Schlagwortarchiv für: Digitalisierung

Beschlussvorschlag:

Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2.Quartal 2024 noch einmal darzustellen, welche Kosten dann für den normalen Betrieb der App benötigt werden, welche Mittel entsprechend für eine stückweise Weiterentwicklung zur Verfügung stehen und welche Weiterentwicklungsbedarfe gesehen werden. Auf Basis dieser Informationen legt die Verwaltung einen Vorschlag vor, ob und ggf. in welcher Höhe eine unterjährige Finanzierung zur Weiterentwicklung der App (z.B. aus Übertragungen anderweitig in 2023 nicht genutzter Haushaltsmittel) zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss im Juni 2020 wurde die Stadtverwaltung mit der Entwicklung einer „Leipzig-App“ beauftragt, die Informations- und Dienstleistungsangebote der Stadtverwaltung digital an einem Ort verfügbar macht. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und des Lebens der Bürgerinnen und Bürger bietet eine solche App die Möglichkeit für die Stadtverwaltung, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sowie den Leipzigerinnen und Leipzigern einen leichten Zugang zu kommunalen Dienstleistungen zu geben. Ein Absenken des Haushaltsansatzes für 2024 um 56.000 Euro im Vergleich zu 2023 erscheint vor dem Hintergrund der potentiell notwendigen Weiterentwicklung der Plattform oder bspw. zur Pflege, Anpassung und Optimierung vorhandener Funktionen und der Entwicklung neuer Funktionen wenig sinnvoll, weshalb ermittelt werden soll, welche Bedarfe sich für eine schrittweise Weiterentwicklung der App ergeben. Ferner soll ein Vorschlag gemacht werden, wie dafür notwendige Mittel auch unterjährig zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vorlage, auf die sich der Änderungsantrag bezieht, finden Sie hier.

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

unser Antrag zum Doppelhaushalt 21/22 verfolgte das Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Unterstützungsangebote für die digitalisierten Bürgerservice-Leistungen bereitzustellen.

Mit der Umsetzung des neuen Bürgerserviceamtes zum 1.1.2022 freuen wir uns, dass unsere Anregung aufgenommen wurde und durch Umstrukturierungen Personal für diese Unterstützungsangebote sei es für die Nutzung von eID-Stationen oder andere digitalisierten Leistungen nunmehr zur Verfügung stehen. Herrn Bürgermeister Bonew wird es freuen, dass dafür keine zusätzlichen Personalkosten entstanden sind bzw. entstehen werden.

Herr Hörning hat zugesagt, zum Ende des Jahres die Nutzung dieses Angebots zu evaluieren und ggfs. nachzusteuern.

Wir ziehen somit unseren Antrag zurück und danken nochmals für die Berücksichtigung des Sachverhalts.

red lights in line on black surface

Mit der ab heutige gültigen aktualisierten Fassung der Sächsischen Gemeindeordnung, die Mitte Dezember vom Sächsischen Landtag aufgrund der Corona-Pandemie geändert wurde, ist es dem Leipziger Stadtrat nun gesetzlich möglich, auch digital zu tagen und Beschlüsse auf diesem Weg zu fassen. Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender dazu: “Wir können im Stadtrat nun rechtssicher digital Beschlüsse fassen, gerade in Zeiten von Corona ein wichtiger Schritt nach vorn, um Infektionsquellen zu meiden. Im Rahmen einer Ratsversammlung, die oft sieben Stunden dauert kommen mit Stadtververwaltung und weiteren notwendigen Personal fast 100 Personen zusammen. Zudem entstehen Kontakte auf dem Weg dorthin. Eine digitale Sitzung vermeidet dies.“

Auf Drängen der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag setzte sich die Regierungskoalition in diesem Jahr mit der Thematik der Online-Sitzungen auseinander. Die Rückmeldungen der Gemeinderäte und der zahlreichen ehrenamtlich Tätigen in den Räten aus dem Frühjahr zeigten deutliche Mängel auf. Die Corona-bedingte Kommunalrechtsnovelle hat diese Mängel ausgeräumt. “Dass nun rechtssicher digital Beschlüsse gefasst werden können, ist nicht nur ein zeitlicher Zugewinn, sondern auch für den Fall von dringenden Eilsitzungen ein echter Bonus für die zahlreich ehrenamtlichen Gemeinde- und Stadträte in Sachsen”, so Zenker weiter.

