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Mit Beschluss des Verwaltungsstandpunktes zum oben genannten Antrag hat die Stadtverwaltung zugesichert, bis Ende 2021 unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein Konzept zur Sicherung der Nutzung des Fockebergs zu erstellen. Auf Nachfrage der SPD-Fraktion zum Umsetzungsstand erklärte das zuständige Dezernat im Januar 2022, dass die Bürgerbeteiligung im 2. Quartal 2022 als Freiluftveranstaltung stattfinden soll. Im Oktober 2022 erklärte dasselbe Dezernat, dass die Beauftragung für die Bürgerbeteiligung noch voraussichtlich 2022 erfolgen wird und die Bürgerbeteiligung im Jahr 2023 erfolgt. Langsam aber sicher neigt sich das Jahr 2023 dem Ende.

Die SPD-Fraktion fragt daher erneut an:

  1. Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?
  2. Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft? (Was war Inhalt der Beauftragung?)
  3. Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt?
  • Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Maßnahmen werden in Folge der Bürgerbeteiligung wann ergriffen?
  • Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?
  • Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe, wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Antwort der Verwaltung

Antwort

Frage 1: Welche Maßnahmen sind seit Beschluss des Antrages im Februar 2021 erfolgt?

Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut.

In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen.

In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.

Fahrradabstellbügel im Eingangsbereich des Fockeberges werden voraussichtlich im November 2023 aufgestellt. Sichtachsen in Richtung Innenstadt und Osten wurden Anfang Oktober 2023 freigeschnitten. Die Aufstellung weiterer Sitzbänke ist für 2024 vorgesehen.

Frage 2: Welche Zielstellungen wurden an die Beauftragung der Bürgerbeteiligung geknüpft?

Die Planungsleistungen für das Nutzungskonzept erfolgen in einem Vergabeverfahren, in dem die Bieter (Planungsbüros) eine visualisierte Konzeptidee als Angebotsbestandteil einreichen, die als Zuschlagskriterium für die Beauftragung bewertet wird. Unmittelbar nach Auftragserteilung ist vorgesehen, die Konzeptidee in einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen. Etwa drei bis vier Monate später soll auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.

Beteiligt werden unter anderem der Stadtbezirksbeirat Süd, Vereine aus dem Ortsteil und Kinder- und Jugendliche mit Unterstützung des Leipziger Kinder- und Jugendbüros.

Planungsziel ist ein Nutzungs- und Gestaltungsplan auf Entwurfsplanungsniveau, aus dem sich Investitionsmaßnahmen für die nächsten zwei bis fünf Jahre ableiten, die ab der Haushaltsperiode 2025/26 baulich umgesetzt werden können.

Frage 3: Fand die Bürgerbeteiligung inzwischen statt? Wenn nein, wann erfolgt die Bürgerbeteiligung und kann dieses Datum diesmal verbindlich zugesichert werden?

Zu Beginn der Planung wird das beauftragte Büro seine Konzeptidee voraussichtlich im Frühjahr 2024 auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen, so dass die Anregungen und Hinweise der Stadtgesellschaft von Anfang an in die Weiterplanung einfließen können. Die Ergebnisse der Bürgerwünsche werden in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt und mit Vorliegen der Vorentwurfsplanung soll eine zweite Beteiligungsveranstaltung draußen vor Ort, voraussichtloch vor der Sommerpause 2024, stattfinden.

Aufgrund der Lage im Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ werden alle Maßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde und weiteren Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, um eine genehmigungsfähige Planung zu erzielen.

Ein festes Datum für die Veranstaltungen kann erst nach verbindlicher Beauftragung des Planungsbüros im Februar 2024 benannt werden.

Frage 4: Aus der Bürgerschaft gibt es den Wunsch, am Fuße des Fockebergs die Beleuchtung, ggf. mittels Solarlampe wiederherzustellen. Wie steht die Stadtverwaltung zu dem Vorschlag?

Im Lichtmasterplan der Stadt Leipzig (VI-DS-06606-Ifo-NF-01, Ratsbeschluss 17.06.2020) ist der Fockeberg aufgrund seiner Lage im Landschaftsschutzgebiet und Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ als lichtempfindlicher Bereich ausgewiesen und zusätzliche Beleuchtung ist zu vermeiden.

Am 27.09.2023 fand das Richtfest für die neue Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz statt, mindestens eine weitere Schwimmhalle soll laut aktuellem Sportprogramm im Leipziger Süden entstehen. Am 23.10.2023 wird das neue Kraftwerk an der Bornaischen Straße offiziell eingeweiht, auch wenn es schon einige Monate in Betrieb ist.

Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde im April 2020 beschlossen, dass das Gelände an der Bornaischen Straße neben dem neuen Kraftwerk als Standort für die Schwimmhalle Süd favorisiert wird, auch da die unmittelbare Nähe zum Kraftwerk die Effizienz des Kraftwerkes weiter erhöht. Zuletzt hatte sich die SPD-Fraktion im April 2022 mittels Anfrage nach dem aktuellen Stand erkundigt. In der Antwort hat die Stadtverwaltung darüber informiert, dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Standort präferieren und die Stadtverwaltung bis II. Quartal 2022 eine finale Positionierung dem Stadtrat zur Information geben wird. Diese liegt bisher nicht öffentlich vor und auch zum Richtfest auf dem Otto-Runki-Platz wurde noch keine Standortentscheidung öffentlich bekanntgegeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?
  1. Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?
  4. Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?
  5. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?
  1. Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?
  2. Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort der Verwaltung

Frage

1. Hat die Stadtverwaltung eine finale Entscheidung getroffen, die sie auch öffentlich bekanntgeben wird?

a) Wenn ja, welche und wann erfolgt die versprochene Information an den Stadtrat?

b) Wenn nein, warum nicht?

Antwort

Die Stadtverwaltung Leipzig hat eine Entscheidung getroffen und im April 2023 eine gemeinsame Absichtserklärung mit der Stadtwerke Leipzig GmbH sowie der Sportbäder Leipzig GmbH unterzeichnet. Diese Absichtserklärung wurde entsprechend dem Ratsbeschluss VII-A-00747 Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd am 02.05.2023 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau durch den Geschäftsführer der Sportbäder Leipzig GmbH und zeitgleich im Fachausschuss Sport durch Herrn Bürgermeister Rosenthal vorgestellt und erläutert.

Demnach soll auf dem Gelände des neuen Heizkraftwerkes Leipzig-Süd (Bornaische Str.) der Stadtwerke Leipzig GmbH eine Schwimmhalle gebaut werden.

Frage

2. Welche aktuellen Planungen zum Schwimmhallenneubau im Leipziger Süden gibt es?

a) Wird dabei ausschließlich eine 25-Meter-Schwimmhalle oder auch eine 50-Meter-Schwimmhalle in Betracht gezogen, wie sie laut Auskunft der Stadtwerke auf dem Gelände auf der Bornaischen Straße möglich wäre?

Antwort

Über die im Sportprogramm 2024 der Stadt Leipzig aufgeführte 25 m Schwimmhalle hinaus gibt es keine anderslautenden Planungen. Von der Größenordnung wäre dies eine Schwimmhalle im Format ähnlich der neu entstehenden Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt auch größere, alternative Varianten zu.

Frage

3. Im aktuellen Haushalt sind Planungsmittel für den Bau der Schwimmhalle im Leipziger Süden eingestellt?

a) Bis zu welcher Planungsphase sind die Mittel ausreichend und bis wann liegt diese Planungsphase vor?

b) Auf welche Fördertöpfe wird sich die Stadt Leipzig mit der dann vorliegenden Planung für 2025/26 bewerben?

Antwort

a) Die Planungsmittel von insgesamt 700 TEUR sind der Sportbäder Leipzig GmbH aus dem Haushalt der Stadt Leipzig zur Verfügung zu stellen.

Für 2023 (50 TEUR) und 2024 (150 TEUR) sind benannte Mittel im laufenden Haushaltsplan der Stadt Leipzig bereits vorgesehen.

