Änderungsantrag 1

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld Mobilität – Maßnahme IV.15 App zur multi- und intermodalen Mobilität – LeipzigMOVE und Neubau sowie Erweiterung der Mobilitätsstationen – wird wie folgt ergänzt:

  1. In Leipzig soll ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten errichtet werden. Hierzu werden im verdichteten urbanen Raum 1000 Mobilitätspunkte errichtet, um Parkraum für Fahrräder und Lastenbikes, Bikesharing und Scooter, Carsharing aber auch E-Mobilität zu schaffen und eine sichere Abstellinfrastruktur zu errichten (Bügel). Dabei soll auch die stadtweite Etablierung des bislang in einem Pilotprojekt getesteten Verleihsystems für Lastenräder Berücksichtigung finden. Die Mobilitätspunkte sind mit Pflanzungen und Bäumen zu begrünen und sollen Sitzgelegenheiten für Anwohner beinhalten, um gleichzeitig die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
     
  2. In Leipzig wird ein flächendeckendes Netz an digital abschließbaren Fahrradgaragen errichtet. Optimalerweise in der Nähe zu Haltestellen, insbesondere S-Bahnhaltestellen und im Bereich von Mobilitätspunkten. Die Stadtverwaltung unterbreitet dem Stadtrat bis Mitte 2023 einen Umsetzungsvorschlag mit Realisierungshorizont.
     
  3. Die Stadtverwaltung legt bis Mitte 2023 ein Konzept vor, wie die knapp 50.000 Parkplätze in Gebieten mit hohem bis sehr hohem Parkdruck bis 2030 in Gebiete für Anwohner/-innen-Parken mit Parkraumbewirtschaftung umgewandelt werden. Dabei sind Lösungen für den Wirtschaftsverkehr, insbesondere Handwerker und Pflegekräfte, zu entwickeln.

Begründung:

Für die Mobilitätswende sind neue Formen der Mobilität nötig – insbesondere in den Städten. Doch mit emissionsfreien Fahrzeugen allein ist es nicht getan. Auch die städtische Infrastruktur muss sich grundlegend wandeln.

Neue Mobilitätsformen zu entwickeln bedeutet zukünftig, das Modell der fußgängergerechten und fahrradfreundlichen Stadt neu zu erfinden – im Verein mit Verkehrsexperten, Architekten, Planern, Politikern und engagierten Bürgern. Und dabei die allgemeine Entschleunigung zur Priorität zu erheben. Anders lässt sich der immer knapper werdende Stadtraum für die sich rapide verändernden Verkehrsmittel nicht herstellen.

Es wird nicht ausreichen, die Verkehrswege weiterhin in Bürgersteige und Fahrstreifen für PKWs und Fahrräder zu unterteilen. Unsere zukünftigen Stadträume müssen flexibel konzipiert sein, um den unterschiedlichen Anforderungen für Fahrräder, E-Scooter, Sammelbusse sowie abrufbare und vielleicht autonom fahrende Autos genügend Raum zu bieten. Hinzu kommen die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs.

Die Mobilitätswende verlangt vor allem flexible, anpassungsfähige Straßenräume für sämtliche Verkehrsteilnehmer. Nur eine Stadt im Wandel hin zu einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur wird Lebensqualität für alle garantieren können. Die Stärkung der Infrastruktur für den Umweltverbund muss dabei einen hohen Stellenwert besitzen. Die Flexibilität zwischen den verschiedenen Formen der Mobilität des Umweltverbundes inkl. der Möglichkeit gerade hochwertige Fahrräder sicher abzustellen zu können erleichtert einen einfachen Wechsel.

Parkraumbewirtschaftung wiederum erleichtert es Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, gerade in dicht bewohnten Gebieten, nach der Arbeit auch wieder einen Stellplatz im Wohnquartier zu finden. Gleichzeitig steigert es die Chance, dass gerade Pflegedienste, Handwerker oder Paketdienste tagsüber auch tatsächlich Stellplätze in diesen Quartieren finden. Für diese muss in diesem Zusammenhang auch eine Lösung gefunden werden, dass diese ihren Aufgaben nachgehen können. Leipzig hat, gemessen an den Straßenkilometern, mit 2 Prozent den geringsten Anteil an bewirtschafteten Flächen in ganz Mitteldeutschland. Leipzig liegt damit teilweise deutlich hinter Dresden, Halle oder Erfurt. Auch im deutschen Vergleich ist Leipzig abgeschlagen.

Änderungsantrag 2

Beschlussvorschlag:

Das EKSP wird wie folgt geändert:

Es wird ein neues Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung aufgestellt.

Die Handlungsfelder 5.4.7 Ernährung und Landwirtschaft und 5.4.8 Klimawandelanpassung werden in das neue Handlungsfeld Biodiversität, Artenschutz und Klimaanpassung integriert.

Das neue Handlungsfeld wird darüber hinaus wie folgt ergänzt:

Klimawandel, Wachstum und Wandel der Lebensverhältnisse gehen auch an Tieren nicht spurlos vorbei. Der Oberbürgermeister wird deshalb beauftragt, ein Konzept zu erstellen, wie Tieren in einer enger werdenden, sich aufheizenden sowie austrocknenden Stadt geholfen wird. Das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt wird deshalb um ein Kapitel zum Tierschutz in einer Großstadt in Zeiten des Klimawandels ergänzt. Dieses Kapitel soll Maßnahmen beschreiben, wie die Stadtverwaltung bzw. die Einwohnerinnen und Einwohner Tieren helfen können.

Begründung:

Durch verschiedene, mitunter sehr einfache und kostengünstige Maßnahmen kann Tieren das Überleben in einer wachsenden, enger werdenden und sich im Zuge des Klimawandels aufheizenden Stadt erleichtert werden. Hierzu gehören unter anderem Wasserstellen für Tiere, pädagogische Maßnahmen, die insbesondere Kinder und Jugendliche für die Lage der Tiere sensibilisieren, geeignete Hilfestationen für in Not geratene Tiere oder auch eine bessere und unkomplizierte Unterstützung für Menschen, die sich um in Not geratene Tiere kümmern.