Bisher ist noch nicht klar, ab wann und wie die Stadt Leipzig von diesem neuen Rechtsrahmen Gebrauch machen wird. “Ich hoffe die Stadt setzt sich angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zügig im neuen Jahr mit der Möglichkeit auseinander und führt zumindest in Zeiten der Pandemie digitale Sitzungen ein. Die aufgeschobenen Tagesordnungspunkte gebieten es schlichtweg”, mahnt Zenker. Bereits in diesem Jahr tagte der Leipziger Stadtrat digital, jedoch nur in beratender Funktion, um die Verwaltung und den Oberbürgermeister vor klagewütigen Einzelstadträten zu schützen, sofern der Oberbürgermeister qua seines Amtes handelt. “Eine beschließende digitale Sitzung verringert nicht nur für die Stadträte, sondern auch für viele Verwaltungsmitarbeiter die Infektionsrisiken, sie beschleunigt auch das Ratsgeschehen, was im Grunde allen hilft. Ich kann mich daher nur bei der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag bedanken, die damit gezeigt hat, dass die Belange ehrenamtlicher Kommunalpolitiker ernst genommen werden”, so Zenker abschließend.

Hintergrundinformation
Das Gesetz zur Schaffung pandemiebedingter Ausnahmeregelungen im Kommunalwahlrecht und im Kommunalrecht vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) mit Gültigkeit ab dem 30. Dezember 2020 kann unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18940-G-Schaffung-pandemiebedingter-Ausnahmeregelungen-Kommunalwahlrecht eingesehen werden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt wird beauftragt bis zum Beginn des 2. Schulhalbjahres 2020/2021 eine geeignete technische Möglichkeit (Lernrobotor / Lernavatare) anzuschaffen, um Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am Regelunterricht zu ermöglichen, welche aufgrund von Erkrankungen keine regelmäßige bzw. kontinuierliche oder dauerhafte Teilnahme am Unterricht möglich ist. Dies kann beispielsweise bei chronischen oder akut verlaufenden Krankheiten der Fall sein. Ein möglicher Partner wäre die Lecos GmbH oder das Medienpädagogische Zentrum Leipzig. Diese werden beauftragt zu prüfen:

a. Welche weiteren Partner*innen zur Umsetzung notwendig sind

(bspw. der Leibniz-WissenschaftsCampus – Postdigitale Partizipation)

b. an welchen Schulen die technischen Voraussetzungen erfüllt sind und Lehrer*innen entsprechend für das Projekt gewonnen und fortgebildet werden können

c. zu eruieren an welchen Stellen in Land und Bund die Stadt Fördermittel für das Projekt erhalten kann

2. Nach einem Jahr wird der pilothafte Einsatz evaluiert, weitere Nutzungsszenarien geprüft und ggf. ausgeweitet. Der Fachausschuss Bildung und Schule ist geeigneter Weise über die Fortschritte des Projektes und die Auswertung zu informieren.

Begründung:

Krankheitsbedingte Veränderungen sind immer eine große Herausforderung für Kinder- und Jugendliche, ihre Familien und das gesellschaftliche Umfeld. Nicht nur durch Corona, aber besonders vor diesem Hintergrund. Aufgrund von Erkrankungen ist die Teilnahme am Unterricht für viele Kinder- und Jugendliche nicht immer und nicht kontinuierlich oder gar dauerhaft möglich (bspw. bei Nierenerkrankungen, Krebs etc.). Nicht selten können diese Kinder- und Jugendliche durch den Genesungsprozess mehre Schuljahre nicht- oder nicht vollständig teilnehmen. Aus Sicht der betroffenen Schulkinder stellen sich viele Fragen: Werde ich mit meinen Klassenkameradinnen und Klassenkameraden mithalten können, wenn ich weiter zu Hause lerne? Wie kann ich den Unterrichtsstoff nachholen? Werde ich in der nächsten Klassenstufe zurechtkommen? Werde ich in die nächste Klassenstufe versetzt? Wann kann ich meine Schulfreunde wiedersehen?

Nach bspw. Transplantationen, bei Krankenhausaufenthalten oder in der aktuellen Pandemie gehört Isolation von Freunden und Abwesenheit in der Schule zum Alltag der erkrankten Kinder- und Jugendlichen. Die Klinikschulen an den Krankenhäusern halten bei stationären Aufenthalten den Kontakt zur „Heimatschule“ und versuchen den Ausfall bestmöglich zu kompensieren. Für eine gute Gesamtgesundheit der Schülerinnen und Schüler braucht es soziale Kontakte, ein aktives Teilnehmen an Aktivitäten sowie Sicherheit und ein gutes Gefühl die Anforderungen des Lebens zu meistern. Isolation fördert dies nicht und ist dennoch für die Genesung wichtig.