In der Mittelfristplanung der Sportbäder Leipzig GmbH sind weitere 200 TEUR für 2025 und 300 TEUR für 2026 eingeplant. Die Mittelfristplanung geht jedoch von einer Steigerung der allgemeinen Fehlbetragsfinanzierung aus dem Bäderleistungsfinanzierungsvertrag aus. Dieser ist bis zum 31.12.2024 geschlossen und die Fehlbetragsfinanzierung wurde für die Folgejahre in einer Höhe (6.006 TEUR) eingefroren. Damit sind die genannten Mittel für 2025 und 2026 nicht untersetzt und müssen im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt werden.

Eine konkrete Zeitplanung liegt noch nicht vor. Realistisch erscheint eine Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung (Leistungsphase 3) im Jahr 2026. Damit liegen die Voraussetzungen für einen Förderantrag vor.

b) An geeigneten Fördermöglichkeiten mangelt es insgesamt. Die Sportförderung des Freistaates Sachsen stellt eine Möglichkeit dar, um ca. 50 % der förderfähigen Kosten abzufangen. Der aktuelle Schwimmhallenneubau auf dem Otto-Runki-Platz hat nach zwei nicht erfolgreichen Antragstellungen keine Förderung vom Freistaat Sachsen erhalten.

Andere Fördertöpfe, wie etwa die Sport-, Jugend- und Kulturförderung des Bundes sind in der Höhe begrenzt.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten werden in regelmäßiger Abstimmung mit dem Amt für Sport sondiert.

Der P+R-Parkplatz in Lausen an der Endhaltestelle der Tramlinie 1 dient vorrangig der Anbindung an die Straßenbahn und wird von vielen Auswärtigen zum Abstellen ihrer Autos genutzt. Aber auch Besucher des Kulkwitzer Sees, Badegäste und Sportinteressierte nutzen den Parkplatz regelmäßig, insbesondere in den Sommermonaten. Die Wegeverbindung an den See ist leider extrem schlecht. Ebenso ist der Rundweg um den Kulki in Abschnitten in einem schlechten Zustand.

Dafür wäre eigentlich der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig, der leider praktisch handlungsunfähig ist, da er von den beiden Anrainerstädten aufgelöst werden soll. Die Auflösung zieht sich wahrscheinlich noch ein paar Jahre hin. Danach wäre die Stadt wieder Eigentümer der Flächen und könnte investieren. 

Neben sicheren Wegen an den See wären auch noch Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen von der Übergabestelle der Versorger nötig.

Wir fragen an:

1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Antwort der Verwaltung:

Frage 1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, die Wegeverbindungen zum und am See instandzusetzen bzw. zu sanieren, wenn sich die Grundstücke wieder im Eigentum der Stadt befinden?

Die Auflösung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ ist mit der Vorlage VII-DS-02751 vorbereitet, jedoch noch nicht vollzogen. Aus der Vorlage geht keine Zuordnung von Flächen in die fachliegenschaftsführenden Ämter hervor. Die Grundstücke müssen erst erfasst, bewertet und den einzelnen grundstücksverwalteten Ämtern zugeordnet werden. Die Instandsetzung wird dann in das gesamtstädtische Portfolio eingeordnet und entsprechende Haushaltsmittel für Bewirtschaftung und Investitionsmaßnahmen durch die jeweiligen Fachämter veranschlagt.

Frage 2. Gibt es rechtliche Probleme, wenn die Stadt jetzt schon Planungen diesbezüglich einleitet?

Neben der Ressourcenbindung, die umsetzbare Vorhaben an anderer Stelle verzögern würde, stellt sich die haushaltsrechtliche Frage, inwieweit Planungen für fremde Grundstücke vor der Übernahme dem Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Zum jetzigen Zeitpunkt, in dem feststeht, dass der vollständige wirtschaftliche Übergang nicht vor dem 31.12.2027 stattfinden wird, da sich der Geschäftsbesorger des Zweckverbandes die Bewirtschaftung bis zu diesem Zeitpunkt gesichert hat, werden keine Planungen beauftragt und keine städtischen Haushaltsmittel verwendet.

Frage 3. Wie beurteilt die Stadt die Punkte Beleuchtung, Toiletten, Freizeitanlage und deren Pflege, sowie die Sanierung der Wasser- und Stromleitungen?

