Beitrag von Axel Dyck

In der Ratsversammlung am 18.10.2000 wurde der Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung beschlossen. Die Zustimmung der SPD-Fraktion begründete der wohnungspolitische Sprecher, Axel Dyck, wie folgt:

Der vorliegende Stadtentwicklungsplan in gründerzeitlich geprägten Quartieren ist nicht der erste dieser Art in unserer Stadt. Ein kurzer Blick zurück lohnt sich durchaus, denn Probleme in wirtschaftlich und gesellschaftlichen Umbruchzeiten hat es in unserer Stadt schon oft gegeben. 1925 wurde mit der Ausarbeitung eines Generalbebauungsplanes begonnen, der 1929 nach 4 Jahren abschließend vorlag. Auch dieser Plan basierte auf einer recht konkreten Analyse des Vorhandenen und gibt Antworten vor allem auf die Frage wo und wie soll die Leipziger Bevölkerung wohnen. Und hier ist die Brücke zu unserem Stadtentwicklungsplan: 1929 wurden für das Jahr 2000 1,8 Mill. Einwohner für unsere Stadt prognostiziert. Heute sind wir froh, wenn sich die pessimistischsten Prognosen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung hin zu einem weiteren negativen Saldo nicht einstellen und wir auf dem gegenwärtigen Stand verharren können.

Vor zehn Jahren stellte sich die Frage „Ist Leipzig noch zu retten?“ Die Antwort lautet: Leipzig ist gerettet. Mit viel Bürgersinn, viel städtischen Engagement, mit staatlichen Finanzprogrammen, aber auch mit sehr viel privatem Kapital. Für alles ist zu danken. Aber wir müssen – sicherlich erstmalig in der Geschichte unserer Stadt – mit einem Überangebot an Wohnraum in allen Preissegmenten fertig werden. Und mit jeder weiteren fertiggestellten sanierten oder neugebauten Wohnung verschärft sich das Problem hin zu einem betriebswirtschaftlichen Kulminationspunkt, wo wiederum der Bestand nicht mehr sinnvoll bewirtschaftet werden kann und mit einem Zusammenbruch des Immobilienmarktes gerechnet werden muß. Ein „weiter so wie bisher“ geht nicht.

Die Lösungen sind – so neu das in manchen Ohren klingen mag: Restriktive Beschneidung von Wohnungsbaustandorten, Bestandsverminderung durch Abriss, auch von vermietbaren vielleicht sogar sanierten Wohnungen, Konservierung von Gebäuden, Brachflächen im Stadtgebiet, weiße Flecken auf dem Stadtplan. Zu diesen noch durch uns zu treffenden politischen Entscheidungen gibt der Stadtentwicklungsplan eine aus meiner Sicht schonungslose Datenanalyse mit stellenweise sehr detaillierten und gut nachvollziehbaren Darstellungen von Ursachen und Konsequenzen. Wer zwischen den Zeilen liest, stellt aber fest – es kann auch noch schlimmer werden.

Unsere heutigen und zukünftigen Entscheidungen rund um den Stadtentwicklungsplan – wir nehmen den Plan heute zur Kenntnis, legen seine Fortschreibung fest und beschließen einige Grundsätze – sollten folgendes beachten:

  • Gründerzeitquartiere mit ihrem teilweise bürgerlich geprägten Ambiente als auch die Großsiedlungen sind in unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Epochen – mit ihren eigenen Vorstellungen vom Wohnen – entstanden und sind, egal wie deren Bewertung heute im einzelnen ausfällt, Teil unserer Stadtgeschichte und aus dieser nicht wegzudenken. Dazwischen liegt der 2. Weltkrieg mit seinen auch heute noch sichtbaren Wunden.
  • Die einen sind dominant in ihrer stadtbildprägenden Ausstrahlung und werden glücklicherweise wieder von vielen Bürgern als Wohnort angenommen.
  • In den anderen wohnen aber auch Zehntausende Menschen und viele wollen dort auch wohnen bleiben.
  • Die städtischen Aktivitäten sind demzufolge, wie im Vorwort zum Plan ausgeführt, dort zu konzentrieren wo in den Quartieren Defizite in räumlicher und sozialer Struktur vorliegen und für die dort Wohnenden zu einem solch großen Problem werden können, dass einzelne oder alle dort weg wollen. Die soziale Vielfalt und die Kontraste machen eine Stadt interessant und erlebenswert, nicht die Uniformität und die jetzt schon erkennbare soziale Entmischung.

