesem Zeitpunkt noch in der Phase, dass ein interkommunaler Erfahrungsaustausch ausgewertet wurde, um daraus Rückschlüsse für die Prozesse bei der Stadt Leipzig zu gewinnen.

In jüngerer Vergangenheit wurden wir über Bürgerinnen und Bürger zudem darüber informiert, dass es bei der Ausländerbehörde auch Verzögerungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen gibt. Daran hängen jedoch oft auch die beruflichen Existenzen von Menschen, deren Ausenthaltstitel in naher Zukunft auslaufen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele Mitarbeiter umfasst das zum 1.1.2023 eingerichtete Sachgebiet „Einbürgerung“ aktuell, konnten die im Mai 2023 avisierten 15 VZÄ besetzt werden?
  2. Wie sieht aktuell die Entwicklung der Fallzahlen aus und mit welchen Wartezeiten müssen Antragstellende derzeit rechnen?

Auftrag aus dem Beschluss vom Dezember 2022 war es auch, 5 VZÄ für die Abarbeitung von Altfällen bereitzustellen und einen Zeitplan zu erarbeiten, in welcher Frist die schon lange in der Ausländerbehörde anhängigen Altfälle abgearbeitet werden können.

  • Gibt es diesen Zeitplan bereits und welche Fortschritte wurden bei der Abarbeitung der Altfälle gemacht?

Zur Absenkung der Personalintensität pro Fall sollte ein Konzept erarbeitet werden.

  • Wie ist der Stand beim der Erarbeitung des Konzepts zu Verminderung der Personalintensität pro Fall und was sind die wichtigsten Elemente, die eine zügigere Antragsbearbeitung und Fallentscheidung ermöglichen sollen?
  • Wann wird oder wurde mit der Umsetzung des Konzepts begonnen?
  • Wie hat sich die Umsetzung des Konzepts auf die Arbeit des Sachgebiets ausgewirkt?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Chancenaufenthaltsgesetz, dass es geduldeten Ausländern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, binnen 18 Monaten einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zu bekommen.

  • Wie hat sich die Einführung dieses Gesetzes auf die Fallzahlen in der Ausländerbehörde ausgewirkt, d.h. in wie vielen Fälle wurden entsprechende Anträge gestellt, wie viele davon wurden genehmigt und wie lang sind hierbei die Bearbeitungszeiten?

Veringerung der Frist für Einbürgerungen auf 5 bzw., bei besonderen Leistungen, auf 3 Jahre:

  • Wie wirkt sich die Gesetzesänderung vom 23. August 2023 zur Verkürzung der Frist für Einbürgerungen auf die Entwicklung der Fallzahlen in der Leipziger Ausländerbehörde aus?

Zum Thema der Verlängerung von Aufenthaltstiteln:

  • Wie lang sind derzeit die Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Verlängerung von Aufenthaltstiteln?
  • Wie viele Fälle sind in diesem Bereich offen und müssen zeitnah entschieden werden?
  • Ist bekannt, bei wie vielen Antragstellern durch die verzögerte Bearbeitung die berufliche Existenz aktut gefährdet ist?

II-DS-06093-DS-01

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Ute Köhler-Siegel

verehrte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste,

ein fünftel der Leipzigerinnen und Leipziger sind älter als 65 Jahre, und weil Leipzig wächst, steigt diese Zahl in den nächsten Jahren weiter an. Ältere Menschen sind ein breiter Teil unserer Stadtgesellschaft und verdienen Respekt, Beachtung und Teilhabe.

Das Sozialamt unter der Leitung von Frau Kador-Probst hat den umfangreichen und strukturierten Fachplan „Älter werden in Leipzig“ vorgelegt. Auf über 200 Seiten erläutert das Fachamt detailliert die Herausforderungen der nächsten Jahre und beschreibt ganz konkret 59 vielfältige Maßnahmen, die informierend, präventiv und unterstützend für Seniorinnen und Senioren wirken sollen. In vielen Beratungen wurde dieser Fachplan mit den unterschiedlichen Akteuren wie dem Seniorenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderung und dem Beirat für Gleichstellung (um nur einige wichtige Akteure zu nennen) beraten, angepasst und überarbeitet.

