Schlagwortarchiv für: Leipzig

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von „Tempo 30“ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der drei Grundstücke der Adlerspitze zwischen Windorfer und Dieskaustraße (Flurstücke 88, 88a und 1482) einzuleiten.
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen am Adler ist der Bau einer behindertengerechten Haltestelle in der Dieskaustraße (Tramlinie 3 stadteinwärtige Fahrtrichtung) einzuplanen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sind über den Stand der Verhandlungen bis Juli 2014 zu informieren.

Begründung:

Ein geordneter Stadtentwicklungsprozess am Adler scheint vor dem Hintergrund der Vergangenheit schwierig aber nicht aussichtslos.

In Nachbarschaft zur ehemaligen Naumannschen Brauerei wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung für einen Discounter erteilt.
Zusätzlich wurde ebenfalls entgegen dem beschlossenen Zentrenkonzept im Rahmen des Bauleitverfahrens Nr. 325 eine Baugenehmigung für zentrenrelevantes Einzelhandelsortiment auf dem ehemaligen  Conrad-Gelände erteilt. Diese beiden Genehmigungen stellen eine Perforation der Ziele des Zentrenkonzeptes dar.
Wenn an dem gewachsenen D-Zentrum Adler weiter festgehalten werden soll, so müssen in nächster Zeit auch Flurstücksbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vor allem die Adlerspitze zwischen Windorfer Straße und Dieskaustraße stellt auf Grund der Eigentümerstruktur eine besondere Herausforderung dar, die einer geordneten Entwicklung bisher entgegen steht. Hier sollte die Verwaltung handeln und Klarheit schaffen.

Dies würde den Fokus auf das gewachsene Zentrum Adler lenken. Vor allem auch als Signal an die Einzelhändler vor Ort, die derzeitig noch die Entwicklung am Standort abwartet.
Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es nicht aus, lediglich die Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Schienen) Instand zu setzen. Bei einer entsprechenden Flächenverfügbarkeit besteht die Möglichkeit, auch in der Dieskaustraße eine behindertengerechte Haltestelle beim geplanten Knotenumbau einzurichten.

Beschlussvorschlag:

Zum Zwecke der grundsätzlichen Klärung der Funktionalität des Nahleauslassbauwerkes auf das Auesystem-Burgaue ist ein Auenwaldsymposium im 1. Halbjahr 2014 zu organisieren.

Zur Vorbereitung auf das Symposium ist eine fundierte Stellungnahme durch die Stadtverwaltung zu erarbeiten, inwieweit das Nahleauslassbauwerk Bestandteil auentypischer und dynamischer Flutungen der Burgaue bspw. durch Absenkung der Wehrschwelle (Fachbaum) bereits bei kleinen Hochwassern sein kann.
Sofern anstelle des Nahleauslassbauwerks eine natürliche Flutung der Burgaue an anderer Stelle wesentlich besser realisiert werden kann, ist dies konkret zu benennen und mit Realisierungszeiträumen zu untersetzen.

Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV) dafür ein, dass der Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes bis zur Klärung dieser Fragen zurückgestellt wird und sich die LTV an der Prüfung und Ermöglichung einer naturnahen Nutzung der Burgaue beteiligt.

Begründung:

Die Aufgabenstellung für diesen Antrag leitet sich aus dem Planungsbeschluss für das Projekt „Lebendige Luppe“ (V-DS-1799 vom 21.03.2012) ab. Dort ist in der Begründung (Abs.3 Sachstand) formuliert:

„Weitere tangierende Aktivitäten in Verantwortung der LTV, wie z. B. die Schlitzung von Deichen der Neuen Luppe oder andere großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe sind ergänzend weiter zu verfolgen, um neben der verbesserten dauerhaften Wasserversorgung insbesondere auch auentypische, dynamische Prozesse wieder zu beleben und eine weitere Eintiefung der Neuen Luppe zu verhindern.“

Das Projekt „Lebendige Luppe“ allein kann diese Aufgabe nicht leisten. Als erster Baustein verknüpft es kleine Fließgewässer, kann aber aufgrund begrenzter Wasserzufuhr keine dynamischen Auenprozesse anstoßen, die für den Erhalt der Hartholzaue und ihrer Artenvielfalt notwendig wären.

In der Burgaue und der angrenzenden Nordwestaue Leipzigs befinden sich die wertvollsten Hartholzauenbestände Sachsens. Dieser Lebensraumtyp Hartholzaue ist von besonderer europäischer Bedeutung und unterliegt dem sehr strengen Schutz der  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Nach dem Entwicklungsgebot und Verschlechterungsverbot der FFH-RL muss die derzeitig stattfindende Austrocknung der Hartholzaue unterbunden werden. Um dies zu realisieren, ist als Rahmen eine natürliche Auendynamik mit großflächigen Flutungen und Sedimenteinträgen notwendig.

Der geplante Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes (Baukosten 3,5 Mio. €) prägt die Flutungsmöglichkeiten der Burgaue für Jahrzehnte. Deshalb ist er auf die übergeordnete Zielstellung der Auenrenaturierung abzustimmen. Zugleich ist zu klären, ob der Ersatzneubau in dieser Dringlichkeit bzw. überhaupt notwendig ist.

Die Burgaue wird gegenwärtig als Polder betrieben, der ausschließlich für die Optimierung der Hochwasserreduktion gesteuert wird. Mit diesen seltenen, dann aber hohen Überflutungen (wie 2013 geschehen) können Auenlebensräume weder erhalten noch wiederhergestellt werden, da sich die Tier- und Pflanzenwelt nicht auf Überflutungen einstellen kann, wie in regelmäßig überschwemmten Gebieten. Im Gegenteil werden die im Polder lebenden Artengemeinschaften durch die ungewohnten Überflutungen im Katastrophenfall in erheblichem Maße geschädigt.

