Beschlussvorschlag:

1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).

2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  2. Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  3. Zumutbare Schulweglänge
  4. Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
  5. Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen

Begründung:

Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)

Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.

Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab 01.06.2025 wie folgt:

  • Krippe (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 220,00€ monatlich
  • Kindergarten (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 140,00€ monatlich
  • Hort (1. Kind, 6-Std.-Vertrag) auf 85,00€ monatlich.

Begründung:

Die Vorlage VIII-DS-00140 begründet schlüssig, dass eine Anpassung – und damit Erhöhung – der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig notwendig ist.

Da 2017 die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte, ist die jetzige Anpassung der monatlichen Elternbeiträge enorm: Für ein Krippenkind sind 18€, für ein Kindergartenkind sind 19,88€ und für ein Hortkind sind 10,85€ mehr zu zahlen.

Die finanziellen Belastungen von Eltern mit Kindern und Jugendlichen sind bekanntermaßen hoch. Deshalb sehen wir in der moderaten Anpassung der Elternbeiträge eine Kompromisslösung für Stadt und Eltern.

In der beigefügten Tabelle ist eine Aufschlüsselung der in der Vorlage geforderten Kostenerhöhung im Vergleich zum hier eingereichten Beschlussvorschlag ersichtlich:

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Anwesende und Gäste,

die Band Zweiraumwohnung besingt es schon in einem Song aus dem Jahr 2007: „ …. 36 Grad und es wird noch heißer …“, in diesem Fall reicht es aber nicht den Beat nie wieder leiser zu stellen, sondern wir benötigen Abkühlung und Anpassung, gerade in der Stadt. Gemäß den Analysen des Umweltbundesamtes wurden in den letzten Jahren für unsere mitteldeutsche Region 18 bis 21 Tage im Jahre mit Temperaturen über 30 Grad am Tag und in der Nacht nicht unter 20 Grad ermittelt, Tendenz steigend.

Was passiert, wenn es 30 Grad heiß ist? Anhaltend hohe Temperaturen stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Besonders betroffen sind ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Während extremer Hitze verstarben in den Hitzesommern 2018 und 2019 in Deutschland etwa 15.600 Menschen zusätzlich. Modellrechnungen prognostizieren einen Anstieg hitzebedingter Mortalität um 1 bis 6 Prozent pro Grad Celsius Temperaturanstieg, was über 5.000 zusätzlichen Sterbefällen pro Jahr bis Mitte dieses Jahrhunderts entspricht. (vgl. Winklmayr et al. 2022)

Was können wir als Stadt tun?

Ich freue mich, mit Ihnen gemeinsam heute den Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. Dieser Plan ist ein bedeutender Schritt in unserer gemeinsamen Anstrengung, den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern.

Zunächst ist es wichtig, die Vorteile dieses umfassenden Plans hervorzuheben. Der Hitzeaktionsplan zielt darauf ab, die gesundheitlichen Risiken extremer Hitzewellen zu minimieren und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern. Besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen wie ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Vorerkrankungen stehen im Fokus. Maßnahmen wie der Ausbau des öffentlichen Trinkwasserangebotes, die Einrichtung von kühlen Rückzugsräumen und gezielte Informationskampagnen sind konkrete Schritte, um die Auswirkungen von Hitze zu mindern.

Ein wesentlicher Vorteil des Plans ist die Integration bestehender und neuer Maßnahmen in ein umfassendes Konzept. Dies kann eine koordinierte und effiziente Umsetzung garantieren. Die vorgesehenen Kommunikationskaskaden zur Hitzewarnung, die Verlegung von Aktivitäten in kühlere Tageszeiten und die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten sind Beispiele für pragmatische und wirkungsvolle Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist die geplante Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle, die sicherstellt, dass alle Maßnahmen abgestimmt und zielgerichtet umgesetzt werden.

Dennoch müssen wir auch die Herausforderungen und potenziellen Nachteile dieses Plans kritisch hinterfragen. Ein erheblicher Punkt ist die Finanzierung. Viele der geplanten Maßnahmen, wie der Neubau von Trinkbrunnen und die Anpassung sozialer Einrichtungen an die Klimaveränderungen, erfordern beträchtliche finanzielle Mittel. Es wird unerlässlich sein, dass diese Mittel langfristig gesichert sind, um die Nachhaltigkeit des Hitzeaktionsplans zu gewährleisten.

