Sachverhalt:

Im Jahr 2011 wurde der Nahwegweiser zur Westkultur installiert. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren innerhalb der Verwaltung und mit den Akteuren aus dem Leipziger Westen.

Frage: Hat sich aus Sicht der Stadt Leipzig der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert?

Antwort: Das Ziel des Nahwegweisers Westkultur ist die Verbesserung der Außenwahrnehmung der Kulturstandorte im Leipziger Westen. Durch eine koordinierte Wegweisung soll der Besucherkreis erweitert und der Standort gestärkt werden.

Mit Hilfe des Quartiersmanagements und auf Verwaltungsebene wurden der Rahmen und die Zielstellung für die Entwicklung einer Kulturwegweisung abgesteckt. Im Ergebnis hatte sich ein zweigliedriges System als konsensfähig herausgestellt. Um das Kerngebiet des Leipziger Westens herum versammelt sich eine 10 Standorte umfassende Fernwegweisung mit dem Schriftzug Westkultur. Innerhalb des Kerngebiets existieren weitere 26 Standorte der Nahwegweisung. Diese enthält Namen von einzelnen Einrichtungen.

Im Laufe der letzten sechs Jahre hat sich wiederholt bestätigt, dass Besucher der Einrichtungen, die sich unter dem Label Westkultur versammeln, durch die vorhandenen Ausschilderungen leichter Orientierung finden. Da die Ausschilderung in dieser originären Funktion genutzt wird, ist davon auszugehen, dass gleichzeitig die Kultureinrichtungen verstärkt als Teil der Westkultur wahrgenommen werden. Die Wegweiser sind gut und wichtig, damit sich bei den Leipzigern sowie Besuchern aus anderen Städten der Westen der Stadt als Kulturort einprägt. Ein weiteres Indiz, dass sich der Nahwegweiser „Westkultur“ etabliert hat, ist darin zu sehen, dass seit 2011 weitere Institutionen in die Ausschilderung aufgenommen wurden. Allerdings ist es nicht allen interessierten kulturellen Akteuren möglich, sich an dem Nahwegweiser zu beteiligen, da eine Beitragszahlung zu entrichten ist.

Mit der Umsetzung, kontinuierlichen Wartung und Instandhaltung des Wegeleitsystems wurde bzw. ist die Firma Klimm GmbH & Co. KG beauftragt. Ihr obliegt die Erhebung von Gebühren und Nutzungsentgelten bei den beteiligten Kultureinrichtungen. Die Nutzungsentgelte werden daraufhin an die Stadt Leipzig / Verkehrs- und Tiefbauamt weitergereicht. Zurzeit entstehen den Einrichtungen folgende Kosten pro Schild:
Wartungsentgelt: 37 €
Nutzungsentgelt: 48 € (seit 2014 eingeführt mit neuer Entgeltordnung)

Frage: Beim Start 2011 haben acht Einrichtungen, die alte Damenhandschuhfabrik, Lofft, Museum für Druckkunst, Musikalische Komödie, Stadtteilbibliothek Plagwitz, Spinnerei, Tapetenwerk und das Theater der Jungen Welt, am Nahwegweiser „Westkultur“ teilgenommen. Sind seit 2011 weitere Einrichtungen zum Nahwegweiser „Westkultur“ dazu gekommen?

Antwort: Seit 2011 sind das Klinger Forum, der Bandcommunity Leipzig e.V., das Kunstkraftwerk, das Berufsbildungswerk Leipzig sowie das Westbad Leipzig zum Kulturleitsystem hinzugekommen. Die Leipziger Baumwollspinnerei, die Alte Damenhandschuhfabrik sowie die Stadtteilbibliothek in Plagwitz haben 2014 den Wartungsvertrag für den Nahwegweiser gekündigt. Dadurch sind diese Einrichtungen nicht mehr in der Nahwegweisung enthalten. In dem Jahr wurde der jährlich zu zahlende Beitrag erhöht. Ob dieses das Motiv für die Kündigung ist, konnte bisher bei der Baumwollspinnerei und bei der Damenhandschufabrik nicht ermittelt werden. (Erbeten Rückrufe stehen aus.) Die Bibliothek Plagwitz gibt an, dass ihr Standort vergleichsweise gut zu finden ist, Besucher die Einrichtung gezielt aufsuchen und sich daher bereits im Vorfeld über die Anreise informieren. Nach der erfolgten Sanierung und Neueröffnung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit wird kein Bedarf an der Nahwegweisung gesehen. bei der Baumwollspinnerei kann man annehmen, dass sich diese inzwischen so etabliert hat, dass die Nahwegweisung entbehrlich ist.