Über die Feinheiten, wie der Plan umgesetzt werden soll, wird viel zu diskutieren sein; viele nicht umkehrbare Entscheidungen werden zu treffen sein; die Finanzierung ist ein großes Fragezeichen. Zu sprechen ist nicht nur hier im Rat, sondern bei und mit allen Beteiligten, mit den Menschen in unserer Stadt.

Der Stadtentwicklungsplan und seine kluge Umsetzung wird neben allen anderen Beschlüssen und Plänen einen großen Einfluß auf die Zukunft unserer Stadt haben. Ob die Analyse richtig war, wird die mittelfristige Stellung unserer Stadt unter den Großstädten Deutschlands und Europas zeigen. Liegen wir richtig sind wir in 70 Jahren vielleicht Millionenstadt, liegen wir falsch sind wir vielleicht Große Kreisstadt.

Stellungnahme von SPD-Stadtrat Jürgen Wesser

Zur Ratsvorlage „Individuelle Förderung durch Leipzig-Pass und Familienpass der Stadt Leipzig“, die in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2000 – bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion – einstimmig verabschiedet wurde, gab der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Vorsitzende des Fachausschusses Gesundheit und Soziales, Jürgen Wesser, für die SPD-Fraktion folgende Stellungnahme ab:

„Jeder Bürger der Stadt Leipzig soll unabhängig von seiner sozialen Stellung und finanziellen Situation die Möglichkeit haben am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, für sich und für seine Kinder alle die Leistungen in Anspruch zu nehmen die für Schule Beruf, Lehre und Freizeit notwendig sind. Fahrgelder, Essengelder, Eintrittsgelder müssen für alle erschwinglich bleiben. Grundsätzlich ist dieses politische Ziel natürlich nichts Neues. Alle diese Bereiche sind schon lange in unterschiedlicher Qualität und Intensität gefördert worden. Neu ist der konkrete Versuch zu einer Förderung zu kommen, die wirklich diejenigen erreicht die Hilfe dringend brauchen. Sicher, das haben wir schon bisher mehr oder weniger gut erreicht. Wir haben aber durch pauschale Bezuschussung auch Geld ausgegeben, wo es so dringend nicht nötig gewesen wäre. Dafür sind Bürger die bedürftig waren leer ausge-gangen. Wirksame zielgenaue Unterstützung. Das soll mit dieser Vorlage erreicht werden. Der Leipzig – und Familienpass kann die Grundlage dafür werden, dass jeder Hilfebedürftige seinen Anspruch auf Hilfe realisieren kann, ohne dass ein neues Angebot geschaffen oder ein bestehendes Angebot erweitert werden muß. Schön wäre es natürlich auch aus unserer Sicht, wenn wir den Leipzig- und Familienpass zusätzlich zu allen anderen sozialen Leistungen der Stadt Leipzig anbieten könnten. So verstehen wir die Ergänzungsanträge von PDS und Bündnis 90. Das ist angesichts der Haushaltlage der Stadt nicht finanzierbar. Daher können wir diesen Anträgen nicht zustimmen. Das richtige Anliegen der Vorlage würde aufgeweicht, Gelder abgezogen die für dringendere Aufgaben fehlen werden. Auch die diesjährige Diskussion um den Haushalt zeigt die Problematik deutlich. Die Belastungen der Kommunen steigen unaufhörlich. Die Einnahmen hinken immer weiter hinterher. Auch in diesem Jahr gibt es wieder viele Wünsche und Forderungen nach Förderung von Vorhaben und Projekten der unterschiedlichsten Bereiche durch die Stadt Leipzig. Wünschenswert sind alle. Die meisten wichtig. Vieles in der Jugendhilfe, im Sport, in der Kultur, im sozialen Bereich wird seit Jahren angeboten, soll erweitert werden. Manche neue Forderung kommt hinzu. Aber – Leistungen können nicht mehr aufgesattelt werden. Wir könnten nur noch umverteilen, wenn zusätzliche Forderungen erfüllt werden müssen. Wir haben die berühmte, oder besser berüchtigte zu kurze Decke. Vergünstigungen nach dem Leipzig-Pass einräumen und bisherige Vergünstigungen beibehalten. Das hieße faktisch aufsatteln, das ist nicht zu leisten. Für Kinder, Schüler, Studenten, Azubis und Schwerbehinderte, auch die, die nicht Bürger unserer Stadt sind, werden viele der gewohnten Ermäßigungen erhalten bleiben. Für andere Bevölkerungsschichten wird die Hilfe nicht nach Gruppenzugehörigkeit, sondern nach Bedarf geleistet. Nicht jeder der alt ist und nicht jeder der arbeitslos ist, ist auch finanziell bedürftig. Diejenigen, die bedürftig sind werden die erforderliche und mögliche Hilfe bekommen, abhängig von ihrem Einkommen, unabhängig von ihrer Gruppenzugehörigkeit. Bei knapperen Mitteln Hilfe gerecht und optimal anbieten. Der Familienpass ist ein richtiger Schritt in diese Richtung.“

