Schlagwortarchiv für: Leipzig

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. sich gegenüber dem Staatsministerium des Innern für den Erhalt der Polizeifachschule Leipzig sowie für notwendige Investition in ihre Sanierung und ihren weiteren Aufbau einzusetzen.
     
  2. dem Staatsministerium des Inneren die Unterstützung der Stadt Leipzig bei der Suche nach geeigneten Liegenschaften bzw. Grundstücken im Umfeld der Dübener Landstraße 4, die mögliche Ausbaukapazitäten darstellen können, anzubieten.

Begründung:

Das Staatsministerium des Innern gab im September bekannt, dass es Pläne gibt, nicht alle drei bisherigen Standorte der polizeilichen Ausbildung im Freistaat Sachsen zu erhalten. Der Standort Leipzig soll geschlossen werden, weil er nach Aussagen des Innenministeriums die schlechtesten Ausbildungsbedingungen bieten würde.

Die Zahlen an Bewerberinnen und Bewerbern sprechen jedoch deutlich für den Erhalt des Standortes Leipzig. Von den 550 Polizeianwärterinnen und -anwärtern, die im letzten Ausbildungsgang eingestellt wurden, wollten 222 ihre Ausbildung in Leipzig absolvieren. Es stehen hier jedoch nur 100 Plätze zu Verfügung. Dies spricht neben dem Erhalt auch für einen weiteren Ausbau der Fachschule in Leipzig.

Der Standort Leipzig zieht zudem auch Bewerberinnen und Bewerber aus ganz Mitteldeutschland an, was bei einem alleinigen Standort in Schneeberg fraglich wäre. Unsere Stadt ist zugleich als wachsende Großstadt von besonderen sozialen Herausforderungen und auch Kriminalitätsphänomen betroffen. Die Stadt Leipzig würde davon profitieren, wenn die Anwärterinnen und Anwärter nach ihrer Ausbildung auch weiterhin im Bereich der Polizeidirektion Leipzig eingesetzt werden würden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung prüft und unterbreitet zur nächsten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung einen Vorschlag, wie die Satzung um eine Reinigungsklasse für Fahrradstraßen und Radwege abseits von Straßen und Gehwegen erweitert werden kann.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier.

Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es ernstzunehmende Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf die Fortführung des Teilhabechancengesetzes in Leipzig und damit auch auf die Bibliotheksentwicklungsplanung haben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Auswirkung hat die beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes auf die Leipziger Fortführung des Teilhabechancengesetzes und die bis zu 450 Stellen im Bereich des § 16 i (siehe Nr. VI-A-06365-NF-02-Ifo-01).
     
  2. Kürzungen beim Teilhabechancengesetzt würden sich maßgeblich auf die Stellen(nach)besetzungen in den Leseräumen und Schulbibliotheken auswirken. Sieht die Stadt Leipzig dieses Problem auch?

    a) Wenn ja: Wie soll darauf reagiert werden und welche Gegensteuerungsmaßnahmen haben die Mitglieder in der Trägerversammlung, deren Vorsitz die Stadt Leipzig innehat, bereits mit welchem Ergebnis unternommen?

    b) Wenn nein: Woraus leitet sich diese Ansicht ab?
     
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, sich beispielsweise über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass es keine Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt und im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gibt?
     
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, dass über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig entsprechende Regelungen gefunden werden, die bis zu 450 Stellen, davon 199 in kommunaler Trägerschaft der öffentlich geförderten Beschäftigung, ggf. mit analogen Förderinstrumenten auch über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und ggf. nachzubesetzen?
     
  5. Welche Auswirkungen haben mögliche Stellenstreichungen auf die beschlossene Schulbibliotheksentwicklungskonzeption und welche Leseräume und/oder Schulbibliotheken müssten geschlossen werden?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe für die Jahre 2023 bis 2026 liegt vor und unsere Fraktion ist erfreut darüber, wie differenziert die Verwaltung die Anliegen der verschiedenen Träger versucht umzusetzen. Denn Wohnungsnotfallhilfe ist deutlich mehr als das Bereitstellen von Notschlafstellen. Der Fachplan Wohnungsnotfallhilfe enthält präventive Maßnahmen, ebenso wie Angebote zur Notversorgung, darunter die Notunterbringung, die aber eben nur ein Baustein ist und auch Maßnahmen zur Nachsorge. Man merkt diesem Fachplan auch an, dass er mit den Akteuren bis hin zu direkt Betroffenen erstellt wurde. Der herausstechende Erfolg des letzten Fachplans ist sicher das Projekt „Eigene Wohnung“ zur Erprobung des Housing-First-Ansatzes, bei dem der Hilfeansatz zunächst tatsächlich über die Wohnung erfolgen soll und anschließenden die anderen Bedarfe / Probleme angegangen werden.

Durch die Einbindung der verschiedenen Akteure kristallisierte sich heraus, dass manche Ansätze des bisherigen Fachplanes Wohnungsnotfallhilfe überarbeitet werden müssen. Die vorgelegten Maßnahmen versuchen von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen – immer mehr Familien und junge Menschen gehören inzwischen leider zu dieser Gruppe – noch frühzeitiger zu erreichen, bei der Notversorgung und Krisenintervention noch differenzierter auf die Bedürfnisse einzelner Gruppen einzugehen und bei der Nachsorge mehr Möglichkeiten zu schaffen für die dauerhafte Wiedereingliederung der nun nicht mehr obdachlosen Menschen. Zudem sollen alle Betroffenen – Stichwort Qualitätssicherung – regelmäßig die Möglichkeit haben, in ihren Belangen und Sorgen gehört zu werden.

Es ist leider davon auszugehen, dass drohende bzw. Wohnungslosigkeit ein Problem ist, was zunimmt, da Mieten weiter steigen, parallel die sogenannte zweite Miete – Nebenkosten – und der Zuzug und damit die Konkurrenz um Wohnraum weiter anhält. Wir sind daher froh, dass wir um Frau Kador-Probst und Herrn Hübner so ein starkes Team haben, was auch immer für neue Ideen und Ansätze offen ist. Sei es die ganztägige Öffnung von Einrichtungen oder wie bereits umgesetzt der Housing-First Ansatz oder Angebote für Obdachlose mit Tieren.

Alle Maßnahmen können aber nur im Rahmen des Möglichen geschehen: Der Wohnungsmarkt und die finanzielle Lage lassen eben nur einen gewissen Spielraum zu. Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Fachplan zu.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt ergänzt:
 

BP 1: Der SBB Nordwest wird zusätzlich am Runden Tisch beteiligt, da Konzerte im Haus Auensee – genauso wie Veranstaltungen im Stadion und in der Arena – regelmäßig überregionalen Besucherverkehr anziehen.

Neuer BP 7: Über die Zwischenstände und Ergebnisse des Runden Tisches wird regelmäßig im FA UKO informiert.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir leben in krisenhaften Zeiten. Der letzte Doppelhaushalt wurde in der Hochphase der Corona-Pandemie aufgestellt, diesen Haushalt verabschieden wir, während Putins Russland versucht, die Ukraine auszulöschen und mutige Ukrainerinnen und Ukrainer nicht nur ihre Freiheit, sondern auch unsere Werte verteidigen. Für alle hat das weitreichende Auswirkungen.

Die Corona-Pandemie ging rückblickend wirtschaftlich glimpflich ab, weil unsere Wirtschaft, auch durch staatliche Hilfen, robust ist. Während die Gewerbesteuereinnahmen zuletzt gut waren, merken wir bereits jetzt, wie schwer uns die Auswirkungen des Krieges treffen werden: Einbrechendes Wirtschaftswachstum, hohe Inflation, explodierende Energiepreise, hohe Fluchtbewegungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Es stellt sich mit diesem Haushalt erneut die Frage: Wie gehen wir damit um? Stecken wir den Kopf in den Sand, zeigen keinen Gestaltungswillen und versuchen über Kürzungen die Lage zu meistern? Oder verteilen wir mit vollen Händen Geld, von dem wir wissen, dass wir es nicht haben? Beide Varianten haben wir hier im Rat, beide Varianten halten meine Fraktion und ich für falsch. Hinzu kommt noch eine Fraktion, die mit ihren Anträgen ihrer Ideologie frönt, man könnte sie auch als Wiederkäuer-Fraktion bezeichnen, denn gefühlt die Hälfte der Anträge wurde fast wortgleich zum letzten Doppelhaushalt schon gestellt.

Für uns gilt, dass der Staat – also in dem Fall wir als Kommune – eine Krise nicht befeuern darf, indem er kürzt. Vielmehr muss Bewährtes erhalten und in die Zukunft investiert werden – aber maßvoll, denn wir dürfen die Augen nicht davor verschließen, dass schwere Zeiten bevorstehen. Dieser Maxime folgen unsere Vorschläge für den kommenden Haushalt.

Auch der Bund handelt im Grunde nach dem Prinzip, die Krise nicht zu verschärfen, indem er  vor allem mit den Bremsen für Gas, Strom und Wärme unterstützt. Wahrscheinlich bewahrt uns das vor den schlimmsten Szenarien, uns als Kommune, aber auch Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger. Auch das Land, insbesondere durch die Verhandlungen der Fraktionen, legt gegenüber dem ersten Entwurf zum Haushalt nach. Dadurch können wir in Leipzig wohl  knapp 150 Mio. Euro mehr an Zuweisungen erwarten als bisher vorgesehen.

Meine Damen und Herren,

unsere Anträge haben drei Schwerpunkte: Den sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken sowie die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig gestalten.

Wir haben erlebt, dass sich ein kleiner Teil unserer Gesellschaft im Laufe der Corona-Pandemie in Verschwörungserzählungen verloren hat und aller möglicher Unsinn als “die Wahrheit” dargestellt wird. Auch die Unsicherheiten, die durch den russischen Angriffskrieg und die damit verbundenen Fragen, wie sich der Wohlstand in unserer Gesellschaft entwickeln wird, haben einen Einfluss auf die Bindekräfte unserer Gesellschaft. Auch wenn ein Großteil dieser Fragen sich nicht auf kommunaler Ebene klären lässt, muss die Stadt jedoch ihren Teil dazu beitragen, der Kit für den Zusammenhalt zu sein.

Für uns heißt das unter anderem, dass wir Vereine und Verbände, sei es im Sozialen, im Jugend- oder Gesundheitsbereich, sowie im Sport und der Kultur, nicht im Regen stehen lassen. Denn sie sorgen für unseren Zusammenhalt. Wir setzen daher auf  eine Sonderdynamisierung der Vereinsförderung für 2023 und 2024 sowie einen Notfallfonds, um damit Risiken der Krise abfedern bzw. auffangen zu können. Einen weiteren Ausbau der Angebote in den kommenden zwei Jahren halten wir dagegen für kaum möglich. Es geht also darum, gewachsene und bewährte Angebote nicht wegbrechen zu lassen.

In kleinen Schritten werden wir dennoch Schul- und Kitasozialarbeit ausbauen sowie Kinder- und Familienzentren entwickeln, denn durch Sozialarbeit haben junge Menschen, Eltern und andere Bezugspersonen Ansprechpartner, die bei der Lösung von Problemen unterstützen können, aber auch präventive Angebote vorhalten.

Uns ist auch wichtig, in Stadtteilen, den sogenannten Aufmerksamkeitsgebieten, wie Lößnig, Möckern und Gohlis-Nord, das Quartiersmanagement aufzubauen, um den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt zu stärken.

Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt des sozialen Zusammenhalts ist das reibungslose Funktionieren von Behörden. Gerade jetzt, wo wir aufgrund von Änderungen in der Sozialgesetzgebung davon ausgehen können, dass die Zahl der Anträge, z.B. auf Wohngeld oder Bürgergeld, steigen wird, muss die Verwaltung diese zügig bearbeiten und entscheiden können. Die Antragsteller sind auf diese Gelder angewiesen. Dafür ist es notwendig, sowohl die digitalen Strukturen zu verstärken als auch personell vorzusorgen. Wir schlagen deshalb einen Risikovorsorgefonds vor, der es der Verwaltung ermöglichen soll, schnell zu reagieren. Schließlich haben wir in den vergangenen Monaten, als es  zahlreiche ukrainische Geflüchtete zu registrieren galt und Personal umgesetzt werden musste, die Erfahrung gemacht, dass die Verwaltung schnell an ihre personellen Grenzen kommt. Es geht darum, Pflichtaufgaben so abzuwickeln, wie es notwendig ist. Sei es beim Wohn- , Eltern- oder Blindengeld, bei der Bearbeitung von Bauanträgen oder beim Beantragen eines neuen Personalausweises. Selbiges gilt auch für die Ausländerbehörde, die allerdings seit vielen Jahren chronisch unterbesetzt ist. Dadurch müssen Menschen, die bereits in der Gesellschaft und im Arbeitsmarkt integriert sind, jahrelang auf ihre Einbürgerung warten. Wenn die Stadtpolitik der Kit der Gesellschaft ist, sollten wir Menschen mit Migrationshintergrund nicht wie Menschen zweiter Klasse behandeln, in keinem Amt dauert die Bearbeitung von Anträgen so lange.

Wie flexibel die Verwaltung auf Krisen reagiert, spielt auch bei der Stärkung der Wirtschaft ein zentrale Rolle:

Die bessere Personalausstattung der Stadt, das Voranbringen einer medienbruchfreien Bearbeitung von Anträgen und das weiterhin hohe Investitionsvolumen, um Planungen und deren Umsetzung voranzutreiben, sind wichtige Botschaften – vor allem auch für die lokale Wirtschaft. Wir wissen, dass aufgrund gestiegener Energiepreise nicht wenige private Investitionsvorhaben zurückgestellt sind und insbesondere die Bauwirtschaft deshalb in Sorge ist. Für die Stadt bedeutet dies umgekehrt auch die Chance, wieder mehr Angebote für ihre Bauvorhaben zu bekommen, um damit auch die lokale Bauwirtschaft zu stärken.

Wir werden darüber hinaus die Entwicklung der lokalen Wirtschaft vor dem Hintergrund der rasant steigenden Energiepreise und der allgemeinen Inflation sehr genau beobachten. In erster Linie sehen wir hier zwar Bund und  Land in der Pflicht, außergewöhnliche Härten und existenzbedrohende Belastungen abzufedern. Aber wir sind bereit und willens, unterjährig auf besondere Herausforderungen zu reagieren, wenn dies zum Schutz unserer lokalen Wirtschaft nötig ist. Unterjährig deshalb, weil es aus unserer Sicht keinen Sinn macht, den Haushalt künstlich aufzublähen und die Genehmigungsfähigkeit zu gefährden, um kommunale Mittel einzuplanen, die wir hoffentlich nie brauchen werden. Aber wir betonen bereits jetzt deutlich den Willen dazu. Erfolgreiche Beispiele dafür gab es schon in der Vergangenheit mit unserem Antrag zu Wachstum und Wertschöpfung in der Pandemie, der ebenfalls im Laufe der Haushaltsjahre erhebliche Summen für die Zukunftsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen in unserer Stadt bereitstellte.

