Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags werden durch die folgenden Beschlusspunkt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 den Stand der Umsetzung des am 22. Mai 2019 beschlossenen Antrags  VI-A-06751 (Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!) vorzulegen. Dabei soll auch umrissen werden, ob und wie sich die Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen seit der Beschlussfassung in der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung niedergeschlagen hat. Auf Clubs soll dabei in besonderer Weise eingegangen werden. Außerdem soll dargelegt werden ob und in welcher Weise der Abstimmungsprozess mit der IHK, der IG Livekommbinat und der LTM GmbH stattgefunden hat und bei aktuellen Bauleitplanungen stattfindet.

Begründung

Die Beschlusspunkte 1 und 2 unterscheiden sich allenfalls in der Formulierung vom inhaltlichen Anliegen des bereits im Mai 2019 in geänderter Form beschlossenen Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“. Da dieser Antrag seinerzeit die Stadtverwaltung damit beauftragt hat, Handlungsleitlinien zu erstellen, wie die Berücksichtigung und Weiterentwicklung kultureller Belange im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere bei städtebaulichen Planungen, in neuen oder bestehenden Quartieren abgesichert werden kann, sind die Beschlusspunkte 1 und 2 obsolet. Intessanter als eine redundante Beschlussfassung ist hingegen, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Beschlusses vom Mai 2019 ist und wie der avisierte Abstimmungsprozess vonstattenging.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis 31.03.2024 einen Vorschlag unterbreiten, wie das Internat Hüfferstraße als Standort zur Unterbringung für die Auszubildenden der Gutenbergschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig) langfristig (ab 2027) gesichert werden kann. 
  2. Dabei soll auch geprüft werden, ob durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen die Aufnahmekapazitäten des Standortes vergrößert werden können.

Begründung:

Seit Mitte der 1990er Jahre wird das Internat Hüfferstraße als Standort für die Gutenbergschule genutzt. Der derzeitige Pachtvertrag läuft zum 31.12.2026 aus. 

Der Standort muss dringend gesichert werden, da dieses Internat mindestens 120 Auszubildende der Gutenberg-Berufsschule (Berufliches Schulzentrum der Stadt Leipzig für Buch, Büro, Druck, Medien, Sprache und Kunst) beherbergt. Bei dem vorherrschenden Mangel an ausreichenden Unterbringungsangeboten für Auszubildende müssen bestehende Angebote gesichert und ggf. ausgebaut werden.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und Die Linke sowie Stadtrat Jens Lehmann

Beschlussvorschlag:

Die investive Sportförderung wird zur Sicherung von Fördermitteln des Freistaats Sachsen und zur Abfederung von Mehrkosten bei den durch die Sportvereine getätigten Investitionen in 2023 um 1,5 Millionen Euro erhöht. 

Die Deckung soll im Rahmen des vorhandenen Haushaltsbudgets für Investitionen erfolgen. Dabei sind Investitionsvorhaben der Stadt, die in diesem Jahr aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden können, als Deckungsquelle zu benennen.

Begründung:

Der Freistaat Sachsen – vertreten durch die Sächsische Aufbaubank – hat, anders als in den Vorjahren, mehr Projekte zur Förderung in Leipzig vorgesehen, als durch das kommunale Budget zur investiven Sportförderung finanziert werden können. Um die Mittel für weitere fünf größere, geplante Baumaßnahmen von Sportvereinen abrufen zu können und Mehrkostenanträge für begonnene Baumaßnahmen abzudecken, muss die Stadtverwaltung zusätzliche Mittel bereitstellen.

Die Neufassung des Antrages bezieht sich auf den Kreis der Einreicher (Ergänzung SR Lehmann).

Beschlussvorschlag:

  1. Nach der aktuell stattfindenden Sanierung der Schutzwohnung im kommunalen Gebäude in der Ossietzkystraße 18, 04347 Leipzig stellt die Stadtverwaltung aus dem im Doppelhaushalt 2023/24 bewilligten Budget Mittel bereit, um im Jahr 2024 die Planungen für die Sanierung der restlichen Räume in der 1. Etage im ersten Halbjahr 2025 sicherzustellen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2025 zu berücksichtigen.
  2. Parallel wird bis Ende 2024 eine Bauzustandsanalyse und ein mittelfristiges Konzept zur Sanierung des gesamten Gebäudes inkl. des Gartenhauses (ehemalige Stallungen) erstellt.
  3. Mit dem Nutzer Aidshilfe Leipzig e.V. wird das Objekt parallel zum „Zentrum für sexuelle Gesundheit“ weiterentwickelt. Durch die Nutzbarmachung weiterer Räume könnten auch anderen Vereinen und Projekten Räume für Beratungsangebote im Objekt angeboten werden.

