Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.

Ich frage an:

  1. Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
  1. Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
  1. Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter 1. benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter 2. genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?
  1. Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?

Mit RB V-1261/12 wurde festgelegt, dass dem Stadtrat bis II. Quartal 2015 eine Radverkehrsnetzplanung vorzulegen ist. Mit dem Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen wurden für 2015/16 erstmalig wieder Mittel für die Radverkehrsförderung bereitgestellt. Aktuell überarbeitet der Freistaat das SachsenNetzRad und deren Wegweisung. Für eine funktionierende Infrastruktur ist eine Übereinstimmung beider Netze unabdingbar.

Wir fragen an:

  1. Welchen Stand hat die Radverkehrsnetzplanung der Stadt Leipzig?
  2. Wann wird dem Stadtrat eine entsprechende Vorlage übergeben?
  3. Wurden bereits Strecken auf Leipziger Flur dem Freistaat  für das SachsenNetzRad übermittelt? Wenn ja, welche?

Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich sind.

Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur um die Anerkennung als Arbeitszeit.

  1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
  3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage) mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
  4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten (3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer Freizeit?

Familienfreundlichkeit wird in Leipzig groß geschrieben. Dies betrifft nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sondern auch die Vereinbarung der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt Leipzig mit Familie. Das Schauspiel Leipzig hat am 1.11. erstmalig bei einer Nachmittagsvorstellung Kinderbetreuung angeboten. Daher fragen wir an:

  1. Wie wurde das Angebot angenommen?
  2. Haben weitere städtische Kulturbetriebe ein solches Angebot?
  • Wenn ja, wie viele Familienveranstaltungen bieten die Eigenbetriebe Oper, Gewandhaus und Schauspiel Leipzig in der aktuellen Saison je an?
  • Wenn nein, prüfen auch andere Einrichtungen ein solches Angebot für nachmittags Vorstellungen?

Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht vorgesehen. In Schulen muss aber regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten, Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe zweckgebundene Einnahmen der Schulen zu verwalten. Daher fragen wir:

  1. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für eine Änderung im Sächsischen Schulgesetz ein, um das Zulassen von Girokonten für Schulen zu ermöglichen? Wenn ja, gibt es hier einen Zwischenstand?
  2. Gibt es von der Stadt Leipzig als Schulträger Hinweise oder Anordnungen für das Sammeln und Aufbewahren von Bargeld an Schulen? Wenn ja, bitte diese uns schriftlich zur Kenntnis geben. Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SBAL um eine sichere Verwahrung von Geld zu ermöglichen?
  3. Wie viele Einbrüche wurden an kommunalen Schulen in 2014 und 2015 gemeldet? In wie vielen Fällen wurde dabei Bargeld gestohlen, mit welcher Gesamtsumme?

Rednerin: Ute Köhler-SiegelUte_Koehler_Siegel2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

10 Grundschulprojekte (davon 5 Neubauten)
4 Oberschulen (1 Neubau)
1 Gymnasium (Neubau) und eine Dreifeldhalle für das Gymnasium Gorkistraße
1 Neubau einer Förderschule mit Kita
Campus Grünau (94. OS, Förderschule Grünau und das Max-Klinger-Gym.)

Leipzig wächst und das „verursacht einen erheblichen Anpassungsbedarf an die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig“

Obwohl dieser noch im Beteiligungsverfahren der Schulen, Schulkonferenzen, Eltern- und Schülerräten steckt, handelt die Verwaltung und stellt somit die Weichen für die Beantragung von Fördermitteln.
Außerdem hat diese Vorlage direkte Auswirkungen auf die Erstellung des Haushaltsplanes 2017/18. Immerhin sollen für
Grundschulen 106,4 Mio €
Oberschulen 38,4 Mio €
Gymnasien 29,5 Mio €
Gesamtkomplex Förderschule und Kita 6,1 Mio € investiert werden.
Für den Campus Grünau sind die Gesamtkosten noch unklar.

Die Planungen müssen schnellstmöglich erstellt werden, aber dafür ist auch entsprechendes Personal notwendig. Die 4 Stellen sind immer noch nicht besetzt.

Um im Bereich Schulentwicklungsplanung voranzukommen, braucht man nicht nur Geld und Personal. Auch eine strategische Liegenschaftspolitik ist notwendig.
In diesem Bereich hat die Verwaltung noch keine Fahrt aufgenommen, da sitzen die Bremsklötze noch sehr fest.

Die SPD- Fraktion begrüßt ausdrücklich die Entwicklungen im Bereich Schulentwicklung und stimmt dieser Vorlag zu.

Rednerin: Ingrid GlöcknerIngrid_Gloeckner2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

werte Gäste!

Mit dem Baubeschluss zum Ausbau der Haltestelle Huygensstraße hat die Ratsversammlung nach kontroverser Diskussion zugestimmt, dass die Georg-Schumann-Straße an dieser Stelle zurückgebaut wird und der Kfz-Verkehr sich eine Fahrspur mit der Straßenbahn teilt.
Der weitere Ausbau der Georg-Schumann-Straße zu einer Flaniermeile mit größerer Aufenthaltsqualität entspricht den Zielen, die weiter verfolgt werden sollen.
Die Einschränkungen für den motorisierten Individual- und den Wirtschaftsverkehr wird mit Hinweis auf den Ausbau der B6 neu als zumutbar angesehen.
Mit der Fertigstellung der neuen B6 sollte die Georg-Schumann-Straße entlastet und Attraktivität dieser Magistrale zurück gewonnen werden. Die Georg-Schumann-Straße ist deshalb auch als Bundesstraße zurückgestuft worden.
Wir sollten nach dieser Entscheidung zugunsten von Radfahrern und Fußgängern auch unsere Pläne zum Ausbau des mittleren Tangentenvierecks fortsetzen. Wer A sagt muss auch B sagen! Wir müssen auch Alternativen für den Wirtschaftsverkehr anbieten, sonst wird sich in der Georg-Schumann-Straße auch nichts ändern.
Mit dem weiteren Ausbau wurde ja bereits in der Max-Liebermann- Straße begonnen. Aber leider bisher nur bis zur Kreuzung Delitzscher- /Essener Straße.
Die Kreuzung liegt als Knotenpunkt und Staufalle noch auf dem Weg eines zügigen und flüssigen Verkehrsablaufs.
Wenn wir möchten, dass sich die Verkehrsströme wie geplant aus der Georg-Schumann-Straße verlagern, dann muss auch die Kreuzung ausgebaut und damit die Attraktivität dieser Strecke erhöht werden.
Unser Antrag wurde in das Verfahren gebracht, weil der Ausbau der Kreuzung noch nicht Bestandteil der Prioritätenliste ist. Wir haben unseren Antrag auch in der Neufassung als Prüfauftrag formuliert. Abweichend vom Verwaltungsstandpunkt wollen wir der Verwaltung mit der Formulierung „mit höchster Priorität“ Druck machen, den Ausbau der Kreuzung tatsächlich voranzutreiben.
Bitte stimmen Sie unserem Antrag in der Neufassung zu.