Änderungsvorschlag:

  1. Es wird untersucht, welche Art gesicherter Querungsmöglichkeit der Georg-Schwarz-Straße möglich ist. Die Realisierung erfolgt ab 2015.
  2. Bis zur Schaffung einer gesicherten Querungsmöglichkeit wird eine temporäre Lichtsignalanlage aufgestellt.

Begründung:

s. Ursprungsantrag

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte, sehr geehrte Gäste!

Der Stadtrat soll heute über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Privatisierungsbremse“ entscheiden. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung darf der Stadtrat hierbei nicht nach politischer Opportunität befinden. Es geht einzig und allein darum, ob das Anliegen des Bürgerbegehrens auch nach persönlicher Wertung jedes einzelnen Ratsmitgliedes rechtskonform ist oder nicht. Ein Ermessen haben wir nicht.

Aber allein hier liegt ja schon die Krux. Wenn nämlich von den Initiatoren des Begehrens uns gegenüber mehr oder weniger deutlich gefordert wird, die Rechtsnormen der Gemeindeordnung auch einer politischen Willensbildung zu unterlegen.
Das politische Anliegen des Bürgerbegehrens, welches in den Mittelpunkt den Erhalt, die Sicherung und Mehrung des kommunalen Vermögens stellt, wird von der SPD-Fraktion vorbehaltlos unterstützt.

Ärgerlich und unehrlich ist, dass mit dem Begehren aber der Eindruck erweckt wird oder vielleicht auch erweckt werden soll, dass der Rat fortwährend an dieser Stelle seiner Gesamtverantwortung für die Stadt nicht nachkommt.
Oder, wie soll man die Spreizung des Antrages über Grundstücke, Kulturgüter bis hin zu den Wirtschaftsbetrieben sonst verstehen?
Dem ist nicht so und das wissen auch alle hier im Stadtrat.
Ich erinnere gerade in diesem Zusammenhang an einen Beschluss des Rates aus dem Dezember, der auf der Initiative meiner Fraktion beruht, wonach das Vermögen an Grund und Boden auch unterhalb der Schwelle, über die die Ratsversammlung zu entscheiden hat, dauerhaft zu sichern ist.
Und wenn konsequent zu Ende gedacht wird, müssten dann nicht ebenso Vermögenszukäufe, den geforderten Restriktionen unterworfen werden?
Und auch der zum 1. Januar in Kraft getretene und leider in der Öffentlichkeit kaum diskutierte Beschäftigungssicherungstarifvertrag in der LVV belegt exemplarisch, dass die Sicherung des kommunalen Vermögens höchste Priorität bei den Verantwortungsträgern dieser Stadt besitzt.

Spätestens ab 2016 wird sich die Vermögenslage unserer Stadt mit dem konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt und ihrer Unternehmen inklusive Verkäufe und Zukäufe ohne Schwellenwerte transparent für jeden Interessierten zeigen.

Nochmals – die SPD-Fraktion steht für eine dauerhafte Sicherung und Mehrung des Gesamtvermögens unserer Stadt. Ich betone nochmals „Gesamtvermögen“ unserer Stadt in ihrem komplexen Beziehungsgeflecht.

Wenn jemand also fragt, brauchen wir das Bürgerbegehren aus politischen Erwägungen heraus, dann sage ich deutlich – NEIN und zwar auch, weil politische Verantwortung aus meiner Sicht in einer repräsentativ aufgestellten Gemeinordnung nicht teilbar ist.

Aber das ist, wie eingangs gesagt nur der eine Teil der Diskussion. Gefragt wird eigentlich ausschließlich nach der Zulässigkeit des Begehrens.
Die SPD-Fraktion urteilt hierbei auf der Grundlage einer eigenständigen rechtlichen Bewertung unabhängig von denen der Stadtverwaltung, des Innenministeriums oder dem des Netznotars der Piraten.

Unsere Einschätzung macht sich an mehren Punkten, die ich hier nur verkürzt und unvollständig darstellen kann, fest.

1. Wird durch das Bürgerbegehren ein Vorratsbeschluss dahingehend angestrebt, Vorgaben für künftige, in ihrer Wirkung heute aber nicht überschaubare Angelegenheiten zu treffen.
Vorratsbeschlüsse sind als Gegenstand eines Bürgerbegehrens nicht zulässig.

2. Verstößt das Anliegen des Bürgerbegehrens gegen die in §24 SGO definierte Regel, dass Bürgerentscheide nicht zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung stattzufinden haben. Durch das beabsichtige Festlegen einer 2/3-Mehrheit für Verkaufsentscheidungen greift das Bürgerbegehren aber in die innere Organisation ein, denn damit wird indirekt auf die Hauptsatzung der Stadt abgehoben.