Der Geschäftsbesorger erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Zweckverband. Es wird insgesamt von der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Leistungsbeziehung ausgegangen. Die weitergehende Erschließung mit einer Sanierung bzw. Neugestaltung der Wasser- und Stromversorgung ist Gegenstand der Planungshoheit der Stadt Leipzig und kann wirtschaftlich von dieser erst nach Grundstückseigentumserlangung angegangen werden.

In der Stadtratssitzung am 18.05.2022 wurde mit dem Ratsbeschluss (Siehe hier.) der Antrag zum besseren Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig beschlossen.

Dazu fragen wir an:

  1. Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?
  2. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?
  3. Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?
  4. Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?
  5. Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Antwort der Verwaltung:

Frage 1: Welche Ergebnisse hat die Standortprüfung – siehe Punkt 2 – ergeben und wie werden die Ergebnisse dem Stadtrat vorgelegt und wie wird der Stadtrat über die Vorplanungen informiert und einbezogen?

Es wurde geprüft, auf welchen Hundewiesen Sitzgelegenheiten ergänzt werden können und welche Hundewiese eingezäunt werden kann. Der Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung (FA UKO) wird in 2023 über den aktuellen Planungsstand informiert, so dass die Ausschreibung der Bauleistungen noch in 2023 erfolgen kann.

Frage 2: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 eingezäunt?

In 2023 wurde mit der Planung der Einzäunung für die Hundewiese an der Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee im Ortsteil Grünau-Mitte begonnen. Für diesen Standort liegt eine Ausführungsplanung vor. Die Einzäunung ist mit einem 1,2 Meter hohen Stabgitterzaun in der Farbe Anthrazit vorgesehen und beinhaltet zwei Tore als Eingänge zur Hundewiese. Innerhalb der eingezäunten Fläche sind vier neue Bänke mit Rücken- und Armlehne vorgesehen, die auf befestigten Flächen mit Großbetonplatten eingebaut werden. Aufgrund der Lage am Stadtteilzentrum Stuttgarter Allee wird auch das Umfeld in die Gestaltung einbezogen und Baum- und Strauchpflanzungen entlang des Zauns außerhalb der eingezäunten Fläche ergänzt. Die Bauleistungen sollen im IV. Quartal 2023 ausgeschrieben werden, so dass die Umsetzung im Frühling 2024 erfolgen kann.

Frage 3: Welche Hundewiese wird oder wurde 2023 neu eingerichtet?

Die in der Vorlage VII-A-01389-NF-02-DS-02 aufgeführten Vorschläge zur Errichtung weiterer Hundewiesen befinden sich noch in Prüfung.

Frage 4: Auf welchen 5 Hundewiesen wurden neue Sitzgelegenheiten geschaffen und wie sind diese angeordnet und ausgestaltet?

Als Bestandteil der Baumaßnahme für die Einzäunung der Hundewiese Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee, werden im Frühjahr 2024 auf folgenden Hundewiesen neue Sitzgelegenheiten ergänzt:

  • Hundewiese Lützner Straße/Stuttgarter Allee
  • Hundewiese Volkshain Stünz (im LSG „Östliche Rietzschke-Stünz“)
  • Hundewiese Max-Liebermann-Straße/A. Bretschneider Park, ehem. Debrahof (im LSG „Nördliche Rietzschke“)
  • Hundewiese Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
  • Hundewiese Westufer Cospudener See

In urban geprägten Bereichen wird entsprechend der Standards für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig der Ausstattungskatalog zugrunde gelegt und der Bank Typ „Leipzig I“ verwendet. Der Einbau von Bänken in Landschaftsschutzgebieten bedarf der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde. Einbauten und Neuversiegelungen sind hier grundsätzlich zu vermeiden. Aus diesem Grund werden große Baumstämme mit ebener Oberfläche zum Sitzen vorgeschlagen. Je nach Lage und Flächengröße einer Hundewiese sind pro Hundewiese durchschnittlich zwei bis vier neue Sitzgelegenheiten (Bänke oder Baumstämme) vorgesehen. Diese werden am Rand der Hundewiese angeordnet.

Frage 5: Wie setzen sich die Umsetzungen der Aufwertung und besseren Ausstattung mit Bänken, Einzäunungen und Müllentsorgung in den nächsten Jahren fort und welche Schritte und Aufwendungen sind dafür innerhalb der Verwaltung eingeplant? Bitte für jedes der folgenden Jahre detailliert aufführen.

