Die Informationsvorlage zum Gehwegsanierungsprogramm und zur Erarbeitung eines Gehwegesanierungsprogramms wurde im August 2018 vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Die Vorlage dient dazu, die Systematik der Herangehensweise zu erläutern, die Prioritätensetzung darzulegen und den finanziellen Gesamtbedarf für die in der Prioritätenliste enthaltenen Maßnahmen abzuschätzen.

Zur schrittweisen Umsetzung des Gehwegsanierungsprogrammes wurden im Doppelhaushalt 2019/20 folgende Mittel zusätzlich bereitgestellt: Jährlich 400.000 € zusätzlich für Sofortmaßnahmen für den Fußverkehr und jährlich 100.000 € zusätzlich für Planungen für den Fußverkehr.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung des Gehwegesanierungsprogrammes? Wann soll dem Stadtrat eine Vorlage dazu übergeben werden (Zeitplan)?
  2. Wie und wann wurden bzw. werden die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingebunden?
  3. Welche Sofortmaßnahmen wurden in diesem Jahr bereits umgesetzt bzw. sollen in 2019/2020 konkret umgesetzt werden?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ausweitung des Bereichs mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometer/Stunde vor der Kurt-Masur-Schule um den Steinplatz zu erweitern. Dass bedeutet, die Einrichtung von Tempo 30 auf der Bernhard-Göring- sowie der Arthur-Hoffmann-Straße im Bereich zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner beauftragt, die Ausweisung von Tempo-30 vor allen Spielplätzen zu prüfen, wenn diese unmittelbar an Straßen liegen auf denen bislang eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometer/Stunde gilt.

 

Begründung:

Vor der Kurt-Masur-Schule gilt eine Tempo-30-Regelung, allerdings nur auf der Bernhard-Göring-Straße. Dieser Bereich endet allerdings noch vor dem Steinplatz, auf dem sich u.a. im Stadtbezirk Süd beliebter und stark frequentierter Spielplatz befindet. Um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen, soll geprüft werden, sowohl auf der Bernhard-Göring-Straße als auch auf der Arthur-Hoffmann-Straße zwischen Scharnhorst- und Fichtestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer/Stunde zu reduzieren. Damit wäre neben der Schule auch der Steinplatz (Spielplatz) in diesen Bereich enthalten.

Um diese Thematik generell zu klären, soll auch geprüft werden, ob auch an anderen Stellen, wo sich Spielplätze in unmittelbarer Nähe zu Straßen befinden, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von über 30 Kilometern/Stunde erlaubt sind, im Bereich dieser Spielplätze die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt werden kann.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 4. Quartals 2019 einen Umsetzungsplan zu erstellen, bis wann alle Lastkraftwagen (ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) der Stadtverwaltung mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden.
  2. Der Oberbürgermeister wirkt ferner bei den kommunalen Beteiligungsunternehmen darauf hin, dass dort zügig Lastkraftwagen(ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) und Busse (mit mehr als 9 Sitzplätzen, inkl. Fahrer) mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Er informiert den Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2019 über die diesbezüglichen Umsetzungsplanungen der kommunalen Beteiligungsunternehmen.

Begründung:

In den letzten Wochen und Monaten ist es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil Lkw nicht mit Abbiegeassistenten ausgestattet waren und deshalb Radfahrer oder Fußgänger, die sich im toten Winkel der Fahrzeuge befanden, beim Abbiegen nicht wahrgenommen wurden.

Die Problematik der Nachrüstung von Lkw der Stadtverwaltung und kommunaler Beteiligungsunternehmen mit solchen Assistenzsystemen war bereits öfter Thema im Stadtrat. Uns allen ist bewusst, dass Abbiegeassistenten im Straßenverkehr Leben retten können. Wir wollen deshalb, dass sowohl Stadtverwaltung als auch kommunale Beteiligungsunternehmen bis zum 4. Quartal 2019 Maßnahmepläne vorlegen, die Auskunft darüber geben, in welcher Weise und bis wann die Lkw-Flotten oder auch Busse mit solchen Assistenzsystemen ausgestattet werden sollen. Dabei sollen einerseits Nachrüstungen und andererseits auch geplante Neubeschaffungen berücksichtigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, verschiedene Varianten eines Radschnellwegs für die Verbindung Lindenau – Innenstadt zu prüfen und gegenüber zu stellen. Für die Brücke über das Elsterflutbett sollen mindestens folgende Optionen geprüft oder alternative Lösungsvorschläge angeboten werden:

– Verbreiterung der Brücke an den Seiten (Dresden macht das an der Carolabrücke mit Carbonbeton)

– Bau einer separaten Brücke.

In der Fortsetzung soll – je nach Variante – eine Ertüchtigung der Gustav-Adolf-Straße als echte Fahrradstraße oder eine Ertüchtigung der inneren Jahnallee  geprüft werden.

 

Begründung:

Sicherheit im Radverkehr ist das oberste Ziel. Jede und jeder Verkehrstote oder Verletzte/r ist einer zu viel. Für Engstellen, gefährliche Kreuzungen und konfliktträchtige Straßen gilt es, neue Lösungen zu finden, die die Sicherheit für Radfahrende deutlich erhöhen. Durch einen sicheren und leistungsfähigen Radschnellweg von Lindenau bis zum Hauptbahnhof kann die Situation insbesondere in der inneren Jahnallee entschärft werden.

An die Machbarkeitsstudien des Freistaates für Radschnellwege soll bei der Prüfung angeknüpft und durch die Stadt unterstützt werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das vorgesehene Programm anlässlich des 100. Jubiläums des Alfred-Kunze-Sportparks im Jahr 2020 organisatorisch und finanziell zu unterstützen.
  2. Der Oberbürgermeister wird ferner damit beauftragt, bis Ende zweites Quartal einen Zeit- und Maßnahmenplan vorzulegen, wie der Alfred-Kunze-Sportpark in einen verpachtungsfähigen Zustand versetzt wird um auf dieser Grundlage einen Pachtvertrag auszuhandeln.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die Erneuerung des/der Kunstrasen zu priorisieren und sich gegenüber dem Land ebenfalls für eine Priorisierung einzusetzen. Voraussetzung sind fristgerecht und vollständig eingereichte Unterlagen. Dabei sind ökologische Alternativen zum bisher verwendeten Plastikgranulat zu verwenden.

Begründung

Im Jahre 2020 wird der heutige Alfred-Kunze-Sportpark 100 Jahre alt. Im Jahr 1919 plante die damals noch eigenständige Gemeinde Leutzsch die Errichtung des 512.545,83 Mark teuren „Spielplatzes“ mit einer Fläche von 36.410 m². Nach einer Bauzeit von nur einem Jahr waren mehrere Spielfelder, darunter auch Fußballplätze fertiggestellt, sodass im Sommer 1920 der Spielbetrieb aufgenommen wurde. Auch heute noch ist der Alfred-Kunze-Sportpark eine für Leipzig bedeutende Sportanlage und wird im Sportprogramm 2024 als Kernsportstätte ausgewiesen. Zuletzt hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags im Rahmen eines Förderprogramms für kommunale Sport- und Kulturstätten eine Hohe Fördersumme zur Erneuerung der technischen Infrastruktur beschlossen.

Seit seiner Eröffnung hat der Sportpark eine wechselhafte Geschichte erlebt. Im Zuge der Eingemeindung Leutzschs ging die Anlage am 1. Januar 1922 in Leipziger Stadteigentum über. In den 1920er Jahren war das Areal Austragungsstätte verschiedenster Fußball-, Sport- und Arbeiterturnvereine. Im Rahmen der „Machtergreifung“ durch die Nationalsozialisten wurden die in Leutzsch ansässigen Vereine 1933 enteignet und liquidiert. Die Anlagen wurden von der SA für die Ausbildung genutzt. Später war dort eine Fliegergruppe des deutschen Luftsport-Verbandes ansässig. Dennoch blieb die Resonanz für das Gelände unter Arbeitersportlern groß. Seit 1935/36 etwa spielte der FC-Sachsen-Vorgänger SV Tura 1899 Leipzig regelmäßig vor Rekordkulissen von bis zu – damals beachtlichen – 20.000 Zuschauern. Mit dem sich abzeichnenden Kriegsende schließt sich aber bald das Kapitel des SV Tura. Auf Grund der politischen und gesellschaftlichen Umstrukturierungen nach stalinistischem Vorbild entstanden in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR neue Vereine. Alfred Kunze, der spätere Namensgeber, prägte als Trainer die erfolgreichsten Jahre des Areals. In den frühen 1950er sowie in den 1960er Jahren strömten im Schnitt bis zu 27.000 Zuschauer nach Leutzsch. In der Spielzeit 1963/64 errang Chemie Leipzig zur Überraschung der dirigistischen DDR-Sportfunktionäre den DDR-Meistertitel. In Erinnerung daran wurden die Spieler der Mannschaft als Betondenkmal überlebensgroß im Sportpark aufgestellt. In der Saison 1966/67 folgte der FDGB-Pokalsieg. Beim Umbau des Stadions von 1965 bis 1966 wurde der erste Stadionzaun Deutschlands vor den Tribünen errichtet.

Im Rahmen des Jubiläums sollte vor dem Hintergrund er wechselhaften Geschichte auch eine Aufarbeitung der Historie des Sportparks und ihrer Nutzer/-innen insbesondere während der NS-Diktatur und des DDR-Unrechtsstaates stattfinden.

Nach der Insolvenz der beiden Fußballvereine FC Sachsen Leipzig e.V. und SG Sachsen Leipzig e.V. ist die Sportanlage nicht an einen neuen Pächter übergeben wurden, da die Stadt Leipzig zunächst eine Bestandsaufnahme machen und den Alfred-Kunze-Sportpark in einen „verpachtungsfähigen“ Zustand versetzen wollte. Seitdem sind 5 Jahre vergangen. Obwohl der alleinige Nutzer, die BSG Chemie Leipzig e.V., immer nur einen kurzen Nutzungsvertrag von der Stadt Leipzig bekommt, hat er bereits umfangreiche Investitionen vorgenommen. Darunter in die Kalthalle – die dadurch auch wieder von anderen Sportvereinen genutzt werden kann – , in Umkleideräume, die Tribüne und den sogenannten Fuchsbau. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im Jubiläumsjahr einen klaren Zeitplan vorzulegen bis wann die Anlage wieder in einen Verpachtungsfähigen Zustand versetzt wird um auf dieser Grundlage einen Pachtvertrag auszuhandeln.

Seit Jahren bewirbt sich die BSG Chemie Leipzig um kommunale und Landesmittel für den Bau- und die Sanierung eines Kunstrasenfeldes. Aufgrund der stetig wachsenden Mitgliederzahl ist dieser für das ganzjährige Training zwingend notwendig. Der Bau der/des Platzes sollte daher schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden. Sodass spätestens im Jahr 2020, im Rahmen des Jubiläumsjahres, der Spatenstich gesetzt werden kann. Bei der Planung ist von Seiten der Stadt und des Vereins, der die notwendigen Eigenmittel aufbringen muss, darauf zu achten, dass die jüngsten Planungen der EU zum Verbot von Plastikgranulat berücksichtigt werden und wie vom Stadtrat bereits im Beschluss zum Sonderprogramm „Kunstrasenplätze“ beschlossen ökologische Alternativen dazu verwendet werden. Hintergrund: Das Plastikgranulat von Kunstrasenplätzen soll für bis zu ein Drittel des Eintrags von Mikroplastik in Gewässer verantwortlich sein.

Redner: Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

ein Schulentwicklungsplan stellt vor, wie sich die Entwicklung der Schullandschaft in den nächsten Jahren gestalten soll. Insgesamt hat Leipzig viel zu tun: 21.000 Schüler mehr als heute werden laut Prognosen in 10 Jahren an den Leipziger Schulen lernen.

Leipzig muss bauen. In den monatlichen Sachstandsberichten zur Umsetzung von Schulbaumaßnahem erhalten wir Berichte über den Bau an 3 Förderschulen, 48 Grundschulen, 21 Gymnasien, 25 Oberschulen und 18 Sporthallen.

An den dort aufgeführten Bildungsstätten wird saniert, umgebaut, erweitert oder an vielen Stellen auch neu gebaut.

Das ist gut und es geht auch voran, aber bis zur wirklichen Fertigstellung der ganzen Schulen bleibt es eng, sehr eng.

In den Stellungnahmen der Schulen wird genau dieser Fakt und die Auswirkungen auf die Infrastruktur beschrieben. Es fehlt an Sporthallenkapazitäten, die Mensen sind zu klein, Fachkabinette müssen mit viel Kreativität genutzt werden, die Schulhöfe werden enger, die Schüler haben zum Teil weite Schulwege, und, und, und …

Daran wird auch dieser Schulentwicklungsplan nichts ändern. In den nächsten Jahren bleibt es die Aufgabe der Verwaltung, gemeinsam mit den Stadträten, den Eltern-und Schülervertretungen und den Schulen die Überbelegungen zu managen.

Wir werden uns viele Gedanken darüber machen müssen, wie die Schülerströme gelenkt werden und an den Schulen einigermaßen ordentliche Lern- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden können.
Die Fachpolitiker für Schulfragen haben sich daher intensiv mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Einige Hinweise wurden bereits in die Neufassung des SEP eingearbeitet, wie einige Änderungen zu den Schulbezirken. Für andere Themen arbeiten wir noch an Lösungen, hier sind vor allem die vielen Hinweise zu den Mensen und Sporthallen zu nennen.
Die Bevölkerungsentwicklung muss weiter beobachtet werden, deshalb muss der SEP ständig evaluiert und angepasst werden. Die Veränderungen im Schulgesetz führten zur Berücksichtigung von Schülern, die integrativ und inklusiv beschult werden. Die Umsetzung hat Auswirkungen auf die Schülerzahlen in den Eingangsklassen. Hier müssen Standortgenau die Entwicklungen beobachtet werden.

Der SER fordert in einem Brief die Überarbeitung des Planes nach 2 Jahren. Das ist, so die Meinung meiner Fraktion, nach jetziger Sicht nicht nötig. So einen Plan zu erstellen, braucht ca eineinhalb bis 2 Jahre und bindet viele Kapazitäten. Eine Überarbeitung ist auf jeden Fall notwendig, wenn sich das Schulgesetz ändert, beispielsweise bei der Einführung von Gemeinschaftsschulen oder wenn der Stadtrat die Notwendigkeit sieht, den Plan anpassen zu müssen.

Eine Entwicklung hat die Planer schon jetzt eingeholt. Im SEP gab es im Bereich der Förderschulen keine Anpassungen. Zunehmend mehr Kinder können inklusiv beschult werden. Das betrifft vor allem die Kinder mit den Förderschwerpunkten sozial-emotionale Entwicklung und Lernen.

Die Nachfrage nach Plätzen für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat sich für das nächste Schuljahr deutlich und unerwartet erhöht. Es muss ein Interimsstandort eröffnet werden. Diese Schüler stehen unter besonderem Schutz der Gesellschaft und brauchen ein stabiles Lernumfeld. An dieser Stelle wollen wir keine längerfristigen Interimslösungen. Daher stellt die SPD-Fraktion den Antrag, den angedachten Bau einer Förderschule vorzuziehen. Der Planungsbeschluss muss schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.

Zum ÄA der Linksfraktion:
Vor fast genau einem Jahr haben wir das Maßnahmenpaket zur Erweiterung der Schulkapazitäten beschlossen, genau dieser Rat, der heute hier sitzt. Nun fällt es der Linksfraktion ein, den Anbau an der Taro-Schule zu canceln, nach einem Jahr und Fertigstellung der Leistungsphase 3. Ja, die Schule wird groß. Ja, das ist nicht schön. Ja, das ist eine große Herausforderung für die Lehrer, Schüler und Eltern.
Stoppen wir jetzt den Anbau, dann fehlen die Schulplätze. Es ist absolut illusorisch zu denken, dass ein anderes Schulbauvorhaben schneller fertig wird. Stoppen wir das Vorhaben, werden die Überbelegungen an anderen Schulen noch größer und die Schüler müssen weitere Wege auf sich nehmen. Das Taro-Gymnasium steht auf einem der vorderen Plätze bei den Schulanmeldungen. Außerdem hat die Schule auch schon ein interessantes Konzept zur Nutzung des Anbaus entwickelt.
Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Bedingungen an die Infrastruktur der Schule umgehend den erhöhten Schülerzahlen angepasst werden müssen. Die Erweiterung der Mensa ist kein Problem, die Sporthalle wohl, aber eine Lösung ist in Sicht. Zusätzliche Fahrradabstellplätze sind zu schaffen und die Anbindung an den ÖPNV wird angepasst. Das Ganze nicht mit sollte, müsste, könnte- nein diese Rahmenbedingungen müssen sein. Und in ein paar Jahren, wenn die ganzen vielen Schulen stehen, dann kann sich der Stadtrat damit befassen, den Erweiterungsbau einer anderen Nutzung zuzuführen.
Bitte lehnen Sie diesen ÄA ab, die Plätze werden gebraucht und es sind schon viele Mittel in die Planungsleistungen geflossen.
Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

um es vorweg zu nehmen, die SPD steht ganz klar zum Beschluss zur Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen für die im Herbst definierten Gebiete, also Teile von Zentrum-West und Zentrum-Nordwest, von Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf, Sellerhausen-Stünz, Reudnitz-Thonberg und Stötteritz, Teile von Plagwitz, Kleinzschocher, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau, Leutzsch und Schleußig, von Gohlis-Süd und Eutritzsch sowie Teile von Connewitz.

Für uns steht außer Frage: Erhaltungssatzungen sind ein Baustein, um bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sichern zu können. Erhaltungssatzungen schaffen aber keinen neuen Wohnraum, sondern verhindern lediglich eine deutliche Verteuerung bestehender Wohnungen. Ohne Neubau und hier vor allem ohne sozialen Wohnungsbau werden wir nicht vorankommen. Weitere Maßnahmen, die wir für notwendig halten, um die Situation am Mietwohnungsmarkt zu entspannen sind u.a. auch ein Zweckentfremdungsverbot, eine funktionierende Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und ganz besonders eine starke LWB. Erhaltungssatzungen können nur ein Baustein in einer Mauer sein.

Wir müssen zu den verschiedenen Maßnahmen greifen, da sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Leipzig in den letzten Jahren verschärft hat und weiter verschärft. Das wir bereit sind zu handeln, haben wir in der Vergangenheit gezeigt: Zu nennen sind Beschlüsse zur Einführung der kooperativen Baulandentwicklung, die Fortschreibung und Anpassung des wohnungspolitischen Konzepts an die aktuellen Gegebenheiten, der Beschluss zu Instrumenten und Maßnahmen zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts oder das Votum des Stadtrates zu Zweckentfremdungsverboten.

Dennoch, die vorliegenden Anträge und die Diskussion darum sind ein Beispiel schlechter Kommunalpolitik und das in vielerlei Hinsicht.

Da ist zunächst die Stadtverwaltung, insbesondere ihr Dezernat von Frau Dubrau. Beim Beschluss der sozialen Erhaltungsgebiete im Herbst 2018 hier im Rat haben Sie, Frau Dubrau, versprochen, dass die Satzungsbeschlüsse zu den sozialen Erhaltungsgebieten vor der Sommerpause kommen. Sie sind, wie wir sehen, nicht da.

Die Folge: Die Linke witterte ihre Chance auf ein Wahlkampfthema, egal ob man damit Eigentümer, die tatsächlich Luxussanierungen vorhaben, noch mal mit der Nase auf das Thema stupst. Der Antrag sollte, wie zu erwarten war, vor der Wahl durchgepeitscht werden. Einen Tag vor der Entscheidung im Stadtrat taucht ein Verwaltungsstandpunkt mit Behauptungen auf, die sich durch einen ehrenamtlichen Stadtrat auch binnen Wochenfrist nicht klären lassen, da das Thema zumindest für die Stadt Leipzig und damit für die Verwaltung neu ist. Es kommt zur Vertagung, bei der die Linke in dem Fall den Grünen unterstellt, sie würde nur Gründe suchen, um die Satzungen im Oktober abzulehnen. Wahlkampf aus eher unteren Schubladen.

Uns hat der eine Monat geholfen, denn dadurch konnten wir uns mit dem Verwaltungsstandpunkt  intensiv auseinandersetzen. Leider ist der Verwaltungsstandpunkt fehlerhaft und schürt Ängste, die es nicht gibt bzw. nicht geben müsste, wenn Sie, Frau Dubrau, in ihrem Dezernat ihre Hausaufgaben gemacht hätten, trotz oder gerade weil sich die Angelegenheit verzögerte. Wir erkennen mit unseren Änderungsantrag an, dass die Stadtverwaltung Leipzig Neuland betritt und es ohne Erfahrung wie in Berlin für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig ist, zu entscheiden, welcher Bauantrag wird aufgeschoben, welcher kann problemlos genehmigt werden. An dieser Stelle ist ihr Verwaltungsstandpunkt falsch oder es wird bewusst gelogen, denn es ist mitnichten so, dass es geschoben werden muss und eine Prozesslawine drohe. Um es Ihnen einfacher zu machen, haben wir Ihnen in unserem Änderungsantrag die Kriterien, die wir aus anderen Erhaltungssatzungen entnommen haben, aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage kann die Stadtverwaltung, dann Bauanträge, die in den nächsten 3 ½ Monaten für die entsprechenden Gebiete eingehen, im Einzelfall prüfen. Kriterien sind zum Beispiel der Einbau eines zweiten Bads, der Anbau von Balkonen, der Bau von Stellplatzanlagen, die zu den Wohnungen gehören, oder die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume. Warum diese Kriterien? Wir wollen schlicht verhindern, dass Maßnahmen, die keine Luxussanierungen sind, sondern beispielsweise dem Erhalt von Wohnhäusern dienen, pauschal zurückgestellt werden, bis Erhaltungssatzungen in Kraft getreten sind. Das könnte durchaus passieren, da die Verwaltung keine Erfahrung mit Erhaltungssatzungen hat und es im Dezernat versäumt wurde, die Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Das pauschale Zurückstellen würde niemandem helfen.

Dessen ungeachtet sind wir für Einführung von sozialen Erhaltungssatzungen mit genauen Gebietsabgrenzungen und fordern eine entsprechende Beschlussfassung im Oktober dieses Jahres, Frau Dubrau.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Den zugehörigen Antrag finden Sie hier.