1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende IV. GQuartal 2024 geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Sanierung folgender Schulmensen vorzuziehen:
– Neue Nikolaischule
– Geschwister-Scholl-Schule
– Joachim-Ringelnatz-Schule
– Robert-Schumann-Schule
– Friedrich-Schiller-Schule
Ebenso soll in dem genannten Zeitraum eine Prüfung erfolgen, ob andere Schulmensen ähnliche Problemlagen aufweisen und ggf. in die Maßnahmen mit einbezogen werden müssen.
2. Die vorgezogenen Sanierungsmaßnahmen bzw. Erweiterungsmaßnahmen sollen bis spätestens 2030 abgeschlossen sein.
Begründung:
Die Anfragen der SPD-Fraktion „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen“ (VII-F-09333) sowie „Zustand der Mensen an Leipziger Schulen verbessern“ (VII-F-10332) ergab, dass einige der Leipziger Schulen Mensen vorhalten, die für die Anzahl der Schüler und Schülerinnen zu wenig Platz bieten.
Besonders gravierend ist dies bei den o. g. Schulen, bei denen mitunter auch bauliche Mängel hinzukommen. Die o.g. Schulen sind in der Schulbaustrategie aber erst nach 2030 vorgesehen.
Eine Mittagspause in angenehmer Atmosphäre ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, gerade auch, weil die Schultage der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen immer länger werden. Deshalb muss bei den o. g. Schulen eine zeitnahe Sanierung der Mensen bzw. eine Erweiterung des Platzangebotes erfolgen.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
ich hatte das schon in meiner Rede zum Grundsatzbeschluss zur finanziellen Sicherung des Klinikums St. Georg gesagt und wiederhole es gern: Die Lage unseres Klinikums ist ernst und wir tun gut daran, das Krankenhaus nicht in die Insolvenz gehen zu lassen. Nicht nur wegen der 800-jährigen Tradition des Klinikums sondern vor allem wegen seiner Bedeutung für die Daseinsvorsorge in Leipzig und im Leipziger Umland.
Die Vorlage über die wir heute abstimmen ist eine Konkretisierung unseres Grundsatzschlusses vom April diesen Jahres.
Notwendig ist die Beschlussänderung aufgrund eines Bescheids der Landesdirektion, die eine konkrete Deckung der vorgesehenen Zahlungen im Haushalt der Stadt verlangt.
Worum geht es genau?
Wir unterstützen das Klinikum mit einer Bareinlage i.H.v. rund 36 Mio Euro in die Kapitalrücklage, um den bilanzierten Jahresfehlbetrag 2023 auszugleichen.
Wir bestätigen mit der Vorlage außerplanmäßige Aufwendungen für Zinsen in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
Wir unterlegen im Sinne des Bescheids der Landesdirektion zur Genehmigung der Ausfallbürgschaft i.H.v. 69,7 Mio. EUR und zur Absicherung der Kreditaufnahme für den Krankenhausneubau – Zentralbau II die Bareinlage für das Klinikum mit konkreten Deckungen im Haushalt.
Mit der Zustimmung zur Vorlage gewährleisten wir:
1. Stabilität und Kontinuität, denn durch die finanzielle Unterstützung sichern wir den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Klinikums, insbesondere den wichtigen Krankenhausneubau.
2. Sichern wir die Qualität der Gesundheitsversorgung: Eine stabile finanzielle Basis ermöglicht es dem Klinikum, weiterhin hochwertige medizinische Leistungen anzubieten und notwendige Investitionen in moderne Infrastruktur und Technik zu tätigen.
3. haben wir die Zukunftssicherheit im Blick: Die Genehmigung der Bürgschaft und die damit verbundene Kreditaufnahme sind essenziell, um die langfristige finanzielle Stabilität des Klinikums zu gewährleisten und zukünftige Herausforderungen meistern zu können.
Ich denke, dass wir das Richtige tun, wenn wir heute der Vorlage zustimmen. Vor allem tun wir damit etwas ganz Bedeutendes für die Stadtgesellschaft. Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen und ich hoffe, dass das auch bei Ihnen so ist und wir uns im Rat dabei einig sind.
Vielen Dank!