Es ist daher wichtig, die Teilhabe an Schulen – trotz Distanz zu ermöglichen. Hierfür soll die Stadt ein geeignetes technologisches System, was möglichst wartungsfrei, einfach in den „normalen“ Schulalltag integrierbar (bspw. Fragen stellen, zuhören, mitlesen, Mitnahme des Geräts durch Lehrkräfte in andere Unterrichtsräume), eine einfache Verteilung an die Schülerinnen und Schüler ermöglicht, Datenschutzkonform ist, anschaffen. Ein Projekt wurden bspw. durch den Förderkreis Kinderdialyse Leipzig e.V. bereits gestartet (SchlauMe) und sollte durch die Stadt Leipzig in der Form unterstützt werden, in dem die Stadtverwaltung eigene technologische „Lernroboter“ vorhält, um möglichst viele Kinder- und Jugendliche mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern zu unterstützen.

Geeignete Technologien sind bereits am Markt verfügbar (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Virtuelles-Klassenzimmer-Roboter-helfen-kranken-Kindern-bei-Unterrichtsteilnahme-3990705.html) und sollten schnellst möglich, auch für Leipziger Kinder- und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Neben der Teilhabe der Kinder am „normalen“ Unterricht ist dies auch ein wichtiges Signal zur Digitalisierung der Schulen.

Rendnerin: Katharina Schenk

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste und weitere Zuhörende,

in der Regel sind Reden von Fraktionen zu Anträgen, die sie in Form des Verwaltungsstandpunktes abstimmen lassen nicht besonders spannend. Ich kann Ihnen nun auch keinen J.K.Rowling-mäßigen Spannungsbogen versprechen, aber im Sinne meines Kollegen Michael Weickert versuche ich es mal mit einem Zitat: „Um den digitalen Zugang zur Kultur strukturiert und ressourceneffizient zu gestalten, hat die Kulturbehörde Anfang 2014 ihre eCulture Agenda 2020 verfasst. Seitdem werden immer mehr eCulture Projekte – auch international vernetzte Projekte – initiiert und umgesetzt.“

Das ist jetzt zugegeben kein literarischer Klassiker, aber ein Klassiker der eCulture. Das Zitat stammt aus Hamburg. Man findet es auf der städtischen Unterwebsite über die e-kulturellen Bestrebungen der Hansestadt. Jetzt haben wir als SPD aus meiner Sicht zwar keine umfassend guten Erfahrungen mit Dingen gemacht, die Agenda heißen, in meiner Fraktion und erfreulicher Weise auch in der Verwaltung hat man jedoch schnell erkannt, was die Chancen einer zentralen Agenda zur eCultur sind. Und jetzt lade ich sie ein, mal ein bisschen zu träumen: Was wäre, wenn es eine App gäbe, mit der Besucherinnen und Besucher schon vor ihrem Museumsbesuch einen digitalen Rundgang wagen könnten, um Highlights der Ausstellung in einer eigenen Merkliste zu platzieren? Was wäre, wenn kulturelle Bildung nicht nur mit Museumspädagoginnen und -pädagogen wie auch Museumsbesuchen möglich wäre, sondern auch per Klick? Was wäre, wenn Theater die Möglichkeit hätten, den digitalen Raum zu nutzen und so ihre Inszenierungen zu erweitern? Was wäre, wenn ich mich für ein Thema interessiere und mir ein kluger digitaler Zugang alle relevanten Objekte, Einträge und Sammlungen verschiedener Museen zeigt?

Ich denke man muss nicht besonders träumerisch veranlagt sein, um auf die Fragen eine einfache Antwort zu haben. Das wäre fabelhaft.

Kulturelle Einrichtungen kosten viel Geld. Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, dass sich der Streit über notwendige Ausgaben – Kita, Schule, Verkehr etc. – und Ausgaben, deren Nutzen nicht nur nominell zu beziffern ist, verschärft. Die Oper wird nur von Touristen besucht, im Schauspielhaus sitzen doch nur Leute aus Plagwitz … man könnte eine Runde Vorurteile und Halbwahrheiten zusammen tragen. Sie hätten alle gemeinsam, dass Kultur momentan nicht von allen genutzt wird. Das kann eCulture nicht lösen. Digitale Angebote können aber ein weiterer Zugang sein, eine Chance Menschen dort abzuholen wo sie stehen. Und stehen kann man heutzutage eben auch im Internet.

Ich würde mich über Ihre Zustimmung zum Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes freuen. Es gibt uns die Chance einen Überblick über bestehende Angebote zu bekommen und planvoll deren Erweiterung voran zu treiben.

Ein Tipp zum Abschluss: Ihre Hand müssen sie in der analogen Welt heben, damit sich online etwas ändert.

Unseren dazugehörigen Antrag finden Sie hier.