Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in einem Modellprojekt auf je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine Spielzeugkiste aufzustellen.

Nach Ende des Modellprojektes soll eine Evaluierung durch die Stadtverwaltung erfolgen.

Begründung:

In Dresden gibt es seit geraumer Zeit z.B. auf dem Spielplatz in Löbtau und weiteren Spielplätzen im Dresdner Westen eine Kiste mit Sandspielzeug, die jeder nutzen darf. Die Kinder dürfen sogar Spielzeug mit nach Hause nehmen, wenn dafür etwas anderes in die Kiste gelegt wird.

Gebaut wurden die Kisten von der Holzmanufaktur Dresden, die sich auch um die Mängelbeseitigung kümmern wird. Diese Spielzeugkisten sind ein weiterer Baustein in einer familienfreundlichen Stadt. Was in Dresden nach unseren Informationen gut angenommen wird, sollte durch ein Modellprojekt auch in Leipzig erprobt werden.

Am 15.03.22, also vor einem Jahr und damit rechtzeitig vor der Frühlings- und Sommersaison 2022, hat der Leipziger Stadtrat beschlossen „Die saisonale Umwandlung vonStellplätzen zu Gunsten von Freisitzen grundsätzlich und an bis zu sieben Wochentagen für Gastronomie, Handel sowie für nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen ermöglichen.“, um Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Raum zurückzugeben und der durch Corona geplagten Kultur und Gastronomie Entwicklungen zu ermöglichen.
In wenigen Wochen beginnt die zweite Frühlings- und Sommersaison seit dem Stadtratsbeschluss.

Zwar hat die Stadtverwaltung im nicht-öffentlichen Fachausschuss zum Sachstand der Schanigärten grundsätzlich informiert, aber zum einen nicht umfassend und zum anderen haben auch interessierte Gastronomen, die nach Beschluss einen entsprechenden Antrag gestellt haben bzw. überlegen einen zu stellen und die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen.


Wir fragen daher an:

1. Was sind die Hinderungsgründe, warum der Beschluss bis heute nicht umgesetzt ist?
2. Wann plant das zuständige Dezernat VI die Umsetzung desüberfälligen Beschlusses?
3. Wird noch in der Freisitzsaison 2023 eine öffentliche Nutzung von Stellplätzen möglich sein und wenn ja, ab wann?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss ist durch Änderung der Verwaltungspraxis bereits umgesetzt. Seit dem Ratsbeschluss im letzten Jahr können Sondernutzungserlaubnisse in Parklücken beantragt werden. Im Rahmen von Freisitz- und Schanigärtenanträgen werden durch das Ordnungsamt proaktiv die Möglichkeiten aufgezeigt, Freisitze vom Gehweg auf eventuell vorhandene und geeignete Parkbuchten oder geeignete Fahrbahnflächen zu legen. Eine Ablehnung erfolgt nur im Einzelfall, soweit Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer Erlaubnis entgegenstehen.

Unabhängig von der schon bestehenden Möglichkeit der Antragstellung wird der Begriff Schanigärten mit in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, die im Entwurf vorliegt. Sogenannte Parklets werden als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. 

Der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befindet sich zudem in der Überarbeitung durch die Fachämter.

Zum Start der Freisitz-Saison wird es in geeigneter Weise Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten der Freisitzgestaltungen geben.

Wir sprechen oft über die Versiegelung und Entsiegelung von Flächen des Stadtgebietes. Dennoch sind die Definition und die absoluten Werte unbekannt.

Deshalb folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  • Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
  • Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
  • Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?
  • Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Antwort der Verwaltung:

Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebiets geht die Verwaltung aus?

Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?

Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?

Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Die gestellten Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:

Die Verwaltung befasst sich im Rahmen verschiedenster Beschlusslagen (u.a. VII-A-02929 – Fläschenverbrauch reduzieren) bereits mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen aus Versiegelungsdaten bzw. aus Daten zum Flächenverbrauch.

Terminologisch wird dabei zwischen Versiegelung und Flächenverbrauch unterschieden. Beide Faktoren werden je nach Planungskontext differenziert betrachtet und zur Beurteilung herangezogen. 

Unter Flächenverbrauch wird dabei die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (also auch unbebaute und nicht versiegelte Böden wie Parks, Sportplätze etc.) verstanden, unter Flächenversiegelung die tatsächliche Überbauung bisher unversiegelter, offener Bodenflächen. 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Leipzig (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) zusammen mit den Leipziger Wasserwerken eine Befliegung durchgeführt und anschließend auf Basis der Luftbilddaten flächendeckend im Stadtgebiet die Versiegelung erfasst. Der entstandene GIS-Datensatz unterscheidet folgende Kategorien:

– nicht versiegelt

– teilversiegelt (z. B. Rasengittersteine)

– versiegelt (z. B. Wege, Straßen)

– versiegelt bebaut (Gebäude)

Aus den Kategorien „teilversiegelt“, „versiegelt“ und „bebaut versiegelt“ errechnet sich für das Jahr 2017 eine Versiegelung von 77.989.051 m2 im Stadtgebiet.

Der Datensatz ist im Zusammenhang mit dem Projekt „kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig“ entstanden und wurde als Grundlage für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte verwendet. Der Prozess zur wassersensiblen Stadtentwicklung wird gegenwärtig fach- und ämterübergreifend fortgeführt.

Die Versiegelungskartierung wurde vom Amt für Geoinformation an verschiedene Fachämter (SPA, ASG, AfU) zur weiteren Verwendung übergeben. Die Daten fanden z. B. Eingang in den Masterplan Grün (ASG) und in die Stadtklimamodellierung der Phase II (AfU). Für ein zukünftig anzustrebendes regelmäßiges Versiegelungsmonitoring wird der o. g. Datensatz im Rahmen des Projektes „Urban Green Eye“ validiert.

Darüber hinaus ist durch das Fernerkundungsforschungsprojekt „Urban Green Eye“ ein Monitoring zur Flächenverbrauch- und -entsiegelung zukünftig leistbar. Dabei wird u.a. der Indikator Versiegelung aus Satellitendaten der Copernicus-Mission (ESA) erhoben. Ziel ist es, die Daten jährlich zu aktualisieren. Derzeitiger Projektstand ist der Aufbau und das Training eines Modells zur automatisierten Berechnung der Daten. Erstmals werden Versieglungsdaten abgeleitet aus der Satellitendaten ab Mitte 2023 verfügbar.

Derzeit werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Daten in der Stadtentwicklungs-planung diskutiert. Insbesondere im Zuge der Eingriffsregelung bspw. im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen wird ein gleichartiger Ersatz bei Versiegelung priorisiert. Dies bedeutet, dass dort, wo durch Ausweisung von Baufeldern Versiegelung bauplanungsrechtlich zulässig wird, Entsiegelungsmaßnahmen möglichst nah am Eingriffsort als Ersatz gesucht werden.

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Top 10 Bürgervorschläge (www.leipzig.de/buergerhaushalt):

1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“

2. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“

3. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

4. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern

5. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen

6. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren

7. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet

8. Bezahlbarer Wohnraum

9. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten

10. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Wir fragen an:

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt?
  2. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern?
  3. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen?
  4. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate?
  5. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Antwort der Verwaltung

In der Ratsversammlung am 8. Februar 2023 wurde der Doppelhaushalt 2023/24 beschlossen. Darunter auch die folgenden Top 10 der Bürgervorschläge, die erstmalig mit dem freiwillig durchgeführten Bürgerbeteiligungsverfahren am Doppelhaushalt 2023/24 Einzug gefunden haben.

Auf die Fragen wird wie folgt geantwortet: 

  1. Wie erfolgt die Umsetzung der Bürgervorschläge und welche werden final umgesetzt? 

Die Umsetzung der Bürgervorschläge erfolgt in den jeweiligen Fachämtern wo die Vorschläge zugeordnet sind. Es sollen vorzugsweise alle Bürgervorschläge (TOP 10) umgesetzt werden.

Der TOP 1 „Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ zur Vergünstigungen im ÖPNV ist ein Verhandlungsauftrag an den Oberbürgermeister sich bei Bund und Land im Zuge eines Nachfolgeproduktes des „9-Euro-Tickets“ für weitere Preissenkungen einzusetzen. Laut Bundesregierung (Stand Februar) haben sich Bund und Land geeinigt. Am 1. Mai 2023 soll das Deutschlandticket eingeführt werden, jedoch sind noch nicht alle Details geklärt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Wie erfolgt die Berichterstattung über die Umsetzung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern? 

Die Berichterstattung über den Umsetzungstand der Bürgervorschläge wird vorrangig auf der Webseite www.leipzig.de/buergerhaushalt erfolgen sowie ggf. über die Leipziger Medienlandschaft. 

  1. Wie erfolgt die Einbindung von Stadtrat/den Fachausschüssen? 

Für eine Einbindung der Stadträtinnen und Stadträte sowie der Gremien/Fachausschüsse sollen die Top 10 Bürgervorschläge ins Allris mit entsprechender Vorlagenbezeichnung und -nummer übertragen werden. Damit wie bei den Haushaltsanträgen und Bürgereinwänden ein Controlling und Informationsstand zu den entsprechenden Bürgervorschlägen vom Fachamt transparent dargestellt werden kann. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris eingebunden sind, wird das Dezernat Finanzen die Fraktionen darüber informieren.

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge in die Konzepterstellung oder in die Umsetzungskonzepte der Fachdezernate? 

Der aktuelle Stand der Einbindung der Bürgervorschläge ist auf der Webseite unter www.leipzig.de/buergerhaushalt für die Öffentlichkeit nachlesbar. Sobald die Bürgervorschläge ins Allris übertragen worden sind, können weitere Umsetzungssachstände von den Fachämtern eingetragen werden.

 Aktueller Stand der Bürgervorschläge

  1. Sammelvorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ 

Geplante Einführung Deutschlandticket am 1. Mai 2023. Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

  1. Sammelvorschlag „Öffentliche Toiletten“ 

Prüfung im Rahmen der Erstellung der Toilettenkonzeption und Vorschlag in 2023.

Doppelhaushalt 2023/2024:
Berücksichtigung der Vorschläge im Zusammenhang mit dem Toilettenkonzept im Jahr 2023. Sollten die im Jahr 2023 und 2024 im Haushalt bereitgestellten Mittel nicht ausreichen um die Bürgervorschläge umzusetzen, wird die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorlegen.

  1. Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Alle für eine Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen relevanten Dachflächen kommunaler Bestandsgebäude der Stadt Leipzig werden seit 2020 auf ihre Eignung hin überprüft (Dachgeometrie, Dachhaut, Statik, elektrotechnische Kapazitäten, etc.). Hierzu kooperiert die Stadt Leipzig mit einem Tochterunternehmen der Leipziger Stadtwerke, der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH, kurz: LKE. Die Prüfung aller relevanten Flächen wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings befinden sich bereits sehr gut geeignete Dächer in der Projektierung für die Nachrüstung mit Photovoltaikanlagen. Bereits in diesem Jahr (2022) werden die ersten Anlagen im Gebäudebestand in Betrieb gehen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird dem Stadtrat im Jahr 2023 über die Prüfung informieren. Sollten sich daraus weitere Möglichkeiten ergeben, so wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge unterbreiten. 

  1. Solarpaneele für Straßenbeleuchtung und Wohnhausdächern 

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht entscheidungsreif, wird zu einem späteren Zeitpunkt von der Stadtverwaltung aufgegriffen.

In Kombination mit einer dynamischen Beleuchtung sind Solarleuchten grundsätzlich geeignet, um in lichtempfindlichen Bereichen die Verkehrssicherheit von Rad- und Schulwegen zu gewährleisten. Die ersten Leipziger Anlagen befinden sich im Planungsansatz. Das Potential, diese Technologie flächendeckend einzusetzen, ist derzeit jedoch noch nicht gegeben, da die technischen Anforderungen sich noch in der Praxis bewähren müssen. Dazu gehört ein zuverlässiger Betrieb in den Dunkelstunden bei jedem Wetter über einen Zeitraum von 25 Jahren, die Speicherung der Energie und Unterbringung der Batterien, teilweise im unterirdischen Bauraum, der im dicht bebauten Stadtgebiet wegen des unterirdischen Leitungsbestandes nicht ohne weiteres zur Verfügung steht. Für den Einsatz an Hauptverkehrsstraßen eignen sich die bisherigen Produkte zudem durch ihre hohen Anschaffungskosten, die fehlende zuverlässige Speicherung der Energie und der Problematik, die Leuchten in die Zentralsteuerung der Stadt einzubinden, derzeit nicht. Die Stadt orientiert daher auf einen Einsatz in städtischen Rand- und Außenbereichen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Zur Frage Straßenbeleuchtung wird auf die Ausführungen im Verwaltungsstandpunkt verwiesen. Somit ist dies nicht umsetzbar. Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen, wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlags eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

Für die Förderung von Solarpanelen auf Balkonen u. ä. ist derzeit eine Fachförderrichtlinie in Erarbeitung. Sollten die derzeit im Haushalt eingeplanten Mittel in 2023/2024 nicht ausreichen wird die Verwaltung im Sinne des Bürgervorschlages eine entsprechende Mehrbedarfsvorlage ins Verfahren bringen.

  1. Rollator- und rollstuhlgerechte Fuß- und Gehwege in Leipzig schaffen 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Bordabsenkungen sollen die Attraktivität sowie die Sicherheit steigern und mobilitätseingeschränkten Menschen das Queren erleichtern. Hierfür gibt es bereits das Bordsteinabsenkungsprogramm. Im Rahmen der derzeitigen Erarbeitung des Fußverkehrsentwicklungsprogramms werden die Listen für die Bordsteinabsenkungen sowie das bestehende Gehwegsanierungsprogramm ebenso berücksichtigt. Zudem erfolgt gegenwärtig die Überarbeitung und Anpassung der Musterblätter für Querungsstellen mit differenzierten Bordhöhen, um das barrierefreie Queren zu verbessern.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes werden je 100 TEU zusätzlich für ein entsprechendes Sonderprogramm zur Verfügung gestellt.

  1. Lasst Bäume wachsen – Wald mehren 

Ziel der Freiraumentwicklung sind vor allem multifunktional wirksame und nutzbare Flächen und nicht spezielle Flächenkategorien für jede Art von Nutzung. In diesem Sinne muss das Ziel darin bestehen, die hier angesprochenen Strukturen waldartiger, vor allem essbarer Vegetation ins öffentliche Grün, ggf. auch an aufzubauenden Waldrändern oder im Kontext von Spielplätzen im Wald zu integrieren. Die in Leipzig etablierten Urbanen Wälder bieten bereits entsprechende Möglichkeiten und Potenziale. 


Doppelhaushalt 2023/2024:
Seitens der Verwaltung wird zum jetzigen Zeitpunkt eingeschätzt, dass mit dem nun vorhandenen Personal und im Haushalt 2023/2024 aktuell geplanten Mitteln alle sofort umsetzbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Sollte ein unterjähriger Mehrbedarf zur Umsetzung erkennbar werden, so wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage in das Verfahren geben.

  1. Mehr öffentliche Mülleimer im Stadtgebiet 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Neuaufstellungen und Anpassungen sind laufender Prozess im Rahmen der Umsetzung des Papierkorbkonzeptes. Zusätzliche Steigerungen sind finanziell entsprechend zu unterlegen. Die Anregungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Gestaltung der Papierkörbe werden im Rahmen der Evaluierung des Papierkorbkonzeptes geprüft. Darüber hinaus wird auf die EU-Kunststoffrichtlinie verwiesen, die den Inverkehrbringer auf Basis einer erhöhten Herstellerverantwortung zukünftig an der Finanzierung der Reinigungskosten beteiligt.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Der Zuschuss der Stadtreinigung wird um je 50 TEU pro Jahr für mehr Mülleimer bzw. Erhöhung des Reinigungsturnus erhöht.

  1. Bezahlbarer Wohnraum 

Diese Forderung ist erklärtes Ziel der Stadt und wird durch die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes untermauert. Die Stadt nutzt bereits zahlreiche Instrumente zu Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums, ist aber auch von der Mittelbereitstellung des Freistaats abhängig.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Bestätigt im Sinne eines Verhandlungsauftrages an den Oberbürgermeister im Zuge der Verhandlungen mit dem Freistaat und der Beschlussfassung des Staatshaushaltes 2023/2024 sich für eine Verstetigung und Erhöhung der Fördermittel für Wohnraum einzusetzen. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes und im Bündnis für bezahlbares Wohnen dieses Anliegen berücksichtigen.

  1. Schaffung von mehr Grünflächen mit Schatten 

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Umsetzung Straßenbaumkonzept und Gegenstand jeder Projektplanung und Sanierung im Bestand; Straßenbäume sowie Park- und Grünanlagenbäume werden im gesamten Stadtgebiet im Rahmen von Pflanzprojekten gepflanzt. Erstpflanzungen in Straßenzügen werden über die Umsetzung des Straßenbaumkonzeptes der Stadt Leipzig realisiert. Hinweise und Wünsche für Baumpflanzungen werden gern entgegengenommen. Die Prüfung der Standorte für Baumpflanzungen wird dann im Rahmen einer Priorisierung aufgenommen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Die Verwaltung wird im Zuge der Umsetzung des „Masterplan Grün“ dieses Anliegen berücksichtigen. 

  1. Sammelvorschlag „Reinigung Karl-Heine-Kanal“

Das Thema wird bereits in der Stadtverwaltung berücksichtigt.

Die Krautung des Karl-Heine-Kanal erfolgt 1 x im Jahr. Im Jahr 2022 ist am Karl-Heine-Kanal wieder eine Teilentkrautung geplant. Die Krautung im Karl-Heine-Kanal wurde für Anfang August 2022 (in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde) vorgesehen. Ende Mai 2022 erfolgte bereits eine Entnahme der üppig wachsenden Algen.

Doppelhaushalt 2023/2024:

Das Anliegen wurde bereits im Sommer 2022 aufgegriffen. Im Sinne der Bürgervorschläge wird die Verwaltung auch im Jahr 2023 ff entsprechend handeln.

  1. Gibt es einen Nachrückvorschlag für den ersten Bürgervorschlag, der derzeit finanziell nicht umgesetzt werden kann?

Ein Nachrücken von Bürgervorschlägen ist grundsätzlich möglich. Der Top 1 Bürgervorschlag „Kostengünstiger ÖPNV“ ist Aufgabe der Bundesregierung bzw. haben sich Bund und Land über eine Einführung des Deutschlandsticket am 1.  Mai 2023 geeinigt.

Ausführliche Informationen zum Deutschlandticket sind unter Fragen und Antworten zum Deutschlandticket | Bundesregierung sowie auf der Webseite der Leipziger Verkehrsbetriebe Informationen zum Deutschlandticket nachzulesen.

Aus diesem Grunde wird von einem Nachrücken des Top 1 Bürgervorschlages abgesehen.

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).

Beschlussvorschlag:

Folgende neue Beschlusspunkte werden ergänzt:

4. Der Oberbürgermeister legt ein aktuelles Wertgutachten vor, das den Regelungen im Grundstücksverkehrsausschuss entspricht und stellt ausführlich dar, warum eine Erbpacht, welche die mittlerweile gängige Methode bei der Übertragung städtischen Grund und Bodens ist, hier nicht in Betracht kommt und stellt die sachlichen Gründe ausführlich dar.

5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Schkeuditz zu vereinbaren, dass eine Weiterveräußerung des Flurstücks 168/1 der Gemarkung Dölzig oder von Teilen des Flurstücks an einen privaten Investor, nur mit Genehmigung der Stadt Leipzig erfolgen darf und die Stadt Leipzig zudem 40 % des Verkaufserlös abzüglich des in dieser Vorlage vereinbarten Kaufpreises erhält.

6. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat sowie dem Grundstücksverkehrsausschuss dar, ob und wie eine Prüfung erfolgt ist, welche Eigeninteressen der Stadt Leipzig bestehen könnten, auf diesem Areal, das neben der Ortslage Dölzig in einem Mischgebiet direkt am Elster-Saale-Kanal liegt, zumindest partiell und ggf. gemeinsam mit der Stadt Schkeuditz touristische bzw. wassertouristische Nutzungsoptionen zu entwickeln, die vor allem nach einem Kanaldurchstich am Lindenauer Hafen erhöhte Relevanz bekommen würde. Ferner soll dargelegt werden, ob andere Interessenausgleiche bzw. Tauschinteressen mit der Stadt Schkeuditz möglich und sinnvoll wären, um bei anderen Entwicklungsfragen einen gemeinsamen Nenner zu finden.

7. Der Oberbürgermeister stellt im GVA dar, wie die Prüfung dieser Fläche für einen möglichen Naturausgleich für Ansiedlungen im Norden und Westen der Stadt ausgefallen ist, wo massiv Ausgleichsmaßnahmen herzustellen sind und was gerade mit dem Ausbau, der Erweiterung sowie dem dauerhaften Erhalt des „Restwaldes in waldarmen Regionen “ möglicherweise gut gelingen könnte.

Begründung:

Grundsätzlich regelt ein Stadtratsbeschluss, dass die Stadt Leipzig keine kommunalen Grundstücke mehr verkaufen bzw. lediglich im Tausch mit anderen für die Stadt strategisch sinnvollen und gleichwertigen Grundstücken agieren darf. Vor diesem Hintergrund dürfte ein Verkauf an die Stadt Schkeuditz nicht vorgenommen werden. Da es sich allerdings hierbei um eine kommunale Gebietskörperschaft handelt, die das Gelände gemeinsam mit ihrem kommunalen Wohnungsbauunternehmen unter anderem für Wohnzwecke entwickeln möchte, kann ein Verkauf infrage kommen, wenn weitgehend abgesichert werden kann, dass eine Weiterveräußerung an private Investoren an hohe Hürden geknüpft ist, die daraus bestehen, dass ein Weiterveräußerung des Areals oder von Teilen davon nur mit Genehmigung und Gewinnbeteiligung der Stadt erfolgen darf.

Wichtig ist, zu klären, ob aktuelle oder künftige Nutzungsmöglichkeiten in den betreffenden Ämtern der Stadt intensiv geprüft worden sind. Gerade die Lage des Grundstücks bietet, wie die in der Vorlage umrissenen Planungen der Stadt Schkeuditz bezeugen, Möglichkeiten für eine wassertouristische Nutzung. In Anbetracht der geplanten und realisierten Entwicklungen im Leipziger Gewässersystem würden sich dadurch Synergien ergeben, die intensiv abgewogen werden sollten. Auch die Frage, in welchem Umfang dieses Areal für den Naturausgleich infrage kommen und welchen Nutzen dies für die Stadt Leipzig haben könnte, sollten intensiv abgewogen und erklärt werden.

Die betreffende Vorlage finden Sie hier.

Im Sommer vergangenen Jahres wurde auf dem Areal „Zur Kuhweide“ in Liebertwolkwitz ein neuer Spiel- und Sportbereich für Kinder und Jugendliche eröffnet. Teil der Anlage ist auch eine Skatebowl, die gemeinsam mit Skatern entwickelt wurde. Aktuell steht in der Skatebowl Wasser, weil der Abfluss scheinbar nicht ordnungsgemäß funktioniert. Darüber hinaus stellt die Umrandung der Bowl, die aus Schotter besteht, ein Risiko dar, weil Schottersteine auch auf der Skatestrecke liegen, wodurch es zu Unfällen kommen kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass Niederschlagswasser nur schlecht bis gar nicht aus der Skatebowl ablaufen kann? Wenn ja: Welche Maßnahmen werden wann unternommen, um das Problem zu beheben? Wenn nein: Wie wird die Stadtverwaltung mit dem Problem umgehen?

2. Plant die Stadtverwaltung eine Veränderung bei der Umrandung der Skatebowl, um das Unfallrisiko, das durch Schottersteine innerhalb der Anlage entsteht, zu minimieren? Wenn ja: Wann soll dies geschehen? Wenn nein: Warum wird keine Notwendigkeit für ein Eingreifen gesehen?

3. Wie oft erfolgt die Reinigung der Skatebowl und des Ablaufs?