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/08/hush-naidoo-jade-photography-ZCO_5Y29s8k-unsplash2-scaled.jpg17072560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-08-21 18:39:002024-08-21 22:23:30Rede zur Vorlage „Sicherstellung der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Klinikum St. Georg gGmbH – Bestätigung von außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO“
Auch in der Sommerpause war unsere Fraktion unterwegs, um soziale Einrichtungen in Leipzig zu besuchen. Unser Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker und unsere neuen Fraktionsmitglieder Pia Heine und Frank Franke sind mit dem Leitungsteam der Bahnhofsmission, Sophie Wischnewski und Jörg Duda, ins Gespräch gekommen. Bis zu 120 wohnungslose Gäste am Tag, Essensausgabe, Kleiderkammer, ein offenes Ohr, um obdachlose Menschen wieder zurück ins Hilfesystem zu führen und Umstiegshilfen für Bahnreisende – das sind einige der Tätigkeiten, für die die Bahnhofsmission steht. Respekt und herzlichen Dank an alle Haupt- und Ehrenamtlichen der von der Caritas geführten ökumenischen Bahnhofsmission für diese wertvolle Arbeit, die vom Sozialamt und der Deutschen Bahn unterstützt wird.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/2024/08/ALLE-1.jpg9591125Steffi Töpferhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngSteffi Töpfer2024-08-05 11:03:532024-09-05 10:29:05Besuch bei der ökumenischen Bahnhofsmission
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,
Leipzig ist eine wachsende Stadt. Allein zwischen 2012 und 2022 stieg die Bevölkerungszahl in unserer Stadt um 100.000 Menschen. Durch das Wachstum der Stadt ist auch der Bedarf an sexualpädagogischer Beratung und Testangeboten gestiegen. Die Entwicklung des “Zentrums für sexuelle Gesundheit” in Leipzig ist aus unserer Sicht deshalb ein wichtiger Schritt, um für die Menschen in Leipzig einen Ort zu entwickeln, an dem sie Unterstützung, Beratung und Aufklärung zu sexuellen Themen finden.
Denn aktuell übersteigt die Nachfrage nach diesen Angeboten, die momentanen räumlichen, zeitlichen und personellen Kapazitäten im Gebäude. Hier müssen wir handeln, um den Bedürfnissen gerecht zu werden. Das Gebäude bietet weitere Raumkapazitäten, die, um sie nutzen zu können, ertüchtigt werden müssen. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Dadurch ließen sich Synergien schaffen, die den Menschen in unserer Stadt zugute kommen, weil auf diese Weise durch Kooperation mit anderen Vereinen wie der Rosa Linde oder dem CABL e.V. eine Verbreiterung der Palette an Angeboten ermöglicht werden kann, die mit Blick auf die aktuellen räumlichen Gegebenheiten nicht sinnvoll umsetzbar wären.
Mit dem Antrag verfolgen wir deshalb das Ziel die Sanierung des kommunalen Gebäudes, in dem aktuell die AIDS-Hilfe untergebracht ist, fortzusetzen. Es geht darum, die bislang ungenutzten, weil unsanierten Räume in der 1. Etage ebenfalls zu ertüchtigen, um Platz für Beratungsangebote zu schaffen. Gleichzeitig sollten wir eine Bauzustandsanalyse für das gesamte Gebäude durchführen und ein mittelfristiges Sanierungskonzept erstellen.
Das kommunale Gebäude bietet viele räumliche Kapazitäten, die wir nutzen können. Eine Ertüchtigung ist sinnvoll, nicht nur für die aktuellen Nutzer sinnvoll, sondern auch für den Erhalt der Liegenschaft insgesamt. Als Stadt tragen wir eine Verantwortung für unsere Gebäude, und diese Verantwortung sollten wir ernst nehmen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass sich ein “Zentrum für sexuelle Gesundheit” entwickeln kann. Lassen Sie uns die Räume nutzbar machen, die Sanierung vorantreiben, um damit gute Bedingungen zu schaffen. Den Änderungsantrag der Grünen übernehmen wir gern.
Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/DieGrünen
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung vollzieht das Pilotvorhaben „Kommunales JugendWohnen“. Hierbei werden Kriterien der Wirksamkeit und Messung im Rahmen des Pilotvorhabens herangezogen. Eine Fremdfinanzierung durch private Dritte wird ausgeschlossen.
