Redner: Axel Dyck, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Jede Befassung mit Themen im Zusammenhang mit der „Friedlichen Revolution 1989“ und vor allem mit den Ereignissen am 9. Oktober hier im Rat, aber auch im öffentlichen Raum berührt unweigerlich das sich seit 1989 entwickelte Selbstverständnis unserer Stadt, man kann auch sagen ihre DNA und ist zwangsläufig von einer hohen Emotionalität geprägt.

Es bestand daher in den letzten Jahrzehnten – ja, wir sprechen bei 30 Jahren mittlerweile in dieser Größenordnung – hier im Stadtrat Einvernehmen, das vor allem bei den Parteien, die ihre Wurzeln im Herbst 1989 haben, darüber, diese Themen mit der entsprechenden Sorgfalt und mit Respekt zu behandeln.

Man kann mit Ratsbeschlüssen auch vieles falsch machen. Warum sage ich das – die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung lies genau diese Sensibilität vermissen – Stichwort: Kuratorium mit Polizeipräsidenten und Sponsoren.

Dass der Vorschlag für ein Kuratorium mit Einfluss auf die Programmgestaltung „9. Oktober“ unterbreitet wurde, hat seinen Hintergrund in offensichtlichen Verwerfungen innerhalb der Initiative „Tag der Friedlichen Revolution – Leipzig 9. Oktober“ und ihrem näheren Umfeld. Mit dem Kuratorium soll eine neue Verantwortungsebene geschaffen werden ohne die Initiative, wie befürchtet, an den Rand zu drängen. Ich sage es hier im Namen meiner Fraktion ausdrücklich – Wir brauchen euch!

Die auch öffentlich diskutierten Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Initiative zur Ausgestaltung vor allem des Lichtfestes wurden unter dem Begriff „Eventisierung des Lichtfestes“ zusammengefasst, der auch von einigen hier im Rat aufgegriffen wurde.

Ich glaube, der Begriff verkleistert den Konflikt. Die eigentliche Frage, die nicht nur in der Initiative, sondern auch im weiter zu fassenden politischen Raum diskutiert wird, lautet eigentlich: Welche Botschaft ging und geht zukünftig von der Bühne des Lichtfestes aus? Und diese Frage ist verdammt politisch und wird unterschiedlich beantwortet und beantwortet werden müssen.

Damit steht schon heute das zu schaffende Kuratorium als Beirat unter einer immensen Anspannung. Das hat schon der Diskussionsprozess hin zum Text der heutigen Beschlussfassung gezeigt.

Dem Kuratorium, zusammen mit der Initiative obliegt letztendlich die Aufgabe, die Erinnerung an den Herbst 1989 mit den Entwicklungen in Deutschland und Europa der letzten 30 Jahre, mit aktuellen Ereignissen und zukünftigen Erwartungen auszubalancieren. Oder anders ausgesprochen, wieviel 1989 muss in der Reflektion sein, ohne in ein museales Gedenken abzugleiten.

Das wird sehr schwer werden und nicht bei allen Beteiligten und vor allem bei all den „Nichtbeteiligten“ auf ungeteilte Zustimmung treffen.

Warum sage ich das so deutlich? Nach 30 Jahren verblassen zwangsläufig viele Erinnerungen an den Herbst 1989, anderes wird überhöht. Ich sage manchmal „70.000 Demonstranten – 70.000 Meinungen“ und somit sollte niemals eine Einzelperson oder ein Verein oder eine Gruppierung die alleinige politische Interpretationshoheit über den Herbst 1989 beanspruchen dürfen. Die „nachgewachsenen“ und „nachwachsenden“ Generationen werden auch ihre Stimme einfordern. Und das ist gut so. In vielen Dingen mit Blick auf 1989 beginnt langsam die Zeit der Historiker.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme mir das Recht heraus, das so deutlich auszusprechen, weil auch ich ein Zeitzeuge bin.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Wir werden heute im Rat über die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts abstimmen. Diese Vorlage ist sehr wichtig, denn ohne Instrumente und Maßnahmen an der Hand zu haben, wird es schwierig die wohnungspolitischen Ziele der Stadt auch zu erreichen.

Nochmals zu Erinnerung: Unserer Stadt wächst sehr zügig, wenn zuletzt auch langsamer als in den letzten Jahren – Ende Juni dieses Jahres hat die Stadt wieder über 8.100 Einwohner mehr vor einem Jahr – , der Wohnungsmarkt hat sich rapide verändert. War es vor wenigen Jahren noch möglich für relativ wenig Geld eine geräumige, gut sanierte Wohnung zu finden, ist das heute sehr viel schwieriger. Die Leerstandsquote liegt bei rund 2 Prozent, die Angebotsmieten sind zwischen 2012 und 2016 um rund 1,10 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Insbesondere Singlewohnungen und Wohnungen ab 4 Zimmern sind in Leipzig mittlerweile Mangelware geworden. Das ist eine Entwicklung, der wir entgegenwirken müssen, denn auch wenn noch Wohnungen leer stehen, haben diese nicht selten einen Quadratmeterpreis von mindestens 10 Euro, eine Miete die sich Leipzigerinnen und Leipziger mit einem durchschnittlichen Verdienst kaum leisten können.

Vor diesem Hintergrund sind wir von der ursprünglichen Vorlage ein  Stück weit enttäuscht, denn sie hätte deutlich ambitionierter ausfallen dürfen, ja sogar müssen, wenn wir nicht zugucken wollen, wie sich die Lage am Mietwohnungsmarkt weiter verschärft. Meine Fraktion hatte deshalb einen Änderungsantrag gestellt, der einige Instrumente und Maßnahmen hinzufügt bzw. verschärft hat. Wir sind nämlich der Auffassung, dass sich die Stadt keine weiteren Hängepartien leisten kann, wenn es darum geht günstigen Wohnraum bzw. Wohnraum im Allgemeinen zu schaffen und zu erhalten.

Wir schlagen deshalb unter anderem vor, zu prüfen, ob künftig mit Baugeboten gearbeitet werden kann, um Investoren dazu zu bringen, erworbene Flächen auch tatsächlich zu entwickeln. Ferner soll ein Fonds geschaffen werden, über den Belegrechte für Wohnungen erworben werden, um sozial Benachteiligte insbesondere in Notfällen zielgerichteter mit Wohnraum versorgen zu können. Auch soll die Stadt künftig konsequenter Vorkaufsrechte für Grundstücke wahrnehmen, um dadurch Flächenreserven für Wohnbebauung, soziale Infrastruktur oder auch wirtschaftliche Ansiedlungen vorhalten zu können. Der Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag greift hier viele der Punkte auf, die wir für wichtig halten.
Wir hatten auch ein Wohnungsmarktscreening angeregt, um die Gebiete zu identifizieren, für die soziale Erhaltungssatzungen erarbeitet bzw. beantragt werden sollen. Darüber hinaus wollten wir damit auch erreichen, dass die Datengrundlage für eine Beantragung der Mietpreisbremse geschaffen werden kann. Wir sollten schließlich auch hier nicht warten, bis der Bund eine verschärfte Mietpreisbremse vorlegt, sondern jetzt die Vorbereitungen treffen, damit die verschärfte Mietpreisbremse nach einer Verabschiedung auf Bundesebene zügig eingeführt werden kann. In der Verwaltungsmeinung zu unserem Antrag hat die Verwaltung dargelegt, dass zunächst ein Grobscreening erfolgen wird und die Daten der kleinräumigen Wohnungsmarktbeobachtung für die Beantragung einer Mietpreisbremse mehr als ausreichend seien. Das können wir erstmal so akzeptieren, sofern die Datengrundlage auch für die Ausweisung von Milieuschutz- bzw. Erhaltungsgebieten ausreicht.

Und, ein weiterer wichtiger Punkt, weil er den Rat in den letzten 5 Jahren bereits mehrfach beschäftigt hat: Städtisch verwaltete Wohnungen sollen endlich an die LWB übertragen werden. Seit 2013 prüft die Verwaltung, ob und wie sie das machen kann. Aus unserer Sicht ist es nun an der Zeit, hier Nägel mit Köpfen zu machen. Wir erwarten uns davon nicht nur eine bessere Verwaltung unserer kommunalen Wohnungen, sondern auch eine Stärkung der LWB, um ihre auch von uns gewünschten Aufgaben erledigen zu können. Die Verwaltung möchte das noch weiter prüfen, wir möchten hier aber auch zeitnah Ergebnisse sehen, denn eine Prüfung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag kann nicht Sinn der Sache sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir brauchen Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Mietpreisentwicklung gedämpft wird, wie die Absenkung der Kappungsgrenze. Wir brauchen aber auch Maßnahmen, die helfen, dass preiswerter Wohnraum entsteht, wie Förderprogramme für sozialen Wohnungsbau. Wir müssen Möglichkeiten finden, wie wir wieder mehr Belegungsrechte sichern können und wir haben dazu die Einrichtung eines Fonds vorgeschlagen. Wir müssen dafür sorgen können, dass Wohnraum auch nach Sanierungen noch bezahlbar bleibt, wofür sich Erhaltungssatzungen anbieten. Und wir müssen dafür sorgen können, dass der Zweckentfremdung von Wohnraum Einhalt geboten wird und brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage, um Zweckentfremdungsverbote erlassen zu können. Und selbstverständlich benötigen wir Wohnungen.

Die Wohnraumversorgung ist eines der großen Themen, die wir in den nächsten Jahren zu bewältigen haben. Gemeinsam. Ich hoffe, dass der Workshop zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts, der Anfang dieser Woche stattfand, weitere Impulse dafür gegeben hat.

Wir bitten Sie, dem Verwaltungsstandpunkt zu unserem Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank!

Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Leipzig hat in den letzten zwanzig Jahren auch als touristischer Standort eine beispiellose Erfolgsgeschichte geschrieben. Durch die Entwicklung der Neuseenlandschaft,  des Leipziger Zoos, der Sanierung des Völkerschlachtdenkmals oder auch der reichen Kulturlandschaft mit Oper und Gewandhaus kommen immer mehr Touristen aus dem In- und Ausland nach Leipzig. Zählte Leipzig im Jahr 2001 noch 1,4 Millionen Übernachtungsgäste, so waren es im Jahr 2017 3,2 Millionen. Tendenz steigend  (und da sind die gebuchten Übernachtungen über Internetportale wie Airbnb noch gar nicht mitenthalten).

Doch alle diese Maßnahmen haben viel Geld gekostet und die Eigenanteile an diesen Investitionen wurden aus Leipziger Steuermitteln finanziert. Mit der Einführung einer Gästetaxe würden nun nicht mehr die Leipziger allein mit der Finanzierung der umfangreichen touristischen Infrastruktur belastet. Auch die vielen Touristen, die nach Leipzig kommen, würden jetzt fair an den Kosten mit beteiligt. Uns war es aber wichtig, dass diese Abgabe sozialpolitisch ausgewogen gestaltet ist, um somit auch eine hohe Akzeptanz bei unseren Gästen zu erreichen. Daher waren wir mit der Ursprungsvorlage der Verwaltung schon etwas unzufrieden, die allen Ernstes ohne jegliche Befreiungs- bzw. Ermäßigungstatbestände auskommen wollte. Jede Kurtaxsatzung bzw. Gästetaxsatzung in anderen Kommunen hat diese Ausnahmen, die teilweise sogar abgabepolitisch geboten sind. Daher haben wir gemeinsam mit Linken und Grünen wichtige Ausnahmetatbestände vorgeschlagen. Kinder, Studenten und Auszubildende sollen von der Gästetaxe ausgenommen werden und Gäste, die einen Übernachtungspreis von bis zu 30 Euro zahlen, sollen nur einen abgesenkten Beitrag entrichten.

Denn gerade Beherbergungsbetriebe in diesem unteren Preissegment werden von Gästen besucht, die beschränkte finanzielle Ressourcen haben und durch diese Abgabe nicht unnötig stark belastet werden sollen. Das ist unser Ansatz.

Mit den zu erwartenden Mehreinnahmen von etwa 8 Millionen Euro pro Jahr sowie daran anknüpfenden Fördermitteln können zukünftig viele Projekte auf dem Gebiet des Tourismus noch schneller weiterentwickelt werden. Das macht die Stadt sowohl für die Leipziger als auch ihre Gäste noch attraktiver und stärkt den Kultur-, Touristik- und Wirtschaftsstandort Leipzig. Und wenn es uns dann noch gelingt, gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Gremium Forum Gästetaxe eine ansprechende Gästecard zu entwickeln, die Vergünstigungen bei Kultureinrichtungen, Sehenswürdigkeiten oder bei der Benutzung des ÖPNV bietet, kommen durch die Gästetaxe zukünftig nicht weniger sondern noch mehr Gäste nach Leipzig.

Stichwort Forum Gästetaxe. Ja wir finden es gut, wenn die Tourismuswirtschaft hier mit eng einbezogen wird und die Verwaltung berät. Das erhöht zum einen die Akzeptanz der Abgabe auch bei den betroffenen Betrieben und zum anderen können diese auch wichtiger Ideengeber sein, welche Projekte ganz besonders im Fokus unserer Gäste stehen. Doch über die Projekte entscheiden muss letztendlich der Stadtrat. Das ist uns wichtig und wird mit unseren Änderungsantrag auch noch mal ausdrücklich klargestellt.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Vorlage sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Abgabe. Gerade die Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation der Taxe ist wichtig, damit diese Satzung auch vor den Gerichten Bestand haben wird.

Zuletzt noch ein Satz zum bürokratischen Aufwand. Im Gegensatz zur Bettensteuer muss nicht zwischen dienstlich und privat veranlassten Übernachtungen unterschieden werden. Aufwendige Befragungen entfallen somit. Die Kosten in der Verwaltung werden mit ca. 450.000 Euro beziffert, was bei einem Einnahmeaufkommen von 8 Millionen Euro vertretbar ist.

Bitte stimmen Sie dieser Vorlage unter Beachtung des gemeinsamen Änderungsantrages zu. Zum Nutzen Leipzigs und unserer Gäste. Vielen Dank.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

Einige von Ihnen werden sich vielleicht fragen, wieso wir diesen Antrag heute zur Abstimmung stellen, wo er sich doch auch gut als Haushaltsantrag machen würde, schließlich wurde der kommende Doppelhaushalt heute eingebracht. Wenn Sie sich jedoch die Genese dieses Antrags anschauen, wird Ihnen auffallen, dass er bereits vor knapp einem halben Jahr ins Verfahren gegangen ist und es bereits wenige Tage später konnte man von der Verwaltung in der LVZ lesen, dass wir ein Sonderprogramm für Kunstrasenplätze benötigen. Trotzdem hat es nun gut ein halbes Jahr gedauert, bis ein Verwaltungsstandpunkt vorgelegt wurde, obwohl dem Thema bereits im Sportprogramm eine gewisse Priorität zugesprochen worden ist. Wir sind der Auffassung, dass wir hier auch schneller zur Tat hätten geschritten können. Es ist aber eben wie es ist…

Nun zum Thema: Wir sehen den Verwaltungsstandpunkt, der uns vorgelegt wurde, grundsätzlich positiv, auch weil er den Änderungsantrag der Grünen gleich aufgenommen hat, allerdings fehlt es da an konkreten Terminen und konkreten Zusagen. Wir haben deshalb auf Basis des Verwaltungsstandpunktes eine Neufassung erarbeitet. Wir wollen Nägel mit Köpfen machen, denn ein halbes Jahr zur Prüfung sollte bei diesem Thema ja genügen, weil der Bedarf ja bereits im Sportprogramm benannt wurde, und schlagen deshalb statt der Prüfung eines solchen Sonderprogramms dessen Schaffung und Umsetzung vor.

Wir haben den Verwaltungsstandpunkt also entsprechend angepasst und wollen, dass das Sonderprogramm mit einem Volumen von 500.000 Euro pro Jahr noch im Jahr 2019 starten soll, um bis 2024 möglichst viele Fußballplätze mit Kunstrasen ausstatten zu können. Dieses Geld ist bitter nötig, denn gegenüber anderen Städten hängen wir beim Ausbau von Kunstrasenplätzen massiv hinterher. Diese Plätze sind besonders notwendig, da bei uns auch massiv Hallenzeiten fehlen. Einen Kunstrasen kann man ganzjährig bespielen, damit auch im Winter, wenn viele Fußballvereine gerne in Hallen ausweichen würden, aber nicht können, weil keine Hallenzeiten da sind. In diesem Jahr haben wir über die Sportförderung einige Kunstrasenplätze auf den Weg gebracht, das ging aber zu Lasten anderer Sportarten. Von den geförderten Großinvestitionen in Sportpachtanlagen waren nämlich alle bis auf eine Maßnahme Kunstrasenplätze. Mit den 500.000 Euro gewinnen wir also auch Spielraum für andere Sportarten. Zudem senden wir das Signal, dass von Großereignissen wie einer Fußball-EM auch der Breitensport profitiert.

Die Passagen des Verwaltungsstandpunkts, die sich mit dem Einsatz der Stadt für eine Änderung der Sportförderrichtlinie des Freistaats und mit finanziellen Anreizen zum Einsatz von umweltfreundlichen, nachwachsenden und recyclebaren Füllmaterialien beim Bau der Kunstrasenplätze befassen, haben wir unverändert gelassen, weil die so vollkommen in Ordnung sind.

Wir bitten Sie um die Zustimmung zu unserer Neufassung.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob das Wackerbad in Gohlis zum 01.01.2019 in die Verantwortung der Sportbäder GmbH übertragen werden kann. Bei einem positiven Prüfergebnis soll der Bäderleistungsfinanzierungsvertrag entsprechend angepasst werden. Bei einem negativen Prüfergebnis soll der Pachtvertrag für das Areal des Wackerbades neu ausgeschrieben werden.

 

Begründung:

Nach unseren Informationen hat sich der derzeitige Pächter, der SV Wacker e.V., wiederholt nicht an seine Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag mit der Stadt gehalten, zuletzt auch nicht an die Vereinbarungen eines außergerichtlich geschlossenen Vergleichs vom April/Mai dieses Jahres. Auf dem Areal des Wackerbades gibt es nach wie vor betriebliche und bauliche Mängel, nicht beseitigte Vandalismusschäden und Grundsteuern wurden auch nicht bezahlt. Zudem hat der Pächter das Wackerbad nicht wie vereinbart zum 30.06.2016 zur öffentlichen Nutzung wiedereröffnet.

Die Nachfrage nach Freibädern, insbesondere bei Familien mit Kindern, wurde diesen Sommer mehr als deutlich. Daher ist eine Wiedereröffnung des Wackerbades für die Öffentlichkeit wünschenswert, bevorzugt in der Verantwortung der Sportbäder GmbH.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung 19.09.2018

Sowohl im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK) als auch im aktuellen Sportprogramm sind die Ertüchtigung und Sanierung von Wegeverbindungen vom Stadtrat beschlossen wurden. Erfreulich ist, dass aktuell der Wegebau im Clara-Zetkin-Park fortgesetzt wird. Insbesonde folgende Routen sind darüber hinaus als Sport- und Bewegungsachsen auszubauen: Elsterradweg, Rundweg Kulkwitzer See, Partheradweg, Achse Galopprenbahn – Cospudener See, Achse Bayerischer Bahnhof – Markkleeberger See, Parkbogen Ost, Achse Parkbogen Ost – Markkleeberger See, Achse Plagwitzwer Bahnhof – Cospudener See, Nordufer Zwenkauer See und als zusätzlicher Vorschlag die Achse Gohlis/Eutritzsch zum Schladitzer See.

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Zeitplan für die Lückenschlüsse zu o.g. Routen?
  2. Welche Mittel sind im Doppel-Hauhalt 2019/20 dafür eingeplant?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung 19.09.2018

Mit dem Verkauf des ehemaligen Zentralstadions wird früher oder später auch die Leipziger Sportverwaltung neue Räumlichkeiten benötigen.

Wir fragen daher an:

  1. Steht bereits fest, wann die Leipziger Sportverwaltung umziehen muss? Wenn ja, wann?
  2. Gibt es Überlegungen für einen Neubau zur Verwaltungsunterbringung in der Nähe von Arena, Nordanlage und der beiden sportlich orientierten Schulen? Falls ja, welche? Falls nein, welche alternative Unterbringung wird angestrebt?
  3. Kann sich die Stadtverwaltung vorstellen, einen Neubau – ggf. in Kooperation mit dem Freistaat Sachsen – zu realisieren, in dem neben der Sportverwaltung auch Stadtsportbund, Landessportbund und ggf. weitere Sportverbände Platz finden. Wenn ja, wie weit sind entsprechende Überlegungen?