Antragsteller: SPD-Fraktion

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern von Jugend- und Freizeiteinrichtungen und engagierten Jugendlichen einen Arbeitseinsatz für die Erhaltung und Verbesserung der Leipziger Jugendzentren, Freizeitstätten und Clubs zu organisieren.

Begründung:

Analog des „Tag für Leipzig“ würde die Einführung eines solchen Tages das Interesse der Jugendlichen an ihrer Freizeitstätte und somit an der eigenen Freizeitgestaltung fördern.

Die Teilnahme an solch einem Projekt würde außerdem die persönliche Identifikation mit der jeweiligen Freizeiteinrichtung unterstützen.

  • Gedacht ist:
  • 1-2x jährliche Durchführung
  • Bekanntmachung dieser Aktionen im Ortsblatt, Amtsblatt, an der Einrichtung und den umliegenden Schulen, im Territorium angesiedelten Vereinen und Verbänden
  • Unterstützung mit Material, Handwerkszeug und finanziellen Mitteln durch Sponsoren und die Stadtverwaltung (eventuell bfb)

Dieser Antrag wurde beim Planspiel „Kommunalpolitik“ von Schülern der „SPD-Fraktion“ erarbeitet.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Die Mitglieder der Stadt Leipzig in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) werden beauftragt darauf hinzuwirken, dass die Verbandsversammlung den ZAW anzuhalten, mit der Stadt Halle mit folgendem Ziel zu verhandeln:

Die Stadt Halle verzichtet auf den Bau einer eigenen Anlage zur thermischen Verwertung (Müllverbrennungsanlage) und verbringt ab dem Jahre 2005 die anfallenden mechanisch-biologisch vorbehandelten Abfälle zu einem wettbewerbsfähigen Preis auf die Deponie Cröbern.

Begründung:

Die Probleme bei der Auslastung der Kapazität der Deponie Cröbern sind allgemein bekannt. Ebenso bekannt sind die allgemeinen Probleme bei der Errichtung von im allgemeinen Sprachgebrauch als „Müllverbrennungsanlagen“ bezeichneten Anlagen zur thermischen Verwertung von Abfällen. Das geht von gravierenden Unsicherheiten in der Auslegung der Kapazität solcher Anlagen aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung des Hausmüllaufkommens (1990 wurde ein rapide steigendes Hausmüllaufkommen prognostiziert, tatsächlich hat sich das Aufkommen immens vermindert), bis hin zur Standortwahl und der Akzeptanz durch die Bevölkerung.