Nach der Durchführung des Pilotprojekts erfolgt eine ausführliche Auswertung, die mögliche Übertragbarkeiten auf andere Wirkungsbereiche beinhaltet. Stadtrat und Öffentlichkeit werden über die Ergebnisse entsprechend informiert.
Der Beschluss zur Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04) wird in den Punkten 3 und 4 aufgehoben. Stattdessen wird das Objekt Bochumer Straße 26 dem Zweck des Kommunalen JugendWohnens zugeführt.
Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Objekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen. Dem Jugendhilfeausschuss ist bis Ende 2024 darüber Bericht zu erstatten.
Begründung
Am 17. Mai 2023 beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD den Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ im Sinne der Neufassung VII-A-07760-NF-02. Dabei wurde der Oberbürgermeister beauftragt, zur Umsetzung des Vorhabens ‚Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt‘ eine konkrete Bedarfs- und Standortanalyse anzufertigen. Dabei soll auch ein geeigneter sozialräumlicher Bezug für die Verteilung der zu schaffenden Angebote definiert und die rechtliche Verortung der Maßnahme im SGB VIII (insbesondere in Bezug zum §41 SGB VIII) und Schnittstellen zur Wohnungslosenhilfe geklärt werden. An diesem Analyse- und Umsetzungsprozess sind neben dem Amt für Jugend und Familie und dem Sozialamt Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und weitere Expert/-innen (bspw. Careleaver/-innen) zu beteiligen. Daraus resultierend sollte dem Stadtrat bis Ende 2023 ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens sowie seiner zeitlichen und finanziellen Einordnung vorgelegt werden. Ziel war im aktuellen Doppelhaushalt 2023/24 ein weiteres Angebot im Bereich Jugendwohnen zu etablieren.
Der Alternativvorschlag der Verwaltung zum Antrag VII-A-09457 „Neue Chancen für die Leipziger Sozialpolitik“ offenbart nun interessanterweise die Umsetzung dieses Stadtratsbeschlusses zum Antrag „Jugendwohnen – Angebot in der ganzen Stadt“ (VII-A-07760-NF-02).
Dem ist aus Sicht der Antragsteller*innen unbedingt zu folgen. Um hier keine weiteren Verzögerungen vor dem neuen Doppelhaushalt aufkommen zu lassen, braucht es dazu einen schnellstmöglichen Stadtratsbeschluss bis August 2024. Dabei ist auch zu bedenken, dass das kommunale Objekt in der Bochumer Straße 26 für das Kommunale Jugendwohnen genutzt werden soll. Dies steht im Gegensatz zum geänderten Beschluss der Vorlage „Prüfergebnis: Entbehrlichkeitsprüfung zum Verkauf Bochumer Straße 26“ (VII-DS-06838-Ifo-04-ÄA-04). Insofern ist dieser Beschluss in diesem Zuge teilweise aufzuheben und abzuändern. Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang aber beauftragt, gemeinsam mit der Kindervereinigung Leipzig ein Ersatzobjekt für den neuen Offenen Freizeittreff in Mockau zu suchen.
Im Weiteren auf die beiden nichtöffentlichen Anlagen unter VII-A-09457-VSP-02 verwiesen sowie auf den angepassten Begründungstext:
Das Vorhaben „Kommunales JugendWohnen“ ist als Modellprojekt umzusetzen.
Als wachsende Stadt hat Leipzig mit Herausforderungen an Mietmarkt zu kämpfen: Das stetig schrumpfende Wohnraumangebot geht mit steigenden Bestands- und vor allem Angebotsmieten einher. Gleichzeitig verzeichnet Leipzig weiterhin eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote (2023 7,1% im Jahresschnitt inklusive steigender Jugendarbeitslosigkeit in Leipzig). Zeitgleich können zahlreiche Betriebe vakante Stellen nicht adäquat bzw. überhaupt nicht besetzen. Besonders betroffen von diesen Verwerfungen auf dem Miet- wie auch auf dem Arbeitsmarkt sind Jugendliche und junge Erwachsene am Übergang ins Erwerbsleben, die ohne eigenes Einkommen gerade die hohen Angebotsmieten nicht aufbringen können, die aber auch – das zeigt die steigende Jugendarbeitslosigkeit – Probleme beim Einstieg in das Berufsleben haben. Insbesondere das Verhältnis von Angebot und Nachfrage im Bereich der beruflichen Ausbildung mit einem deutlichen Angebotsüberhang bei benannter, steigender Jugendarbeitslosigkeit, bildet diese negative Entwicklung ab.
