Vor dem Hintergrund, dass in der Stadt Leipzig nach wie vor zahlreiche Kinderbetreuungsplätze vor allem im Bereich für Unter-3-Jährige fehlen, weil Zuzugs- und Geburtenraten anhaltend hoch sind, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig ergriffen, um schnell möglichst viele zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten?
  2. Wurden hierfür auch die Optionen geprüft, Kita-Bauvorhaben im Paket auszuschreiben und/oder vermehrt auf Systembau zu setzen?
    1. Falls ja: Zu welchen Ergebnissen führten diese Prüfungen?
    2. Falls nein: Wieso wurden diese Möglichkeiten nicht in Erwägung gezogen?

Im Juni 2016 hat der Stadtrat auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen:

  1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Ziel, die Mittelstandsfreundlichkeit ihrer Kommunalverwaltung zu verbessern.
  2. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, in den aktuellen Diskussionsprozess zwischen der gesamten Stadtverwaltung und den Kammern auch den Stadtrat in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Diskussion soll aus Sicht der Stadt dazu genutzt werden, um Kriterien, Leistungsmerkmale und mögliche Serviceversprechen einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung zu entwickeln. Im Ergebnis entsteht ein Projekt zur verbesserten Mittelstandsorientierung der Verwaltung, welches als Teil des Mittelstandsprogramms und in Verbindung [mit] Projekten des Konzeptes „Moderne Verwaltung“ aus dem Arbeitsprogramm des Oberbürgermeisters durchgeführt wird.  Der Stadtrat wird zum Ende des IV. Quartals über den Entwicklungsstand und die Inhalte des Projektes informiert. Eine Beschlussvorlage folgt zu geeigneter Zeit.

Ebenso hat der Rat bereits 2011 die Verwaltung beauftragt, die Handlungsansätze einer übergreifenden Wirtschaftsförderstrategie um eine „Strategie zur Wirtschaftsfreundlichkeit der Gesamtverwaltung und der städtischen Beteiligungen“ zu ergänzen (RB V-973/11 BP 2b).

Wir fragen hierzu an:

  1. Wie ist der Umsetzungsstand aller dieser Beschlüsse?
  2. Woran scheiterte bisher die Einbeziehung des Stadtrates in den Diskussionsprozess um Kriterien, Leistungsmerkmale und Serviceversprechen einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung?
  3. Warum erfolgte keine Information des Stadtrates im IV. Quartal 2016?
  4. Wann plant die Stadtverwaltung das Nachholen dieser bisher nicht umgesetzten Beschlüsse und final eine Beschlussvorlage an den Rat hierzu?
  5. Warum gibt es auch 6 Jahre nach dem Beschluss von 2011 immer noch keine Ergebnisse? Warum braucht die Verwaltung ständig das weitere Konkretisieren von Beschlüssen (wie im Juni 2016) und Nachfragen durch den Stadtrat hierzu?
  1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung:
  1. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteilen)?

In den Jahren 2015 und 2016 wurden keine diesbezüglichen Anträge auf Sondernutzung gestellt, sodass auch keine Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden.

  1. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt?

Im Jahr 2015 wurde in 23 Fällen und 2016 in 15 Fällen das Aufstellen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum Zweck der Werbung ohne Sondernutzungserlaubnis angezeigt und geahndet.

Zu Werbezwecken aufgestellte Fahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger ohne entsprechende Erlaubnis des Verkehrs- und Tiefbauamtes der Stadt Leipzig werden im Regelfall mit 80 EUR Geldbuße geahndet. Im Einzelfall ist jedoch ein Abweichen vom Regelsatz möglich, wenn dies nach den konkreten Tatumständen angezeigt ist.

Rechtsgrundlage hierfür sind § 18 (1) i. V. m. § 52 (1) Nr. 3 Sächsisches Straßengesetz, § 2 (1) und (2) i. V. m. § 13 (1) Nr. 1 Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung).

Nach § 52 (2) des Sächsischen Straßengesetzes kann in den o. g. Fällen eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden.

  1. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt?

Die Genehmigungsfähigkeit unterliegt der Einzelfallprüfung und ist abhängig vom jeweiligen Standort, möglichen Sichtbehinderungen für die anderen Verkehrsteilnehmer oder anderen, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigenden Aspekten.

  1. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern?

Fahrräder, die ausschließlich der Werbung dienen, sind nicht genehmigungsfähig.

  1. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder
  1. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt?

Das Anbringen von Flyern oder Ankauf-Offerten an parkenden Fahrzeugen oder abgestellten Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum stellt eine Sondernutzung dar, die nach § 18 (1) Sächsisches Straßengesetz einer entsprechenden Sondernutzungserlaubnis bedarf und i. V. m. § 52 (1) Nr. 3 Sächsisches Straßengesetz, § 2 (1) und (2) i. V. m. § 13 (1) Nr. 1 Sondernutzungssatzung im Regelfall mit 50 EUR Verwarnungsgeld geahndet wird.

Hierbei ist im jeweils vorliegenden Einzelfall zu unterscheiden, ob nur der Verteiler der unbeliebten Flyer festgestellt wurde oder auch die tatsächlichen Auftraggeber als Beteiligte zusätzlich in Anspruch genommen werden können, so diese und deren Firmensitz ermittelt ist und ihnen die Auftragserteilung nachgewiesen werden kann.

Werden diese Offerten auf Privatflächen – z. B. in Tiefgaragen oder Garagenhöfen – angebracht, dann kann nur zivilrechtlich vom Eigentümer der Fläche oder vom Fahrzeugeigentümer dagegen vorgegangen werden. Gleiches trifft zu, wenn es in diesem Zusammenhang zu Beschädigungen am Fahrzeug oder Fahrrad gekommen ist und Schadenersatz geltend gemacht werden soll.

Die Verteilung von Werbekarten durch Einstecken an die Fahrzeugscheiben stellt gleichzeitig einen Eingriff in Privateigentum Dritter (Fahrzeugeigentümer) dar und ist daher nicht genehmigungsfähig. Lediglich das Verteilen von Flyern, Produktproben etc. wird mittels Sondernutzungserlaubnissen genehmigt, da hier die Passanten selbst entscheiden können, ob sie diese annehmen oder nicht.

  1. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist?

Diese Willensbekundung regelt sich ausschließlich nach dem Privatrecht. Dem Eigentümer des Kraftfahrzeuges oder Fahrrads steht es jederzeit frei, entsprechende Willensbekundungen sichtbar am Fahrzeug anzubringen, sofern dies nicht eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs zur Folge hat. Im Gegensatz bedarf das Anbringen von Vermerken an den Hausbriefkästen des Nutzers dieser Einrichtung erst einer Erlaubnis des Eigentümers (i. d. R. Vermieter). Analog würde dies bei Nutzern von Leih- und Dienstkraftfahrzeugen bzw. Fahrrädern anzuwenden sein.

  1. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen?

Das Verteilen von Werbematerial im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich antrags- und erlaubnispflichtig. Wie unter Frage 2 a bereits ausgeführt, sind aber nur Flyer, Produktproben etc. genehmigungsfähig.

Redner: Sebastian Walther, Stadtrat der SPD-Fraktion

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadtratskolleginnen und –kollegen,

sehr geehrte Gäste!

 

Wir freuen uns, dass es die Schwimmhalle für die Leipziger Osten, nachdem der Rat im Oktober vergangenen Jahres diese Chance schon einmal vertan hat, wieder auf die Tagesordnung der Ratsversammlung geschafft hat. Unter fragwürdigen Begründungen hatten damals vor allem die Grünen, die sich noch Anfang 2015 gemeinsam mit uns für eine dringend benötigte Schwimmhalle im Leipziger Osten eingesetzt hatten, nicht zugestimmt. Das war kein Ruhmesblatt, liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen.

Wir begrüßen den Bau einer Schwimmhalle im Leipziger Osten ausdrücklich und stehen nach wie vor zum Standort am Otto-Runki-Platz. Schließlich ist er aus unserer Sicht optimal gewählt, denn er ist verkehrlich sehr gut angebunden und liegt noch nahe genug am Stadtzentrum, sodass die Halle einen großen Einzugsbereich haben wird. Zudem fehlen seit der Schließung des früheren Marienbads, an dessen Stelle nun die Sporthalle am Rabet steht, im Leipziger Osten Schwimmhallenkapazitäten, die nun kompensiert werden können.

Erfreulich ist, dass die Anregungen, die wir im Oktober 2016 in einem gemeinsamen Änderungsantrag mit der Linksfraktion formuliert haben, Eingang in die aktuelle Vorlage gefunden haben. Uns war es damals, genauso wie jetzt, wichtig, dass vor dem Hintergrund, dass freie Bauflächen in Leipzig immer knapper werden, die Schwimmhalle möglichst in einem mehrgeschossigen und multifunktionalen Gebäude entstehen soll. Auch die von uns geforderten Zuschauerkapazitäten in der Schwimmhalle sind Teil des Prüfkatalogs und es ist zu hoffen, dass diese auch realisiert werden, denn derzeit verfügt keine der öffentlichen Schwimmhallen in Leipzig über Zuschauerplätze.

Ebenfalls begrüßen wir, dass notwendige Ausgleichmaßnahmen in räumlicher Nähe zur durch den Bau wegfallenden Grünfläche am Runki-Platz geprüft werden. Favorit in Sachen Ausgleichsfläche bleibt aus unserer Sicht nach wie vor die Entwicklung einer öffentlichen Parkanlage an der Schulze-Delitzsch-Straße. Allerdings – und das ist uns wichtig – müssen die dafür notwendigen Mittel für Planung, Personal und Realisierung in der städtischen Finanzplanungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 Berücksichtigung finden, um das Projekt nicht auf die lange Bank zu schieben.

Ich bitte Sie um Zustimmung zur Vorlage.Die SPD-Fraktion wird dies ebenfalls mehrheitlich tun.

Redner: Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste und weitere Zuhörende,

wir begrüßen den vorliegenden Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen an 24 Standorten. Leipzigs Bevölkerung wächst weiter. Hierdurch müssen wir auch mehr Schülerinnen und Schülern an unseren Schulen unterbringen. Das bedeutet, wir müssen zusätzliche Schulen bauen und bereits bestehende Schulbauten erweitern. In der jetzt vorliegenden Sammelvorlage wird der Stadtrat über die Finanzmehrbedarfe für die notwendigen Planungsvorläufe der Schulentwicklungsplanungsmaßnahmen informiert und die Planung für 24 Maßnahmen bis zur Leistungsphase 3 in Auftrag gegeben. Hierdurch entsteht ein beschleunigtes Verfahren. So kann die Verwaltung die jährlich vorgegebene Frist zur Abgabe von Förderanträgen optimal nutzen. Dieses nun angewendete Verfahren der Stadtverwaltung unterstützen wir. Durch die Sammelvorlage beschließen wir heute unter anderem Maßnahmen wie die Errichtung von Zweifeldsporthallen in der Bernhard-Göring-Straße und für die Schule am Weißeplatz, die Komplexsanierung des Hauses 2 der Wilhelm-Wander-Schule, die Umnutzung der Tauchaer Straße 188 als Grundschule, die Erweiterung der Schule Gundorf, den Neubau einer 5-zügigen Oberschule Wiederitzsch, den Neubau eines Gymnasiums in der Ihmelstraße und das Bereitstellen von Raumsystemen für mehrere Grundschulstandorte.

Alle diese Maßnahmen sind notwendig und mit Blick in den gerade aktuell vorliegenden Schulentwicklungsplan 2017 brauchen wir noch weitere neue Schulen. Neben den 24 Maßnahmen dieser Vorlage stehen heute noch sechs weitere Vorlagen im Themenbereich Schulen auf der Tagesordnung. Das ist das größte Schulbauprogramm, das bisher den Stadtrat passierte. Ich hoffe, dass uns in den nächsten Ratsversammlungen noch viele weitere Schulvorlagen erreichen, darunter gern auch Sammelvorlagen. Außerdem würde ich mir wünschen, dass das Verfahren auch beim Thema Kitas erfolgreich ist. Ich stelle mir das etwa so vor: Prof. Fabian plant die Bedarfe, Herr Albrecht steuert die Grundstücke bei, Herr Bonew beschafft das notwendige Geld, Herr Hörning besorgt das entsprechende Personal und Herr Jung bringt die Vorlagen schnell durch seine Dienstberatung und in den Stadtrat, sodass Frau Dubrau dann zeitnah anfängt, zu bauen. Natürlich geht das nicht allein in der Verwaltung. Um diese ganzen Investitions- und Bauvorhaben bei Schulen und Kitas stemmen zu können, brauchen wir auch die Freien Trägen und die privaten Investoren. Wir brauchen sie alle, um bei diesem Thema möglichst schnell zu guten Ergebnissen zu kommen.

Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rendnerin: Katharina Schenk

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste und weitere Zuhörende,

in der Regel sind Reden von Fraktionen zu Anträgen, die sie in Form des Verwaltungsstandpunktes abstimmen lassen nicht besonders spannend. Ich kann Ihnen nun auch keinen J.K.Rowling-mäßigen Spannungsbogen versprechen, aber im Sinne meines Kollegen Michael Weickert versuche ich es mal mit einem Zitat: „Um den digitalen Zugang zur Kultur strukturiert und ressourceneffizient zu gestalten, hat die Kulturbehörde Anfang 2014 ihre eCulture Agenda 2020 verfasst. Seitdem werden immer mehr eCulture Projekte – auch international vernetzte Projekte – initiiert und umgesetzt.“

Das ist jetzt zugegeben kein literarischer Klassiker, aber ein Klassiker der eCulture. Das Zitat stammt aus Hamburg. Man findet es auf der städtischen Unterwebsite über die e-kulturellen Bestrebungen der Hansestadt. Jetzt haben wir als SPD aus meiner Sicht zwar keine umfassend guten Erfahrungen mit Dingen gemacht, die Agenda heißen, in meiner Fraktion und erfreulicher Weise auch in der Verwaltung hat man jedoch schnell erkannt, was die Chancen einer zentralen Agenda zur eCultur sind. Und jetzt lade ich sie ein, mal ein bisschen zu träumen: Was wäre, wenn es eine App gäbe, mit der Besucherinnen und Besucher schon vor ihrem Museumsbesuch einen digitalen Rundgang wagen könnten, um Highlights der Ausstellung in einer eigenen Merkliste zu platzieren? Was wäre, wenn kulturelle Bildung nicht nur mit Museumspädagoginnen und -pädagogen wie auch Museumsbesuchen möglich wäre, sondern auch per Klick? Was wäre, wenn Theater die Möglichkeit hätten, den digitalen Raum zu nutzen und so ihre Inszenierungen zu erweitern? Was wäre, wenn ich mich für ein Thema interessiere und mir ein kluger digitaler Zugang alle relevanten Objekte, Einträge und Sammlungen verschiedener Museen zeigt?

Ich denke man muss nicht besonders träumerisch veranlagt sein, um auf die Fragen eine einfache Antwort zu haben. Das wäre fabelhaft.

Kulturelle Einrichtungen kosten viel Geld. Gerade in den letzten Jahren zeigt sich, dass sich der Streit über notwendige Ausgaben – Kita, Schule, Verkehr etc. – und Ausgaben, deren Nutzen nicht nur nominell zu beziffern ist, verschärft. Die Oper wird nur von Touristen besucht, im Schauspielhaus sitzen doch nur Leute aus Plagwitz … man könnte eine Runde Vorurteile und Halbwahrheiten zusammen tragen. Sie hätten alle gemeinsam, dass Kultur momentan nicht von allen genutzt wird. Das kann eCulture nicht lösen. Digitale Angebote können aber ein weiterer Zugang sein, eine Chance Menschen dort abzuholen wo sie stehen. Und stehen kann man heutzutage eben auch im Internet.

Ich würde mich über Ihre Zustimmung zum Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes freuen. Es gibt uns die Chance einen Überblick über bestehende Angebote zu bekommen und planvoll deren Erweiterung voran zu treiben.

Ein Tipp zum Abschluss: Ihre Hand müssen sie in der analogen Welt heben, damit sich online etwas ändert.

Unseren dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträte,
wertes Publikum im Saal und am Stream,

Offensichtlich ein Reizthema, das die SPD Fraktion mit ihrem Antrag aufgemacht hat, und wahrscheinlich ist es gut, dass ein Handwerksmeister und Mitglied der HWK dazu spricht.

Doch schauen wir uns zuerst die Fakten an und ich glaube keiner im Raum wird das bestreiten:

  • Unsere Schulen werden immer aufwendiger gebaut und enthalten immer mehr technische Ausstattungen.
  • Durch die hohen Schülerzahlen, die damit einhergehenden übervollen Klassen und das fast volle Ausreizen der Maximalstärke der Schulen, gehen der Verschleiß und die Abnutzung in die Höhe und  es bedarf mehr Reparaturen. Dadurch, dass der Ausfall schon eines Raumes in manchen Schulen zu unlösbaren Einschränkungen führt, bedarf es schnellerer Einsätze.
  • Durch Doppelbelegung der meisten Räume mit Hort und Schule oder Ganztagsangebote und Schule verstärkt sich dieser Effekt noch zusätzlich.
  • Die überlange Liste von Bürgereinwänden aus der Elternschaft Leipziger Schulen, die bei Haushaltsdiskussionen eher deplatziert war, zeigt das hier aber klar und schonungslos.

Und was setzen wir dagegen? Normal könnte man sagen, die Werterhalter der Schulen sollten im Zusammenspiel mit den Schulleitungen und Hausmeistern diese ganzen Bürgereinwände doch direkt beseitigen, bevor große Einschränkungen entstehen, aber offenbar klappt das nicht.

Warum ?

Haben die Werterhalter zu wenig Geld? Eher nein, denn unser Finanzbürgermeister betont immer wieder gern, am Geld würden die Bauprobleme der Schulen nicht liegen.

Trauen sich die Schulleitungen nicht, Entscheidungen zu treffen oder sind sie nicht hartnäckig genug gegenüber der Verwaltung? Schon möglich, aber auf die Schulleitungen, die der Freistaat beschäftigt, haben wir beschränkten Einfluss.

Und mit welcher Grundlage statten wir unsere Hausmeister aus? Mit einer Stellenbeschreibung und einer Tätigkeitsbeschreibung, die so klingt, als wäre sie geschrieben als Schüler und Schülerinnen noch mit dem Griffel auf Schiefertafeln geschrieben haben und nicht für die Anforderungen von heute.

Und haben wir überhaupt einen Plan für digitale Schule und die Aufgabe die dadurch entstehen? Wo bleibt das Medienentwicklungskonzept, das auch die Bedarfe an Wartung aufzeigt, die entstehen.

Ist der Beruf des Hausmeisters nicht bereits heute und schon länger im Wandel von der guten Seele zum Gebäudetechniker und Allroundhandwerker?

Was ist nun unsere Aufgabe? Wir benennen einen Missstand und wir regen Lösungsansätze an, die von der Verwaltung geprüft werden sollen.

Zu 1.: Ein Handwerker-Pool kann hier Abhilfe schaffen. Möglich wäre es, entweder einen stadtweiten Handwerker-Pool über Rahmenzeitverträge zu bilden und/oder eine Schulhandwerkerabteilung für Notreparaturen in der Stadtverwaltung aufzubauen. Ziel soll sein, dass sich die Schulen mit den Werterhaltern schnell und unbürokratisch Hilfe organisieren können, um Schäden zeitnah beheben lassen zu können. Die aufgezeigten Möglichkeiten wären mindestens haushaltsneutral, da die Leistungen nicht mehr einzeln beauftragt werden müssen.

Der Schritt zum Aufbau einer Handwerkerabteilung für Notreparaturen erscheint auch unter der Betrachtung geboten, dass die Teilnahmen an Ausschreibungen für solche Arbeiten immer weniger werden und sich kaum noch Betriebe aus Leipzig beteiligen. Um Ausfallzeiten in unseren Bildungseinrichtungen auch zukünftig möglichst zu vermeiden, ist der Aufbau eines Handwerkerpools notwendig, dass bestätigte übrigens auch das Interview mit dem Kammerpräsidenten letzte Woche in der LVZ.

Zu 2.: Die Stadtverwaltung überprüft ob die vorhandenen Rahmenverträge für immer modernere Schulen und die damit verbundenen Anforderungen noch passend sind. Hierbei soll neben der Qualität und den einzusetzenden Finanzmitteln auch ein besonderes Augenmerk auf die Einsatzschnelligkeit gelegt werden, um auch bei den technischen Anlagen Ausfallzeiten möglichst zu vermeiden.

Zu 3.: Die Stadtverwaltung passt die Tätigkeitsbeschreibung von Schulhausmeistern umgehend an. Die uns vorliegende Beschreibung ist in die Jahre gekommen und wird den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Es muss möglich sein, kleine Notreparaturen, kleine Schönheitsarbeiten sowie kleine Wartungsarbeiten unkompliziert und rechtskonform sowie in der Versicherung abgebildet in den Schulen durch den Hausmeister selbst ausführen zu lassen. Das Gleiche muss für alle Arbeiten im Schulgrundstück gelten.

Zu 4.: Von der Bildung eines Hausmeisterpools versprechen wir uns eine bessere Gesamtorganisation und eine kontinuierliche Auslastung sowie die Vermeidung von Leerlaufzeiten, einen berufsspezifischeren Einsatz der Hausmeister nach ihren handwerklichen Fähigkeiten, eine zentrale Beschaffung von Verbrauchsmaterial, eine vereinfachte Umsetzung der Krankheits- und Urlaubsvertretung sowie bessere Kontrollmöglichkeiten durch Vorgesetzte.

Besonders die leichtere Umsetzung bestimmter Aufgaben im Team z. B. Möbeltransporte, Arbeiten mit Leitern in größerer Höhe, Grün- und Baumschnittarbeiten mit entsprechender Technik sowie ein besserer Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern machen diese neue Organisationsform sinnvoll.

Einsparmöglichkeiten sehen wir auch bei Arbeitsmitteln oder auch bei der gemeinsamen Nutzung von Technik z.B. bei der Grünpflege oder für Transporte und wir sehen die Möglichkeit einer höhere Arbeitsmotivation durch Teamorganisation und eine bessere Vergleichsmöglichkeit sowie einen beginnenden besseren Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Hausmeistern

Und wenn wir ehrlich betrachten, wie schwierig es geworden ist, Geld in Leipzig zügig und zielgerichtet im Bau umzusetzen und wie gut die Auslastung der Baubetriebe aktuell ist, sei die Frage erlaubt was für Möglichkeiten hat die Stadt, das auf einen Handwerkerpool auszuweiten. Und das sollte geprüft sein, bevor wir Probleme bekommen, kleinere Reparaturen über Ausschreibung zu vergeben. Natürlich, und ich hatte das versucht, macht man so etwas in Absprache mit den Kammern und klärt ab, was möglich ist, welche Organisationsstruktur es dafür braucht, welche berufliche Qualifikation, welche Anmeldungen oder Versicherungen nötig sind.

Wir sind es den Kindern und ihren Eltern sowie allen Beteiligten an Schule schuldig, bei Sanierung und Instandhaltung besser zu werden. Und wir sind dem Steuerzahlern verpflichtet das sparsam, sicher und ordentlich zu tun.

Lassen Sie uns also die Möglichkeiten prüfen, die dieses Thema eröffnet.

Und zu 5.: Um es ganz klar zu sagen, es geht nicht um Neubau und es geht auch nicht um Arbeiten, die klar einem Meistergewerke zuzuordnen sind, und es geht nicht darum Wartungsverträge zu ersetzen.

Und mir sei am Ende eine persönliche Bemerkung erlaubt. Konditorei und Bäckerei sind auch Berufe die zulassungs- und anmeldepflichtig sind und klar der Meisterpflicht unterliegen. Als jemand auf die Idee kam, Kuchenbasare an Schulen zu verbieten, war der Aufschrei groß – auch hier in Leipzig. Ich habe häufig große Zweifel, ob das was dort direkt in den Mund wandert, nicht größere Schäden anrichtet als ein Hausmeister der handwerksähnliche Arbeiten erledigt.

Ich persönlich würde Kuchenbasare eher verbieten, besonders im Sommerhalbjahr. Das sagt mir mein Verstand. Mein Gefühl sagt mir aber, Kuchenbasare machen einen guten Teil von sozialer Schule aus, also lasst sie ihre Kuchenbasare machen, sei es für Abifeste oder Spendenprojekte.

Dort wird von Lebensmittelhandwerkern eine gewisse Gelassenheit gewünscht. Und da sind wir auch wieder beim Thema: Diese Gelassenheit sollten Bauhandwerker im hier diskutierten Fall auch haben.

Aus gutem Grund und mit den Stimmen der CDU haben wir im Haushalt eine Verstärkung der Bauhöfe in den Ortsteilen durchgesetzt – auch eine Großzügigkeit. Schließlich könnten auch viele Tätigkeiten, die von den Bauhöfen übernommen werden, von privaten Firmen erbracht werden. Im Falle der Bauhöfe störte das bei der CDU niemanden.

Nun lassen Sie uns prüfen, was bei den Hausmeistern möglich ist – mit der gleichen Großzügigkeit.

Wir lassen unseren Antrag im Original abstimmen, allerdings punktweise.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Unseren entsprechenden Antrag finden Sie hier.