Im April 2024 wurde – infolge eines gemeinsamen Prozesses von Zivilgesellschaft, Verwaltung, Stadtbezirksbeirat und Stadtrat – der Teilabschnitt der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße, die sogenannte „kleine, feine Merse“, in eine Fußgängerzone umgewandelt.

Obwohl die kleine, feine Merse nun schon ein Jahr nur noch mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden darf, berichten Anwohnende immer wieder von durchfahrendem Verkehr, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die trotz des geltenden Parkverbots kurz oder auch über Nacht in der Straße abgestellt oder geparkt werden. Auf Hinweise der Anwohnenden, dass eine Durchfahrt in der Straße sowie das Parken dort nicht zulässig ist, wird zum Teil beleidigend reagiert. 

Wir fragen deswegen an:

  1. Welche Kontrollmaßnahmen hat das Ordnungsamt bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass die „kleine, feine Merse“ nicht mehr als Durchfahrtsstraße und als Abstellfläche für PKW genutzt wird?
  2. Wurden bauliche Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots vonseiten der Karl-Heine-Straße wie auch vonseiten der Aurelienstraße zu gewährleisten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie wird mit Beschwerden von Anwohnenden umgegangen, die das Ordnungsamt auf die Problemlagen hinweisen?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Die Ratsversammlung hatte im Mai 2024 einen Beschluss gefasst, die Absenkung der Kappungsgrenze weiterhin zu sichern, um Mieterhöhungen zu deckeln. Mit dem Ratsbeschluss wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bei der Sächsischen Staatsregierung unverzüglich den Antrag auf Erlass einer zum 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Verordnung gemäß § 558 Abs. (3) Satz 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) zur Fortsetzung der Senkung der Kappungsgrenze zu stellen. Außerdem soll der Oberbürgermeister den Stadtrat im 1. Quartal 2025 zum aktuellen Sachstand informieren. 

Die aktuelle Kappungsgrenzenverordnung regelt die Absenkung der Kappungsgrenzen für die Städte Dresden und Leipzig und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Erhöhungen der Nettokaltmiete von insgesamt über 20 Prozent in drei Jahren unzulässig sind. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wurde bekanntlich die zulässige Erhöhung der Miete für die Dauer der Verordnung auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt. Die Kappungsgrenze ist ein Baustein, um stark steigende Mieten ein Stück einzudämmen.

Die Kappungsgrenze wurde eingeführt, um Mieter vor zu schnell steigenden Mieten zu schützen. Neben dem regionalen Mietspiegel ist die Kappungsgrenze somit eine weitere Regulierung der Miethöhe und eine Einschränkung für Vermieter. Die Kappungsgrenze beugt uneingeschränkten Mieterhöhungen vor.

In den zuständigen Gremien hat die Verwaltung informiert, dass die Stadt Leipzig eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung für die Stadt Leipzig über den 30. Juni 2025 hinaus beim zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung beantragt hat. Anfang Februar 2025 hat die Stadt Leipzig dem zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) Daten zugearbeitet, die aus Sicht der Stadt Leipzig belegen, dass in Leipzig eine ausreichende Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist und ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag pro Fortsetzung der Kappungsgrenze positioniert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vorliegen.

Wir fragen an:

  1. Hat die Stadt Informationen, ob die Kappungsgrenzenverordnung verlängert wird?
  2. Wann erwartet die Stadt Leipzig einen Bescheid vom zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, weitere Möglichkeiten für Parkerleichterungen für Menschen mit schwerer Gehbeeinträchtigung im Gebiet der Stadt Leipzig zu schaffen.

Davon sollen Menschen mit Gehbeeinträchtigung profitieren, deren Behinderung nicht in dem Krankheitskatalog der bisherigen Regelung für Parkausweise aufgenommen ist und die aufgrund ihrer Behinderung eine Gehbeeinträchtigung nachweisen können.

Dazu sollen sich die entsprechenden Ämter der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen, Rechtsamt) beraten und bis zum Ende des 3. Quartals 2025 eine umsetzbare Lösung erarbeiten.

Falls die Einführung eines eigenen Parkausweises rechtlich oder verwaltungstechnisch nicht umsetzbar ist, sollten alternative Maßnahmen für entsprechende Parkerleichterungen geprüft werden.

Begründung:

Nicht alle Menschen mit einer schweren Gehbeeinträchtigung haben einen Anspruch auf einen Parkausweis und damit eine Möglichkeit ihr Auto so zu parken, dass der Laufweg so kurz wie möglich gehalten wird. In den beigefügten Hinweisen zur Parkerleichterung für Schwerbehinderte (siehe: Hinweise zu Parkerleichterungen für Schwerbehinderte) sind die entsprechenden Vergabevoraussetzungen für den blauen, orangenen und gelben Parkausweis aufgelistet.

Um bestehende Lücken bei der Vergabe der oben genannten Parkausweise zu schließen, sollte die Einführung eines kommunalen Parkausweises als Erweiterung des gelben Parkausweises in Sachsen geprüft werden.

Die Einführung eines erweiterten kommunalen Parkausweises für Menschen mit dem Merkzeichen „G“ wäre ein entscheidender Schritt für mehr Inklusion und Barrierefreiheit in der Stadt Leipzig.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wie in jedem Jahr sollen die Schulbezirke für Grundschüler angepasst werden- und – wie in den letzten Jahren so häufig vorgeschlagen, werden einfach zwei Schulbezirke zusammengelegt.

Das ist nicht nur höchst unkreativ, sondern führt zu immer größer werdenden Schulbezirken.

Ein bisschen kann ich die Argumente der Verwaltung nachvollziehen:

„Die Schulbezirkszusammenlegung stellt die einzige Möglichkeit dar, die Kapazitäten der Grundschulen in den gemeinsamen Schulbezirken kurzfristig optimal zu nutzen.“

Die Verwaltung spricht weiterhin von effektiver Nutzung der Schulräume und flexibler Klassenbildung. Hinter der optimalen Nutzung und flexibler Klassenbildung verbirgt sich, dass bei den neuen ersten Klassen die Schülerzahlen steigen.

… und um die Sache noch ein wenig attraktiver zu verkaufen, haben die Eltern eine größere Auswahl.

So können die Eltern besser zwischen einer modernen, neu gebauten Schule mit attraktiver Außenanlage und moderner Mensa oder einem unsanierten Altbau mit stinkenden Toiletten wählen. Das erhöht die Segregation in den vorgeschlagenen Schulbezirken deutlich!!!

Ute Köhler-Siegel

Der neue Schulbezirk SW1 soll von der Georg-Schwarz-Straße in Lindenau bis weit hinter die Rödelstraße bis zum letzten Ende der Pistorisstraße in Schleußig reichen. Mit 5 Grundschulen und über 1800 Schülerinnen und Schülern wird das einer der größten Schulbezirke Leipzigs. Von kurzen Wegen für kurze Beine kann da wohl kaum noch die Rede sein.

Genau die gleiche Änderung hatte die Verwaltung bereits im letzten Jahr vorgelegt und bereits im letzten Jahr hat der Stadtrat mehrheitlich diese Änderung abgelehnt. Auch im letzten Jahr forderte die SPD-Fraktion die Verwaltung auf, die Schulbezirke besonders in diesem Bereich komplett zu überarbeiten, anstatt uns einfach eine Zusammenlegung zu einem Mega-Schulbezirk vorzuschlagen.

In der Hoffnung, dass Wiederholung festigt, hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Linken einen Änderungsantrag geschrieben, der Neuordnung statt Zusammenlegung fordert.

Durch die neu gebauten Schulen passt es einfach nicht mehr.

Auch die geplante Zusammenlegung der Schulbezirke NO1 mit der GS am Rabet und der Wilhelm-Wander GS und dem Schulbezirke SO1 mit der August- Bebel GS und der bald komplett neu gebauten Wilhelm-Busch GS wird die Segregationsproblematik überdeutlich zeigen. So soll die Wilhelm-Wander Schule – ein unsanierter Altbau mit Kindern mit vielfältigen sozialen Problemen – mit dem Neubau der Busch-GS um Schüler werben. Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, bitte veranlassen Sie mit ihrer Zustimmung zum Änderungsantrag die Verwaltung, ihre Hausaufgaben noch einmal neu zu erledigen. Die Neuordnung der Schulbezirke ist überfällig.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Lieber Burkhard,

geehrte Beigeordnete,

geehrte Kolleginnen und Kollegen der leipzigfreundlichen Fraktionen,

liebe Leipzigerinnen und Leipziger, 

als SPD-Fraktion haben wir uns mit der beantragten Gebührenerhöhung der Elternbeiträge sehr schwer getan. 

Die finanzielle Belastung bei den Eltern steigt nach wie vor. Und leider lässt das sächsische Kita-Gesetz keine Staffelung nach Elterneinkommen zu, sodass eine gerechte Verteilung der Kosten auf alle nicht ohne weiteres möglich ist. 

