Beschluss:

Die Stadtverwaltung baut auf dem Grundstück Windscheidstraße 45/47 (Flurstück 298/1, Gemarkung Connewitz) eine kommunale Kindertagesstätte. Mit den notwendigen Planungen wird umgehend begonnen.

Begründung

Das Grundstück Windscheidstraße 45/47, Flurstück 298/1 in der Gemarkung Connewitz, wurde vor 4,5 Jahren vom Liegenschaftsamt im Auftrag des Kulturamtes angekauft, um darauf eine Feuerwehrzufahrt für das Werk II zu realisieren. Für die Feuerwehrauffahrt wurde jedoch nur der hintere Teil des Grundstücks benötigt. Der vordere Teil mit einer Größe von 4.000 m² liegt seitdem brach. Da aufgrund der weiter steigenden Geburtenraten und des vorhanden Nachholbedarfs weiterhin neue Kindertagesstätten errichtet werden müssen, sollte auf dem Grundstück eine Kita gebaut werden. Zudem ist das Grundstück aufgrund seiner Nähe zum Werk II und den dadurch gelegentlich entstehenden Lärmemissionen nicht geeignet für eine Wohnbebauung. Hinzu kommt, dass das Grundstück im kinderreichen Leipziger Süden liegt und eine sehr gute Verkehrsanbindung (inkl. ÖPNV-Anschluss) besitzt. Da es sich bei dem Grundstück in der Windscheidstraße um eine der wenigen städtischen Liegenschaften handelt, die geeignet sein könnten, eine Kita darauf zu errichten, sollte dieses Grundstück dafür auch genutzt werden. Dadurch würde zudem das Verhältnis von 20-25% kommunaler Einrichtungen bei der Kindertagesbetreuung erhalten bleiben.

Redner: Stadtrat Heiko Bär, Vorsitzender FA Wirtschaft und Arbeit

Es gilt das gesprochene Wort!Heiko_Baer2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Prof. Ragnitz,
sehr geehrter Herr Tollert,
meine Damen und Herren,

Leipzig bietet für Investoren – egal ob Bestandserweiterungen, Neuansiedlungen oder Existenzgründungen – sehr viele Vorteile und Möglichkeiten. Dazu zählen
– eine gute Infrastruktur,
– ein aktuell gutes Angebot an Gewerbeflächen,
– ein aktuell gutes Angebot an qualifizierten und ausgebildeten Menschen sowie
– ein gutes Verhältnis von Arbeitslöhnen und Produktivität.

Wir müssen aber aufpassen, für unsere eigene Analyse und politischen Entscheidungen nicht die Werbebotschaften der Standortwerbung und die Erfolgsmeldungen der Standortentwicklung mit einem vollständigen Bild über unsere Wirtschaft gleichzusetzen. Denn in großen Teilen müssen wir mit unserer wirtschaftlichen Situation unzufrieden sein:
a) Wir haben im bundesweiten Vergleich der Großstädte mit die niedrigste Steuerkraft je Einwohner.
b) Bereits im mitteldeutschen Vergleich haben wir eine der niedrigsten Industriequoten für Ballungszentren. Dies gilt erst recht im westdeutschen und westeuropäischen Vergleich.
c) Die Region Leipzig weist die niedrigsten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Vergleich der sächsischen Regionen auf.
d) Dazu passt, dass wir beim Abruf von EFRE-Mitteln zwar reichlich Infrastrukturmittel verbauen aber die regionalen Unternehmen verhältnismäßig wenig an Forschungs- und Technologieförderung akquirieren.
e) Unsere Gewerbesteuereinnahmen sind stark von einzelnen großen Unternehmen aus wenigen Branchen abhängig. Der Finanzbürgermeister weiß ja als ehemaliger Banker was ein Klumpenrisiko ist.
f) Unser wirtschaftlicher Aufholprozess zum westdeutschen Durchschnitt stagniert.

Wir müssen so ehrlich sein und konstatieren, dass unser Ziel, einer selbsttragenden Wirtschaftsstruktur bis 2020 praktisch nicht mehr erreichbar ist. Dies bedeutet konkret ein weiterhin bestehender Wohlstandsrückstand gegenüber dem westdeutschem Durchschnitt bezogen auf Produktivität, Einkommen, Kaufkraft und Steuereinnahmen. Der Grund dafür ist, dass wir in den letzten zehn Jahren (aber auch in den letzten fünf Jahren) viel zu wenig zugunsten unserer wirtschaftlichen Entwicklung getan haben. Verantwortung dafür tragen wir alle, der Stadtrat, die Verwaltungsspitze und selbstverständlich auch der Wirtschaftsbürgermeister.

Aber was kann kommunale Wirtschaftsförderung überhaupt leisten? Wir vermögen es auf kommunaler Ebene zwar nicht, uns gegen übergeordnete konjunkturelle Entwicklungen zu stemmen, aber es ist nachweisbar, dass strategisches Herangehen auf regionaler Ebene an strukturelle Probleme zu einer langfristigen Überperformance gegenüber anderen Regionen führt. Der Zeithorizont ist dafür mit wenigstens 10 bis 15 Jahren anzusetzen. Strategisches Herangehen heißt aber auch, dass kommunale Wirtschaftsförderung deutlich mehr ist als Standortwerbung, kommunale Investitionen und Vergaben oder GA-Förderung, wie Sie, Herr Oberbürgermeister, zum Abschluss der Diskussion um die Erhöhung der LTM-Förderung betont haben.

Im Folgenden werde ich Ihnen sagen, was wir als SPD-Fraktion strategisch für notwendig halten. Generell fehlt es an der konsequenten Weiterentwicklng unserer übergreifenden Wirtschaftsförderstrategie, wie sie eigentlich im Beschluss zur Clusterförderung vom Stadtrat festgelegt wurde.

Unsere Clusterförderung ist der einzige Baustein daraus, der konzeptionell ausgearbeitet ist und einer regelmäßigen Beobachtung und Weiterentwicklung unterliegt. Es fehlt jedoch an der personellen und finanziellen Ausstattung zur konsequenten und intensiven Umsetzung. Die Verwaltung selbst nutzte in den letzten Jahren sogar jeden Haushalt dafür, die Clusterförderung zu verringern. Ich bitte deshalb schon heute darum, unseren Haushaltsantrag zur personellen Stärkung der Clusterförderung zu berücksichtigen.

Die Umsetzung der Clusterförderung ist außerdem ein wesentlicher Ansatzpunkt für die Gewinnung von EFRE-Mitteln für Forschung und Entwicklung, Technologietransfer, Markterschließung usw. Über 2000 Millionen Euro werden bis 2020 in Sachsen hierfür verteilt. Bereits die damalige Vorlage zur Clusterförderung hat darauf hingewiesen, wie wichtig es für die zukünftigen (also inzwischen aktuellen) Förderverfahren ist, dass sich die Unternehmen im Verbund gemeinsame, förderbare Entwicklungsziele setzen, um derartige Förderungen zu erhalten. Die Erwartung der Cluster an die Stadt Leipzig richtet sich daher auf eine kommunale Unterstützung bei der Verwirklichung der von den jeweiligen Clustern selbst gesetzten Zielen und Strategien. Bisher ist nicht wahrnehmbar, dass sich der Mittelabruf verbessert, oder das Wirtschaftsdezernat mitsamt Amt für Wirtschaftsförderung dieser wesentlichen strategischen Herausforderung stellt. Da muss mehr kommen, und das werden wir von Ihnen verlangen!

Auch unsere weiteren Technologieförderangebote und -beratungen haben das Problem, dass sie auf viele Einzelakteure stark zergliedert und unübersichtlich sind. „Wir haben zu viele Heiratsvermittler und zu wenige Bräute“ stellte Prof. Lenk, Prorektor für Entwicklung und Transfer der Universität Leipzig treffend fest.

Unser Gewerbeflächenangebot ist wie vorher benannt aktuell gut, aber das muss auch in Zukunft so bleiben. Leider wurde der vom Wirtschaftsdezernat angekündigte revolvierende Fonds für Gewerbegrundstücke bisher nicht umgesetzt. Hier verweise ich stattdessen auf unseren Haushaltsantrag, die Erlöse aus Grundstücksverkäufen direkt für den strategischen Grunderwerb einzusetzen.

