Anfrage von Stadtrat Christopher Zenker zur Ratsversammlung 19.09.2018

Die Initiative des Ökolöwen Tempo 30 vor Schulen und Kitas nimmt erfreulicherweise weiter Fahrt auf. Im letzten Jahr konnten 23 neue Tempo-30-Strecken realisiert werden, mit Stand August 2018 stehen nunmehr vor über 60 Einrichtungen Tempo-30-Schilder. Auf Antrag von SPD- und Grünen-Fraktion hatte der Stadtrat 2014 beschlossen, Tempo 30 vor allen Leipziger Schulen, Horten und Kitas zu realisieren.

Ich frage an:
1. Ist der Verwaltung ein Schreiben der Kurt-Masur-Schule bzgl. Einrichtung einer Tempo-30-Strecke an der Schule bekannt?
2. Wie sieht die Antwort der Verwaltung aus? Bis wann kann hier eine Tempo-30-Beschilderung (in der B.-Göring-Straße) realisiert werden?

Ende Juni hat das Kabinett der Bundesregierung endgültig die umfassende Neuorganisation des Fernstraßen-Bundesamtes beschlossen. Das neue Amt mit insgesamt etwa 1.300 Mitarbeitern soll 2021 die Arbeit aufnehmen. Das Fernstraßen-Bundesamt soll dann für Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Bundesstraßen und Autobahnen zuständig sein. Der Hauptsitz der Bundesbehörde wird Leipzig sein.

Wir fragen an:

  1. Gibt es schon Überlegungen, an welchem Standort in der Stadt Leipzig das neue Fernstraßen-Bundesamt angesiedelt werden soll bzw. welche Varianten stehen dabei zur Debatte?
  2. Wer ist seitens der Verwaltung in die Standortfrage involviert?

In der Vergangenheit wurde mehrfach in den Gremien des Stadtrates über eine veränderte Gestaltung des Augustusplatzes und veränderte Wegebeziehungen diskutiert. Insbesondere die nicht durchgängig barrierefreie Haltestelle der LVB versus Querung des Augustusplatzes durch Fußgänger und Radfahrer von der Gewandhaus- zur Opernseite und umgekehrt, sowie die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten von Kfz über den Augustusplatz in bzw. aus der Tiefgarage wurden dabei erörtert. Vor einiger Zeit wurden weitere elektronische Werbetafeln aufgestellt, die die Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer einschränken, zum Beispiel vom Mendebrunnen kommend in Richtung LSA zum Radisson-Hotel.

 

Wir fragen daher an:

  1. Wie ist der Stand der Diskussion innerhalb der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Gestaltung und der Wegebeziehungen auf dem Augustusplatz?
  2. Können unabhängig von einer notwendigen Gesamtkonzeption für den Platz einzelne oben beschriebene Maßnahmen im Sinne einer Stärkung der Verkehre des Umweltverbundes angegangen werden?

Sachverhalt: 

1: Gibt es ein Budget für Schulen für die Renovierung beziehungsweise Malerarbeiten? Wenn ja, wie hoch ist dies?

Ein spezielles Budget für Renovierung / Malerarbeiten gibt es nicht. Leistungen der Instandhaltung jeglicher Art (von Havarien bis Schönheitsreparaturen) werden aus dem Budget 51_UH1 finanziert.

2: Wie viel kostet das professionelle renovieren beziehungsweise Malerarbeiten für ein Klassenzimmer durchschnittlich?

Ein pauschaler Ansatz ist nicht zu kalkulieren und kann nicht angegeben werden, da es vielfältige Leistungsbedingungen gibt, die zu einer großen Kostenspanne (niedriger vierstelliger bis mittlerer fünfstelliger Betrag) führen:

– Die Art des Untergrunds ist zu beachten,

– ist es ein Alt- oder Neubau,

– sind Belange des Denkmalschutzes relevant,

– sind Fenster, Türen und Fußboden einzubeziehen,

– welche korrespondierenden Leistungen z. B. an Beleuchtung, Tafel- und Ausstattungssystemen (besonders in Fachunterrichtsräumen) sind notwendig,

– welche Kubatur hat ein Raum u.s.w.

