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Ein Parkplatz für ein Elektroauto ist mit einer Lademöglichkeit ausgestattet und wird entweder durch besondere Markierungen auf dem Boden bzw. Verkehrszeichen oder nur eines von beiden gekennzeichnet. Besitzer von E-Autos bzw. auch Verleiher von diesen (z. B. beim Carsharing) dürfen diese Flächen dann nutzen, um ihre Fahrzeuge aufzuladen.

Eine einheitliche, rechtliche Vorschrift gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Parken für ein Elektrofahrzeug seit Inkrafttreten der StVO-Novelle (28. April 2020). Sind solche Parkplätze amtlich durch Verkehrszeichen als Parkfläche ausgewiesen, gelten die allgemeinen Regelungen der StVO. Seit November 2021 gibt es durch die Änderung des Bußgeldkataloges auch ein einheitliches Bußgeld in Höhe von 55 Euro, wenn Verkehrsteilnehmer unberechtigt auf einem E-Parkplatz parken.

Da die Anzahl vorhandener Elektroparkplätze immer noch sehr begrenzt ist, wollen Städte und Gemeinden meist verhindern, dass diese dauerhaft durch nur wenige Nutzer besetzt sind. Daher ist auf einem solchen Elektro-Parkplatz das Parken oft zeitlich begrenzt. Neben der Einschränkung, dass das Parken nur beim Laden zulässig ist, kann generell die erlaubte Parkdauer ebenfalls durch Zusatzbestimmungen begrenzt sein.

Wir fragen an:

  1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?
  2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?
  3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?
  4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Antwort der Verwaltung

1. Wie reagiert die Stadt auf Elektroautos, die auf einem E-Ladeplatz stehen, aber nachweislich keinen Strom laden? Können diese E-Fahrzeuge auch abgeschleppt werden?

In Leipzig dürfen die ausgewiesenen Stellflächen für Elektrofahrzeuge sowohl zum Parken als auch zum Laden für vier Stunden genutzt werden. Voraussetzungen sind das korrekte Auslegen der Parkscheibe und das Vorhandensein eines E-Kennzeichens. Somit muss also nicht zwingend ein Ladevorgang gestartet werden. Häufig ist auch die Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht zeitlich begrenzt (z. B. von 8:00 bis 18:00 Uhr).

2. Wie ahndet die Stadtverwaltung Parkverstöße von E-Fahrzeugen, die gerade an der Ladesäule laden, dabei z.B. aber auf einem Gehweg parken oder ein Zeitlimit für den Ladevorgang/Parkdauer überschreiten?

Es wird die jeweils vorliegende Ordnungswidrigkeit entsprechend dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Anzeige gebracht. Bei angeschlossenem Ladekabel ist das Abschleppen eines E-Fahrzeuges aus technischen und versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

3. Wie viele Ordnungswidrigkeiten von parkenden E-Fahrzeugen wurden im Leipziger Stadtgebiet in den Jahren 2021 und 2022 registriert?

Für das Jahr 2021 können aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Löschfristen keine aussagefähigen Fallzahlen ermittelt werden, da abgeschlossene Verfahren bereits vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 gingen 5.521 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen im Ruhenden Verkehr in der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig ein.

4. Wie viele falsch parkende Elektrofahrzeuge mussten in den Jahren 2021 und 2022 abgeschleppt werden?

Eine entsprechende Auswertung der Fallzahlen von abgeschleppten Elektrofahrzeugen für das Jahr 2021 ist nicht möglich, da abgeschlossene Verfahren bereits – analog der Beantwortung zu Frage 3 – entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet wurden.

Im Jahr 2022 wurden 94 Elektrofahrzeuge abgeschleppt.

Wir bitten die Stadtverwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Welche Auswirkung hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

2. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November erhöhten Kosten für Tierärzte?

3. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/24 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Zunahme der Anzahl der Hunde auf die Tierhaltung im Tierheim und auf die Kosten der Stadt Leipzig?

