Redner: Claus Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt/Ordnung

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

Die dritte Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wird nach intensiver Diskussion nun endlich im Stadtrat beschlossen. Sie gilt für den Zeitraum 2017 bis 2021 und beinhaltet u.a. die Optimierung der Einsatzbereichsstruktur, der Einsatzmitteltechnik und der Standorte, aber auch das Investitionskonzept der Einsatzmitteltechnik und den Bau von notwendigen Gebäuden. Wichtige Schritte bezüglich des Investitionskonzeptes Bauvorhaben wurden bereits in Angriff genommen. Erwähnt werden soll  die Fertigstellung des Feuerwehrzentrums und die Komplettsanierung der Hauptfeuerwache.

Damit sind die Rahmenbedingungen für einen gut funktionierenden Brandschutz formuliert. Wir benötigen dazu sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die freiwilligen Feuerwehren (FFw).

Was vielen Stadträten fehlte, war der wichtige Hinweis auf die notwendige Funktionsstärke von 82 Funktionen. Deshalb wurde diesbezüglich ein fünfter Beschlusspunkt hinzugefügt.

Auch die heute vorliegende Infovorlage „Maßnahmen zur Bewältigung der anstehenden Personalfluktuation in der Branddirektion Leipzig bis zum Jahr 2025“ ist eine notwendige und wichtige Ergänzung zum Brandschutzbedarsplan und muss mit diesem in Zusammenhang gesehen werden.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage zustimmen. Wir werden aber die Umsetzung kritisch begleiten.

In einer wachsenden Stadt werden nicht allein die positiven Aspekte verstärkt sondern auch verschiedene Problemlagen treten offensichtlicher zu Tage. Das betrifft unter anderem obdachlose Menschen, deren Zahl in Leipzig in den letzten Jahren gestiegen ist. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte die Stadt Leipzig deshalb auch ihr Hilfesystem für Obdachlose überprüfen.

„Bereits in der aktuellen Kälteperiode hat die Stadtverwaltung auf den gestiegenen Bedarf an Hilfen für Obdachlose reagiert. Zudem sind in der Öffentlichkeit bereits verschiedene weitere Maßnahmen im Gespräch, zu denen eben auch ein Kältebus zählt“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der seine Fraktion auch im Sozialausschuss vertritt. „Wir sind jedoch der Ansicht, dass wir die einzelnen Ideen in einen Gesamtkontext setzen sollten. Neben dem Kältebus gehören dazu auch die von den Grünen ins Gespräch gebrachten Wärmestuben. Darüber hinaus regen wir an, eine Erweiterung der Straßensozialarbeit zu prüfen. Bislang findet Straßensozialarbeit vorrangig tagsüber statt. Wir sollten jedoch darüber diskutieren, ob eine Ausweitung auch auf die Abend- und Nachstunden sinnvoll sein könnte, insbesondere mit Blick auf die kalte Jahreszeit. Ziel muss es sein Obdachlose direkt anzusprechen und sie auf die Hilfsangebote der Stadt hinzuweisen.“

Bis Anfang November dieses Jahres will die SPD-Fraktion der Stadtverwaltung Zeit geben, ihr Hilfesystem samt den vorgeschlagenen Ergänzungen zu prüfen. „Uns ist wichtig, dass die Prüfergebnisse inklusive der Umsetzungsvorschläge bis zum Herbst dieses Jahres vorliegen, sodass die Stadt dann auch für Winter 2018/19 gerüstet ist“, so Zenker abschließend.

Den betreffendenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion finden Sie hier.

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat ist verwundert über den aktuellen CDU-Antrag zu den Mobilitätsszenarien.

„Mit dem aktuellen Vorstoß will sich die CDU-Fraktion offensichtlich aus der Diskussion stehlen und aus der Verantwortung zurückziehen“, kritisiert Axel Dyck, Sprecher der SPD-Fraktion für Verkehr und Mobilität.

Die CDU-Fraktion hat kürzlich einen Antrag ins Ratsverfahren gebracht, durch den sie erreichen möchte, dass die Mobilitätsszenarien künftig in Beteiligungsverfahren keine Rolle mehr spielen sollen. Die Stadtverwaltung hat auf wissenschaftlicher Grundlage einen Katalog erarbeitet, der die Verkehrssituation in Lepzig im Jahr 2030 prognositiziert und aus dem verschiedene Szenarien abgeleitet werden, wie sich der Verkehr in der Stadt bis 2030 entwickeln kann, wenn an verschiedenen Punkten Einfluss genommen wird oder entsprechend Prioritäten bei Investitionen in verschiedene Verkehrsarten gesetzt werden.

Dyck weiter: „Die CDU stellt im vor kurzem einberufenen zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität den Vorsitzenden, hat sich wie auch die anderen Fraktionen bisher konstruktiv an den inhaltlichen Diskussionen beteiligt und nun kommt aus dem Nichts ein Antrag, der den weiteren verabredeten Diskussionsprozess komplett in Frage stellt. Was die CDU-Fraktion damit bezweckt, ist mir nicht ersichtlich. Ich kann nur vermuten, dass die Christdemokraten in Sachen Verkehrspolitik noch dem Denken der vergangenen Jahrzehnte anhängen.“

Aktuell sind sachgrundlose Befristungen arbeitsrechtlich möglich, sie sollen aber entsprechend des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD künftig erschwert werden. Gerade im öffentlichen Dienst wird von sachgrundlosen Befristungen oft Gebrauch gemacht, indem Neueinstellungen zunächst nur eine 24-monatige Laufzeit haben. Dies betrifft oft den Bildungssektor, aber auch in der Verwaltung selbst spielen sachgrundlose Befristungen oft eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Gehörte es in den vergangenen 10 Jahren zur Praxis der Stadtverwaltung, neue Mitarbeiter zunächst befristet einzustellen, auch ohne einen Sachgrund (Elternzeitvertretung etc.)?
  2. Wenn ja, wieviele Mitarbeiter hat das betroffen und wurden diese Verträge in der Regel dann in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt?
  3. Greift die Stadt Leipzig noch heute zum Mittel der sachgrundlosen Befristung bei Neueinstellungen zurück? Wenn ja, warum?
  4. Wie stellt sich der Sachverhalt bei Eigenbetrieben und kommunalen Beteiligungsunternehmen dar?

Am 14. November 2017 wurde die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Umsetzung des Landesprogramms zur „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt“ öffentlich bekannt gemacht. Diese bietet die Möglichkeit, ergänzend zu bisher bestehenden Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, auf Landesmittel zurückzugreifen und das Angebot so zu erweitern. Ein Hinweis zu diesem Angebot findet sich auf den Informationsplattformen des Jobcenters Leipzigs allerdings bisher nicht. Daher fragen wir an:

  1. Plant das Jobcenter Leipzig, sich auf das Landesprogramm zu bewerben? Falls nein, warum nicht?
  2. Wie können die Kunden des Jobcenters Leipzig am besten von den Möglichkeiten des Programms profitieren?
  3. Werden mögliche Träger über dieses Angebot informiert? Wenn ja, wann?
  4. Ist eine Veröffentlichung auf der Internetpräsenz des Jobcenters geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  5. Besteht die Möglichkeit, die personelle Ausstattung der Schulbibliotheken über diese Maßnahme abzusichern?
  6. Wann kann mit dem Beginn der Förderung in Leipzig gerechnet werden?

Ergänzend zur Anfrage von SR N. Wohlfarth VI-F-05157 „Finanzielle Auswirkungen der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung“ möchten wir anfragen:

  1. Wie hoch waren die Fördermittel für den kommunalen Straßenbau in den Jahren 2015/2016/2017 für die Stadt Leipzig? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)
  2. Mit welchen Fördermitteln rechnet die Stadtverwaltung in den jahren 2018/2019/2020 für den kommunalen Straßenbau? (Bitte nach Möglichkeit Unterteilung zwischen Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen, Hauptverkehrsstraßen)

Artikel von Claus Müller für das Amtsblatt vom 10.03.2018

Seit 1881 befindet sich Leipzigs Hauptfeuerwache am gleichen Standort. Von 1928 bis 1930 wurde sie erweitert und rekonstruiert. Seit dieser Zeit hatte sich nicht viel getan. Im Oktober 2017 wurde daher vom Stadtrat beschlossen, dieses markante unter Denkmalschutz stehende Gebäude, endlich grundlegend zu sanieren. Es entspricht nämlich in seiner Funktionalität nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen einer Feuerwehreinrichtung. So besitzen Unterkunfts-, Aufenthalts- und Sozialräume den Charme vergangener Zeiten. Brandschutz und Barrierefreiheit sind nicht gewährleistet und der energetische Standard ist schlecht. Es bestand also dringender Handlungsbedarf.

Aber nicht nur für die Planer und Bauleute ergeben sich große Herausforderungen. Auch die Kameraden der Berufsfeuerwehr müssen sich Bedingungen einer Interimslösung stellen, denn viele Funktionseinheiten müssen während der Bauphase bis 2021 dezentral untergebracht werden. Die Stadt Leipzig erhält eine finanzielle Förderung durch den Freistaat. Die Bewilligungsurkunde wurde Ende Januar 2018 vom Innenminister übergeben. Aber ein Problem muss im Zusammenhang mit der Rekonstruktion noch gelöst werden: Die zukünftige Lage des geöffneten Pleißemühlgrabens. Hier müssen die Belange der Feuerwehr unbedingt mit bedacht werden.