Über die jährlich vorgesehene Planung wir der FA UKO wie bei Frage 1 ausgeführt vor Ausschreibungsbeginn der Bauleistungen informiert. Folgende Planungsschritte sind jeweils erforderlich:

  1. Einzäunung von Hundewiesen im Bestand:

Die Einzäunung von Hundewiesen (Planung und Bau) erfolgt gemäß Leistungsbild Freianlagen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure und beinhaltet folgende Schritte:

  • Grundlagenermittlung (Leitungsauskünfte, Vermessung, Baugrund)
  • Vorentwurfs- und Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung.
  • Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Baudurchführung durch eine qualifizierte Fachfirma
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für Saat- und Pflanzarbeiten.

Der Umsetzungszeitraum für Planung und Baudurchführung beträgt mindestens ein Jahr. Gemäß Ratsbeschluss VII-A-01389-NF-02-DS-02 „Besseres Miteinander von Mensch und Hund in Leipzig“ (Ratsversammlung 19.05.2022) werden in der Ausstattung mit Papierkörben keine Defizite gesehen.

  1. Ausweisung neuer Hundewiesen:

Im ersten Schritt muss eine Flächenprüfung auf Eignung erfolgen. Die Ausweisung neuer Hundewiesen beinhaltet in der Regel die Beschaffung und den Einbau von ein bis zwei Schildern sowie Leitungsauskünfte und ggf. Schachtgenehmigungen vor dem Einbau der Schilder und, sofern erforderlich, die Anpassung der Bewirtschaftung (Pflege- bzw. Mähintervalle). Weiterhin erfolgt die Aufnahme in das Kataster der Stadt Leipzig.

Leipzig ist, wie die FAZ am 15.9. berichtete, laut Solarcheck 2023 von Lichtblick Spitzenreiter unter den deutschen Großstädten, was die Ausstattung von Neubauten mit Solaranlagen angeht. Schon 2021 waren es 91 Prozent der neu errichteten Dachflächen von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet wurden. Damit ist unsere Stadt von 8. Platz im vorangegangenen Solarcheck binnen drei Jahren auf Platz 1 der deutschen Großstädte geklettert.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Grund, der im Solarcheck genannt wird, ist auch das kommunale Förderprogramm zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Für uns ist das eine gute Nachricht, wenn das kommunale Förderprogramm die Entwicklung beflügelt und wir deshalb beim Ausbau der erneuerbaren Energien besonders gut vorankommen“, erklärt Christopher Zenker, der Vorsitzende der SPD-Fraktion. „Es zeigt sich, dass es gut ist, starke kommunale Unternehmen als Treiber der Energiewende zu haben. Unsere Unternehmen sind bereits auf einem guten Weg. Wir gehen aber davon aus, dass die verbindliche Festlegung von Ausbauzielen und Ausbaupfad zwischen der Stadt und den Stadtwerken sowie der Stadtwerke-Tochter Leipziger Kommunale Energieeffizienz, für die wir uns 2021 erfolgreich eingesetzt haben, den Prozess noch einmal beschleunigt hat. Auch die konsequente Umsetzung der Vorgaben aus dem beschlossenen Klimanotstand durch die LWB, die Neubauten mit nun standardmäßig Solaranlagen versieht, war und ist ein wichtiger Baustein der Energiewende vor Ort.“

Die SPD-Fraktion hat die Ausbauziele und Meilensteine der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) im Bereich der Photovoltaik auch im „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“, das der Stadtrat im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, festgehalten. Ferner hat die Fraktion erfolgreich beantragt, dass sich der kommunale Fördertopf auf dem Stadtwerke und LKE zurückgreifen können, peu a peu vergrößert, indem nicht abgerufene Mittel, die zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten vorgesehen waren, diesem Programm gutgeschrieben werden.

Christina März

„Was deutlich wird, ist die Tatsache, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne die kommunale Unternehmen, wie die Stadtwerke oder die LWB nicht so vorankommen würde, wie das notwendig ist“, erklärt SPD-Stadträtin und Stadtwerke-Aufsichtsrätin Christina März und sagt abschließend: „Die Dachflächen in unserer Stadt – und hier schon allein die kommunalen Dächer – bieten ein riesiges Potenzial für die Energieerzeugung, das wir einfach stärker nutzen müssen. Mit der Stadtwerke-Tochter LKE und der LWB haben wir gleich zwei Unternehmen, die den Ausbau auch von bestehenden Dachflächen vorantreiben. Die LKE arbeitet dabei nicht nur für die Kommune, sondern bietet ihre Leistungen auch am freien Markt an, während die LWB vor allem ihren eigenen Bestand in den Fokus nimmt. Beide machen das mit Erfolg. Es ist gut, dass wir diese Unternehmen in kommunaler Hand haben.“

Die SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat begrüßt das Maßnahmenpaket des Bundesbauministeriums vom gestrigen Wohnungsbaugipfel.

„Die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine der drängendsten sozialen Aufgaben in unserer Gesellschaft. Die aktuelle Abkühlung der Baukonjunktur darf nicht dazu führen, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nicht gedeckt wird und langfristige Zukunftsinvestitionen für klimagerechtes Wohnen gehemmt werden. Es ist gut und richtig, dass die Bundesbauministerin Impulse setzt, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten. Ob die vorgestellten Impulse ausreichen oder gegebenenfalls noch erweitert werden müssen, soll und muss natürlich die Bundesregierung regelmäßig in Zusammenarbeit mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft überprüfen“, erklärt Anja Feichtinger, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion.

Feichtinger weiter: „Um jetzt Impulse für den Wohnungsbau zu setzen, brauchen wir eine attraktive Neubau-Förderkulisse, die effizient und technologieoffen gestaltet ist. Wir benötigen neue zielgruppenorientierte Förderprogramme – z.B. für junge Leute, Azubis/Studenten, Fachkräfte, ältere Menschen. Und wir brauchen verbesserte Förderbedingungen für die Sanierung, da für einen Großteil der Wohnungen, die in den 90er und Zweitausenderjahren saniert wurden, in Kürze eine erneute Sanierung bzw. Teilsanierung ansteht.“

Anja Feichtinger

 „Die Reduzierung der ökologischen Anforderungen und die Ausreichung von Fördermitteln auch unterhalb des Effizienzhaus 40-Standards ist geboten. Gleichzeitig sollten verstärkt auch neue Technologien, wie nachhaltige Baustoffe, Maßnahmen zur CO2-Reduktion gefördert werden. Das 14 Punkte umfassende Maßnahmenpaket des Wohnungsbaugipfels zeigt in die richtige Richtung. Insbesondere die Maßnahmen sozialer Wohnungsbau, vereinfachtes Bauen und digitale Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen uns am Herzen. Kritisch könnte es bei den Baugenehmigungen werden, da noch keine digitalen Standards vorliegen. Hier braucht es auch Unterstützung durch den Bund, der ein standardisiertes Verfahren vorgibt“, fordert Feichtinger abschließend.

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat u.a. vorgeschlagen, den Ländern im Zeitraum von 2022 bis 2027 Programmmittel in Höhe von insgesamt 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Jeder Euro des Bundes wird aktuell durch rund 1,50 Euro der Länder kofinanziert. Bei Fortführung dieser bisherigen Komplementärfinanzierung stehen damit gesamtstaatlich rd. 45 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau bis 2027 zur Verfügung. Bund und Länder übernehmen damit weiterhin gemeinsam Verantwortung.

Bauen muss zukünftig einfacher, schneller und günstiger werden. Dazu soll das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird – in Absprache mit den Partnern des Bündnisses – eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.

Planen und Genehmigen muss deutlich schneller werden. In den vergangenen eineinhalb Jahren hat die Bundesregierung mehrere Gesetzespakete auf den Weg gebracht, mit denen der Wohnungsbau spürbar beschleunigt werden konnte. Durch die Digitalisierungsnovelle des BauGB konnten die Genehmigungsfristen für Bauleitpläne von bisher 3 auf 1 Monaten verkürzt werden. Die Geschwindigkeit muss weiter erhöht, Aktenberge in den Bauämtern reduziert werden. Mit den 16 Ländern wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ abschließen. Die Länder planen bereits jetzt, zur nächsten Fachkonferenz im November 2023 u.a. folgende Änderungen in den Landesbauordnungen vorzunehmen:

– Einmal bereits in einem Land erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen erhalten bundesweit Gültigkeit und werden uneingeschränkt gegenseitig anerkannt.

– Die Dauer von allen Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau wird zeitlich begrenzt. Es wird befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von 3 Monaten eingeführt.

– Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschl. die Errichtung von Dachgauben werden zukünftig unter bestimmten Bedingungen in allen Landesbauordnungen genehmigungsfrei sein.

– Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen werden in allen Landesbauordnungen vereinheitlicht, verbunden mit dem Ziel, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.

Polizeidirektion Leipzig bei Verkehrskontrollen nachlässig – Polizeichef muss umsteuern – Auch Stadtverwaltung hinkt bei Stellenbesetzung und Beschaffung von Messgeräten im Ordnungsamt hinterher

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat Christopher Zenker ist erschüttert über die von der Polizeidirektion Leipzig veröffentlichen Unfallzahlen in und um Leipzig: „25 Menschen sind auf den Straßen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig im ersten Halbjahr 2023 umgekommen. Das sind 25 Menschenleben zu viel. Die Zahl der Verkehrstoten hat sich damit innerhalb eines Jahrs fast verdoppelt.“ Hauptursachen für die Unfälle sind laut Polizeidirektion Leipzig vor allem zu hohe Geschwindigkeiten und Missachtung der Vorfahrt.

„Es wäre grob fahrlässig angesichts dieser katastrophalen Entwicklung einfach zur Tagesordnung überzugehen. Das Polizeipräsidium muss umsteuern und seinen Wort Taten folgen lassen. Wir müssen Vision Zero, also null Verkehrstote als Ziel haben. Aktuell ist es jedoch so, dass die Polizeidirektion Leipzig Schlusslicht bei Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsüberwachungen ist. In keiner Region ist es unwahrscheinlicher betrunken oder mit anderen Drogen am Steuer erwischt zu werden. Auch bei Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizeidirektion Leipzig Schlusslicht bei der Verkehrsüberwachung unter allen sächsischen Polizeidirektionen. Im ersten Quartal 2023 wurden pro 1.000 Einwohner durch die Polizeidirektion Leipzig gerade mal neun Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, während es zum Vergleich in Görlitz 23 waren“, so Zenker.

Antworten des Sächsischen Innenministers im Sächsischen Landtag belegen, dass die Polizeidirektion Leipzig seit Jahren die geringste Kontrolltätigkeit im Verkehr in Sachsen leistet. So wurden im ersten
Halbjahr 2023 durch die Polizeidirektion Leipzig nur 24.189 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, während es in Dresden 41.111 waren, selbst in Görlitz waren es mit 25.512 festgestellten
Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr. Durchschnittlich wurden in Leipzig im ersten Halbjahr bei rund 1 Million Einwohnern und fast 600.000 zugelassenen Fahrzeugen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig pro Tag 281 Fahrzeuge angehalten, im Bereich der Polizeidirektion Chemnitz waren es im gleichen Zeitraum 452. „Aber auch die Stadtverwaltung hinkt hinterher. Offene Stellen im Ordnungsamt zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind unbesetzt, von den neu durch den Haushalt beschlossenen Stellen ganz zu schweigen. Zugeparkte Gehwegnasen, Kreuzungsbereiche und Radwege gefährden unnötig Menschen, da sie dazu führen, dass Straßen nicht einsehbar sind oder ausgewichen werden muss. Auch die Beschaffung mobiler Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung geht zu langsam, wie die jüngste Anfrage der SPD zur letzten Ratsversammlung gezeigt hat. Grundsätzlich ist jede einzelne und jeder einzelne – unabhängig mit welchem Verkehrsmittel sie oder er unterwegs ist – aufgefordert, mit seinem Verhalten im Straßenverkehr für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Schließlich gilt Paragraf 1 der StVO – gegenseitige Rücksichtnahme – weiterhin für alle und muss wieder mehr in den Fokus ALLER Verkehrsteilnehmer rücken“, fordert Andreas Geisler, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Andreas Geisler
Christopher Zenker