gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag

  1. Der „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlagen, Ziele, Strategien“ wird als vorläufiges städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB für den Zeitraum bis zur Vorlage des Stadtentwicklungsplanes Wohnbauflächen“ gemäß Beschlusspunkt 2  beschlossen. Er bildet eine wichtige Grundlage für das Handeln der Stadtverwaltung.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen eines Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung der Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte die Flächenentwicklungspotenziale für Wohnen, Gewerbe, Erneuerbare Energien und Grün- und Freiraum in den Ortsteilen aufeinander abzustimmen und hierfür Ortsteilentwicklungskonzepte zu erstellen. Dabei sind die städtischen Zielsetzungen zur Minderung von Flächenverbrauch und Versiegelung zu beachten. Auf dieser Grundlage sind zur anteiligen Deckung des ermittelten Flächenbedarfs im Wohnungsbau geeignete Erweiterungsflächen von bestehenden Siedlungsstrukturen zu bestimmen und als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Nach Vorliegen und Maßgabe der Ortsteilentwicklungskonzepte können neue Bebauungs0planverfahren zur Ermöglichung individuellen Wohnungsbaus dem Stadtrat vorgelegt werden.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur anteiligen Deckung des Flächenbedarfs im Wohnungsbau entsprechend der Umsetzungsstrategie des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts Leipzig 2030 sich aktiv in eine Abstimmung mit der Region einzubringen und hierdurch eine flächen- und verkehrssparende Siedlungsentwicklung der gesamten Wohnungsmarktregion anzustreben.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, parallel zu den oben benannten Beschlusspunkten bis zum II. Quartal 2023 ein gesamtstädtisches „Integriertes Konzept für die flächensparende Mobilisierung notwendiger Flächenbedarfe für den Wohnungsbau unter Berücksichtigung der doppelten Innenentwicklung in Leipzig“ zu erarbeiten (entspricht Konzept „Doppelte Innenentwicklung“). Dazu sind auch die Potenziale von Aufstockungen, Dachgeschossausbau, Wohnbauflächen in bestehenden Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen, größeren Parkplätzen sowie Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe für Geschosswohnungsbau vertieft zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist eine Strategie zur zeitlich gestaffelten Entwicklung von Wohnbauflächen unter Priorisierung von Geschosswohnungsbau und Flächen im Siedlungszusammenhang zu erarbeiten und zusammen mit dem o. g. Integrierten Konzept als „Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – Innenentwicklung“ dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.
     
  5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Thema der Wohnangebote für Familien sowie des Generationswechsels in Einfamilienhaussiedlungen auch durch zusätzliche Datenerhebungen vertieft zu bearbeiten und auf dieser Grundlage insbesondere attraktive Alternativen zum individuellen Wohnungsbau im Rahmen der doppelten Innenentwicklung zu entwickeln. 
  6. Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z. B. Masterplan Grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobilitätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfacht. 
  7. Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassungen in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt diese ggf. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insbesondere Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepte sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten. Die Ergebnisse der Prüfung sind mit einer zeitlichen, finanziellen und personellen Untersetzung schnellstmöglich, spätestens bis zum Jahresende 2023, dem Stadtrat vorzulegen.
  8. Der Oberbürgermeister informiert ab November 2022 quartalsweise im zeitweilig beratenden Ausschuss Wohnen über die Anzahl von Wohneinheiten zu beschiedenen Bauanträgen, zu im Bau befindlichen Wohneinheiten und zu umgesetzten Bauanträgen (Baufertigstellungen).

Begründung

Der vorgelegte STEP Wohnbauflächen formuliert wesentliche Grundlagen für die weitere Entwicklung von Flächen für den Wohnungsbau, lässt dabei jedoch einige Fragen offen, die relevant für anstehende strategische Weichenstellungen sind. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Stagnation bei den Baufertigstellungen, die zu einem weiteren Preisdruck auf dem Leipziger Wohnungsmarkt führt. 

Des Weiteren bleibt die Frage offen, wie mit Flächenkonkurrenzen in den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Daseinsvorsorge, Erhalt von Grün- und Freiräumen sowie Erneuerbare Energien umgegangen werden soll. Angesichts des erheblichen Flächenverbrauchs und der nachgewiesenen problematischen ökologischen und energetischen Effekte von Einfamilienhäusern kann der Intention der Beschlussvorlage, eine Neuausweisung von Flächen für den individuellen Wohnungsbau vorzubereiten, nicht gefolgt werden.

Vielmehr gilt es, vertiefende Untersuchungen vorzunehmen, wie dem Bedarf entsprechend der übergeordneten Zielsetzungen des INSEK 2030 entsprochen werden kann. Deshalb stellt der Änderungsantrag darauf ab, die bisher nicht oder nur wenig untersuchten Potenziale von Großwohnsiedlungen, Garagenhöfen sowie Dachgeschossausbau vertieft zu untersuchen und das Thema attraktiver Wohnangebote für Familien im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts näher zu bearbeiten. Des Weiteren sind Flächenpotenziale in den Ortschaften vertieft zu untersuchen und zu diskutieren. Als zentrales Instrument sind dabei Ortsteilentwicklungskonzepte zu nutzen. Diese müssen nicht zwingend in allen Ortsteilen, sondern nur dort erarbeitet werden, wo Potenzial für individuellen Wohnungsbau und mithin potenzielle Flächennutzungskonflikte bestehen. Ebenso ist zu betrachten, welche Außenbereichsflächen in ÖPNV-Nähe infrage kommen. Die antragstellenden Fraktionen begehren eine zeitliche Staffelung der weiteren Entwicklung von Wohnbauflächen, die zunächst auf eine Mobilisierung der Potenziale im Siedlungszusammenhang abstellt und hiernach weitere Flächen zum Geschosswohnungsbau ausweist.

Die Zusammenarbeit mit der Region bei der Entwicklung von Wohnflächen sollte weit über den individuellen Wohnungsbau hinausgehen und auch die städtebauliche Innenentwicklung der umliegenden Kommunen befördern.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Ergebnisse der HOAI-Leistungsphase 2 werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung des Antrags

Die Begründung erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 4 der Vorlage wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

Die dem Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig für das Geschäftsjahr 2020 seitens der Stadt gewährte außerplanmäßige Zuweisung in Höhe von EUR 144.000,00 zum Ausgleich pandemiebedingter Schäden verbleibt im Eigenbetrieb. Der im Zuge der Umsetzung im Geschäftsjahr 2022 dadurch realisierte Ertrag wird im Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig zur Abfederung weiterer Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. zur Deckung notwendiger Instandhaltungs- und Investitionsbedarfe sowie für künstlerische Projekte eingesetzt. Diese Ausgleichsbedarfe werden gegenüber der Stadt in einem Verwendungsnachweis erklärt.

Begründung

Siehe nichtöffentliche Anlage 5 (Prüfungsbericht Rechnungsprüfungsamt).

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. Der „Stadtteilentwicklungsplan Wohnbauflächen – Grundlage, Ziel, Strategien als städtebauliches Entwicklungskonzept für den Zeitraum bis 2030 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB wird dem Stadtrat unter Berücksichtigung der in Pkt. 2 genannten Prüfpunkte bis zum Ende des 4. Quartals 2022 erneut zur Entscheidung vorgelegt.


2. Der Oberbürgermeister prüft in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte:

 
a. Doppelte Innenentwicklung absichern

Der Oberbürgermeister prüft, ob als Planungsgröße für den Freiflächen-/Grünflächenanteil je Einwohnerin und Einwohner in neu zu bauenden oder zu verdichtenden Gebieten den bundesweiten Durchschnittswert von 25qm/EinwohnerIn angesetzt werden kann und zeigt auf, welche Chancen- und Risiken sich hieraus ergeben. Er entwickelt daraus einen Vorschlag, der einen Frei- und Grünflächenanteil je Einwohner:in vorsieht, der signifikant über dem heutigen Niveau liegt. Dabei sind die Potenziale der Begrünung und Umnutzung von Straßen und Hinterhöfen einzubeziehen.
Er prüft, ob Freizeit-, Grün- und Sportflächen dem tatsächlichen Bedarf in der wachsenden Stadt noch entsprechen, um die Lebensqualität in der Stadt vor dem Hintergrund des Bebauungs- und Verdichtungsdrucks sicher zu stellen. Das Gesamtkonzept zeigt auf, ob insbesondere kleinteilige Freizeit-, Grün- und Sportflächen vorrangig in nachverdichteten inneren Stadtteilen zeitnah zusätzlich entstehen können und zeigt den dafür erforderlichen strategischen Flächenbedarf auf.
Der Oberbürgermeister prüft, mit welchen verbindlichen Instrumenten die städtebauliche und architektonische Qualität der Nachverdichtung über bestehende Beratungsangebote hinaus gestärkt werden kann. Er zeigt die Möglichkeiten insb. von aktualisieren Gestaltungssatzungen und städtebaulichen Erhaltungssatzungen auf und schätzt die Auswirkungen auf das Nachverdichtungspotenzial ab, insb. mit Blick die Gebäudehöhe, die Geschosshöhe und das Ausbilden eines Hochparterre.
Der Oberbürgermeister zeigt auf, welchen Beitrag Hochhäuser und sonstige Hochpunkte zur flächenschonenden Nachverdichtung und Entwicklung einer kompakten Stadt leisten können und legt dar, wie Hochhäuser im Konzept berücksichtigt wurden.
 

b. Potentialflächen für Geschosswohnungsbau außerhalb der Kernstadt untersuchen

Der Oberbürgermeister untersucht systematisch, welche Flächen außerhalb oder am Rand des Planungsraums Mitte für den Geschosswohnungsbau in Betracht kommen und bewertet deren Potenziale und Konflikte. Er berücksichtigt dabei auch die Flächen Böhlitz-Ehrenberg, Heiterblick-Süd, Güterbahnhof Engelsdorf sowie große oberirdische Flächen für Parkplätze.

c. Großsiedlungen weiter entwickeln

Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie die Flächenaktivierung in den Großsiedlungen über die in der Vorlage angenommenen 15% – 20% hinaus gesteigert werden kann und stellt die Vor- und Nachteile dar. Er prüft insb., ob Flächen für den kompakten individuellen Wohnungsbau aktiviert werden können. Der Oberbürgermeister berücksichtigt dabei die Möglichkeit, bestehende oberirdische Parkplätze in Quartiersgaragen zusammenzufassen.

d. Individuellen Wohnungsbau in Ortsteilkonzepten entwickeln

Der Oberbürgermeister legt dar, wie die Nachfrage nach individuellem Wohnen in Leipzig über 2030 hinaus befriedigt werden kann. Er zeigt einen Prozess auf, in dem für alle Ortschaften unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung und mit städtebaulichen Wettbewerben für die zukünftige Gestaltung Entwicklungskonzepte erstellt werden. Diese Konzepte sollen mögliche neue Bauflächen für den individuellen Wohnungsbau und den für den Generationenwechsel nötigen Geschosswohnungsbau erarbeiten. Sie sollen zudem die städtebauliche Qualität in den Ortschaften sichern oder wiederherstellen und verhindern, dass die Ortschaften durch neue Bauflächen ihr Gesicht verlieren. Sie leisten zudem einen Beitrag zum Generationenwechsel und damit zur effizienteren Nutzung bestehender Einfamilienhäuser. Den Konzepten liegt eine systematische Prüfung der Potenzialflächen für individuellen Wohnungsbau auch unter Berücksichtigung von landwirtschaftlichen Flächen, die nicht mehr genutzt werden oder durch heranwachsende Wohnbebauung nicht mehr nutzbar sind (gefangene Flächen), sowie eine Beschreibung der Vor- und Nachteile zu Grunde. Der Oberbürgermeister qualifiziert die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau. Er ermittelt repräsentativ, aus welchen Gründen die Nachfrage nach individuellem Wohnungsbau besteht und prüft, inwieweit die Wünsche und Bedarfe auch durch weniger flächenintensiven Wohnungsbau befriedigt werden können. Die binäre Unterteilung zwischen Geschosswohnungsbau und individuellen Wohnformen ist dabei aufzugeben.

e. Verzahnung von Konzepten der Stadt Leipzig:

Der Oberbürgermeister prüft die Verzahnung der für die Flächenbewertung vorliegenden und noch vorzulegenden Konzepte (z.B. Masterplan grün, Kommunale Wärmeplanung, Biotopverbundplanung, Landwirtschaftsentwicklungskonzept, Mobiliätsstrategie) und legt ein Prüfschema vor, welches mit noch festzulegenden Kennziffern eine strategische Planung vereinfachen.
 

f. Ressourcen:

Der Oberbürgermeister zeigt auf, welche personellen Ressourcen und strukturellen Anpassung in den zuständigen Ämtern erforderlich sind und passt dies ggfs. im nächsten Doppelhaushalt/Stellenplan an. Er berücksichtigt dabei insb. Mittel und Stellen für die Erarbeitung der in der Vorlage genannten Quartiersentwicklungskonzepte für die Großsiedlungen, die Absicherung der doppelten Innenentwicklung, die Erstellung der im Antrag genannten Ortsteilentwicklungskonzepten sowie die Flächenentwicklung ohne Beschränkung durch eine festgelegte Zahl an Wohneinheiten.

Weiter mit Beschlusspunkt 2-4 der Vorlage

Begründung:

Die Vorlage nimmt wesentliche Aspekte der weiteren Entwicklung von Flächen mit dem Hauptschwerpunkt des individuellen Wohnungsbaus auf, lässt aber auch Fragen offen, die für die SPD-Fraktion relevant für die Entscheidung sind, ob der strategische Ansatz Innenentwicklung- vor Außenentwicklung noch der richtige Ansatz für die Weiterentwicklung der Stadt Leipzig ist.

Leipzig ist im eng verdichteten urbanen Raum schon heute hochverdichtet und dramatisch mit gemeinschaftlich nutzbaren (Grün-)Flächen, Freizeit und Sportflächen unterversorgt. Eine doppelte Innenentwicklung mit einer zur Bebauung einhergehenden Schaffung von Gemeinflächen hat bisher kaum stattgefunden. Eine weitere Nutzung von brachliegenden Flächen als letzte Entwicklungsflächen im verdichteten Stadtraum raubt der Stadtgesellschaft die letzten Möglichkeiten perspektivisch Gemeinflächen zu entwickeln. Sie schafft noch mehr Verkehrsdruck auf den Straßen und in den Wohngebieten und überlastet perspektivisch die (ohnehin schon ausgelastete) soziale Infrastruktur. Die Lebensqualität (als wesentliches Indiz für die positive Entwicklung Leipzigs) sinkt mit dem Verlust von Freiräumen und Flächen für die Bestandsbevölkerung und bietet neu Zuziehenden zugleich nur hochverdichtete Siedlungsräume an.

Während im Stadtinneren Freiflächen sukzessive verschwinden, sind auf städtischem Gebiet – auch im verkehrlich erschlossenen Bereich – große Flächen landwirtschaftlich (un-)genutzt. Um die mit dem Wachstum der Stadt einhergehenden Belastungen gerecht zu verteilen, sollen Flächen im suburbanen Raum gezielt entwickelt werden – Leipzig könnte in die Fläche wachsen und unnötige Enge und Konflikte im verdichteten Raum vermieden werden.

Im verdichteten innerstädtischen Raum gibt es schon heute ein deutliches Defizit an Freizeit-, Grün- und Sportflächen. Zwischengenutzte Flächen verschwinden systematisch durch den Bebauungsdruck. Vielfach gibt es gerade in innerstädtischen Bereichen kaum Plätze, wo Kinder angstfrei spielen und toben können, wo Sport betrieben werden oder Austausch zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern stattfinden kann. Immer mehr Freiräume und Freiflächen werden einer privaten Nutzung zugeführt und die Lebensqualität in der Stadt sinkt. Laut statistischem Bundesamt lag der Mittelwert des Grün- und Freiflächenanteils der 14 größten Städte Deutschlands 2018 bei 25qm Grünanlagenfläche pro Kopf. Jedes Fallen unter den Bundesdurchschnitt entspricht einer Minderung der Lebensqualität im Vergleich zu ähnlichen Großstädten. [1]

Derzeit besteht für Interessenten von Eigenheimen kaum die Möglichkeit, auf dem Leipziger Stadtgebiet Eigentum zu entwickeln. Eigenheimwohnbauflächen sind so gut wie nicht mehr verfügbar. Das führt gleichzeitig zu absurden Preissteigerungen in diesem Segment. Zur Vielfalt der Stadt gehören auch unterschiedliche Wohnformen, ein weiteres systematisches Abwandern von Interessenten für individuellen Wohnungsbau ist der Stadt Leipzig dauerhaft nicht förderlich. Gleichzeitig bereichert die kleinteilige Eigentumsbildung die Vielfalt des jetzt schon hochgradig konzentrierten Leipziger Immobilienmarktes. Wir begrüßen den Ansatz die Anbindung an den ÖPNV in den Mittelpunkt der Prüfung von Wohnbauflächen zu stellen, sehen hier aber noch Potential auch in der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden und den Ortsteilen.

Wesentliche Zuwächse für den Leipziger Wohnungsmarkt erfolgen seit Jahren primär durch private Investoren. Derzeit in Planung befindliche großen Zuwächse werden ebenso von privaten Investoren vorangetrieben. Die Folgen für den Wohnungsmarkt in Leipzig sind für Wohnungssuchende dramatisch gestiegene Mieten. Der alleinige Zuwachs von verfügbaren Wohnungen wird keine Dämpfung des Mietniveaus erreichen, wenn der Markt nur ertragsgetriebenen Akteuren überlassen wird. Deshalb ist es für die SPD-Fraktion von höchster Priorität, eigene städtische Flächen zu entwickeln.

Eine Beschränkung der Planungshoheit der Kommunen auf allein kapazitive Größen ist kontraproduktiv zu den möglichen Entwicklungspotentialen der Stadt. Das vorgeschlagene Umsetzungsinstrument der Bauleitplanung, künftig nur noch Bauleitpläne im individuellen Wohnungsbau mit über 50 Wohneinheiten zu bearbeiten, beschränkt die Stadt in ihren Entwicklungsmöglichkeiten, ist allein verwaltungsinternen Sachzwängen geschuldet und begünstigt allein kapitalstarke Großinvestoren. Entwicklungsfähige Flächen insbesondere im urbanen Randbereich, die oftmals noch in Familienbesitz sind, werden um ihre Entwicklungsmöglichkeiten beschränkt und Eigentümern bleibt zur Verwertung nur eine Veräußerung an größere Investoren, die sich ein „Liegenlassen“ leisten können oder Flächen „zusammenkaufen“. Deshalb ist es wichtig, für das Gesamtkonzept, das bis zum Ende des Jahres 2023 vorgelegt werden soll, dass die Stadtverwaltung gut aufgestellt ist. Die SPD-Fraktion regt an, die Fragen der personellen- und finanziellen Ressourcen ebenfalls zu betrachten und als Prüfergebnis vorzulegen.

Eine Verzahnung aller Konzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Flächen im Stadtgebiet von Leipzig erarbeitet wurden und werden, muss sichergestellt sein. Aus diesem Grund halten wir es für erforderlich Kennziffern zu arbeiten, die für die strategische Planung helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_37_p002.html 

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

Im Rahmen der Erstellung des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters werden jene Grünflächen gesondert ausgewiesen, die für eine Waldmehrung in besonderer Weise geeignet sind. Die Stadtverwaltung erstellt auf dieser Basis einen Plan zur Erhöhung der Waldflächen auf dem Gebiet der Stadt Leipzig.

Begründung:

Eine starre Festlegung auf einen Flächenanteil von 10 Prozent, der für Wald genutzt werden soll, erscheint wünschenswert, ist jedoch nicht in jedem Fall zielführend. Aktuell sind rund 7 Prozent der Fläche der Stadt Leipzig Waldflächen. Eine Aufforstung, die die Waldfläche auf mittlere Sicht um etwa 50 Prozent erhöhen soll, ließe sich deutlich stringenter verfolgen, wenn insbesondere jene Flächen dafür genutzt werden, sie sich aufgrund von Lage und Beschaffenheit für Biotopverbünde geeignet sind. Würden dafür die Daten genutzt werden, die für den Aufbau des Grünflächen- und Grünflächenpflegekatasters erhoben werden, ließe sich deutlich zielgerichteter vorgehen. Dadurch könnten zusammenhängende Waldflächen geschaffen werden, deren ökologischer Nutzen höher zu bewerten ist, als kleinere Wälder, die an verschiedenen Stellen der Stadt gepflanzt werden könnten. 

Beschlussvorschlag:

Unter Punkt 8.1 der “Geschäftsordnung der Stadt Leipzig zur Vergabe von Leistungen” werden folgende Änderungen bei den Bestimmung zur Zusammensetzung Vergabegremien vorgenommen (kursiv gedruckt):

Vergabegremium „Lieferungen und Dienstleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Bauleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates.
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Vergabegremium „Architekten- und Ingenieurleistungen“

  • Je eine Stadträtin oder ein Stadtrat aus den Fraktionen des Stadtrates, welche zugleich dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau angehören
  • Die weiteren Beteiligten bestimmt der Oberbürgermeister

Begründung:

Bislang gehört jeweils ein Mitglied der vier größten Fraktionen den Vergabegremien der Stadt an. Da es jedoch immer wieder vorkommt, dass Diskussionen und Entscheidungen in den Vergabegremien an den Vertretern der Fraktionen, die nicht zu den vier größten Fraktionen gehören, vorbeigehen und dadurch mindestens ein Informationsdefizit, wenn nicht sogar ein Legitimationsdefizit bei demokratischen Entscheidungen der Gremien vorliegt, sollen künftig alle Fraktionen des Stadtrates jeweils ein Mitglied in die Vergabegremien entsenden können.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen sowie der Freibeuter-Fraktion.

Beschlussvorschlag:

Es wird folgender Beschlusspunkt als Beschlusspunkt 4 ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushalt 2023/24 einen Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH für die vorgesehene Schwimmhalle Süd einzustellen, damit die Planungen für diesen Schwimmhallenneubau ungemindert fortgesetzt werden können.

Begründung:

Aufgrund der Baukostensteigerung bei der Schwimmhalle auf dem Otto-Runki-Platz werden auch Mittel eingesetzt, die für die Planung der neuen Schwimmhalle im Leipziger Süden vorgesehen waren. Dadurch ergibt sich entsprechend des Kapitels 2.4 der Vorlage das Fehlen eines Planungsvorlaufs zur Beantragung von Fördermitteln, sodass sich die Realisierung des Vorhabens bis zum Ende der 2020er-Jahre verzögern würde. Da jedoch Schwimmhallenflächen dringend benötigt werden, um u.a. das Schul- und Vereinsschwimmen abdecken zu können, sollen schon jetzt ein entsprechender Planungskostenzuschuss für die Sportbäder Leipzig GmbH im kommenden Doppelhaushalt vorgesehen  werden, um den benötigten Planungsvorlauf zu ermöglichen. Der Planungsvorlauf ist notwendig, damit, für den Fall eines Förderprogramms von Bund oder Land, Planungen vorliegen, auf deren Basis entsprechende Fördermittel beantragt werden können.

Die zu ändernde Vorlage finden Sie hier.