Im Februar 2021 hatte die SPD-Fraktion zur Umsetzung des Ratsbeschlusses aus 2012 hinsichtlich der Prüfung von 26 potenziellen Fahrradstraßen eine Anfrage im Rat gestellt. Die Verwaltung hatte daraufhin einen ausführlichen Prüfbericht zur Anordnung von Fahrradstraßen erstellt.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zur im Prüfbericht dargelegten Anordnung von Fahrradstraßen?

2. Welche Abschnitte sind aktuell im Anhörungs-/Anordnungsverfahren als Fahrradstraßen?

Im Rahmen des Sofortprogramms Radverkehr hatte die SPD-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung noch im Jahr 2021 in einem Pilotprojekt die Einrichtung einer Fahrradzone als Weiterentwicklung von Fahrradstraßen prüft.

3. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Prüfung einer Fahrradzone?

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Bei einer rechtzeitigen Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Leipzig werden die für die Wilhelm-Busch-Schule vorgesehenen Stellplätze entsprechend reduziert.

Begründung:

Dadurch, dass der Schulneubau im Bereich des Lene-Voigt-Parks erfolgt und somit die Grün- und Freiflächen weiter reduziert werden, soll zumindest die Zahl der Stellplätze reduziert werden, um so viel Freifläche wie möglich zu erhalten. 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, ob auf Flächen am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten, die keinen idealen Zuschnitt für Ansiedlungen haben oder Hemmnisse für die Bebauung ausweisen, private oder kommunale Gewerbehöfe angesiedelt werden können. Hierfür sollen bevorzugt bereits erschlossene Grundstücke geprüft werden.

Begründung:

Durch die weitere Verdichtung innerhalb der Stadt, werden Flächen für Gewerbe knapp. In manchen Fällen werden zuvor gewerblich genutzte Flächen von Investoren erworben, die, um die Grundstücke entwickeln zu können, bisherige Miet- und Pachtverträge kündigen. Vor allem dann, wenn mit den Gewerbebetrieben Emissionen verschiedener Art verbunden sind, werden die Möglichkeiten für die Unternehmen kleiner, sich im städtischen Bereich anzusiedeln. Um jedoch zu verhindern, dass diese oft kleineren Betriebe aus der Stadt wegziehen müssen, soll geprüft werden, welche Möglichkeiten es gibt, am Rand von ausgewiesenen Gewerbegebieten Gewerbehöfe zu entwickeln, die für die Ansiedlung solcher kleiner und mittlerer Unternehmen geeignet sind. Dabei können vor allen gewerbliche Betriebe, die Rahmenverträge mit Unternehmen der Stadt oder der Stadt selber unterhalten, besonders in den Fokus genommen werden.

Wichtige Aufgaben, wie der Bau von zusätzlichem Wohnraum oder das Umsetzen der Energiewende, sind kaum zu realisieren, wenn es keinen ausreichende Platz für Gewerbe in der Stadt gibt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, wie auch mit Blick auf Fördermittelbindungen oder Urheberrechte nach Architekturwettbewerben, sichergestellt werden kann, dass kommunale Freiflächen und Plätze entsprechend sich ändernder Anforderungen (Nutzungsart, -verhalten und -intensität) zeitnah angepasst werden können.

Begründung:

Das urbane Leben ist mit vielfältigen Veränderungen verbunden. Aufgrund sich ändernder Bevölkerungsstrukturen wie auch der zunehmenden Verdichtung in der Stadt ändern sich auch der Bedarf an Grün- und Freiflächen sowie deren Nutzung. Anpassungen bei Zuschnitt, Ausstattung und Struktur bereits vorhandener Grün- und Freiflächen können deshalb für die Stadtverwaltung notwendig werden, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu erhöhen. Allerdings sind solche Veränderungen aufgrund von rechtlichen Vorgaben (bspw. Fördermittelbindung oder Urheberrechte nach Architektenwettbewerben) mitunter erst nach vielen Jahren möglich. Die Stadtverwaltung soll deshalb prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, bei Platz- und Freiraumgestaltungen schneller reagieren zu können, um diese Flächen an die Bedarfe der Bevölkerung anzupassen.

