Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass alle ASD-Mitarbeitenden (derzeit 98,641 VZÄ im Kern-ASD ohne Pflegekinderdienst und ohne Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule) in den jeweiligen Planungsräumen Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreuen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Pflegeverhältnisse bestehen. Die Unterscheidung von Eingangs- und Fallmanagement wurde in Folge der Organisationsuntersuchung im ASD und der Anpassung der Planungsräume aufgehoben, sodass alle Mitarbeitenden seit 2024 die Vergabe und Begleitung von Hilfen zur Erziehung in Ihrem Zuständigkeitsportfolio haben.

  1. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?

Die Frage lässt zwei Antwortmöglichkeiten zu: Zum einen, wie viele Pflegeverhältnisse jede(r) Mitarbeitende betreut, zum anderen wie viele Hilfen zur Erziehung (Hilfen) die Mitarbeitenden insgesamt betreuen.

Beide Antwortmöglichkeiten werden nachfolgend aufgeführt.

Auf Grundlage der ASD-Statistik und des ASD-Stellenplans zum Stichtag 15.10.2024 ergibt sich eine rechnerische Fallbelastung von durchschnittlich 45 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/-in. Dabei sind neben den Pflegeverhältnissen alle Hilfeformen mitgezählt, die ambulant (bspw. Familienhilfe), teilstationär (bspw. Tagesgruppe) oder stationär (bspw. Heimerziehung/Wohngruppe) vergeben sind. Nicht eingerechnet sind die vom Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule vergebenen Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII). Die Fallzahl ist jedoch nicht alleinig aussagekräftig, da insbesondere die Prävention im ASD im Vordergrund stehen muss. Zusätzlich hat jede/-r Beschäftigte/-r zusätzlich Fälle im Zusammenhang mit der Trennungs- Scheidungsberatung sowie Bedarfsprüfungen zu begleiten und verantwortet zusätzlich Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.

Für Pflegeverhältnisse ergibt eine Durchschnittsberechnung, dass im Jahr 2024 auf 98,641 VzÄ ASD-Mitarbeitende bei einer Gesamtzahl von 709 Pflegeverhältnissen (Ist-Stand 09/2024) jede/-r ASD-Mitarbeitende (ohne die Fachdienste Eingliederungshilfe und Pflegekinderdienst) im Durchschnitt 7,2 Pflegeverhältnisse betreut. Jedoch lassen sich hieraus keine qualitativen oder quantitativen Rückschlüsse ziehen.

  1. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 639 Pflegeverhältnisse im Amt für Jugend und Familie. Zu dieser Zeit war der ASD noch in Fall- und Eingangsmanagement unterteilt. Ausschließlich im Fallmanagement (77 VZÄ) wurden Hilfen zur Erziehung und demnach auch Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreut. Durchschnittlich wurden 2019 je VZÄ Fallmanagement 8,3 Pflegeverhältnisse betreut. Insgesamt Es wurden 2019 im Durchschnitt 3.655 kostenpflichte Hilfen im ASD betreut, dies ergibt eine Fallbelastung von (aufgerundet) 44 Hilfen pro Mitarbeiter/-in bei 84 VzÄ (inklusive 7 VzÄ aus dem umA-FD).

    In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

    Wir fragen an:

    1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
    Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
    Förderschwerpunkt Lernen6
    Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
    Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
    Förderschwerpunkt Sprache1
    Förderschwerpunkt Sehen1
    Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
    Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
    Sonstige / freie Träger4
    Insgesamt22
    1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
    A.-Diesterweg-Schule239
    Schule Engelsdorf110
    Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
    Comeniusschule259
    J.-H.-Pestalozzi-Schule207
    Ernst-Zinna-Schule136
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
    Lindenhofschule90
    Martin-Schule108
    Kay-Espenhayn-Schule101
    Schule Rosenweg112
    Schule Thonberg
    Haus Mahlmannstraße
    8027
    Schule Zweenfurther Straße70
    Schloss Schönefeld (freier Träger)140
    Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
    Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
    Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
    Wladimir-Filatow-Schule78
    Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
    Sacke Klinikschule 
    Albert-Schweitzer-Schule208
    Samuel-Heinicke-Schule200
    Wolfgang-Mutzek-Schule84
    Gesamtsumme2.997
    1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

    SJ 2024/2025
     
    Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
    für Fahrdienst
    Hin- und Rückfahrt945940
    Hin- oder Rückfahrt11252
    1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

    FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
    LPG Logistik GmbH1710191120382240
    H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
    Malteser Hilfsdienst8911212910405015
    Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
    Robert Harsleben666
    ProLine12510
    Taxibetrieb U.Lehmann52226
    Fahrdienst D. Schmidt131516
      271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
    1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

    Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

    1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

    Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

    Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

    Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

    1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

    Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

    Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

    Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

    Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

    Wir fragen an:

    1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

    Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

    2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

    Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

    3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

    Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

    4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

    Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

    5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

    Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

    6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

    Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).

    Beschlussvorschlag:

    Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo in der Leipziger Innenstadt ein Blätterdach aus Kletterpflanzen adäquat nach dem Beispiel aus Wien realisiert werden kann.

    Begründung:

    Aktuell prüft Leipzigs Partnerstadt Hannover, ob es realisierbar ist, die Idee des Architektenbüros Rataplan aus Wien umzusetzen. Die Idee ist, zwischen den Häusern in der Innenstadt Edelstahlnetze zu spannen und diese mit Kletterpflanzen zu begrünen. 

    Dank der Kletterpflanzen könnte so mehr Schatten gespendet werden, vor allem in den sonnenintensiven Sommermonaten. Laut Rataplan würde sich Wilder Wein hervorragend eignen, der würde im Herbst zudem für ein farbenfrohes Bild in der Stadt sorgen. Die Netze würden oberhalb der Straßenbeleuchtung angebracht, damit die Straßen auch abends erleuchtet bleiben.

    Wegen Leitungen im Boden sowie dem City-Tunnel können wahrscheinlich nicht überall großvolumige Bäume gepflanzt werden. Zudem wachsen Kletterpflanzen bis zu fünfmal schneller als Bäume. In Wien haben bereits zwei Bezirke zugesagt, die Blätterdach-Idee umsetzen zu wollen.

    Insbesondere die Petersstraße, die Grimmaische Straße, die Hainstraße, die Nikolaistraße, der Burgplatz und der Brühl bieten sich unserer Meinung nach für ein entsprechendes Modellvorhaben an. 

    Es soll geprüft werden, ob Mittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zur Finanzierung genutzt werden können.

    https://wien.orf.at/stories/3269320
    https://www.haz.de/lokales/hannover/blaetterdach-fuer-hannovers-city-kletterpflanzen-sollen-schatten-spenden-JHZHPFB6NNFKZO5V4J4D7MDVQY.html

    Copyright Foto: RATAPLAN-Architektur ZT-GmbH

    Beschlussvorschlag:

    Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:

    1. Die Parkraumsituation in den beiden Wohnkomplexen soll mittels einer „Parkraumkonzeption“ analysiert werden. Für möglicherweise wegfallende Parkflächen sollen in einem transparenten Verfahren quartiersgerechte Lösungen für die Anwohner/innen gefunden werden. Das Ziel ist, dass die Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind, auch in Zukunft eine wohnortnahe Abstellmöglichkeit finden.

      2. Das Quartierskonzept wird mit dem Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Grünau 2030 weiter synchronisiert.

      3. Über die Umsetzungsmaßnahmen wird regelmäßig im FA Stadtentwicklung und Bau, sowie im Stadtbezirksbeirat West, berichtet.

      Begründung:

      Auf Seite 54 des Konzeptes steht: „An den Rändern der beiden WK befinden sich oftmals Flächen für den ruhenden Verkehr. Nicht selten bilden diese Räume Übergangsbereiche zu benachbarten Landschaftsräumen. Für eine bessere Integration dieser Flächen in das Freiflächennetz sollen diese künftig da wo möglich entsiegelt und mit Begrünungselementen versehen werden.“

      Die Pkw-Stellflächen entlang der „Straße am See“ (Zingster, Binzer, Selliner Straße) sollen somit perspektivisch in Grünflächen umgewandelt werden. Angesichts dieses immer wieder emotional aufgeladenen Themas möchten wir darauf hinwirken, dass die Stadt hier lösungsorientiert mit den Anwohnern bzw. mit den angrenzenden Vermietern (Genossenschaften) Lösungen sucht und diese auch transparent kommuniziert.

      Beschluss:

      1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

      2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

      Begründung:

      Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

      Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

      Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

      Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

      Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

      Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

      Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.