Beschlussvorschlag:

Zur Weiterentwicklung der Clusterförderung werden für die Jahre 2019 und 2020 zusätzlich 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Die zusätzlichen Mittel sollen wie folgt jährlich auf die Cluster verteilt werden:

– Energie und Umwelt: 50.000 Euro,
– Logistik und Dienstleistung: 10.000 Euro,
– Medien- und Kreativwirtschaft: 30.000 Euro,
– Automobil und Zulieferindustie: 10.000 Euro.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Mittel für die Clusterförderung, die im Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen sind, sollen im Vergleich zum aktuellen Doppelhaushalt abgesenkt werden. Was lediglich für das Biotechnologie-Cluster aufgrund europäischer Beihilferichtlinien nachvollziehbar ist.
Die Weiterentwicklung der in Leipzig definierten Wirtschaftscluster ist aus unserer Sicht wichtig, um dadurch auch den Wirtschaftsstandort Leipzig weiterentwickeln zu können, so dass wir eine Aufstockung dieser Mittel für die Jahre 2019 und 2020 um jeweils 100.000 Euro vorschlagen.

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung eines Bestandspflegekonzepts im Amt für Wirtschaftsförderung wird für das Jahr 2020 ein Budget von 100.000 Euro geschaffen, das auch in den kommenden Haushalten Bestand haben soll.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Neben möglicher Neuansiedlungen von Wirtschaftsunternehmen in Leipzig und der Region soll verstärkt das Augenmerk auch auf die bestehenden Unternehmen gelegt werden. Die Wirtschaftspolitische Stunde im vergangenen Jahr hatte auch die Bestandspflege zum Thema und wir halten sie für ein wichtiges Instrument in der Wirtschaftsförderung, von dem die Verwaltung noch immer zu wenig Gebrauch macht, weil die bereits vor fast 8 Jahren beschlossene Erarbeitung eines Bestandspflegekonzepts auf sich warten lässt. Um die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt auch in den kommenden Jahren strategisch versiert begleiten zu können, ist ein solches Konzept notwendig. Wir wollen deshalb ab 2020 100.000 Euro in die Bestandspflege investieren, allerdings bedarf es dafür auch des bereits überfälligen Konzepts.

Beschlussvorschlag:

1. Für die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie zur qualifizierten Untersuchung eines Neubaus für die Musikschule Johann-Sebastian-Bach, werden in dem städtischen Haushalt in 2019 200.000 Euro eingestellt. In der Studie sollen verschiedene Varianten eines möglichen Neubaus in zentraler Lage, aber auch die Variante einer Machbarkeit des erforderlichen Raumkonzeptes im Rahmen der derzeit bestehenden Gebäudesituation in der Petersstraße untersucht werden.
2. Aufbauend auf das Ergebnis der Machbarkeitsstudie, werden für ein neues Schulgebäude oder die Sanierung des jetzigen Hauptgebäudes in der Petersstraße 2.000.000 Euro als Planungsmittel für 2020 in dem Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Musikschule Leipzig „Johann-Sebastian-Bach“ hat aktuell ca. 8.000 Schüler und Schülerinnen. Viele weitere junge Menschen würden gerne an der Musikschule lernen. Die Musikschule ist sowohl bei der sogenannten Spitzenausbildung, als auch bei der Breitenausbildung, eine der erfolgreichsten Musikschulen in Deutschland.

Das jetzige Hauptgebäude der Musikschule in der Petersstraße befindet sich in einem ehemaligen Bankgebäude. Das Gebäude ist sehr zentral gelegen, aber keine ideale Musikschule im räumlichen Aufbau. So fehlen unter anderem Ensembleproberäume und Unterrichtsräume. Das Amt für Gebäudemanagement hat im Auftrag der Musikschule eine umfangreiche Gebäudezustandsanalyse durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass im Hauptgebäude in der Petersstraße umfänglicher Instandhaltungsbedarf existiert. In einer kleinen Instandhaltungsvariante wird mit Kosten von etwa 4 Millionen Euro kalkuliert, in einer großen Variante mit Kosten von etwa 7 Millionen Euro. Die Sanierungsarbeiten müssen nach dem Ergebnisbericht zur Bauzustandsanalyse im Zeitraum der nächsten 3-5 Jahre durchgeführt werden. Zusätzlichen kommen noch Kosten für einen Interimsstandort während der Sanierungsarbeiten hinzu. Die Musikschule braucht auch zusätzliche Raumkapazitäten für den Musikunterricht. Dies liegt zum einen an der wachsenden Schülerzahl und zum anderen fallen immer mehr Räume in Schulgebäuden für den Musikunterricht weg. Auch im Hauptgebäude mussten wegen Brandschutzauflagen bereits zwei Räume gesperrt werden. Die Musikschule benötigt dringend neue Räume, um die Nachfrage nach Musikunterricht weiter und besser bedienen zu können. Für beide Problemlagen, der bauliche Zustand des jetzigen Gebäudes und die unzureichenden Räumlichkeiten, könnte ein neues, möglichst zentral gelegenes Hauptgebäude mit mehr Unterrichtsräumen eine gute Lösung sein.

In einem ersten Schritt wollen wir Mittel für eine Machbarkeitsstudie für 2019 in den Haushalt einstellen, auf dessen Grundlage in 2020 erste Planungen begonnen werden können.

Falls sich die Ratsversammlung für einen Neubau der Musikschule entscheidet, muss über die Weiterverwendung des jetzigen Hauptgebäudes diskutiert werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

auch wenn es Einige im Rat und außerhalb immer noch nicht wahrhaben wollen, wir haben einen angespannten Wohnungsmarkt. Inzwischen wird von einem marktaktiven Leerstand etwa 2 Prozent oder gar leicht darunter ausgegangen. Inzwischen sind nicht nur kleine und große Wohnungen Mangelware. Dieser Mangel ist ein Grund dafür, dass das Bevölkerungswachstum Leipzigs zuletzt deutlich zurückgegangen ist.

Mit der heutigen Vorlage beschließen wir hoffentlich einen weiteren Baustein zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes, welches wir vor fast genau drei Jahren im Stadtrat beschlossen haben. Damals hieß es noch: „Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial unverträglichen Verdrängungsprozessen […] werden weitere Instrumente wie Soziale Erhaltungssatzung geprüft.“ Wir hätten uns gewünscht, dass die Prüfung schneller geht, deshalb wollen wir jetzt auch auf Tempo drücken und erwarten, dass die sozialen Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen dem Rat zügig zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Wir halten die soziale Erhaltungssatzungen als einen Baustein für notwendig, um dem angespannten Wohnungsmarkt zu begegnen, da die Milieuschutzsatzungen nicht nur günstigere Mieten sichern, sondern auch dazu beitragen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Quartier zu erhalten oder anders gesagt, die aktuelle Durchmischung zu erhalten. Sie sollen vor Luxussanierungen und der unangemessenen Aufwertung von Wohnungen schützen. Es muss jedoch auch mit Augenmaß vorgegangen werden, wenn es um die Ausgestaltung der Erhaltungssatzungen geht. Sollen beispielsweise Aufzüge in Wohnhäusern installiert werden, ist das nicht unbedingt Luxus, sondern orientiert sich an den Bedürfnissen einer alternden Gesellschaft. Schließlich ist es für alte Menschen mitunter schwer in die dritte Etage zu kommen und eine adäquate Parterrewohnung steht nicht unbedingt zu Verfügung. Die Voruntersuchungen sind gelaufen, die Detailuntersuchungen sollen nun zügig abgeschlossen werden, damit wir den straffen Zeitplan, wie wir ihn fordern, einhalten, denn wir wollen schnell die Aufstellungsbeschlüsse und die Beschlussfassung der eigentlichen sozialen Erhaltungssatzungen

Ein Punkt ist uns noch besonders wichtig: Die Indikatoren, anhand derer die Gebiete ausgewählt wurden, erfassen das Aufwertungspotential bereits länger zurückliegende Sanierungen nur ungenügend, wir wollen daher, dass die Stadtverwaltung prüft, wie dieses Aufwertungspotential erfasst werden kann. Zudem erwarten wir, dass das Grobscreening, wie es die Stadt für diese Vorlage durchgeführt hat, regelmäßig aller zwei Jahre erfolgt.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

wir stimmen heute über einen Antrag ab, mit dem wir die Verwaltung auffordern, ein Bündnis für bezahlbares Wohnen zu initiieren. Dafür sollte der Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des wohnungspolitischen Konzepts aufgewertet werden. Es geht darum, dass mit Hilfe eines solchen Gremiums Lösungen und Wege gefunden werden sollen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig entstehen kann. Damit schließen wir im Prinzip nahtlos an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt an, zu dem wir bereits die Wohnungsproblematik im Zusammenhang mit Sanierungen diskutiert haben.

Deutschlandweit gibt es bereits einige solche Bündnisse, die ganz verschiedene Träger oder Initiatoren haben. Eines wurde seinerzeit durch die Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen, andere sind von Landesregierungen (Bsp. Niedersachsen), Landkreisen (Bsp. Stormarn) oder Stadtteilvereinen (Bsp. München) initiiert worden.

Wir halten es für sinnvoll, dass auch die Leipziger Stadtverwaltung hier auch auf die Expertise von Akteuren der Wohnungswirtschaft und Initiativen setzt. Aus unserer Sicht sind hierbei insbesondere die Genossenschaften ein natürlicher Partner im Diskussionsprozess, weil auch sie zahlreiche Wohnungen in Leipzig zur Verfügung stellen.

Das bezahlbare Wohnen ist eines der Kernthemen, die wir aktuell auch in der Bundespolitik haben, auch wenn das mitunter nicht so wahrgenommen wird, weil andere Themen in der öffentlichen Wahrnehmung präsenter sind. Aber, der Bund selbst will dazu übergehen, eigene Grundstücke bevorzugt und verbilligt an Kommunen abzugeben, um dort Wohnungsbau zu ermöglichen. Auch Fragen des preiswerteren Bauens spielen eine immer wichtigere Rolle. Hatte man sich bislang daran gewöhnt, dass Neubauten zwangsweise zu vergleichsweise hohen Mieten führen, gibt es Ansätze diese Spirale – ich will nicht Teufelskreis sagen – zu durchbrechen. In Hamburg bspw. gibt es ein Projekt, wo preiswert, aber eben nicht billig, gebaut werden soll, um bei der Vermietung Quadratmeterpreise von 8 Euro kalt aufrufen zu können. Diese Häuser werden in Holzbauweise errichtet und es wird auf einigen Schnickschnack verzichtet, der lediglich die Preise nach oben treibt. Herr Morlok, Sie hatten beispielsweise angesprochen, warum es immer einen zweiten Rettungsweg geben müsse und ob es nicht reichen würde, die Gebäude so zu gestalten, dass angeleitert werden kann. Sie haben Recht, auch darüber müssen wir reden. Stellplätze sind auch ein Thema, denn wenn Häuser wegen der Parkplatznot Tiefgaragen bekommen, ist das sicher praktisch, verteuert eine Wohnung jedoch noch zusätzlich. Auch darüber muss gesprochen werden, wie wir damit umgehen wollen.

Zu unserem Antrag hat die Verwaltung ihren Standpunkt vorgelegt, den wir mitgehen, weil er unser Anliegen aufgreift. Deshalb werden wir ihn auch abstimmen lassen. Uns ist wichtig, dass die Umsetzung nicht allzu lange auf sich warten lässt, denn – und da wiederhole ich mich – wir müssen schnell handeln. Wenn es uns zu lange dauert, werden wir bei ihnen nachfragen, Frau Dubrau.

Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

die Gewährleistung und Organisation von Mobilität in einer wachsenden Großstadt, in der sich auch zukünftig alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt entwickeln können, ist eines der wichtigsten Zukunftsthemen in unserer Zeit und es wird eine der finanziell herausfordernsten Aufgaben sein, die unsere Stadt lösen muss.

Aber immerhin, nach dem lange genug geredet wurde und mittlerweile eine Vielzahl von Anträgen im Verfahren war, wie man den ÖPNV attraktiver machen kann, wird jetzt endlich gehandelt. Im September haben wir uns hier im Rat mit großer Mehrheit für eine nachhaltige Mobilitätsstrategie entschieden und die hat auch finanzielle Konsequenzen. Die Verwaltung nimmt nun erstmals hierzu umfassend Stellung, geht auf die unterschiedlichen Vorschläge der Fraktionen ein und bietet eigene Lösungsansätze an. Im Wesentlichen geht es um drei Themenbereiche, auf die ich jetzt gesondert eingehen möchte.

1. Die Tarife

Ein attraktiver ÖPNV hängt auch vom Preis ab. Er muss für alle bezahlbar sein, gerade auch für die Leipziger mit schmalem Geldbeutel. Es geht uns um eine faire Verteilung der Kostensteigerungen der LVB zwischen Kunden, Stadt und LVV. Weder können wir zukünftig ohne Fahrpreiserhöhungen auskommen, weil dies LVV und Stadt auf Dauer finanziell nicht schultern können, noch dürfen die Kostensteigerungen, wie in der Vergangenheit geschehen, den Fahrgästen über Tariferhöhungen aufgebürdet werden. Wir hatten daher vorgeschlagen, die Tariferhöhungen  auf max. 2 Prozent zu begrenzen und zwar nachhaltig. Das ist aus unserer Sicht der bessere Ansatz, als die Fahrpreise für 2 Jahre stabil zu halten, um sie danach doppelt erhöhen zu müssen. Dies greift die Verwaltung auf und schlägt weiter vor, die Schüler-Card die nächsten beiden Jahre nicht zu erhöhen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

2. Die Sicherstellung des laufenden Betriebes und Investitionsbedarfes.

Um kurzfristig wachsende Fahrgastzahlen mit vorhandenen Ressourcen zu bewältigen, muss massiv in neue Fahrzeuge und die Ausbesserung der Schienennetze investiert werden. Auch müssen faire Löhne gezahlt werden, um den wachsenden Personalbedarf  abzusichern und die vorhandenen Mitarbeiter zu halten. Wir hatten daher vorgeschlagen, die Investitionszuschüsse an die LVB deutlich zu erhöhen. Nachdem der neue Nahverkehrsplan im Entwurf vorliegt, stimmen wir aber auch der Anhebung des Ausgleichsbetrages bis 2023 auf 55 Mio. Euro zu.

3. Die Finanzierung der anstehenden ÖPNV- Planungen und –Großinvestitionen aufgrund des beschlossenen Mobilitätsszenarios

Der zusätzliche Investitionsbedarf beim beschlossenen Nachhaltigkeitsszenario wird bis zum Jahr 2030 rund 600 Mio. Euro betragen. Selbst bei einer Förderquote von 80% müsste die Stadt Leipzig bis dahin rund 120 Mio. Euro an Eigenmitteln aufbringen. Also pro Jahr rund 10 Mio. Euro. Daher hatte meine Fraktion gemeinsam mit der Freibeuter-Fraktion die Bildung eines Mobilitätsfonds vorgeschlagen, in den jährlich durch LVV und Stadt zu gleichen Teilen diese 10 Mio. Euro eingezahlt werden sollten. Daher ist die vorgeschlagene Prüfung bis zum Jahr 2022 nicht zufriedenstellend und wird den finanziellen Druck auf künftige Haushaltsjahre verlagern. Aber immerhin werden mit den Mitteln aus der Tilgung des Gesellschafterdarlehens durch die LVV notwendige Planungen angeschoben und LVB – Mitbauprojekte beim VTA beschleunigt.

Hierzu bedarf es durch die Verwaltung noch einer konkreten Untersetzung der Maßnahmen. Auch werden wir uns ausdrücklich vorbehalten, im Rahmen der Haushaltsberatungen noch entsprechende städtische Mittel einzufordern.

Letztendlich geht es heute auch um Abwägungsprozesse. Wie verwenden wir die begrenzten finanziellen Ressourcen? Wie viele Mittel setzen wir für die Begrenzung von Tariferhöhungen ein? Wie viele Mittel nutzen wir für die Absicherung notwendiger Investitionen? Und: Wie viele Mittel wollen wir einsetzen, um gute Löhne und attraktive Arbeitsbedingungen gewährleisten zu können? Die einfache Wahrheit ist, der Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Daher sprechen wir uns auch gegen ein Tarifmoratorium aus, so toll dies auch klingt. Ein durchgehendes Tarifmoratorium würde bis zum Jahr 2030 Einnahmeausfälle von rund 320 Mio. Euro bedeuten, die woanders fehlen. Auch ein auf zwei Jahre begrenztes Tarifmoratorium würde bedeuten, dass ein Fehlbetrag von rund 46 Millionen Euro bis 2030 aufläuft. Diese Mittel würden dann bei Investitionen bzw. auch bei der Finanzierung fairer Löhne fehlen. Das halten wir für unverantwortlich!

Der andere Abwägungsprozess ist, wie verteile ich die Lasten fair zwischen Stadt und Stadtkonzern. Zur Wahrheit gehört, dass ein großer Teil der Lasten der LVV aufgebürdet wurde. Das tragen wir mit, da nach dem gewonnenen KWL-Prozess die LVV dazu auch momentan in der Lage ist. Für die LVV ist das jedoch eine große Herausforderung, wofür wir der Geschäftsführung des Konzerns auch unsere Anerkennung ausdrücken.

Die Stadt Leipzig wird aber nicht umhin kommen, perspektivisch auch ihren Beitrag zu leisten.

Die Vorschläge der Verwaltung sind ein echter Anfang, ein ernsthafter Versuch, die Umsetzung der Mobilitätsstrategie bei begrenzten finanziellen Mitteln abzusichern. Daher werden wir dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

Aktuell hat sich die Stadt Leipzig mit dem Luftreinhalteplan dazu verpflichtet, pro Jahr 1.000 zusätzliche Straßenbäume zu pflanzen, um die Schadstoffbelastung der Luft zu verringern. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Frage 1):    Wie viele Straßenbäume wurden im vergangenen und in diesem Jahr

gepflanzt?

Antwort:      2017 wurden 651 Straßenbäume gepflanzt, im ersten Halbjahr 2018 wurden 546

                   Straßenbäume gepflanzt.

Frage 2):   Wie viele davon waren Ersatz für im Jahr 2017/2018 gefällte oder

beispielsweise bei Sturm zerstörte Bäume?

Antwort:     Insgesamt wurden 254 Straßenbäume als Ersatz für kurz zuvor entfernte bzw.

                   auf Grund von Sturmschäden zu beseitigende Straßenbäume gepflanzt.

Frage 3):    Wie viele Bäume wurden darüber hinaus in Parks und Grünanlagen im

vergangenen und in diesem Jahr gepflanzt?

Antwort:      2017 wurden 565 Bäume in Parks und Grünanlagen gepflanzt, im ersten Halbjahr 

                   2018 waren es 206 Bäume.