Der bis 2013 umgestaltete Huygensplatz ist ein Beispiel dafür, wie Platzgestaltungen künftig nicht mehr realisiert werden sollten. Aufgrund eines Architektenwettbewerbs und der damit verbundenen Urheberrechte der beteiligten Architekten, kann dieser Platz für viele Jahre nicht mehr umgestaltet werden, selbst wenn die Stadt auf sich ändernde Nutzungen oder das steigende Bedürfnis nach mehr Grün im urbanen Raum reagieren möchte.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu veranlassen, dass künftig bei Straßensanierungen und –neubauten die für die Elektromobilität notwendige (Schnell-) Ladeinfrastruktur sowie Stellplätze für das Carsharing realisiert werden. Sollte das nicht möglich sein, wird dies in der entsprechenden Vorlage begründet.

Begründung:

Bei Straßensanierungen und –neubauten ist es notwendig künftige Anforderungen an diese Bereiche, insbesondere sich ändernde Mobilitätsgewohnheiten, zu berücksichtigen. Hierbei spielt vor allem auch die Ausrüstung der Straßen mit der für die Elektromobilität notwendigen (Schnell-) Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren weiter erhöhen wird, sodass auf diese sich ändernden Bedarfe bei Planung und Bau von Straßen Rücksicht genommen werden sollte.

Darüber hinaus sieht der STEP Verkehr eine Stärkung des Carsharings vor, um damit mehr Menschen den Anreiz zu geben, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Um das Carsharing jedoch wirksam stärken zu können, muss die Zahl der Stellplätze hierfür erhöht werden, was ebenfalls bei Sanierung und Neubau von Straßen beachtet werden muss.

Natürlich gibt es Gründe, weshalb diese Anforderungen nicht bei jedem Vorhaben erfüllt werden können. Für diese Fälle sollen in den entsprechenden Beschlussvorlagen die Gründe benannt werden.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, angesichts von Finanzierungsproblemen von Baugruppen infolge ausbleibender KfW-Förderung, steigender Baukosten und Zinsen

  1. für die derzeit in Konzeptverfahren der Stadt Leipzig (KZV kooperativ, KZV sozial) befindlichen Projekte eine kurzfristige Objektförderung (Investiver Direktzuschuss) zu prüfen;
  2. Gespräche mit Bund und Land zu suchen, um eine kurz- und mittelfristige Co-Finanzierung für eine Objektförderung von Baugruppen zu erwirken;
  3. angesichts der Dringlichkeit bis Juli 2022 im Grundstücksverkehrsausschuss und im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über den Sachstand sowie Prüf- und Gesprächsergebnisse zu berichten.

Begründung:

Angesichts ausbleibender KfW-Förderung, steigender Baukosten und Bankzinsen sind derzeit im Konzeptverfahren der Stadt Leipzig befindliche und in Erbbaurechtsverträgen fixierte Projekte mit erheblichen Finanzierungsproblemen konfrontiert. Dies betrifft aktuell mehrere Wohnungsbauprojekte auf städtischen Grundstücken:

  • fünf Wohnprojekte, die 2021 den Zuschlag im Konzepterfahren für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen erhalten haben;
  • ein Wohnprojekt mit 100 % sozialem Wohnungsbau (inkl. einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung);
  • ein Wohnprojekt auf einem von der BImA für diesen Zweck angekauften Grundstück mit 50 % sozialem Wohnungsbau.

Trotz verstärktem finanziellen Engagement und erheblicher Umplanungen seitens der betroffenen Projektträger drohen die Vorhaben und die mit ihnen jeweils verbundenen kommunalen Zielsetzungen ohne eine ergänzende kurzfristige finanzielle Förderung zu scheitern.

Bundesländer mit anderen Rahmenbedingungen, wie zuletzt zum Beispiel Baden-Württemberg, reagieren im Rahmen ihrer Verwaltungsvorschriften zur Wohnraumförderung darauf mit einer „Kompensation des Wegfalls der bundesseitigen Zuschussförderung für das Effizienzhaus der Stufe KfW 55 oder besser im Neubau durch die Wohnraumförderung des Landes“ zu pauschal je 18.000 € Zuschussförderung pro Wohneinheit im Segment des geförderten sozialen und des gemeinschaftlichen Wohnungsbau. So kann an den in den Konzeptverfahren für Grundstücke beschlossenen Zielen und den auf dieser Basis bewertet und ausgewählten Konzepten festgehalten werden. Damit wird auf die Anfälligkeit der mehrere Jahre dauernden Abstimmungsprozesse der Konzeptverfahren gegenüber außergewöhnlich stark schwankender Rahmenbedingungen reagiert.

