Hinsichtlich der Diskussionen, die in den letzten Wochen und Monaten geführt wurden und werden, weil einige Grundstücke in Leipzig als Wagenplätze genutzt und diesbezüglich immer wieder rechtliche Bedenken geäußert werden, stellen wir folgende Fragen:

  1. In welchem Rahmen werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung der Flächen für Wagenplätze seitens der Stadtverwaltung geprüft?
  2. Welche Flächen innerhalb des Stadtgebiets sind bebauungsplanrechtlich als Wagenabstellplätze gemäß Bauordnungsrecht ausgewiesen?
  3. Welche Bauleitverfahren befinden sich im Verfahren oder sind durchgeführt worden?
  4. In welcher Form werden die Anwohnerinteressen im Umfeld von Wagenplätzen rechtssicher abgewogen?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

Was können Bevölkerungsprognosen?
oder
Warum fällt es schwer, Schulplätze zu planen, obwohl die Kinder schon seit mindestens sechs Jahren auf der Welt sind?

Die Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2013 liegt dem heute zu beschließenden Schulentwicklungsplan (SEP) zu Grunde. Natürlich haben die Verwaltung und die Mitglieder des UA Schulnetzplan gemerkt, dass es Veränderungen gab.
In diesem Schuljahr wurden ca. 5000 Kinder eingeschult, bis 2020 sollen es bereits 6000 Kinder sein. In fünf Jahren brauen wir also Platz für ca. 40 erste Klassen mehr als heute. An vielen Schulen kann man nicht mehr einfach so eine Klasse mehr eröffnen, denn in den besonders dicht besiedelten Gebieten sind die Kapazitäten erschöpft.
Planungen wurden daraufhin immer wieder geändert. Auch in dem heute vorliegenden Plan wurden seit der Veröffentlichung im Juli 2015 zahlreiche neue Maßnahmen aufgenommen, Schulneubauen und Erweiterungen in fast allen Stadteilen sind geplant und sollen bis 2020 umgesetzt werden.
Der SEP muss sich ständig an aktuelle Entwicklungen anpassen. Deshalb haben sich auch die Fraktionen, die Ortschaftsräte, die Schulen, die Eltern und die Stadtverwaltung immer wieder Gedanken gemacht, wie besser geplant werden kann.

Kann die neue Bevölkerungsprognose vorherberechnen, welche Schullandschaft wir in Leipzig brauchen?
Wahrscheinlich nicht, so wie wir das wünschen und erwarten. Die Bevölkerungsprognose wird uns die Richtung zeigen und wir werden mit Varianten arbeiten müssen.
Für die Entwicklung des Schulnetzes gibt es sehr viele Einflüsse, die in die Berechnung einer Prognose nicht einfließen.Ute_Koehler_Siegel2
Das sind z. B.:
– Übertritte nach der 4. Klasse in Oberschulen und Gymnasien
(Die statistische Berechnung der Durchschnitte wird beachtet, aber der Freistaat erlässt die Zugangsvoraussetzungen.)
– Zuzüge in die Stadt können statistisch berechnet werden, aber das Alter der Kinder, der genaue Wohnort und die damit benötigte Schule sind nicht berechenbar
– Die Anzahl der DaZ- Klassen und die benötigten Integrationsplätze in den verschiedenen Schularten und Stadtteilen betrifft das auch
– Ebenso nicht berechenbar ist die Anzahl der Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, zumindest nicht so kleinräumig, dass es zu den Grundschulbezirken passt
– Die Zahl der Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder Schulen freier Trägerschaft besuchen sowie die Kinder, die im Jahr vor dem Schulbesuch umziehen

Es gibt viele Parameter, die kaum verlässlich statistisch errechnet werden können. Dennoch muss das Schulnetz funktionieren. Das wird nur gelingen, wenn die Prognosen kleinräumlich sind. Nur dann können Tendenzen im Ortsteil vorhergesehen werden und in die Planung einfließen.
Diesen Themenschwerpunkt haben auch die Fraktionen erkannt und dies in Änderungsanträgen gefordert:

SPD und CDU fordern im gemeinsamen Änderungsantrag (ÄA) eine neue Berechnungsmethode. Eine stadtteilbezogene Prognose müsste mit Hilfe des verwendetet Programms SIKURS, einem Computerprogramm zur Erstellung kleinräumlicher Bevölkerungsprognosen, möglich sein. Auch die Linken fordern in ihrem ÄA, den Stadträten, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten die Zahlen zur Kenntnis zu geben.
Das reicht uns nicht aus, wir wollen jährlich die tatsächlich im Ortsteil wohnenden Kinder erfassen, um Entwicklungen zu erkennen. Wir wissen, dass sich diese Zahlen bis zum Schuleintritt noch deutlich verändern können, aber es geht darum, Veränderungen zu erkennen und diese in die Planung der Grundschulplätze einzubeziehen. Hierbei muss auch das Amt für Stadtentwicklungen stärker einbezogen werden, denn wenn neue Wohnungen und Häuser gebaut werden, hat das auch Einfluss auch die Schülerzahlen in einem Schulbezirk.