Frage: Die Projektteilnehmer versprachen sich 2011 von der Wegweisung zur Westkultur einen positiven Impuls für die Kulturszene im gesamten Stadtteil. Welche positiven Impulse sind aus Sicht der Stadt Leipzig und deren städtischen Einrichtungen vor Ort seit Installation des Nahwegweisers eingetreten?

Antwort: Durch die gemeinsame Projektarbeit der verschiedenen Akteure an der Nahwegweisung ist eine Vernetzung der Einrichtungen untereinander erfolgt. Darüber hinaus wurde und wird mit der Maßnahme die kulturelle Vielfalt, Kreativität und das Innovationspotential des Leipziger Westens in der öffentlichen Wahrnehmung nachhaltig platziert. Die Arbeit der Kulturschaffenden vor Ort erfährt somit eine Aufwertung und setzt Impulse für eine weitere gemeinsame Arbeit. Ebenso wird die Wahrnehmung der Kultureinrichtungen im Einzelnen gestärkt. Schließlich nutzen die kulturellen Akteure die Nahwegweisung auch, um auf sich im Besonderen Aufmerksam zu machen.

Frage: Ziel des Nahwegweisers war es, dass Besucher ohne Ortskenntnisse die Kultureinrichtungen leichter finden sollen. Hat die Stadt Kenntnisse darüber, ob sich durch die Anbringung der Wegweiser die Situation verbessert hat?

Antwort: Eine statistische Erhebung zu dieser Frage ist nicht erfolgt. Laut Rückmeldung aus den Kultureinrichtungen kann dieser Effekt jedoch durchaus bestätigt werden. So melden beispielsweise Besucher, in den Einrichtungen, dass sie die Wegweisung bei der Orientierung genutzt haben. Andere Einrichtungen stellen fest, weniger Nachfragen bezüglich der Anfahrt seit der Einführung der Nahwegweisung erhalten zu haben.

Frage: Wird am Label „Westkultur“ weiter aktiv von den teilnehmenden Einrichtungen gearbeitet? Wird das Label auch im digitalen Raum genutzt?

Antwort : Nach Beendigung der Projektarbeit zur Nahwegweisung Westkultur endete auch die bis dato enge Zusammenarbeit der einzelnen Akteure zu diesem Thema. Die Einrichtungen arbeiten derzeit nicht aktiv am Label „Westkultur“. Es wurde jedoch aus einzelnen Einrichtungen bereits signalisiert, dass ein Interesse daran besteht, diesen Prozess wieder aufzunehmen und fortzuführen. Im digitalen Raum wird das Label derzeit nicht genutzt.

  1. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Stadt Leipzig?

Es könnten weitere Fördermittel für die Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt werden.

  1. Ist bereits bekannt wie hoch theoretisch der Anteil für die Stadt Leipzig ist?

Die Verteilung der Mittel innerhalb der einzelnen Länder ist bisher nicht geregelt. Erst mit dem Erlass einer Verwaltungsvorschrift durch das Land Sachsen wird der Kreis der Empfängerkommunen bestimmt und ein möglicher Anteil für die Stadt Leipzig festgelegt.

  1. Können Kommunen  Fördermittelanträge direkt bei den entsprechenden Behörden des Bundes stellen oder sind auch hierbei Landesbehörden zwischengeschaltet?

Fördermittelanträge werden in der Regel bei den entsprechenden Landesstellen eingereicht. Genauere Aussagen können erst nach Erlass der gesetzlichen Regelung auf Landesebene getroffen werden.

Antwort:

  1.   Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig ergriffen, um schnell möglichst viele zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten?

Die Stadtverwaltung arbeitet intensiv an dem weiteren Ausbau der Kitainfrastruktur. So werden derzeit zusätzliche Maßnahmen vorbereitet und umgesetzt:

  • Auf kommunalen Grundstücken sollen weitere 12 Kindertagesstätten mit jeweils bis zu 165 Plätzen (davon bis zu 45 Krippenplätze) im Jahresverlauf 2018 durch private Investoren gebaut werden. Das Gesamtvorhaben wird über die LESG gesteuert. Es erfolgt derzeit eine prüfende Planung der Grundstücke, auf deren Grundlage eine Funktionalausschreibung Investoren bzw. Bauträger zur Abgabe von Angeboten auffordert.
  • In den Kindertageseinrichtungen Tarostraße 7/9, Schulzeweg 11-13 und Kändlerstraße 11 sollen Kapazitätserweiterungen im Umfang von insgesamt 195 Plätzen erreicht werden. Dazu befindet sich ein Planungsbeschluss im Verfahren (vgl. VI-DS-04085, geändert in der DB OBM am 23.05.2017 beschlossen). Weitere Bestandsobjekte werden derzeit in Bezug auf die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung geprüft.
  • Die kommunalen Liegenschaften für Kindertageseinrichtungen werden dahingehend geprüft, ob hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Flächen eine vorübergehende oder dauerhafte Kapazitätserhöhung möglich ist.
  • Investorenprojekte sind weiterhin ein Weg zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten.

Aus diesem Grund wurde im Amtsblatt vom 20. Mai ein erneutes Markterkundungsverfahren durchgeführt. Außerdem werden Verhandlungen zur Schaffung sozialer Infrastruktur (Kitas/Grundschulen) mit Großinvestoren und Projektentwicklern im Rahmen kooperativer Baulandentwicklungen geführt (z.B. Westseite Hauptbahnhof, Olbricht-Kaserne, Werk Motor).

  1.  Wurden hierfür auch die Optionen geprüft, Kita-Bauvorhaben im Paket auszuschreiben und/oder vermehrt auf Systembau zu setzen?
  2. a)  Falls ja: Zu welchen Ergebnissen führten diese Prüfungen?
  3. b)  Falls nein: Wieso wurden diese Möglichkeiten nicht in Erwägung gezogen?

Die Systembauweise ist geprüft und als grundsätzlich mögliche Variante in Betracht gezogen. Im Rahmen der durchzuführenden Funktionalausschreibungen für den Bau von Kitas auf kommunalen Grundstücken steht diese Option ausdrücklich offen, wird aber nicht vorgeschrieben werden. Kernpunkt der Funktionalausschreibung ist der Zeitpunkt an dem die Einrichtungen in Betrieb genommen werden sollen. Eine Ausschreibung im Paket wird aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht in Betracht gezogen. Investoren steht es aber offen, sich auf mehrere Einzelausschreibungen zu bewerben.

Antwort:

  1. Welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die Stadt Leipzig?

Es könnten weitere Fördermittel für die Stadt Leipzig zur Verfügung gestellt werden.

  1. Ist bereits bekannt wie hoch theoretisch der Anteil für die Stadt Leipzig ist?

Die Verteilung der Mittel innerhalb der einzelnen Länder ist bisher nicht geregelt. Erst mit dem Erlass einer Verwaltungsvorschrift durch das Land Sachsen wird der Kreis der Empfängerkommunen bestimmt und ein möglicher Anteil für die Stadt Leipzig festgelegt.

  1. Können Kommunen  Fördermittelanträge direkt bei den entsprechenden Behörden des Bundes stellen oder sind auch hierbei Landesbehörden zwischengeschaltet?

Fördermittelanträge werden in der Regel bei den entsprechenden Landesstellen eingereicht. Genauere Aussagen können erst nach Erlass der gesetzlichen Regelung auf Landesebene getroffen werden.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Mittlerweile sind sage und schreibe sechs Jahre vergangen, seit der Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahren zum Bayrischen Bahnhof im Jahr 2011 gekrönt wurde. Eine brach liegende Fläche, in bester Innenstadtlage, die viel Platz für Wohnungen, Stadtgrün und sozialer Infrastruktur bietet, verharrt immer noch im Dornröschenschlaf – für uns ein großes Ärgernis. Die Ursachen dafür sind sehr vielschichtig. Zunächst einmal ließ die Stadt Leipzig selbst die große Chance ungenutzt, diese Fläche von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und dieses Areal, welches Potential für einen völlig neuen Stadtteil hat, selbst nach eigenen Vorstellungen zu entwickeln. Wo bauen wir Schulen und Kindergärten, wie groß wird der Stadtpark, wie viel Wohnungen sollen entstehen und wie viel davon im Segment des sozialen Wohnungsbaus, was wird mit der Distliery? Alles Fragen, die wir selbst und alleine als Stadt hätten beantworten können. Nachdem die Flächen von einem Tochterunternehmen der Stadtbau AG erworben wurden, musste man nun neben der DB Imm. mit einem zweiten Partner über die Entwicklung des Areals verhandeln. In der Stadtratssitzung am 16.07.2014 wurde schließlich die Rahmenvereinbarung zum Stadtraum Bayrischer Bahnhof beschlossen. Die Stadtverwaltung brachte diese Vereinbarung als Eilvorlage ein und ich zitiere, „da aufgrund der strategischen Bedeutung der Rahmenvereinbarung für die Entwicklung der sozialen Infrastruktur“ keine Zeit mehr verloren gehen sollte. Und dann ließ sich das zuständige Dezernat doch wieder Zeit, sehr viel Zeit, bis schließlich der Oberbürgermeister das Thema zur Chefsache machte und einen externen Moderator einschaltete, um die festgefahrenen Gespräche wieder in Gang zu bringen.

Am 21.10.2016 konnte dann endlich ein Entwurf einer Durchführungsvereinbarung vorgelegt werden, auf den sich beide Seiten geeinigt hatten. Warum dann wieder acht Monate ins Land gingen, bis die Vereinbarung den Stadtrat erreichte, wird wohl ein Geheimnis der zuständigen Dezernentin bleiben.

Doch bei all den Ärgernissen, schauen wir jetzt nach vorn. Wir haben die Chance, die Entwicklung eines völlig neuen Stadtteils in bester innerstädtischer Lage anzuschieben. Ein Stadtteil, der die Leipziger Südvorstadt mit dem Wohngebiet Straße des 18. Oktobers verbinden und viele Wege verkürzen wird. In welcher anderen deutschen Großstadt sind solche Entwicklungen noch möglich? Wir reden hier über 3.000 Wohnungen, 3 Schulen und mindestens 2 Kindergärten sowie über mindestens 80.000 qm Stadtparkfläche mit Sport- und Spielplätzen. Auch wir hätten gerne belastbarere und konkretere Wünsche für die Entwicklung dieses Gebietes z.B. hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus. Vielleicht kann man die auch noch in einem darauf aufbauenden städtebaulichen Vertrag regeln.  Angesichts der dynamischen Entwicklung Leipzigs, der verstärkten Nachfrage nach Wohnraum und dem riesigen Bedarf an Schulkapazitäten und Kindergartenplätzen dürfen wir aber nun keine Zeit mehr verlieren. Meine Fraktion wird daher diese Vorlage vorbehaltlos unterstützen und hoffen, dass dieses Gebiet nun endlich von unserer zuständigen Dezernentin aus seinem Dornröschenschlaf wach geküsst wird.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste!

Am Tag des Beschlusses des letzten Schulentwicklungsplans (SEP) wurde auch die Bevölkerungsprognose 2016 vorgestellt. Es war allen Beteiligten klar, dass die Fortschreibung schnell erfolgen musste. Die Verwaltung hat gehandelt, einen sehr knappen Zeitplan erstellt und eingehalten.

Die uns heute vorliegende Fassung umfasst nun noch deutlich mehr Erweiterungen der Platzkapazitäten und zeigt für die nächsten Jahre auf, was und vor allem wie schnell die Kapazitäten erweitert werden müssen.

In der Auseinandersetzung mit den Zahlen und den entstehenden Problemen bei der intensiveren Nutzung der Schulgebäude treten einige Probleme deutlich hervor:

–           die Kapazitäten der Speiseräume

–           die Kapazitäten der Turnhallen und Schwimmhallen

–           die Freiflächen, die z.B. für die Zulassung für Hortzwecke eine bestimmte Größe haben müssen

–           die Doppelnutzung der Räume durch den Hort

Diese Punkte müssen im nächsten SEP gründlich analysiert werden, um Handlungsfelder für Erweiterungen aufzuzeigen. Die Kapazität der Mensa, die benötigten Turnhallenstunden nach Lehrplan, die erforderlichen Quadratmeter für die Hortzulassung und die zur Verfügung stehenden Horträume müssen im SEP erscheinen. Diese Zahlen liegen der Verwaltung bereits vor.

Durch die intensive Nutzung der Schulgebäude kommt es zu erhöhten Belastungen aller Beteiligten. Die Schul- und Hortleitungen tragen hierbei eine besondere Last, sie müssen organisieren, planen, kommunizieren und diskutieren.

Im Unterausschuss haben wir uns mit den Stellungnahmen der Schulkonferenzen beschäftigt. Von vielen Schulen wurden diese gar nicht abgegeben. Das lag nicht nur an der straffen Zeitleiste, sondern auch daran, dass den Leitungen immer mehr Aufgaben übertragen werden, diese aber kaum transparente Informationen von der Stadt Leipzig erhalten. Die oft ausführlichen Stellungnahmen der letzten Jahre, die die komplette Vielfalt der baulichen Probleme wiederspiegelten, wurden allenfalls höflich zur Kenntnis genommen, ohne dass sich an den vielfältigen Problemlagen etwas geändert hat. Die Zufriedenheit der Schulleitungen bei der Zusammenarbeit mit der Stadt liegt bei einer angenommenen Skala von 1 bis 20 im zweistelligen Minusbereich.

Die Zusammenarbeit der Schulleitungen mit der Stadt in Zeiten der Verdichtung und Überbelegung muss deutlich partnerschaftlicher, transparenter und planvoller erfolgen. Die Schulleitungen erhalten weder die Vorlagen, die wir hier beschließen, noch finden entsprechende Beratungen statt.

Ich fordere hiermit die Verantwortlichen auf, die Schulleitungen, Hortleitungen und Eltern in die Planungs- und Umsetzungsprozesse einzubeziehen. Alle Vorlagen, Anfragen und Anträge, die bestimmte Schulen betreffen, werden diesen zur Kenntnis gegeben. Im nächsten Schuljahr müssen wieder die Zusammenkünfte mit den Schulleitungen stattfinden, dabei erwarte ich die Anwesenheit des Amtseiters, des Fachbürgermeisters und auch ein OBM könnte durch seine Anwesenheit verdeutlichen, dass die Stadt die Probleme kennt und ernst nimmt.

Auch die Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erhielten diese wichtige Vorlage nur zur Kenntnisse. Der nächste SEP muss wieder eine Beschlussvorlage sein.

Ein weiteres Problem bei der Erstellung des SEP ist das neue Schulgesetz und die noch nicht bekannten Verwaltungsvorschriften. Diese sollen im Lauf des nächsten Schuljahres erstellt werden und mit Beginn des SJ 18/19 in Kraft treten. Einige Verwaltungsvorschriften haben direkte Auswirkungen auf den SEP, z. B. die Integrationsverordnung.

Auch die Bildung von Eingangsklassen an Förderschulen und der noch nicht vollständig bekannte Verwaltungsvorschrift ist ein Überraschungsei:

„Der grundsätzliche Verzicht auf die Feststellung möglichen sonderpädagogischen Förderbedarfs für die Förderschwerpunkte Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bereits vor der Einschulung oder in der Schuleingangsphase wird zunächst erprobt. Grundschulen können in der Pilotphase bis 2023/24  auf freiwilliger Basis auf die Feststellung dieser sonderpädagogischen Förderbedarfe verzichten.“

Da keiner weiß, welche und wie viele Schulen sich in Leipzig an der Pilotphase beteiligen, ist der Bedarf an Eingangsklassen an Förderschulen für Lernen und Erziehungshilfe nur schwer abzuschätzen.

Der nächste SEP muss auch wieder ein verstärktes Augenmerk auf die Berufsschulen richten, denn auch dort wird eine wachsende Stadt wieder mehr Bedarf haben.

Sehr geehrte Stadträte, uns liegt ein SEP vor, der sicherlich nicht perfekt ist, aber die Bedarfe für die nächsten Jahre besser abbildet. Die Überarbeitung muss zeitnah erfolgen und weitere Aspekte wie Turnhallen- und Speiseraumkapazitäten enthalten.

Die weitaus größte Herausforderung ist es aber, diesen Plan auch zeitgerecht umzusetzen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hat bestellt, für die Umsetzung bedarf es der Zusammenarbeit der gesamten Stadtverwaltung. Sie, Herr Oberbürgermeister, haben diese Aufgabe priorisiert, die Ergebnisse stehen noch aus.

Die SPD- Fraktion wird dieser Vorlage zustimmen, die Umsetzung überwachen und die Fortschreibung des SEP inhaltlich weiter ausgestalten.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herrn,
werte Kollegen,

die Petition bezeichnet Martin Luther als Theologen, „dessen Wirken großen Einfluss auf das Entstehen des Antisemitismus“ hatte und der Martin-Luther-Ring seinen Namen kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten erhalten habe. Unter Bezug auf Luthers spätes Werk „Von den Juden und ihren Lügen“ von 1543 äußert der Petent diese einseitige Meinung. Was hier vergessen wird, ist dass der Theologe Martin Luther sich durchaus entwickelt hat, auch wenn leider etwas anders als wir es uns heute wünschen würden.

In seiner Frühzeit war Martin Luther in seinen Forderungen für seine Zeit fast revolutionär. In seiner Schrift „Daß Jesus geborener Jude sei“ von 1523 forderte er für seine Zeitgenossen unerhörte Rechte für Juden:

  • Zulassung der Juden zu allen Berufen,
  • Ermöglichung des ungehinderten Zusammenlebens zwischen Juden und Christen,
  • ebenso die Ehe zwischen Juden und Christen,
  • keine weitere Ausgrenzung der Juden und
  • Aufhebung verhängter Berufsverbote.

Zudem erhob er Widerspruch gegen die weit verbreiteten Ritualmordlügen, laut derer Juden kleine Kinder essen und Hostien schänden würden.

Demgegenüber  hatte der katholische Theologe Johannes Eck die Juden verurteilte, weil sie Jesus an‘s Kreuz geschlagen haben. Nur in Nuancen anders äußerte sich der bekannte Humanist Erasmus von Rotterdam. AIso: Böser Luther – gute Humanisten? Oder böse Humanisten – guter Luther?

Weder noch! Die Idee des religiösen Pluralismus – das sehen wir an den Konflikten des 30-jährigen Krieges ebenso wie am jahrelangen Konflikt in Nordirland – ist Luther und seinen Zeitgenossen fern. In Gesellschaften, die nach Homogenität streben, dient Religion oft als Deckmantel für tiefer liegende Konflikte.

Dass Luthers späte Aussagen für uns merkwürdig und befremdlich sind, steht außer Frage. Dass mit seinen Aussagen eine Rassenideologie entwickelt werden würde, konnte Luther nicht ahnen. Er kann daher auch nicht dafür in Haftung genommen werden. Sowohl die Deutschen Christen als  auch nationalsozialistische innerkirchliche Bewegung beriefen sich genauso auf Luther wie der evangelische Theologe Dietrich Bonhoeffer.

Luther ist genauso wenig Antisemit wie Thomas Müntzer Vorkämpfer einer sozialistischen Bauernerhebung gewesen ist, wie es vor ca. 30 Jahren gedeutet wurde. Luther ist vor allem Theologe seiner Zeit. Die kritische Auseinandersetzung mit den Schriften Luthers ist richtig und wichtig. Sie nützen uns als demokratische und reflektierte Gesellschaft. Ein Verbot diskussionswürdiger Äußerungen und Personen aufgrund einseitiger Bewertungen sind hier kontraproduktiv.

Werte Kollegen, ich kann Sie nur dann bitten, dem Beschlussvorschlag des Petitionsausschusses zu folgen.

Vielen Dank!