Parallel zu dem akuten Handlungsbedarf auf kommunaler Ebene soll sich der Oberbürgermeister auf Bundes- und Landesebene für eine für die Stadt Leipzig finanziell tragbare Förderkulisse in den Jahren 2023 bis 2025 einsetzen. Weder auf Bundesebene noch seitens der Sächsischen Landesregierung scheint eine baldige Anpassung der Förderkulisse möglich zu sein, welche rechtzeitig die aktuell gefährdeten Leipziger Projekte im Konzeptverfahren absichern könnte. Hierbei geht es um Bauprojekte, welche einen Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt unterzeichnet haben, jedoch aufgrund der rapide verschlechternden Rahmenbedingungen keinen Darlehensvertrag mit einer Bank abschließen können. Erst nach Erhalt eines projektspezifischen Förderbescheides können diese Projekte sich einen Zinssatz für ein Bankdarlehen fixieren, da sie aufgrund der inhaltlichen Festlegungen in den Konzeptverfahren und den Erbbaurechtsverträgen nur begrenzt konzeptionelle Anpassungen vornehmen können. Trotz seitens der Projektträger angekündigter zusätzlicher finanzieller Anstrengungen sind die für die Grundstücke vertraglich vereinbarten Zielsetzungen nicht ohne ergänzende finanzielle Förderungen unter den aktuell gegebenen Bedingungen realisierbar. Gerade Projekte mit einem höheren Anteil an gefördertem sozialen Wohnungsbau und zugesagten freiwillig längeren Bindungsdauern sind aktuell nicht finanzierbar, da die theoretischen Anfangsmieten der Wohnraumförderung nicht mehr den möglichen Herstellungskosten entsprechen.

Die jahrelange Arbeit der Stadt Leipzig, von Bürgern und lokalen sozialen Akteuren im Rahmen der Konzeptverfahren droht entwertet zu werden. Es könnte mehrere Jahre benötigen, ehe die in Leipzig immer noch sehr kleinteilig strukturierten Zielgruppen sich vom Scheitern fast aller Vorhaben in der ersten Tranche kommunaler Grundstücke im Konzeptverfahren erholt haben und wieder Vertrauen in entsprechende künftige Kooperationen mit der Stadt entwickeln. Ohne eine kommunale Förderung in der akuten Situation würde das kommunale Instrument der Konzeptverfahren in Leipzig dadurch auf Jahre nur noch eingeschränkter anwendbar sein.

Es gilt, das Konzeptverfahren als kommunales Instrument abzusichern und die Projekte mit ihren langfristig gebundenen Anteilen an sozialem Wohnungsbau, integrativen Wohneinheiten für Menschen mit Behinderung und bezahlbaren Räumlichkeiten für stadtteilspezifische Bedarfe und eine für lokale soziale Akteure bezahlbare Nutzung zu ermöglichen.

Eine genauere Aufstellung über die Zielsetzung und konzeptionellen Elemente der Projekte kann den entsprechenden Dokumentationen des AWS entnommen werden. In der Sitzung des zwbA Wohnen am 17. Mai 2022 wurde die Problematik dargelegt.

[Link zur Seite vom AWS mit einem Überblick zu den beiden Konzeptverfahren-Strängen in Leipzig:]

https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/staedtische-immobilien-und-grundstuecke/konzeptverfahren/konzeptverfahren-fuer-den-mietpreis-und-belegungsgebundenen-wohnraum-1

https://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/staedtische-immobilien-und-grundstuecke/konzeptverfahren/abgeschlossene-konzeptverfahren-zum-kooperativen-und-bezahlbaren-bauen-und-wohnen

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Regularien der Stadt zum zeitlichen Ablauf der Gestaltung von Ausgleichsflächen dahingehend anzupassen, dass auch bei einer Vergabe von Gewerbegrundstücken in Erbpacht zügig mit der Gestaltung der vorgeschriebenen Ausgleichsflächen begonnen wird.

Begründung:

Aktuell beziehen sich die Regelungen der Stadt zur Gestaltung von Ausgleichsflächen noch immer darauf, dass die Grundstücke in der Vergangenheit verkauft wurden und nach der Einzahlung des Kaufpreises mit der Gestaltung der Ausgleichsflächen begonnen wird. Dadurch jedoch, dass viele Flächen nur noch in Erbpacht vergeben werden, dauert es lange, bis die notwendigen Mittel über die Pachtzahlungen eingegangen sind. Das führt dazu, dass Ausgleichsflächen erst Jahre später gestaltet werden, was im Sinne des Naturschutzes nicht sinnvoll ist. Deshalb sollen die Regularien der Stadt so angepasst werden, dass auch bei der Bebauung von verpachteten Grundstücken ein zeitnaher Ausgleich erfolgt.