Ein weiterer Aspekt ist die Verfügbarkeit und Schulung des Personals. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt stark von gut ausgebildeten und ausreichend verfügbaren Fachkräften ab.

Ein kritischer Punkt ist auch die Akzeptanz und das Engagement der Bevölkerung. Ohne die aktive Beteiligung und das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger werden viele Maßnahmen ihre gewünschte Wirkung verfehlen. Es ist daher von größter Bedeutung, dass wir durch gezielte Informationskampagnen und partizipative Ansätze das Bewusstsein für die Hitzeproblematik schärfen und die Bevölkerung zur aktiven Mitwirkung motivieren.

Anja Feichtinger

Die Möglichkeiten der Umsetzung sind vielfältig, doch sie erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren, darunter städtische Behörden, soziale Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und die Zivilgesellschaft. Ein gutes Beispiel hierfür ist die geplante Zusammenarbeit mit den Leipziger Wasserwerken zur Installation neuer Trinkbrunnen. Diese Kooperation zeigt, wie durch gemeinsame Anstrengungen und abgestimmtes Handeln effektive Lösungen realisiert werden können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig 2024-2026 ein wichtiger und notwendiger Schritt ist, um den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Er bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, und trägt zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Stadt bei. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierungsfragen, die Verfügbarkeit von Fachkräften und die Notwendigkeit einer breiten Akzeptanz kritisch im Blick behalten.

Ich lade Sie alle, liebe Leipzigerinnen und Leipziger ein, sich aktiv an der Umsetzung des Hitzeaktionsplans zu beteiligen, sei es durch aufmerksames Handeln im Alltag oder durch die Verbreitung wichtiger Informationen. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Leipzig auch in Zukunft eine lebenswerte und gesunde Stadt bleibt, trotz der zunehmenden Herausforderungen durch den Klimawandel.

Noch ein Satz zum Änderungsantrag 06 der Fraktionen Linke und Bündnis 90/Die Grünen: Wir werden diesem Antrag zustimmen, wohl wissend, dass diese Maßnahmen derzeit nicht finanzierbar sind. Aber vielleicht schaffen wir mit dem im Antrag aufgeführten Punkt 11 eine Diskussion im zuständigen Fachausschuss, was im Vorfeld ja leider nicht möglich war.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

„Die Glocke auf dem Platz nun ist ein Mysterium oder besser: ein Zeichen der sympathischen Hilflosigkeit einer Demokratie auf der Suche nach der großen Geste. Das heldenhafte Einheits- und Revolutionsdenkmal, das die Leipziger gern hätten, bekommen sie nicht hin, weil sie sich auf seine Form nicht einigen können. So haben sie erst mal dieses goldene Ei aufgestellt und „Demokratieglocke“ genannt. Es ist aus Bronze, eineinhalb Meter hoch und steht zu ebener Erde. Wer es sucht, der findet es kaum, und wer es gefunden hat, versteht nicht, was es soll. Ein Ei eben, das in unregelmäßigen Abständen läutet.“

(David Ensikat: Leipzigs großer Wendeplatz, in: ZEIT online, 01.05.2017)

Pia Heine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im November 2007 beschloss der Bundestag den Bau eines zentralen Einheits- und Freiheitsdenkmals in Berlin. Der übergreifenden Initiative zahlreicher Leipziger:innen und ostdeutscher Politiker:innen war es zu verdanken, dass im Jahr darauf ein weiteres eigenes Denkmal für Leipzig beschlossen wurde, um einerseits an den gewaltfreien Widerstand und die Zivilcourage vom Herbst 1989 zu erinnern, aber auch den Freiheitsgedanken nach vorn zu stellen. Das war ein toller Erfolg und eine wahnsinnige Wertschätzung der Rolle Leipzigs für das Gelingen des Systemumbruchs 1989/90.

In der Ratsversammlung zum Haushalt im März wurde schon viel zum Denkmal-Prozess – auch zum Scheitern des ersten Versuchs – gesagt, das möchte ich an der Stelle nicht alles nochmal wiederholen. Was mir aber aus der März-Sitzung besonders im Gedächtnis geblieben ist, sind zwei Punkte: Zum Einen der Vorwurf, dass die Menschen hier nicht gefragt worden seien und zum Anderen, dass der Siegerentwurf nicht allen gefalle.

