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Die Stadt Leipzig versteht sich als weltoffene und vielfältige Stadt. Alle Menschen sollen hier anerkannt und geachtet miteinander leben können. Menschen mit Behinderungen sind genauso ein Teil dieser Stadt. Doch Menschen mit Behinderungen sind noch oft Benachteiligungen ausgesetzt. Sie finden noch oft Barrieren vor. Die Stadt Leipzig möchte das Schritt für Schritt ändern.

Um die Teilhabe der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention größtmöglich zu gewährleisten, gehören auch barrierefreie Badestege an den Badeseen dazu.

Wir möchten anfragen:

1. An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?

2. Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?

3. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1 – „An welchen Badeseen sind aktuell barrierefreie Badestege vorhanden?“:

Am Naherholungsgebiet Cospudener See, am Nordstrand, in der Nähe der Servicestation 6 befindet sich ein barrierefreier Badesteg aus einer Stahlkonstruktion mit einer etwa 47 Meter langen und zweieinhalb Meter breiten Stahlgitterrampe.

Mit geeignetem Rollstuhl ist es trotz eingeschränkter Mobilität möglich, bis etwa einen Meter unter die Wasseroberfläche zu gelangen und dann durch den Auftrieb des Wassers schwimmen zu können.

zu Frage 2 – „Für welche Badeseen gibt es perspektivisch eine Planung?“

Derzeit sind keine weiteren barrierefreien Badestege an anderen Badeseen in Planung.

Zu Frage 3 – „Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Landkreisen im Bereich des Leipziger Neuseenlandes zu dieser Thematik?“

In einem mehrjährigen Beteiligungsprozess haben neben einer Vielzahl regionaler Akteure auch die Städte Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen die „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ als Zukunftsstrategie für die Entwicklung des LNL bis 2030 erarbeitet. Hierin wird die barrierefreie Gestaltung des LNL im Sinne der Integration, Inklusion und Teilhabe aller Menschen ausdrücklich als gemeinsames Ziel benannt.

Die Charta wurde 2015 durch den Regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, die Landkreise Leipzig und Nordsachsen, den ZV Kommunales Forum Südraum Leipzig, die Städte Leipzig und Markkleeberg sowie die Gemeinde Großpösna per Beschluss als Handlungsrahmen festgelegt. Insofern wurde sich durch die regionalen Akteure auf die barrierefreie Entwicklung des LNL als Ziel verständigt bzw. verpflichtet.

Als Gremium für regelmäßige Abstimmungen zur Entwicklung des LNL und den dazugehörigen Vorhaben dient die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland unter Vorsitz des Landrates des Landkreises Leipzig, Herrn Graichen. Die Stadt Leipzig ist hier ebenfalls Mitglied.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Ergebnisse der HOAI-Leistungsphase 2 werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung des Antrags

Die Begründung erfolgt mündlich.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

wir wollen, dass die Nutzerinnen und Nutzer, Mitarbeiter und Elternvertreter immer bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen beteiligt werden.

Die Verwaltung führt im VSP aus, dass es schon viele Beispiele gibt, bei denen dies gelingt.

Im Fachausschuss diskutieren wir aber doch immer mal wieder darüber, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer mehr Beteiligung und Kommunikation bei der Planung und Durchführung von Baumaßnahmen wünschen. Meiner Fraktion geht es dabei nicht nur um die Großprojekte, sondern auch die vielen kleinen Baumaßnahmen. Bevor ein Entwurf vorgelegt wird, müssen die Nutzer angehört werden.

Wir freuen uns, dass die Verwaltung im Verwaltungsstandpunkt verspricht, ein entsprechendes Konzept zu erstellen, um mehr Beteiligung zu ermöglichen. Wir freuen uns auf das Konzept und bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

der Verwaltungsstandpunkt verweist auf zwei Internetseiten.

Damit geben wir uns nicht zufrieden.

Die Angebote der angegebenen Homepages sind sehr allgemein gehalten und überfordern die Nutzer durch eine Vielzahl unspezifischer Angebote aus ganz Sachsen.

