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Christopher Zenker
Christopher Zenker

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70 Prozent aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätsstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht, zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoverkehr zu schaffen. Viele progressive Städte, in denen die Mobilitätswende zügig voranschreitet, haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Mobilitätsangeboten Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystems ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Andere Städte lassen sich Fahrzeugsharing aktuell deutlich mehr kosten als in Leipzig. Ein Blick nach Dresden ist bei diesem Thema durchaus sinnvoll. In der Landeshauptstadt werden Carsharing-Angebote gerade massiv ausgebaut.

Ziel des Antrages ist es, in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

jede und jeder kennt die Schule – wenigstens aus dem eigenen Erleben (hoffe ich), mitunter aber auch durch die eigenen Kinder oder bereits auch schon wieder Enkel.

Kinder verbringen heute etwa 38,5 Stunden pro Woche in der Schule.

Bei jüngeren Kindern sind es dabei durchschnittlich zunächst weniger Stunden, doch wächst mit dem Lebensalter auch die schulische Arbeitsbelastung: im Übergang von der Mittel- zur Oberstufe sprechen wir teilweise von einer 45-Stunden-Woche für Jugendliche.

Kurzum: Hat man das Glück, eine Schule zu besuchen, verbringt man im Laufe der eigenen Bildungskarriere rund 11.000 Stunden des Lebens dort.

(Die Lehrer lassen wir hier mal außen vor – die dürfen ruhig noch etwas weiterrechnen.)

Meine Damen und Herren, es ist keine neue Feststellung, wenn ich hier festhalte, dass in der Umkehr Pausen einen wesentlichen und wichtigen Bestandteil des Schulalltags darstellen. Sie ermöglichen die Wiederherstellung der Lern- und Leistungsbereitschaft, schaffen Entlastung und Entspannung für Schüler.

Junge Menschen brauchen ein Umfeld mit Bewegungsräumen, ein Umfeld, das ihnen die Möglichkeit bietet, sich selbst aktiv mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Das Schulgelände bildet dabei – wie oben herausgestellt – für Kinder und Jugendliche lange Zeit einen wichtigen Lebensmittelpunkt.

Deshalb können Schulhöfe und Schulgelände, die eine naturnahe Umgestaltung erfahren, ein Mehrwert im besten Sinne schaffen.

In Zeiten der für uns alle spürbaren klimatischen Veränderung sowie der drastischen Rückentwicklung der Biodiversität, insbesondere in urbanen Räumen,sind naturnahe und klimaresiliente Grünflächen von außerordentlicher Bedeutung. Ich denke, ich brauche an dieser Stelle nicht auf die mitunter erheblichen klimatischen Schwankungen auch in unserer Stadt hinweisen – heißere und vor allem trockenere Sommer einerseits, dann wieder massive Niederschläge, die auf ausgedörrte, im Stadtraum aber auch immer häufiger versiegelte Böden treffen, andererseits.

Richtig ist: Wir haben erst kürzlich hier im Rat beschlossen, dass alle Schulen und Turnhallen in Leipzig grüne Bau-Standards erhalten, wenn sie neu geplant und errichtet werden. Wir begrüßen das sehr.

Es ist aber in diesem Zusammenhang konsequent, wenn nicht nur Neubauten in diesem Sinne gedacht werden, sondern wir auch dazu beitragen, dass Bestandsschulen durch naturnah gestaltete Areale Teil einer Klimaresilienzstrategie werden, die stark auch jene in den Blick nimmt, die unsere Zukunft sind: unsere Kinder!

Mit unserem Antrag – Sofortprogramm für Bestandsschulen – wollen wir erreichen, dass eine zukunftsweisende, naturnahe Pausenhofgestaltung partizipativ erfolgt.

Wir wollen dazu einladen, dass die gesamte Schulgemeinschaft – also, Schüler, Lehrkräfte, Schulleitung und Träger, Hausmeister und Eltern – ihren Lebensmittelpunkt auf Zeit aktiv, naturnah und grün gestaltet.

Im Sinne der Schüler in ganz Leipzig bitten wir um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.

Vielen Dank!

Beschlussvorschlag

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, im Bereich der geplanten Gewässerverbindung zwischen Cospudener See und Zwenkauer See bis zu ihrer Umsetzung eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zu realisieren. (Übernahme VSP)
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie vorrangig Mittel der LMBV und des Freistaates für eine Realisierung genutzt werden können. (Neuer Punkt v. SPD-Fraktion)
  3. Hierzu legt der Oberbürgermeister bis Ende 2024 das Ergebnis seiner Bemühungen und einen daraus ggf. resultierenden Umsetzungsvorschlag vor. Zielstellung für eine bauliche Umsetzung soll spätestens 2025/26 sein. (Übernahme NF Antrag Grüne letzter Satz mit Streichung „spätestens“)

Begründung

Der Änderungsantrag übernimmt in BP 1 den VSP, ergänzt diesen mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der Finanzierung in BP 2 und macht einen Vorschlag zur Zeitschiene Umsetzung in BP 3, der sich an der Neufassung des Antrages der Grünen orientiert.

Spätverkaufsstellen, die so genannten „Spätis“, sind auch in Leipzig ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens. Ihre Existenz ist jedoch noch immer bedroht, weil das sächsische Ladenschlussgesetz dafür keine gesonderten Regeln vorsieht.

Andreas Geisler

„Spätis sind Teil der Nachtkultur unserer Stadt, allerdings sind sie ständig in Gefahr, weil das sächsische Ladenschlussgesetz eine Öffnung nur bis 22 Uhr vorsieht“, erklärt Stadtrat Andreas Geisler, der seine Fraktion in den Fachausschüssen Umwelt, Klima und Ordnung sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales vertritt. Er hebt hervor: „Aufgrund dessen wurden und werden diese Geschäfte immer wieder vom Ordnungsamt unter die Lupe genommen. Und weil es zum Geschäftsmodell der Spätis gehört, auch nach 22 Uhr noch für ihre Kunden da zu sein, müssen die Betreiber oft mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Für sie ist dann irgendwann der Punkt erreicht, wo es sich wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Es wäre begrüßenswert, wenn die Stadtverwaltung den Betreibern beratend zur Seite stehen würde, um zu aufzuzeigen was geht und was nicht, damit sie auch nach 22 Uhr offen haben können, statt ihnen durch regelmäßige Kontrollen und Bußgelder das Leben schwer zu machen.“

Christopher Zenker

Die Spätverkaufsstellen haben im Grunde ein ähnliches Sortiment wie die Zusatzverkäufe von Tankstellen, für die es allerdings Ausnahmen beim Ladenschluss gibt. Aus Sicht der SPD-Fraktion ist hier der Gesetzgeber gefragt, der anhand einer Sortiments- und Verkaufsflächenbegrenzung ähnliche Regelungen auch für die Spätverkaufsstellen erlassen kann, ohne dass die regulären Lebensmittelgeschäfte dadurch Gefahr liefen, überflüssig zu werden. Da es auch Lieferdienste gibt, die rund um die Uhr Getränke, Snacks und andere Lebensmittel oder mit unter sogar bis tief in die Nacht Technikartikel liefern, ist unklar, warum Spätverkäufen besondere Hürden in den Weg gestellt werden.

„Spätis sein ein Teil der urbanen Lebensqualität. Spätis sind soziale Treffpunkte, die wegzubrechen drohen, wenn die gesetzlichen Grundlagen nicht angepasst werden“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt: „24-Stunden-Shops ohne Personal können Alternativen in dünner besiedelten Gebieten sein, um die Nahversorgung zu verbessern, sie dürfen aber nicht, weil der Gesetzgeber diese Variante zulässt, zum Totengräber für Spätis werden. Es würde unweigerlich ein Stück urbaner Kultur verloren gehen. Hier muss das Land aktiv werden.“

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgemeister legt dem Stadtrat bis zum Beginn des 3. Quartals 2024 eine Vorlage vor, die Auskunft darüber gibt, wie mögliche Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot kontrolliert und entsprechende Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst werden sollen.
  2. Die Stadtverwaltung legt in dieser Vorlage dar, wie die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden aufgebaut werden soll, um illegalen Zweckentfremdungen zu begegnen.
  3. Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt, die Einrichtung von 6 zusätzlichen VZÄ für die Kontrolle von Zweckentfremdungen im Leipziger Stadtgebiet und für die Umsetzung der Satzung zu gewährleisten. Die Ausschreibung der Stellen soll noch 2024 beginnen, sodass diese Mitarbeiter am 1.1.2025 ihre Arbeit aufnehmen können.

Begründung:

Ende Januar 2024 wurde im sächsischen Landtag ein Gesetz verabschiedet, dass es den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ermöglicht, eigene Satzung für Zweckentfremdungsverbote zu erlassen.  Bereits 2020 hat die Stadtverwaltung, auf unsere Initiative hin, eine Datengrundlage erarbeitet, die ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum ermöglichen würde. Ziel war es dabei eigentlich, dass die Stadtverwaltung bereits einen Satzungsentwurf auf Basis der erhobenen Daten erarbeitet, um zügig handeln zu können, falls im Freistaat Sachsen eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Dieses Ziel wurde leider verfehlt. Im Juni dieses Jahres soll es nun endlich soweit sein, dass dem Stadtrat der Entwurf einer Zweckentfremdungsverbotssatzung vorliegt.

Ein Zweckentfremdungsverbot darf kein zahnloser Tiger sein, deshalb soll die Stadt in einer Vorlage darstellen, wie die Kontrolle von möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot gewährleistet sowie Hinweise auf illegale Zweckentfremdungen erfasst und verarbeitet werden. Um die Regelungen in der Satzung umsetzen zu können, sollen 6 VZÄ bereitgestellt werden. Die Stellenausschreibungen sollen bereits in diesem Jahr beginnen, sodass die Mitarbeiter am 1.1.2025 einsatzbereit sind. Es soll hierbei geprüft werden, woher diese Stellen kommen, ob sie aus dem Stellenpool genommen oder neu geschaffen werden müssen. Selbst eine Neuschaffung dieser Stellen sollte kostenneutral möglich sein, weil Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit Ordnungs- oder Bußgeldern geahndet werden müssten.

Jede Wohnung, die nicht lange Zeit leer steht oder nicht in eine Ferienwohnung umgewandelt werden kann, ist ein Gewinn für die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

In der „Bedarfplanung Kindertagesbetreuung der Stadt Leipzig für das Jahr 2024“ wird auf Seite 13 die folgende Passage gestrichen:

Um die vorhandenen Überkapazitäten kurz- bis mittelfristig zu reduzieren, sind folgende Steuerungsmaßnahmen geplant, die sich im in der Fortschreibung befindlichen Langfristigen Entwicklungskonzept Kindertageseinrichtungen inhaltlich untersetzt wiederfinden werden:

  • Kapazitätsreduzierungen in einzelnen Einrichtungen nach erfolgter Sanierung (gem.
  • Musterraumprogramm)
  • Prüfung der Bedarfslage nach Auslaufen der Mietverträge und ggf. Schließung in über-
  • versorgten Stadtbezirken
  • Schließung aufgrund der aktuellen Bedarfslage
  • Gespräche mit Freien Trägern führen, welche Einrichtungen vom Netz gehen können
  • (Wirtschaftlichkeitsaspekt)
  • Alte Einrichtungen nicht mehr aufwendig sanieren, sondern gezielte Neubauten priori-
  • sieren, wo die Bedarfslage dies erfordert
  • Prüfung der Investorenprojekte im Kontext der Bevölkerungsvorausschätzung 2023
  • und damit einhergehender Bedarfe und Verzicht auf geplante Investorenmaßnahme

Stattdessen wird folgender Passus eingefügt:

Zum Umgang bzw. zum Abbau der vorhandenen Überkapazitäten erarbeitet die Stadtverwaltung im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Kita-Bedarfsplanung ein Konzept, das dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei sind Träger und Politik über den bereits einberufenen Runden Tisch in die Erarbeitung einzubeziehen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um den folgenden 2. Beschlusspunkt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bevor ein Verkauf im Höchstgebotsverfahren angestrebt wird, Optionen für einen Grundstückstausch vorranging im Norden Leipzigs, bestenfalls in Mockau, zu prüfen, um dadurch bessere Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur zu schaffen.

Begründung:

Mockau ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept als Schwerpunktgebiet definiert, weil dort hohe sozioökonomische Handlungsbedarfe bestehen. Eine Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Viertel ist vor diesem Hintergrund eine wichtige Maßnahme, um den sozialen Zusammenhalt dort zu verbessern. Das Gebäude in der Bochumer Straße 26 ist aufgrund seiner Lage für solche Zwecke nicht gut geeignet. Statt es an den Höchstbietenden zu verkaufen, fordern wir die Stadtverwaltung auf, diese Liegenschaft im Zuge einen Grundstückstausches zu veräußern. Das bietet folgende Möglichkeiten: 

  1. Hält die Kommune ihr Immobilienportfolio damit weitgehend stabil und behält damit Ressourcen in der Hand, die sonst schlicht an private Dritte wegfallen würden.
  2. Die Stadt kann daraus einen strategischen Nutzen ziehen, weil sich durch einen Grundstückstausch die Möglichkeit bieten kann, die Entwicklung der sozialen Infrastruktur an einem anderen, möglichst besser erreichbaren und zentraleren Ort voranzubringen. Vorrangig soll dies im Norden der Stadt und bestenfalls in Mockau selbst passieren.

Eine Veräußerung im Höchstgebotsverfahren darf nur die ultima ratio sein.

Link zur Vorlage.