Zum ersten Punkt: Es gab einen Bürgerbeteiligungsprozess und auch einen klaren Willen für das Denkmal. Eine repräsentative Befragung von 2018 hat ergeben, dass 80 Prozent aller Leipzigerinnen und Leipziger und 70 Prozent aller Bundesbürger:innen ein Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig befürworten. Das Verfahren wurde federführend von der Stiftung Friedliche Revolution begleitet. Dafür wurde hier in Leipzig seinerzeit eigens ein Bürgerrat aus 35 interessierten Leipziger:innen gebildet. Ganz ehrlich: Das war sehr viel mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz als bei vielen anderen Entscheidungen, die wir hier treffen. Und dass dafür eine repräsentative Auswahl aus den Bewerbungen interessierter Bürger:innen getroffen werden musste, weil es schlichtweg nicht möglich ist, sowas mit 500 Menschen zu machen, sollte dabei auch klar sein.

Zum zweiten Punkt: Es ist eigentlich vollkommen irrelevant, ob mir persönlich der Entwurf gefällt oder nicht. Ganz ehrlich: Mir gefallen weder die Demokratieglocke noch das Wagner-Denkmal – beantrage ich deswegen deren Abriss? Natürlich nicht! Ein Denkmal darf kontrovers sein und anecken, es darf provozieren und Denkanstöße geben. Das ist die große Errungenschaft unserer Demokratie, dass Denkmäler nicht mehr mit bloßen Monumenten gleichgesetzt werden, wie es in früheren Zeiten der Fall war. Und dass wir – auch kritisch – darüber ins Gespräch kommen können.

Als SPD-Fraktion begrüßen wir ausdrücklich, dass mit den vorliegenden Änderungsanträgen ein Kompromiss der verschiedenen Positionen gesucht wird und können uns diesem grundsätzlich anschließen. Zu bedenken geben möchten wir allerdings, dass die in den Änderungsanträgen vorgeschlagenen Parolen nicht umfassend die Pluralität der damals erhobenen Forderungen wiederspiegeln – Forderungen nach einem sogenannten „Dritten Weg“ zum Beispiel finden in den beispielhaften Vorschlägen bislang keinen Raum, doch auch sie gehörten zur Friedlichen Revolution und dem Protest auf der Straße 1989/90 dazu. Wir wünschen uns deswegen eine größere inhaltliche Bandbreite der abgebildeten Parolen und regen an, in deren Auswahl Expert:innen aus dem Stadtgeschichtlichen Museum oder Zeitgeschichtlichen Forum miteinzubeziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen:

Wir haben hier in anderen Kontexten in den vergangenen Monaten immer wieder über die Freiheit der Kunst gesprochen: Diese gilt ebenso für das Denkmal. Ich persönlich sehe in dem Entwurf viel Potenzial. Durch die teilweise Bespielung mit authentischen Parolen von ´89 wird nun auch der historische Bezug noch deutlicher, ohne eigenen Projektionsraum zu nehmen.

Wir betonen hier immer wieder den Mut der Menschen 1989/90. Deswegen mein Aufruf an uns alle hier: Lassen Sie uns zusammen mutig sein, lassen Sie uns den mutigen Menschen hier in Leipzig endlich das lang geplante Denkmal setzen und lassen Sie uns dem Denkmal eine Chance geben!

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wenn ja, wie eine App bzw. ein Online-Meldesystem zu den Themen Mietenwucher und Zweckentfremdung von Wohnraum bis zum 30.06.2025 bei der Stadt Leipzig eingerichtet werden kann.

Begründung:

Eine „Mietenwucher-App“ bzw. ein „Mietenwucher-Melder“ ist ein hilfreiches Tool, das Mietern hilft, überhöhte Mieten zu erkennen und zu melden. Wie in vielen Städten steigen auch in Leipzig die Mietpreise stetig, und es ist für Mieter oft schwierig, den Überblick über faire Mietpreise zu behalten. Der „Mietenwucher-Melder“ oder die „Mietenwucher-App“ können Plattformen sein, auf der Mieter über unangemessene Mietpreise informieren können. Der „Mietenwucher-Melder“ bzw. die „Mietenwucher-App“ können somit ein wertvolles Instrument der Stadt Leipzig sein, um Mieter zu unterstützen und gegen unfaire Mietpraktiken vorzugehen. Die bestehende Leipzig-App könnte hierbei als Plattform genutzt werden.