Begründung:

Die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist in Leipzig in den letzten Jahren stetig gestiegen. Allein zwischen 2012 und 2022 gab es ein Zuwachs von ca. 100.000 Personen. Durch das Wachstum der Stadtbevölkerung wächst auch die Nachfrage nach sexualpädagogischen und Testangeboten bei der Aidshilfe Leipzig. Mittlerweile übersteigt die Nachfrage die räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten der Aidshilfe. Eine Ertüchtigung weiterer Räumlichkeiten im Gebäude in der Ossietzkystraße 18 bietet die Möglichkeit, dass zunächst einmal die räumlichen Kapazitäten für Test- und Beratungsangebote erweitert werden, in deren Folge wiederum Räume für Kooperationen mit anderen Vereinen und Einrichtungen entstünden, wodurch die personellen und zeitlichen Kapazitäten erweitert sowie sinnvolle Synergien gehoben würden. Das kommunale Gebäude in dem die Leipziger Aidshilfe ihre Räume hat, weist einen hohen Sanierungsbedarf auf, bietet allerdings viel räumliche Kapazitäten, die für ein Zentrum für sexuelle Gesundheit gut nutzbar sind, sodass eine Ertüchtigung dieses Gebäudes sinnvoll erscheint. Eine perspektivische Sanierung ist zudem für den Erhalt des Gebäudes notwendig. Die Stadt trägt hier auch eine Verantwortung für ihren Gebäudebestand.

Erläuterungen:

Die WHO definiert sexuelle Gesundheit als einen „Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität“, die „eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen […] sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu machen“ voraussetzt (vgl. WHO 2011, zit. nach Voß und Bardehle 2017, S. 83). Dabei steht sie in Zusammenhang mit dem Wohlbefinden, dem Wahren von Menschenrechten, der Diskriminierungsfreiheit von Individuen, dem Recht auf Informationen sowie der Anerkennung der Lust (vgl. Voß und Bardehle 2017, S. 80; vgl. WHO 2022).

Quellen:

Voß, Heinz-Jürgen; Bardehle, Doris (2017): Zum Begriff ‚Sexuelle Gesundheit‘. In: Stiftung Männergesundheit (Hg.): Sexualität von Männern. Dritter Deutscher Männergesundheitsbericht. Gießen: Psychosozial-Verlag. S. 79-91.

WHO (2022): https://worldsexualhealth.net/wp-content/uploads/2021/09/WAS-DECLARATION-ON-SEXUAL-PLEASURE-2021-.pdf

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung intensiviert die Planungen für einen Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden, auf dem Gelände des neuen Kraftwerkstandortes auf der Bornaischen Straße. Die Planungen sind dabei soweit voranzutreiben, dass im Jahr 2025 für die Jahre 2026 ff Förderanträge zur Co-Finanzierung des Neubaus durch Land und/oder Bund gestellt werden können. In der Regel muss dazu Leistungsphase 3 erreicht werden.
     
  2. Die entsprechenden Planungsmittel zum Erreichen der Leistungsphase 3 sind in der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2025/26  für das Jahr 2025 zu berücksichtigen.
     
  3. In den Planungen wird, in Abstimmung mit den Schwimmverbänden und des Stadtsportbundes, bis Ende 2024 auch geprüft, inwiefern abweichend vom aktuellen Sportprogramm 2024 doch eine 50m Schwimmhalle benötigt wird. Das Prüfergebnis fließt in die Fortschreibung des noch bis Ende 2024 laufenden Sportprogramms ein.

Begründung:

Anders als im Rahmen der Haushaltsverhandlungen mitgeteilt, plant die Stadtverwaltung nicht mehr damit, bis Ende 2024 die Leistungsphase 3 für einen Schwimmhallenneubau im Leipzig Süden zu erreichen. Laut der schriftlichen Antwort zur SPD-Anfrage – VII-F-09176-AW-01 aus dem Oktober 2023 soll diese Leistungsphase sogar erst frühestens 2026 erreicht werden. Angesichts der Beantragung notwendiger Fördermittel hält die SPD-Fraktion dies für deutlich zu spät. Außerdem plant die Stadtverwaltung mit Fertigstellung der Schwimmhalle am Rabet Anfang 2025, so dass die dann freiwerdenden Kapazitäten für die Planung der nächsten Schwimmhalle verwendet werden können. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, den Prozess zu beschleunigen und diesen auch im kommenden Haushalt zu untersetzen, so dass 2025, vor Einreichung möglicher Förderanträge, die Leistungsphase erreicht wird. Die notwendigen Planungsmittel dafür müssen im Jahr 2025 zur Verfügung gestellt werden.

