Schlagwortarchiv für: Schule

Ute_Koehler_Siegel2
Beschluss:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein Konzept zur Ausstattung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit interaktiven Tafeln bis zum Ende des III. Quartals 2016 zu erstellen und dem Stadtrat zur Information vorzulegen.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass bei Schulneubau und bei Schulsanierung interaktive Tafeln mit förderfähig sind.

Begründung:

An immer mehr Schulen lösen interaktive Tafeln die traditionellen Kreidetafeln ab. Dadurch haben die Lehrkräfte ein Instrument in die Hand bekommen, dass die Unterrichtsgestaltung flexibler und vielseitiger machen kann. Bislang sind noch nicht alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig mit diesen interaktiven Tafeln ausgestattet. Daher wollen wir die Stadtverwaltung beauftragen, hierfür ein Konzept zu erstellen und darauf aufbauend in den städtischen Haushalt hierfür Mittel einzustellen.

In der kommenden Ratssitzung wird der Stadtrat über einen Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, der die Stadtverwaltung damit beauftragt, die LESG GmbH (als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig) bei Neubau und Sanierung von Schulen und Kitas noch stärker als bisher einzubinden.

 

 

Heiko_Osswald2„Wir haben unseren Antrag, der im Oktober letzten Jahres in Verfahren gegangen ist und zunächst teilweise als Prüfauftrag formuliert war, noch einmal neu gefasst und konkretisiert: Die Stadt soll nun beauftragt werden, die LESG zeitnah stärker bei Schul- und Kitabaumaßnahmen einzubinden. Dazu müssen bei der LESG jedoch auch die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um das Unternehmen in die Lage zu versetzen, die Verwaltung im Bereich der Schul- und Kitabauprojekte noch stärker zu entlasten“, erklärt SPD-Stadtrat Heiko Oßwald und ergänzt: „Aus unserer Sicht kann das beispielsweise über Kapitaleinlagen oder eben Grundstücksübertragungen gehen.“

 

 

Christopher_Zenker2„Unser Ziel ist, dass die Stadt durch die stärkere Einbindung der LESG in die Lage versetzt wird, schneller mehr Schul- und Kitakapazitäten zu schaffen. Wir gehen davon aus, dass die Abwicklung der anstehenden Bauvorhaben mit stärkerer Unterstützung durch die LESG beschleunigt werden können“, erklärt SPD-Stadtrat Christopher Zenker und ergänzt abschließend: „Die Schülerzahlen werden in den nächsten sechs Jahren um 10.000 auf dann 60.000 steigen und das bedeutet , dass mittelfristig etwa 13 zusätzliche Schulen benötigt werden. Das ist eine enorme Herausforderung, die die Stadtverwaltung allein gar nicht bewältigen kann. Hier ist es notwendig, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Die LESG hat bereits Erfahrungen im Bau von Kindertagesstätten und auch die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg wurde durch das Unternehmen realisiert.“

Den Antrag in seiner neuen Fassung finden Sie hier.

 

Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht vorgesehen. In Schulen muss aber regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Daher fragen wir:

  1. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für eine Änderung im Sächsischen Schulgesetz ein, um das Zulassen von Girokonten für Schulen zu ermöglichen? Wenn ja, gibt es hier einen Zwischenstand?
  2. Gibt es von der Stadt Leipzig als Schulträger Hinweise oder Anordnungen für das Sammeln und Aufbewahren von Bargeld an Schulen? Wenn ja, bitte diese uns schriftlich zur Kenntnis geben. Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SBAL um eine sichere Verwahrung von Geld zu ermöglichen?
  3. Wie viele Einbrüche wurden an kommunalen Schulen in 2014 und 2015 gemeldet? In wie vielen Fällen wurde dabei Bargeld gestohlen, mit welcher Gesamtsumme?

In Leipzig steigt die Anzahl von Flüchtlingen, hierunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Für diese Kinder und Jugendliche besteht Schulpflicht. Daher fragen wir:

  1. An welchen Schulen in Leipzig gibt es noch räumliche Kapazitäten für die Einrichtung von DAZ-Klassen? (Auflistung der Schulen mit möglichen Kapazitäten bitte schriftlich) Wird hierbei auch die Umnutzung von Hausmeisterwohnungen, Hortzimmer, Aulas und Speiseräumen geprüft?

  2. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen dafür ein, dass DAZ-Klassen auch an Gymnasien und freien Schulen gebildet werden können?

  3. Wenn bereits Platzengpässe für DAZ-Klassen an den kommunalen Schulen herrschen beziehungsweise diese in Zukunft wahrscheinlich sind, werden hier auch Räumlichkeiten in anderen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur für DAZ-Klassen geprüft, wie etwa in Jugendclubs, Kulturzentren oder Seniorenzentren? Wenn ja, welche Einrichtungen werden hier momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

  4. Reichen die Räumlichkeiten für Deutschkurse für Erwachsene bei der Volkshochschule und privaten Träger? Wenn die Kapazitäten nicht mehr reichen: Welche zusätzliche Objekte, in denen Deutschunterricht für Erwachsene stattfinden kann, werden momentan geprüft beziehungsweise sind bereits hierfür geplant?

