Der Winter steht bevor und damit steigt auch die Zahl wohnungs- und obdachloser Menschen, die in Übernachtungshäusern schlafen. Aufgrund der wahrscheinlich sehr guten Auslastung dieser Notschlafstellen ist davon auszugehen, dass es auch zu Eskalationen unter den Klienten und Klientinnen kommen kann.

Wir fragen an:

1. Wie viel Klient*innen übernachteten in wie vielen Notschlafstellen in Leipzig (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)? Bitte hier Aufschlüsselung nach Geschlecht.

Die Übernachtungshäuser der Stadt Leipzig zur Unterbringung obdach- und wohnungsloser Menschen sind ganzjährig ausgelastet. Die Stadtverwaltung ist bemüht, zusätzliche Kapazitäten im Rahmen des Winterprogrammes zu schaffen.

 Februar 2023August 2024Oktober 2024
Anzahl Übernachtungshäuser / Notunterbringung für:   
wohnungslose Männer122
drogenabhängige Männer222
wohnungslose Frauen111
Psychisch erkrankte Menschen111
Anzahl untergebrachte Personen365306393
davon   
männlich316248332
weiblich525760
divers011

2. Wie lang ist die durchschnittliche Dauer von Übernachtungen (vom Eintreffen bis zum Verlassen der Einrichtung)?

Die durchschnittliche Verweildauer über alle Angebote der Notunterbringung lag im Jahr 2023 bei 87 Tagen. Die Spannbreite reicht von kurzen Aufenthalten von wenigen Tagen bis zu längerfristigen Aufenthalten von mehr als einem Jahr.

3. Was ist das Kriterium für die Meldung eines Gewaltvorkommnisses?

Gewalt in Notunterbringungen liegt in unterschiedlichen Ausprägungen vor. Das betrifft unter anderem Bedrohungen, Beleidigungen, körperliche Übergriffe unter den Nutzern oder Nutzerinnen sowie gegenüber Mitarbeiter/-innen.

Eine Registrierung von Gewaltvorkommnissen erfolgt nicht. Hausverbote, die sich an der Hausverbotsrichtlinie orientieren, werden erfasst. Diese wurde zuletzt im Januar 2022 in Zusammenarbeit mit allen Übernachtungseinrichtungen überarbeitet und durch die Abteilung Soziale Wohnhilfen erlassen. Sie richtet sich an alle Nutzer/-innen in den entsprechenden Einrichtungen.

Folgende Gewaltanwendungen können zu einem Hausverbot führen:

  •          physische Gewaltanwendung gegen andere Nutzer/-innen
  •          physische Gewaltanwendung gegen Mitarbeiter/-innen
  •          Gewaltanwendungen und/oder Sachbeschädigung mit Aufwiegelung anderer Nutzer/-innen
  •          vorsätzliche Sachbeschädigung
  •          seelische Gewaltanwendung (z.B. wiederholte Androhung von Gewalt, Beleidigungen, Erpressung von finanziellen Mitteln oder Sachmitteln.)

Bei körperlichen Übergriffen unter Nutzern oder Nutzerinnen bzw. gegenüber Beschäftigten wird stets die Polizei hinzugezogen.

4. Wie viele Meldungen von Gewaltvorkommnissen in den Einrichtungen liegen vor (Stand: Februar 2023, August 2024, Oktober 2024)?

Eine Registrierung von Gewaltvorkommnissen erfolgt nicht. Nachfolgend wird die Anzahl der ausgesprochenen Hausverbote ausgewiesen. Diese beinhalten körperlichen Übergriffe und Verstöße gegen die Haus- bzw. Brandschutzordnung. Eine differenzierte Erfassung liegt nicht vor.

 Februar 2023August 2024Oktober 2024
Anzahl Hausverbote2198

5. Welche Schulungsformate existieren für das Personal, um mit eskalierenden Situationen umgehen zu können?

Bei Mitarbeiter/-innen der Übernachtungshäuser handelt es sich um pädagogisches Personal, z.B. Erzieher/-innen und Sozialarbeiter/-innen. Neben den täglichen Fallbesprechungen nehmen die Mitarbeiter/-innen regelmäßig Supervisionen wahr. Weiterhin werden Deeskalations- und Eigenschutztrainings durch externe Trainer/-innen angeboten.

6. Liegen Überlastungsanzeigen von den Mitarbeitenden der Übernachtungshäuser vor und wenn ja, in welchem Umfang?

Aktuell liegen keine Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/-innen des kommunalen Übernachtungshauses vor. Überlastungsanzeigen von Mitarbeiter/-innen der freien Träger bei ihren jeweiligen Arbeitgebern sind dem Sozialamt nicht bekannt.

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Fortschreibung des Teilhabeplans der Stadt Leipzig Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben zu ergänzen.
  2. Der Arbeitskreis Schule Wirtschaft Leipzig und die Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Formate zu diskutieren und Ideen zu erarbeiten, wie eine berufliche Beratung nicht nur in Werkstatt A oder B, sondern auch Ausbildungen im ersten Arbeitsmarkt (Stichwort: Werker Berufe) beinhalten kann sowie die Möglichkeit von solchen Praktika.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie Personen auf „Außenarbeitsplätzen“ gezielt angesprochen und auf geeignete Stellenausschreibungen (im gleichen Tätigkeitsfeld) der Stadtverwaltung oder der Eigenbetriebe hingewiesen werden können.
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, für welche Handlungsfelder es möglich ist, einen Inklusionsbetrieb oder Inklusionsabteilungen zu gründen.
  5. Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt, sich gegenüber der geschäftsführenden wie auch künftigen Staatsregierung, im SSG und im Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass sich die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Grundlagen dergestalt weiterentwickeln, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung neben dem Angebot an Beschäftigung auch zu wirklichen Dienstleistern für die Inklusion am allgemeinen Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden können. Hier soll auch das Gespräch mit dem Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) gesucht werden. Ziel muss dabei auch sein, dass Außenarbeitsplätze in den Werkstätten in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, damit sich der Anteil der Übergänge aus den Behindertenwerkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt erhöht.

Begründung: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört zum Selbstverständnis solidarischer Gesellschaften. Es gilt der zentrale Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention: „Nicht über uns ohne uns!“

Die Stadt vergibt Arbeitsaufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Diese sind zuallererst als Eingliederungsmaßnahme in den 1. Arbeitsmarkt vorgesehen.

Diese Werkstätten stehen in der Kritik, da sie weder dem Mindestlohngesetz unterliegen noch den Menschen einen ausreichenden Zugang zum 1. Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Zahl der Menschen, die in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln, bewegt sich im sehr niedrigen Prozentbereich.

Nach § 5 Werkstättenverordnung (WVO) sind Werkstätten für behinderte Menschen beauftragt, Rehabilitanden bzw. bei ihnen in den Arbeitsbereichen beschäftigte Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Die Menschen mit Behinderung müssen einerseits unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und individuellen Fähigkeiten gefördert und qualifiziert werden. Darüber hinaus soll der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen ermöglicht werden, so beispielsweise durch eine zeitweise Beschäftigung auf sogenannten ausgelagerten Arbeitsplätzen [1]. Laut einer Studie (September 2023) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden in Deutschland im Jahr 2019 lediglich 0,35 % der bundesweit etwa 143.000 in WfbM Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Im Vergleichsjahr 2015 lag diese Zahl bei 0,26 % [2]. In Sachsen werden etwa 1.333 von 15.366 Menschen mit Behinderungen, welche im Arbeitsbereich der WfbM tätig sind, auf sogenannten Außenarbeitsplätzen in Betrieben beschäftigt. Im Freistaat gelingt jährlich etwa 15 Personen der Wechsel von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt [3].

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz). Derzeit sind Menschen mit Behinderungen aus WfbM über ausgelagerte Arbeitsplätze oder Außenarbeitsplätze auch bei der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben im Einsatz, wie die Antwort der Verwaltung im Oktober 2023 auf Anfrage der SPD-Fraktion (VII-F-09028-AW-01) ergab.

Außenarbeitsplätze bieten Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit, sich langfristig in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu erproben (in dieser Probezeit bleiben sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WfbM). Arbeitgeber und -nehmer in den Betrieben können so erleben, welcher Mehrwert durch Menschen mit Behinderungen eingebracht werden kann. Außenarbeitsplätze dienen also dem Ziel, Menschen mit Behinderungen den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Bei den in diesem Antrag geforderten Prüfungen von Möglichkeiten, Menschen mit Behinderungen bei der Stadt und ihren Eigenbetrieben in Festanstellungen zu überführen, sollen insbesondere auch die Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden, die das Budget für Arbeit leistungsberechtigten Menschen bietet, wie z.B. personelle Unterstützung für Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (Assistenz).

Zudem erhielten bei einer Realisierung jene bislang über Außenarbeitsplätze beschäftigte Menschen (im Gegensatz zur Entlohnung in einer WfbM) ein gerechtes Einkommen, das sie von Sozialleistungen unabhängiger werden lässt bzw. ihre eingebrachte Arbeitskraft entsprechend anerkennt und angemessen honoriert.

Auch wenn die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eine wertvolle soziale Absicherung bieten, müssen die Menschen eine Chance bekommen, (wieder) auf den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen. Hier sind sowohl die Stadt Leipzig als größter Arbeitgeber der Region als auch die Werkstätten gefragt, aktiv Möglichkeiten aufzuzeigen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

Stadtrat und Stadtverwaltung stehen vor den schwierigsten Haushaltsverhandlungen seit 20 Jahren. 2004 wurde ich erstmals in den Stadtrat gewählt, Leipzig hatte noch ein Haushaltssicherungskonzept. Danach ging es eigentlich nur bergauf und in schwierigen Zeiten, Konjunkturflauten oder Epidemien, halfen Lockerungen und Konjunkturpakete durch Bund und/oder Land.

Wir unterstützen den Kurs der Verwaltungsspitze, die einen Haushalt vorgelegt hat, der Haushaltsansätze zum großen Teil fortschreibt und ohne gravierende Kürzungen bei Vereinen und Verbänden, von Jugend- bis Senioren oder von Sport bis Kultur auskommt. Dies schafft eine gewisse Sicherheit. Ganz anders in Dresden, denn dort wird gekürzt, zum Beispiel in der Schulsozialarbeit um 1,5 Mio. Euro oder der Kultur um 4 Mio. Euro.

Die letzten Tage haben, auch wenn uns allen die Lage bewusst sein sollte, noch einmal gezeigt, wie ernst die Lage ist. Zurückgehende Steuereinnahmen, unklare Situationen über Fördermittel gepaart mit sehr optimistischen Annahmen bzgl. zu erwartenden Sozialausgaben, bei Bedarfsgemeinschaften oder Hilfen zur Erziehung, zwingen uns, den Zeitplan für den Haushalt anzupassen. Allen voran der Leipziger Mittelstand und dessen Gewerbesteuerprognosen bewahrt uns davor, die Reißleine ziehen zu müssen.

Uns diese Zeit zu nehmen ist wichtig. Oberstes Ziel für unsere Fraktion ist ein genehmigungsfähiger Haushalt. Nur dann schaffen wir Sicherheit für die Stadtgesellschaft, für Vereine und Verbände, sowie für Investitionen und damit auch für unsere Unternehmen. Denn ohne genehmigungsfähigen Haushalt droht eine Verwaltung durch die Landesdirektion und dann kommt jede freiwillige Leistung auf den Prüfstand, ohne dass wir Einfluss haben.

Nicht alles, was wünschenswert ist, können wir uns leisten. Das war schon immer so, diesmal aber ganz besonders. Wir setzen daher Schwerpunkte. 

  1. Planungen vorbereiten, um, wenn wieder Fördermittel bereitstehen, diese auch abrufen zu können.
  2. Werte erhalten, indem wir Werteverzehr reduzieren und mit den Aufträgen unsere lokale Wirtschaft stärken.
  3. Investieren, damit Leipzig auch in Zukunft attraktiv für aktuelle und zukünftige Leipzigerinnen und Leipziger  aus nah und fern ist.
  4. Zusammenhalt stärken, indem wir sowohl die urbane Kernstadt, als auch den Stadtrandbereich in den Blick nehmen und die breite Förderung der Vereinslandschaft als Kit für unsere Gesellschaft begreifen.

Wir begrüßen, dass die Investitionsprojekte weiterhin ein Schwerpunkt im Haushalt sind und mit unseren Anträgen noch mehr Gewicht bekommen sollen. Dienen sie doch zum Werterhalt bzw. zur Schaffung von neuen Werten für die Zukunft. Investitionen in Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, freiwillige Feuerwehren, Museen, Sport- oder Schwimmhallen holen Fördermittel und damit Wertschöpfung nach Leipzig, stärken die Wirtschaft vor Ort und machen unsere Stadt zukunftsfähig, lebens- und liebenswert.  

Unsere vielfältige Träger- und Vereinslandschaft von Jugend bis Senioren, von Kultur bis Sport, ist der Kit in unserer Gesellschaft. Sie halten die Stadt zusammen, gerade in Zeiten wie diesen. Wir werden viele Wünsche nicht erfüllen können, aber wir müssen einen Blick darauf haben, die vielfältigen Angebote zu erhalten. Was einmal verloren ist, kommt so schnell nicht wieder.

Die Stadt Leipzig hat zuletzt auch wieder Grund und Boden gemehrt. Das ist gut und richtig, dennoch sollten wir auch bereit sein, Immobilien oder Grundstücke zu veräußern oder zu verpachten, wenn diese für uns auch langfristig keine finanzierbare Verwendung ermöglichen, sondern eher Kosten verursachen. Bedingung ist allerdings, dass mit den Erlösen neue langfristige Werte geschaffen werden.

Unser oberstes Ziel bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt, dafür werden wir mit Augenmaß handeln. Im Interesse des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt. Zukunftsfähig für Menschen, die in unserer Stadt leben und leben wollen und damit verbunden attraktiv für Unternehmen.

Rede zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Prager Straße in der RV 21.11.2024

Redner: Frank Franke, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

als SPD-Fraktion haben wir zum Thema Prager Straße sehr viele Zuschriften erhalten. Deshalb möchte ich zunächst einen Dank aussprechen an Alle, die sich an uns gewandt haben.

Frank Franke

Wir haben die Meldungen gelesen und nehmen die Belange ernst.

Sie waren so unterschiedlich, wie unsere Stadt selbst.

Ich möchte auf drei Argumente eingehen, die im Rahmen der Diskussion vorgetragen wurden.

Einzelne haben bestritten, ob die breiteren Straßenbahnen sinnvoll und nötig sind. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind die breiteren Fahrzeuge sehr sinnvoll!

Vielleicht lohnt sich ein Vergleich zum Auto: auch hier wurden und werden die PKW immer breiter. Der Hintergrund ist klar: breitere PKW sind bequemer, gemütlicher. Sie sollen anreizen, dass Menschen mit einem neuen Auto fahren.

Deshalb gilt das für die TRAM auch: breitere Gefäße erhöhen den Komfort und können dazu beitragen, dass mehr Menschen den ÖPNV nutzen.

Und das ist unser Hauptziel als Stadt Leipzig, beschlossen im Nachhaltigkeitsszenario. Als SPD-Fraktion bekennen wir uns klar und deutlich zur Verbreiterung der Gleisanlagen, damit wir bald die neuen Fahrzeuge einsetzen können.

Ebenfalls argumentiert wurde, dass die 15 auf diesem Teil der Strecke nicht immer voll besetzt sei. Zum einen bin ich überzeugt davon, dass es bei der 15 – wie beim Auto auch – zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche Auslastung hat.

Zum Anderen geht es aber insgesamt darum, mehr Kapazitäten im ÖPNV zu schaffen. Die 15 ist eine der längsten Leipziger Linien und stellt eine enorm wichtige Leipziger Verbindung dar!

Ein weiteres Argument sei, dass es stadtauswärts keinen Fußweg bräuchte, weil da ja kaum Fußgänger/-innen unterwegs seien. Das Argument ist aus meiner Sicht nicht richtig, und auch nicht so richtig zulässig.

Wenn wir wirklich eine Mobilitätswende wollen, dann müssen wir verstehen, dass Mobilität auch unsere Füße beinhaltet.

Am gestrigen Feiertag waren viele Menschen zu Fuß auf der Prager Straße unterwegs. Ein echter Fußweg nützt dann auch Menschen, die z.B. mit einem Kinderwagen unterwegs sind. Oder mit einem Rollstuhl bzw. einer

Gehhilfe.

Das Bild aus der L-IZ von heute zeigt ja das Problem eindeutig: mit einem separaten Radweg auf der Prager Straße stadtauswärts könnte es deutlich besser laufen!

An dieser Stelle möchte ich an die Adresse der CDU sagen, dass die Absicherung von Fußgänger/-innen definitiv kein Schnickschnack ist!

Als SPD-Fraktion haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der neun Punkte umfasst und versucht, einen Kompromiss zu finden, der für alle Verkehrsteilnehmende die Nutzung der Prager Straße verbessert.

Neben dem Ausbau der Gleistrasse wollen wir verhindern, dass es Ausweichverkehre durch den Dorfanger gibt. Wir wollen ein attraktives Angebot für Radfahrende über die Naunhofer Straße, entsprechend des Ratsverkehrsentwicklungsplan. Dabei akzeptieren wir aber mit dem Randstreifen stadtauswärts, dass es Menschen geben wird, die mit dem Fahrrad wie bisher auch über die Prager Straße fahren.

Mit unserem Änderungsantrag können wir die Mobilitätswende voranbringen. Deshalb bitten wir um Zustimmung, damit die Prager Straße modernisiert wird.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Stadteinwärts verbleibt es bei der gemeinsamen Nutzung von Geh- und Radweg auf der bisherigen Verkehrsführung.
  2. Stadteinwärts verbleibt es bei einer zweispurigen Fahrbahnnutzung für Kfz.
  3. Stadtauswärts wird ein zusätzlicher Radfahrstreifen, entsprechend der derzeitigen Planung, geschaffen.
  4. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Schaffung zusätzlicher Park-and-Ride-Möglichkeiten in Südost entlang der Straßenbahnlinie 15. Das Konzept ist in 2025 vorzulegen.
  5. Die Naunhofer Straße wird als Fahrradstraße entsprechend dem Radverkehrsentwicklungsplan entwickelt. Eine Umwidmung in eine Fahrradstraße erfolgt in 2025.
  6. Weitere Entlastungsmaßnahmen für den Durchgangsverkehr werden umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Kreisverkehr in der Naunhofer Straße sowie eine Veränderung der Einmündung für Radfahrer und Fußgänger der Naunhofer Straße in die Kommandant-Prendel-Allee.
  7. Die Maßnahmen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs in der Augustinerstraße werden dauerhaft errichtet.
  8. Die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Dorfangers werden weiterentwickelt.
  9. Die Ludolf-Colditz-Straße wird vom geplanten Kreisverkehr bis zur Prager Straße für eine beidseitige Verkehrsnutzung durch Kfz umgewandelt.

Begründung:

Auf der Prager Straße kommt es stadteinwärts besonders in den Morgenstunden zu einem hohen Verkehrsaufkommen. Ohne ein ausreichendes P+R-Angebot ist davon auszugehen, dass die Nutzung neben Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und dem ÖPNV auch weiterhin von vielen PKW und Wirtschaftsverkehr genutzt werden wird.

Stadtauswärts streckt sich die Verkehrsbelastung über deutlich mehr Stunden. Außerdem sind weder Rad- noch Fußweg ausreichend gut vorhanden.

Mit der Öffnung der Ludolf-Colditz-Straße entstehen zusätzliche Verkehrswege, die zu einer Entlastung des Verkehrs auf der Prager Straße beitragen. 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Einspeisung des erzeugten Stroms in das LVB-Netz bzw. für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – Marie-Curie-Schulgymnasium der Stadt Leipzig und OS Wiederitzsch inkl. Sporthallen – möglich ist.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung, insbesondere die Ämter für Sport und Wirtschaftsförderung, sowie die Leipzig Tourismus und Marketing GmbH (LTM), werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Veranstalter/-innen, Maßnahmen zu ergreifen, um Breitensport Events dabei zu unterstützen. Insbesondere sollen überregionale und internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden. Mögliche Breitensport Events, die sich dafür anbieten, sind der Leipzig Marathon, der Leipziger Triathlon, das Radrennen Neuseen Classics, der Halbmarathon Leipzig Run und weitere.  

Die Maßnahmen sind dem Fachausschuss Sport sowie dem Fachausschuss Wirtschaft, Arbeit und Digitales im zweiten Quartal 2025 vorzustellen.

Begründung:

Die Stadt Leipzig unterstützt finanziell zahlreiche Breitensportveranstaltungen, bei denen Sportinteressierte nicht als Zuschauende dabei sein können, sondern selbst aktiv werden können. Die im Antragstext genannten Veranstaltungen haben teilweise mehrere tausend Teilnehmer/-innen. Das Potential, deutlich mehr Teilnehmende zu gewinnen, insbesondere überregionale und internationale, ist jedoch vorhanden. Dies würde auch den Tourismus stärken. In den Marketingmaßnahmen der Stadt Leipzig bzw. der LTM finden diese Veranstaltungen jedoch kaum statt. Die Stadt überlegt daher, wie die Veranstaltungen eine größere nationale und ggf. internationale Bekanntheit erreichen können. Dabei können auch Kombipakete geschnürt werden, die verstärkt beispielsweise Sport und Kultur zusammenbringen.