Antwort:

Hunde sind vergleichsweise betreuungsaufwändiger als andere Tierheimtiere, da sie, soweit tierindividuell möglich, ausgeführt werden. Außerdem wird im Bedarfsfall mit den Hunden, die länger im Tierheim leben, trainiert. Daher steigt der Betreuungsaufwand der Tierheimmitarbeiter bei einer Zunahme der Anzahl der vorübergehend gehaltenen Hunde. Für das Ausführen von Hunden stehen dem Tierheim zusätzlich ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung. So bleibt den Tierheimangestellten auch bei voller Auslastung mit Hunden ausreichend Zeit für die anderen Tierbereiche.

In Bezug auf die ehrenamtlichen Gassi-Geher muss das Tierheim jedoch auch die Sicherheitsaspekte beachten. Hunde, die länger im Tierheim leben, wurden häufig aus Gefahrenabwehrgründen eingewiesen. Das heißt, diese Tiere habe eine „Beißhistorie“ oder vergleichbare unerwünschte Verhaltensweisen. Nicht jeder ehrenamtlich Engagierte ist in der Lage, mit einem solchen Hund umzugehen. Im vergangenen Jahr sind viele am Gassi-Gehen Interessierte durch eine Hundetrainerin im Tierheim individuell beraten worden. Leider hat das noch nicht zu einer signifikanten Erhöhung der Ehrenamtlichen geführt. Die Gründe reichen von abweichenden persönlichen Vorstellungen zu den Hunden im Tierheim im Vergleich zur Realität bis hin zur eher ungünstigen Anbindung des Tierheims mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Auf die Tierheimkosten wirkt sich eine Schwankung von üblicherweise zehn bis 20 Hunden nur marginal aus, wenn es sich um längerfristig zu betreuende Hunde handelt. Aufgrund günstiger Vereinbarungen wird dem Tierheim Hundefutter gesponsert. Das senkt die Futterkosten spürbar. Meist sind die Langzeithunde auch keine Tierarztkostentreiber, sondern eher die gesünderen Tiere. Wenn die Stadt jedoch Hunde aus schlechter Haltung einweist, steigen die Tierarztkosten sprunghaft an. Diese Summe wird jedoch auf den verantwortlichen Tierhalter umgelegt.

Die Kostenschwerpunkte im Hundebereich sind die Energie-/Heizkosten und die Personalkosten. Hierbei handelt es sich aber um sog. „Sowieso-Kosten“. Die oben aufgeführte Schwankung der Hundezahl spielt kostenmäßig daher kaum eine Rolle, denn bei dieser Schwankungsbreite wird weder weniger geheizt noch Personal betriebsbedingt entlassen.

Grundsätzlich haben Langzeithunde, also Hunde, die auf längere Zeit im Tierheim gehalten werden, eine Flächenrelevanz. Das heißt, dass weniger Hunde aus Privatabgaben aufgenommen werden können.

  1. Mit welchen zusätzlichen Kosten des Tierheims rechnet die Stadt Leipzig durch die höheren Energiepreise, Spritpreise und die zum 22. November 2022 erhöhten Kosten für Tierärzte?

Antwort:

Welche Auswirkungen die höheren Energiepreise, die gestiegenen Spritkosten sowie die höheren Tierarztkosten auf die Stadt Leipzig haben, ist auf Grund des vereinbarten Abrechnungsmodus zwischen Tierheimbetreiber und Stadt nicht genau bezifferbar. Die gewichtigste Kostensteigerung wird durch die Erhöhung der Mindestlöhne erwartet. Grundsätzlich rechnet der Tierheimbetreiber bei den Kosten für tierärztliche Leistung und Energie mit mindestens ca. 30.000 bis 40.000 Euro Steigerung in 2023, wobei für die Elektroenergie noch keine Erhöhungsinformationen vorliegen.

