Schlagwortarchiv für: Stadtentwicklung

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Anja Feichtinger

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im November 2020 hat der Stadtrat den Beschluss zur Wiederaufnahme des Bauleitverfahrens und anschließend im Jahr 2022 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zum Eutritzscher Freiladebahnhof gefasst.

Seitdem ist viel passiert.

Ich zitiere aus einem Artikel der Tagesschau zum Eutritzscher Freiladebahnhof:

„2005 war das 25-Hektar-Areal von der Deutschen Bahn für 2,1 Millionen Euro an einen Vermögensverwalter gegangen. Die CG-Gruppe des Unternehmers Christoph Gröner kaufte das Gelände 2015 für 33 Millionen Euro mit dem Plan, dort ein Stadtviertel zu entwickeln. Allerdings verkaufte das Unternehmen das Grundstück vier Jahre später für 195 Millionen Euro an das österreichische Unternehmen Imfarr Beteiligungs GmbH.

2021 stieg die Gateway Real Estate in das Projekt ein und wollte Verbindlichkeiten im Wert von 210 Millionen Euro übernehmen. Der Wert des Areals stieg also innerhalb von 16 Jahren von 2,1 auf 210 Millionen Euro. Wenn kleine Zugewinne an Flächen wieder herausgerechnet werden, ergibt sich eine Versechszigfachung des Wertes pro Quadratmeter – ohne dass ein einziges Haus gebaut wurde.“

In dieser Gemengelage einen Bebauungsplan zu erstellen, der sowohl die Entwicklung des öffentlichen Raums ganzheitlich denkt und vorausschauend plant als auch Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität, Wasser, öffentliche Infrastruktur und kurze Wege vereint sowie ein Quartier schafft, das nicht in der Anonymität versinkt, sondern wo es nicht nur möglich, sondern selbstverständlich ist, durchs Wohnviertel zu gehen, Nachbarn zu grüßen, einzukaufen, die Kinder in die Kita oder die Schule zu bringen und schnell – ob nun zu Fuß, auf dem Rad, mit Bus, Tram oder S-Bahn – in die City oder zur Arbeit zu gelangen, ist eine große Herausforderung.

Dieser Herausforderung hat sich die Stadtverwaltung gestellt und uns nun nach langen Ringen und Verhandeln mit dem Investor einen Satzungsbeschluss vorgelegt, der das Vorgenannte vereint.

Deshalb möchte ich meinen Dank an die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung aussprechen, die an der Erstellung mitgewirkt haben.

Die SPD-Fraktion wird sowohl dem städtebaulichen Vertrag als auch dem Bebauungsplan zustimmen.

Was dieser Bebauungsplan aber auch zeigt, ist das Dilemma, in dem sich Kommunen befinden, wenn Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik keine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik betreiben und die Entwicklung von neuen Wohnquartieren dem Markt überlassen.

Der Bebauungsplan lässt auch auf Drängen des Stadtrats eine kleine Möglichkeit offen, Flächen gemeinwohlorientiert, für experimentelles und kooperatives Bauen gemeinsam mit der Leipziger Wohnungsbaugesellschaft aber auch Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Vereinen zu entwickeln. Die Chance, dass tatsächlich bezahlbarer und sozialer Wohnraum langfristig und nachhaltig geschaffen werden kann, ist nicht ganz weg, aber geht zu Lasten des Wohnraums, der nicht subventioniert wird. Ob sich Mieten von mehr als 12,00 Euro kalt in Leipzig vermarkten lassen, bleibt abzuwarten.

Die Entwicklung von Liegenschaften des Bundes sollte die vornehmste Aufgabe der öffentlichen Hand, also der Kommune sein!

Lassen Sie uns daran weiter in Bund, Land und Kommune arbeiten.

Mit der Beschlussfassung heute wünsche ich mir aber auch, dass die Stadtverwaltung in medias res geht. Es sind viele Punkte zu Tage getreten, die besser laufen könnten. Beispiele wären: Verbindlichkeit von Zusagen gegenüber Investoren und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Der Stadtrat steht hier sicher mit Rat und Tat zu Seite. Ziel muss es sein, Bauleitverfahren zügig und ressourcenschonend zu bearbeiten und dabei mit einer Sprache zu sprechen.

Mit dem Beschluss heute setzen wir entscheidende Weichen für ein neues Quartier in Leipzig. Ich bin gespannt, ob es vielleicht die jüngeren im Stadtrat noch miterleben, dass auch Häuser stehen und wir die Eröffnung der Schule und Kita sowie der kulturellen Einrichtungen feiern können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

über den Wilhelm-Leuschner-Platz reden wir schon ewig, zuletzt im April 2021. Mit umfangreichen Änderungen und Anregungen hat der Stadtrat den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht.

Anschließend erreichten den Stadtrat noch einige Anregungen der Verwaltung selbst, was alles noch auf den Leuschnerplatz entstehen könnte. Musik- und Volkshochschule, Markthalle, Sport- und Freiflächen, das Einheits- und Freiheitsdenkmal.

Die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umweltverbände fordern nach wie vor den Erhalt der Bäume und Sträucher auf dem Platz.

In dieser Gesamtgemengelage legt uns nun das Dezernat 6 einen Satzungsbeschluss für den Wilhelm-Leuschner-Platz vor, der das Gefäß für die Gestaltung des Platzes ist. Das Gefäß wird im Satzungsbeschluss genau beschrieben. Wie es aussehen, wozu es genutzt werden darf und welche Freiflächen es geben soll.

Schauen wir über den Rand des Gefäßes, sehen wir noch den ehemaligen Bowlingtreff, der zum Naturkundemuseum umgebaut werden soll, sehen den Platz vor der Stadtbibliothek, der ebenfalls einer Einbettung in das Gesamtareal bedarf. Sehen eine Komplexität des Lebens und des Zusammenlebens, der Gestaltung und der Nutzung.

Diese Komplexität in einem B-Plan zusammenzufassen und alle Anliegen zu berücksichtigen, ist aus Sicht der SPD-Fraktion gut gelungen.

Dennoch möchten wir darauf hinwiesen, dass bei aller Komplexität des Vorhabens eines nicht vergessen werden sollte, dass diese innerstädtische Fläche den Menschen dieser Stadt Inspiration, Geborgenheit und Stolz geben sollte.

Denn nirgends in Leipzig grenzen in so hoher Dichte die unterschiedlichsten Bereiche der Leipziger Gesellschaft aufeinander: Die Kultur auf dem Augustusplatz, der Handel auf dem Markt, in den Bahnhofs- und in den Brühlarkaden, die Bibliothek, die Universität mit Wissenschaft, Bildung und Forschung, die städtische Verwaltung und das religiöse Leben.

Viele Menschen beneiden Leipzig um dieses Potential. Ausländische Kollegen, Menschen, die man im Urlaub oder auf Dienstreisen kennenlernt, schätzen Leipzig als kompakte, grüne und lebenswerte Stadt.  

Der Wilhelm-Leuschner-Platz birgt großes Potential, an diesen Ruf anzuknüpfen.

Es lohnt sich deshalb, genau diesen Platz im Herzen unserer Stadt neu zu denken und eben dieser Komplexität Rechnung tragen zu lassen.

Daher ist es aus Sicht der SPD-Fraktion nicht nur geboten, sondern auch konsequent und stringent, wenn wir heute dem B-Plan zustimmen und dabei nicht außer Acht lassen, die Neubewertung der Sonderflächennutzung in den nächsten Jahren vorzunehmen.

Die Markthalle ist eine Idee für den Wilhelm-Leuschner-Platz, ein für alle Bürgerinnen und Bürger offener und willkommen heißender Platz mit Denkmal, Bildungsstätten, Bewegungs- und zum Relaxen einladenden Freiflächen kann eine andere sein.

Mit Spannung schauen wir auf die Ausschreibung der Freiflächengestaltung, diese das Vorgenannte für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt erlebbar machen soll. Deshalb ist es aus Sicht der SPD-Fraktion nicht nachvollziehbar, weshalb ein Sach- und Preisgericht nicht die Breite der Gesellschaft, nämlich den gesamten Stadtrat abbildet und man nun gezwungen ist, über Hilfskrücken alle Fraktionen teilhaben zu lassen.