Deshalb sollte der Stadt Halle als Alternative der o.g. Vorschlag gemacht werden, der beiden Seiten eindeutige Vorteile bringen würde.

Dabei geht die SPD-Fraktion davon aus, dass die Stadt Halle eine eigene Anlage zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung errichtet. Damit erfolgt Wertschöpfung vor Ort, und es werden Arbeitsplätze auch in der Stadt Halle geschaffen.

SPD-Fraktion im Stadtrat Leipzig

Am 27.10. 1998 beschloss der Sächsische Landtag die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Demnach lautet der § 5 Absatz 4 in neuer Fassung wie folgt:

Die Benennung der Gemeindeteile sowie der innerhalb der bebauten Gemeindeteile dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege, Plätze und Brücken ist Angelegenheit der Gemeinde. Gleichlautende Benennungen innerhalb derselben Gemeindeteils sind unzulässig. Damit entfiel die bisherige Formulierung „… innerhalb derselben Gemeinde…“.

In folge dieser Gesetzesänderung erwächst für jede Gemeinde Regelungsbedarf. Sie muss festlegen, ob und in welchem Umfang sie Mehrfachnamen zulässt, was sie unter dem Begriff „Gemeindeteil“ in diesem Zusammenhang versteht.

Für die Stadt Leipzig wurde vorgeschlagen, das gesamte Stadtgebiet in diesem Sinne als Gemeindeteil zu bestimmen, mit der Konsequenz, dass keine Mehrfachnamen zugelassen sind.

Mehrfachnamen sind Ursache für ständig auftretende Verwechslungen mit dem unterschiedlichsten, aber in jedem Fall negativen Folgen. Bei Beibehaltung der Mehrfachnamen wird das Verwechslungsrisiko billigend in Kauf genommen – einschließlich daraus resultierender negativer Folgen (beispielsweise fehlgeleitete Rettungsfahrzeuge). Zielstellung der Regelung ist die Herbeiführung der Eindeutigkeit von Adressen in der Stadt Leipzig. Im Leipziger Stadtgebiet werden nach der Eingliederung von Rückmarsdorf und Burghausen zum 01.01.2000 ca. 570 von 2900 Straßen mehrfach (bis zu 10fach) auftretende Namen tragen, das ist ein Anteil von 20 %. Die Umsetzung der Regelung hätte die Änderung von ca. 360 Straßennamen zur Folge. Diese Änderungen sollen im gesamten Stadtgebiet unter besonderer Berücksichtigung des Erhalts regionalhistorischer Namen vorgenommen werden.

Eindeutige Adressen und damit auch die Straßennamen haben eine nicht hoch genug zu bewertende Ordnungs- und Orientierungsfunktion. Diese Funktion wird wesentlich beeinträchtigt, wenn nicht sogar hinfällig, durch das mehrfache Auftreten von Straßen gleichen Namens in einer Gemeinde.

Im Rahmen der Diskussion über diese Vorlage in der Ratsversammlung betonte unser Fraktionsmitglied Walter Rensch, die Vorlage habe mittlerweile eine Klarheit erreicht, über die man sich nur freuen könne. Die SPD-Fraktion werde ihr zustimmen. Anliegen sei nicht nur die postalische Erreichbarkeit der Bürger, sondern vor allem die Erleichterung der Erreichbarkeit bei Notfällen. Dies sei beim Vorhandensein von zehn Straßen mit dem Namen „Hauptstraße“ innerhalb der Stadt nicht zu verwirklichen. Ein Problem gebe es noch hinsichtlich der Zusammensetzung der zu bildenden Arbeitsgruppe. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe entspreche dem politischen Proporz im Stadtrat. Da nun aber Mitglieder der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte einbezogen werden sollten, bitte die SPD-Fraktion darum, die diesbezügliche Formulierung der Vorlage, die mit heißer Nadel gestrickt zu sein scheine, rechtlich prüfen zu lassen. Insbesondere solle klar formuliert werden, dass jeweils nur ein Mitglied der Stadtbezirksbeiräte bzw. der Ortschaftsräte einbezogen werden solle und dass die betreffenden Gremien ihren Delegierten in eigener Regie bestimmen sollten.

Aus der Sicht eines Stadtrates, der aus den neuen Ortsteilen kommt, merkte unser aus Engelsdorf kommendes Fraktionsmitglied Wolfgang Haupt an, dass es sei sicherlich kein Zufall, dass ein weiterer Stadtrat zu dieser Vorlage spreche. Er halte die in dem offenen Brief des Ortschaftsrates Holzhausen verwendete Formulierung, dass die Umbenennungen zu Lasten der Identität der Bewohner der neuen Ortsteile zu gehe, für unangebracht, weil die Vorlage klar besagt, dass die Ortschaftsräte bzw. die Stadtbezirksbeiräte Einfluß auf die zu treffenden Entscheidungen nehmen könnten. Dies sei auch ein Signal an die Ortschaftsräte, entsprechende Überlegungen anzustellen und Vorschläge zu unterbreiten. Unangenehm aufgefallen sei ihm, dass in einer Pressemitteilung des Pressesprechers der PDS-Fraktion zu dieser Vorlage von „Machtgebaren gegenüber den neuen Ortsteilen“ gesprochen werde. Zum einen missfalle ihm dieser Sprachgebrauch, zum anderen sei diese Behauptung im Zusammenhang mit dieser Vorlage nicht gerechtfertigt. Er glaube auch, dass ein Name wie „Dorfstraße“ oder „Hauptstraße“ nichts mit der Identität eines Ortes zu tun habe, sondern dass vielmehr Brauchtum und kulturelle Traditionen in einem Ort zur Widerspiegelung dieser Identität wesentlich seien. Im Übrigen habe die Gemeindevertretung von Engelsdorf bereits im Jahre 1995 eine Vorlage zur Umbenennung von zehn Straßen in den Ortsteilen Althen, Hirschfeld, Kleinpösna und Baalsdorf auf dem Tisch gehabt, und diese Vorlage sei lediglich deshalb zurückgenommen worden, weil die Entscheidungen in der Gemeindegebietsreform angestanden hatten. Die seinerzeit in Engelsdorf erarbeitete Vorlage könne bei der Erarbeitung der jetzt anstehenden Umbenennungen genutzt werden. Aufgrund der soeben genannten Argumente halte er eine Zustimmung zu dieser Vorlage für wünschenswert und notwendig.

Am 09.02.2000 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig mit den Stimmen der SPD-Fraktion der Gründung einer Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer sowie der Gründung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft zugestimmt. Die Stiftung wurde mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 50 Mio. DM ausgestattet. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft wird eine Einlage der Stadt Leipzig in Höhe von 25 Mio. DM erhalten. Die Finanzmittel in Höhe von insgesamt 25. Mio. DM stellte die Stadt Leipzig aus einer Rücklage zur Verfügung, die nach dem Stadtwerkeanteilsverkauf gebildet wurde. Insoweit ist nunmehr die politische Absicht verwirklicht, zumindest einen Teil des Erlöses aus dem Anteilsverkauf der Stadtwerke für wirtschaftsfördernde Maßnahmen zu verwenden.

Mit der Gründung der Stiftung und der Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet die Stadt Leipzig völlig neue wirtschaftsfördernde Maßnahmen ein, die im übrigen bundesweit ohne Beispiel sind. Erklärter Wille der Stadt Leipzig ist es, die Innovationsaktivitäten und – potenziale in Leipzig zu stärken. Die Aktivitäten der Stiftung zielen daher darauf ab, die strategisch-infrastrukturellen Rahmenbedingungen für Innovationen und technologische Entwicklungen positiv zu beeinflussen. Daher sollen die Aktivitäten insbesondere darauf gerichtet sein, die Rahmenbedingungen für eine Innovations- und Technologiestruktur in Leipzig zu schaffen. Dies soll erreicht werden, indem im Rahmen des Stiftungszwecks insbesondere auf die Schlüsselfaktoren „Technologie, Transfer, Innovation“ und Qualifizierung hingewirkt wird. Die Stiftung soll unter anderem durch Bereitstellung von Know-How, Vermittlung von Kontakten und des Zugangs zu Netzwerken dazu beitragen, Human-Kapital aufzubauen bzw. vorhandenes langfristig an Leipzig zu binden.

Die Gründung der Stiftung soll als sichtbares Zeichen des Bekenntnisses der Stadt Leipzig verstanden werden, nachhaltig neue Wege zu bestreiten. Daher ist geplant, die Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung in erster Linie durch bedeutende (überregional bekannte) Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Forschung und Wissenschaft zu bestimmen. Derartige bedeutende Repräsentanten könnten dazu beitragen, die Arbeit der Stiftung über Leipzig hinaus zu befördern. Darüber hinaus könnte durch die Benennung von bedeutenden Kuratoriumsmitgliedern erreicht werden, dass weitere Zustiftungen erfolgen. Aufgabe der Beteiligungsgesellschaft ist es, Beteiligungskapital Unternehmen mit einer niedrigen Eigenkapitalquote zur Verfügung zu stellen. Die Gründung einer derartigen Beteiligungsgesellschaft stellt eine neuartige Maßnahme der kommunalen Wirtschaftsförderung dar.

Die Wirtschaftsförderung wird dabei durch die Vergabe von Beteiligungen selbst unternehmerisch. Denn die Wirksamkeit von Eigenkapitalhilfen ist an den Bilanzentwicklungen der geförderten Unternehmen direkt ablesbar und außerdem werden im Rahmen von Beteiligungsverträgen unternehmerische Ziele vereinbart. Dagegen geht bei herkömmlichen verlorenen oder zurückzahlbaren Zuschüssen, die Wirksamkeitskontrolle über den Verwendungsnachweis nicht hinaus. Erstmals ist die Erfolgsrate der konkreten Fördermaßnahme unmittelbar an den Bilanzen der als Förderinstitution zu gründenden Beteiligungsgesellschaft messbar. Durch die Beteiligungen an zu fördernden Leipziger Unternehmen kann deren niedrige Eigenkapitalquote verbessert werden. Da insbesondere bei Existenzgründern und bei den innovativen Leipziger Unternehmen ein hoher Bedarf an Eigenkapital besteht, ist eine derartige Beteiligung Voraussetzung für eine positive Unternehmensentwicklung.

Im Rahmen der jeweiligen Beteiligungsvereinbarung soll darüber hinaus darauf hingewirkt werden, dass weitere Partner dem zu fördernden Unternehmen ebenfalls Eigenkapital zur Verfügung stellen. So können die beabsichtigte positiven Effekte der Beteiligungsgesellschaft noch verstärkt werden. Die Stadt Leipzig wird durch diese neuen wirtschaftsfördernden Maßnahmen die bereits eingeleiteten unterstützenden Maßnahmen für Existenzgründer und junge Unternehmen weiter begleiten. In absehbarer Zeit wird messbar sein, dass sich aufgrund der hier beschlossenen Maßnahmen zahlreiche neue Unternehmen in Leipzig ansiedeln und bereits bestehende Unternehmen sich positiv weiter entwickelt haben. Hierdurch werden auch positive Ergebnisse für den Leipziger Arbeitsmarkt erreicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass die Genehmigungsbehörden diese positiven „neuen“ wirtschaftsfördernden Maßnahmen der Stadt Leipzig wohlwollend begleiten.