Wir wollen mit unserem Antrag erreichen,

  • dass alle Angebote der Stadt gebündelt werden, d.h. dass auch Angebote freier Träger aufgelistet werden
  • dass die Angebote zielgenau den Ausbau der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen im Fokus haben
  • dass alle Angebote in der Stadt Leipzig (und der von ihr finanzierten Freien Trägern) aufgeschlüsselt nach Nutzergruppen in übersichtlicher Form dargestellt werden. Die angegeben Seiten können dort zusätzlich verlinkt werden.

Damit wäre es auch leichter, die Angebotsvielfalt zu evaluieren. Die digitale Welt ändert sich schnell, daher müssen die Angebote auch schnell angepasst werden. (schließlich passen die Jugendlichen ihren Medienumgang nicht dem Tempo der Digitalisierung in den Schulen an)

Der Punkt 3 unseres Antrags wird im Verwaltungsstandpunkt vollständig ignoriert.

Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, unterschreitet der VSP unsere Erwartungen deutlich. Daher bitten wir um Abstimmung zu unserem Originalantrag.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir müssen heute leider eine wegweisende Entscheidung treffen. Dieses Mal geht es weniger um Investitionen in die Zukunft, sondern vielmehr um eine Reaktion auf aktuelle Gegebenheiten.

Insbesondere aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sind die Energiemärkte in Aufruhr geraten und Strom- und Gaspreise sind sprunghaft angestiegen. Putin und sein Umfeld setzen Energie, allen voran Gas als Waffe ein, um Europa zu spalten. Ich hoffe es gelingt ihm nicht.

Dennoch hat es Auswirkungen auf jeden Einzelnen von uns, weil wir alle mit deutlich höheren Energiepreisen rechnen müssen. Und es betrifft die L-Gruppe, deshalb müssen wir für unsere Stadtwerke den Weg freimachen, weiterhin an der Europäischen Energiebörse Strom verkaufen und kaufen zu können.

Warum? Die Mechanik der Energiebörse sieht vor, dass zur Absicherung von Energiegeschäften Kautionen hinterlegt werden müssen. Durch den enormen Anstieg der Energiepreise müssen auch deutlich höhere Summen für die notwendigen Sicherheitseinlagen aufgebracht werden. Weder die LVV noch die Stadtwerke selbst haben so viele liquide Mittel, um diese Kautionen aus eigener Kraft hinterlegen zu können. Auch wenn diese Gelder zurückfließen, muss man es zunächst aufbringen, denn: Keine Sicherheitseinlage, keine Energiegeschäfte.

Um zu verhindern, dass die Stadtwerke mangels Sicherheitseinlagen als Marktteilnehmer ausscheiden, springt die Stadt ein und stellt den Stadtwerken eine Summe von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung. Quasi ihren gesamten Kreditrahmen an Kassenkrediten. Damit können die Stadtwerke am Markt aktiv bleiben und die Versorgungssicherheit der Leipzigerinnen und Leipziger sichern. Dieses Gesellschafterdarlehen löst die Regelung von Ende August ab, mit der den Stadtwerken 150 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden. Zum Glück sind die Energiepreise inkl. der Gaspreise zuletzt gefallen.

Um es deutlich zu sagen: Die Stadtwerke und auch die LVV sind nicht pleite und sind nicht durch Missmanagement in einer Schieflage. Die Stadtwerke sind ein solides Unternehmen unserer Daseinsvorsorge und sollen mit dieser Unterstützung weiterhin das machen können, wofür sie da sind: Leipzig mit Energie zu versorgen.

Darüber hinaus stimmen wir über eine Bareinlage der Stadt in Höhe von 25 Millionen Euro ab. Dadurch soll die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft eine höhere Eigenkapitalbasis erhalten. Bei der LVB werden Mindereinnahmen kompensiert, die pandemiebedingt angefallen sind, aber eben nicht von Bund und Land ausgeglichen wurden. Hierfür sollen 30 Millionen Euro in die Kapitalrücklage der LVV fließen. Zudem müssen die Verkehrsbetriebe 1,7 Millionen nicht an die Stadt auszahlen, die für nicht verkaufte Leipzig-Pass-Mobilcars eigentlich hätten erstattet werden müssen, um auch damit Mindereinnahmen aus der Pandemie zu kompensieren.