Gleichzeitig wollen wir die vielen engagierten und tollen Kolleginnen und Kollegen in den Kita-Einrichtungen und Horten unterstützen. Denn mit einer guten Personalausstattung wird auch die Zeit der Kinder in den Einrichtungen besser. 

Leider müssen wir aber feststellen, dass auf die Landesregierung von Michael Kretschmer kein Verlass ist. Der noch im September 2024 beschlossene Antrag zum Kita-Moratorium ist im Haushaltsentwurf des Freistaates nicht berücksichtigt. Das verschärft die Situation weiter. Die Nicht-Erhöhung der Elternbeiträge verschärft den Defizit-Berg jährlich um mehrere Millionen Euro – hier in Leipzig. 

Frank Franke

Deshalb haben wir als SPD-Fraktion mit dem Änderungsantrag den Vorschlag unterbreitet, die Kita-Beiträge der Eltern annähernd auf die gesetzliche Soll-Vorschrift zu erhöhen. Statt bis zu 20 Euro monatlich sollen Eltern nur 9 Euro mehr zahlen. Damit wollen wir die Elternbelastung in Grenzen halten und sicherstellen, dass wir die Beschäftigten in den Einrichtungen halten können. 

An dieser Stelle möchte ich noch kritisch auf die Verwaltung schauen. Bei einem so wichtigen Thema reicht es aus meiner Sicht nicht, einfach nur eine Vorlage in die Beratung zu geben. Vielleicht muss auch mit uns Stadträtinnen und Stadträten mehr gesprochen und um einen Kompromiss geworben werden.

Wir verstehen die Haltung mancher Fraktionen gegen eine Gebührenerhöhung. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass die Finanzierungsprobleme noch größer werden. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Beschlussvorschlag:

1. Bei der vorliegenden sechsten Satzung zur Änderung der Satzung der Schulbezirksgrenzen der Grundschulen der Stadt Leipzig ab dem Schuljahr 2026/27 muss eine Einzelabstimmung pro Schulbezirk ermöglicht werden (hier: §1 SW1 separat sowie §1 NO1 separat).

2. Das Amt für Schule muss in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung Leipzig (LaSuB) für die neu zu benennenden SW1 und NO1 tragfähige Lösungen finden, um diese Schulbezirke grundlegend neu zu strukturieren. Bei der gemeinsamen Abstimmung müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Aufteilung von SW1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  2. Aufteilung von NO1 in zwei Schulbezirke statt einem Schulbezirk
  3. Zumutbare Schulweglänge
  4. Neuordnung der DaZ- Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen
  5. Aufteilung der LRS-Klassen auf die im Schulbezirk/ in den Schulbezirken gelegenen Grundschulen

Begründung:

Die in der Vorlage VI-DS-08053-DS-06 neu festzulegenden Schulbezirk SW1 und NO1 sind in ihrer Maximalausdehnung mit vier bis fünf Grundschulen zu groß. Der bis zu 4 km lange Schulweg entspricht nicht den Vorgaben eines zumutbaren Schulweges für Kinder im Grundschulalter („Kurze Wege für kurze Beine.“)

Vor allem neugebaute und sanierte Schulen in den Schulbezirken werden hohe Anmeldezahlen haben, was zum einen zur Überlastung der einzelnen Schulen beim Anmeldeprozess führt. Zudem werden unsanierte Schulen in den Schulbezirken zu einer weiteren Quelle der sozialräumlichen Segregation.

Beschlussvorschlag:

Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab 01.06.2025 wie folgt:

  • Krippe (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 220,00€ monatlich
  • Kindergarten (1. Kind, 9-Std.-Vertrag) auf 140,00€ monatlich
  • Hort (1. Kind, 6-Std.-Vertrag) auf 85,00€ monatlich.

Begründung:

Die Vorlage VIII-DS-00140 begründet schlüssig, dass eine Anpassung – und damit Erhöhung – der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Leipzig notwendig ist.

Da 2017 die letzte Erhöhung der Elternbeiträge erfolgte, ist die jetzige Anpassung der monatlichen Elternbeiträge enorm: Für ein Krippenkind sind 18€, für ein Kindergartenkind sind 19,88€ und für ein Hortkind sind 10,85€ mehr zu zahlen.

Die finanziellen Belastungen von Eltern mit Kindern und Jugendlichen sind bekanntermaßen hoch. Deshalb sehen wir in der moderaten Anpassung der Elternbeiträge eine Kompromisslösung für Stadt und Eltern.

In der beigefügten Tabelle ist eine Aufschlüsselung der in der Vorlage geforderten Kostenerhöhung im Vergleich zum hier eingereichten Beschlussvorschlag ersichtlich: