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Christian Schulze

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnnen und Kollegen,
sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Angehörigeninitiative,

die nicht zu vermeidende Schließung des Wachkomaheims im Eigenbetrieb des „St. Georg“ Leipzig ist vor allem für die Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen eine enorme emotionale Herausforderung. Wie groß diese Herausforderung ist, zeigt sich vor allem an dem großen Engagement, dass die Angehörigeninitiative aufgebracht hat.  Ihnen ging und geht es einzig und allein darum, ihre Angehörigen auch weiter in einer guten Einrichtung versorgt zu wissen. Dieses Engagement hatte Erfolg, wie der heute vorliegende Verwaltungsstandpunkt zeigt. In den vergangenen Monaten gab es zahlreiche Gespräche und Termine zwischen Verwaltung, verschiedenen Stadträtinnen und Stadträten, dem Geschäftsführer der städtischen Altenhilfe und natürlich dem St. Georg.  Dazwischen intervenierte immer wieder die Angehörigeninitiative, weil sie verständlicherweise das Maximum an optimaler Versorgung für ihre Angehörigen haben wollte.  Dieses Ziel hat die Angehörigeninitiative mit dem vorliegenden Verwaltungsstandpunkt erreicht. Mich ärgert, dass die Grünen durch Ihre Ergänzungen jetzt den Eindruck erwecken wollen, an der Spitze der Bewegung gestanden zu haben. Sie werden sich wundern, denn die meisten wissen, dass Dr. Külow nicht mein politischer Freund ist. Er hat allerdings, und das muss man m.E. dann auch anerkennen, den meisten Aufwand getrieben, die Kommunikation zwischen allen Beteiligten voranzutreiben.

Bedauerlicherweise beschreibt der Änderungsantrag der Grünen schlichtweg bereits genau das, was vereinbart ist und schon läuft. Oder anders gesagt: der Änderungsantrag der Grünen ist vollkommen überflüssig, denn Verwaltungshandeln muss nicht extra abgestimmt werden. Wir stimmen ausdrücklich für den originalen Verwaltungsstandpunkt.

Vom 20. Mai bis 31. August 2022 konnten sich die Leipzigerinnen und Leipziger die Reparatur von Elektro-Haushaltsgeräten und Handys mit maximal 100 Euro und die Reparatur von Fahrrädern, sowie Leder- und Textilwaren mit max. 50 Euro in den beteiligten Firmen im Leipziger Osten bezuschussen lassen.

Mit dem Reparaturbonus starteten die Stadtreinigung Leipzig gemeinsam mit dem Sächsischen Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft ein Pilotprojekt, um Reparaturleistungen wieder attraktiver zu machen. Denn wer repariert, statt neu zu kaufen, vermeidet Abfälle, spart Ressourcen und trägt damit zum Schutz der Umwelt bei.

Wir fragen an:

1. Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

2. Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

3. Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort der Verwaltung

1.) Wann soll die wissenschaftliche Auswertung des Pilotprojektes abgeschlossen sein?

Antwort:

Die wissenschaftliche Auswertung des geförderten Pilotprojektes ist abgeschlossen und dem LfULG (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) als vom fördermittelgebenden SMEKUL (Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft) beauftragtem Amt zur Sichtung und weiteren Veranlassung fristgerecht übergeben worden.

2.) Wie schätzt die Verwaltung die Chancen ein, dass ein solcher Reparaturbonus dauerhaft und möglichst für das ganze Stadtgebiet etabliert werden kann?

Antwort:

Die Realisierungschancen für einen sächsischen Reparaturbonus kann durch die Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

3.) Gibt es bereits Gespräche mit der Landesregierung hinsichtlich einer verstetigten finanziellen Unterstützung adäquat zum Freistaat Thüringen?

Antwort:

Nein.

Das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 ist zumindest vom Titel zeitlich abgelaufen und muss fortgeschrieben werden.

Auf unsere Anfrage vom Februar 2021 teilte die Verwaltung mit, dass sich „die Vorlage zum „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2020 – 2024“ (VII-DS-02004) im Verwaltungsverfahren befindet. Eine Bestätigung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wird Ende März 2021 erwartet und geht danach in die Gremienbeteiligung und zur Beschlussfassung in den Stadtrat.“

Nach unserem Kenntnisstand wurde die Vorlage bisher nicht in die Gremienbeteiligung und zur Diskussion und Beschlussfassung an den Stadtrat übergeben.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Übergabe des überarbeiteten Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau an den Stadtrat?
  2. Mit welchen Prioritätenlisten arbeitet die Verwaltung derzeit im Bereich Investitionen im Straßen- und Brückenbau?
  3. Wie erfolgt die Erstellung der Prioritätenlisten im Bereich Straßen und Brücken, sowie Rad- und Fußwege? Welche fachlichen Kriterien sind für die Priorisierung der Maßnahmen entscheidend? Gibt es neben fachlichen auch stadtteilbezogene Bewertungen?

