Redner: SPD-Stadtrat Helmut Voß

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,

die Ortschaftsräte, die bei den Eingemeindungen der einzelnen Ortschaften in die Stadt Leipzig enstanden, haben eine zweifache Funktion. Einmal sollen sie das oft über Jahrhunderte gewachsene Eigenleben ihrer Orte ein Stück weit bewahren, zum anderen die Einbindung in die Stadt, in Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Verwaltungsstellen begleiten. Um dieser Funktion gerecht zu werden, wurden die Mitglieder in diese Gremien gewählt. Ihr Vorteil ist, dass sie über eine sehr genaue Ortskenntnis verfügen, ihren Mitbürgern weithin bekannt sind und die bestehenden Verhältnisse überschauen können. Diese Voraussetzungen sollen sie dazu befähigen, auf vielleicht notwendige Veränderungen, bei der Stadtverwaltung hinwirken zu können.

Sicherlich waren es ähnliche Beweggründe, die dazu geführt haben, Stadtbezirksbeiräte zu berufen. Allerdings in einem ungleich anders beschaffenen Territorium. Durch die Verwaltung wurden Teile der Stadt in bestimmte Bezirke zusammengefasst, die zu unterschiedlichen Zeiten und in unterschiedlichen Ausprägungen in die Stadt eingegliedert wurden. Diese Tatsache hat zu Folge, dass für die Stadtbezirksbeiräte grundlegend andere Voraussetzungen bestehen. Für beide Gremien ist jedoch gleich, dass ihre Entscheidungen grundsätzlich empfehlenden Charakter haben. Sie sollen aus ihrer Sicht die beste Lösung für Probleme des Stadtbezirkes oder für die Ortschaft vorschlagen. Je überzeugender und leidenschaftlicher dies geschieht, um so besser werden sie das zuweilen sehr ausgeprägte Verwaltungsdickicht durchdringen. Wobei Leidenschaftlichkeit nicht mit Besserwisserei zu verwechseln ist. Beiden Gremien ist die Verantwortung für das Wohl des Ganzen auferlegt. Die größeren Befugnisse eines Ortschaftsrates basieren auf der jüngsten Entwicklung einer vollzogenen Verwaltungsreform, die bei vielen Bürgern in den eingemeindeten Orten auch heute noch auf Ablehnung stößt. Hier wird der Zeitablauf wahrscheinlich Früchte tragen.

Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion möchte ähnliche Voraussetzungen für die vorhandenen Beratungsgremien der Stadt schaffen, obwohl die Gegebenheiten nicht die gleichen sind. Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, der Regierung das Freistaates Sachsen gegenüber initiativ zu werden, mit dem Ziel, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. Dabei ist zu prüfen, ob den Stadtbezirksbeiräten ein Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt werden kann. Außerdem ist zu untersuchen, ob in bestimmten Fällen auch Entscheidungen zu übertragen sind. Dazu müsste die Gemeindeordnung verändert werden. Sicherlich sind auch noch andere Verfahren vorstellbar, um die Stadtbezirksbeiräte aufzuwerten und ihre Ideen in das Leben der Stadt einzubeziehen, ohne die Bürokratie weiter aufzublähen. Wir bitten, unserem Antrag zuzustimmen.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, dem Gesetzgeber gegenüber initiativ zu werden mit dem Ziel, die Sächsische Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass die Arbeit der Stadtbezirksbeiräte (SBB) mit mehr Verantwortung ausgestattet wird. So soll beispielsweise geprüft werden, ob den SBB ein Anhörungs- bzw. Antragsrecht gegenüber der Ratsversammlung eingeräumt und ob Entscheidungen übertragen werden können.

Antragsteller: SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Zwischen den Wahlkreisen 7 West und 8 Alt-West erfolgt ein Tausch der Ortsteile Schönau und Miltitz. Der Ortsteil 66 Miltitz wird dem Wahlkreis 8 und der Ortsteil 60 Schönau wird dem Wahlkreis 7 zugeordnet.

