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Axel Dyck„Die Linke hat nach wie vor ein gestörtes Verhältnis zu 1989“, konstatiert SPD-Fraktionschef Axel Dyck. „Ohne jemals selbst direkt Stellung zum Freiheits- und Einheitsdenkmal bezogen zu haben, versuchen die SED-Nachfolger das Denkmal und damit ein dauerhaftes Gedenken an den Herbst 1989 über die Hintertür zu verhindern, indem sie in ihrer großflächigen Wahlpropaganda für einen Bürgerentscheid zum Freiheits- und Einheitsdenkmal werben und dabei auch noch den zentralen Begriff Freiheit unterschlagen.“

Freiheit bedeutete 1989 vor allem, sich vom Gewaltmonopol der SED und ihres Machtapparates zu befreien. Das hat diese Partei anscheinend auch 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution noch nicht verwunden.

Axel Dyck abschließend: „Kann man von einer Partei etwas anderes erwarten, deren langjähriger örtlicher Vorsitzender jemand ist, der früher für die Staatssicherheit gespitzelt hat?“

Berlin, Frankfurt am Main, Nürnberg und Köln bieten jeweils ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Jahreskarte, welche für mehrere Museen in der jeweiligen Stadt gilt, an. So gibt es in Frankfurt am Main beispielsweise die Museumsufer Card für 85 Euro als Einzelkarte und für 150 Euro als Familienkarte. Diese gilt für ein Jahr in vielen Museen der Stadt für alle Dauer- und Sonderausstellungen.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Jahreskarten wurden in 2013 jeweils in den städtischen Museen (Museum der bildenden Künste, Stadtgeschichtliches Museum, Museum für angewandte Kunst) verkauft?
  2. Wie sieht die Verwaltung die Einführung einer Jahreskarte für alle städtischen Museen in Leipzig?

a. Gab es hierzu schon Gespräche mit den städtischen Museen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b. Gibt es Schätzungen der Stadtverwaltung, wie viel eine Jahreskarte für alle städtischen Museen (Vollzahler und ermäßigt) kosten würde?

Im Jahr 2012 hat der Stadtrat der 100-prozentigen Veräußerung der beiden Stadtwerke-Töchter Perdata und HL-komm an Privatunternehmen zugestimmt. Im Zuge der Veräußerungen wurden zahlreiche Vereinbarungen vertraglich geregelt, die verschiedene Aspekte der Zukunft dieser Unternehmen berühren, was unter anderem die Standortfrage, die Entwicklungsziele für die Unternehmen und die Belange der Belegschaft angeht. Entsprechend der Bestimmungen in den Verträgen ist die LVV für die Kontrolle von deren Umsetzung zuständig, denn zum Teil wurden hohe Pönalen bei Nichteinhaltung bestimmter Vorgaben vereinbart.

Nachdem diese Beschlüsse mittlerweile zwei Jahre zurück liegen und eine Zwischenbilanz sinnvoll ist, fragen wir:

Wie ist der derzeitige Stand bei der Umsetzung der vertraglichen vereinbarten Bestimmungen durch die neuen Eigentümer von HL-komm und Perdata?

Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit dem Beschluss über die Einführung eines Doppelhaushaltes treffen wir heute keine einfache Entscheidung. Auch meine Fraktion hat die vielen Argumente, die für und gegen einen Doppelhaushalt sprechen, sorgfältig abgewogen. Ich möchte daher einen Teil der Fragen widerspiegeln, die uns beschäftigt haben.

Hatten wir nicht schon bei der Aufstellung der Einzelhaushalte in den letzten Jahren Planungsschwankungen bei großen Einnahme- und Ausgabepositionen? Mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes wird die Planung noch ungenauer. Aber ist es nicht zuerst die eigentliche Aufgabe bei der Haushaltsaufstellung, wesentliche strategische Ziele und Schwerpunkte zu setzten, wofür die Stadt ihre finanziellen Ressourcen einsetzten soll?

Gibt der Stadtrat wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand, da nur noch alle zwei Jahre über den Haushalt entschieden wird? Aber werden nicht die wesentlichen strategischen und politischen Entscheidungen an anderer Stelle getroffen? Mit den Beschlüssen über die zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur, den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag, die Entschuldungskonzeption, das Sozialticket oder die Eigentümerziele für kommunale Unternehmen, um nur einige zu nennen, werden schon wesentliche finanzielle Mittel in den Haushaltsplänen gebunden. Und hierüber hat der Stadtrat entscheidende politische und finanzielle Vorgaben gemacht. Nicht über Haushaltsanträge, die sich jedes Jahr zum großen Teil wiederholen und nur noch zu kosmetischen Veränderungen im Haushaltsplan führen. Ich will dieses Verfahren nicht schlecht reden. Und sicherlich haben viele Anträge ihre Berechtigung, auch wenn es sich nur um kleine Summen handelt. Aber die strategischen Weichenstellungen werden nicht im Haushaltsantragsverfahren getroffen.

Ein weiteres wichtiges Thema war der Zeitpunkt der Einführung für einen Doppelhaushalt. Warum gerade jetzt am Ende der Legislatur? Überfordern wir mit dieser Entscheidung den neuen Stadtrat? Es ist sicherlich anzunehmen, dass auch im neuen Stadtrat wieder altgediente Stadträte sitzen. Und wer einen Doppelhaushalt nicht versteht, ist der nicht auch mit einem einjährigen Plan überfordert und andersrum? Genau genommen beschließen wir ja zwei Einzelpläne.

Gelingt es uns Investitionen zu beschleunigen, da es weniger Stillstand zwischen dem Haushaltsbeschluss und dessen Genehmigung geben wird? Schaffen wir nicht auch und gerade für Vereine und Verbände Planungssicherheit für zwei Jahre?

Meine Fraktion sieht überwiegend mit der Aufstellung des Doppelhaushaltes auch eine große Chance. Eine Chance, aus dem jährlichen, zeit- und kraftraubenden „Hamsterrad“ Haushaltsplanaufstellungsverfahren, auszubrechen und somit Zeit und Raum zu gewinnen, für politische Diskussionen über strategische Weichenstellungen, die die finanziellen Rahmenbedingungen unserer Stadt in den nächsten Jahren bestimmen werden.

Wie wollen wir in zehn Jahren wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen und unser Steueraufkommen positiv entwickeln? Welche sozialen Fördermaßnahmen sind sinnvoll und müssen verstetigt werden, welche müssen auf den Prüfstand? Wie gelingt es uns, Leipzig als Kultur und Sportstadt weiterzuentwickeln und welche finanziellen Schwerpunkte müssen da gesetzt werden? Wie gelingt es uns, weiterhin Einfluss auf die städtebauliche Entwicklung zu nehmen und welche Rolle spielen dabei auch strategische Flächenerwerbe?

Auf diese Fragen und sicherlich noch viele andere sollte der Stadtrat eine Antwort finden. Ein Anfang ist hierzu ja auch mit der Einrichtung einer fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe gemacht, die diese Diskussion führen soll.

Was wir erwarten von der Verwaltung, ist eine zeitnahe vierteljährliche Berichterstattung über die Haushaltsdurchführung und rechtzeitige Informationen bei wesentlichen sich verändernden Rahmenbedingungen. Auch sollte die Einführung eines Doppelhaushaltes mittelfristig zu Rationalisierungseffekten in der Verwaltung und damit auch zu abrechenbaren Einsparungen im Dezernat Finanzen führen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Radweg vor dem Hauptbahnhof ist in Höhe der Bahnhofsausgänge West- und Osthalle Richtung Innenstadt durch eine farbige Markierung mit Radfahrpiktogrammen zeitnah in 2014 besser kenntlich zu machen.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verkehrsbereich vor dem Hauptbahnhof bis Ende 2015 so zu ordnen, dass ein konfliktfreies Queren der einzelnen Verkehrsarten gewährleistet wird.

Begründung:

Der vor dem Hauptbahnhof entlang geführte Radweg ist nicht gut sichtbar vom Fußweg abgegrenzt. Dadurch wird dieser Radweg von den Menschen, die aus dem Hauptbahnhof kommen und den Willy-Brandt-Platz überqueren wollen, häufig übersehen. Infolge dessen entsteht sowohl für die Radfahrer als auch für die Fußgänger, besonders im Bereich der Fußgängerampeln, eine Gefahrenlage.

 

Hier finden Sie den Ursprungsantrag aus dem Jahr 2012.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen neuen Standort für den seit Mitte 2013 geschlossenen Offenen Freizeittreff am Adler im Umfeld der Schule am Adler (max. 15 Gehminuten) bis zum 29.08.2014 gemeinsam mit dem Träger zu finden und bis zum 31.12.2014 zu errichten. Sollten keine geeigneten Räumlichkeiten gefunden werden, ist ein geeigneter Standort im o.g. Umfeld zur Unterbringung in Systembauweise zu prüfen. Der Jugendhilfeausschuss wird hierüber bis zum III. Quartal 2014 informiert.

Begründung:

Offene Freizeittreffs (OFT) sind integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit in Leipzig. In offenen Angeboten werden Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung durch vielfältige Angebote, vor allem auch im pädagogischen Bereich, unterstützt.
Der OFT Adler befindet sich in eigenen Räumlichkeiten in der Schule am Adler. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Beeinträchtigungen des Hortbetriebes der Grundschule und auch mehrfach zu Sachbeschädigungen an der Schule und im Umfeld durch Jugendliche des OFT’s. Die Schlussfolgerung den OFT Adler seit Mitte 2013 ersatzlos ohne ein Konzept zu schließen, weist aus Sicht der SPD-Fraktion in eine völlig falsche Richtung. Wie an den Ereignissen sichtbar wird, wird der Standort im Umfeld der beiden Schulen dringend gebraucht. In diesem Sinne fordern wir die Verwaltung auf, umgehend zu handeln.

Axel Dyck „In Leipzig gibt es 39 offene Freizeittreffs von freien Trägern und sechs offene bzw. kulturelle Freizeittreffs in kommunaler Trägerschaft. Dies ist eine ausgewogene Trägerlandschaft“, so Axel Dyck, Vorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion.

Im letzten Jugendhilfeausschuss hatte die Stadtverwaltung darüber informiert, dass sie die Übergabe der kommunalen offenen Freizeittreffs und Jugendkulturzentren in freie Trägerschaft plant. Davor hatte die Verwaltung bereits das Personal in den Jugendtreffs hierüber informiert.

Dyck weiter: „Wir kritisieren das Verhalten der Verwaltung scharf. Hier wurde der Gaul mal wieder von hinten aufgezäumt. Anstatt das über diese Überlegungen zuerst intern mit den Stadträten beraten wird, ist der erste Schritt der Verwaltung die Angestellten und dann die Stadträte vor scheinbar vollendete Tatsachen zu setzen. Das geht so nicht. Die Übergabe von kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft ist eine politische Entscheidung und keine verwaltungstechnische“.

Im Ratsbeschluss „Trägervielfalt in der Jugendhilfe der Stadt Leipzig“ aus dem Jahr 2000 wurde festgelegt, dass die Kommune als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Einrichtungen in eigener Trägerschaft behält, um dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 KJHG auch sozialräumlich entsprechen zu können.

Dyck abschließend: „Wir stehen weiterhin für das Wunsch- und Wahlrecht. Hierfür muss den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine vielfältige Trägerlandschaft zur Auswahl stehen. Eine generelle Übergabe der kommunalen Jugendtreffs lehnen wir ab“.