Die Akzeptanz dafür, dass man Tieren, sowohl Haustieren als auch Wildtieren, in einer immer enger werdenden Stadt Hilfe anbieten und diese auch vorhalten muss, muss eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung dieser Konzeption spielen.

Änderungsantrag 3

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III.8 “Gesamtstädtische kommunale Wärmestrategie” wird im Bereich “Umsetzung/Handlungsschritte” um die Thematik “Fernkälte” ergänzt, um insbesondere in jenen Gebieten die Voraussetzungen für einen schrittweisen Ausbau eines Fernkältenetzes zu prüfen bzw. realisieren, die ohnehin als Neubaugebiete medientechnisch erschlossen werden müssen oder bei denen eine Sanierung bestehender Medien ansteht.

Begründung:

Aufgrund der sich ändernden klimatischen Bedingungen werden heiße, trockene Sommer immer häufiger werden. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Vegetation und den Wasserhaushalt in der Stadt. Vielmehr leiden auch Menschen unter der starken Hitze. Eine Folge dessen ist, dass der Absatz von Klimaanlagen seit Jahren steigt, jedoch verbrauchen diese in der Regel sehr viel Energie. Ein Fernkältenetz kann hier einerseits Effizienzvorteile bringen, weil beispielsweise die Abwärme von Kraftwerken für die Erzeugung der Kälte genutzt werden (Bsp. Chemnitz und Wien) kann und somit Wohn- und Geschäftsgebäude günstig und umweltschonend klimatisiert werden können.

Änderungsantrag 4

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld I Nachhaltige Stadtentwicklung wird wie folgt ergänzt:

In Leipzig wird analog des Gründachprogramms ein städtisches Programm zur Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen und Vorgärten geschaffen. Hierfür wird eine entsprechende Förderrichtlinie „Grüne-Lebendige Innenhöfe“ geschaffen und dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt.

Begründung:

In ihrem aktuellen Entwurf des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 bekennt sich die Stadt Leipzig dazu, ihre Grünräume und Gewässer auszuweiten und hierfür Flächen entsiegeln zu wollen (siehe S. 17, ESKP 2030). Ein richtiges und wichtiges Vorhaben, um sich auf kommende Hitzeperioden, Dürrezeiten und Starkregenereignisse anzupassen. Denn Entsiegelungsmaßnahmen mit anschließender Begrünung dienen sowohl dem Vorhaben, mehr Niederschlagswasser in der Fläche zu halten, als auch das städtische Klima zu verbessern und die Biodiversität zu erhöhen. Leider lassen die städtischen Konzepte und konkreten Maßnahmenpläne vermissen, wie, wo und durch wen aktiv entsiegelt werden soll.

Die Schaffung einer “Förderrichtlinie grüne-lebendige Höfe” kann somit ein Baustein dafür sein, die angestrebten Klimaschutzziele zu erreichen. Gefördert werden sollen dabei MieterInnen und Mietergemeinschaften bei ihren Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Innen- und Hinterhöfen, Vorgärten, Fassaden und Brandwänden auf privaten Grundstücken. Dies kann beispielsweise durch Entsiegelung von Beton- und Asphaltflächen und die Anlage von Gehölzflächen, Blumen- und Staudenbeeten, Wiesen, Wand und Dachbegrünungen geschehen. Verankert werden soll das Programm beim Amt für Stadtgrün und Gewässer. Mit einer Maximalförderhöhe von 1.000 oder 1.500 € versehen, bei einer Förderquote von Maximal 1/3 des Gesamtvolumens, soll das Förderprogramm Anreize schaffen, das eigene Wohnumfeld grüner, biodiverser und lebenswerter zu gestalten. Durch die geplante Förderung privater Initiativen, Planungen und Umsetzungen wirkt die Förderrichtlinie finanziell entlastend auf den kommunalen Haushalt, da die Stadt Leipzig und deren ausführende Organe aktiv durch die Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden.

Änderungsantrag 5

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld VI. Kommunikation und Kooperation wird in der Maßnahme 1 Klimaschutzoffensive wird wie folgt ergänzt bzw. überarbeitet:

Die Öffentlichkeitsarbeit der Stadt soll sich verstärkt darauf fokussieren, die Leipzigerinnen und Leipziger zum Mitmachen und zur Eigeninitiative zu motivieren. Es soll immer und nachvollziehbar dargestellt werden, welchen Nutzen ein Projekt für den Klimaschutz, was die/der Einzelne gegen den Klimawandel und zur Klimawandelanpassung tun können und welchen oft persönlichen und gesellschaftlichen Nutzen für den Einzelnen und die Stadt abgeleitet werden kann. Dabei nutzt die Stadtverwaltung regelmäßig ihre Kommunikationsmöglichkeiten wie Homepage, Amtsblatt, Flyer etc. Gleichzeitig wirkt sie als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften, des Stadtkonzerns und der Eigenbetriebe darauf hin, dass diese für ihren Themenbereich auch ihre Kommunikationskanäle wie Mitgliederzeitschrift und Homepage verstärkt nutzen, um beispielsweise mit best practice Beispielen zum Energie und Wasser sparen, die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt für diese Themen zu gewinnen. Bestehende gut laufende Programme, wie das Baumpatenprogramm oder die Informationen zur Begrünung von Baumscheiben, sind weiterzuentwickeln.

Begründung:

Auch in diesem Sommer haben wir eine Ahnung von den Auswirkungen der Klimakrise bekommen. Wir haben gesehen, was schon jetzt unvermeidbar auf uns zukommt und können uns vielleicht besser vorstellen, wie schlimm die Krisen werden können, wenn wir die Erhitzung unserer Erde nicht bei 1,5 oder zumindest 2 Grad stoppen. Das Jahr 2022 hat uns gezeigt, wie verwundbar unsere Stadt, unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft sind, wenn wir nicht ausreichend auf Krisen vorbereitet sind. Das darf uns nie wieder passieren. Wir müssen heute alles tun, um die Klimakrise zu bremsen und abzumildern. Dazu können wir in Leipzig Beiträge leisten, indem wir die Abkehr von Öl, fossilem Gas und Kohle bei der Wärmeversorgung und bei der Mobilität schaffen. Wir müssen heute aber auch alles dafür tun, uns auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten – damit Leipzig für die Dürren, Starkregen und Hitzewellen der nächsten Jahrzehnte besser gerüstet ist, als heute.

Wir wollen Leipzig auf die Klimakrise vorbereiten. Dafür wird häufig ein koordiniertes, konzeptionelles Vorgehen bei der Umgestaltung kommunaler Infrastrukturen und der Anpassung ganzer Quartiere an die Folgen des Klimawandels nötig sein. Das allein genügt aber nicht. Denn nicht Infrastrukturen und Bäume begrenzen den Klimawandel, sondern unser Verhalten. Wir sind überzeugt: Leipzig hat die Kraft, klimaneutral zu werden und sich an den Klimawandel anzupassen. In unserer Stadt gibt es unzählige tolle Ideen und Vorbilder für ein klimagerechtes Verhalten. Wir wollen, dass diese Ideen ansteckend sind und sich die Leipzigerinnen und Leipziger gegenseitig inspirieren und zum Mitmachen motivieren.

Im Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 hat die Stadt Leipzig umfassende Maßnahmen zum Klimaschutz, auch im Bereich Kommunikation und Kooperation vorgelegt. Diese werden um die im Beschlusstext aufgezeigten Punkte ergänzt.

Änderungsantrag 6

Beschlussvorschlag:

Das Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung wird in Maßnahme 10. Zero-Waste-Strategie Leipzig wie folgt ergänzt:

Im Rahmen der Erarbeitung der Zero-Waste-Strategie wird das ausgelaufene Pilotprojekt Reparaturbonus verstetigt und ausgebaut. Der Reparaturbonus soll von einer Informationskampagne begleitet werden, der das Reparieren von Gegenständen als Priorität vor einem Neukauf bewirbt. Der Bonus sollte leicht zugänglich und ohne spezifische Werkstattbindung auch für Ersatzteile, RepairCafes und Selbsthilfewerkstätten gelten. Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber dem Land für eine Verstetigung der Förderung ein.

Begründung:

Im Zuge des Umweltschutzes und des Ressourcenverbrauchs wird viel über Recycling gesprochen. Vor dem Recycling kommt aber die Vermeidung von Abfall. In unserer Gesellschaft wird nach wie vor zu viel entsorgt, statt es zu reparieren. Für viele Dinge des alltäglichen Lebens – Elektrogeräte, Schuhe, Fahrräder – ist ein Defekt oft ein direktes Todesurteil, da ein Neukauf oft günstiger als eine Reparatur ist.

Um Abfall zu vermeiden und Ressourcen zu sparen, soll das Reparieren von Gegenständen gegenüber dem Neukauf bevorzugt werden. Ein Reparaturbonus kann helfen, den Bürgerinnen und Bürgern den notwendigen Anreiz zu geben, die Reparatur als eine valide Alternative zum Neukauf aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es den lokalen kleinteiligen Einzelhandel.

In Thüringen wurde der Bonus gut aufgenommen und vom zuständigen Ministerium bereits zweimal verlängert. Die Stadt Leipzig sollte sich daher gegenüber dem Land nicht nur für eine Verlängerung und den Ausbau des Pilotprojektes bei der Stadtreinigung Leipzig einsetzen, sondern für einen generellen Ausbau.

**Referenzen:**

Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1.  Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung  Maßnahmen zu gewährleisten.
     
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen  zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  1. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert: 
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
     
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
     
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert: 
     

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.
 

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.
 

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden
     
    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zwei ein Pilotprojekte  (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind. eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden. Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen. 

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
     
  2.        Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
     
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

Neufassung von Änderungsantrag 9 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    3. Die Ratsversammlung beschließt als neues Klimaschutzziel, die Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen gemäß der Klimakonferenz 2021 in Glasgow. Das Ziel der Klimaneutralität wird dementsprechend festgesetzt. Das Zielszenario und alle weiteren Zielstellungen werden entsprechend angepasst.
  1. Der Punkt 5 des Beschlusstextes wird wie folgt geändert:
    Werden im Zuge des Berichtswesens Zielabweichungen oder Probleme bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen ersichtlich, schlägt das zuständige Dezernat zeitnah Schritte vor, um die Erfüllung der Ziele und die Umsetzung Maßnahmen zu gewährleisten.
  2. Neuer Beschlusspunkt – Die Lücke schließen
    Füge einen neuen Beschlusspunkt 9. ein:
    “Der Oberbürgermeister fordert die Bundesregierung und die Regierung des Freistaates Sachsen auf, den kommunalen Handlungsspielraum zu erweitern und eigene Maßnahmen einzuleiten, um die Lücke zwischen den real möglichen Einsparungen durch das EKSP 2030 und den notwendigen Einsparungen zu schließen. Im Rahmen des Berichtswesens zum EKSP2030 informiert die Verwaltung über dieses Delta und die Bemühungen des Oberbürgermeisters.”
  3. Im Handlungsfeld III. Ver- und Entsorgung, Maßnahme III.2 Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dächern wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

Uner dem Punkt „Umsetzung/Handlungsschritte“ werden die Ausbauziele und Meileinsteine der LKE für die einzelnen Jahresscheiben aufgeführt. Das heißt: Inhaltliche Ergänzung mit Meilensteine und Ausbauziele.

