Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

zunächst vielen Dank an die Stadtverwaltung, die mit der Vorlage einen Beschluss der Ratsversammlung umsetzt und einen Vorschlag unterbreitet, damit die Leipziger Sportvereine mit Mehrkosten für Investitionsprojekte auf kommunalem Grund und Boden nicht alleine gelassen werden. Dass die Stadtverwaltung nur für den kommunal geförderten Anteil der Investitionskosten einen Vorschlag macht, ist nur allzu verständlich, war doch unser aller Hoffnung, dass der Freistaat bzw. das Innenministerium und die SAB doch noch einlenken und für ihren Förderanteil die Mehrkosten mittragen.

Leider jedoch misst man bei der SAB mit zweierlei Maß. Bei der eigenen Zentrale, andere sagen Protzbau, der sicher schön anzusehen ist und bei Influencerinnen und Influencern beliebt ist, sind Kostensteigerungen von 60 Mio. auf 164,8 Mio. Euro –  das ist fast eine Verdreifachung der urprünglich geplanten Summe – kein Problem und kein Grund Abstriche zu machen.

Wenn jedoch Sportvereine, die nicht selten mit einem hohen Anteil an Eigeninitiative aufwarten und das Ganze im Ehrenamt stemmen, mit Mehrkosten von 10, 20 oder 30 Prozent kommen, wird kategorisch der Daumen gesenkt.

Als Sportausschuss haben wir daher in mehreren Sitzungen nach Lösungen gesucht und gerungen, damit die begonnenen Projekte abgeschlossen werden und die Vereine ihre Projekte abschließen können, ohne  immense Schäden, die unter Umständen auch das Risiko von Insolvenzen birgen können.

Wir möchten dem Stadtrat mit unserem Änderungsantrag daher heute einen Vorschlag unterbreiten, der die Projekte sichert. Wir greifen dabei ausschließlich auf Mittel aus dem Sportamt zurück.

Da der Freistaat nach intensiven Verhandlungen –vielen Dank auch an Dirk Panter –  zumindest bei dem Spitzensportprojekt aus der Liste, dem Erweiterungsbau am Bootshaus Klingerweg, mehr Fördermittel zur Verfügung stellt, gewinnen wir 200.000 Euro Spielraum, die wir zur Refinanzierung des Landesanteils bei anderen Projekten einsetzen können. Weitere 43.000 Euro sollen aus dem Projekt für den Bau der geplanten Großsporthalle entnommen werden. Durch das Schieben von zwei weiteren Projekten aus der Maßnahmenliste, für die wir im nächsten Jahr dann eine Lösung suchen müssen, können wir mit dem Vorschlag für alle übrigen Projekte die gesamten Mehrkosten, abzüglich des Eigenanteils, tragen.

Wenn u.a. Herr Schultz und ich, schweren grün-weißen Herzens, ein Projekt des geilsten Sportvereins in dieser Stadt, der BSG Chemie Leipzig, ins nächste Jahr schieben, um damit unter anderem für den Verein, der liebevoll auch Traktor Dösen genannt wird, die Finanzierung zu sichern, dann sollten die blau-gelben Vertreter hier im Stadtrat, insbesondere Herr Tornau und Herr Kasek, auch über ihren Schatten springen und sich solidarisch für den Leipziger Breitensport zeigen. Neben dem Verein am Südfriedhof sichern wir, wenn sie heute zustimmen, Projekte des Roten Stern Leipzig, des SSV Stötteritz und der Schachgemeinschaft Leipzig. Da es heute die letzte Sitzung vor Weihnachten ist, wäre eine Zustimmung ein schönes Weihnachtsgeschenk und ein Signal, dass wir den Sport nicht im Regen stehen lassen. Danke auch an die Mitglieder des Sportfachausschusses für die unkomplizierte Zusammenarbeit.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

in Deutschland sind an eine Einbürgerung hohe Voraussetzungen geknüpft. Aktuell: Mindestens acht Jahre rechtmäßiger, unbefristeter Aufenthalt in Deutschland, eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit sowie notwendige Sprachkenntnisse. Man muss u.a. den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst bestreiten können, darf sich nichts zuschulden kommen lassen haben, muss das Bekenntnis zur unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen, bereit sein, seine bisherige Staatsangehörigkeit abzulegen und so weiter und so fort.