Antwort der Verwaltung

Das „Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020“ (Vorlage RBV-1774/13 vom 18.09.2013) war auf den Zeitraum bis Ende 2020 ausgelegt und sollte nachfolgend für einen neuen Zeitraum fortgeschrieben werden. Diese Fortschreibung war als eigenständige Vorlage „Fachplanung für die mittelfristige Realisierung der Verkehrsinfrastruktur“ geplant und in Arbeit, darauf bezog sich auch die im Februar 2021 gegebene Antwort.

Da mit dem Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie (VII-DS-00547-NF-01) mittlerweile ein Instrument etabliert ist, dass (auch) für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur zur zentralen Steuerung dient und das regelmäßig fortgeschrieben wird, soll die Fachplanung nun in die Fortschreibung des Rahmenplans einfließen, um keine parallelen Dokumente mehr zu führen, die immer auch einen unterschiedlichen Aktualisierungsstand haben. Derzeit befindet sich als Abschluss des separaten Mittelfristprogramms die Vorlage „Evaluierung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau 2013- 2020“ (VII-IfO-07197) im Verfahren, das dem Stadtrat nach der Bestätigung in der DB OBM zugeht.

Im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie werden derzeit die Prioritätenlisten der Anlagen des alten Mittelfristigen Straßen- und Brückenbauprogramms 2013 – 2020 aktualisiert und fortgeschrieben bzw. neu aufgestellt und teilweise neuen Kriterien unterzogen. Da hierfür ein wesentlich höherer Bearbeitungsaufwand erforderlich ist, kann noch keine klare Terminierung der Übergabe der Fortschreibung erfolgen.

Da, wie auch die o.g. Evaluation darstellen wird, das bisherige Mittelfristprogramm noch eine Vielzahl bisher nicht abgearbeiteter Maßnahmen enthält, können und werden diese Prioritätenlisten derzeit weiter verwendet, ergänzt um Notwendigkeiten die sich z.B. aus dem Infrastrukturprogramm zur Gleisaufweitung für den Einsatz breiterer Straßenbahnen und diversen Stadtratsaufträgen ergeben.

  1. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der Freiplätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  2. Wie hat sich der Anteil (gesamt und relativ) der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  3. Wie hat sich der Anteil der ermäßigten Plätze in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  4. Wie hat sich der Anteil von Betreuungsverträgen in den vergangenen fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Verträge mit unter 7, 7, 8, 9, und über 9 Stunden Betreuungszeit nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  5. Wie hat sich der Anteil von Integrationskindern in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  6. Wie hat sich der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund in Kindertagesstätten in Leipzig in den letzten fünf Jahren inkl. aktueller Stand 2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)
     
  7. Wie hat sich der Anteil von ukrainischen Kindern in Kindertagesstätten in Leipzig im Jahresvergleich 2021/2022 entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahresscheiben, Stadtbezirken sowie nach kommunalen Kindertagesstätten, Kindertagesstätten in freier Trägerschaft und bei Kindertagesstätten kommunaler Eigenbetriebe.)

Antwort der Verwaltung

Fehlt bislang…

In der heutigen Zeit, in der wir mit vielen Krisen – Hungersnöte, Kriege, Fluchtbewegungen, Pandemie, Energiemangel – leben müssen, brennt der Klimawandel mehr denn je unter den Nägeln. Nicht neu ist, dass die Welt langfristig geschützt werden muss. Die Senkung der CO2-Emmissionen, der Ausbau von erneuerbaren Energien sowie der Kohleausstieg sind Bausteine für die Änderung unserer Lebensweise. Der Weg, den die Bundesrepublik hin zu einer klimaneutralen Lebensweise gehen muss, ist im Klimaschutzprogramm 2030 vorgezeichnet. Dabei müssen viele Bereiche des Lebens und der Wirtschaft neu gestaltet werden, wie Landwirtschaft und Verkehr, Bauen und Heizen sowie Industrie und Energieversorgung.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

„Die Folgen des Klimawandels machen sich in Landwirtschaft und Natur bemerkbar. Wir sehen in den letzten Jahren staubtrockene Ackerflächen, Not- bzw. Missernten, Flussläufe mit Niedrigwasser verbunden und  Starkregen mit Überschwemmungen. Wir stehen – nicht nur in Leipzig – vor der Aufgabe, eine große Bandbreite unterschiedlichster Herausforderungen gleichzeitig meistern zu müssen und vielfältigsten sozialen sowie ökonomischen Ansprüchen gerecht zu werden“, so der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Leipziger Stadtrat, Prof. Dr. Getu Abraham.