Die ersten beiden Punkte mögen eventuell noch Interpretationsspielraum bieten. Der dritte Punkt aber nicht.
3. Die im Bürgerbegehren vorgeschlagene 2/3-Öffnungsklausel ist der entscheidende Punkt, der dieses Bürgerbegehren unzulässig macht. In der SGO wird in Paragraph 39 festgelegt, dass Beschlüsse des Rates mit Mehrheit getroffen werden. Um Diskussionen zu vermeiden, welche Mehrheit gemeint sein könnte, ist dort nachzulesen, dass ein Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt ist. Damit wird klar, es geht um die einfache Mehrheit. Auch wenn das von den Initiatoren vorgelegte Rechtsgutachten diese Frage spitzfindig zu umschiffen versucht, indem argumentiert wird, dass, wenn die Forderung eines Verbots von Veräußerungen rechtlich statthaft wäre, die Festlegung eines höheren Quorums für Veräußerungen erst recht möglich sein müsse.
Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens im Stadtrat trifft die Gemeindeordnung hiermit eine abschließende Regelung, die auch nicht die kommunale Selbstverwaltung tangiert, da diese nur im Rahmen der Gesetze besteht.

Die SPD-Fraktion wird aus ihrer rechtlichen Sacheinschätzung der Ratsvorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig entwickelt sich rasant. Der Wohnungsleerstand sinkt, Brachflächen verschwinden und neue Wohnquartiere entstehen darauf. Bei dieser Entwicklung kann es auch zu Konkurrenzsituationen kommen, wenn z.B. auf den Brachflächen oder an deren Rändern bereits Nutzer vorhanden sind.

Nutzer wie die Distillery, für deren Entwicklung die quasi innerstädtische Randlage zu Wohngebieten ein Vorteil war. Gleichzeitig hat die Distillery mit dazu beigetragen, dass der Leipziger Süden sowie Leipzig insgesamt wieder so attraktiv für junge Leute ist und in der nationalen und internationalen Presse als die Stadt der „Kreativen“ gefeiert wird.

Natürlich freuen wir uns, dass Leipzig attraktiv ist und wächst, sowohl bezüglich der Bevölkerung als auch bezüglich der Wirtschaftskraft. Diese positive Entwicklung darf jedoch nicht dazu führen, dass Räume für zum Beispiel Clubkultur verloren gehen.

In Hamburg zeichnet sich eine solche Entwicklung, wie die Zeit in einem Artikel vom 14.1.2014 darstellt. Darin heißt es: „Jetzt (…) gehen coole Bands ‚(…) nach Leipzig oder Berlin, weil es hier keine neuen Räume für Klubs mit experimentellerem Ansatz gibt“.

Mit dem heute auf der Tagesordnung stehenden Antrag wollen wir dazu beitragen, dass wir nicht die selben Fehler begehen, wie in Hamburg. Wir wollen, dass bestehende Einrichtungen, in dem konkreten Fall die Distillery, bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete eingebunden und berücksichtigt werden. Gerade bei großen Gebieten wie dem zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR sollte dies kein Problem sein.

So könnte bei der Umfeldbebauung für die Distillery darauf geachtet werden, dass keine Konflikte insbesondere durch Lärmbelastung entstehen. Angrenzend an die Distillery könnte der ohnehin notwendige Schulneubau oder der Bau einer Kindertagesstätte realisiert werden. Dadurch gäbe es auch keinerlei Probleme mit nächtlicher Ruhestörung. Auch eine gegebenenfalls notwendige Nahversorgungseinrichtung würde zu keiner Nutzungskonkurrenz führen. Wohnungsbau im direkten Umfeld der Distillery würde fast zwangsläufig zu Lärmbeschwerden führen.

Wir wollen die Entwicklung am Bayerischen Bahnhof nicht behindern, wir wollen jedoch, dass bestehende Nutzer nicht verdrängt werden bzw. gemeinsam mit ihnen Lösungen gesucht werden. Wir werden uns daher auch nicht dagegen stellen, wenn eine Lösung gefunden wird, die sich nicht am aktuellen Standort befindet. Hierzu müssen jedoch tragfähige Vorschläge auf den Tisch. Der Verwaltungsstandpunkt ist uns dahingehend zu unkreativ, da er lediglich eine Verschiebung des Problems vorsieht bzw. ein Enddatum für die Distillery festlegt.

Wir erwarten von der Stadtverwaltung, vom neuen Eigentümer und selbstverständlich auch vom Betreiber der Distillery, dass man gemeinsam nach einer Lösung sucht, bei der das Gelände zwischen Bayerischen Bahnhof und MDR zügig entwickelt werden kann und die Distillery am Standort oder im Umfeld erhalten bleibt. Sicher müssen hierzu alle ein stückweit aufeinander zugehen und vor allem intensiv miteinander kommunizieren.

Leipzig ist so attraktiv weil wir Gewandhaus, Oper, musikalische Komödie, Freie Szene, vielfältige Kneipenszene und eine ausgeprägte Clubkultur haben. Das soll so bleiben.
Als neue Hauptstadt der „Kreativen“ sollte eine kreative Lösung zur Sicherung der Distillery und  damit eines Teils unserer kulturellen Vielfalt kein Problem sein.

Im Zuge der Diskussion und Beschlussfassung um den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 307 -Verbrauchermarkt am Connewitzer Kreuz; Stadtbezirk Leipzig-Süd, OT Connewitz; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde auch ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.

Dieser beinhaltete folgende Beschlusspunkte:

  1. Parallel zum Bebauungsplanverfahren macht die Stadtverwaltung einen Vorschlag zur Führung des Radverkehrs entlang der Karl-Liebknecht-Straße (zwischen Arno-Nitzsche-Straße und Scheffelstraße), welche im Zuge der Realisierung der Investition umzusetzen ist.
  2. Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber dem Investor für eine deutliche Erhöhung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder ein.

Ende November hat der neue Verbrauchermarkt eröffnet, wir fragen daher an:

  1. Warum wurde weder parallel zum Bebauungsplanverfahren ein Vorschlag zur Führung des Radverkehrs unterbreitet noch eine neue Radverkehrsführung umgesetzt?
  2. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
  3. Hat sich die Stadtverwaltung gegenüber dem Investor für eine Erhöhung der Fahrradabstellanlagen, insbesondere vor den neuen Ladenlokalen, eingesetzt?

    a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    b. Wenn nein, warum nicht?

  4. Plant die Stadtverwaltung die Aufstellung weiterer Fahrradbügel entlang der neu geschaffenen Ladenzeile?

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Die im Haushaltsplanentwurf prognostizierten Aufwendungen für Zinszahlungen werden um 5 Millionen Euro gesenkt.

Begründung:
In den Jahren 2011 und 2012 lagen die Aufwendungen für Zinsen bei 19,5 Mio. Euro bzw. 16,8 Mio. Euro. Zudem ist die Verschuldung der Stadt Leipzig zwischen 2011 und 2013 deutlich gesunken, nur im kommenden Jahr ist mit einem leichten Anstieg zu rechnen, der allerdings dennoch rund 55 Mio. Euro unter dem Stand von 2011 liegt. Darüber hinaus hat die Stadtkämmerei in den letzten Jahren gute Arbeit im Bereich des Zins- und Schuldenmanagements geleistet und konnte somit die Zinslast der Stadt zusätzlich senken.

Vor dem Hintergrund des Rechnungsergebnisses 2012 und der allgemeinen Zinsentwicklung wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen für Zinszahlungen auch im Jahr 2014 nicht ansteigen werden. Die durchschnittliche Verzinsung der Kredite der Stadt Leipzig lag im Laufe des Jahres 2012 bei rund 2,3 Prozent und ist zum 31.12.2012 auf 2 Prozent gesunken. Aktuell liegen der Schuldenstand zum 31.12.2013 bei 676 Mio. Euro und die durchschnittliche Verzinsung bei zirka 1,8 Prozent. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Haushaltsansatz für Zinszahlungen im Jahr 2014 zu hoch angesetzt.

 Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer wird auf die Höhe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2012 angehoben.

Begründung:
Das vorläufige Ergebnis für das Jahr 2012 beziffert die Einnahmen aus der Hundesteuer mit 1,6 Mio. Euro, auch für das Jahr 2013 liegen die Einnahmen aus dieser Steuer zum Stichtag 30.9.  bei mittlerweile 1,5 Mio. Euro, wobei von einem Anwachsen der Einnahmen zum 31.12.2013 auf den Vorjahreswert auszugehen ist. Aus diesem Grund soll der Ansatz für Einnahmen aus der Hundesteuer auf 1,6 Mio. Euro geändert werden.
Die Zahl der in Leipzig lebenden Hunde, für die Hundesteuer zu entrichten ist, hat sich 2012 und 2013 nicht merklich reduziert, weshalb ein Einnahmeansatz auf Basis des vorläufigen Ergebnisses 2012 realistisch erscheint.

 

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2014

Beschlussvorschlag:

Der für das Jahr 2014 geplante Ansatz der Zuschüsse zu Garagen für private Investoren wird um 400.000 Euro auf 100.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Die HH-Stelle umfasst 1,5 Millionen Euro, aufgeteilt auf drei gleich große Jahresscheiben 2013, 2014 und 2015. Mit den Geldern sollen private Investoren in Stadtteilen mit hohem Parkdruck einen öffentlichen Zuschuss für die Errichtung von Quartiersgaragen/Parkhäusern erhalten.
Da bis jetzt jedoch keine Mittel abgerufen bzw. beantragt wurden, ist eine Absenkung des Haushaltsansatzes in o.g. Höhe zu empfehlen. Die HH-Stelle bleibt bestehen und kann bei Vorliegen von konkreten Investitionsplänen ggf. wieder aufgestockt werden.