Für die daraus resultierenden anteiligen Kosten der Stadt Leipzig spielt wegen der Vertragslage die größte Rolle, wie viele Tiere in 2023 eingewiesen werden und wie lange diese Tiere der Stadt zurechnungsfähig sind. In beiden Fällen sind die Zahlen nicht im Voraus bezifferbar. Sie sind abhängig von der Anzahl der Tierschutzfälle, der Fundtiere, der Quarantänen für Auslandshunde und sonstiger eingewiesener Tiere, z. B. Gefahrhunde. Die Abrechnung 2023 wird zudem erst in 2024 – 2025 erfolgen. Aktuelle Tiervergleiche haben ergeben, dass die Anzahl der Tierneuaufnahmen und Verwahrtage in 2019 und 2020 vergleichbar hoch waren. Trends sind jedoch mit Vorsicht zu betrachten. Ca. zwei bis drei gravierende Tierschutzfälle mit hoher Tierzahl und längerer Verwahrdauer haben mittelbare Auswirkungen auf die der Stadt Leipzig zuzurechnenden Kosten.

  1. Warum wurden die Ansätze im HH 2023/2024 nicht angepasst? Wie sollen die erhöhten Kosten gegenfinanziert werden?

Antwort:

Für den Doppelhaushalt 2023/2024 sind jeweils Mittel in Höhe von 73.600,00 Euro zusätzlich eingeplant und bewilligt worden.

Mehraufwendungen für Energiekosten sind vom TSV als Betreiber zu tragen und werden nur prozentual entsprechend der Quote Verwahrtage und Neuaufnahmen von durch die Stadt Leipzig eingewiesenen Tieren auf die Stadt Leipzig umgelegt (Kosten für Tierheimunterkunft).

Seit Beginn der COVID-19-Pandemie hat die Zahl der Hunde nicht nur in Leipzig, sondern auch deutschlandweit zugenommen. Das stellt die Stadt vor große Herausforderungen, ob tierschutzrelevante Aspekte der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren ausreichend berücksichtigt werden.

Wir bitten die Stadtverwaltung deshalb um Beantwortung nachfolgender Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie?

2. Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

3. Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

4. Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

Antwort der Verwaltung

Zu Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der angemeldeten Hunde in den letzten zwei Jahren im Vergleich zu den Zahlen vor der Pandemie ?

Diese Übersicht gibt Auskunft über die Entwicklung der Hundesteueranmeldungen in den Jahren vor und mit der Pandemie, sowie den aktuellen Stand des Jahres 2022.

Kennziffer 20182019202020212022
       
  Anzahl der zu versteuernden Hunde 21 457  22 497  23 582  24 711  25 490  
       
  Anzahl der Hundehalter 20 551  21 456  22 378  23 500  24 192  
  Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz 590 337  596 517601 668 605 407  609 869
  Steuersatz für 1. Hund€/Jahr 96   96   96   96  96
  Steuersatz für jeden weiteren Hund€/Jahr 192   192   192   192  192
       
  Hundesteueraufkommen1 000 €1 885  2 031  2 145  2 275  2 297
       
Quelle: Stadtkämmerei Amt für Statistik und Wahlen Leipzig 

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Pandemiegeschehen und den steigenden Hundeanmeldungen lässt sich aufgrund der ebenso prozentual steigenden Einwohnerzahl nicht ableiten.

Zu den Fragen 2. und 3:

Wie viele Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung von Hunden hat die Stadtverwaltung 2020, 2021 und im laufenden Jahr durchgeführt?

Wie viele unangemeldete Hunde wurden in den jeweiligen Jahresscheiben dabei entdeckt?

Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die durchgeführten Kontrollen des in der Stadtkämmerei angebundenen Außendienstes Steuern.

Frage20202020 2021 2022
(Stand 30.11.)
2Kontrollen zur regelkonformen Anmeldung (anlassbezogen)424326228
mobile Kontrollen11356310
3unangemeldete Hunde – anlassbezogene Kontrollen23317956
unangemeldete Hunde – mobile Kontrollen21135

Zu Frage 4:

Gibt es plausible Abschätzungen, wie viele unangemeldete Hunde in Leipzig gehalten werden (absolut bzw. prozentual)?

In der Stadt Leipzig wird statistisch von einer Dunkelziffer von ca. 1/3 unangemeldeter Hunde ausgegangen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung prüft und unterbreitet zur nächsten Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung einen Vorschlag, wie die Satzung um eine Reinigungsklasse für Fahrradstraßen und Radwege abseits von Straßen und Gehwegen erweitert werden kann.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier.