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist es deshalb vor allem wichtig, gemeinsam Wege zu finden, mit denen einerseits das Klima sowie die Umwelt geschont werden können. Andererseits haben auch die sozialen Prämissen, wie Bezahlbarkeit, Zugangsgerechtigkeit für alle eine eben solche Bedeutung wie eine starke Wirtschaft, durch die der Wohlstand unserer Gesellschaft entsteht. Die konkreten Ergebnisse der Leipziger Klimapolitik sind jedoch auch stark von den übergeordneten Ebenen des Bundes und des Freistaats Sachsen abhängig. Umfangreiche Subventionen für den Einsatz erneuerbarer Energien, die steuerliche Begünstigung von energetischen Sanierungen oder eine CO2-Bepreisung müssen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und umsetzbar sein.

Andreas Geisler

„Vor dem Hintergrund der angestrebten Zielsetzungen sollte das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 der Stadt Leipzig ein essentieller Beitrag dazu sein, um lokal vor Ort der bestehenden globalen Herausforderung zu begegnen. Doch leider ist das vorgelegte EKSP-Papier ohne große Ambitionen. Pläne werden zwar benannt, liegen aber aktuell nicht vor. Die Grundlagen sind also nicht überall geschaffen, die Verwaltung zeigt keinen Mut. Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb dafür aus, die Vorlage zum Energie- und Klimaschutzprogramm von der Tagesordnung der morgigen Ratsversammlung abzusetzen. Wir wollen damit erreichen, dass die Stadtverwaltung sich die Zeit nimmt, das Programm nachzubessern, um die Bürgerschaft besser mitzunehmen, Dinge klarer auszusprechen sowie eine breite Mehrheit und Zustimmung im Rat und der Gesellschaft zu ermöglichen“, kritisiert Stadtrat Andreas Geisler.

Die SPD-Fraktion hat auch deshalb Änderungsanträge zu den Handlungsfeldern Mobilität, Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie, Nachhaltige Stadtentwicklung, Kommunikation und Kooperation und Ver- und Entsorgung ins Verfahren gegeben.Dabei geht es unter anderem um ein Vorantreiben der Verkehrswende, was beispielsweise über Mobilitätsstationen realisiert werden soll, die der Intermodalität, also dem möglichst reibungslosen Wechsel zwischen den verschiedenen Verkehrsarten, wie ÖPNV, Radverkehr oder Carsharing, Vorschub geben sollen. Es geht um Parkraumbewirtschaftungskonzepte in Gebieten mit hohem Parkdruck oder auch abschließbare Fahrradgaragen, um den Radverkehr noch attraktiver zu machen.

Im Rahmen der gesamtstädtischen Wärmestrategie soll im Rahmen der Maßnahmen zur Klimaanpassung die Planung und Realisierung eines Fernkältenetzes in Angriff genommen werden, um damit soziale Einrichtungen, Wohnungen oder Büros sparsamer und umweltfreundlicher klimatisieren zu können.

Analog zur Gründachstrategie soll die Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten in Betracht gezogen werden, um so auch die Wohnquartiere an die sich ändernden klimatischen Bedingungen anpassen zu können.

Außerdem möchte die SPD-Fraktion, ein neues Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung aufzustellen, wobei es auch um Fragen des Tierschutzes gehen soll. Dazu erklärt Andreas Geisler, der dem städtischen Tierschutzbeirat vorsitzt: „Nicht nur Menschen leiden unter den im Zuge des Klimawandels steigenden Temperaturen, sondern auch Haus- und Wildtiere, deren Lebensraum sich in der Stadt befindet. Allerdings finden diese Themen im Energie- und Klimaschutzprogramm keine Berücksichtigung. Das wollen wir ändern, um so das gesamte Spektrum zu behandeln.“


Die Anträge der SPD-Fraktion zum Energie- und Klimaschutzprogramm finden Sie hier:

Gemeinsame Medieninformation der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

In der Ratsversammlung am 12. Oktober soll über das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 für die Stadt Leipzig abgestimmt werden. Das Programm beschreibt mit konkreten Maßnahmen auf sieben Handlungsfeldern den Fahrplan für Leipzig auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt bis 2040.