Meine Fraktion bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamtes für diese Arbeit.

Auf Grundlage der seniorenpolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig wurden drei zentrale Herausforderungen für das Älterwerden in Leipzig benannt:

  • Soziale Insolation
  • Armut
  • Digitalisierung.

Diese wurden in 10 Handlungsfeldern wie z. B. Wohnen, Mobilität und öffentlicher Raum, Bildung und Teilhabe, … konkretisiert.

Das Herzstück der Seniorenarbeit sind die 10 Seniorenbüros in der Stadt Leipzig. Diese bieten im Rahmen der offenen Seniorenarbeit vielfältige Möglichkeiten, um Ältere zu informieren und Bildungsangebote zu Gesundheit, Mobilität oder zum Wohnen zu unterbreiten. Diese Maßnahmen werden bis zur Fortschreibung des Fachplanes „Offene Seniorenarbeit“ im Jahr 2025 fortgeführt.

Im Fachplan erfährt die Seniorenarbeit in den äußeren Ortsteilen der Stadt eine Aufwertung. Die Stadt fördert Microprojekte für gezielte Angebote, die die soziale und kulturelle Teilhabe ermöglichen und der Vereinsamung vorbeugen.

Weiterhin werden

  • Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Grün ausgebaut
  • Angebote digitaler und politischen Bildung in Offenen Seniorentreffs weiterentwickelt
  • eine Pflegeplatzbörse ausgebaut
  • ein Fachtag „Vielfalt in der Pflege“ wird von der Stadt Leipzig organisiert
  • in jedem Stadtbezirk soll ein Offenes Begegnungsangebote für Demenzerkrankte entstehen

Die Stadt Leipzig setzt mit den Fachplan „Älter werden in Leipzig“ hohe Maßstäbe für den Umgang mit Seniorinnen und Senioren. Die dargestellten Maßnahmen ermöglichen es, den vielen Herausforderungen des Älterwerdens gut begegnen zu können.

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linke und Büdnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Die Stadtverwaltung gewährleistet eine Bescheid-Erstellung zur Förderentscheidung innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt vollständig eingereichter Antragsunterlagen.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm mit einer niedrigschwelligen Öffentlichkeitsarbeit in leicht verständlicher Sprache und mehrsprachig unter Benennung aller relevanten Fristen und Antragsmodalitäten und vor allem an Anlaufstellen für potentielle Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben.

4. Die Anlage 1 „Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten“ wird wie folgt geändert (ggf. erforderliche Änderungen der Anlagen der Fachförderrichtlinie werden sinngemäß vorgenommen):

a) 5 Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzung für den Zuwendungsempfänger:

  • […]
  • Bei Einsatz in Miets-/ bzw. Mehrfamilienhäuser gilt solange die Gesetzgebung dies erfordert: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
    • das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
    • ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt

Anmerkung: Voraussichtlich ab 2024 gelten gesetzliche Regelungen, die die Zustimmung des Vermieters bzw. den Beschluss der Eigentümergemeinschaft erübrigen.

8 Bewilligungsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nach fachlicher Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist.

b) Die Auszahlungsmodalitäten der Fachförderrichtlinie werden klar formuliert, auch in Hinblick auf Zuwendungsempfänger*innen, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird eindeutig geregelt.

5. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB per Gesellschafterweisung, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen. Weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften werden um das gleiche Vorgehen gebeten. Bei Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB sind Außensteckdosen an Balkonen in den Planungen zu berücksichtigen.

6. Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen sowie Pächter*innen von Kleingärten können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst. 

7. Sollten die Mittel zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden, wird der übrige Betrag der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und/oder der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) für konkrete Projekte zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zur Verfügung gestellt.

8. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.3.2025 eine Evaluation einschließlich der Mittelverwendung gemäß Pt. 7 vor.