Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in Leipzig, analog zum Beispiel aus Wien, die Möglichkeit besteht, begrünte Bauzäune bei Großbaustellen einzusetzen.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, bei Baustellen mit einer Mindestlaufzeit von 18 Monaten mit begrünten Bauzäunen einen aktiven Teil zur Aufwertung des Stadtbildes, der Luftqualität, der Lebensqualität und des Umweltschutzes beizutragen.

Begründung:

Die Stadt Wien hat im vergangenen September eine vertikale, temporäre, 50 m² große und mit 750 kg Moos bedeckte Wand entlang ihrer Baustelle an der U-Bahn-Station Pilgramgasse aufgestellt. Die sogenannte Greener Linien-Wand gilt als neuer Blickfang bei der Pilgramgasse und wertet die Örtlichkeit während der Bebauung immens auf. 

Aus mehreren Gründen ergibt eine Begrünung von Baustellenzäunen bei langfristigen Bauprojekten Sinn:

  • es wirkt kühlend auf die Örtlichkeit vor Ort
  • es wertet das Stadtbild für den Zeitraum der Bebauung auf
  • es reduziert die Co2 Konzentration
  • es senkt die Lärmbelastung
  • es senkt die Feinstaubbelastung 
  • es ist ein touristischer Blickfang

Als Beispiele für künftige Großprojekte in Leipzig kann hier die Bebauung des Wilhelm-Leuschner-Platzes, des Quartiers am Bayerischen Bahnhof und des ehem. Eutritzscher Freiladebahnhofs genannt werden.

https://www.wienerlinien.at/web/wiener-linien/wiener-linien-pr%C3%A4sentieren-ersten-begr%C3%BCnten-bauzaun

Medienberichten war zu entnehmen, dass das Leipziger Sicherheitsunternehmen „Pro GLS“ Verbindungen ins rechtsextreme Milieu hätte, was so weit gehen soll, dass einer der beiden Sicherheitschefs des Unternehmens beim von Neonazis und Hooligans initiierten Überfall auf den Stadtteil Connewitz dabei gewesen und dafür auch verurteilt worden sein soll. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass in den o.g. Sicherheitsunternehmen bekannte Rechtsextremisten in leitender Funktion tätig sind?
  1. Wann wurde die Stadt Leipzig erstmals vom Landesamt für Verfassungsschutz vor dem Unternehmen und den dort agierenden Personen gewarnt?
  1. Aus welchem Grund hat die Leipziger Stadtverwaltung erst im Oktober dieses Jahres mit der Überprüfung begonnen, ob die Gewerbegenehmigung für dieses Sicherheitsunternehmen aufrechterhalten werden kann?
Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wenn über die Verkehrswende gesprochen wird, denkt man zuerst an den Ausbau des ÖPNV und an Radverkehr. Ein ganz wichtiger Baustein ist jedoch auch der Fußverkehr. Nicht nur deshalb hatte die SPD-Fraktion bereits 2016 ein Fußverkehrskonzept beantragt – machmal dauert es eben länger – und darüber hinaus Jahr für Jahr in den Haushaltsverhandlungen mehr Geld für den Fußverkehr und in diesem Zusammenhang auch mehr Geld für Sitzbänke gefordert. Zuletzt konnten wir durch eine gemeinsame Neufassung mit den Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen eine Million Euro für den Fußverkehr durchsetzen. Hinzu kommen Mittel für Sitzbänke und die Aufwertung von Innenstadt und Magistralen.

Auch wenn die heute vorliegende Fußverkehrsstrategie nur den Rahmen steckt und die eigentliche Arbeit mit dem Ausrollen über die Stadtteile und damit dem Ausweisen konkreter Maßnahmen noch vor uns liegt, ist die Strategie doch eine wichtiger Baustein. Die Ziele der Strategie mögen banal klingen:

  • Der Fußverkehr soll als wichtige Mobilitätsform im städtischen Gesamtverkehr gefördert werden.
  • Der Anteil des Fußverkehrs soll gemessen am städtischen Gesamtverkehr deutlich gesteigert werden.
  • Die Fußgängerverbindungen sind durchgehend, sicher und attraktiv zu gestalten.

Doch wenn sie über das Konzept verwaltungsseitig verinnerlich werden kann darüber was bewegt werden.

Die Vorzüge des Fußverkehrs liegen dabei auf der Hand: Der Fußverkehr ist nachhaltig und ermöglicht den Menschen eine selbstständige Teilnahme an der Mobilität und am städtischen Leben. Er verbindet die Verkehrsmittel untereinander, insbesondere der öffentliche Verkehr ist auf gute Rahmenbedingungen für seine Kundinnen und Kunden angewiesen. Zudem ist Laufen gesund und verbessert das Wohlbefinden. Laufen verursacht darüber hinaus keinen Lärm, – außer leichten Klick-Klacks bei Absatzschuhen  – , keine Schadstoffe und verbraucht wenig Ressourcen. Attraktive Fußwege sind zudem eine Voraussetzung dafür, dass für kurze Strecken das Auto stehen gelassen und der ÖPNV besser angenommen wird. Fußgänger beleben den öffentlichen Raum, was die Attraktivität von Städten und auch deren (soziale) Sicherheit erhöht. Für Handel, Gastronomie und Tourismus bietet ein starker Fußverkehr zahlreiche Vorteile, weil dadurch ein größerer Anteil an Laufkundschaft generiert werden kann. Allen voran für den Getränkekonsum bei Gastronomen ist Laufkundschaft wichtig, denn es gilt „Don’t drink an drive“. Kurz: Gute Lebensbedingungen und attraktive öffentliche Räume machen eine Stadt interessant für ihre Bewohner, für Besucher aber auch und für Investoren. Es gibt also viele gute Gründe den Fußverkehr zu fördern. Wir hoffen daher, dass die Vorlage heute eine breite Mehrheit findet, auch wenn die Arbeit an den konkreten Konzepten und Maßnahmen damit erst beginnt und über konkrete Maßnahmen streitet man sich bekanntlich mehr als über die übergeordnete Strategie. Wir freuen uns auf den konstruktiven Streit und stimmen der Vorlage heute zu.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Allen Fraktionen, ich korrigiere, allen bis auf einer Fraktion ist bewusst, dass der Klimawandel menschengemacht ist und dass wir wenn wir klimaneutral werden wollen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen, vor allem die Energie-, Wärme- und Verkehrswende vorantreiben müssen. Mit Blick auf das Klimasofortprogramm oder die Investitionen der Stadtwerke in die Wärmewende passiert dabei auch schon einiges. Es geht aber zu langsam und es ist vor allem bei Ausbau der Solarenergie zu unkonkret.

Dem wollen wir mit unserem Antrag etwas entgegensetzen. Wir wollen klar abrechenbare Ziele. Wir wollen, dass kommunale Dachflächen deutlich verstärkt mittels Photovoltaikanlagen zur Produktion von Strom genutzt werden. Die Grundlagen sind da, wir verfügen seit einigen Jahren über ein Solardachkataster und mit den Stadtwerken Leipzig bzw. deren Tochter Leipziger Kommunale Energieeffizienz– kurz LKE – über ein Unternehmen, das den Bau solcher Anlagen realisieren kann. Mit dem Haushalt haben wir zuletzt sogar Mittel bereitgestellt. Wobei letzteres nur ein Ansporn zur Beschleunigung sein sollte, denn selbstverständlich sollten die Anlagen wirtschaftlich sein und den Gewinn der Stadtwerke steigern.

Natürlich haben wir unseren Antrag nicht im luftleeren Raum geschrieben und uns im Vorfeld schlau gemacht, was eine realistische Größe ist. So sind wir auf mindestens 900 kW neu installierte Leistung pro Jahr gekommen. Dies entspricht, je nach Größe, rund 15 Anlagen pro Jahr. Diesem wurde im Verwaltungsstandpunkt entsprochen. Dennoch sind wir in unserer Neufassung, die weitgehend dem Verwaltungsstandpunkt entspricht, auch auf den Änderungsantrag der Grünen eingegangen, die 1000-1500 kW also ca. 1 MW peak pro Jahr anstreben. Das haben wir übernommen. Nicht übernommen haben wir, dass die LKE die Auswahl der Gebäude übernehmen soll. Herr Dienberg, auch wenn Ihnen die Grünen damit evtl. einen Gefallen tun wollten, damit ihr Dezernat weniger Arbeit hat, funktioniert das aus unserer Sicht so nicht. Die Gebäude sind Eigentum der Stadt, die Stadt kennt oder sollte den Zustand der Gebäude kennen, die Auswahl muss daher ihr Dezernat, bzw. das Amt für Gebäudemanagement, treffen.

Auch wenn wir hoffen, dass die Stadt Leipzig und die Leipziger Stadtwerke die Zielvereinbarungen erfüllen und Jahr für Jahr Anlagen mit einem Umfang von 1000 kw oder mehr entstehen, wissen wir dass es auch mal zu Verschiebungen kommen kann. In einem solchen Fall erwarten wir, dass die Stadtverwaltung in den federführenden Ausschüssen informiert, aber nicht in dem sie nur sagt: „Haben wir nicht geschafft“, sondern die Verzögerungen auch begründet.

Wir hoffen, dass dieser Antrag heute eine Mehrheit findet und dem kommunalen Solardachprogramm Schwung gibt.

Christina März

Rednerin: Christina März, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Ist Geschichte abhängig vom Geschlecht? Die Geschichte an sich nicht, denn was wir erleben und ob es epochal ist oder nicht, hängt sicher nicht vom Geschlecht ab. Aber die Geschichtsschreibung und die oftmals damit einhergehende Würdigung war und ist durchaus abhängig vom Geschlecht. Natürlich wird es jetzt hier Einige geben, die erklären, dass das doch ganz logisch sei, weil eben in der Vergangenheit vor allem Männer die wirklich bahnbrechenden Sachen gemacht haben.

Dem ist nicht so. Auch Frauen haben immer wieder bahnbrechende Errungenschaften vollbracht. Es ist richtig, dass uns in einigen Bereichen oftmals Männer einfallen oder Männer eine prominente Rolle eingenommen haben: Das hatte aber eben auch mit der gesellschaftlichen Struktur in der Vergangenheit zu tun, da Frauen eben nicht immer die gleichen Rechte hatten, wie Männer.

Rein rechtlich sind die Probleme zum Glück behoben. Jetzt geht es vor allem um ein gesellschaftliches Umdenken, denn die Wahrnehmung und Würdigung von Frauen und deren Leistungen ist noch immer nicht so ausgeprägt, wie sie sein sollte. Als Beitrag zum gesellschaftlichen Umdenken verstehe ich deshalb den Vorschlag des Gleichstellungsbeirates. Was spricht dagegen die Friedliche Revolution und die Demokratiebewegung in der ehemaligen DDR geschlechtergerecht zu behandeln? Nichts. Schließlich waren nicht nur Männer in den Oppositionsgruppen aktiv oder nahmen an den Montagsdemonstrationen teil, auch viele mutige Frauen waren dabei und übernahmen in der Bürgerrechtsbewegung wichtige Funktionen. Das sollten wir auch so darstellen und deshalb begrüßen wir den Vorstoß des Gleichstellungsbeirat.

Lassen sie uns endlich ein weiteres Stück dazu beitragen die Geschichte nicht nur männlich zu schreiben, zu lesen und zu würdigen und stimmen sie dem Antrag zu!

Beschlussvorschlag:

Auf dem Gelände der ehemaligen Nervenheilanstalt Dösen in Leipzig wird in angemessener, aber deutlich sichtbarer Form an die Geschichte der Nervenheilanstalt unter besonderer Berücksichtigung der NS-Zeit und den Opfern der Kindereuthanasie sowie dem ab 1939 in den früheren Häusern B und D untergebrachten israelitischen Krankenhaus und den von dort in die Konzentrationslager deportierten Mitarbeitern und Patienten gedacht werden. Hierzu sollen eine oder mehrere Gedenkstelen errichtet werden, die an die Geschichte der zukünftigen Parkstadt Dösen erinnern. Die vollständige Finanzierung ist über die Einwerbung von Fördermitteln und Spenden abzusichern.

Begründung:

Die Geschichte der künftigen Parkstadt Dösen hat auch mit Blick auf den Holocaust eine besondere historische Bedeutung, denn im Dezember 1939 wurde das israelitische Krankenhaus, das sich zuvor in der Eitingonstraße befand, auf Befehl des NS-Gauleiters zuerst im Haus B und später im Haus D des Dösener Klinikgeländes untergebracht. Sowohl für die jüdischen Ärzte als auch die Patienten des Krankenhauses war das Klinikgelände in Dösen die letzte Station, bevor sie in verschiedene Konzentrationslager deportiert wurden. Unserer Ansicht nach ist es sinnvoll auch an diesen Teil der Geschichte des Areals in angemessener und würdiger Weise zu erinnern.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 als zweiten Standort des gemeinwesenorientierten Stadtteilzentrums Dölitz-Lößnig-Dösen-Marienbrunn zu sichern.

Der Standort findet unter Beibehaltung der Angebote des Leipziger Tanztheater e.V. und „suedpol – Mobile Jugendarbeit“ des Jugendhaus Leipzig e.V. Eingang in das Konzept des Stadtteilzentrums. Die IG Lößnig wird in allen konzeptionellen und umsetzungsbezogenen Fragen beteiligt.

Für die Sanierung und perspektivische Erweiterung des Objektes werden im Jahr 2022 Planungsmittel zur Verfügung gestellt und die notwendigen Mittel zur Sanierung im Doppelhaushalt 2023/24 eingeplant.

Begründung

Die Verwaltung beabsichtigt, das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum Dölitz-Lössnig-Dösen-Marienbrunn (DöLöDö) im Einkaufszentrum Moritzhof anzusiedeln. Hier sollen entsprechend des im Mai 2020 vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes (Nr. VI-DS-05781-NF-01) Angebote der Familienbildung, der Senior:innenarbeit, Schuldner:innen- und Sozialberatung, Schwangerschaftsberatung, Migrationsberatung sowie vielfältige Kultur- und Nachbarschaftsangebote einen Platz finden.

Von der IG Lößnig, die die im Stadtteil aktiven Akteur:innen bündelt, wurde der Standort Johannes-R.-Becher-Straße 22 mehrfach als Wunschort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum ins Gespräch gebracht.

Dieser Ort wird seit Langem durch das Leipziger Tanztheater genutzt. Dessen Aktivitäten umfassen tänzerische Früherziehung, zeitgenössischen Tanz für Kinder, Senior:innentanz und eine Kooperation mit dem Werner-Vogel-Schulzentrum. Weiterhin sind die Säle eine Produktionsstätte für Tanz verschiedener Ensembles.

Seit Oktober 2020 nutzt das Streetworkangebot des Jugendhaus e. V. laut Beschluss des Stadtrates die Räume in der Johannes-R.-Becher-Straße.

Im April 2021 wendete sich die IG Lößnig mit einem Brief an Stadträt:innen und Verwaltung. Darin heißt es: „Ein alleiniges Ansiedeln eines Stadtteilzentrums am Mietobjekt Moritzhof wird unsererseits als sehr ungeeignet eingeschätzt, da eine Raumnutzung im Moritz-Hof durch Jugendliche und Jugendgruppen großes Konfliktpotential birgt. Die Errichtung eines Kontaktladens im Objekt Moritzhof ist für die Mobile Jugendarbeit nicht geeignet (Niedrigschwelligkeit, Eingang über und Nähe zum Moritzhof).“

Die Antragsteller:innen schließen sich dieser Position an und schlagen vor, mit dem Objekt Johannes-R.-Becher-Straße 22 einen zweiten Standort für das gemeinwesenorientierte Stadtteilzentrum zu etablieren. Mittelfristig wird dafür eine Sanierung des Objektes erforderlich sein, zudem kann eine Erweiterung geprüft werden. Dies ist finanziell abzusichern. Mit dem Doppelhaushalt 2017/ 18 wurden bereits Planungsmittel für das Stadtteilzentrum beschlossen (Haushaltsbeschluss A 0100/17/18).