Seit 19. April 2021 können die Leipzigerinnen und Leipziger Abfälle in Parks und auf öffentlichen Plätzen, defekte Spielgeräte und Bänke oder Schrottfahrräder und Fahrzeuge ohne Kennzeichen direkt online an die Stadt Leipzig melden.

Der Mängelmelder auf https://mitdenken.sachsen.de/maengelmelder-L wird vom Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport verantwortet. Die Leipzigerinnen und Leipziger haben damit neben Telefon und E-Mail einen weiteren, direkten Kommunikationskanal.

Im Dezember 2021 hatte der Stadtrat mehrheitlich beschlossen, den Mängelmelder um eine Funktion zur Meldung von Schäden auf Gehwegen, Radwegen und Straßen zu ergänzen.

Wir möchten anfragen:

1. Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

2. Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

3. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

4. Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

5. Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

6. Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Antwort der Verwaltung

1.) Wie sind die Zugriffszahlen seit Start des Online-Mängelmelders?

Antwort:

Eine Auswertung der Zugriffszahlen ist durch die Stadtverwaltung nicht möglich.

2.) Wie viele und welche Art von Mängeln wurden mit Hilfe des Mängelmelders bisher gemeldet (bitte Unterteilung nach 2021 und 2022)?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die Art der Meldungskategorie sowie deren Anzahl seit Start des Mängelmelders entnommen werden.

Kategorie20212022
Müllablagerung im öffentlichen Bereich33953920
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum452586
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum414455
Verschmutzte Glasinseln364362
Vermüllter Alttextilcontainer344211
Überfüllte Papierkörbe134282
Hundekot133277
Gewässerverunreinigung123138
Schaden an Spielplatz102128
Schaden an Bänken97126
Summe64855552

  (Stand 06.10.2022)

3.) Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Meldung bis zur Erledigung?

Antwort:

Hierzu kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Nach Eingang der Meldung über den Mängelmelder werden diese im Durchschnitt taggleich oder am Folgetag in die Bearbeitung durch die zuständige Stelle übernommen.

Hundekot, Müllablagerungen im öffentlichen Bereich, überfüllte Papierkörbe, verschmutzte Glasinsel:

Die Bearbeitungszeit für diese Meldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen. Sind die korrekten Zuständigkeiten noch abzuklären, kann es auch länger dauern. Hierbei handelt es sich aber um Sonderfälle (z.B. Falschmeldungen, fehlende Koordinaten, Unzuständigkeit).

Eine genauere Auswertung der Bearbeitungszeit erfolgt seitens des EB SRL nicht.

Gewässerverunreinigung, Schaden an Bänken, Schaden an Spielplatz:

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und liegt zwischen 1 Woche und 3 Monaten.

Schrottfahrräder:

Aufgrund der notwendigen Sachverhaltsermittlung, einzuhaltender Fristen liegt die Bearbeitungszeit in der Regel bei ca. zwei bis drei Monaten. Die Dauer des Verfahrens kann im Einzelfall kürzer, aber auch länger dauern.

Schrottfahrzeuge /Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen

In Abhängigkeit des Einzelfalls können die Verfahren teilweise bis zu einem Jahr andauern.

Vermüllter Alttextilcontainer:

Die Bearbeitungszeit für die Beräumung von Nebenablagerungen an Alttextilcontainern beträgt in der Regel maximal 48 Stunden.

4.) Welche Stellen sind für welche Mängel zuständig? Wie hoch ist jeweils die Quote der erledigten Fälle?

Antwort:

Der nachstehenden Tabelle kann die jeweils zuständige Stelle entnommen werden.

KategorieZuständigkeit
Müllablagerung im öffentlichen BereichEB Stadtreinigung
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Schrottfahrräder im öffentlichen VerkehrsraumOrdnungsamt
Verschmutzte GlasinselnEB Stadtreinigung
Vermüllter AlttextilcontainerVerkehrs- und Tiefbauamt
Überfüllte PapierkörbeEB Stadtreinigung
HundekotEB Stadtreinigung
GewässerverunreinigungAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an SpielplatzAmt für Stadtgrün und Gewässer
Schaden an BänkenAmt für Stadtgrün und Gewässer

Der nachstehenden Tabelle kann die Quote der erledigten Fälle sowie der Fehlmeldungen für den Zeitraum seit Beginn des Mängelmelders entnommen werden. Fehlmeldungen sind dabei Meldungen, die aufgrund fehlender oder falscher Angaben nicht bearbeitet werden können.

KategorieErledigungs-quote in %Fehlmeldungs-quote in %
Müllablagerung im öffentlichen Bereich82,117,9
Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum34,725,0
Schrottfahrräder im öffentlichen Verkehrsraum44,016,7
Verschmutzte Glasinseln94,55,4
Vermüllter Alttextilcontainer90,39,7
Überfüllte Papierkörbe82,517,5
Hundekot86,611,0
Gewässerverunreinigung74,717,2
Schaden an Spielplatz96,13,5
Schaden an Bänken95,14,0

(Stand 06.10.2022)

5.) Ist aus Sicht der Stadtverwaltung das Personal zur Beseitigung der Mängel ausreichend oder gibt es hier Mehrbedarfe?

Da die Fachämter für jede Kategorie eigenverantwortlich sind, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden.

Der EB SRL hat bereits entsprechende Mehrbedarfe angezeigt. Der diesbezügliche Beschluss (VII-A-00406-NF-02-DS-01) befindet sich aktuell in Umsetzung.

6.) Kann man in einer Stadt, die sich der Inklusion verschrieben hat, einen Dringlichkeitsvermerk einfügen, wenn Rad- und Fußwege so gestört sind, dass eine Passage für Menschen mit Einschränkungen sehr gefährlich ist?

Nein. Dringlichkeitsvermerke sind in der Software nicht möglich. Die Pflege und den Aufbau des Portals betreibt das Land Sachsen. Diese Anfrage ist bei Bedarf somit an jene Behörde zu richten.

Aufgrund des Beschlusses vom 08.12.2021 zum Änderungsantrag VII-A-05507-ÄA-01 wird derzeit durch das Verkehrs- und Tiefbauamt an der Integration von Meldungen zur Verkehrsinfrastruktur in den Mängelmelder gearbeitet. Die Funktion soll Anfang des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.

Derzeit werden Schäden an der Verkehrsinfrastruktur im Rahmen von turnusmäßig durchgeführten Straßenkontrollen durch die Mitarbeiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes erfasst. Zudem können auftretende Schäden und dringlichen Angelegenheiten durch die Bürger und Bürgerinnen sowohl über das Bürgertelefon der Stadt als auch direkt an das VTA per Telefon oder E-Mail-Hinweise gemeldet werden. Diese anderen Kontaktmöglichkeiten werden bis dato auch entsprechend genutzt.

Mit dem Ratsbeschluss vom September 2020 zum Rauchverbot auf Spielplätzen wurde die Verwaltung beauftragt, an fünf Stellen in verschiedenen Leipziger Parks in einem Modellprojekt Rauchverbotszonen zu schaffen. Diese Rauchverbotszonen könnten z. B. an ausgewiesenen Spielwiesen für Kinder ausgesprochen werden. Nach einem Zeitraum von 1 Jahr sollte die Maßnahme evaluiert werden.

In der Ratsversammlung im Juli dieses Jahres hat die Stadtverwaltung zwar unsere Anfrage zu Rauchverbotszonen beantwortet, allerdings im falschen Kontext. Gegenstand der Beantwortung war der damalige Verwaltungsstandpunkt, die Beschlusslage aus dem September 2022 sieht jedoch, wie oben umrissen, anders aus. Deshalb möchten wir ergänzend anfragen:

Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik mit Blick auf das im September 2020 beschlossene Modellprojekt?

Im September 2020 hatte die Ratsversammlung die Stadtverwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die ein generelles Rauchverbot für Spielplätze, Kitas und Schulen ermöglicht. Die Ergebnisse des Prüfauftrages sollten noch im Jahr 2020 vorgelegt werden.

Wir möchten anfragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu dieser Thematik?

2. Ist im Zuge der Umsetzung eine Änderung der Polizeiverordnung notwendig?