3: Aller wie viele Jahre wird ein Klassenzimmer im Durchschnitt professionell gemalert beziehungsweise renoviert?

Feste Fristen zur Durchführung von Malerarbeiten gibt es nicht und ein tatsächlicher Durchschnittswert über alle Klassenräume ist nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Maßnahmen dieser Art sind immer auch in Abhängigkeit vom weiteren Leistungsbedarf im Schulbereich zu betrachten, in dessen Fokus vor allem die Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln steht.

1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?

Im Ergebnishaushalt werden jährlich 100.000 € für den Bau von Querungshilfen eingestellt. Lediglich im Jahr 2018 wurden durch verschiedene Haushaltsanträge zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

2. Welche Maßnahmen können damit realisiert werden bzw. sind geplant?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle
  • Gehwegnasen Arthur-Polenz-Straße/Wiesenblumenweg
  • Gehwegnasen Knoten Industriestraße/Nonnenstraße
  • Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg
  • Querungshilfe An der Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße

Darüber hinaus ist geplant, 2019 drei weitere Querungshilfen umzusetzen, die im Jahr 2018 durch fehlende bzw. überhöhte Angebote nicht realisiert werden konnten. Im Einzelnen betrifft das die Querungshilfen Bahnhofstraße, Windscheidstraße in Höhe Scheffelstraße sowie Brandstraße in Höhe Mathildenstraße.

3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Der Ausbau des Goethesteigs ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 als Maßnahme Nr. 37 enthalten. Die Einordnung in den städtischen Haushalt kann in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Neben der Erneuerung der Fahrbahn ist die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges sowie Radverkehrsanlagen und die Einordnung von zwei Querungsstellen geplant. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zum Querungsbereich Sportplatz – Agra Gelände erweitert.
Die planerischen Randbedingungen, die einen vorgezogenen Bau einer Querungshilfe leider nicht möglich machen, wurden zurückliegend bereits ausführlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau erläutert.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig aufzuwerten und ein Bündnis für bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu initiieren, um Lösungen und Wege zu suchen, wie mehr preiswerter Wohnraum in der Stadt entstehen kann. Mitglieder des Bündnisses sollen neben  der Stadtverwaltung und des Stadtrates auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mieterbunds sowie weiterer stadtgesellschaftlich relevanter Akteure sein.

 

Begründung:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, allerdings wird es in einer wachsenden Stadt wie Leipzig auf dem Mietwohnungsmarkt enger und die Mietpreise kennen seit Jahren nur die Richtung nach oben. Preisgünstiger Wohnraum wird dadurch knapper, was sich auf längere Sicht auch negativ auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Stadt auswirken wird.

Wir schlagen daher vor, dass die Stadtverwaltung ein Bündnis für bezahlbares Wohnen initiiert, um gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Vereinen und Verbänden Wege zu suchen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig geschaffen werden kann. Es gibt in der Bundesrepublik verschiedene Beispiele für solche Bündnisse. Eines wurde seinerzeit durch die Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen, andere sind von Landesregierungen (Bsp. Niedersachsen), Landkreisen (Bsp. Stormarn) oder Stadtteilvereinen (Bsp. München) eingerichtet worden.

Der Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig könnte für ein solches Bündnis aufgewertet werden. Das Gremium soll mindestens einmal jährlich tagen und weiterhin unter Federführung des Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung, organisiert werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung der Intention des Antrags der Fraktionen von SPD, Linken und Bündnis90/Die Grünen zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig gefolgt ist und nun eine entsprechende Rechtsverordnung im Rat zur Abstimmung steht.

Ich hatte schon in meinem Statement zum Antrag in der Ratsversammlung am 28. Februar gesagt, dass ich Sperrstunden für ein Relikt vergangener Tage halte, weil wir Kneipen, Diskos und Klubs eben nicht vorschreiben müssen, wann sie Reinigungsarbeiten durchführen müssen. Außerdem erscheint es wenig zielführend, zu regeln, dass das gerade zwischen 5 und 6 Uhr passieren muss. An Problemen beim Lärmschutz ändert eine Sperrstunde auch nichts, sie kann sogar mehr Lärm in Wohnquartieren  verursachen, wenn die Nachtschwärmer dann alle zur gleichen Zeit die Clubs verlassen, weil Sperrstunde ist.

Dennoch und das können wir nicht von der Hand weisen, kann es sein, dass es im Umfeld von gastronomischen Einrichtungen oder Clubs zu Lärmschutzprobleme kommt. Die Probleme sollten wir daher ernst nehmen, aber daran ändert, wie bereits erwähnt auch eine Sperrstunde, die eben nur eine Stunde dauerte, wenig bis gar nichts. Dennoch glauben wir, dass sich für einige Lärmschutzprobleme ernsthafte, einvernehmliche und zielführende Lösungen finden lassen. Vor diesem Hintergrund haben wir einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, durch den die Stadtverwaltung aufgefordert wird, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen. Um eventuellen Vermutungen vorzubeugen: Der Nachtbürgermeister soll nicht über die Nachtstunden hinweg den Schreibtisch des Oberbürgermeisters hüten. Vielmehr geht es darum, dass eine vermittelnde Instanz zwischen Verwaltung, Gastronomen und Anwohnern geschaffen werden soll, um unter anderem auch bei Fragen des Lärmschutzes Kompromisse zu finden. Ein Nachtbürgermeister wäre also ein guter Ansprechpartner, um mit seiner Hilfe Konflikten vorzubeugen oder bestehende Probleme zu lösen. Auch geht es darum, mit Hilfe des Nachtbürgermeisters konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie das Nachtleben in Leipzig noch sicherer gemacht werden kann.

Lassen sie mich zum Schluss, weil der anstehende Beschluss zur Aufhebung der Sperrstunde damit in engen Zusammenhang steht, noch einige Sätze zum Thema Clubsterben in Leipzig verlieren. Wie einige von Ihnen vielleicht bereits mitbekommen haben, läuft vor dem Rathaus die Aktion „Aus Freude am Tanzen“, die von mehreren Leipziger Klubs initiiert wird. Einerseits sprechen sich die Teilnehmer damit für eine Abschaffung der Sperrstunde aus, andererseits machen sie auf eine für die Kulturszene problematische Entwicklung aufmerksam, denn durch die Entwicklung unserer Stadt, die rege Bautätigkeit und das Entstehen neuer Quartiere, durch den Neubau von Schulen und aus anderen ganz unterschiedlichen Gründen sind die Standorte mehrerer Klubs in Gefahr bzw. sind bereits verschwunden. Der Club im Westwerk ist ebenso Vergangenheit wie das 4rooms. Der alten Damenhandschuhfabrik wurde bereits zu Ende August gekündigt und auch die Zukunft des TV-Clubs und des „So&So“ ist ungewiss. Lebendige Städte bestehen nicht nur aus Arbeits- und Schlafquartieren. Ich selber gehe inzwischen straff auf die 40 zu und bin eher seltener in Clubs zu treffen. Die meisten im Stadtrat sind etwa so alt wie ich oder sogar älter. Dennoch sollten wir die Jugendlich und jungen Erwachsenen, die nicht in unsere geförderten Jugendeinrichtungen gehen, nicht aus dem Auge verlieren. Denn Leipzig ist auch deshalb so beliebt bei jungen Menschen, weil wir eine lebendige wohnortnahe Clubkultur haben. Wir brauchen auch im urbanen Bereich notwendige Freiräume, in denen sich Klubs entwickeln können. Es darf nicht passieren, dass das Nachtleben, wie teilweise jetzt schon in Berlin, dadurch vielfach an den Stadtrand verdrängt wird. Diesen Appell verbinde ich mit der Aufforderung an die zuständigen Ämter und Eigentümer, aber auch an uns, Lösungen zu finden, um Klubs die Existenz auch im innerstädtischen Bereich zu ermöglichen. Es geht nämlich nicht immer nur um direkte Fördermittel, sondern auch um Rahmenbedingungen, die wir in einer Stadt schaffen. Clubs benötigen nicht zwangsläufig Fördermittel, sie benötigen aber Rahmenbedingungen, die ihnen auch in einer wachsenden Stadt erhalten werden können. Ich möchte daher auch das Kulturamt darum bitte sich grundsätzlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ein Nachbürgermeister kann dabei sicher auch eine hilfreiche Instanz sein.

Vielen Dank!