In den Medien konnte man in den letzten Monaten immer wieder lesen, dass die Griechen ihre Bankkonten leerten und das Geld lieber in ihren Wohnungen bunkern. Sie sehen ihr Geld sicherer zu Hause als in der Bank. Unsere Schulen haben diese Wahl nicht.

„Vor allem in den Sommerferien kommt es immer wieder zu Einbrüchen in Schulen. Hierbei wird nicht nur Technik entwendet sondern auch Geld. Auch in diesen Jahr ist es leider schon zu Einbrüchen gekommen, unter anderen in der Theodor-Körner-Schule“, so Andreas Geisler, SPD-Stadtrat. Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht vorgesehen.

Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, weiter: „In Schulen muss regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe, zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Die Einführung von Konten für Schulen ist überfällig. Hier hat der Freistaat Sachsen die Zeit verschlafen. In der Europäischen Union tritt gerade ein Gesetz in Kraft, das jedem Bürger ein Recht auf ein Bankkonto einräumt, dies sollte Sachsen auch auf seine Schulen erweitern“.

Ute Köhler-Siegel und Andreas Geisler abschließend: „Wir fordern den Freistaat Sachsen auf, eine rechtliche Grundlage in das sächsische Schulgesetz aufnehmen, damit die Schullei-tungen eigenverantwortlich ein Girokonto für die Schule im Namen des Freistaates einrichten und führen zu können. Die Verfahrensweise zur Führung der Konten einschließlich deren Kontrolle sollte vom Freistaat Sachsen vorgegeben werden. Dies schafft mehr Sicherheit in den Schulen. Wir sollten die Schulen mit der Sicherung der Gelder nicht alleine lassen. Bis dahin dürfen wir die Leipziger Schulen nicht mit dem Problem alleine lassen und müssen gemeinsam praktikable Lösungen finden“.

Stellungnahme zur Veröffentlichung des Schulentwicklungsplans von Ute Köhler-Siegel, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

„Dass der Schulentwicklungsplan nun vorliegt, ist gut. Jetzt brauchen wir schnell mehr Grundstücke für Schulen, die Stadt muss mehr Planungsmittel bereitstellen und die Fördermittel vom Freistaat müssen kommen. Oder konkreter ausgedrückt, allein in den nächsten fünf Jahren müssen wir zehn Schulen bauen und etliche alte Schulen müssen dringend saniert werden, hierfür müssen bis Ende 2016 zehn Millionen Euro Planungsmittel extra einplant werden und wir brauchen vom Freistaat die Zusage jeweils 16 Millionen Euro Fördermittel für 2015 und 2016 zu bekommen. Für die darauffolgenden Jahre wird diese Fördersumme aber nicht mehr ausreichen. Die Stadt zahlt jetzt schon fast 70 Prozent der Kosten bei Schulneubauten und Sanierungen, weil Grundstückserwerbe unter anderen gar nicht förderfähig sind. Der Finanzierungsanteil der Stadt kann hier nicht noch größer werden. Hier muss der Freistaat mit der bevölkerungsreichsten und überproportional wachsenden Stadt in Sachsen zu einer Einigung kommen, um eine langfristige, auf beiden Schultern getragene Finanzierung des Schulbaus machbar zu machen. Die Kinder und Jugendliche haben eine Schulpflicht, wir und der Freistaat müssen dafür sorgen, dass hierfür auch die Räume vorhanden sind“.

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes ist in der Dienstberatung des Ober-bürgermeisters bestätigt wurden und durchläuft nun das öffentliche Anhörungsverfahren.

„Nach monatelanger Arbeit ist die dringend benötigte Fortschreibung des Schulent-wicklungsplanes endlich öffentlich“, erklärt die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Köhler-Siegel. „Alle Schulkonferenzen, Stadtbezirks- und Ortschaftsbei-räte und interessierte Bürgerinnen und Bürger haben nun die Gelegenheit sich diesen anzusehen und zu kommentieren. Machen Sie von diesen Recht bitte zahlreich gebrauch“.

Die Stadt Leipzig ist verpflichtet mindestens alle fünf Jahre einen Schulentwicklungs-plan fortzuschreiben. Durch die sehr dynamische Bevölkerungsentwicklung in Leipzig musste dieser Zeitraum verkürzt werden. Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherung des benötigten Schulraumes. Ein Schulentwicklungsplan zeigt auch nicht die Finanzierung der neu zu bauenden Projekte auf oder stellt Weichen für die dringende Sanierung der Bestandsgebäude. Mit diesen Problemen muss sich der Stadtrat im Rahmen der nächsten Haushaltsbeschlussfassung beschäftigen.

Köhler-Siegel weiter, „Der jetzt vorliegende Schulentwicklungsplan ist nur ein Zwi-schenstand. Wir wissen jetzt schon, dass wir noch mehr Schulen bauen müssen. Aber wir brauchen erst mal einen rechtlich gültigen Schulentwicklungsplan um schnell weitere Kapazitäten schaffen zu können. Eine weitere Fortschreibung wird erneut in zwei bis drei Jahren durch den Stadtrat gehen müssen“.