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Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir alle kennen es: Im Frühjahr und insbesondere im Sommer sorgen die steigenden Temperaturen für stinkende und, durch Heerscharen von Maden und Würmer, durchaus lebendige Biotonnen. Vielerorts wird die Biotonne in den warmen Monaten deshalb zur Zumutung – vor allem auch für Hausmeisterdienste oder die Mitarbeitenden der Stadtreinigung.

Die Lösung wäre eine Reinigung oder der Austausch von Biotonnen. Die Stadtreinigung bietet aktuell als freiwillige Leistung an, dass einmal im Jahr eine Reinigung oder ein Austausch der Biotonne beantragt werden kann. Das Problem ist, dass der Antrag ein halbes Jahr vorher gestellt werden muss und der Austausch- bzw. Reinigungstermin nicht konkret benannt werden kann. Das sollte bürgerfreundlicher gestaltet werden. Das ist der Hintergrund unserer Initiative.

Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unsere Intention im Verwaltungsstandpunkt in der Form aufgegriffen hat, dass auch eine konkrete Terminschiene vorgeschlagen wird, ab wann Reinigung und Austausch von Biotonnen in der entsprechenden Satzung verankert werden.

Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt. Vielen Dank!

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Fall der Einführung einer Verpackungssteuer eine geeignete Unterstützung von Betrieben zur Anschaffung und/oder dem Betrieb von Mehrwegsystemen zu entwickeln. Hierzu wird zunächst in den zuständigen Fachausschüssen auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer solchen Steuer eine Abwägung zu den Vor- und Nachteilen bezüglich Erforderlichkeit, Eignung, Verhältnismäßigkeit vorgelegt und je nach Ausgang der Diskussion eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeitet.

Begründung

Die Formulierung des Verwaltungsstandpunktes kann – unter Voraussetzung der rechtlichen Zulässigkeit – als Vorentscheidung über die Einführung einer Verpackungssteuer missverstanden werden. Insofern stellt der Änderungsantrag klar, dass zunächst die Vor- und Nachteile zu betrachten sind.

Den Antrag, der über unseren Änderungsantrag qualifiziert werden sollte, finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie im Zuge der nächsten Überarbeitung der Abfallwirtschafts- u. Abfallwirtschaftsgebührensatzung beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eine bürgerfreundliche Möglichkeit der Reinigung bzw. des Austausches der Biotonne in der Satzung verankert werden kann.

Begründung:

Auf vielen Grundstücken kann bei steigenden Temperaturen in den Frühjahrs- und insbesondere Sommermonaten die gleiche Situation konstatiert werden: Die Biotonne stinkt und die Tonne ist auch mit einer Vielzahl an Maden und Würmern versehen. Vielerorts eine Zumutung, auch für die Hausmeisterdienste und die Mitarbeitenden der Stadtreinigung, die die Tonnen entleeren müssen. Auch die von der Stadtreinigung angebotenen Kreuzbodensäcke verringern das Problem nicht wesentlich. Hilfreich sind hier nur eine Reinigung bzw. der Austausch der Biotonnen.

Der EB Stadtreinigung hält aktuell hierfür als freiwillige Leistung eine einmalige kostenfreie Reinigung/Austausch der Tonne pro Jahr vor. Allerdings muss man in der Regel ca. ein halbes Jahr auf diesen Service warten. Die Terminvergabe zum Austausch bzw. zur Reinigung der Biotonnen ist nicht konkret, in der Regel kann kein Termin benannt werden. Das Management muss noch bürgerfreundlicher gestaltet werden.

Daher sollte – z.B. analog zum kostenpflichtigen Angebot bzgl. Reinigung/Austausch der Restabfalltonnenn – auch für die Biotonnen ein verbindliches, transparentes und bürgerfreundliches Management eingeführt werden.

Vor über vier Jahren stellte die SPD-Fraktion einen Antrag, in dem sie den Oberbürgermeister aufforderte, ein Konzept für sogenannte „Umweltdetektive“ zu erarbeiten. Am 31.03.2021 beschloss der Stadtrat schließlich ein Konzept zur Implementierung von „Umweltdetektiven“ bei der Leipziger Stadtreinigung.

Andreas Geisler

„Die Umweltdetektive sollen dazu beitragen, die illegale Müllentsorgung zu bekämpfen. Dabei helfen sie beim Aufspüren von illegal entsorgtem Abfall und suchen vor allem nach Hinweisen auf die Verursacher. Hinweise sind dabei unter anderem Muster beim Zeitraum der Entsorgungen oder auch banale Hinweise, wie Namen oder Adressen auf weggeworfenen Kartons. Das Signal an die Verursacher ist, dass sie nicht ungesehen bleiben. Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass die Kosten der Beseitigung des illegal entsorgten Abfalls dann nicht mehr von der Allgemeinheit getragen werden müssen, sondern den Verursachern samt eines Ordnungsgelds in Rechnung gestellt werden“, erklärt Andreas Geisler, ordnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Ein knappes Jahr nach dem Start lassen sich Fortschritte bei der Bekämpfung illegaler Müllentsorgung verzeichnen. Im vergangenen Jahr kamen die drei Umweltdetektive an 1953 Orten im Leipziger Stadtgebiet zum Einsatz. Dabei wurden ca. 1125,34 m³ Abfall geprüft und abtransportiert. Am wichtigsten ist jedoch, dass 472 Verursacher ermittelt werden konnten. Dies wäre ohne die Kooperation mit Polizei und Ordnungsamt nicht möglich. Umso bemerkenswerter ist das, weil die Besetzung der Stellen nicht einfach war und erst seit Mai zwei Stellen und im Sommer die dritte Stelle besetzt wurden. Durch den Einsatz der Umweltdetektive konnte bei fast jedem vierten gemeldeten Fall ein Verursacher ermittelt werden. Ursprünglich hatte die SPD-Fraktion zehn Umweltdetektive gefordert, um in jedem Stadtteil einen einsetzen zu können. Der schon jetzt absehbare Erfolg des Projekts sollte eine Ermunterung sein, die Zahl der Umweltdetektive auf mindestens fünf zu erhöhen. Damit würde der Druck auf Verursacher weiter erhöht werden.

Abschließend erklärt Geisler: „Illegal entsorgter Abfall ist in Leipzig nach wie vor ein Problem. Allzu oft sind die Verursacher in der Vergangenheit ungeschoren davongekommen, weil sie nicht ermittelt werden konnten und die Entsorgungskosten musste deshalb die Allgemeinheit tragen. Das darf nicht sein. Die Arbeit der Umweltdetektive ist wertvoll im Sinne einer saubereren Stadt. Deshalb: Weiter so!“

In fast allen Stadtbezirken von Leipzig zeigt sich ein ähnliches Bild: Die Abfallbehälter werden bereits Tage vor dem Entleerungstermin auf die Gehwege gestellt und sind meist überfüllt. Die Tonnen blockieren die Gehwege, bei windigem Wetter verteilt sich der Müll im Stadtbezirk. Da dieser Umstand viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt stört, fragen wir an:

  1. Wie werden die Hausverwaltungen und Eigentümer über die Bereitstellungsfristen informiert?
  1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Leipzig den Verstoß gegen die Abfallgebührensatzung zu ahnden?
  1. Finden Kontrollen statt? Wenn ja, wo und in welchem Turnus?
  1. Wie werden die Umweltdetektive in die Kontrollen einbezogen?
  1. Wie wird der Service des Eigenbetriebs Stadtreinigung angenommen, die Tonnen am Entleerungstag gegen eine Gebühr bereitzustellen und nach Abholung am gleichen wieder wegzuräumen?
  1. Andere Städte arbeiten für die Entsorgung von Verpackungsmüll mit dem „gelben Sack“. Wäre diese Entsorgungsform eine Variante für Leipzig gerade in den Stadtquartieren mit gründerzeitlicher Struktur, wo Tonnen schwer aus den Häusern nach außen geschafft werden können oder die Wege zur nächsten Hauptstraße weit sind?
  1. Können mögliche Strafgebühren voll auf die Mieter umgelegt werden und sind deshalb für die Hauseigentümer wenig schmerzhaft sowie für die Mieter in der Nebenkostenabrechnung schwer zu erkennen?