Die Stadtverwaltung muss bei der Schulentwicklungsplanung andere Wege gehen.
Das betrifft die Berechnungsmethodik der Gesamtplanung, aber auch die Kriterien, die eben auch zum Schulbetrieb gehören.
Im Schulbetrieb ist es sicherlich möglich, eine DaZ-Klasse aufzunehmen oder über einen absehbaren Zeitraum bis zum oberen Kapazitätsrichtwert ausgelastet zu werden. Aber zum Schulbetrieb gehören nicht nur die Klassenräume, sondern auch die Turnhallen. Die Turnhallenkapazitäten gehören in die Schulentwicklungsplanung. Ebenso die Kapazitäten in den Schulmensen. Auch hier gibt es erhebliche Probleme. Im Rahmen einer Anfrage meiner Fraktion wurde mit der Stadtverwaltung eine Berechnungsgrundlage für die Auslastungsquote der Speiseräume erarbeitet. Eine Analyse aller Schulgebäude muss erfolgen, um daraus Erweiterungen und Finanzierungsbedarfe zu ermitteln. Auch die Größe der Schulhöfe und die Bedarfe für die Hortnutzung gehört in eine Schulentwicklungsplanung.

Für die neue Berechnungsmethodik erwarten wir auch Grundlagen für die Planung der Raumbedarfe für Integration, Inklusion und für DaZ-Klassen.

Die neue Schulentwicklungsplanung wird uns vor weitaus größere Herausforderungen stellen, als das in der heutigen Vorlage abzusehen ist.
Schulentwicklung darf nicht mehr Krisenplanung sein, bei der man froh ist, im nächsten Schuljahr für alle Schüler einen Platz gefunden zu haben. Schulentwicklungsplanung muss einen Rhythmus finden. Das Schuljahr beginnt am 1. August, das ist eine der wenigen absolut feststehenden Planungsparameter.
Schulentwicklungsplanung muss auch Visionen aufzeigen. In einer wachsenden Stadt darf diese Pflichtaufgabe nicht erschrecken und nur Sorgenfalten verursachen. Es wird Zeit für einen Ausblick auf Schulentwicklung 3.0.
Um uns dieser Aufgabe zu stellen, bedarf es einer Zusammenarbeit, die nicht nur geprägt ist von der Beantwortung der Fragen nerviger Stadträte, einer unsynchronisierten Vorbereitung auf das nächste Schuljahr und Vertröstungen von Schulleitern und Elternvertretern.
Nur bei der Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung, mit den Eltern- und Schülervertretern und mit den Schulleitern und Lehrern, einer Zusammenarbeit der Ämter mit Ehrlichkeit, Berechenbarkeit, einem geregelten Informationsfluss und mit Respekt, bei partnerschaftlichem Miteinander – nur dann wird es gelingen, diese Mammutaufgabe zu meistern.

Wir Stadträte können keine Schulen bis zur Leistungsphase 3 planen, wir können keine Fördermittelanträge schreiben und keine Finanzplanung vorlegen. Aber wir wollen Entscheidungen mittragen, Visionen entwickeln, uns mit Schulleitern, Eltern und Schülern auseinandersetzen und dieses Thema voranbringen.
Die Bürgermeister und die beteiligten Ämter müssen deutlich enger, strukturierter und miteinander arbeiten. Hier fehlt die Koordination, auch das Personal- aber das können wir Stadträte auch nicht einstellen. Alle Bürgermeister, alle Ämter müssen sich der Aufgabe bewusst sein und entsprechend handeln. Und Sie, Herr Oberbürgermeister, müssen die Brisanz und die Entwicklungspotentiale dieser Aufgabe erkennen und straff führen.
Wir erwarten, dass die vom Land Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel vollständig ausgeschöpft werden und die Anträge dafür pünktlich eingereicht werden. Nur so können wir beim Freistaat glaubhaft dafür weiter kämpfen, dass wir die langfristige Zusage für Fördermittel mindestens auf der Höhe des ehemaligen kreisfreien Städteprogramms dringend brauchen. Der Fördermittelantrag für das geplante Gymnasium in der Karl-Heine-Straße ist hoffentlich auch dabei, bei diesem Projekt gab es schon zahlreiche Verzögerungen, deshalb muss nun auf die zügige Umsetzung gedrängt werden.

Schulentwicklung 3.0 kann aber nicht nur bei der Planung der Schulkapazitäten stehenbleiben, es muss ein Investitionsplan vorliegen, der nicht nur die Erweiterungen der Kapazitäten, sondern auch die Erhaltung der Bestandsgebäude im Blick hat.
An dieser Stelle muss auch an Schüler und Lehrer das Signal gegeben werden, dass sich die Stadt nicht nur um den Schulneubau und Erweiterungen kümmert.
Dem ÄA der Linken stimmen wir zu.
Um den Investitionsplan mit aktuellen Zahlen zu unterlegen, soll der nächste SEP bereits 2017 zur Beteiligung veröffentlicht werden. Dies ist eine Forderung aus dem ÄA der SPD und CDU (Punkt 5)

Die Anträge der Ortschaftsräte Engelsdorf, Lindenthal und Böhlitz-Ehrenberg können nach Ansicht meiner Fraktion nicht herausgelöst beschlossen werden. Die Anliegen sind nachvollziehbar, aber Synergieeffekte mit anderen Schulen und angrenzenden Stadtteilen müssen betrachtet werden. In Engelsdorf muss auch schnell auf steigende Schülerzahlen reagiert werden, daher ist eine genaue Betrachtung des Schulbezirks und gegebenenfalls eine Änderung der erste Schritt. Beide Anträge sollten als Protokollnotiz mit aufgenommen werden um im Ausschuss zügig beraten zu werden.

Zusammenlegungen von Schulbezirken sind ein Instrument, um Schulen optimal auszulasten. Dieses Instrument der Schulentwicklungsplanung kommt dem derzeitigen Mangel an Räumen und Lehrkräften entgegen. Aber Zusammenlegungen von Schulbezirken haben für meine Fraktion auch Grenzen: Wenn Schulwege zu lang werden, es zu Verschärfung von sozialen Gegensätzen führt oder nur um den Klassenteiler in der Stadt zu optimieren. Der Klassenteiler wird ja nicht nur vom Schulgesetz und dem Schulentwicklungsplan geregelt, auch der Brandschutz und die Raumgrößen spielen hier eine entscheidende Rolle.

Kurze Wege für kurze Beine, Schulen in Wohnortnähe – dafür steht meine Fraktion auch weiterhin ein, denn dieses Konzept fördert die soziale Durchmischung. Eltern, die eine weiterführende Schule auswählen, wollen eine wohnortnahe Schule. Dieses Auswahlkriterium haben wir verstanden. Bei der Einrichtung neuer Oberschulen und Gymnasien achtet meine Fraktion weiterhin darauf, dass diese dort sind, wo auch die Kinder wohnen. Das setzt ein strategisches Vorgehen beim Grundstückserwerb für soziale Infrastruktur voraus. Dieses Thema wurde im Rat schon mehrfach diskutiert, deshalb verzichte ich heute auf eine erneute Vertiefung.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte die bildungspolitische Stunde auch nutzen, um dem Stadtelternrat (SER) und dem Stadtschülerrat (SSR) für die gute Zusammenarbeit zu danken. Herr Meier als Vertreter des SER und Herr Englisch als Vertreter des SSR (und seine Vorgänger) waren im UA Schulnetzplan verlässliche Partner und leisteten einen wichtigen Beitrag, um die Sichtweisen und Nöte der Eltern und Schüler darzustellen. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit, Ihre Zeit, Ihre Geduld und Ihr Engagement.

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, die heute vorliegende Fassung des SEP ist mit der Datengrundlage nicht auf der Höhe der Zeit, aber wichtige Maßnahmen für einzelne Schulen wurden benannt. Diese müssen finanziert, geplant und umgesetzt werden. Mehr kann die Stadtverwaltung im Moment mit dem zur Verfügung stehenden Personal nicht leisten.
Für die Planung der nächsten Jahre wurden wichtige Weichen gestellt. Der Antrag der SPD zur Einbeziehung der LESG in den Schul- und Kitabau und der Antrag der SPD und der Linken zur Entschuldungskonzeption, das zusätzliches Geld aus der Tilgungsreduzierung für soziale Infrastruktur freigibt, sind weiterhin wichtige Grundlage zur Umsetzung des SEP.
Der Vorliegende SEP zeigt auf, was in den nächsten zwei Jahren geschafft werden muss, bevor die neue Planung mit den noch deutlich höheren Schülerzahlen vorliegt.
Die SPD-Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Sprecherin für Stadtentwicklung und Bau

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadtratskolleginnen und –kollegen,Ingrid_Gloeckner2
werte Gäste!

