Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des Antrags VII-A-06690-NF-03 wird wie folgt ersetzt:

Die Stadt wird beauftragt, sich in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen, anderen sächsischen Kommunen, dabei insbesondere mit der Stadt Plauen und darüber hinaus mit einer geeigneten und interessierten wissenschaftlichen Partnerin um das „Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ bei der Bundesregierung zu bewerben.

Begründung:

Die Stadt Leipzig ist aufgrund ihrer Bedeutung als Ort der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 geradezu prädestiniert, Standort des Zukunftszentrums zu werden. Um Synergien zu heben und weitere Potenziale für eine erfolgreiche Bewerbung zu erschließen, sollen Möglichkeiten der Kooperation mit weiteren Partnern, allen voran dem Freistaat Sachsen sowie anderen sächsichen Kommunen (bspw. Plauen) und wissenschaftlichen Einrichtungen ausgelotet werden. 

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag des Antrags wird wie folgt ersetzt:

Um sich intensiv mit Fragen des strategischen Personalmanagements (u.a. Personalbeschaffung, -entwicklung, -qualifizierung) sowie den dazu gehörenden Prozessen und Steuerungsmöglichkeiten zu befassen, kommt der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung zu mindestens drei Klausurtagungen im Jahr zusammen.

Begründung:

Das strategische Personalmanagement wird in Zeiten des Fachkräftemangels zu einem immer wichtigeren Instrument für Arbeitgeber. Neben Fragen der Personalbeschaffung geht es verstärkt auch darum, die bereits vorhandenen Mitarbeiter zu qualifizieren und ihnen Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten, um sie dauerhaft binden zu können. An dieser Stelle ist bereits ein Umdenken auf Seiten der Stadtverwaltung erfolgt, wird aber noch verstärkter notwendig werden, um künftig für potenzielle und bestehende Beschäftigte attraktiv zu bleiben.

Ein zeitweilig beratender Ausschuss kann diese Aufgabe auch erfüllen, allerdings lassen sich die Rahmenbedingungen für das strategische Personalmanagement der Stadtverwaltung auch über den bestehenden Fachausschuss erarbeiten, wozu es lediglich notwendig wäre, mit Klausurtagungen zu arbeiten, wo nur diese Thematik unter den verschiedenen Aspekten behandelt werden soll. Zudem sollte das ohnehin schon knappe Zeitbudget der ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder nicht durch weitere regelmäßig tagende Gremien zusätzlich strapaziert werden.

Auch der Zeit- und Arbeitsaufwand für die regelmäßige Durchführung, Vor- und Nachbereitung eines beratenden Ausschusses auf Seiten der Verwaltung wird nicht unerheblich sein. Diese Ressourcen werden eher im Einsatz für die Bewältigung der operativen Arbeit gesehen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung Leipzig verzichtet ab sofort auf die kostenintensive Installation der sogenannten „Leipzig-Move-Stele“. Stattdessen wird bis Ende II. Quartal 2022 eine kostengünstigere Variante, vergleichbar mit einem Verkehrsschild, entworfen und eingesetzt. Bereits ausgelöste Aufträge bleiben davon unbenommen. Darüber hinaus informiert die Stadtverwaltung den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau bis Ende II. Quartal 2022, welche weiteren Maßnahmen unternommen wurden, um die Kosten für Errichtung und Unterhaltung der Mobilpunkte zu senken. Zielstellung ist dabei die Kosten für die Errichtung soweit zu senken, dass die monatlichen Kosten für die Carsharinganbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen.
  2. Bis Ende 3. Quartal 2022 legt die Stadt Leipzig ein zwischen Stadtverwaltung und Carsharinganbietern abgestimmtes Konzept für Mobilpunkte vor. Ziel ist dabei insbesondere zu klären, wer die Kosten für Planung, Bau und Unterhaltung der Mobilpunkte trägt. Dabei sind die Erfahrungen der Mobilitätsstationen, welche durch die LVB errichtet und betrieben werden, auch hinsichtlich einer Miete pro Stellplatz, zu berücksichtigen.
  3. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat bis Ende II. Quartal einen Vorschlag zum Umgang mit Free-Floating-Fahrzeugen in öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen vor. Der Beschluss VI-DS-04166 – Regelungen zur Einrichtung von flexiblem Carsharing in Leipzig aus dem Jahr 2017 wird in diesem Zusammenhang aufgehoben oder angepasst.
  4. Unabhängig von den Beschlusspunkten 1-3 strebt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit den Carsharinganbietern an, auch Fahrzeuge außerhalb der Mobilitätsstationen in die „Leipzig-Move-App“ zu integrieren.