Die Verkehrswende ist ein zentraler Baustein zum Ziel der Klimaneutralität bis 2040. Eine klimafreundliche Stadt muss eine Verkehrspolitik betreiben, die eine Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen ermöglicht. Während das 49 Euro Ticket dem Nah- und Regionalverkehr neuen Schwung verleihen wird und die investiven Baumaßnahmen im Leipziger ÖPNV, die geplant und realistisch umsetzbar sind, finanziell weitestgehend gesichert sind, ist in den anderen Bereichen des Umweltverbundes noch deutlich Luft. Bei der Radverkehrsinfrastruktur wissen wir leider bis heute nicht, was geplant ist, denn eine Antwort haben wir auf unsere Anfrage im Rat nicht bekommen. Wir müssen also vom schlimmsten Fall ausgehen, dass schlicht nichts passiert. Schlecht ist es auch um die Intermodalität bestellt, die es den Menschen ermöglicht, unkompliziert und wohnortnah die unterschiedlichen Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu nutzen. Dafür müssen Mobilitätsstationen weiter ausgebaut werden.

Neben dem Ziel der Klimaneutralität müssen wir unsere Stadt auch auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten. Wir schlagen dafür die Schaffung eines Forst- und eines Wasserbauhofs vor, um die zahlreichen Biotope in unserer Stadt besser zu pflegen und auf klimabedingte Wetterveränderungen wie Starkregen oder Orkane schnell reagieren zu können.

Meine Damen und Herren,

wir folgen den Zielen: Sozialen Zusammenhalt sichern, Wirtschaft stärken sowie die Klima- und Verkehrspolitik zukunftsfähig gestalten.

Wir werden Bewährtes erhalten und in die Zukunft investieren – und zwar mit Augenmaß. Die großen Sprünge, die wir ohne den Angriff Russlands auf die Ukraine vielleicht hätten machen können, müssen ausbleiben. Unsere Haushaltsanträge haben daher auch gut ein Drittel geringeres Volumen als noch 2021. Dennoch halten wir die letzten Zeichen aus Bund, Land und auch die Schätzungen für den Anteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für vielversprechend. Die Energiebremse des Bundes wird auch uns entlasten. Das Land stellt mehr für Schulen, Kitas und Kultur bereit, was unsere Kasse ebenfalls entlastet. Diese Punkte stimmen uns, trotz der vorhandenen deutlichen Risiken im kommunalen Haushalt, zuversichtlich, mit moderaten Erhöhungen zukunftsfest zu bleiben, in dem wir Gewachsenes erhalten, die Wirtschaft stärken und den Wandel gestalten.


Die Aufzeichnung der Haushaltsrede aus der Ratsversammlung am 9. November 2022
können Sie sich hier ansehen.


Unsere Anträge zum Doppelhaushalt 2023/24 finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Ortschaften den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, welche Fest- oder Marktplätze der eingemeindeten Ortsteile überarbeitet, entsprechend saniert und damit an die Bedürfnisse der heutigen Zeit angepasst werden müssen. Von diesem Bedarf werden die Umsetzungsschritte abgeleitet. Die Ortschaftsräte werden aktiv in den Prozess einbezogen. Eine Konzeption soll bis Ende 2023 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Begründung:

Mit dieser NF wird der VSP übernommen mit den o.g. Ergänzungen hinsichtlich Einbeziehung Ortschaftsräte und Erstellung Konzeption.

22 Jahre nach der Eingemeindung sind viele Markt- und Festplätze in den früher eigenständigen Kommunen nicht mehr zeitgemäß. Um die Lebensqualität in den Ortsteilen am Rand der Stadt zu erhöhen, sollen diese Flächen perspektivisch saniert werden, um sie technisch auf die Höhe der Zeit zu bringen und an die Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. Über ein gesondertes Programm soll hierbei sichergestellt werden, dass mindestens ein Fest- oder Marktplatz in einem der Ende der 1990er-/Anfang der 2000er-Jahre eingemeindeten Ortsteile pro Jahr saniert wird. Die Ausstattung der Plätze soll möglichst vergleichbar sein, um den künftigen Wartung- und Pflegeaufwand zu verringern.

Ferner soll darauf geachtet werden, dass für die Umgestaltung der Fest- und Marktplätze keine Architekten eingebunden oder die Verträge so gestaltet werden, dass Anpassungen an sicher verändernde Bedürfnisse zeitnah möglich wären.