Die Ratsfraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben ein umfangreiches Paket mit Änderungsanträgen vorgelegt, um die erarbeiteten Maßnahmen weiter zu unterfüttern. Angesichts der drohenden Klimakrise erscheinen die durch die Verwaltung erarbeiteten Maßnahmen an vielen Stellen noch immer zu wenig motiviert.

Jürgen Kasek, klima-, energie- und umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt: „Das Energie- und Klimaschutzprogramm muss insgesamt ambitionierter werden. Deshalb haben wir eine Reihe von Änderungsanträgen vorgelegt. Es muss deutlich werden, dass wir die Zukunftssicherung für kommende Generationen betreiben. Schlussendlich tragen wir damit dazu bei, dass Leipzig im Energiebereich autarker und somit krisenresilienter wird. Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Krisen müssen wir handeln.“

„Jahrelang haben Klimaschutzgegner in und außerhalb der Parlamente behauptet, dass die Energiewende und energetische Sanierungen vor allem für Menschen mit geringen Einkommen unerschwinglich seien. Jetzt sehen wir die katastrophalen Folgen dieser Politik“, ergänzt Michael Neuhaus, Sprecher für Umwelt der Fraktion DIE LINKE. Im Leipziger Stadtrat.

„Die fossilen Energien sind unbezahlbar und die erneuerbaren nicht ausreichend vorhanden. Viele Menschen mit Einkommen im niederen Sektor wohnen in schlecht gedämmten Häusern. Sie können heizen noch und nöcher. Wird sich deswegen irgendein Immobilienunternehmen an den Nebenkosten beteiligen? Wohl kaum. Guter Klimaschutz ist auch gute Sozialpolitik. Wir wollen deswegen ein EKSP auf den Weg bringen, dass für die Mehrheit der Menschen reale Verbesserungen bringt: mehr Mobilität, bezahlbare Energie und gut sanierte Wohnungen für alle.“

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

„Wir stehen – nicht nur in Leipzig – vor der Aufgabe, eine große Bandbreite unterschiedlicher Herausforderungen gleichzeitig meistern zu müssen und vielfältigen ökonomischen sowie sozialen Ansprüchen gerecht zu werden. Deshalb ist es uns vor allem wichtig, gemeinsam Wege zu finden, mit denen wir einerseits Klima und Umwelt schonen und andererseits die sozialen Prämissen der Bezahlbarkeit, der Zugangsgerechtigkeit für alle beachten sowie für eine starke Wirtschaft und für Wohlstand in unserer Gesellschaft sorgen.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Zielsetzungen kann das Energie- und Klimaschutzprogramm (EKSP) 2030 der Stadt Leipzig ein essentieller Beitrag sein, um lokal vor Ort der bestehenden globalen Herausforderung und zu begegnen. Allerdings ist die Leipziger Klimapolitik stark von den übergeordneten Ebenen des Bundes und des Landes Sachsen abhängig“,ergänzt Prof. Dr. Getu Abraham, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

  

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Ursprungsantrags wird wie folgt ersetzt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2023 in Zusammenarbeit mit der Leipziger Wasserwerken ein Gesamtbetrachtung zu erarbeiten, wie Hitzeinseln in der Stadt vermieden, tropische Nächte verhindert und städtische Bereiche abgekühlt werden können. Der Hitzeplan der Stadt Wien, „Cooles Wien“, soll hierbei als Orientierung dienen.
 

2. Eine Umrüstung bzw. Ergänzung der städtischen Unterflurhydranten zu sogenannten „Trinkhydranten“ nach Wiener Vorbild (Brunnhilde) ist in diesem Zusammenhang genauso zu prüfen wie eine Installation von Trinkbrunnen, Sprüh- bzw. Nebenduschen an öffentlichen Plätzen in der Innenstadt, wie Spielplätzen und Sportanlagen.

Begründung:

Die Einzelmaßnahme „Brunnhilde“ als Aufsatz auf Überflurhydranten ist leider nur eine Maßnahme aus einem, aus unserer Sicht, sehr guten Programm gegen die Überhitzung der Stadt und stadtnahen Parks der Stadt Wien. Man kann und sollte aus diesem Plan mehr prüfen und im Erfolgsfall übernehmen als diesen einen Bestandteil.

Siehe: Cooles Wien – Maßnahmen gegen Hitzeinseln