In den Schwimmverbänden läuft zudem eine Diskussion über eine zweite kommunale 50-Meter-Schwimmhalle. Im aktuellen Sportprogramm ist jedoch nur eine 25-Meter-Halle geplant. In Vorbereitung auf die Planungen und die Fortschreibung des Sportprogramms muss daher zeitnah geklärt werden, welche Version weiterverfolgt werden soll. Dazu sind die lokalen Schwimmverbände und Vereine einzubinden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

Um den Gewaltschutz in Leipzig langfristig und bedarfsgerecht auszubauen und damit die aktive Verhinderung von Femiziden zu stärken, beschließt der Stadtrat:

  1. Die Stadt Leipzig richtet mit Unterstützung des Landes zum frühestmöglichen Zeitpunkt ein gemeinsames Modellprojekt ein, um die Kapazitäten für den Gewaltschutz entsprechend der wachsenden Bedarfe in Leipzig auszubauen und damit die Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) spürbar zu entlasten.
  2. Die städtischen Fördermittel für die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen werden ab 01.01.2024 um zunächst 20.400 Euro p.a. für 0,3 VZÄ in der Sozialarbeit aufgestockt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget „Förderung von Vereinen und Verbänden“ (50_331_ZW). Bei weiterem Förderbedarf werden ab 2025 mit dem neuen Doppelhaushalt 2025/26 die Mittel weiter erhöht.
  3. Bei Vermittlung von Nutzerinnen durch die Sozialarbeiterinnen in den Schutzeinrichtungen werden die Nutzerinnen verstärkt zum Sachgebiet Wohnraumversorgung des Sozialamtes vermittelt und die Zusammenarbeit ausgebaut.
  4. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die in der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit enthaltenen Förderhöchstbeträge je Einrichtung bedarfsgerecht angehoben werden.
  5. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention geschaffen wird und sich der Bund an der Finanzierung beteiligt.

Straßenbaumaßnahmen stellen naturgemäß für viele Leipzigerinnen und Leipziger eine Herausforderung dar, weil die täglichen Wege anders geplant werden müssen und sich der Verkehr dann an anderen Stellen verdichtet. Besonders erschwert wird die Situation, wenn mehrere Straßen in einem Stadtbezirk parallel oder wichtige Verbindungsstraßen saniert werden. Hier kommt es vor allem auf eine sinnvolle Koordination der Baustellen und ganz besonders auf die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern an. 

In der Vergangenheit gab es ein paar Fälle, bei denen die Kommunikation mit den Anwohnern nicht optimal verlaufen ist (bspw. die Radstreifenmarkierung in der Leinestraße oder die Verlängerung der Baustelle in der Dieskaustraße), weil womöglich nicht die zielführendsten Kommunikationswege genutzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?
  2. Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige EInzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?
  3. Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?
  4. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1. Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein: Warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Der Beantwortung der konkreten Fragen sei vorausgeschickt, dass Straßenbaumaßnahmen der Stadt – sowohl alleinige als auch Komplexmaßnahmen mit der L-Gruppe – grundsätzlich koordiniert werden und zu jeder Maßnahme Verkehrsführungspläne zu erarbeiten sind, die von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müssen.

Dabei führen Straßenbaumaßnahmen zwangsläufig zu Erschwernissen während der Bauzeit, insbesondere, wenn sie stark befahrene Straßenabschnitte betreffen und/oder mehrere Straßen im räumlichen Umfeld betroffen sind, was sich nicht immer vermeiden lässt. Dies auch, da bei weitem nicht alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt durchgeführt werden oder längerfristig planbar sind (u.a. Arbeiten anderer Versorger und kurzfristiger notwendige Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen).

Die Kommunikation ist daher eine wesentliche Aufgabe, um die Öffentlichkeit über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen zu informieren.

  1.               Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?

Bei Komplexbaumaßnahmen kommuniziert die Stadt gemeinsam mit der L-Gruppe. In Regelterminen werden die Bauvorhaben kontinuierlich besprochen und die Kommunikation festgelegt. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahme finden über den gesamten Projektzeitraum Bürgerinformationsveranstaltungen statt. In einzelnen Fällen werden externe Dienstleister gebunden, die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar adressieren, beispielsweise durch Anwohnerinformationen in Form von Hausaushängen oder Posteinwürfen, Flyern und Plakaten bei örtlichen Gewerbetreibenden, Beiträge in Ortsteilblättern sowie durch Bürgerinformationsveranstaltungen. Kurz vor Baubeginn werden die Bürger über den Baustart, die Bauphasen und Umleitungen informiert.