Es sind keine Geldgeschenke. Die L-Gruppe ihrerseits muss konzerninterne Optimierungsmaßnahmen umsetzen und Investitionen schieben, um auch selbst Beiträge zur Sicherung der Konzernfinanzen zu leisten. Es ist eine gemeinsame Anstrengung von Stadt und L-Gruppe zur Sicherung der Daseinsvorsorge.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden den Vorlagen zustimmen. Wir sehen aber auch Bund und Land in der Pflicht zu unterstützen. Es wird nämlich ungemütlich werden, weil wir zumindest temporär auf einige Annehmlichkeiten werden verzichten und zudem höhere Preise in Kauf nehmen müssen.

Ein Großteil der Menschen kann die steigenden Energie- und Verbraucherpreise noch abfedern, sei durch weitere Einsparungen oder weil das Einkommen es zulässt. Es gibt auch Menschen, die schon sämtlich Einsparoptionen ausgeschöpft haben und bei denen es dennoch nicht reichen wird, die Strom- und Gasrechnungen zu zahlen. In Leipzig haben wir, das ist uns allen bewusst, im Mittel keine rosige Einkommenssituation, auch wenn sich diese in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Es wird dennoch viele Menschen spürbar treffen. Die die es am dringendsten nötig haben benötigen einen Rettungsschirm mit zur Not gedeckelten Energiepreisen, seien es Privatpersonen oder Unternehmen.

Ich erwarte deshalb von der Bundesregierung, sich intensiv auf europäischer oder auch nationaler Ebene dafür einzusetzen, die Energiepreisentwicklung zu beeinflussen und die Mechanik der Energiebörse zu ändern, sei es bei notwendigen Sicherungseinlagen oder bei der Energiepreisentstehung. Schließlich bestimmt der am teuersten produzierte Strom den gesamten Strompreis. Das kann keine Lösung sein.

In diesem Zusammenhang benötigen wir auch einen Schutzschirm für kommunale Energieversorger und Förderungen des ÖPNV damit die Verkehrswende gelingen. Es darf nicht sein, dass wir Energiekonzerne wie Uniper retten, aber die kommunalen Versorger vergessen. Außerdem dürfen wir die Verkehrsunternehmen nicht mit den massiv steigenden Energiekosten alleine lassen. Hier muss das Bundeswirtschafts- und das Verkehrsministerium liefern, denn ohne Stadtwerke keine Energiewende und keine energiepolitische Unabhängigkeit unseres Landes. Und ohne starke und gesunde Verkehrsunternehmen keine Verkehrswende. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister prüft bis Ende 2022 die Einrichtung einer Organisationseinheit in der Ausländerbehörde, die allein für Einbürgerungsverfahren zuständig ist.
     
  2. Die betreffende Organisationseinheit der Ausländerbehörde wird bis Mitte 2023 personell und technisch so ausgestattet, dass Einbürgerungsgesuche durchschnittlich binnen sechs Monaten bearbeitet werden können. Die Mitarbeiter sollen räumlich so untergebracht werden, dass Abstimmung und Kommunikation innerhalb der Organisationseinheit unkompliziert möglich sind.
     
  3. Darüber hinaus werden dem aktuellen Sachgebiet„Asyl / aufenthaltsbeendende Maßnahmen / Einbürgerung“ (OE 32.72) temporär so viele VZÄ zugeführt, dass der Antragsstau der letzten Jahre innerhalb des Jahres 2023 abgearbeitet und die vorliegenden Altfälle entschieden werden können.
     
  4. Der Fachausschuss Umwelt/Klima/Ordnung wird halbjährlich über den Stand bei der Bearbeitung von Einbürgerungsgesuchen informiert.

Begründung:

Nach unseren Informationen sind in Leipzig über 3000 Einbürgerungsgesuche noch nicht bearbeitet und entschieden worden. Jährlich werden in Leipzig etwa 500-600 Menschen eingebürgert, wie den Statistiken entnommen werden kann. Rein rechnerisch würde es also über fünf Jahre dauern, die noch offenen Einbürgerungsgesuche abzuarbeiten. Dabei sind regelmäßig neu hinzukommende Anträge nicht berücksichtigt.

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung. In Anbetracht des Wachstums der Stadt auch durch Zuwanderung inkl. der Fluchtbewegungen der vergangenen Jahre, werden in den nächsten Jahren deutlich mehr Menschen die zeitlichen Kriterien erfüllen, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Zu den Kriterien gehören unter anderem:

  • Ein unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung,
  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit,
  • das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes,
  • grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit,
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
  • ein Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest),
  • die Fähigkeit zur eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen,
  • die Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten sowie
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat.