Weiterhin hat das Wirtschaftsdezernat bereits durch Stadtratsbeschluss die Aufgabe bekommen, ein Konzept für die Bestandspflege vorzulegen. Auch dies ist bisher unerledigt. Es sind zwar gute Einzelaspekte vorhanden, wie die Betriebsberater, die Lotsen, oder Teile des Mittelstandsförderprogramms, aber es fehlt der konzeptionelle Zusammenhang, die zielgerichtete Ausrichtung aller Angebote auf strategische Herausforderungen wie Unternehmenswachstum, Finanzierung, Unternehmensnachfolgen usw. Hinzu kommt, dass die Leistungsfähigkeit der Bestandspflege mit nur noch 2 Betriebsberatern für die ganze Stadt nicht mehr gegeben ist. Die Unternehmensbefragung im letzten Jahr hat uns aber eine Unmenge an Rückmeldungen, Anfragen und Bedarfen aufgezeigt. Auch deshalb verweise ich hier auf unseren Haushaltsantrag zur Stärkung der Betriebsberatung.

Hierzu gehört auch der ebenfalls noch nicht umgesetzte Beschluss zur Mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung, von welcher wir immer noch weit weg sind. Ich kann nur jedem empfehlen sich mal das gute Beispiel des Dienstleistungszentrums der Stadt Dortmund anzuschauen, in welchem Unternehmen fast alle Behördenangelegenheiten über eine Stelle abwickeln können, in welcher sich auch die fachliche Kompetenz aller beteiligen Fachämter bündelt. Hier zeigt sich, das Wirtschaftsförderung eben eine Querschnittsaufgabe der gesamten Verwaltung ist, was im Verwaltungsablauf oft in Vergessenheit gerät. Auch hier drängen wir zur Umsetzung der vorhandenen Beschlusslage.

Die Bedingungen für Existenzgründer sind durch die Angebote des Unternehmensgründungsbüros gut. Aber, wie wir erfahren mussten, ist durch veränderten Förderhintergrund eine Neukonzeptionierung und -implementierung unserers Mikrokreditprogramms erforderlich. Wir vernehmen gerne, dass es hierzu noch vor der Sommerpause eine Lösung geben soll und werden was genau beobachten.

In der regionalen Zusammenarbeit gab es mit der Wirtschaftsfördergesellschaft und der Metropolregion Mitteldeutschland zwei ganz wichtige neue Grundlagen. Dennoch ist es notwendig Stück für Stück weitere regionale Partner und weiteres Vertrauen in der Zusammenarbeit zu gewinnen. Hier sind wir auf gutem Weg, der aber konsequent weitergegangen werden muss.

Zuletzt jedoch noch ein Punkt, an dem es wieder mehr offene Baustellen als Fortschritte gibt. Ich spreche von der Fachkräfteentwicklung und dem Fachkräftenachwuchs. Gerade letzterer gibt uns zu denken. Weit über 10%, in manchen Jahrgängen bis 14% der Schüler verlassen die Schule ohne Abschluss, 8% schieben wir in Leipzig schon in der 1. Klasse in Förderschulen, jeder vierte bricht die Lehre oder das Studium ab. Auch wenn wir hier viele Ansätze und Instrumente die letzten Jahre begleitet haben mahnen uns die Zahlen, nicht nachzulassen und weiter nach Lösungen zu suchen, seien es regionale Mobilität für Praktika, Schnuppertage, Messen, Ferienjobs oder passgenauere Vermittlung und Vorbereitung auf die Berufswelt.

Als Fazit ist festzuhalten, dass eine ganze Reihe an Handlungsansätzen besteht, um auch über 2020 hinaus so schnell wie möglich den wirtschaftlichen Aufholprozess zum westdeutschen bzw. westeuropäischen Wirtschaftsniveau weiterzugehen. Dies ist kein Automatismus, sondern kann nur Folge von zielgerichtetem strategischem und konzeptionellem Handeln sein. Der Wirtschaftsbürgermeister hat hier bisher in vielen Bereichen viel zu wenig getan. Wir haben als SPD-Fraktion die klare Erwartung, Umsetzungsvorschläge zu allen von uns hier benannten Handlungsansätzen zu erhalten und werden diese penetrant weiter einfordern. Auf unsere Unterstützung beim Herbeiführen und Umsetzen der dann notwendigen Beschlüsse können Sie dann aber auch vertrauen.

Vielen Dank!

Rednerin: Stadträtin Katharina Schenk

Es gilt das gesprochene Wort!Katharina_Schenk2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

man braucht kein Graecum um zu wissen, aus welchen Worten sich das Wort ‚Demokratie‘ zusammen setzt. Viel schwerer wird es allerdings, wenn es darum geht demokratische Prozesse anzustoßen und demokratische Werte zu fördern.
Demokratie ist oft ein Wort für Sonntagsreden. Junge Menschen sollen Demokratinnen und Demokraten sein, das freiheitliche System schätzen lernen. Das sagt sich schön. Doch was soll man da tun?

Eine mögliche Antwort auf diese Frage formuliert die Demokratiekonferenz. Zum vierten Mal soll sie in diesem Jahr statt finden. Sie gab bereits hunderten Jugendlichen eine Plattform.
Demokratie ist kein Zustand, sie ist ein Prozess. Moderne Demokratie bedeutet, dass jede und jeder teilhaben kann, dass es unbequem wird und man auch das Rederecht derjenigen verteidigen muss, die eine andere Meinung haben. Demokratie bedeutet aber auch – und das ist wohl gerade heute wichtig – dass es einen demokratischen Grundkonsens gibt. Es bedeutet eben nicht anything goes. Demokratie ist ein schwieriger Balanceakt auf der Basis gemeinsamer Werte.

Meine Fraktion hat sich die Frage gestellt, wie wir noch mehr Jugendliche als bisher für diesen Balanceakt begeistern können?
Unser Ziel ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche einzubinden und mit möglichst vielfältigen Projekten nicht nur wenige Tage im Jahr, sondern während des gesamten Jahres auf demokratische Prozesse neugierig machen.

Die Demokratiekonferenz möchten wir weiter denken, auch für die öffnen, die bisher noch keinen Zugang gefunden haben. Gerade im Sinne der Demokratie können wir es uns nicht leisten, wenn nur Jugendliche mit einem bestimmten Elternhaus den Weg zur Konferenz finden. Wir wollen die Jugendlichen deswegen dort abholen wo sie stehen – auf dem Pausenhof, im offenen Treff, in der Turnhalle. Die Demokratiekonferenz soll kleinteiliger, zugänglicher und vielfältiger werden und damit dem Prozess Rechnung tragen, den sie lehren will.

Ab dem Schuljahr 2015/16 soll das neue Konzept seinen Fokus vorrangig auf kleinere und vielfältigere Projekte legen. Zur detaillierten Erstellung des Konzepts soll die Stadt mit der Sächsischen Bildungsagentur, Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, wie dem Stadtjugendring, dem Stadtschülerrat, der jungen Volkshochschule sowie Einrichtungen der Jugendhilfe, wie dem Jugendparlament oder offenen Freizeittreffs zusammenarbeiten. Für die Entstehung des Konzepts sowie die Umsetzung sollen im kommenden Doppelhaushalt zusätzliche Mittel eingestellt werden.

Lassen Sie uns noch ein wenig mehr Demokratie wagen. Ich bitte Sie um Zustimmung zum Änderungsantrag.

Mit dieser Anfrage soll die Situation des Fahrradparkens an der Quelle, dem Mietbereich, in der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH nachgegangen werden.

  1. Mit welchen Angeboten unterstützt die LWB die Zielstellungen der Stadt Leipzig zur Förderung der Fahrradnutzung in allen Altersschichten als eine stadtverträgliche und nachhaltige Mobilitätsform?

  2. Welche Förderungen stehen Vermietern zur Verfügung, um die sichere Fahrradabstellsituation in und an den Liegenschaften für die Mieter zu verbessern?

  3. Welche besondere Berücksichtigung findet die Mietergruppe, die das Fahrrad als Verkehrsmittel nutzt?

  4. Wie werden Fahrradabstellanlagen bei Neubau und Sanierung bei der LWB in die Planungen einbezogen?

  5. Gibt es zielgerichtete Analysen / Erkenntnisse auf Mieterpotentiale durch komfortable und sichere Angebote für Fahrradabstellanlagen,

  • die als Alleinstellungsmerkmal bei der Mietersuche darstellen,
  • die eine langfristige Mieterbindung sichern?

Hintergrund:
Im Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Leipzig ist festgeschrieben:
–     Die Steigerung des Radverkehrsanteils an den täglichen Wegen (Modal Split) von 14,4 Prozent im Jahre 2008 auf 20 Prozent im Jahre 2020.
Nach der jüngst veröffentlichten Bürgerbefragung besitzen 71 Prozent der Leipziger Haushalte ein Fahrrad. Wobei sich die Tendenz zu immer hochwertigeren Fahrrädern und neuen Nutzungstypen (Lastenrädern, Kinderanhängern, E-Bikes und Pedelec) zeigt.
Deswegen wird folgerichtig im RVEP gefordert:
–      „Allerdings werden zum Abstellen der E-Bikes und Pedelec neue Lösungen gebraucht, die ein möglichst ebenerdiges, witterungsgeschütztes und diebstahlsicheres Abstellen in der Nähe der Gebäude- bzw. Wohnungseingänge erlauben. Diese neuen Abstellmöglichkeiten sind natürlich für alle Fahrräder interessant, insbesondere aber für die heute noch relativ teuren und schweren Elektrofahrrädern. Gefragt sind vor allem die Vermieter und Wohnungsgesellschaften, wobei die Initiative natürlich auch von den Mietern kommen kann.“
In einer von der Verbraucherallianz „fürs klima“ beauftragten Erhebung von Prognos gaben knapp die Hälfte der Befragten (46,4 Prozent) an, ein Hemmnis für die Fahrradnutzung seien unzureichende Fahrradabstellmöglichkeiten.
Auf die Steigerung der Fahrradnutzung, auch als einen wichtigen Teil des Umweltverbundes, ist durch die dringende Notwendigkeit der Einhaltung der Klimaschutzziele und der Erfüllung des Luftreinhalteplanes besonderes Augenmerk zu richten.

Beschlussvorschlag:

Bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes soll folgendes Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ab einem Gesamtkostenumfang i.H. von 250.000 Euro beschlossen werden:

  1. Das Ergebnis der Leistungsphase 2 (Vorplanung) von Objektplanungen des öffentlichen Raumes wird als Informationsvorlage mit den Planunterlagen dem Stadtrat, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zur Kenntnis gegeben.
  2. Diese Informationsvorlage wird zeitnah nach Veröffentlichung im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  3. Bis drei Monate nach der Ratsversammlung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Informationsvorlage abzugeben.
  4. Nach Fristende werden dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau die Stellungnahmen gesammelt zeitnah elektronisch zur Kenntnis gegeben.
  5. In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) wird ein Abwägungsprotokoll hinsichtlich der eingereichten Stellungnahmen hinzugefügt. Dieses ist den Einreichern, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive dem Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, zuzustellen (elektronische Zusendung möglich).
  6. Unbenommen bleibt die Beschlussfassung der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) – dem Bau- und Finanzierungsbeschluss im Stadtrat bzw. Verwaltungsausschuss.
  7. Nach der Leistungsphase 7 und vor der Leistungsphase 8 wird, wenn notwendig, dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau, respektive Ortschaftsrat bzw. Stadtbezirksbeirat, die Umleitungskonzeption vorgelegt.

Die Planungen ab Leistungsphase 2 sollen auf dem Internetauftritt der Stadt Leipzig veröffentlicht werden.

Begründung:

Für Objekt-, wie Verkehrsplanungen gibt es bisher kein geregeltes Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Positive Beispiele wie zur Georg-Schwarz-Straße, wo bereits die Vorplanungen der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und Meinungen eingeholt wurden, sollten aus Sicht der SPD-Fraktion der Regelfall sein. Klare Beteiligungsregeln für Objektplanungen gestalten das Verfahren für die Öffentlichkeit transparenter und machen es für die Verwaltung in Bezug auf Änderungswünsche zum Bau- und Finanzierungsbeschluss kalkulierbarer.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung setzt den Ratsbeschluss vom Mai 2013 „Standorte für Fahrradverleihstationen“ bis drittes Quartal 2015 um.