Darüber hinaus werden die in den Informationsveranstaltungen gehaltenen Präsentationen online entweder auf städtischer Seite oder auf der Seite der L-Gruppe zur Verfügung gestellt. Bei einer virtuellen/digitalen Bürgerveranstaltung ist der Live-Stream zum Nachschauen auf den Bauherrenseiten abrufbar. Neben den Präsentationen sind Plandarstellungen der Projekte, Umleitungspläne sowie weitere Projektinformationen online einsehbar. Flyer zur Baumaßnahme werden an die umliegenden Haushalte per Posteinwurf verteilt.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme erfolgt immer eine Pressemitteilung. Je nach Anlass wird auch ein Pressegespräch oder ein Vor-Ort-Termin durchgeführt.

Bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt wird die Bürgerschaft nach Möglichkeit vor der Beschlussfassung des Stadtrates über die anstehende Maßnahme informiert.

Zunehmend werden auch bei kleineren Baumaßnahmen (ohne formale Zuständigkeit der Ratsversammlung) und behördliche Anordnungen die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte einbezogen und die Kommunikation verstärkt. Trotz des hohen zeitlichen und personellen Aufwands werden durch die Verwaltung oder in Rücksprachen mit den lokalen Gremien anlassbezogen Vor-Ort-Termine angeboten und Aushänge im direkten Umfeld verteilt.

Außerdem sind alle großen und kleinen Baumaßnahmen in der Baustellenliste auf der Internetseite www.leipzig.de/baustellen täglich aktuell einsehbar. Die Informationen der Baustellenliste werden grundsätzlich auch von den Medien – insbesondere Presse und Rundfunk – genutzt, um deren regelmäßigen Informationsangebote zum Baustellen- und Verkehrsgeschehen in Leipzig zu aktualisieren.

Im Zuge der Corona-Krise sind zusätzliche digitale Angebote etabliert worden (u.a. Live-Stream, bzw. Aufzeichnungen von Bürgerveranstaltungen etc.).

Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige Einzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?

Im Zuge der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für eine komplexe Baumaßnahme der L-Gruppe und Stadt wird die Anzahl der betroffenen Gewerbetreibenden eruiert. Je nachdem in welcher Anzahl Gewerbetreibende betroffen sind, werden diese entweder im Rahmen einer gesonderten Informationsveranstaltung über die Maßnahme informiert oder durch die Projektleitung Bau einzeln informiert. 

Nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer Bau wird frühzeitig Kontakt mit den größeren Gewerbetreibenden (z.B. Logistikunternehmen, produzierendes Gewerbe etc.) aufgenommen. Darauf folgen i.d.R. 14 Tage vor Baubeginn Aushänge bei den Anliegern und insbesondere zusätzlich auch teilweise Gespräche mit dem einzelnen Kleingewerbe (Einzelhändler, Imbiss etc.). Eine Woche vor Baubeginn wird noch eine Medieninformation veröffentlicht.

Auch bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt sind die ausführenden Baufirmen beauftragt, die Anwohner per Hautüraushang über die bevorstehende Baumaßnahme zu informieren.

  1.               Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?

Je nach Maßnahme werden folgende Instrumente genutzt: Verteilung von Flyern per Posteinwurf im Einzugsgebiet, Information an Hauseingängen, Information der entsprechenden SBB oder OR, Information über Stadtteilzeitungen und auch Bürgervereine, Information auf Webseite, Social-Media-Kanäle der Stadt Leipzig.

Grundsätzlich sollte man jedoch nicht die Erwartung haben, vor einer Maßnahme alle (potentiell) Betroffenen erreichen zu können, da Informationen über Maßnahmen in Teilen erst dann als persönlich relevant wahrgenommen werden, wenn eine Baumaßnahme / Verkehrsraumeinschränkung real wahrgenommen wird.

  1. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1.                            Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2.                            Wenn nein: Warum nicht?

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Kommunikationskanälen und –mitteln werden immer aufgenommen. Die Vorschläge werden auf Ihre Umsetzbarkeit anhand der notwendig personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und bewertet.

So wurde z.B. an die Verwaltung herangetragen, die geplanten Vorhaben der Mobilitätsstrategie in ein öffentliches Dashboard zu überführen. Das Anliegen wurde aufgegriffen und wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans Mobilität Anfang des Jahres umgesetzt.

Die Ressourcen des Fachamtes sind dabei jedoch begrenzt. Wesentliche Kommunikationsleistungen werden durch die zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner erbracht, die vorrangig mit Planungsaufgaben gebunden sind. Zusätzliche Kanäle, insbesondere Social-Media-Kanäle, benötigen nicht nur in der Vorbereitung (Bilder/Video) mehr Zeit und Ressourcen, sondern verursachen verstärkte Nachfragen in den folgenden Tagen. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung.