Anfragen der SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund der schwierigen Haushaltslage wird auch die Stadt Leipzig früher oder später nicht um Kosteneinsparungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik der Stadtverwaltung kommen. Nicht umsonst schauen sich in ganz Europa viele Länder und Kommunen nach Alternativen um und setzen, wie z.B. die Städte München und Wien, verstärkt Open Source-Produkte in ihrer Verwaltung ein.

Gründe dafür sind – außer der Kostenminimierung durch den Wegfall hoher Lizenzgebühren – die Stabilität im laufenden Betrieb, ein höheres Maß an Sicherheit, die Unabhängigkeit von Softwaregiganten und der Integrationsaspekt durch die Einhaltung offener Standards.

Wir fragen daher an:

  1. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für Softwarelizenzen und welche Ausgaben sind für die nächsten 5 Jahre veranschlagt?
  2. Wie viele Rechner sind derzeit in der Stadtverwaltung im Einsatz? Wie viele Server, wie viele Client-Computer? Welche Software (Betriebssysteme, Applikationen) wird auf diesen Geräten eingesetzt?
  3. Setzt die Stadt Leipzig bereits Open Source-Produkte ein? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist der Einsatz in Zukunft geplant?

Am 21.01.2004 wurde die Drucksache III/3350 zum oben genannten Thema mehrheitlich im Stadtrat beschlossen.
Unter Punkt zwei steht dazu: „Nach Einführung der Instrumente für die Erstellung einer Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt erfolgt nach einem abgeschlossenen repräsentativen Zeitraum von einem Haushaltsjahr der Datenerfassung und -auswertung, eine Überprüfung der festgesetzten Entgelte. Im Ergebnis der Auswertung wird ein neuer Vorschlag für einen Stadtratsbeschluss unterbreitet“.

Wir fragen:

  1. Mit welchem Ergebnis  wurde die  Entgeltkalkulation im Schulverwaltungsamt abgeschlossen?
  2. Wann ist mit einer entsprechenden Vorlage zur Neuregelung der Entgeltforderung, wie im damaligen Beschluss vorgesehen, zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zusätzliche Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden derzeit intensiv diskutiert. Einige Städte haben schon Gebiete benannt, wo sie verstärkt so genannte 1-Euro-Jobs anbieten wollen. Die Stadt Leipzig hat dazu noch keine konkreten Aussagen getroffen, obwohl das städtische Interesse an solchen Arbeitsgelegenheiten vorhanden ist.

Wir fragen daher an:

  1. Wie viele zusätzliche Arbeitsgelegenheiten will die Stadt anbieten?
  2. In welchen Bereichen/Ämtern sollen die zusätzlichen Jobs entstehen?
  3. Nach welchen Kriterien/Regularien erfolgt die Auswahl der Angebote? Gibt es dafür einen Kriterienkatalog?
  4. Welche zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten unterstützt die Stadt Leipzig insgesamt in der Trägerversammlung der ARGE in Zusammenarbeit mit den Kammern?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

am 1. Januar 2005 traten neue Grenzwerte für Feinstaub im Zusammenhang mit der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie in Kraft. Danach müssen Pläne zur Luftreinhaltung flächendeckend für Städte und Gemeinden erarbeitet werden.

Neben vielen Großstädten in der Bundesrepublik ist auch Leipzig direkt betroffen, da hier die Werte in den letzten Jahren zum Teil überschritten wurden. Nur an höchstens 35 Tagen im Jahr darf der Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm Staub in einem Kubikmeter Luft überschritten werden.

Wir fragen daher an:

  1. Wer ist zuständig für die Erarbeitung der Luftreinhaltepläne? Ist die Stadt überhaupt in der Lage, Änderungen zu vollziehen?
  2. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie?
    • Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
    • Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?
  3. Welche Maßnahmen plant die Stadt, wenn die Grenzwerte überschritten werden?
  4. Sind der Stadt schon Beschwerden durch Bürgerinnen und Bürger bzw. durch Umweltverbände bekannt? Wenn ja, wie viele?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

der Freistaat Sachsen fördert seit September 2004 die Entwicklung ausgewählter Softwareanwendungen in sächsischen Städten und Kreisen. Damit soll der „Kommunale E-Government-Fahrplan“ umgesetzt werden. Zuwendungsfähig sind zum Beispiel die Bereiche Bürgerbüro, Wohngeldrechner und Wohngeldantrag, Zentrales Gewerbeverfahren, sowie die Kfz-Zulassung.

Internetdienstleistungen sparen Zeit und Geld bei Bürgern und Kommunen. Sie sparen Verwaltungskosten und verbessern den Bürgerservice.

Wir fragen daher an:

  1. Wie schätzt die Stadt den Einsatz von E-Government in Leipzig grundsätzlich ein?
  2. Hat sich die Stadt Leipzig um Fördermittel des Kommunalen E-Governments beim Freistaat beworben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wurden Gelder schon bewilligt bzw. in Aussicht gestellt?
  3. Wann werden weitere Projekte, wie z.B. der komplette Sitzungsdienst des Stadtrates, im Rahmen von E-Government für die Bürger nutzbar sein?
  4. Wie viele Mittel muss die Stadt dafür bereitstellen?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat im Dezember 2002 an mehreren Modellprojekten die Sanierung und Betreibung städtischer Einrichtungen mit Hilfe privater Partner umzusetzen. Die Realisierung der Projekte sollte im Jahre 2003 beginnen.
Bei erfolgreicher Durchführung der Modellvorhaben, also bei nachgewiesener Kosteneinsparung an einem der Objekte, sollen PPP-Projekte auf weitere städtische Sanierungs- und Neubauprojekte ausgedehnt werden. Als Folge der Übertragung von städtischen Leistungen an Dritte, müssen Strukturanpassungen in den betroffenen Ämtern – insbesondere bei den Bauherrenämtern, im Schulverwaltungsamt und im Hochbauamt – vorgenommen werden.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Projekte wurden inzwischen durch PPP (Public Private Partnership) in Angriff genommen?
  2. Um welche Projekte handelt es sich dabei?
  3. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Durchführung der PPP-Projekte ein?
  4. Für wann ist der Abschluss des ersten Projektes zu erwarten?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

obwohl im diesjährigen Haushalt Gelder für die Planung eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Mölkau eingestellt worden und es eine Verpflichtungsermächtigung dafür gibt, wurde mit der Planung bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht begonnen. Dadurch ist ein Baustart im kommenden Jahr nicht möglich.

Wir fragen daher an:

  1. Warum wurde die Planung des Gebäudes noch nicht in Angriff genommen?
  2. Wie kann gesichert werden, dass die Planung im kommenden Jahr begonnen wird?
  3. Wie sieht der neue Zeitplan bis zur Fertigstellung des Gerätehauses aus? Welche Mittel müssen dafür in den Haushalt eingestellt werden?