Gunter Müller Stadtrat

Das Grundanliegen des Antrags zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Verhinderung weiterer Schulschließungen wird von der SPD Fraktion unterstützt. Ziel ist, bei einer stark veränderten Bevölkerungssituation die Bildungspolitik der Landesregierung auf den Prüfstand zu stellen.

Die Ausbildung und Erziehung unserer Kinder rückt angesichts der stark zurückgegangenen Geburtenzahlen, zunehmendem Facharbeitermangel und einer immer größer werdenden Zahl Arbeitsloser, die in der Wirtschaft nicht einsetzbar sind, weil ihre Qualifizierung nicht den Anforderungen entspricht, ganz automatisch in den Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Damit erhebt sich die Frage: Werden die Schulen ihrem Auftrag noch gerecht? Dieser Auftrag wird dann nicht erfüllt, wenn vordergründig eine quantitative Auslastung der Schulgebäude und eine zumutbare Belastung der Lehrerschaft die Kriterien sind, nach denen Schulplanung geschieht. Statt dessen sollte der individuelle Umgang mit den Kindern, die gezielte Förderung von talentierten Schülern, eine Neubeurteilung des Lernstoffes, der den Erfordernissen der Zukunft angepasst ist, im Mittelpunkt stehen. Dieser Prozeß beginnt bereits in der Grundschule und endet an den Universitäten. Dazu gesellt sich zwangsläufig eine umfassende Erziehung der jungen Menschen, um den Anforderungen in einer demokratischen Gesellschaft gewachsen zu sein. Werte wie Toleranz, Urteilsfähigkeit, Freiheit in V erbindung mit Verantwortung, gesellschaftliches Engagement usw. sind am besten im Vorbild der Lehrerschaft vermittelbar, wenn diese Lehrer überschaubaren Klassen gegenüberstehen.

Diese Erwartungen der Bürger sind in der Begründung des Bürgerbegehrens erkennbar und kein politisches Gremium sollte sie übersehen. Allerdings wird diesem Anliegen nicht dadurch entsprochen, wenn generell auf Schulschließungen verzichtet wird. Die vorliegenden Schülerzahlen lassen sich nicht beschönigen und geben der Verwaltung wenig Spielraum im Hinblick auf die bestehenden Schulgesetze. Trotzdem obliegt den Mitgliedern des Stadtrates die Pflicht, die geplanten Schulauf-hebungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die SPD-Fraktion des Stadtrates hat in vielen Anhörungen die Meinung von Eltern, Lehrern und Schülern eingeholt, an vielen Orten Schulen besichtigt, Schulwege erkundet und sich so ein Bild gemacht, um eigene Vorschläge fundiert zu begründen.

Obwohl das Bürgerbegehren formell in vielen Punkten die Anforderungen erfüllt, wird die SPD-Fraktion dem Bescheid der Verwaltung zustimmen. Dies geschieht in erster Linie deshalb, weil die Ausschließlichkeit des Begehrens jedes weitere Handeln verhindert. Zudem muß ein Stadtrat auch die finanziellen Auswirkungen eines solchen Vorgehens berücksichtigen und kann deshalb nur in der Verantwortung für das Wohl der ganzen Stadt entscheiden. Es ist bedauerlich, dass die Verwaltung nicht bereits in einem frühen Stadium der Unterschriftensammlung mit Nachdruck darauf hingewiesen hat, dass die Zielrichtung des Begehrens an die falsche Adresse geht. Auch aus unserer Sicht ist eindeutiger Adressat die Landesregierung, die mit ihrer Gesetzgebung den Rahmen der schulischen Bildung vorgibt.

Wir bedauern, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens dies offenbar nicht so sehen. Die SPD-Fraktion des Stadtrates der Stadt Leipzig, wird sich auch in Zukunft in besonderer Weise um die Belange der Bildung und der Erziehung kümmern und nach Wegen suchen, die dem Grundanliegen des Bürgerbegehrens entsprechen.

Helmut Voß

Dr. Joachim Fischer Fraktionsvorsitzender