Für die Ausländerbehörde, die neben neuen Einbürgerungsanträgen schon jetzt eine hohe Zahl von Altfällen bearbeiten muss, heißt das, dass Einbürgerungswillige über Jahre vertröstet werden, weil die personellen Ressourcen fehlen, die Menschen im Vorfeld zu beraten, geschweige denn die Anträge zeitnah zu bearbeiten. Viele Betroffene warten bereits jetzt schon mindestens ein Jahr, um nach einer Antragstellung einen Termin für ein Beratungsgespräch zu bekommen. Bei weiter steigenden Fallzahlen werden die Wartezeiten weiter steigen, wenn nicht gegengesteuert wird. Allerdings war der Wille zum Gegensteuern und zur besseren personellen Ausstattung der Ausländerbehörde in den vergangenen Jahren nicht zu erkennen. Aus diesem Grund halten wir es für notwendig, die Ausländerbehörde personell zu stärken und bestenfalls eine eigene Organisationseinheit zur Bearbeitung von Einbürgerungen einzurichten. Aus unserer Sicht ist das Teil der Willkommenskultur in Deutschland und entspricht den strategischen Zielen der Stadt, wie „Leipzig stärkt seine Internationalität“ und „Leipzig besteht im Wettbewerb“, weil sich durch zügige Einbürgerungen auch Perspektiven für die Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung ergeben. Durch die lange Bearbeitungszeit von Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.

Über 3000 Einbürgerungsgesuche liegen aktuell bei der Leipziger Ausländerbehörde vor und es kommen regelmäßig neue hinzu. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort schaffen jedoch nur 500 bis 600 Fälle pro Jahr zu bearbeiten, wie sich aus den statistischen Berichten der Stadt herauslesen lässt. Es dauert deshalb oft über ein Jahr, bis Einbürgerungswillige überhaupt einen Termin für ein Beratungsgespräch bekommen. Die Leipziger SPD-Fraktion setzt sich deshalb für eine Beschleunigung der Bearbeitungszeiten ein.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Ablauf von Einbürgerungsverfahren ist klar geregelt und es gibt klare Kriterien, wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen kann und wer nicht. Dass Einbürgerungsinteressierte, angesichts der Wartelisten, über ein Jahr auf einen Termin für ein Erstgespräch warten müssen und sich bei einer Warteliste von über 3000 Personen auf eine mindestens fünfjährige Wartezeit einstellen müssen, ist für uns ein unhaltbarer Zustand. Weltoffenheit und Integrationswille seitens der Kommune sehen anders aus“, erklärt Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender. „Eine Beschleunigung des Verfahrens ist also nur durch eine bessere personelle und technische Ausstattung der Ausländerbehörde möglich. Die Stadtverwaltung muss daher umsteuern und zwar sofort.“

Die SPD-Fraktion hat deshalb einen Antrag ins Verfahren gebracht, mit dem erreicht werden soll, dass die personelle und technische Ausstattung des für die Einbürgerungen zuständigen Sachgebiets in der Ausländerbehörde so gestaltet wird, dass Einbürgerungsgesuche binnen sechs Monaten bearbeitet und entschieden werden können. Darüber hinaus sollen dem Sachgebiet temporär zusätzliche Mitarbeiter zugeordnet werden, um die über 3000 Altfälle im Laufe des kommenden Jahren bearbeiten und abschließen zu können.

„Aus unserer Sicht ist das Teil einer guten Willkommenskultur und entspricht zudem den strategischen Zielen der Stadt, wenn durch zügige Einbürgerungsverfahren auch bei Fragen der Fachkräftesicherung und die Fachkräftegewinnung neue Perspektiven möglich werden“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Durch lange Bearbeitungszeiten bei Einbürgerungen verlieren wir Fachkräfte in Richtung anderer Kommunen, in denen das deutlich schneller und zielgerichteter läuft.“


Infoblock:

Neben einem unbefristeten Aufenthaltsrecht müssen Einbürgerungswillige verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten zu können. Dazu gehören eine geklärte Identität, das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, gute Sprachkenntnisse, ein eigenständig gesicherter Lebensunterhalt sowie grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit und es darf keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegen.