Die SPD-Fraktion begrüßt die Entscheidung der sächsischen Staatsregierung, den Baustopp für den Leipziger City-Tunnel aufzuheben. Der Fraktionsvorsitzende und Vorsitzende des Fachausschusses für Stadtentwicklung und Bau, Dr. Joachim Fischer, ist optimistisch, “dass die bestehenden Probleme mit der Deutschen Bahn nun geklärt und der noch ausstehende Projektvertrag bis Ende Januar unterzeichnet werden kann”. Der Baustart muss anschließend zeitnah erfolgen, da die EU-Mittel bekanntlich nur bis 2006 abrufbar sind.

Der Bau des City-Tunnels bedeutet einen Meilenstein im Bahnverkehr der gesamten mitteldeutschen Region. Damit wird sich Leipzig endgültig zum Eisenbahnkreuz entwickeln. Wenn wir Olympia 2012 nach Sachsen holen wollen, muss eine wettbewerbsfähige Infrastruktur geschaffen werden, wozu der City-Tunnel maßgeblich beiträgt. Außerdem hat der Bau des City-Tunnels eine besondere Bedeutung für die regionale Wirtschaft, schafft er doch Aufträge in Millionenhöhe und sichert viele Arbeitsplätze.

Bedenken haben wir SPD-Stadträte jedoch weiterhin bezüglich der Pläne, die südliche Tunnellänge zu verkürzen. Die damit verbundene Kosteneinsparung steht in keinem Verhältnis zu den absehbaren Nachteilen dieser Lösung.

Des Weiteren fordert die SPD-Stadtratsfraktion die sächsische Staatsregierung auf, die nach Aussage der Wirtschaftsstaatssekretärin vorhandenen Spielräume im Landesetat für den Straßenbau schnellstmöglich für weitere Infrastrukturprojekte freizugeben.

Die SPD-Fraktion ist erleichtert, dass in letzter Minute ein Streik im öffentlichen Dienst abgewendet werden konnte. Neben der derzeitigen angespannten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage wäre der Schrecken eines Arbeitskampfes, Chaos im öffentlichen Nahverkehr, bei der Müllabfuhr, beim Winterdienst, in Krankenhäusern und anderswo, Gift für den konjunkturellen Aufschwung in diesem Jahr gewesen.

Für die Tarifeinigung spricht, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, immerhin ca. 4,8 Millionen Menschen in Deutschland, nun deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. Es ist zu erwarten, dass die Konsumausgaben dadurch ansteigen, was vor allem den Einzelhandel nach seiner negativen Bilanz im vergangenen Jahr voran bringt. Die ungewöhnlich lange Laufzeit von 27 Monaten stellt eine Kompensationsmöglichkeit zur Entlastung der öffentlichen Haushalte dar. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind sicherlich nicht für die schlechte Finanzsituation von Bund, Ländern und Kommunen verantwortlich.

Für die Kommunen bedeutet der Tarifkompromiss jedoch eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung. So droht der Stadt Leipzig eine Erhöhung bei den Personalausgaben in Millionenhöhe. Diese Mehrbelastung wird ohne eine Verschlechterung der Arbeitsplatzsituation nicht kompensiert werden können. Die SPD-Stadtratsfraktion fordert deshalb eine baldige Verbesserung der Finanzzuweisungen durch Bund und Länder. Insbesondere die Gemeindefinanzreform muss zügig voran gebracht werden und die Kommunen müssen von Aufgaben entlastet werden, die ihnen in der Vergangenheit ohne finanziellen Ausgleich aufgebürdet wurden.

Wir SPD-Stadträte schließen uns der Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an, die Rolle der Kommunen bei zukünftigen Tarifverhandlungen zu stärken. Sie haben den größten Anteil der öffentlich Beschäftigten und müssen dafür bis zu 40 Prozent ihrer Ausgaben verwenden, während es beim Bund z.B. nur knapp 11 Prozent sind.

Auch die soziale Komponente ist aus Sicht der SPD-Fraktion bei der gefundenen Tarifeinigung nicht deutlich genug beachtet wurden. So hätten niedrige Tarifgruppen einen besseren Abschluss verdient als höhere. Diese Problematik sollte bei kommenden Verhandlungen noch stärker beachtet werden.

Die SPD-Fraktion bringt einen Ergänzungsantrag und einen Änderungsantrag zu Haushaltsänderungsanträgen anderer Stadtratsfraktionen zur Ratsversammlung am 18. Dezember 2002 ins Verfahren.

  1. Ergänzungsantrag zum Antrag Nr. A 031 HHPl 2003 der CDU-Fraktion “Wiederherrichtung des Blindenparks” Ergänzungsvorschlag: Die Stadtverwaltung prüft die Möglichkeiten einer Standortverlagerung des Blindenparks. Begründung: Nach unseren Informationen wird die Lebensdauer eines Parks mit ca. 10, maximal 15 Jahren veranschlagt. Da der Blindenpark im Rosental bereits 16 Jahre existiert, verschlissen ist und durch Vandalismus mehrfach zerstört wurde, erscheint es sinnvoll, den Blindenpark an einen anderen zentralen und sicheren Standort zu verlegen. 
  2. Änderungsantrag zum Antrag Nr. A 073 HHPl 2003 der Fraktion B‘90/Die Grünen “Unterstützung der Gedenkstätte “Museum in der Runden Ecke” und des “Archiv Bürgerbewegung Leipzig e. V.” Änderungsvorschlag: Der 2. Satz des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:
    1. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis zum 30.06.2003 Vorschläge, die eine mittelfristige Sicherung der Arbeit des Museums ermöglichen.
    2. Die zukünftigen Zuschüsse sind von der Vorlage eines Konzeptes abhängig, das eine möglichst rationelle Arbeit und die Ausschöpfung aller Reserven sichert, z. B. Erhebung von Eintrittsgebühren, Kooperation mit dem Archiv Bürgerbewegung e. V.

    Begründung: Dem mutigen Eintreten des Leipziger Bürgerkomitees ist es zu verdanken, dass unersetzliche Beweisstücke aus der Hinterlassenschaft des MfS der DDR gesichert worden sind und der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Die ständig steigende Besucherzahl – vor allem auch aus den westlichen Bundesländern und dem Ausland – sind ein Beweis, dass ein zunehmendes Informationsbedürfnis vorhanden ist. Das Museum in der Runden Ecke leistet somit einen wichtigen Beitrag bezüglich der Aufarbeitung und Dokumentation der Historie der DDR-Epoche und Wendezeit sowohl für die Leipziger Bürger als auch für die Besucher Leipzigs.

Die SPD-Stadtratsfraktion unterstützt die Position der Stadtverwaltung in der Frage der Ladenöffnungszeiten. Danach sind, infolge der Allgemeinverfügung vom 16.11.2002, die Öffnungszeiten an den Werktagen, also Montag bis einschließlich Samstag, rund um die Uhr im Gebiet der Stadt Leipzig bis Weihnachten gerechtfertigt. Wir appellieren an das Regierungspräsidium, aber auch an die zuständigen Gewerkschaften, sich dieser Auffassung anzuschließen. Die SPD-Fraktion geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert, auch an den beiden kommenden Adventssonntagen eine Lösung im Interesse der Kunden und der zur Öffnung bereiten Geschäfte zu finden. Wir sind uns bewusst, dass dies für die Verkäufer und Verkäuferinnen eine Mehrbelastung darstellt. Die derzeitige Unsicherheit, ob eine Öffnung im Sinne der angefochtenen Ausnahmeregelung noch gerechtfertigt ist oder nicht, zeigt, wie realitätsfern die Diskussion geführt und wie dringend eine Neuregelung des Ladenschlussgesetzes benötigt wird.

Der riesige Zuspruch an den vergangenen Wochenenden hat bewiesen, dass Leipzig als Einkaufsziel für viele Menschen attraktiv ist. Die zahlreichen geöffneten Geschäfte konnten gute Umsätze erzielen, die sowohl die Kassen der Ladeninhaber füllen, aber auch Arbeitsplätze sichern bzw. sogar neue schaffen. Es ist niemandem plausibel zu erklären, dass die Bundesregierung die Weichen für den verlängerten Wochenendeinkauf stellt und gleichzeitig die Geschäfte in Leipzig geschlossen bleiben müssen.

Die Bundesregierung hat bekanntlich am gestrigen Tage einen Gesetzentwurf für eine Lockerung des Ladenschlussgesetzes beschlossen, der so schnell wie möglich das parlamentarische Verfahren durchlaufen soll. Ziel ist, dass die Geschäfte ab Frühjahr 2003 auch an Sonnabenden bis 20.00 Uhr geöffnet bleiben können. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Entwurf und hofft, dass er, wie geplant, zeitnah umgesetzt werden kann.

Die SPD-Fraktion bringt folgenden Antrag “Verkehrsüberwachung B 186” zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 11.12.2002 ins Verfahren:

Beschlußvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der B 186 Höhe Liebertwolkwitz durch regelmäßige Verkehrsüberwachung, eine Verkehrsberuhigung zu erzielen ist.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob an der B 186 Höhe Holzhausen durch eine regelmäßige Verkehrsüberwachung und eine Geschwindigkeitsbeschränkung, eine Verkehrsberuhigung erreicht werden kann.

Begründung:

Von Seiten der Bürger wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, in Teilen der Ortsdurchfahrten der B 186 in Liebertwolkwitz und Holzhausen nicht gewährleistet ist. Speziell der Schwerlasttransport auf der unwegsamen Straße ist eine ständige Gefährdung für die Anwohner. Eine regelmäßige Verkehrsüberwachung und eine partielle Geschwindigkeitsbeschränkung könnte die Sicherheit der Fußgänger wesentlich erhöhen.

Zu einer öffentlichen Fraktionssitzung hatte die SPD-Fraktion am 21.11.2002 gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Leipzig-Mitte eingeladen. Als Referent erläuterte der Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Herr Dr. Lütke Daldrup die Vorlage “Komplexe Verkehrsuntersuchung des Bereiches Jahn-allee/Gustav-Adolf-Straße und Tangentenviereck Nord (Berliner Straße bis Leutzscher Allee)”.

Auf Grund der komplizierten Verkehrsführung in Richtung Leipziger Westen stellte Herr Dr. Lütke Daldrup in Aussicht, den Verkehr auch in stadtauswärtiger Richtung über die innere Jahnallee zu leiten. “Wir wollen über einen befristeten Zeitraum prüfen, ob mit dieser Variante ein reibungsloserer Verkehrsfluss garantiert werden kann”, versprach der Beigeordnete den knapp 50 Zuhörern im Ratsplenarsaal des Neuen Rathauses. Voraussetzung für dieses Projekt ist die Umgestaltung der Kreuzungen Marschnerstraße/Jahnallee, Am Sportforum/H.-Driesch-Straße, sowie Leutzscher Allee/Waldstraße. Sollte der Verkehr problemlos allein über die innere Jahnallee geleitet werden, könne die Gustav-Adolf-Straße in eine verkehrsberuhigte Wohnstraße umgewandelt werden.

Einige Bürger kritisierten die geplante Verlegung der Straßenbahn-Haltestellen “Leibnizstraße” und “Waldplatz”. “Die Verschiebung um wenige Meter ist notwendig, damit der fließende Verkehr nicht aufgehalten wird”, erklärte Dr. Joachim Fischer, Fraktionsvorsitzender der SPD. Den Bedenken der Händler der Jahnallee soll durch eine zeitbegrenzte Parkmöglichkeit außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten Rechnung getragen werden.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage unter Beachtung der aufgezeigten Einschränkungen zustimmen.

Applaus für Herrn Reiner Engelmann, seines Zeichen Stadtrat der PDS und demnächst Abfallmarkenverkäufer im Landkreis Leipziger Land!

Wie wir der heutigen Ausgabe der Leipziger Volkszeitung entnehmen durften, möchte Herr Engelmann ab dem kommenden Jahr regelmäßig nach Borna, Zwenkau und Markkleeberg fahren, um dort Gartenabfallmarken für 1,50 Euro das Stück zu verkaufen. Möglich macht dies die vorgelegte neue Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig, die kostenlose Wertmarken an die Einwohner Leipzigs ausgibt. Im Landkreis müssen die Bürger dagegen 2,50 Euro dafür bezahlen. Herr Engelmann muss ganz genau durchgerechnet haben, um diese lukrative Marktlücke entdeckt zu haben. Nach Markkleeberg kommt man freundlicherweise mit der Straßenbahn für 4,20 Euro hin und zurück. Das heißt bei bereits drei verkauften Marken hat man schon eine Reingewinn von 30 Cent erzielt. Wenn Herr Engelmann nach Zwenkau fährt, muss er dagegen schon fünf Marken verkaufen, um ins Plus zu kommen, da die Fahrt mit ÖPNV leider schon 6,40 Euro kostet. Eine Tagesaufgabe dagegen erwartet Herr Engelmann wenn er nach Borna reist. Lukrativ wird die Angelegenheit hier erst ab sechs verkauften Marken, da er 8,40 Euro Fahrgeld investieren muss. Wir wissen leider nicht, ob Herr Engelmann ein Auto besitzt und wenn ja, welchen Benzinverbrauch dieses hat. Ansonsten hätten wir auch gerne diese Möglichkeiten durchgerechnet.

Herr Engelmann wirft dem zuständigen Beigeordneten Holger Tschense “Clownerie” vor. Wir finden, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Applaus für Herrn Engelmanns Auftritt!

Die Fakten sind doch eindeutig: Der Mülltourismus, wie ihn Herr Engelmann befürchtet, soll und muss verhindert werden. Dies haben die Stadträte von der Verwaltung gefordert. Dazu ist ein einheitliches System – das Wertmarkensystem – notwendig. Eine Kontrolle der Personalausweise (PA), Führerscheine oder des Kfz-Kennzeichens durch die Mitarbeiter der Abfallannahmestellen ist nicht praktizierbar. Abgesehen davon, dass dies nicht ihre eigentliche Aufgabe ist. Sie müßten dafür eine Berechtigung haben und dazu extra Schulungen absolvieren. Eine weitere ungeklärte Frage ist die Handhabung bei Bürgern, die ihren Zweitwohnsitz in Leipzig haben. Sie zahlen Miete und somit auch Müllgebühren und sind anspruchsberechtigt, ihren Abfall an den Annahmestellen abzugeben. Einen Nachweis können sie anhand des PA, des Führerscheins oder des Kfz-Kennzeichens nicht erbringen. Sollen sie daher immer ihren Mietvertrag mitbringen müssen? Nein, diese Lösung kann nicht im Interesse der Beteiligten sein!