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes – welches der Stadtrat im August 2024 beschlossen hat – trägt zur Sicherung der Wohnnutzung im Wohnungsbestand und dem Erhalt bezahlbarer Wohnungen bei. Zweckentfremdung liegt vor, wenn Wohnraum für andere als Wohnzwecke genutzt wird. Tatbestände sind ausschließlich die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung an Urlaubsgäste und das Leerstehen lassen von Wohnraum. Auch hier ist ein Online-Meldesystem bzw. eine App ein hilfreiches Instrument zur Anzeige bei der Stadt Leipzig. Der bestehende Mängelmelder für Sauberkeit in Leipzig könnte hierbei als Plattformbeispiel dienen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) und der Deutschen Bahn (DB) die Einführung von Messe-Sonderzügen zur Leipziger Buchmesse ab dem Jahr 2026 einzurichten und entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist es, während der Messetage einen regelmäßigen Pendelverkehr zwischen dem Leipziger Hauptbahnhof und dem Messebahnhof einzurichten, um den wachsenden Besucherzahlen Rechnung zu tragen und um die LVB-Straßenbahnlinie
16 zu entlasten.


Begründung:

Die Leipziger Buchmesse gewinnt stetig an Bedeutung und zieht jedes Jahr erfreulicherweise mehr Besucherinnen und Besucher an. Die bestehenden ÖPNV-Verbindungen, insbesondere die Straßenbahnlinie 16, wie auch die aktuellen S-Bahn-Verbindungen, stoßen dabei an ihre Kapazitätsgrenzen. Überfüllte Bahnen und die teilweise Sperrung der Bahnsteige waren in diesem Jahr leider zu konstatieren.
Durch die Einführung von Messe-Sonderzügen zwischen Hauptbahnhof und Bahnhof Leipzig Messe kann eine schnelle, sichere, komfortable und umweltfreundliche Anreise sichergestellt werden. Die Reisezeit zur Messe würde sich außerdem für die Besucherinnen und Besucher von ca. 20 Minuten in der Straßenbahn auf 5 Minuten bis zum Messebahnhof
verkürzen.
Die Stadt Leipzig sollte daher frühzeitig mit den Akteuren in den Dialog treten, um eine Umsetzung zur Buchmesse 2026 zu ermöglichen.

Laut Presseberichten (https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-gruenschnitt-container-ueberfuellt-warum-die-stadt-nichts-macht-DT2DRBPFMNH6DMJE6ZWXDXMABM.html)
werden aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Wertstoffhöfen der
Stadtreinigung abgewiesen, weil nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Insbesondere Grünschnitt kann häufig nicht abgegeben werden. Als Gründe werden ein
erhöhtes Aufkommen an Gartenabfällen, Streiks, Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten von
der Stadtreinigung benannt. Wenn die Abfälle an den Wertstoffhöfen nicht abgegeben
werden können, steigt – neben dem Ärger – auch die Gefahr für eine illegale Entsorgung.

Wir fragen an:

  1. Wie können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, ob sie ihre Abfälle an den
    Wertstoffhöfen auch tatsächlich loswerden? Können künftig z.B. auch
    Induktionsschleifen, die die aktuelle Auslastung der Wertstoffhöfe erfassen und im
    Internet oder über eine App anzeigen, bei der Stadtreinigung eingesetzt werden?
  2. Gibt es seitens der Stadtreinigung eine Kommunikationsstrategie für die
    Mitarbeitenden der Wertstoffhöfe, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall
    nicht abgeben können und fragen, welche alternativen Wertstoffhöfe angefahren
    werden können?
  3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger mussten in diesem Jahr an den Wertstoffhöfen
    abgewiesen werden, weil die Kapazitäten nicht zur Verfügung standen oder aus
    anderen Gründen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtreinigung, damit die Anzahl der Container
    kurzfristig aufgestockt werden kann?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage