Schlagwortarchiv für: ÖPNV

Aufgrund der zunächst irregulären Verbindungsausfälle im S-Bahn-Netz Mitteldeutschland sind nunmehr teilweise ausgedünnte Fahrpläne in Kraft. Hieraus ergeben sich für die Stadt Leipzig als Mitglied im Nahverkehrszweckverband nachfolgende Fragen.

Wir fragen an:

1. Wurden und werden ausgefallene Verbindungen (sowohl irreguläre als auch entsprechend ausgedünnte Fahrpläne gegenüber den ursprünglich bestellten Leistungen) statistisch vollständig erfasst? Falls ja, wieviele Fahrten sind dieses Jahr im Stadtgebiet Leipzig ausgefallen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Monatsscheiben und Leistungserbringern.)

2. Welche finanziellen Wirkungen haben ausgefallene Fahrten entsprechend den abgeschlossenen Verträgen zwischen ZVNL und Leistungserbringern sowohl hinsichtlich Minderung regulärer Leistungsentgelte durch den ZVNL als auch hinsichtlich zusätzlicher Pönalen? Welchen Beträgen entspricht dies ggf. aktuell im laufenden Jahr?

3. Welche Verwendung ist mit den dadurch gesparten bzw. erhaltenen Mitteln planmäßig vorgesehen?

4. Ab welchen Werten in der Unzuverlässigkeit bzgl. Nichterfüllung von bestellten Leistungen können Leistungserbringer bei zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden?

Mit Beschluss Nr. VII-DS-07613 vom 15.12.2022 wurde im Stadtrat die Vorplanung zur Umgestaltung des Straßenabschnitts Prager Straße zwischen Tabaksmühle und Südfriedhof beschlossen. Mit diesem Beschluss wurde auch festgelegt, dass dem Stadtrat und dem Stadtbezirksbeirat Südost ein Prüfergebnis bis zum 2. Quartal 2023 über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung von Ausweichverkehr in der Augustiner und Naunhofer Straße vorzulegen ist.

Wir fragen an:

1. Wann ist mit der Vorlage des Prüfergebnisses zu rechnen?

2. Wann wird der Bau- und Finanzierungsbeschluss dem Stadtrat vorgelegt?

3. Welche Maßnahmen aus dem Projekt „Machs leiser“ des Ökolöwen, die auch in der Vorlage erwähnt sind, lassen sich umsetzen?

4. Warum wird die Naunhofer Straße nicht bereits jetzt zwischen Schönbachstraße und Ludolf-Colditz-Straße als Tempo 30 Zone ausgewiesen, um Verkehrslärm zu reduzieren und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen?

5. Gibt es im Gebiet Ludolf-Colditz-Straße/Naunhofer Straße und Schönbach/Naunhofer Straße Unfallhäufungsschwerpunkte?

Statement von Christopher Zenker, SPD-Fraktionsvorsitzender zu den permanenten Ausfällen im Leipziger S-Bahn-Netz

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die DB Regio, da sie die Ausschreibung für die Region Leipzig für die Zukunft verloren hat, dem Standort Leipzig wenig Priorität bzgl.  Personalgewinnung und Ausfallkompensation einräumt. Der Zustand, insbesondere die Nicht-Planbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer, ist jedoch etwas, was wir nicht hinnehmen können.

Christopher Zenker

Von der Bahn muss in einem ersten Schritt eingefordert werden, dass sie einen verlässlichen Notfallfahrplan auflegt, damit die Kund/-innen wissen, welche Bahn fährt und welche nicht und das nicht erst kurz vorher. Der ZVNL muss prüfen, ob und wie Gelder von der Bahn für nicht erbrachte Leistungen zurückgeholt werden können. Parallel müssen Wege gesucht werden, wie die Leistungen mindestens Teilweise von einem anderen Anbieter erbracht werden können. Auf dem S-Bahn-Schienennetz wird das sicher noch schwerer als im Busverkehr. Deshalb muss auch mit der LVB und gegebenenfalls privaten Anbietern verhandelt werden, ob diese über zusätzliche Busfahrten als Teilkompensation einspringen können, auch wenn dies keine S-Bahn ersetzen kann. Finanziert werden muss das allerdings von der Deutschen Bahn bzw. aus zurückgeholten Geldern für nicht erbrachte Leistungen. Dies alles setzt allerdings eine Planbarkeit der Ausfälle und mehr Verlässlichkeit voraus. Die LVB wird dies auch nur bedingt alleine stemmen können, da sie selber Personal sucht. Die LVB ist aber auf gutem Weg, da auch der Tarifabschluss die Personalgewinnung einfacher macht.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wie unsere Anfrage aus der April-Ratsversammlung zu Tage brachte müsste dieser Antrag eigentlich schon Verwaltungshandeln sein. Ich zitiere kurz aus der Antwort auf unsere Anfrage: „Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger.“

Gleiches sagt auch der zustimmende Verwaltungsstandpunkt aus. Konsequenterweise wäre hier ein Verwaltungsstandpunkt mit dem Label „Sachstandsbericht“ korrekt gewesen, denn schon im April wurde beschrieben, dass die Verwaltung bereits aktiv geworden ist. Aber sei es drum, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht darum, dieses Thema an sich voranzubringen.

Mobilität ist ein Grundbedürfnis eines jeden von uns. Gerade für Menschen mit geringem Einkommen kann das Mobilsein durchaus finanziell herausfordernd sein. Das war auch der Grund, weshalb wir als Rat vor mittlerweile 14 Jahren die Leipzig-Pass-Mobilcard eingeführt haben. Ermöglicht das Sozialticket doch seit dem auch den Menschen mit geringem Einkommen oder keinem Einkommen die notwendige Mobilität, um zur Arbeit zu kommen oder Termine wahrnehmen zu können.

Die Idee, ein Sozialticket für das Deutschland-Ticket in Leipzig zu schaffen, baut natürlich darauf auf, dass wir mit dem Deutschland-Ticket eine landesweite Fahrkarte haben, die unbegrenzte Fahrten mit Regionalzügen in ganz Deutschland zu einem sehr günstigen Preis ermöglicht. 49 Euro pro Monat sind allerdings insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen und / oder Sozialleistungen viel Geld, deshalb ist es aus unserer Sicht konsequent, für das Deutschland-Ticket eine vergünstigte Variante anzubieten. Wir hatten hier eigentlich auch auf Bund oder Land gehofft. Vielleicht zeigen wir, wie andere Kommunen aber auch, wie es geht und Bund und /oder Land ziehen nach.

Wenn wir uns ansehen, dass wir in Leipzig beim Deutschland-Ticket in der Job-Ticket-Variante bei rund 31 Euro pro Monat landen, kann man es Leuten mit geringem Einkommen kaum erklären, weshalb sie 49 Euro für die gleiche Leistung berappen müssten. Im Sinne des sozialen Zusammenhalts ist es also der richtige Weg, ein Deutschland-Sozialticket in Leipzig einzuführen, um auch den Inhabern des Leipzig-Passes eine Mobilität über die Stadtgrenzen hinaus zu ermöglichen. Wir geben damit gerade Menschen mit geringen Einkommen die Möglichkeit auch den einen oder anderen Ausflug oder sogar Urlaub zu machen, auf den sie sonst verzichten müssten.

Zusammenfassend: Mit Leipzig-Pass-Mobilcard haben wir Mobilität für finanziell Benachteiligte erschwinglich gemacht. Mit der Erweiterung dieses Konzepts durch die Einführung eines Sozialtickets für das Deutschland-Ticket würde die Zugänglichkeit, Erschwinglichkeit und soziale Teilhabe weiter verbessert. Wir stimmen dem Antrag zu.

Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

wir freuen uns, dass die Stadt Leipzig auch trotz schwieriger Rahmenbedingungen an ihren Plänen zur Verkehrswende festhält und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) finanziell weiterhin unterstützen wird – wir haben da auch keine andere Wahl, um ehrlich zu sein… Zur Nachhaltigkeit hatten wir ja gestern eine ausgiebige Debatte, auch ein Beitrag zur Verkehrswende.

Wir als SPD-Fraktion begrüßen das ausdrücklich. Wir wissen ja, die Kosten sind bei den Leipziger Verkehrsbetrieben deutlich gestiegen. Die Gründe kennen wir: Fahrgastausfälle durch die Corona-Pandemie, veränderte Mobilitätsbedürfnisse, gestiegene Energiepreise und eine hohe Inflation, Krieg und und….

Um weiter investieren und den Leipzigerinnen und Leipzigern ein attraktives Angebot machen zu können, stellt die Stadt den Leipziger Verkehrsbetrieben in diesem Jahr 9 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, im nächsten Jahr weitere 11,5 Millionen Euro. Dankenswerterweise geht die Stadt Leipzig wiederholt in Vorleistung.

Als Gegenleistung – das kann die Stadt dann auch so erwarten – werden die Verkehrsbetriebe den Umständen entsprechend ihr Angebot ausbauen: Hierzu sollte das erfolgreiche On-Demand-Angebot Flexa im Fokus stehen, also, in den Außenbezirken sowie weitere Angebote für Pendler. Darüber hinaus sollte der Nahverkehr keine lahme Ente mehr sein, sondern schneller werden, also, der ÖPNV-Ausbau, Beseitigung von Langsam-Fahrstrecken sowie die Ausweitung von Parkraumbewirtschaftung mit hoher Priorität sollten weiterhin die dringlichen Ziele bleiben.

Wir wissen auch, dass die Stadt alleine nicht schafft, sondern auch dass Bund und Länder auskömmlich den ÖPNV finanzieren müssen, hoffentlich. Nur so sind die Klimaschutzziele des Bundes sowie des Landes mit der Verdopplung aller Wege im Umweltverbund zu erreichen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Aktivitäten des Oberbürgermeisters und des Baubürgermeisters Herrn Dienberg in Bund und Land.

In der Vorlage sind viele weitere Maßnahmen beschrieben, die uns mit einer erneuten Vorlage nochmals priorisiert vorgelegt werden sollen. Wir hoffen, dass diese Vorlage den Rat bis zum Ende 2023 auch erreicht, damit schnellstmöglich neue Priorisierungen durch den Rat gemeinsam mit den Leipziger Verkehrsbetrieben gesetzt werden können.

Der Vorlage stimmen wir grundsätzlich zu.

Aber zu den Änderungsanträgen:

Als SPD-Fraktion würden wir die Verwaltung um eine Einschätzung des Änderungsantrages 1 bitten.

Zum Änderungsantrag 2: diesen Antrag unterstützen wir ausdrücklich. Nur wir sehen die pauschale Anweisung eines Betrages kritisch. Wir schlagen deshalb vor, dass ein Betrag von bis zu 4,5 Mio. Euro für die im Antrag genannten Ausgleichszahlungen bereitgestellt werden. Die städtische Gesellschaft legt dafür ein Mittelverwendungsnachweis bis zum 30.09.2023 und dann auch im September 2024 dem Stadtrat zur Information vor.

Die nächste Baustelle, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in entsprechende Tarifverträge zu bringen, muss dann weiterhin mit Nachdruck angegangen werden.

Den Änderungsantrag 3 lehnen wir ab.

Vielen Dank!

Die Stadt plant,wie unter anderem auch im Antrag VII-A-08238 gefordert, das 49-Euro-Ticket wie das Jobticket zu behandeln und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen entsprechenden Zuschuss zu gewähren. Damit setzt die Stadt unter anderen Rahmenbedingungen aus unserem Änderungsantrag zum Klimaschutzsofortprogramm erneut um, weil der Erwerb dieser Fahrkarte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiver gestaltet wird. Dadurch, dass der Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15,01 Euro über der Marke von 25 Prozent des Preises liegt, gewähren Bund und Länder einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent. Das Deutschland-Ticket kostet für die Bediensteten der Stadt deshalb dann nicht mehr 49 Euro pro Monat, sondern, entsprechend der Mitarbeiterinformation der Stadtverwaltung, nur noch 31,54 Euro. Damit haben wir im Bereich des Jobtickets fast die 365-Euro-Fahrkarte erreicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein Jahr erwerben?
  2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?
  3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind?
    • Wenn ja: Wie sieht das aus?
  4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?
    • Wenn nein:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
      • Was sind die Gründe dafür , dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?
    • Wenn ja:
      • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung bezuschussen den Erwerb eines Deutschlandtickets?
      • Wie sehen die Angebote in den einzelnen Unternehmen konkret aus?

Das Jobticket für die Bediensteten der Leipziger Stadtverwaltung ist damit günstiger als die Leipzig-Pass-Mobilcard, für die Menschen außerhalb einer Abonnementlösung 35 Euro pro Monat zahlen müssen. Deshalb fragen wir:

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

  • Wenn nein: Warum nicht?
  • Wenn ja: Welche Überlegungen dazu gibt es?

Antwort der Verwaltung

1. Wie wird der Zuschuss genau ausgestaltet, kann er monatlich in Anspruch genommen werden oder nur, wenn Arbeitnehmer das Deutschlandticket für ein              Jahr erwerben?

Antwort:

Das Deutschland-Ticket kann monatlich gekündigt werden. Diese Nutzungsbedingung gilt auch für das Deutschland-Ticket als Jobticket, d. h. bei Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses von mind. 25 %. Erwerb und Nutzung des Tickets für einzelne Monate sind somit möglich. Der Arbeitgeberzuschuss wird für die betreffenden Monate entsprechend des Gültigkeitszeitraums gezahlt.

2. Wie kommuniziert die Stadtverwaltung dieses Angebot an die Bediensteten der Stadtverwaltung?

 Antwort:

 siehe Antwort zu 3.

3. Gibt es eine Informationskampagne, die über eine Mitarbeitermail an die  Beschäftigten mit einer leipzig.de-Adresse hinausgeht, weil u.a. nicht alle              Bediensteten auf diesem Wege erreichbar sind? Wenn ja: Wie sieht das aus?

Antwort:

Die Informationen werden im Intranet eingestellt und über Mail-Verteiler an die Beschäftigten versendet.

Neben dem Mail-Verteiler, mit dem alle Mitarbeiter/innen über dienstliche Accounts mit einer leipzig.de-Adresse erreicht werden, gibt es einen direkten Verteiler an die Kitas und Horte, um die Beschäftigten dort gut anzubinden. Zudem wird mit einem Verteiler an private Mailadressen gearbeitet, für den sich die Beschäftigten anmelden können. Dies wird rege genutzt.

Überdies wird in den Verteiler-Mails darauf hingewiesen und gebeten, die Informationen in geeigneter Form auch an Kolleginnen und Kollegen ohne dienstlichen PC-Zugang weiterzugeben.

Damit ist die Kommunikation in alle Bereiche der Stadtverwaltung gewährleistet. 

4. Wird auch den Beschäftigten der kommunalen Beteiligungsunternehmen ein ähnliches Angebot von ihren Gesellschaften unterbreitet?             

 Wenn nein:

  • Welche Unternehmen mit kommunaler Beteiligung fördern den Erwerb eines Deutschlandtickets für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht?
  • Was sind die Gründe dafür, dass kommunale Unternehmen die Förderung eines Deutschlandtickets für ihre Angestellten nicht vornehmen möchten?

 Antwort:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen entscheiden in eigener Verantwortung, inwiefern sie den Beschäftigten ein ähnliches Angebot unterbreiten.

5. Denkt die Stadtverwaltung vor dem Hintergrund der Einführung des Deutschlandtickets über Veränderungen bei der Leipzig-Pass-Mobilcard nach?

Antwort:

Die Stadtverwaltung prüft gemeinsam mit der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH die Möglichkeiten zur Einführung eines vergünstigten Deutschland-Tickets für Leipzig-Pass-Empfänger. Allerdings existieren für die Zielgruppe der Leipzig-Pass-Mobilcard keine bundesweit einheitlichen Tarifbestimmungen, wie sie zum Beispiel für das Jobticket-Deutschland und für das Semesterticket-Upgrade vorgesehen sind. Auch seitens des Freistaates Sachsen sind derzeit keine Sonderregelungen vorgesehen.

Wenn ja, welche Überlegungen dazu gibt es?

Dazu können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden. Konkrete Vorschläge bedürfen umfangreicher rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Vorprüfungen.

Beschlussvorschlag:

Änderungen fett gedruckt.

Der Oberbürgermeister weist den Zoo Leipzig per Gesellschafterbeschluss an, mit der LVB über die Integration eines LVB-Tickets in die Tageseintrittskarte zu verhandeln. Ziel ist es, dass (analog zu Gewandhaus und Oper) die Fahrkarte für die Zone 110 für die An- und Abfahrt vom/zum Zoo bereits in die Tageskarte integriert ist.

Das Verhandlungsergebnis wird im Verwaltungsausschuss bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung:

Mit dem Änderungsantrag soll der Intention der Antragstellerin gefolgt werden. Wir halten es jedoch für wichtig, klarzustellen, für welches Ticket eine Integration der LVB-Fahrkarte für die Zone 110 angestrebt wird. Zudem erscheint der Zeitraum bis zum 31. März 2023 sehr kurz, um hier zu einem guten Ergebnis zu kommen. 

Wir halten es darüber hinaus für sinnvoll, dass der Verwaltungsausschuss nicht nur über das Verhandlungsergebnis informiert wird, sondern hierzu einen Beschluss fasst.