Begründung:

Zur Ratsversammlung am 10.12.2014 hat die SPD-Fraktion Anfragen zum „Sachstand der Umsetzung von Mobilitätsstationen“ und zum „Sachstand der Umsetzung von Fahrradverleihstationen“ gestellt. Während die Beantwortung der Anfrage zu den Mobilitätsstationen deutlich gemacht hat, dass diesbezüglich Fortschritte zu verzeichnen sind, zeichnet die Antwort auf die Anfrage zum Umsetzungsstand der Fahrradverleihstationen ein anderes Bild. Die Antwort auf diese Anfrage lässt den Schluss zu, dass die Stadtverwaltung die Umsetzung dieser Vorlage mit der Umsetzung der Mobilitätsstationen als erledigt betrachtet. Es handelt sich jedoch um zwei, wenn auch durchaus ähnliche Beschlüsse, die unterschiedliche Anforderungen an die Standorte haben. So ist beispielsweise für die Fahrradverleihstationen von großer Bedeutung, dass diese im Zentrum bzw. zentrumsnah und gut sichtbar angeordnet sind.

Die Geschwindigkeit der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Standorte für Fahrradverleihstationen“ hat dazu geführt, dass uns zahlreiche Städte inzwischen überholt haben und Fahrradverleihsysteme mit einer Kombination aus festen Verleihstationen und Fahrrädern mit flexibler Aufstellung besitzen. Unter anderem folgende Städte besitzen ein kombiniertes Fahrradverleihsystem: Dresden, Potsdam, Augsburg, Karlsruhe, Flensburg, Nürnberg, Dortmund, Essen, Bochum, Duisburg, Hamm, Herne, Oberhausen oder Gelsenkirchen, darüber hinaus im Ausland Budapest, Warschau oder Glasgow. Als ein ehemaliger Vorreiter im Bereich Fahrradverleihsysteme sollte Leipzig den Anschluss nicht verlieren und das kombinierte System endlich zügig umsetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister prüft, in Vorbereitung auf das Sportprogramm 2015-2020, die Möglichkeiten einer Erweiterung und Harmonisierung der Öffnungszeiten der Schwimmhallen der Sportbäder Leipzig GmbH. Innerhalb der Prüfung sind die Kosten und die Auswirkungen auf den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag darzustellen. Zielstellung ist es, die Nutzungszeiten für Berufstätige und ihre Familien zu erweitern und so neue, zusätzliche Nutzerkreise zu erschließen. Innerhalb dieser Prüfung ist auch ein Schwimmhallenneubau zu prüfen und mit Kosten zu untersetzen.

Begründung:

Die im Antrag geforderte Realisierung verlängerter Öffnungszeiten kann nicht nur zu größeren Umstrukturierungen bei der Hallennutzung zwischen Schulschwimmen, Vereinsschwimmen und öffentlichen Schwimmen führen, sondern verursacht auch höhere Kosten. Diese sind im erst kürzlich beschlossenen Bäderleistungsfinanzierungsvertrag nicht berücksichtigt. Die Umsetzung ist daher nicht, wie im Antrag gefordert, kurzfristig möglich. Aufgrund der Besucherentwicklung und des Bevölkerungswachstums müssen jedoch Lösungen, ggf. zusätzlich zum Neubau einer Schwimmhalle, gesucht werden, die es mehr Personen ermöglicht, die Hallen für öffentliches Schwimmen zu nutzen. Das Sportprogramm 2015-2020 bietet die Gelegenheit, das Thema längere und harmonisierte Öffnungszeiten der Schwimmhallen ebenso anzugehen, wie gegebenenfalls den Neubau einer Schwimmhalle. Der Neubau einer Schwimmhalle kann auch vor dem Hintergrund steigender Bedarfe beim Schulschwimmen notwendig werden.