Zunehmend erreichen uns Beschwerden über unhygienische und veraltete Schultoiletten.

Deshalb fragen wir:

  1. Welche Standards und Richtlinien gelten für Schultoiletten?

  1. Wie viel Geld wurde in den letzten 10 Jahren für die Erneuerung von Schultoiletten investiert?

  1. An welchen Schulen besteht dringender Handlungsbedarf (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/ Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen noch über Toiletten, die seit 1990 nicht saniert wurden (bitte unterteilt nach Schule, Anzahl der Toilettenräume, Anzahl der Toiletten (männlich/weiblich/Lehrende) und geschätzter Investitionsbedarf)?

  1. Welche Schulen verfügen über zu wenige Toiletten?

             – zu wenig Toiletten für Schüler

             – zu wenig Toiletten für Lehrende

             – zu wenig Toilettenräume

  1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Finanzierungsbedarf, um alle Toiletten in Schulen und Sporthallen auf aktuelle Standards zu sanieren?

 

Die schriftliche Antwort auf die SPD-Anfrage zu Sanitäranlagen in Schulen.

Der SPD-Fraktion wurde zur Kenntnis gebracht, dass die Wilhelm-Busch-Grundschule der Stadt Leipzig, Heinrichstraße 43, auf einer Grünfläche am Haupteingang die Aufstellung mehrerer Fahrradständer für die Schüler beabsichtigte, dies jedoch bislang am Widerstand des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege wegen denkmalpflegerischer Belange scheiterte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass Mitarbeiter des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege die Aufstellung der Fahrradständer an der o.g. Schule verhindert haben?

  1. Wenn ja, auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften wurde die Aufstellung der Fahrradständer verweigert?

  1. Falls das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege eine Rechtsgrundlage im sogenannten denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nach § 12 Abs. 2 SächsDSchG sehen sollte: Inwiefern geht von Fahrradständern eine nicht genehmigungsfähige dauerhafte erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes eines Kulturdenkmals – wie hier, der Wilhelm-Busch Schule – aus (§ 12 Abs. 2 S. 3 SächsDSchG)? Wurde in Betracht gezogen, dass eine Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals auch aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses (hier: Fahrradmobilität, Diebstahlschutz für Fahrräder, Schulwegsicherheit) genehmigungsfähig sein kann?

In den letzten Jahren ist auch der Ortsteil Dölitz-Dösen gewachsen. Dies geschah auch in nicht unerheblichem Maße durch den Zuzug von jungen Familien. Möglichkeiten für Kinder zum Toben sind in Dölitz-Dösen jedoch rar. Eine Elterninitiative möchte daher auf einem verwilderten Gelände in der Newtonstraße einen Farm- bzw. Bauspielplatz errichten.
In diesem Zusammenhang ergeben sich für uns folgende Fragen:

  1. Sieht die Stadtverwaltung für den Bereich Dölitz einen zusätzlichen Bedarf an Spielplätzen?
  2. Unterstützt die Stadtverwaltung das Vorhaben zur Errichtung eines Spielplatzes in der Newtonstraße?
  3. Welchen Sachstand gibt es verwaltungsintern zu diesem Vorhaben?
  4. Wann ist diesbezüglich mit einer Entscheidung zu rechnen?

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

das Zukunftskonzept Strategisches Bildungsmanagement zu beschreiben ist eine ähnliche Aufgabe, wie Pudding an die Wand zu nageln. Bildungsmanagement ist wichtig und richtig, aber schwer zu fassen, denn es findet bisher vorwiegend auf Verwaltungsebene statt. Wir werden der Vorlage zustimmen, möchten aber noch einige Hinweise geben.

Wir kennen die Schlagwörter Bildungsmonitoring und Bildungsberatung, aber konkrete Maßnahmen dazu nicht.
So erfahren wir im Zukunftskonzept, dass-
Zitat S. 5 Punkt 2.1.:
„Ende 2011 jeder Jahrgang der Unter-10-Jährigen um durchschnittlich rund ein Fünftel stärker besetzt ist als 2005. Daraus resultiert ein steigender Bedarf der frühkindlichen und kindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote, insbesondere in den innerstädtischen, demografisch wachsenden Versorgungsräumen.“

Das haben wir alle bemerkt, sogar die Stadtverwaltung – aber wie wurde das Problemfeld umgesetzt?
1. zu spät
2. mit zu wenig finanziellem Rückhalt
3. mit der Eröffnung eines Gymnasiums im zurzeit noch weniger wachsenden Bereich

Bildungsmanagement ist wichtig und richtig, aber die in dieser Vorlage vorgestellten Zukunftsprojekte sollten schnellstmöglich im Stadtrat diskutiert und bei Beschluss finanziell untersetzt und zügig umgesetzt werden.

Meine Fraktion erwartet, dass Bildungsmanagement deutlicher und zielorientierter arbeitet: z. B. bei der Reduzierung der Schulabbrecherquote:
Wir wissen, dass vor allem im Förderschulbereich die Quote der Jugendlichen ohne Schulabschluss auf über 60 Prozent angewachsen ist.
Wir wissen, dass dringend gehandelt werden muss.
Das erarbeitete Konzept muss handlungsorientiert umgesetzt werden.

Das Bildungsmanagement könnte auch die Aufgabe übernehmen, die Etablierung neuer Schulstandorte zu steuern und zu bewerben. Die Eröffnung des Vorinterimstandortes für das Gymnasium Gorkistraße hat gezeigt, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Bildungsmanagement muss auch verstärkt die Aufgabe übernehmen, die Bürger zu informieren und zu beteiligen.

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die geplante, sinnvolle Gestaltung der Bildungspolitischen Stunde im Stadtrat.
Im nächsten Monat findet diese statt und das Themas ist: Strategisches Bildungsmanagement.
Vielleicht schaffen wir es dann, den Pudding an die Wand zu nageln.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Es ist ärgerlich, dass die Vorlage als „eilbedürftig“  jetzt erst die Fraktionen erreicht, nachdem sie meines Wissens monatelang in der Verwaltung hin und her geschoben wurde.
Die angefügte Baubeschreibung ist vom November 2013!
Jetzt, unmittelbar vor der Kommunalwahl werden einige Kräfte aus dem Thema Asylbewerber Honig saugen wollen – gleich welcher politischen Couleur. Das Thema ist aber viel zu ernst, um als Wahlkampfthema missbraucht zu werden. Als Schönefelderin werde ich mich nicht daran beteiligen. Ich werde die Argumentation sachlich führen.
Die erste Bewährungsprobe haben wir in Schönefeld mit der Unterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Fechnergymnasium bestanden. Mit viel Engagement der Bürger vor Ort war es für beide Seiten ein Gewinn. Belastend waren für uns vor allem die Aufmärsche vor der Unterkunft, nicht die Asylbewerber. Wir haben uns dagegen aufgestellt und gezeigt, dass die Schönefelder das nicht tatenlos hinnehmen. Dafür möchte ich den Schönefeldern danken, die sich in vielfältiger Weise eingebracht haben.

Jetzt nun ein Haus für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Stöckelstraße 62.
Wieder bringen sich die unterschiedlichen Lager in Stellung. Da werden Ängste geschürt oder alles bejubelt. Ich denke dabei vor allem an die Menschen, die Zuflucht suchen.
Ihnen kann der ganze Hype nur schaden. Sie sollen in Ruhe in ihrer Unterkunft leben können und versuchen, ein normales Leben zu führen. Sie dabei zu unterstützen, wird für uns Schönefelder selbstverständlich sein. Gemeinsam werden wir auch diese neue Situation annehmen und Schönefeld als einen Ort der Toleranz und Menschlichkeit in der Öffentlichkeit präsentieren.
Dabei sind die 60 geplanten Plätze in Schönefeld nach den Prognosen der Landesdirektion zur wachsenden Anzahl der Asylbewerber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Bedarf übersteigt derzeit das Angebot bei weitem.

Umso unverständlich ist für mich, dass zwei Jahre nach dem Beschluss des Stadtrates zum Ausbau der Bornaischen Straße 215 dieses Objekt jetzt als zu kostenintensiv und zu zeitaufwendig verworfen wird. Das Thema Bornaische Straße 215 hat nicht nur meiner Meinung nach keinen Sachzusammenhang mit der Anmietung der Stöckelstraße 62 und muss aus der Vorlage gestrichen werden.

Wie wir alle wissen, geht die krampfhafte Suche der Verwaltung nach geeigneten Objekten weiter. Die Immobilienbesitzer werden sich freuen, bekommen sie doch sanierte Gebäude in unattraktiven Lagen vermietet und in zehn Jahren hat sich die Investition für sie bezahlt gemacht. In zehn Jahren wird sich der Immobilienmarkt in Leipzig so verändert haben, dass auch diese Objekte am Markt platziert werden können. Ein risikoarmes Geschäft! Bei dem konkreten Objekt Stöckelstraße 62 kann ich mir vorstellen, dass die Investitionen wesentlich geringer ausfallen werden, als in der Kalkulation für die Miete angesetzt. Hier ist der Mietpreis dringend nach zu verhandeln. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss muss erhalten bleiben und entweder vom derzeitigen Mieter weiter genutzt oder wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Für den Stadtteil ist die Gorkistraße eine wichtige Einkaufsstraße, die im Rahmen der weiteren Entwicklung von Schönefeld als Einkaufsstraße wieder attraktiv werden soll. Wohnungen für Flüchtlinge halte ich, auch aus Sicherheitsgründen, im Erdgeschoss für sehr ungeeignet.
Allerdings habe ich jetzt die Sorge, dass vor allem Objekte aus Stadtteilen mit derzeit noch hohem Leerstand angeboten werden. Das sind vor allem Stadtviertel mit niedrigen Mieten, aber auch sozialen Problemen. So werden wir der Segregation weiter Vorschub leisten und insgesamt eine unausgeglichene Sozialbilanz im Stadtgefüge erhalten.

Ich fordere die Verwaltung auf, die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gesamtstadt anzusiedeln. Nur so können wir unseren Beschluss und die damit verbundenen positiven Aspekte der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aktiv umsetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich für eine ausreichende Zahl von Fahrradstellplätzen (100-150 Bügel) im Bereich des Kleinmessegeländes einzusetzen.

Begründung:

Am Hauptzugang Jahnallee zum Kleinmessegelände sind derzeit keine Stellplätze für Fahrräder vorhanden. Die Besitzer sind daher gezwungen, die Räder „wild“ an Bäume, Straßenschilder, Zäune oder andere Befestigungsmöglichkeiten anzuketten oder frei abzustellen. Die Räder behindern dabei zahlreiche Fußgänger beim Ab- bzw. Zugang zum Kleinmessegelände.

Mit der Umsetzung würde ein weiterer Beitrag zur Steigerung des attraktiven und umweltfreundlichen Beförderungsmittels Fahrrad in Leipzig geleistet.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 1b wird wie folgt geändert: 6,5% ersetzen durch 5%

Begründung:

In den Modernisierungsfonds befinden sich ca. 2000 WE in guter bis sehr guter Lage, saniert, unter Verwaltung der LWB und fast voll vermietet. Weiterhin wird mit diesem Wohnungsbestand in zentrumsnaher Lage Wohnraum zu vertretbaren Preisen vorgehalten.
Daher ist es sowohl im Interesse der LWB wie auch im Gesellschafterinteresse, dass diese Wohnungen dauerhaft im Kernbestand der LWB verbleiben sollen.

Weiterhin fließen den Anteilseignern prospektgemäß Ausschüttungen in Höhe von 5% zu. Daher ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht für die LWB sinnvoll, hier eine offensivere Ankaufsstrategie zu fahren, zumal mit einer Erhöhung der Beteiligung auch der unternehmerische Einfluss in den Fonds steigt. Dies wird im Jahr 2025 von Bedeutung sein, wenn die Höhe der Mietgarantie neu verhandelt wird.

Mit der Erfordernis einer Mindestrendite von 6,5% wird sich aber die von der LWB und der Gesellschafterin Stadt Leipzig gewollte offensivere Ankaufstrategie nicht umsetzten lassen. Auch ist diese Renditehöhe nicht mehr zeitgemäß. Mit der Absenkung der erforderlichen Mindestrendite für den Erwerb der Fondsanteile auf 5% erhält die LWB mehr Spielraum, die beschlossene Ankaufstrategie auch umzusetzen.