Die Ablehnung der Stadt Leipzig als Oberzentrum zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf der Gemeinde Großpösna begründet sich allein daraus, dass hier mit der Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig und nicht mit der Eigenbedarfsentwicklung argumentiert wird.
Dabei hat die Bürgermeisterin von Großpösna im Fachausschuss durchaus genügend Argumente für den Bedarf einer Eigenentwicklung vorgetragen. In Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum.
Auch die Verwaltung musste einräumen, dass es ein Fehler war, dass die Gemeinde nicht den Eigenbedarf in Ihrer Begründung zum B-Plan hervorgehoben hat, sondern das Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig. Nach unserer Einschätzung sollte dem Anliegen der Gemeinde Großpösna stattgegeben werden, da die Gemeinde durchaus genügend Argumente für eine Eigenentwicklung hätte vortragen können. Eine erhebliche Auswirkung der geplanten Bebauung auf die Stadt Leipzig können wir nicht erkennen.
Wir sehen in diesem Zusammenhang auch die Notwendigkeit der Entwicklung einer gemeinsamen Strategie des Oberzentrums Leipzig und der Gemeinden nicht nur in Bezug auf Wohnbauflächen.
Der Regionale Planungsverband Westsachsen wird sich künftig dieses Themas annehmen.
Wir können das nur unterstützen! Partizipiert doch die Stadt Leipzig vom Umland genauso wie die Gemeinden von der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

Bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Schulsporthallen sollen die spezifischen Anforderungen des Vereinssportes hinreichend berücksichtigt werden. In allen Vorlagen, die die Sanierung bzw. den Neubau von Schulsporthallen betreffen, ist aufzuzeigen, welche Belange des Vereinssportes berücksichtigt werden konnten und welche nicht.

Begründung:

In Leipzig werden derzeit an vielen Stellen neue Schulsporthallen gebaut bzw. grundlegend saniert, die dem Schul- und Vereinssport gleichermaßen dienen sollen. Jedoch ist das bei vielen Schulsporthallen leider nicht der Fall. So wurden in der Vergangenheit zu wenig Duschen (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium) eingebaut, es fehlten Hintertornetze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium – inzwischen nachgerüstet), es wurden nicht DIN-gerechte Spielfelder gebaut (Volleyballspielfeld SH 68. Oberschule) und die Schulsporthallen sind zwar als Wettkampfhalle nutzbar, aber es gibt keinerlei Zuschauerplätze (SH 3. Schule, SH Reclam-Gymnasium). Die Sportart Hockey kann beispielsweise inzwischen gar nicht mehr in Schulsporthallen bestritten werden, da die notwendige Ausstattung (Tore mit Holzkern, engmaschige Netze etc.) in keiner Schulsporthalle vorhanden ist. Ein gutes Beispiel wiederum, wo die Anforderungen des Vereinssportes dagegen gut berücksichtigt wurden, ist die Planung zur Sporthalle Sportoberschule in der Goyastraße.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die gesamte Baulandfläche des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 132.1 Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung) der Gemarkung Knauthain mit einer Größe von ca. 25 Hektar durch Verkauf oder als Gesellschaftereinlage an die LESG GmbH zu übertragen.
Die LESG übernimmt die Vermarktung der übertragenen Flächen, unmittelbar nach Beschlussfassung des „Strategievorschlag zur konkreten weiteren Entwicklung der vermarktbaren Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 132.1“ (Siehe Ratsbeschluss v. 25.03.2015 zu A-00053/14).
Begründung:
Die stadteigene LESG GmbH soll vermehrt mit Planung und Projektierung von Kindertagesstätten und Schulen beauftragt werden (siehe Beschluss zum VI-A-01788-NF-02 „Neue Wege in der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen gehen“ in der RV vom 24. Februar 2016). Wie im Punkt 2 des Antrags beschlossen, sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG zu erhöhen, so beispielsweise auch durch Grundstücksübertragungen.
Durch die Übernahme, die eigenständige Entwicklung, sowie deren späteren Verkauf, kann die LESG notwendige Eigenmittel generieren, die sie für andere Projekte, die sie im Auftrag der Stadt realisiert, als Vorfinanzierung nutzen kann.
Die LESG war bis zum Jahr 2010 bereits mit der Vermarktung der Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F seitens der Stadt beauftragt. Aufgrund der damaligen schwierigen Situation auf dem Grundstücksmarkt konnte diese Vermarktung nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Der Grundstücksmarkt hat sich jedoch in jüngster Zeit zum Positiven verändert und wir sehen nunmehr gute Vermarktungschancen durch die LESG.

An immer mehr Schulen lösen interaktive Tafeln die traditionellen Kreidetafeln ab. Dadurch haben die Lehrkräfte ein Instrument in die Hand bekommen, dass die Unterrichtsgestaltung flexibler und vielseitiger machen kann. Bislang sind noch nicht alle Leipziger Schulen mit diesen interaktiven Tafeln ausgestattet. Deshalb fragen wir an:
1. Welche Schulen haben wie viele interaktive Tafeln? (Bitte Aufschlüsselung nach Schulart/ Schule/ Anzahl) → Bitte schriftliche Beantwortung für diesen Punkt.
2. Nach welchen Prioritäten werden Schulen ausgestattet?
3. Wie werden Neubauschulen mit interaktiven Tafeln ausgestattet?
4. Gibt es eine Finanzierungskonzeption und ein Ausstattungsziel?
5. Wie werden Installation von Updates, Wartung, Austausch von Verschleißteilen und Reparaturen durchgeführt und finanziert?

Redner: SPD-Stadtrat Christopher ZenkerChristopher_Zenker2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadtratskolleginnen und –kollegen,
werte Gäste!

Die Diskussionen, mit diversen Sondersitzungen verschiedener Ausschüsse, um die beiden Vorlagen für Flüchtlingsunterkünfte in der Diezmannstraße und auf dem Prager Dreieck haben zumindest eines sehr deutlich gemacht: Es muss Schluss sein mit Eilvorlagen, die ein solches Finanzvolumen haben und eine Entscheidung mit langfristiger Bindung darstellen. Wir reden hier immerhin über ein Gesamtvolumen von bis zu 15,7 Mio. Euro.

Zudem hatte man den Eindruck, dass unter dem Druck der Eilbedürftigkeit auch nur eilig und ungenau gearbeitet wurde. Vier Fassungen haben wir für die beiden Standorte vorgelegt bekommen, das spricht eindeutig nicht für die Qualität der ersten Vorlagen.

Es war daher gut, dass wir uns die Zeit genommen haben, intensiv diese zwei Vorlagen zu diskutieren und auch, dass dadurch die Bauträger die Projekte in Ausschüssen vorstellen mussten. So konnten viele Fragen geklärt werden und bei dem einen oder anderen hat sich die Meinung zu den Vorhaben geändert.

Neben den hohen Kosten reden wir bei beiden Standorten über eine faktisch unbegrenzte Nutzungsdauer, denn wenn wir mehr als 15 Mio. Euro in die Hand nehmen, kann es nicht nur um eine Nutzung der Objekte von fünf oder noch weniger Jahren als Flüchtlingsunterkunft gehen. Wenn sich heute eine Mehrheit findet, fassen wir damit unter Umständen auch einen Beschluss für Sozialwohnungen, Studentenwohnungen, Handwerkerunterkünfte, Ausbildungswohnheime oder Obdachlosenunterkünfte. Deswegen ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass mit den überarbeiteten Vorlagen nun Konzepte vorliegen, die auf eine langfristige Nutzung abzielen. Da es nicht nur um eine Nutzung von fünf Jahren als Flüchtlingsunterkunft gehen kann, sondern eben um eine Langfristigkeit, dürfen wir auch nicht am falschen Ende sparen und sollten, wenn wir uns für einen oder beide Standorte entscheiden, eine Bauweise beschließen, die lange Bestand hat und ggf. mit geringen Aufwand für andere Nutzungsarten umgebaut werden kann. Schiffscontainer, die vielleicht billiger sind, sind für mich keine langfristige Lösung.

Auch wenn die Platzkosten am Standort Prager Dreieck höher sind als in der Diezmannstraße, ist uns als Fraktion die Entscheidung hier einfacher gefallen. Denn der Standort liegt verkehrsgünstig, relativ zentral und ist sozialräumlich gut angebunden. Zudem ist das Grundstück zwar als Gewerbegrundstück ausgewiesen, befindet aber nicht in einem Gewerbegebiet und der vorhandene B-Plan lässt problemlos eine Umnutzung als Studenten- bzw. Sozialwohnungen zu. Auch durch die Lage, angrenzend an vorhandene Wohnbebauung, ist es für eine Nachnutzung prädestiniert, zum Beispiel für Sozial- oder Studentenwohnungen.

Deutlich kontroverser haben wir die Diskussion zur Vorlage zum Standort Diezmannstraße geführt. Denn dieser Standort liegt in einem Gewerbegebiet und weist dadurch eine wesentlich schlechtere sozialräumliche Anbindung auf. Zudem erschwert die Lage im Gewerbegebiet die Nachnutzungsmöglichkeiten. Denn um unterschiedlichste Wohnformen an diesem Standort zu realisieren, müsste das Gewerbegebiet aufgegeben werden. Tut man das nicht, fallen studentisches Wohnen oder Sozialwohnungen an diesem Standort weg. Ausbildungswohnheime oder Handwerkerwohnungen wären dagegen weiter möglich.

Demgegenüber steht, dass die Platzkosten pro Flüchtling gegenüber dem Prager Dreieck um 3.000 Euro günstiger sind, dennoch reden wir über, inkl. Grundstückserwerb, fast 9 Millionen Euro. Nach etwa 17 Jahren, wenn man einen Quadratmeterpreis von 7,50 Euro als Mietkosten gegenüberstellt, wäre das Objekt refinanziert. Die verkehrliche Anbindung ist auch in Ordnung. Hinzu kommt, dass wir zwar nicht wissen, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln werden, wir wissen jedoch, dass kurzfristig bis März nächsten Jahres knapp 2.000 Plätze nicht mehr zur Verfügung stehen, da zum Beispiel in ehemaligen Schulgebäuden Sanierungsmaßnahmen beginnen, damit diese wieder als Schulen genutzt werden können. Darüber hinaus sind etwa 1.500 Flüchtlinge in kommunalen Notunterkünften wie Zeltstädten, Messehallen oder ehemaligen Baumärkten untergebracht. Diese Unterbringungsform ist nicht nur unmenschlich, sie kosten uns in der Betreibung deutlich mehr, da mehr Personal im Bereich Sicherheitsdienst und Brandwachen notwendig ist. Wir sind hier schnell bei einem sechsstelligen Betrag pro Unterkunft und Jahr, die Energiekosten sind dabei noch nicht einmal erfasst. So lange wir solche eigentlich unmenschlichen und in der Betreibung teuren Objekte betreiben müssen, in den es faktisch keine Privatsphäre gibt, sollten wir weitere Kapazitäten schaffen um diese Unterkünfte abzulösen. Auch die Umstände der Unterbringung bedingen die Integrationschancen.

In Abwägung der Pro- und Contra-Argumente wird die SPD-Fraktion bei der Diezmannstraße mehrheitlich, aber nicht geschlossen für die Vorlage stimmen, weil die Argumente von jedem unterschiedlich gewichtet werden.

Dem Antrag der Linken dagegen werden wir zustimmen, da dieser nicht nur versucht die Kosten zu senken, sondern indirekt auch die Verkaufs- und Ankaufspolitik des Liegenschaftsamtes kritisiert. Denn während wir uns bei Grundstückskäufen vom Liegenschaftsamt immer wieder anhören müssen, dass der Marktpreis leider über dem Verkehrswert bzw. Bodenwert liegt und wir daher diesen Preis schlucken müssen, erfolgen Verkäufe oft zum Verkehrswert bzw. Bodenwert. Diese Doppelmoral muss ein Ende haben! Deswegen stimmen wir für den Änderungsantrag der Linken.

Unabhängig davon, wie die Abstimmungen heute ausgehen, hoffen wir, dass uns Vorlagen dieser Größenordnung und Tragweite zukünftig nicht mehr als Eilvorlagen erreichen und qualitativ besser vorbereitet sind.

Zudem erwarten wir, dass die Erfahrungen, die wir mit dem Bau einer oder beider Unterkünfte sammeln auch auf andere Bereiche, wo wir schneller werden müssen, übertragen werden. Warum nicht auch Schulen oder Sozialwohnungen in Modulbauweise errichten, bei einer Kita hat es ja auch schon geklappt. Modulbauweise ist inzwischen auch soweit aus den Kinderschuhen, dass auf individuelle Wünsche eingegangen werden kann und die Qualität vergleichbar ist mit konventioneller Bauweise.