Das geht besser!

Lassen Sie uns gemeinsam das bereits Gedachte, auch das Neue, das Mahnen und Erinnern an unser demokratisches Miteinander mutig angehen ohne Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Biodiversität und Artenschutz aus den Augen zu verlieren. Der Wilhelm-Leuschner-Platz, meine Damen und Herren, ist es auf jeden Fall wert und kann ein Vorzeigeprojekt für unsere Stadt werden.

Die SPD-Fraktion wird dem Änderungsantrag der Fraktion die Linke zustimmen, wenn dieser noch etwas konkreter gefasst wird.

Zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne bitten wir um eine kurze Einschätzung durch Sie, Herr Bürgermeister Dienberg, was im B-Plan-Verfahren festgesetzt werden kann und was nicht.   Vielen Dank!

Im Juni 2022 wurde die Stadtverwaltung mit Ratsbeschluss beauftragt, als wichtigen Bestandteil der Leipziger Klimaanpassungsstrategie bis zum II. Quartal 2023 die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes mit folgenden Schwerpunkten vorzuziehen:

I. Risikokommunikation zur Steigerung der Hitzeresilienz der Bevölkerung und saisonaler Vorbereitung einschließlich Etablierung von Kommunikationskaskaden und Kooperationsstrukturen

II. Management von Akutereignissen mit besonderem Schutz hitzesensibler, vulnerabler Gruppen

Außerdem wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen seiner Aktivitäten im Deutschen Städtetag für die Erarbeitung eines nationalen Hitzeaktionsplanes zu werben.

Im Herbst 2022 fand dazu in der Volkshochschule der Auftakt-Workshop – organisiert vom Amt für Umweltschutz – statt.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans der Stadt Leipzig?
  2. Wie bewertet die Verwaltung die Handlungsempfehlungen des BMUV für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen?
  3. Welche Maßnahmen, insbesondere im Bereich Risikokommunikation können in Leipzig kurzfristig umgesetzt werden?
  4. Was plant die Stadt für die Hitzeperioden im Sommer 2023 zum besonderen Schutz von hitzesensiblen, vulnerablen Gruppen?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dort, wo Patenschaften durch eine natürliche oder juristische Person oder einen eingetragenen Verein für eine Spielzeugkiste übernommen werden, auf zunächst je einem Spielplatz pro Stadtbezirk eine solche Spielzeugkiste aufzustellen.

Die Stadt Leipzig bewirbt das Patenschaftsmodell aktiv auf ihren Kanälen. Eine Umsetzung soll möglichst im Frühjahr 2024 erfolgen.

Begründung:

Die Neufassung des Antrages übernimmt den VSP mit den Ergänzungen bzgl. juristische Personen, aktives Werben für das Patenschaftsmodell und Zeitschiene. Pro Stadtbezirk soll zunächst mindestens eine Spielzeugkiste pro Spielplatz aufgestellt werden.

Die Ursprungsfassung des Antrags finden Sie hier.

Am 15.03.22, also vor einem Jahr und damit rechtzeitig vor der Frühlings- und Sommersaison 2022, hat der Leipziger Stadtrat beschlossen „Die saisonale Umwandlung vonStellplätzen zu Gunsten von Freisitzen grundsätzlich und an bis zu sieben Wochentagen für Gastronomie, Handel sowie für nachbarschaftliche und kulturelle Nutzungen ermöglichen.“, um Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Raum zurückzugeben und der durch Corona geplagten Kultur und Gastronomie Entwicklungen zu ermöglichen.
In wenigen Wochen beginnt die zweite Frühlings- und Sommersaison seit dem Stadtratsbeschluss.

Zwar hat die Stadtverwaltung im nicht-öffentlichen Fachausschuss zum Sachstand der Schanigärten grundsätzlich informiert, aber zum einen nicht umfassend und zum anderen haben auch interessierte Gastronomen, die nach Beschluss einen entsprechenden Antrag gestellt haben bzw. überlegen einen zu stellen und die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf Informationen.


Wir fragen daher an:

1. Was sind die Hinderungsgründe, warum der Beschluss bis heute nicht umgesetzt ist?
2. Wann plant das zuständige Dezernat VI die Umsetzung desüberfälligen Beschlusses?
3. Wird noch in der Freisitzsaison 2023 eine öffentliche Nutzung von Stellplätzen möglich sein und wenn ja, ab wann?

Antwort der Verwaltung:

Der Beschluss ist durch Änderung der Verwaltungspraxis bereits umgesetzt. Seit dem Ratsbeschluss im letzten Jahr können Sondernutzungserlaubnisse in Parklücken beantragt werden. Im Rahmen von Freisitz- und Schanigärtenanträgen werden durch das Ordnungsamt proaktiv die Möglichkeiten aufgezeigt, Freisitze vom Gehweg auf eventuell vorhandene und geeignete Parkbuchten oder geeignete Fahrbahnflächen zu legen. Eine Ablehnung erfolgt nur im Einzelfall, soweit Gründe der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs einer Erlaubnis entgegenstehen.

Unabhängig von der schon bestehenden Möglichkeit der Antragstellung wird der Begriff Schanigärten mit in die Sondernutzungssatzung aufgenommen, die im Entwurf vorliegt. Sogenannte Parklets werden als gebührenfreier Tatbestand aufgenommen. 

Der Leitfaden zur Gestaltung von Freisitzen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befindet sich zudem in der Überarbeitung durch die Fachämter.

Zum Start der Freisitz-Saison wird es in geeigneter Weise Öffentlichkeitsarbeit zu den Möglichkeiten der Freisitzgestaltungen geben.

Wir sprechen oft über die Versiegelung und Entsiegelung von Flächen des Stadtgebietes. Dennoch sind die Definition und die absoluten Werte unbekannt.

Deshalb folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  • Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebietes geht die Verwaltung aus?
  • Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?
  • Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?
  • Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Antwort der Verwaltung:

Von welchem Versiegelungsgrad des Leipziger Stadtgebiets geht die Verwaltung aus?

Ist es tatsächlich die faktische Versiegelung?

Oder lautet die Definition Besiedelung und werden somit Grundstücke mit Bebauung in ihrer ganzen Fläche der Versiegelung zugerechnet? Werden auch Sportanlagen der Versiegelung zugerechnet?

Wie sieht die Stadtverwaltung aktuell die Umsetzung der doppelten Innenentwicklung hinsichtlich der Entsiegelung von Flächen und der Schaffung von neuen Grünflächen?

Die gestellten Fragen werden im Zusammenhang beantwortet:

Die Verwaltung befasst sich im Rahmen verschiedenster Beschlusslagen (u.a. VII-A-02929 – Fläschenverbrauch reduzieren) bereits mit Fragen der Erfassung, Bewertung und Ableitung von Maßnahmen aus Versiegelungsdaten bzw. aus Daten zum Flächenverbrauch.

Terminologisch wird dabei zwischen Versiegelung und Flächenverbrauch unterschieden. Beide Faktoren werden je nach Planungskontext differenziert betrachtet und zur Beurteilung herangezogen. 

Unter Flächenverbrauch wird dabei die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen (also auch unbebaute und nicht versiegelte Böden wie Parks, Sportplätze etc.) verstanden, unter Flächenversiegelung die tatsächliche Überbauung bisher unversiegelter, offener Bodenflächen. 

Im Jahr 2017 hat die Stadt Leipzig (Amt für Geoinformation und Bodenordnung) zusammen mit den Leipziger Wasserwerken eine Befliegung durchgeführt und anschließend auf Basis der Luftbilddaten flächendeckend im Stadtgebiet die Versiegelung erfasst. Der entstandene GIS-Datensatz unterscheidet folgende Kategorien:

– nicht versiegelt

– teilversiegelt (z. B. Rasengittersteine)

– versiegelt (z. B. Wege, Straßen)

– versiegelt bebaut (Gebäude)

Aus den Kategorien „teilversiegelt“, „versiegelt“ und „bebaut versiegelt“ errechnet sich für das Jahr 2017 eine Versiegelung von 77.989.051 m2 im Stadtgebiet.

Der Datensatz ist im Zusammenhang mit dem Projekt „kommunale Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig“ entstanden und wurde als Grundlage für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte verwendet. Der Prozess zur wassersensiblen Stadtentwicklung wird gegenwärtig fach- und ämterübergreifend fortgeführt.

Die Versiegelungskartierung wurde vom Amt für Geoinformation an verschiedene Fachämter (SPA, ASG, AfU) zur weiteren Verwendung übergeben. Die Daten fanden z. B. Eingang in den Masterplan Grün (ASG) und in die Stadtklimamodellierung der Phase II (AfU). Für ein zukünftig anzustrebendes regelmäßiges Versiegelungsmonitoring wird der o. g. Datensatz im Rahmen des Projektes „Urban Green Eye“ validiert.

Darüber hinaus ist durch das Fernerkundungsforschungsprojekt „Urban Green Eye“ ein Monitoring zur Flächenverbrauch- und -entsiegelung zukünftig leistbar. Dabei wird u.a. der Indikator Versiegelung aus Satellitendaten der Copernicus-Mission (ESA) erhoben. Ziel ist es, die Daten jährlich zu aktualisieren. Derzeitiger Projektstand ist der Aufbau und das Training eines Modells zur automatisierten Berechnung der Daten. Erstmals werden Versieglungsdaten abgeleitet aus der Satellitendaten ab Mitte 2023 verfügbar.

Derzeit werden die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Daten in der Stadtentwicklungs-planung diskutiert. Insbesondere im Zuge der Eingriffsregelung bspw. im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen wird ein gleichartiger Ersatz bei Versiegelung priorisiert. Dies bedeutet, dass dort, wo durch Ausweisung von Baufeldern Versiegelung bauplanungsrechtlich zulässig wird, Entsiegelungsmaßnahmen möglichst nah am Eingriffsort als Ersatz gesucht werden.

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Kofinanzierung des Straßenbaus der LVB-Maßnahme Landsberger Straße wurde in der Ratsversammlung im Dezember 2022 bestätigt. 

Vor ca. zwei Wochen informierten Stadtverwaltung und L-Gruppe, dass die Ausschreibung nicht erfolgreich war. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit Rohstoffengpässen, stark gestiegenen Baupreisen und Mangel an ausführenden Baufirmen, konnte im EU-weiten Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen für die Leipziger Verkehrsbetriebe und die Stadt Leipzig kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden. Durch die deutliche Überschreitung des sorgfältig ermittelten Auftragswertes ist die Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet.

Wir fragen daher an?

1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

2. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

3. Wie ist das weitere Vorgehen?

4. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Antwort der Verwaltung

  1. Wann wurde der Bau bzw. die Sanierung der Landsberger Straße ausgeschrieben?

Die Veröffentlichung (eVergabe) erfolgte geschäftsbesorgend durch die LVB GmbH am 16.11.2022 und die Veröffentlichung auf der EU-Plattform am 18.11.2022.

  1. Welche Auswirkungen hat die abgebrochene Ausschreibung?

Bis zur Umsetzung der Baumaßnahme werden fortlaufend Straßenunterhaltungsmaßnahmen geprüft, so dass die Verkehrssicherheit der Straße immer gegeben ist.

  1. Wie ist das weitere Vorgehen?

Für die Landsberger Straße sind jetzt in Absprache der Bauherren die Einordnung in die weiteren Bau- und Wirtschaftspläne zu prüfen und eine neue Terminschiene aufzustellen. Die Baumaßnahme wird dann neu ausgeschrieben. Im besten Fall erfolgt das noch in diesem Jahr, mit Baubeginn in 2024. Abschließende Aussagen dazu sind jedoch noch nicht möglich.

  1. Gibt es bis zur erneuten Ausschreibung Möglichkeiten, Änderungen am Beschluss vorzunehmen?

Der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Landsberger Straße (Vorlage VII-DS-02626) wurde vom Stadtrat ungeändert beschlossen. Änderungen des Beschlusses durch Antrag sind frühestens 6 Monate nach Beschlussfassung möglich (Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Leipzig § 7, Absatz 5 und § 9 Absatz 4).