  1. Maßnahme I.3 Realisierung von autoarmen und –freien Quartieren Neubauquartieren wird wie folgt geändert:
    Beschreibung:
    Neubauquartiere Autoarme und -freie Quartiere werden als Chance begriffen, den Pkw-Besatz pro Haushalt zu senken. Um dies zu ermöglichen sind einerseits Konzepte für die räumliche Organisation der verbleibenden Pkw-Stellplätze notwendig und andererseits die Schaffung von Rahmenbedingungen, um für die neuen Haushalte, Verkehrsträger des Umweltverbunds zu nutzen. Für Neubau- und Bestandsquartiere sind jeweils differenzierte Konzepte entsprechend der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen zu entwickeln.

    Umsetzung/Handlungsschritte
  • Definition eines „autoarmen bzw. -freien Quartiers in Abhängigkeit des Ausbaustandards des Umweltverbundes“
  • Schaffung von Regelungen für autoarme Wohnquartiere
  • Durchführung einer Potentialstudie
  • Pilothafte Umsetzung durch Reduktion der Stellplätze für konventionelle Fahrzeuge in zwei Bestandsquartieren ab 2024
  • Umsetzung „autoarmer Quartiere“ als Standard in allen Neubauquartieren
  1. Maßnahme I.5 Klimaschutz in der Stadtentwicklung und in der städtebaulichen Planung wird wie folgt geändert:

Beschreibung:
Ziel ist, Kriterien der CO2-Einsparung in städtebaulichen Planungen und Verfahren strukturiert umzusetzen. Dazu werden die Einflussmöglichkeiten der Planungsinstrumente identifiziert und Festlegungen zum Abstimmungsprocedere in den verschiedenen Planungs- bzw. Verfahrensschritten getroffen. Dabei werden in neuen Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen ab 2023 fossile Wärmesysteme ausgeschlossen und sind darüberhinaus insbesondere die Zielsetzungen des kommunalen Wärmeplans zu berücksichtigen. Bis 2024 werden Zielsetzungen für den Anteil Erneuerbarer Energien sowie für die Reduzierung von Grauer Energie bei der Errichtung von Gebäuden und Infrastrukturen entsprechend der sektorspezifischen THG-Reduktionsziele entwickelt, die ab 2025 verbindlich in Bauleitplanungen und städtebaulichen Verträgen zu berücksichtigen sind.

  1. Handlungsfeld II. Kommunale Gebäude und Anlagen werden folgende Änderungen vorgenommen:
    Maßnahme II.1 Energetische Sanierung der kommunalen Bestandsgebäude


Beschreibung:
…. Ziel ist es, die jährliche Quote der energetischen Sanierungen im gesamten Bestand der kommunalen Gebäuden zu steigern, hin zu einem vollständig dekarbonisierten kommunalen Gebäudebestand bis 2035 2050. Ab 2023 werden in Gebäuden der Stadtverwaltung und der kommunalen Unternehmen keine gas- und ölbasierten Heiungssysteme (Fernwärme ausgenommen) mehr geplant und verbaut. Ausgenommen sind bereits in Bau- und Planung (ab Leistungsphase 4) befindliche Gebäude. Ausnahmen müssen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

  1. Maßnahme II.4 Errichtung von nachhaltigen kommunalen Gebäuden

    Beschreibung:
    … Über diesen für alle Gebäude anzuwendenden Standard hinausgehend sollen mind. zweiein Pilotprojekte (Schule/Kita und EFH) im nachhaltigen Bauen unter Einbeziehung kommunaler Gesellschaften, insbesondere LESG und LWB realisiert werden. Dabei soll mind.eine neue Schule und/oder eine neue Kita und ein Mehrfamilienhaus realisiert werden.Die Stadt Leipzig als bedeutender Gebäudebestandshalter und Bauherr nimmt damit eine wichtige Vorreiterrolle ein und …


… Ziel der Pilotprojekte ist es, Erfahrungen zu sammeln und die Grundlage für zukunftsweisendes Bauen zu legen (Wirkung der Maßnahme über 2030 hinaus). Ab 2025 sind Projekte des kommunalen Hochbaus grundsätzlich als nachhaltige Bauten nach einem entsprechenden durch die Stadtverwaltung bis Ende 2023 auszuwählenden Zertifizierungssystem zu planen.

  1. Der Punkt III.7 Kommunale Energiekonzeption wird im Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:
    Erarbeitung eines Abwärmekatasters, um die Hebung von Abwärmepozentialen zu fördern
  1. Der Punkt IV.2 Aufwertung öffentlicher Räume zu Stadtplätzen mit hoher Aufenthaltsfunktion (Stadtplatzprogramm) wird unter finanziellen Auswirkungen geändert.
    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 100.000 € Investmittel für Umsetzung
  2. Im Punkt IV.3 Berücksichtigung der Barrierefreiheit für Fußgängerinnen und Fußgänger beim Bau von Gehwegen (Lückenschlussprogramm) wird in der Beschreibung nach dem ersten Satz ergänzt:

Die Beschilderung mit dem Straßenverkehrszeichen 315 wird abgeschafft. Die Stadtverwaltung untersucht bis Ende 2023 alle Gehwegabschnitte mit zugelassenem Gehwegparken (Zeichen 315) und prüft wie diese Parkstände in andere Angebote für den Umweltverbund überführt werden können. Für jeden Abschnitt, auf dem nach dieser Untersuchung weiterhin Gehwegparken erhalten bleiben soll, ist dem Stadtrat eine detaillierte Begründung mit den Abwägungsgründen in Form einer Einzelfallprüfung darzulegen.
 

  1. Im Punkt IV.4 Schaffung und Instandsetzung von Gehwegen (Gehwegsanierungsprogramm) wird folgende Mittelerhöhung ergänzt:

    Mittelerhöhung in 2023 und 2024 um jeweils 250.000 € Investmittel
  2. Im Punkt IV.8 Ausweisung weiterer Fahrradstraßen wird in der Beschreibung folgende Ergänzung vorgenommen:

Es wird angestrebt, jährlich Fahrradstraßen von insgesamt 5 Kilometern Länge im gesamten Stadtgebiet neu auszuweisen.

Änderungsantrag 10 (gemeinsam mit Linken und Grünen)

Beschlussvorschlag:

  1. Im Teil 3 „Klimaschutzprozess in der Stadt Leipzig“, Punkt 3.2.4 „Mobilität“ (S. 21) wird der zweite Absatz wie folgt ergänzt:

    Der Spielraum reicht von der Verbesserung der Fuß- und Radwegenetze und des ÖPNV-Angebotes, dem Verkehrsmanagement und der Neuordnung des ruhenden Verkehrs mit einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung bis zur Gestaltung des öffentlichen Raumes und der damit verbundenen flächengerechten Aufteilung des Verkehrsraums sowie einer konsequenten Stärkung des Car-Sharing.
     
  2. Maßnahme I.4 Ausweitung des Straßenbaumbestandes wird unter „Umsetzung/Handlungsschritte“ ergänzt:

    Dies wird gemäß Straßenbaumbestand ausgeweitet“Bei Neu- und Ersatzpflanzungen werden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserverfügbarkeit, wie z. B. Baumrigolen, geprüft.“
     
  3. Maßnahme I.4 Nachhaltiges Parkmanagement Pflegekonzepte Clara-Zetkin-Park und Johannapark wird unter “Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Werden neue Parkanlagen geschaffen, wird auch ein Parkpflegekonzept inklusive Parkmanagement vorgesehen. Für die restlichen Parkanlagen in Leipzig werden nach und nach eigene Parkpflegekonzepte erarbeitet.
     
  4. Im Punkt III.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien durch Errichtung von mind. 400 MW regenerativer Stromerzeugungskapazität wird der Teil Umsetzung/Handlungsschritte ergänzt durch:

    Formulierung von konkreten Meilensteinen und Ausbauzielen für die einzelnen Jahre
     
  5. Im Punkt IV.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die 5 identifizierten Korridore genannt.
     
  6. Im Punkt V.7 Förderung und Ausbau von Weiterbildungen wird unter „ Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

Fortbildungen für kommunale Entscheidungsträger der Ämter und Beteiligungs- und Eigenbetriebe, in ihren jeweiligen Themenfelder, sowie hinsichtlich der klimapolitischen Leitlinien der Stadt Leipzig

  1. Im Punkt VI.2 Veranstaltungen und Kampagnen für ein klimagerechtes Handeln auf allen Ebenen wird unter „Umsetzung/ Handlungsschritte”ergänzt:

    In die Erstellung und Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen werden nicht-städtische Akteure einbezogen.
     
  2. Im Punkt VI.13 Leipzig als nachhaltige Städtedestination wird unter
    „Umsetzung/Handlungsschritte” ergänzt:

    Leipzig bewirbt im In- und Ausland nur noch klimafreundliche Reisemittel
     
  3. Im Punkt VII.5 Städtische Streuobstbestände und Gemüsebeete wird unter  „Umsetzung/Handlungsschritte“ als zweiter Punkt ergänzt:

    Einrichtung von 10 neuen Streuobstwiesen
     
  4. Im Punkt V.6 Realisierung von Radschnellverbindungen werden in der Beschreibung die fünf identifizierten Korridore genannt.
  1. Im Punkt IV.13 Weiterentwicklung des Verkehrsangebotes im ÖPNV/SPNV wird die Beschreibung wie folgt ergänzt:


…sowie Verbesserung der Verknüpfung von ÖPNV und SPNV.

Begründung:

Erfolgte mündlich.

gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlagen, Ziele, Strategien“ wird als vorläufiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB für den Zeitraum bis zur Vorlage des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen“ gemäß Beschlusspunkt 2  beschlossen. Er bildet eine wichtige Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte die Flächenentwicklungspotenziale für Wohnen, Gewerbe, Erneuerbare Energien und Grün- und Freiraum in den Ortsteilen aufeinander abzustimmen und hierfür Ortsteilentwicklungskonzepte zu erstellen. Dabei sind die städtischen Zielsetzungen zur Minderung von Flächenverbrauch und Versiegelung zu beachten. Auf dieser Grundlage sind zur anteiligen Deckung des ermittelten Flächenbedarfs im Wohnungsbau geeignete Erweiterungsflächen von bestehenden Siedlungsstrukturen zu bestimmen und als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Nach Vorliegen und Maßgabe der Ortsteilentwicklungskonzepte können neue Bebauungs0planverfahren zur Ermöglichung individuellen Wohnungsbaus dem Stadtrat vorgelegt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur anteiligen Deckung des Flächenbedarfs im Wohnungsbau entsprechend der Umsetzungsstrategie des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 sich aktiv in eine Abstimmung mit der Region einzubringen und hierdurch eine flächen- und verkehrssparende Siedlungsentwicklung der gesamten Wohnungsmarktregion anzustreben.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den oben benannten Beschlusspunkten bis zum II. Quartal 2023 ein gesamtstädtisches „Integriertes Konzept für die flächensparende Mobilisierung notwendiger Flächenbedarfe für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der doppelten Innenentwicklung in Leipzig“ zu erarbeiten (entspricht Konzept „Doppelte Innenentwicklung“). Dazu sind auch die Potenziale von Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Wohnbauflächen in bestehenden Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen, größeren Parkplätzen sowie Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe für Geschosswohnungsbau vertieft zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist eine Strategie zur zeitlich gestaffelten Entwicklung von Wohnbauflächen unter Priorisierung von Geschosswohnungsbau und Flächen im Siedlungszusammenhang zu erarbeiten und zusammen mit dem o. g. Integrierten Konzept als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Innenentwicklung“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
     
