Schlagwortarchiv für: Stadtentwicklung

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Am 10.06.2022 stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, in dem der Oberbürgermeister u.a. beauftragt wird, zu ermitteln, wie mit Urheberrechten nach Architekturwettbewerben umgegangen bzw. schon im Vorfeld dieser Wettbewerbe sichergestellt werden kann, dass Stadtplätze auch schon vor Ablauf der Urheberrechte umgestaltet werden können, um sie an die aktuellen Bedürfnisse der Stadtentwicklung anzupassen. Dabei soll die Flexibilität bei der Platz- und Freiraumgestaltung erhöht werden. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau prognostiziert, dass eine Prüfung dieses Sachverhalts bis Anfang 2023 erfolgen könne. Dem Stadtrat ist das Ergebnis dieses Prozesses bislang nicht bekannt, obwohl die Frist bereits ein Jahr überschritten ist.

Wie fragen daher an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?
  1. Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Antwort der Verwaltung

1. Frage: Wie ist der aktuelle Stand der Prüfung?

Die rechtliche Prüfung ist erfolgt.

2. Frage: Welche Maßnahmen kann und wird die Stadtverwaltung ergreifen, um bei bestehenden und künftigen Platzgestaltungen bei der Um- und Neugestaltung von Plätzen und Freiräumen ein höheres Maß an Flexibilität zu erreichen?

Aufgrund der individuellen Rahmenbedingungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Dementsprechend muss eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls vollzogen werden. Zukünftig sollten daher alle Verträge mit Planungsbüros, die Plätze und Freiraumgestaltungen betreffen, so formuliert werden, dass daraufhin gewiesen wird, dass spätere Änderungen möglich sein sollen. Ziel ist, für die Verträge, die im Laufe des Planungsprozesses mit Dritten zu schließen sind, juristisch belastbare Regelungen zu formulieren, die einen flexibleren Umgang mit den Anforderungen des Urheberrechts erlauben.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

der Weihnachtspullover vom Kollegen Meißner erstrahlte gestern in den Farben Grün mit roten Nussknackern. Von der Farbkombination haben wir uns verleiten lassen, doch noch eine gemeinsame Neufassung aus unserem Änderungsantrag und dem Ursprungsantrag zu machen, obwohl uns der Verwaltungsstandpunkt und der Antrag in den Beschlusspunkten 1+2 des Ursprungsantrages ärgert. Wahrscheinlich bin ich einfach weihnachtsmilde.

Der Ursprungsantrag und auch der Verwaltungsstandpunkt sind in den ersten beiden Beschlusspunkten bereits seit 2019 Beschlusslage im Stadtrat. Dies wird auch Herr Dienberg bestätigen. Lediglich an der Umsetzung scheint es noch zu hapern, denn einen Umsetzungsstand, wie kulturelle Räume, wie Clubs, in der Stadtplanung berücksichtigt werden gibt es nicht. Es gibt auch keinen Stand wie das LiveKombinat, die Kammern oder die die DEHOGA in die Umsetzung eingebunden wurden. Ganz klar der Beschluss eines Kulturkatasters aus dem Antrag wurde umgesetzt, wie dieses in den Planungen aber berücksichtigt wird, um bei Bebauungen Kultur nicht zu gefährden, ist völlig unklar.

Der Beschluss ihrer beiden ersten Punkte aus dem Antrag ist also im Grunde unnötig, weil redundant.  

Wir sind gespannt, wie zügig der Beschluss jetzt endlich umgesetzt und dauerhaft implementiert wird. Weiter fünf Jahre warten und zögern kann das Aus für weitere Clubs bedeuten. Wir erwarten auch, dass die Akteure endlich aktiv eingebunden werden.

Wir sind der festen Überzeugung, dass auch Clubs nicht nur zur Kultur gehören, sondern diese Szene in Leipzig ein Standortvorteil für die Gewinnung junger Fachkräfte ist, deshalb wird die SPD weiter für deren Erhalt und Berücksichtigung kämpfen. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung zur Neufassung des Antrags. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag:

  1. Im Rahmen der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest prüft der Oberbürgermeister, wo ein zusätzlicher Sportplatz im Bereich Südwest gebaut werden kann.
  2. Des Weiteren prüft der Oberbürgermeister, wie die Situation für Fußgänger/innen im Stadtbezirk spürbar verbessert werden kann. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Schulwegen zur 60. Grundschule und auf Schulwegen für künftige neue Schulen.
  3. Der Oberbürgermeister prüft außerdem, wie und wo die Anzahl an Spielplätzen im Bereich Südwest erhöht werden kann.
  4. Die Thematik „Wohnen im Alter” soll bei der Umsetzung des Ortsteilentwicklungskonzeptes Südwest einen gesonderten Schwerpunkt bilden.

Begründung:

Zu 1. Der Sportplatz des KSC Knauthain in der Albersdorfer Straße soll lediglich um einen weiteren Fußballplatz erweitert werden. Hier sehen wir angesichts der erfreulichen Mitgliederentwicklung im Bereich Sport, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich, zusätzlichen Bedarf für einen weiteren Sportplatz. 

Zu 2. Der Fußverkehrsentwicklungsplan (FVEP) wird nach unseren Informationen aktuell final erarbeitet. Mit dem neuen FVEP wird die Grundlage geschaffen, die Fußverkehrsförderung zielorientiert und effizient voranzutreiben. Der FVEP soll für eine erweiterte Planung der Fußverkehrsförderung dienen und bestehende Prozesse ergänzen. Darüber hinaus muss betont werden, dass der FVEP bestehende Strukturen wie bspw. die AG Schulwegsicherheit nicht außer Kraft setzen soll. Das Ortsteilentwicklungskonzept soll daher mit dem FVEP verzahnt werden.

Zu 3. Zwar gibt es im Stadtbezirk Südwest aktuell 29 Spielplätze und damit quantitativ eine zufriedenstellende Anzahl. Einige Spielplätze davon sind jedoch sanierungsbedürftig und damit nicht unbedingt attraktiv für Kinder.

Es gibt nach unseren Recherchen aktuell 11 Ballsportplätze, davon nur zwei in Knautnaundorf, einen für Fußball und einen für Streetball. Hier sehen wir zusätzliche Bedarfe.

Zu 4. Vielen Senioren macht der Gedanke Angst, ihre gewohnte Umgebung zu verlassen oder Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn der Alltag beschwerlicher wird. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, altersgerecht zu wohnen. Angesichts der Bevölkerungsstruktur in Knautkleeberg-Knauthain soll die Verwaltung die Beratungs- und Umbaumöglichkeiten analog vor Ort und natürlich auch digital den Menschen in geeigneter Weise kommunizieren. Darüber hinaus muss von der Verwaltung berücksichtigt werden, dass das Thema „Wohnen im Alter” keineswegs nur im Südwesten der Stadt relevant ist, sondern Eingang in alle Ortsteilentwicklungskonzepte finden sollte.

Beschlussvorschlag

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Antrags werden durch die folgenden Beschlusspunkt ersetzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 2. Quartal 2024 den Stand der Umsetzung des am 22. Mai 2019 beschlossenen Antrags  VI-A-06751 (Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!) vorzulegen. Dabei soll auch umrissen werden, ob und wie sich die Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen seit der Beschlussfassung in der Stadtplanung bzw. Bauleitplanung niedergeschlagen hat. Auf Clubs soll dabei in besonderer Weise eingegangen werden. Außerdem soll dargelegt werden ob und in welcher Weise der Abstimmungsprozess mit der IHK, der IG Livekommbinat und der LTM GmbH stattgefunden hat und bei aktuellen Bauleitplanungen stattfindet.

Begründung

Die Beschlusspunkte 1 und 2 unterscheiden sich allenfalls in der Formulierung vom inhaltlichen Anliegen des bereits im Mai 2019 in geänderter Form beschlossenen Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“. Da dieser Antrag seinerzeit die Stadtverwaltung damit beauftragt hat, Handlungsleitlinien zu erstellen, wie die Berücksichtigung und Weiterentwicklung kultureller Belange im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung, insbesondere bei städtebaulichen Planungen, in neuen oder bestehenden Quartieren abgesichert werden kann, sind die Beschlusspunkte 1 und 2 obsolet. Intessanter als eine redundante Beschlussfassung ist hingegen, zu erfahren, wie der Stand der Umsetzung des Beschlusses vom Mai 2019 ist und wie der avisierte Abstimmungsprozess vonstattenging.

Straßenbaumaßnahmen stellen naturgemäß für viele Leipzigerinnen und Leipziger eine Herausforderung dar, weil die täglichen Wege anders geplant werden müssen und sich der Verkehr dann an anderen Stellen verdichtet. Besonders erschwert wird die Situation, wenn mehrere Straßen in einem Stadtbezirk parallel oder wichtige Verbindungsstraßen saniert werden. Hier kommt es vor allem auf eine sinnvolle Koordination der Baustellen und ganz besonders auf die Kommunikation mit den Anwohnerinnen und Anwohnern an. 

In der Vergangenheit gab es ein paar Fälle, bei denen die Kommunikation mit den Anwohnern nicht optimal verlaufen ist (bspw. die Radstreifenmarkierung in der Leinestraße oder die Verlängerung der Baustelle in der Dieskaustraße), weil womöglich nicht die zielführendsten Kommunikationswege genutzt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?
  2. Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige EInzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?
  3. Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?
  4. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1. Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein: Warum nicht?

Antwort der Verwaltung:

Der Beantwortung der konkreten Fragen sei vorausgeschickt, dass Straßenbaumaßnahmen der Stadt – sowohl alleinige als auch Komplexmaßnahmen mit der L-Gruppe – grundsätzlich koordiniert werden und zu jeder Maßnahme Verkehrsführungspläne zu erarbeiten sind, die von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden müssen.

Dabei führen Straßenbaumaßnahmen zwangsläufig zu Erschwernissen während der Bauzeit, insbesondere, wenn sie stark befahrene Straßenabschnitte betreffen und/oder mehrere Straßen im räumlichen Umfeld betroffen sind, was sich nicht immer vermeiden lässt. Dies auch, da bei weitem nicht alle Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum von der Stadt durchgeführt werden oder längerfristig planbar sind (u.a. Arbeiten anderer Versorger und kurzfristiger notwendige Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen).

Die Kommunikation ist daher eine wesentliche Aufgabe, um die Öffentlichkeit über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen zu informieren.

  1.               Wie werden anstehende Straßenbaumaßnahmen vonseiten der Stadtverwaltung kommuniziert?

Bei Komplexbaumaßnahmen kommuniziert die Stadt gemeinsam mit der L-Gruppe. In Regelterminen werden die Bauvorhaben kontinuierlich besprochen und die Kommunikation festgelegt. Je nach Umfang und Art der Baumaßnahme finden über den gesamten Projektzeitraum Bürgerinformationsveranstaltungen statt. In einzelnen Fällen werden externe Dienstleister gebunden, die Anwohnerinnen und Anwohner unmittelbar adressieren, beispielsweise durch Anwohnerinformationen in Form von Hausaushängen oder Posteinwürfen, Flyern und Plakaten bei örtlichen Gewerbetreibenden, Beiträge in Ortsteilblättern sowie durch Bürgerinformationsveranstaltungen. Kurz vor Baubeginn werden die Bürger über den Baustart, die Bauphasen und Umleitungen informiert.

Darüber hinaus werden die in den Informationsveranstaltungen gehaltenen Präsentationen online entweder auf städtischer Seite oder auf der Seite der L-Gruppe zur Verfügung gestellt. Bei einer virtuellen/digitalen Bürgerveranstaltung ist der Live-Stream zum Nachschauen auf den Bauherrenseiten abrufbar. Neben den Präsentationen sind Plandarstellungen der Projekte, Umleitungspläne sowie weitere Projektinformationen online einsehbar. Flyer zur Baumaßnahme werden an die umliegenden Haushalte per Posteinwurf verteilt.

Im Vorfeld einer Baumaßnahme erfolgt immer eine Pressemitteilung. Je nach Anlass wird auch ein Pressegespräch oder ein Vor-Ort-Termin durchgeführt.

Bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt wird die Bürgerschaft nach Möglichkeit vor der Beschlussfassung des Stadtrates über die anstehende Maßnahme informiert.

Zunehmend werden auch bei kleineren Baumaßnahmen (ohne formale Zuständigkeit der Ratsversammlung) und behördliche Anordnungen die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte einbezogen und die Kommunikation verstärkt. Trotz des hohen zeitlichen und personellen Aufwands werden durch die Verwaltung oder in Rücksprachen mit den lokalen Gremien anlassbezogen Vor-Ort-Termine angeboten und Aushänge im direkten Umfeld verteilt.

Außerdem sind alle großen und kleinen Baumaßnahmen in der Baustellenliste auf der Internetseite www.leipzig.de/baustellen täglich aktuell einsehbar. Die Informationen der Baustellenliste werden grundsätzlich auch von den Medien – insbesondere Presse und Rundfunk – genutzt, um deren regelmäßigen Informationsangebote zum Baustellen- und Verkehrsgeschehen in Leipzig zu aktualisieren.

Im Zuge der Corona-Krise sind zusätzliche digitale Angebote etabliert worden (u.a. Live-Stream, bzw. Aufzeichnungen von Bürgerveranstaltungen etc.).

Werden dabei neben den Anwohnerinnen und Anwohnern vor allem auch Gewerbetreibende (bspw. ortsansässige Einzelhändler, Handwerker oder Pflegedienste) informiert, um dadurch u.a. Liefer- und Haltealternativen zu benennen?

Im Zuge der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für eine komplexe Baumaßnahme der L-Gruppe und Stadt wird die Anzahl der betroffenen Gewerbetreibenden eruiert. Je nachdem in welcher Anzahl Gewerbetreibende betroffen sind, werden diese entweder im Rahmen einer gesonderten Informationsveranstaltung über die Maßnahme informiert oder durch die Projektleitung Bau einzeln informiert. 

Nach Zuschlagserteilung an den Auftragnehmer Bau wird frühzeitig Kontakt mit den größeren Gewerbetreibenden (z.B. Logistikunternehmen, produzierendes Gewerbe etc.) aufgenommen. Darauf folgen i.d.R. 14 Tage vor Baubeginn Aushänge bei den Anliegern und insbesondere zusätzlich auch teilweise Gespräche mit dem einzelnen Kleingewerbe (Einzelhändler, Imbiss etc.). Eine Woche vor Baubeginn wird noch eine Medieninformation veröffentlicht.

Auch bei Einzelbaumaßnahmen der Stadt sind die ausführenden Baufirmen beauftragt, die Anwohner per Hautüraushang über die bevorstehende Baumaßnahme zu informieren.

  1.               Welche Informationsinstrumente werden, abgesehen von Medieninformationen, genutzt, um möglichst alle Anwohner zu erreichen?

Je nach Maßnahme werden folgende Instrumente genutzt: Verteilung von Flyern per Posteinwurf im Einzugsgebiet, Information an Hauseingängen, Information der entsprechenden SBB oder OR, Information über Stadtteilzeitungen und auch Bürgervereine, Information auf Webseite, Social-Media-Kanäle der Stadt Leipzig.

Grundsätzlich sollte man jedoch nicht die Erwartung haben, vor einer Maßnahme alle (potentiell) Betroffenen erreichen zu können, da Informationen über Maßnahmen in Teilen erst dann als persönlich relevant wahrgenommen werden, wenn eine Baumaßnahme / Verkehrsraumeinschränkung real wahrgenommen wird.

  1. Werden Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zur Evaluation der Kommunikationskanäle genutzt?
    1.                            Wenn ja: Wie und mit welchem Ergebnis?
    2.                            Wenn nein: Warum nicht?

Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zu den Kommunikationskanälen und –mitteln werden immer aufgenommen. Die Vorschläge werden auf Ihre Umsetzbarkeit anhand der notwendig personellen und finanziellen Ressourcen geprüft und bewertet.

So wurde z.B. an die Verwaltung herangetragen, die geplanten Vorhaben der Mobilitätsstrategie in ein öffentliches Dashboard zu überführen. Das Anliegen wurde aufgegriffen und wird im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans Mobilität Anfang des Jahres umgesetzt.

Die Ressourcen des Fachamtes sind dabei jedoch begrenzt. Wesentliche Kommunikationsleistungen werden durch die zuständigen Fachplanerinnen und Fachplaner erbracht, die vorrangig mit Planungsaufgaben gebunden sind. Zusätzliche Kanäle, insbesondere Social-Media-Kanäle, benötigen nicht nur in der Vorbereitung (Bilder/Video) mehr Zeit und Ressourcen, sondern verursachen verstärkte Nachfragen in den folgenden Tagen. Hierzu gibt es regelmäßige Abstimmungen innerhalb der Verwaltung.

In der Ratsversammlung vom 08.02.2023 wurde der Antrag der SPD-Fraktion Mittel für Baumpflanzungen (A 0165/ 23/24-01-NF) – Vorlage: VII-HP-08838 – ungeändert beschlossen.

Danach sollte die Stadtverwaltung bis zum 3. Quartal 2023 ein Konzept vorlegen, wie nicht nur die avisierten Straßenbäume realisiert, sondern darüber hinaus auch durch Fällungen bzw. aufgrund von Dürrejahren abgestorbene Bäume ausgeglichen werden können. Das Konzept sollte außerdem für 2024 finanziell untersetzt werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?
  2. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?
  3. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Erarbeitung des Konzeptes?

Die Stadt Leipzig verfügt über ein Straßenbaumkonzept. Dieses sieht unterschiedliche Maßnahmen zum Bestanderhalt und zur Erweiterung des Straßenbaumbestandes vor. Für Nachpflanzungen in Grün- und Parkanlagen wird derzeit ein Konzept erarbeitet, welches sich an den Grundgedanken des Straßenbaumkonzeptes orientiert und die Besonderheiten von Baumpflanzungen in Grün- und Parkanlagen berücksichtigt.

  1. Wann wird das Konzept dem Stadtrat übergeben?

Das Konzept befindet sich aktuell in Bearbeitung und wird dem Stadtrat in Q1/2024 vorgelegt.

  1. Werden im Rahmen des Konzeptes auch Projekte, wie das Einheitsbuddeln oder die Aktion Baumschenkungen in Herford u.a., berücksichtigt und spielen neben Baumpflanzungen auch Pflanzungen von Sträuchern zur Stärkung der Biodiversität eine Rolle?

In der Stadt Leipzig ist die Aktion „Baumstarke Stadt“ fest verankert. Das Konzept des Einheitsbuddelns ist als Bestandteil in die Aktion „Baumstarke Stadt“ integriert und stellt bereits jetzt einen Baustein dar, um Baumpflanzungen mit interessierten. Bürgerinnen und Bürgern zu realisieren und so den Baumbestand in der Stadt zu mehren. Inwieweit Aktivitäten aus anderen Städten eingebunden werden, wird im Rahmen des Konzeptes dargelegt.

Das Konzept legt seinen Schwerpunkt auf Baumpflanzungen.

Bei der Überarbeitung und Neuanlage von Grün- und Parkanlagen werden nach den Gegebenheiten der jeweiligen Standorte auch Strauchpflanzungen berücksichtigt, um die Biodiversität zu stärken.