Begründung:

erfolgt mündlich

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in den neuen Ortsteilen Leipzigs müssen die Eigentümer entsprechend der Straßenreinigungsgebührensatzung, zuletzt geändert am 11.12.2002, Gebühren bezahlen. Da die Gebühren entsprechend der Größe des Grundstückes anfallen, müssen aufgrund der großen Flächen hohe Beiträge gezahlt werden. So soll beispielsweise die Kirchgemeinde Rückmarsdorf/Burghausen für ein Grundstück entlang der Miltitzer Straße über 400 Euro jährlich bezahlen.

Wir fragen daher an:

  1. Inwieweit kann und wird die finanzielle Situation der Grundstückseigentümer bei der Gebührenermittlung berücksichtigt?
  2. Wird die Reinigungshäufigkeit auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft? Sind Änderungen bei den Reinigungsklassen zu erwarten?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

während die Bewerbung für die Olympischen Spiele 2012 in Leipzig derzeit erfreulicherweise große Aufmerksamkeit genießt, ist es um die Fußball-WM 2006 vergleichsweise ruhig. Da dieses sportliche Großereignis in Leipzig stattfinden wird, wollen wir den Stand der Vorbereitung erfahren. In Teilen der Presse wurde berichtet, dass das Zentralstadion aus Sicherheitsgründen nicht zur Fußball-WM einsetzbar ist.

Wir fragen daher an:

  1. Stimmt diese Information oder handelt es sich um eine Zeitungsente?
  2. Welche Aktivitäten und Werbemaßnahmen sind geplant, um auf die Weltmeisterschaft in unserer Stadt aufmerksam zu machen?
  3. Welche finanziellen Mittel sind dafür im städtischen Haushalt 2004 bzw. müssen in den darauffolgenden beiden Jahren eingeplant werden?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Dezember 1999 beschloss die Ratsversammlung die Eingliederung der städtischen Ambulanzbetriebe (Verbund Gemeindenahe Psychiatrie, Schulzahnklinik und Poliklinik Ost) in den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig. Im Vorfeld des Beschlusses gab es viele Gegenstimmen, weil befürchtet wurde, dass die anfallenden Kosten zu Lasten des Budgets des Krankenhauses St. Georg gehen.

In der Vorlage hieß es: „Mit der Eingliederung muß gesichert werden, dass die hoheitlichen Aufgaben, die die ambulanten Einrichtungen für die Stadt Leipzig erfüllen, bei sparsamster Verwendung der Mittel auch weiterhin durch die Stadt finanziert werden. Eine Subventionierung dieser Leistungen aus dem Krankenhausbudget des Klinikums ist ausgeschlossen.“ Aus diesem Grund wurde im Beschlusstext unter Punkt 5 folgender Satz eingearbeitet und beschlossen: „Eventuelle Defizite der an den Eigenbetrieb St. Georg anzugliedernden Einrichtungen werden durch die Stadt Leipzig am Ende des Rechnungsjahres ausgeglichen und nicht als Verlustvortrag behandelt.“

Wir wissen um die prekäre Haushaltssituation der Kommune, als auch des Eigenbetriebes und dass es Schwierigkeiten bei der Finanzierung der hoheitlichen Aufgaben gibt.

Deshalb fragen wir:

  • Ist die Umsetzung des damals gefassten Stadtratsbeschlusses in den vergangenen Jahren auch in der Praxis realisiert worden?
  • Gibt es ein gültiges Konzept für diesen Bereich, das die Prioritäten der Aufgabenstellung und somit der Finanzierung durch die Kommune ausweist ? Wenn ja- wie sieht dieses Konzept aus? Wenn nein- wie soll die künftige Arbeit in diesem sensiblen Bereich (bei immer knapper werdenden Haushaltskassen) gestaltet werden?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die SPD-Fraktion erhielt ein Schreiben von Eltern, die um den Erhalt des beliebten, traditionsreichen und über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Jugend – und Blasorchesters fürchten.

Deshalb fragen wir:

  1. Gibt es begründete Anzeichen, die darauf hinweisen, dass der Erhalt dieses Orchesters in jetziger Form gefährdet ist?
  2. Wenn ja, welche Hilfe kann durch die Stadt gewährt werden, um dieses nach unserer Meinung für die Stadt Leipzig wertvolle und effektive Angebot für Kinder und Jugendliche zu erhalten?