Trotz dieser hohen Anforderungen schaffen wir es nicht, die Menschen mit Migrationsgeschichte, die diese Anforderung erfüllen, in einer angemessenen Zeit einzubürgern. Ich war immer, als Leipzig vor Corona seinen Empfang für die Neuleipzigerinnen und -leipziger ausgerichtet hat, stolz auf meine Stadt. Wir hatten mit jährlich 500-600 Einbürgerungen mit Abstand die meisten in Sachsen und haben das auch wie eine Monstranz vor uns her getragen. Nachdem ich vor der Sommerpause mehr und mehr Beschwerden über die langen Wartezeiten erhalten habe, kann ich das nicht mehr sagen. Denn die Ausländerbehörde hat über Jahre nicht das Personal bekommen, das notwendig war. Bei den Fällen, zu denen ich in der Ausländerbehörde angefragt hatte, beträgt die Wartezeit bis zu Erstberatung in einem Fall drei Jahre, also bis weit in das Jahr 2025 hinein. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn die Warteliste in Leipzig umfasst rund 3500 Fälle, es dauert beim aktuellen Personalbestand also bis zu 7 Jahren bis eine Entscheidung da ist.  

Wir rühmen uns damit, weltoffen zu sein und nutzen dies sogar in Werbevideos der Stadt. Wir feiern uns, wie kürzlich nach der Delegationsreise nach Vietnam, damit, Fachkräfte im Ausland einzuwerben. Fachkräfte für inzwischen fast die gesamte Bandbreite unserer Wirtschaft. Ohne diese Fachkräfte wäre auch unsere Wirtschaft in Leipzig längst zusammengebrochen, vor allem der Gesundheitssektor. Und dennoch behandeln wir diese Menschen wie Menschen zweiter Klasse. Das Versprechen, sich bei uns ein neues Leben aufbauen zu können, geben wir mit unserer Einbürgerungspolitik nicht ab. Das grenzt an modernen Kolonialismus. Wir treten unsere, hier im Stadtrat beschlossenen strategischen Ziele, „Leipzig stärkt seine Internationalität” und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, mit Füßen.

Sehr geehrter Herr Rosenthal, sehr geehrter Herr Jung,

sie merken, ich bin bei dem Thema sehr emotional. Das liegt auch daran, dass wir selber verantwortlich sind. Über Jahre ist die Bugwelle, die wir bei den Einbürgerungen vor uns herschieben, größer geworden und es wurde nichts getan. Es wurde weggeschaut und der Stadtrat wurde nicht informiert. Durch unser Agieren stoßen wir jenen Menschen vor den Kopf, die zum Arbeiten, der Liebe wegen oder durch Flucht vor Krieg und Vertreibung nach Leipzig gekommen sind, sich hier ein neues Leben aufgebaut haben und sich heimisch fühlen. Wir geben ihnen dadurch, trotz ihrer Bemühungen, das Gefühl, nicht dazu zu gehören. Das beschämt mich.

Ich bin froh, dass die Stadtverwaltung nach öffentlichen Debatten und nach mehreren Anträgen endlich reagiert und das Personal noch in diesem Jahr aufstocken möchte. Schade dass man nicht selber auf die Idee kommt. Diesen Punkt übernehmen wir aus dem Verwaltungsstandpunkt. Wir erwarten jedoch, dass auch Abläufe optimiert werden, die Ausländerbehörde ggf. umgebaut wird und dass die zuständigen Ausschüsse und der Migrantenbeirat zukünftig regelmäßig über den Stand der Abarbeitung informiert werden. Abschließend erwarten wir noch im Januar die Information, bis wann mit dem zusätzlichen Personal der Stau abgearbeitet ist, denn nur so können wir entscheiden, ob wir unseren Haushaltsantrag als erledigt betrachten.

An dieser Stelle noch ein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Herrn Ermisch in der Ausländerbehörde, die trotz zu wenig Personal jährlich deutlich mehr Einbürgerungen schaffen als Dresden.

Gemeinsamer Antrag mit Stadtrat Falk Dossin (CDU-Fraktion).

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird durch einen neuen Beschlusspunkt 4:

Die Stadtverwaltung ermittelt bis zur Sitzung des erweiterten Fachausschusses Finanzen am 14.1.2023 den finanziellen Nachteil, der Leipziger Sportvereinen mit Sportpachtanlagen durch die Umstellung entsteht, und macht im Rahmen der Sitzung einen Vorschlag wie der Nachteil ausgeglichen wird. Darüber hinaus ist bis zur regulären Sitzung des Fachausschusses Finanzen am 9. Januar 2023 zu prüfen, ob es weitere Auswirkungen auf gemeinnützige Vereine und Verbände gibt und, wenn ja, in welchem Umfang.

Begründung:

Durch ein Anpassung an rechtliche Regelungen zur Umsatzbesteuerung wird u.a. in den Pachtzuschüssen, die an Sportvereine ausgereicht werden, die Umsatzsteuer ausgewiesen, wodurch die Vereine effektiv weniger Geld für die Unterhaltung der von ihnen betreuten Sportpachtanlagen bekommen, weil darin künftig immer ein Umsatzsteueranteil enthalten ist.

Die Stadtverwaltung soll den finanziellen Nachteil der Vereinen durch diese Umstellung entsteht, ermitteln und dem Stadtrat Vorschläge zum Ausgleich dieser Nachteile unterbreiten.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist. Die Stadtverwaltung informiert den FA Umwelt/Klima/Ordnung sowie den Migrantenbeirat über das Ergebnis der Prüfung und erläutert dabei auch das weitere Vorgehen.
     
  2. Im Ordnungsamt werden zum 01.12.2022 fünf VzÄ für die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen, gem. § 77 Abs. 3 Nr. 7 SächsGemO, unbefristet eingerichtet.
     
  3. Um abschätzen zu können, ob die zum 01.12.2022 geschaffenen fünf VZÄ ausreichend sind, legt die Stadtverwaltung bis Ende Januar 2023 einen Zeitplan vor, in welcher Frist die aufgelaufenen Altfälle abgearbeitet werden können, wobei berücksichtigt werden muss, dass durch hinzukommende Neufälle kein erneuter Bearbeitungsstau entsteht.
     
  4. Die Stadtverwaltung legt bis Ende 1. Quartal 2023 ein Konzept vor, wie die Personalintensität pro Einbürgerungsvorgang reduziert werden kann. Hierbei soll unter anderem geprüft werden, ob und wie auf die aktuell obligatorischen, zeit- und somit personalintensiven Beratungstermine für Einbürgerungswillige, verzichtet werden kann oder wie diese mindestens teilweise durch Gruppentermine ersetzt werden können. Ferner soll untersucht werden, ob für Routineaufgaben, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern, beispielsweise Hilfskräfte eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung und Fortentwicklung dieses Konzepts wird auf die der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung sowie der Migrantenbeirat eingebunden werden.
     
  5. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung sowie der Migrantenbeirat werden halbjährlich über den Stand der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Wie den Statistiken entnommen werden kann, werden werden in Leipzig jährlich etwa 500-600 Menschen eingebürgert. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt diese hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden müssen, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten ebefalls weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird.

Neben einer Zuführung von zusätzlichem Personal ist es deshalb notwendig, auch verschiedene Prozesse innerhalb der Ausländerbehörde zu überprüfen, um hier Möglichkeiten einer Reduktion der Personalintensität in den Antragsverfahren oder einer Entlastung der Sachbearbeiter bei Routineaufgaben durch Hilfskräfte zu eruieren. Beispielsweise könnte womöglich auf die obligatorischen Beratungstermine für Einbürgerungswillige verzichtet oder diese so organisieren werden, dass sie als Gruppentermine stattfinden, wenn die Rahmenbedingungen es erlauben, denn häufig geht es vor allem um Unterlagen, die für ein Einbürgerungsgesuch beigebracht werden müssen.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig verfolgt mittelfristig das Ziel einer flächendeckenden Ausstattung aller Schulen mit Schulsozialarbeit, unabhängig von der Schulform.
  2. Die Stadt Leipzig fordert das Land eindringlich auf, die flächendeckende Schulsozialarbeit gesetzlich zu verankern und eine entsprechende dauerhafte Förderung für die Schulträger auf den Weg zu bringen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich entsprechend bei der Staatsregierung dafür einzusetzen.
  3. In einem Konzept stellt die Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2023 dar, wie viele Stellen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel (incl. Sachmittel) nach dem Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit benötigt werden, wenn die flächendeckende Ausstattung mit Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsplan A) 2025/26, B) 2027/28, C) 2029/30 erfolgt. Der Stadtrat entscheidet im Anschluss über das favorisierte Szenario.

Begründung:

Schulsozialarbeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Schule. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bildet die Grundlage dafür.

Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule und wird an allen Schularten benötigt. Die Problemlagen unterscheiden sich je nach Schulform, weniger sind sie deshalb nicht.

Die Hauptaufgabe von Schulsozialarbeit ist es, die individuellen, sozialen und schulischen Entwicklungen der Kinder und Jugendlichen zu fördern und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen, egal in welchem sozialen Umfeld sie aufwachsen.

Alle Kinder und Jugendlichen in Leipzig sollen das Recht auf Schulsozialarbeit haben. Die Stadt Leipzig sollte daher den Weg einschlagen, alle Schulen — unabhängig von der Schulform — mit Schulsozialarbeit auszustatten. Dabei muss stets die Forderung ans Land gerichtet bleiben, es möge seiner Verantwortung nachkommen und die Kosten refinanzieren.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erstellt ein Konzept für eine zukunftsweisende, kindgerechte und grüne Pausenhofgestaltung, welche dann in die laufenden und zukünftigen Schulbauprogramme mit aufgenommen werden kann. Auch die Partizipation der gesamten Schulfamilie muss dabei mitaufgeführt werden. Mit enthalten sein soll auch ein Konzept, wie die Umgestaltung bestehender Pausenhöfe umgesetzt werden kann. Dabei soll der Weg von der Entsiegelung hin zu einer Umgestaltung zu naturnahen Schul- und Pausenhöfen mit aufgezeigt werden. Die Ausgestaltung der Schulhöfe soll zur Bewegung und zum Naturerlebnis anregen, eine andere Qualität an Pausenerlebnissen bieten und darüber hinaus einen Beitrag zum Umweltschutz – mit besonderem Fokus auf Klimaanpassung und Biodiversität – leisten. Zudem soll aufgezeigt werden, wie diese naturnahen Schulhöfe – vor allem in der Innenstadt – ebenso jungen Menschen im Viertel öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Begründung:

Die Stadt Leipzig treibt nicht nur den Ausbau und die Modernisierung der Schulgebäude voran, sondern hat gleichzeitig den Menschen und die Umwelt im Blick bei der gesamten Schulgeländegestaltung. Leipzig soll sich so auf den Weg machen, zukunftsweisende naturnahe Schulhöfe für die Schulfamilie und den öffentlichen Raum umzusetzen. Leipziger Schulhöfe sind oft öde und versiegelte Flächen. Das Aufbrechen der Asphalt- und Betonflächen dient dem Bodenschutz, der Klimaverbesserung und der Artenvielfalt. Gleichzeitig beinhaltet eine naturnahe Schulhofgestaltung vielfältige Möglichkeiten, den Kindern und den Erwachsenen Pausen zum Aufatmen, Wohlfühlen, Bewegen und einem sinnvollen Miteinander zu ermöglichen.

Um in Hitzesommern verschattete Plätze zu schaffen, könnten beispielsweise begrünte (Weiden-) Lauben oder Pergolas geschaffen werden. Um an Hitzetagen praktische Möglichkeiten zum Refill von Wasserflaschen zu schaffen und auch vielfältigere Spielmöglichkeiten zu offerieren, ist die Einrichtung von (Trinkwasser-)brunnen zu prüfen. In den Höfen könnten außerdem Spielgeräte und Klettergerüste aus Baumstämmen angebracht werden, zusätzlich eignen sich auch Barfußpfade, um das Naturerleben zu intensivieren. Bei der Bepflanzung soll eine hohe Diversität unterschiedlicher Pflanzenarten vorgesehen sein, Wiesen sollen nur noch zweimal jährlich gemäht werden, um Blühwiesen entstehen zu lassen. Den Kindern/Jugendlichen können durch das Aufstellen von Hochbeeten Techniken des Urban Gardenings nähergebracht werden. Für Vögel können Futterstationen mit Vogelhäuschen und -bädern aufgestellt werden, sowie Insektenhotels und Laubhaufen im Herbst zur Ansiedlung verschiedenster Kerbtiere. Der Pausenhof bietet so gleichzeitig vielfältige Lernmöglichkeiten, die in den Unterricht integriert werden können.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).