Begründung:

Bei den LVB-Mobilitätsstationen zahlen die Carsharing-Anbieter eine Miete von 20 Euro pro Stellplatz, die Mobilpunkte müssen die Carsharing-Anbieter selber herrichten und schlagen mit ca. 72 Euro zu Buche. Dabei ist die Stele der größte Kostenposten und soll durch ein einfaches Verkehrsschild ersetzt werden. Die Kosten für die Errichtung der Mobilpunkte sollen durch diesen Antrag abgesenkt werden, so dass die monatlichen Kosten für die Carsharing-Anbieter vergleichbar sind mit den Mietkosten an den Mobilitätsstationen. Des Weiteren soll eine Lösung für die Free-Floating-Anbieter in den öffentlichen Parkraumbewirtschaftungszonen gefunden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Gestaltung und Ausführungen zum Radverkehr zu überprüfen und ggf. anzupassen:

  1. Dazu sollen verkehrsrechtliche Anordnungen geprüft werden. Im südlichen Teil auf Höhe Endstelle Bus bis Einmündung Am Apelstein soll der Radverkehr sicherer gemacht werden.
  2. Die Radwegeverbindung aus der alten S1 wird so geändert, dass die ausfahrende Radspur (siehe Anlage 3) südlich direkt an die markierte Radspur auf der Strasse An der Hufschmiede. angebunden wird.
  3. Die Radwegeverbindung in die alte S1 wird so angebunden, dass sie sicher mit einer Radabbiegespur oder alternativ einem Zebrastreifen in Höhe der Verkehrsinsel geführt wird (siehe Anlage 3 der Vorlage).

Begründung:

Beim Bau der S1, der Ortsumgehung der Gemeinde Lindenthal, wurde der Radweg rund um den Ort weggelassen und stattdessen genau in die Ortslage hineingeführt. Die Ortschaftsräte protestierten und wollten die komplette Umgehung auch mit Radwegen oder wenigstens, auf Höhe des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges, eine Querung der S1 durch eine Unterführung. Beides lehnte der Freistaat ab und erklärte den Ortschaftsräten jahrelang, beim Ausbau der Straße An der Hufschmiede würden wir diese Probleme gelöst. Die Stadträte fassten mehrere Beschlüsse zu Radwegen von Lützschena bzw. von Möckern zur Schladitzer Bucht oder auch von Wahren und Möckern ins GVZ. So fließt der Radverkehr, von der alten Landsberger Strasse oder der S1 kommend, über die Hufschmiede in Richtung des neuen Kreisverkehrs und quält sich dort durch parkende LKW und Busse an End- oder Wendestellen. Nordwärts, spätestens nach dem Kreisverkehr, muss man sich entscheiden, links oder rechts der Staatsstraße S1 zu bleiben, denn wie beschrieben, besteht keine Möglichkeit der Querung bis zur Autobahn A14.

Unserer Meinung nach müsste dem Radverkehr beim Umbau des Kreuzungsbereiches in Anlage 3 mit einer Abbiegespur in die alte S1 viel mehr Rechnung getragen werden, denn das müsste der Mündungsbereich der alten Bundestrasse welche zurückgekauft wurde vom Querschnitt möglich machen einen Radweg aus dem GVZ ohne Unterbrechung zu führen.