Wenn Polder in Flussauen zum Einsatz kommen, muss aus ökologischen Gründen die Durchführung sogenannter ökologischer Flutungen in den Poldern erfolgen, um die Entwicklung einer überflutungsangepassten, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt zu ermöglichen.

Dies kann mit einer möglichst tiefen Absenkung des Fachbaums an einigen Wehrfeldern des Nahleauslassbauwerkes bei gleichzeitiger Anbindung an vorhandene Fließrinnen im Hinterland des Nahleauslassbauwerks erreicht werden.

Des Weiteren greift dieser Vorschlag die Vorgaben im gültigen Hochwasserschutzkonzept (HWSK) der Weißen Elster auf. Denn um die auentypischen Hauptprozesse bei Erhalt der Luppedeiche zu ermöglichen, werden im HWSK folgende technische Maßnahmen gefordert: „Einordnung von ökologisch durchgängig gestalteten regelbaren Durchlässen und Flutungsbauwerken, dabei sind die Flutungsbauwerke (b ca. ≥ 60 m) mit großen Spannweiten vorzusehen, um eine annähernde natürliche Wirkungsweise Einströmen, Ausströmen, Sedimentein- und -austrag zu ermöglichen“. Zusätzlich wird die Absenkung der Fachbaumhöhe des Nahleauslassbauwerks bereits im HWSK gefordert.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verhinderung auentypischer dynamischer Prozesse durch die Erneuerung des Nahleauslassbauwerkes in der Burgaue manifestieren würde. Zur Erhaltung dessen, was der Schutzgebietsstatus verlangt, müsste die Stadt Leipzig zusätzlich Projekte und Mittel akquirieren. NATURA 2000 impliziert das Verbot der Verschlechterung.
Die Schutzgebietsverordnung Burgaue aus dem Jahre 1998 verlangt die Wiederaufnahme der Mittelwaldbewirtschaftung. Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Grünen Rings Leipzig, wie die Stadt Schkeuditz, für eine naturnahe Flussauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe ausgesprochen.

Den Antragstellern geht es darum, die Belange des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes effektiv, hinsichtlich Wirkung und Finanzierung, miteinander zu verbinden.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD Fraktion begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist auch notwendig, da sich die Flüchtlingszahlen zwischen 2011 und 2013 mehr als verdoppeltet haben und nächstes Jahr wahrscheinlich über 1.000 neue Flüchtlinge nach Leipzig kommen werden, dies würde fast einer Vervierfachung gegenüber 2011 entsprechen.

Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen Ziel führenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung.

Oberstes Ziel muss jedoch weiterhin die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum haben. Wir haben den Eindruck, dass das auch das Ziel der Stadtverwaltung ist.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss endlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Ziel muss sein, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz nicht mehr als Ausnahmefall geregelt ist, sondern die Regel wird. Neben dem Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es einige Flüchtlinge denen dezentrales Wohnen zwar genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sehen wir in der Pflicht, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stellen. Sie haben schließlich auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

Auch wenn wir das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßen, sehen wir die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und bis zu 100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch.

Wir werden zwar eine Abweichung von der ursprünglichen Obergrenze von 50 Personen pro Unterkunft für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte nicht ausschließen, fordern jedoch zumindest, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem dürfen größere Einrichtungen nicht der Regelfall werden, sondern müssen eine Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.

Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordern wir, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen wird. Wir hoffen, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. Sicher verschieben wir damit eine Entscheidung über die Größe und Anzahl der Erstaufnahmeeinrichtungen, aufgrund der kurzen Zeit, die wir zur Diskussion für der eilbedürftigen Vorlage hatten, halten wir das jedoch für vertretbar.

Abschließend noch drei Sätze zur Unterbringung in der Torgauer Straße, die ich im Sommer besuchen konnte. Da diese noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir zum einen eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inklusive eines deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. Zum anderen sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden. Hierzu zählt für mich auch ein teilweiser Rückbau der gefängnisartigen Umzäunung.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.

Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil der Kindertagesbetreuungslandschaft in Leipzig. Die Schaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte kostet ca. 14.000 Euro.

Deshalb fragen wir an:

  1. Wie hoch liegen die Investitionskosten zur Schaffung eines Platzes in der Kindertagespflege? Wie hoch liegen die Kosten hierbei durchschnittlich für die Stadt Leipzig?
  2. Gibt es Zuschüsse der Stadt Leipzig für die Erstausstattung einer Kindertagespflegestelle (inklusive Herrichten der Tagespflegeräume, Mobiliar, Gruppenwagen usw.)? Wenn ja, wie viel ist hierfür insgesamt in den Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt und wie viel Zuschuss wird durchschnittlich pro Tagespflegestelle ausgezahlt (jeweils bitte für 2012, 2013 und 2014 angeben)?
  3. Gibt es jährliche Zuschüsse der Stadt Leipzig für Ersatz- bzw. Neubeschaffung von Ausstattungsgegenständen bzw. Sanierungsarbeiten für Kindertagespflegestellen? Wenn ja, wie viel ist hierfür insgesamt in den Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt und wie viel Zuschuss wird durchschnittlich pro Tagespflegestelle ausgezahlt (bitte jeweils für 2012, 2013 und 2014 angeben)?
  4. Bekommt die Stadt Leipzig Fördermittel vom Freistaat Sachsen für die Schaffung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege? Wenn ja, wie hoch waren die Fördermittel für 2012 und 2013?
  5. Bekommt die Stadt Leipzig Fördermittel vom Bund für die Schaffung von Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege? Wenn ja, wie hoch waren die Fördermittel für 2012 und 2013?