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Thema der Wohnangebote für Familien sowie des Generationswechsels in Einfamilienhaussiedlungen auch durch zusätzliche Datenerhebungen vertieft zu bearbeiten und auf dieser Grundlage insbesondere attraktive Alternativen zum individuellen Wohnungsbau im Rahmen der doppelten Innenentwicklung zu entwickeln. 
  6. Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z. B. Masterplan Grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobilitätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfacht. 
  7. Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassungen in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt diese ggf. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insbesondere Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepte sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten. Die Ergebnisse der Prüfung sind mit einer zeitlichen, finanziellen und personellen Untersetzung schnellstmöglich, spätestens bis zum Jahresende 2023, dem Stadtrat vorzulegen.
  8. Der Oberbürgermeister informiert ab November 2022 quartalsweise im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über die Anzahl von Wohneinheiten zu beschiedenen Bauanträgen, zu im Bau befindlichen Wohneinheiten und zu umgesetzten Bauanträgen (Baufertigstellungen).

Begründung

Der vorgelegte STEP Wohnbauflächen formuliert wesentliche Grundlagen für die weitere Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, lässt dabei jedoch einige Fragen offen, die relevant für anstehende strategische Weichenstellungen sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Stagnation bei den Baufertigstellungen, die zu einem weiteren Preisdruck auf dem Leipziger Wohnungsmarkt führt. 

Des Weiteren bleibt die Frage offen, wie mit Flächenkonkurrenzen in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Daseinsvorsorge, Erhalt von Grün- und Freiräumen sowie Erneuerbare Energien umgegangen werden soll. Angesichts des erheblichen Flächenverbrauchs und der nachgewiesenen problematischen ökologischen und energetischen Effekte von Einfamilienhäusern kann der Intention der Beschlussvorlage, eine Neuausweisung von Flächen für den individuellen Wohnungsbau vorzubereiten, nicht gefolgt werden.

Vielmehr gilt es, vertiefende Untersuchungen vorzunehmen, wie dem Bedarf entsprechend der übergeordneten Zielsetzungen des INSEK 2030 entsprochen werden kann. Deshalb stellt der Änderungsantrag darauf ab, die bisher nicht oder nur wenig untersuchten Potenziale von Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen sowie Dachgeschossausbau vertieft zu untersuchen und das Thema attraktiver Wohnangebote für Familien im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts näher zu bearbeiten. Des Weiteren sind Flächenpotenziale in den Ortschaften vertieft zu untersuchen und zu diskutieren. Als zentrales Instrument sind dabei Ortsteilentwicklungskonzepte zu nutzen. Diese müssen nicht zwingend in allen Ortsteilen, sondern nur dort erarbeitet werden, wo Potenzial für individuellen Wohnungsbau und mithin potenzielle Flächennutzungskonflikte bestehen. Ebenso ist zu betrachten, welche Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe infrage kommen. Die antragstellenden Fraktionen begehren eine zeitliche Staffelung der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen, die zunächst auf eine Mobilisierung der Potenziale im Siedlungszusammenhang abstellt und hiernach weitere Flächen zum Geschosswohnungsbau ausweist.

Die Zusammenarbeit mit der Region bei der Entwicklung von Wohnflächen sollte weit über den individuellen Wohnungsbau hinausgehen und auch die städtebauliche Innenentwicklung der umliegenden Kommunen befördern.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Ergebnisse der HOAI-Leistungsphase 2 werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung des Antrags

Die Begründung erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 4 der Vorlage wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die dem Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig für das Geschäftsjahr 2020 seitens der Stadt gewährte außerplanmäßige Zuweisung in Höhe von EUR 144.000,00 zum Ausgleich pandemiebedingter Schäden verbleibt im Eigenbetrieb. Der im Zuge der Umsetzung im Geschäftsjahr 2022 dadurch realisierte Ertrag wird im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig zur Abfederung weiterer Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. zur Deckung notwendiger Instandhaltungs- und Investitionsbedarfe sowie für künstlerische Projekte eingesetzt. Diese Ausgleichsbedarfe werden gegenüber der Stadt in einem Verwendungsnachweis erklärt.

Begründung

Siehe nichtöffentliche Anlage 5 (Prüfungsbericht Rechnungsprüfungsamt).

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der „Stadtteilentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlage, Ziel, Strategien als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2030 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der in Pkt. 2 genannten Prüfpunkte bis zum Ende des 4. Quartals 2022 erneut zur Entscheidung vorgelegt.


2. Der Oberbürgermeister prüft in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte:

 
a. Doppelte Innenentwicklung absichern

Der Oberbürgermeister prüft, ob als Planungsgröße für den Freiflächen-/Grünflächenanteil je Einwohnerin und Einwohner in neu zu bauenden oder zu verdichtenden Gebieten den bundesweiten Durchschnittswert von 25qm/EinwohnerIn angesetzt werden kann und zeigt auf, welche Chancen- und Risiken sich hieraus ergeben. Er entwickelt daraus einen Vorschlag, der einen Frei- und Grünflächenanteil je Einwohner:in vorsieht, der signifikant über dem heutigen Niveau liegt. Dabei sind die Potenziale der Begrünung und Umnutzung von Straßen und Hinterhöfen einzubeziehen.
Er prüft, ob Freizeit-, Grün- und Sportflächen dem tatsächlichen Bedarf in der wachsenden Stadt noch entsprechen, um die Lebensqualität in der Stadt vor dem Hintergrund des Bebauungs- und Verdichtungsdrucks sicher zu stellen. Das Gesamtkonzept zeigt auf, ob insbesondere kleinteilige Freizeit-, Grün- und Sportflächen vorrangig in nachverdichteten inneren Stadtteilen zeitnah zusätzlich entstehen können und zeigt den dafür erforderlichen strategischen Flächenbedarf auf.
Der Oberbürgermeister prüft, mit welchen verbindlichen Instrumenten die städtebauliche und architektonische Qualität der Nachverdichtung über bestehende Beratungsangebote hinaus gestärkt werden kann. Er zeigt die Möglichkeiten insb. von aktualisieren Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Erhaltungssatzungen auf und schätzt die Auswirkungen auf das Nachverdichtungspotenzial ab, insb. mit Blick die Gebäudehöhe, die Geschosshöhe und das Ausbilden eines Hochparterre.
Der Oberbürgermeister zeigt auf, welchen Beitrag Hochhäuser und sonstige Hochpunkte zur flächenschonenden Nachverdichtung und Entwicklung einer kompakten Stadt leisten können und legt dar, wie Hochhäuser im Konzept berücksichtigt wurden.
 

b. Potentialflächen für Geschosswohnungsbau außerhalb der Kernstadt untersuchen

Der Oberbürgermeister untersucht systematisch, welche Flächen außerhalb oder am Rand des Planungsraums Mitte für den Geschosswohnungsbau in Betracht kommen und bewertet deren Potenziale und Konflikte. Er berücksichtigt dabei auch die Flächen Böhlitz-Ehrenberg, Heiterblick-Süd, Güterbahnhof Engelsdorf sowie große oberirdische Flächen für Parkplätze.

c. Großsiedlungen weiter entwickeln

Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie die Flächenaktivierung in den Großsiedlungen über die in der Vorlage angenommenen 15% – 20% hinaus gesteigert werden kann und stellt die Vor- und Nachteile dar. Er prüft insb., ob Flächen für den kompakten individuellen Wohnungsbau aktiviert werden können. Der Oberbürgermeister berücksichtigt dabei die Möglichkeit, bestehende oberirdische Parkplätze in Quartiersgaragen zusammenzufassen.

d. Individuellen Wohnungsbau in Ortsteilkonzepten entwickeln

Der Oberbürgermeister legt dar, wie die Nachfrage nach individuellem Wohnen in Leipzig über 2030 hinaus befriedigt werden kann. Er zeigt einen Prozess auf, in dem für alle Ortschaften unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und mit städtebaulichen Wettbewerben für die zukünftige Gestaltung Entwicklungskonzepte erstellt werden. Diese Konzepte sollen mögliche neue Bauflächen für den individuellen Wohnungsbau und den für den Generationenwechsel nötigen Geschosswohnungsbau erarbeiten. Sie sollen zudem die städtebauliche Qualität in den Ortschaften sichern oder wiederherstellen und verhindern, dass die Ortschaften durch neue Bauflächen ihr Gesicht verlieren. Sie leisten zudem einen Beitrag zum Generationenwechsel und damit zur effizienteren Nutzung bestehender Einfamilienhäuser. Den Konzepten liegt eine systematische Prüfung der Potenzialflächen für individuellen Wohnungsbau auch unter Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht mehr genutzt werden oder durch heranwachsende Wohnbebauung nicht mehr nutzbar sind (gefangene Flächen), sowie eine Beschreibung der Vor- und Nachteile zu Grunde. Der Oberbürgermeister qualifiziert die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau. Er ermittelt repräsentativ, aus welchen Gründen die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau besteht und prüft, inwieweit die Wünsche und Bedarfe auch durch weniger flächenintensiven Wohnungsbau befriedigt werden können. Die binäre Unterteilung zwischen Geschosswohnungsbau und individuellen Wohnformen ist dabei aufzugeben.

e. Verzahnung von Konzepten der Stadt Leipzig:

Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z.B. Masterplan grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobiliätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfachen.
 

f. Ressourcen:

Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassung in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt dies ggfs. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insb. Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepten sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten.

Weiter mit Beschlusspunkt 2-4 der Vorlage

Begründung:

Die Vorlage nimmt wesentliche Aspekte der weiteren Entwicklung von Flächen mit dem Hauptschwerpunkt des individuellen Wohnungsbaus auf, lässt aber auch Fragen offen, die für die SPD-Fraktion relevant für die Entscheidung sind, ob der strategische Ansatz Innenentwicklung- vor Außenentwicklung noch der richtige Ansatz für die Weiterentwicklung der Stadt Leipzig ist.

Leipzig ist im eng verdichteten urbanen Raum schon heute hochverdichtet und dramatisch mit gemeinschaftlich nutzbaren (Grün-)Flächen, Freizeit und Sportflächen unterversorgt. Eine doppelte Innenentwicklung mit einer zur Bebauung einhergehenden Schaffung von Gemeinflächen hat bisher kaum stattgefunden. Eine weitere Nutzung von brachliegenden Flächen als letzte Entwicklungsflächen im verdichteten Stadtraum raubt der Stadtgesellschaft die letzten Möglichkeiten perspektivisch Gemeinflächen zu entwickeln. Sie schafft noch mehr Verkehrsdruck auf den Straßen und in den Wohngebieten und überlastet perspektivisch die (ohnehin schon ausgelastete) soziale Infrastruktur. Die Lebensqualität (als wesentliches Indiz für die positive Entwicklung Leipzigs) sinkt mit dem Verlust von Freiräumen und Flächen für die Bestandsbevölkerung und bietet neu Zuziehenden zugleich nur hochverdichtete Siedlungsräume an.

Während im Stadtinneren Freiflächen sukzessive verschwinden, sind auf städtischem Gebiet – auch im verkehrlich erschlossenen Bereich – große Flächen landwirtschaftlich (un-)genutzt. Um die mit dem Wachstum der Stadt einhergehenden Belastungen gerecht zu verteilen, sollen Flächen im suburbanen Raum gezielt entwickelt werden – Leipzig könnte in die Fläche wachsen und unnötige Enge und Konflikte im verdichteten Raum vermieden werden.

Im verdichteten innerstädtischen Raum gibt es schon heute ein deutliches Defizit an Freizeit-, Grün- und Sportflächen. Zwischengenutzte Flächen verschwinden systematisch durch den Bebauungsdruck. Vielfach gibt es gerade in innerstädtischen Bereichen kaum Plätze, wo Kinder angstfrei spielen und toben können, wo Sport betrieben werden oder Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden kann. Immer mehr Freiräume und Freiflächen werden einer privaten Nutzung zugeführt und die Lebensqualität in der Stadt sinkt. Laut statistischem Bundesamt lag der Mittelwert des Grün- und Freiflächenanteils der 14 größten Städte Deutschlands 2018 bei 25qm Grünanlagenfläche pro Kopf. Jedes Fallen unter den Bundesdurchschnitt entspricht einer Minderung der Lebensqualität im Vergleich zu ähnlichen Großstädten. [1]

Derzeit besteht für Interessenten von Eigenheimen kaum die Möglichkeit, auf dem Leipziger Stadtgebiet Eigentum zu entwickeln. Eigenheimwohnbauflächen sind so gut wie nicht mehr verfügbar. Das führt gleichzeitig zu absurden Preissteigerungen in diesem Segment. Zur Vielfalt der Stadt gehören auch unterschiedliche Wohnformen, ein weiteres systematisches Abwandern von Interessenten für individuellen Wohnungsbau ist der Stadt Leipzig dauerhaft nicht förderlich. Gleichzeitig bereichert die kleinteilige Eigentumsbildung die Vielfalt des jetzt schon hochgradig konzentrierten Leipziger Immobilienmarktes. Wir begrüßen den Ansatz die Anbindung an den ÖPNV in den Mittelpunkt der Prüfung von Wohnbauflächen zu stellen, sehen hier aber noch Potential auch in der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden und den Ortsteilen.

Wesentliche Zuwächse für den Leipziger Wohnungsmarkt erfolgen seit Jahren primär durch private Investoren. Derzeit in Planung befindliche großen Zuwächse werden ebenso von privaten Investoren vorangetrieben. Die Folgen für den Wohnungsmarkt in Leipzig sind für Wohnungssuchende dramatisch gestiegene Mieten. Der alleinige Zuwachs von verfügbaren Wohnungen wird keine Dämpfung des Mietniveaus erreichen, wenn der Markt nur ertragsgetriebenen Akteuren überlassen wird. Deshalb ist es für die SPD-Fraktion von höchster Priorität, eigene städtische Flächen zu entwickeln.

Eine Beschränkung der Planungshoheit der Kommunen auf allein kapazitive Größen ist kontraproduktiv zu den möglichen Entwicklungspotentialen der Stadt. Das vorgeschlagene Umsetzungsinstrument der Bauleitplanung, künftig nur noch Bauleitpläne im individuellen Wohnungsbau mit über 50 Wohneinheiten zu bearbeiten, beschränkt die Stadt in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ist allein verwaltungsinternen Sachzwängen geschuldet und begünstigt allein kapitalstarke Großinvestoren. Entwicklungsfähige Flächen insbesondere im urbanen Randbereich, die oftmals noch in Familienbesitz sind, werden um ihre Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt und Eigentümern bleibt zur Verwertung nur eine Veräußerung an größere Investoren, die sich ein „Liegenlassen“ leisten können oder Flächen „zusammenkaufen“. Deshalb ist es wichtig, für das Gesamtkonzept, das bis zum Ende des Jahres 2023 vorgelegt werden soll, dass die Stadtverwaltung gut aufgestellt ist. Die SPD-Fraktion regt an, die Fragen der personellen- und finanziellen Ressourcen ebenfalls zu betrachten und als Prüfergebnis vorzulegen.

Eine Verzahnung aller Konzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen im Stadtgebiet von Leipzig erarbeitet wurden und werden, muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund halten wir es für erforderlich Kennziffern zu arbeiten, die für die strategische Planung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_37_p002.html 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Im Rahmen der Erstellung des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters werden jene Grünflächen gesondert ausgewiesen, die für eine Waldmehrung in besonderer Weise geeignet sind. Die Stadtverwaltung erstellt auf dieser Basis einen Plan zur Erhöhung der Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig.

Begründung:

Eine starre Festlegung auf einen Flächenanteil von 10 Prozent, der für Wald genutzt werden soll, erscheint wünschenswert, ist jedoch nicht in jedem Fall zielführend. Aktuell sind rund 7 Prozent der Fläche der Stadt Leipzig Waldflächen. Eine Aufforstung, die die Waldfläche auf mittlere Sicht um etwa 50 Prozent erhöhen soll, ließe sich deutlich stringenter verfolgen, wenn insbesondere jene Flächen dafür genutzt werden, sie sich aufgrund von Lage und Beschaffenheit für Biotopverbünde geeignet sind. Würden dafür die Daten genutzt werden, die für den Aufbau des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters erhoben werden, ließe sich deutlich zielgerichteter vorgehen. Dadurch könnten zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden, deren ökologischer Nutzen höher zu bewerten ist, als kleinere Wälder, die an verschiedenen Stellen der Stadt gepflanzt werden könnten. 

Beschlussvorschlag:

Unter Punkt 8.1 der “Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen” werden folgende Änderungen bei den Bestimmung zur Zusammensetzung Vergabegremien vorgenommen (kursiv gedruckt):

Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Bauleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates, welche zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Begründung:

Bislang gehört jeweils ein Mitglied der vier größten Fraktionen den Vergabegremien der Stadt an. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Diskussionen und Entscheidungen in den Vergabegremien an den Vertretern der Fraktionen, die nicht zu den vier größten Fraktionen gehören, vorbeigehen und dadurch mindestens ein Informationsdefizit, wenn nicht sogar ein Legitimationsdefizit bei demokratischen Entscheidungen der Gremien vorliegt, sollen künftig alle Fraktionen des Stadtrates jeweils ein Mitglied in die Vergabegremien entsenden können.