Mit dem umgreifenden Ansatz des „Kommunalen JugendWohnens“ soll diesen Fehlentwicklungen mit einem sowohl sozialpolitische, jugendhilfeplanerische als auch arbeitsmarktpolitische Elemente verbindenden Konzept entgegengewirkt werden.
Dieses Brückenangebot umfasst dabei einerseits die Unterbringung der Klienten in unterschiedlichen Wohnformen sowie andererseits ihre sozialpädagogische Betreuung mit einem klaren Fokus auf der Herstellung von Ausbildungsreife, Berufseignung und Vermittelbarkeit.
Zeitplan
Die Einbindung der konkreten Projektpartner erfolgt umgehend mit Beschlussfassung. Basierend auf der Suche geeigneter Wohnobjekte sowie der Gründung eines Projektlenkungsgruppe, ist der Projektstart für das erste Quartal 2025 angepeilt. Die Vorarbeiten erfolgen umgehend nach Beschlussfassung. Ein erster Umsetzungsbericht ist für 2026 zu erwarten.
Finanzen
Zur Umsetzung des Vorhabens sind folgende finanzielle Aufwendungen vorgesehen:
Kosten Personal
Sonstige Kosten
Kosten gesamt
2025
372.675,19 €
349.200,00 €
721.875,19 €
2026
413.922,53 €
259.200,00 €
673.122,53 €
Gesamt
786.597,72 €
608.400,00 €
1.394.997,72 €
Dabei ist mit einer Fremdfinanzierung i. H. v. ca. 248.800€ aus BaFöG- und BAB-Mitteln zu rechnen.
Bei der Stadt Leipzig verbleiben mithin Kosten i. H. v. 1.146.597,82€, die im Falle möglicher weiterer Fremdfinanzierungsquellen noch vermindert werden könnten.
In der Stadt Leipzig gibt es bereits einige Beratungsangebote, die sich auch an Alleinerziehende richten.
Die Stadtverwaltung prüft bis Mitte 2025 die Weiterentwicklung eines der bestehenden Angebote bzw. die Neuschaffung eines Beratungsangebotes, das explizit für Alleinerziehende (Soloeltern/ Einelternfamilien) als Familienform spezifische Beratung anbietet, Unterstützungsangebote bündelt und entlastende Hilfestellungen leistet.
Bei der Prüfung sind die Träger der bestehenden Angebote mit einzubinden.
Begründung
Damit die Bedarfe an Beratungen und Angeboten von über 15.000 Alleinerziehenden in Leipzig besondere Beachtung finden und abgedeckt werden können, soll speziell ein Angebot für diese Familienform als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/alexander-dummer-UH-xs-FizTk-unsplash-scaled.jpg17082560F-T.Guentherhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngF-T.Guenther2024-06-13 09:58:132024-06-25 11:18:44Alleinerziehende in Leipzig wirksam unterstützen und entlasten
Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion mit den Fraktionen B90/Die GRÜNEN und DIE LINKE
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch das Sozialamt und unter Einbeziehung der AG Recht auf Wohnen bis Mitte 2024 konkrete Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen zu erarbeiten.
Hierbei sind in Kooperation mit dem Amt für Jugend und Familie und dem Jobcenter insbesondere die Schnittstelle zwischen Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe und Leistungen nach SGB VIII auszuloten und die Kooperation der Dienste zu verbessern.
Bereits für den anstehenden Winter und damit sofort wird als eine Lösung für junge wohnungslose Menschen, das bereits vom Sozialamt aufgesetzte Careleaver-Angebot ausgebaut, zusätzlich wird geprüft, befristete Bürgschaften nach geeigneten Kriterien für zu definierende junge Mieter*innen als Einzelfallhilfe zu gewähren, um den Zugang zu eigenem Wohnraum zu öffnen.
https://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/istockphoto-1439918683-170667a.webp339509Steffi Töpferhttps://spd-fraktion-leipzig.de/wp-content/uploads/Logo_Mitte_gross2.pngSteffi Töpfer2023-11-15 09:27:412024-01-11 09:34:59Maßnahmen für die Versorgung und Unterbringung junger wohnungsloser Menschen
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