Die nördliche Radabbiegespur liegt sehr nahe an der Kreuzung Gustav-Adolf-Strasse/S1 neu. Von der S1 kommende Fahrzeuge (darunter leider auch viele LKW im Ausweichverkehr) können dort direkt ohne Ampel rechts abbiegen und würden, wenn die Planungen so blieben, die Verkehrsinsel und die Querungsstelle spät einsehen und ggf. mit etwas höherer Geschwindigkeit erreichen. Dort vermissen wir klare Aussagen und bauliche Anordnungen, um die abbiegenden Radfahrer zu schützen.

Da dieser Bauabschnitt der letzte ist, der errichtet werden soll – der Einbringer der Verwaltung im OR Lindenthal sprach von Spätsommer/Herbst 2023 -, müsste diese Überarbeitung ohne große Probleme möglich sein.

Hintergrund – Verbesserungen für den Radverkehr:

Der Straßenzug An der Hufschmiede liegt auf einer Hauptradroute der Kategorie IR III und stellt eine wichtige Relation des touristischen Radverkehrs zwischen der Innenstadt und der Schladitzer Bucht dar. Aus diesem Grund soll der Radverkehr, wo es möglich ist, mittels Schutzstreifen auf Fahrbahnniveau geführt werden. 

Beschlussvorschlag:

Neuer Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig unterstützt den Verein MC Post Leipzig e.V. in seiner weiteren Entwicklung.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, städtebauliche Rahmenbedingungen für eine „Potentialfläche Motorrennsport“ im Stadtgebiet zu prüfen.

3. Die Stadtverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem MC Post Leipzig e.V. beauftragt zu prüfen, ob und wie die BMX- und Mountainbikeszene am Standort des Motodroms integriert werden kann.

Begründung:

In den letzten Jahren haben sich an mehreren Standorten im Auwald illegale Trails der BMX- und Mountainbikeszene entwickelt. Mit einem legalen Angebot am Standort des Motodroms können illegale Trails zukünftig unattraktiver werden.

Trails die nach Plan und mit angelieferten Material in Abstimmung mit dem Schutz der Natur angelegt werden, sind viel sinnvoller als illegale Trails die Wege, Böschungen und ähnliches aufreisen und Material zweckentfremden bzw. gefährliche Situationen wie Rutschungen hervorrufen oder Deponieabdeckungen beschädigen.

Die Mountainbike-Strecken am Floßgraben und im Wolfswinkel im Auwald, die Strecke im Volkspark Kleinzschocher, auf dem Nahleberg oder im Park Lößnig-Dölzig werden geduldet oder auch von der Stadt Leipzig abgerissen. Da sie in Schutzgebieten liegen, sind die Trails laut Gesetzeslage nicht erlaubt. Radfahren oder Mountainbiken ist darüber hinaus im Wald nur auf den Straßen und Wegen gestattet. Das regelt das Waldgesetz (SächsWaldG § 11). In der freien Landschaft ist dieses Verbot im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG § 27) verankert.

In der Ratsversammlung am 20.01.2021 hat der Stadtrat entschieden, dass die Stadtverwaltung mit der Mountainbike-Szene berät, wo offizielle Strecken etabliert werden können. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die Beseitigung von neu angelegten Strecken im Auwald zu veranlassen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

5.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den zwischen der 66.Schule und dem Robert-Blum-Berufsschulzentrum (BSZ) liegenden Schulhof schnellstmöglich (spätestens bis Ende 2022) und damit bereits vor der Schulsanierung der 66.Schule (geplant 2025/26) einzelne Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität des Schulhofes vorgezogen werden können. Das Robert-Blum-BSZ ist sachsenweit das einzige BSZ, das auch Förderschüler ausbildet und ist damit ein wichtiger Standort für gelebte Inklusion in der Stadt Leipzig. Eine adäquate und schülerfreundliche Nutzung des gemeinsamen Schulhofes von Robert-Blum-BSZ und 66. Schule ist deshalb unabdingbar damit dieser Schulhof ein Platz zum Verweilen und Entspannen für die Berufsschüler wird.

6.   Der Oberbürgermeister soll weiterhin prüfen, ob eine Einrichtung der Kinder- und Jugendarbeit UND (nicht oder) ein Bauspielplatz entstehen können. Beide Angebote sind dringend erforderlich für Kinder und Jugendliche in Mockau.

7.   Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, dass bei der Standortsuche für den Aufbau eines Familienbildungsangebotes/Familienzentrums sowie für die Standortsuche für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Maßnahmen 2.8 und 2.9 Begegnungsorte weiterzuentwickeln) nicht nur vorhandene Standorte auf eine mögliche Nutzung geprüft werden, sondern ebenso Kaufoptionen von in Mockau bestehenden und zur Nutzung möglichen Gebäude.

8.   Die Prüfergebnisse sind den zuständigen Fachausschüssen und dem Jugendhilfeausschuss bis Ende drittes Quartal 2022 vorzulegen.

Begründung

Zu 5. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Mockau 2030+ (Beschlussvorlage-Nr. VII-DS-06187) sieht vor, dass zwischen 2023 und 2028 eine Komplexsanierung der Schulgebäude der ehemaligen 66. Schule in der Rosenowstraße 56 2025/26 erfolgen soll, um das Gebäude anschließend für eine Schulerweiterung des Robert-Blum-Berufsschulzentrums (BSZ) zu nutzen. (Maßnahme 2.4 der Schulentwicklungsplanung).

Zu 6.+7. Das STEK Mockau 2030+ schreibt fest, dass zur Stärkung der Selbstbestimmung, der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ein niederschwelliges Angebot unter Beteiligung der jungen Menschen im Ortsteil und der angrenzenden Akteure der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut werden soll, beispielsweise eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ODER ein Bauspielplatz (S. 99 sowie Maßnahme 2.9 Begegnungsorte weiterentwickeln).

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion „Freibeuter“.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

[vormalige Ziffer 2.] zur Reduzierung des Rückstaus bei Veranstaltungen mit dem Betreiber den Pachtvertrag bezüglich der Flächen 1 und 2 mit dem Ziel nach zu verhandeln, dass der Kassiervorgang beschleunigt wird und ausschließlich auf dem Parkplatz und nicht im öffentlichen Straßenraum stattfindet, sowie entsprechende ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dabei wird überprüft ob der Parkplatz und besonders Einfahrt zum Parkplatz für seine Nutzung optimiert werden muss.

[vormalige Ziffer 2. zur Verpachtung Parkflächen 2 und 3 ist entfallen]

[vormalige Ziffer 3.] zur Vermeidung von Falschparken im öffentlichen Raum bei Veranstaltungen eine entsprechende Bestreifung durch die Polizei und das Ordnungsamt zu veranlassen und sicherzustellen, dass dem Ordnungsamt an den entsprechenden Tagen dafür ausreichend Personal zur Verfügung steht. Der Veranstalter zeigt gegenüber der Veranstaltungsbehörde entsprechende Veranstaltungen in geeigneter Form an.

Dabei sollen Sicherheits- sowie Umweltaspekte im Vordergrund stehen und eine staufreie Nutzung der Rittergutstrasse und Gustav-Esche-Straße garantiert werden.

[vormalige Ziffer 4.] zur Lösung des Problems der fehlenden Parkplätze mit dem Betreiber Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Einrichtung eines Shuttleverkehrs zu einem größeren Parkplatz und einer finanziellen Beteiligung des Betreibers an den entstehenden Kosten. Weiteres Ziel der Verhandlungen ist es, schon auf der Webseite des Betreibers auf die Parkplatzknappheit und die verschiedenen Ausweichmöglichkeiten ausdrücklich hinzuweisen und alternative Anreiserouten zu beschreiben.

[gänzlich neu] Um den Interessen der anderen Nutzer und dem Betreiber entgegen zu kommen, wird festgelegt den Kassiervorgang auf den Parkplätzen 1+2 erst ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu starten. Davon unbenommen ist es vorher bereits für ordnungsgemäßes und platzsparendes Abstellen zu sorgen. Um diese Regelung transparent zu machen wird im Eingangsbereich der beiden Parkplätze ein Hinweisschild aufgestellt und der Zusammenhang erläutert.

Nach 12 Monaten wird der Prozess evaluiert, in den Gremien besprochen und nachgesteuert.