Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Im Falle der Veräußerung bewohnter Gebäude ist immer dann eine Sozialcharta mit dem neuen Eigentümer zu vereinbaren, wenn es sich um Objekte mit einem Wohnbestand ab 8 Wohneinheiten handelt.
2. Sollte die Geschäftsführung bzw. der Aufsichtsrat der LWB den Verkauf eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser mit bestehenden Mietverhältnissen beschließen, so werden die Mieter sofort schriftlich gebeten, binnen eines halben Jahres ein gemeinsames Kaufangebot zu unterbreiten. In einem solchen Schreiben ist auf Beratungsangebote hinzuweisen.
3. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 36.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Es ist anzustreben, dass die Erweiterung des Wohnungsbestandes vorrangig in jenen Stadtbezirken erfolgt, in denen der Anteil der LWB-Wohnungen unter 5 Prozent liegt.
4. Modernisierungsmaßnahmen der LWB sind im mietpreisgünstigen oder mittelpreisigen Bestand nur in dem Maße durchzuführen, dass die Bestände auch nach der Sanierung im gleichen Marktsegment gehalten werden können.
5. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2014 – einmal im Jahr eine Vorlage mit allen Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.
Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten soll nunmehr sichergestellt werden, wobei eine mögliche Erweiterung des Bestands vorrangig in Stadtteilen geschehen soll, in denen die LWB als Vermieterin bisher unterrepräsentiert ist. Dadurch sollen auch zukünftig die Einflussmöglichkeiten der Stadt in den Quartieren durch kommunales Wohneigentum erhalten bzw. unter anderem in den Stadtbezirken Nord, Nordwest, Südwest und Altwest erweitert werden.
Sanierungen vor allem im günstigen und mittelpreisigen Segment sollen so erfolgen, dass die Wohnungen auch nach Abschluss der Arbeiten im selben Preissegment angeboten werden können.
Sollte die LWB bewohnte Mehrfamilienhäuser veräußern wollen, sollen die Mieter unverzüglich darüber informiert werden und die Möglichkeit bekommen, das Gebäude als Eigentümergemeinschaft selbst von der LWB zu erwerben. Andernfalls wird die LWB damit beauftragt, mit dem künftigen Eigentümer eine Sozialcharta zu vereinbaren, wenn das zu veräußernde Gebäude mindestens acht Wohneinheiten umfasst.

Änderungsvorschlag:

Der Sachstand zur baulichen Herrichtung des zukünftigen Gymnasiums der Stadt Leipzig in der Karl-Heine-Straße 22b wird mit folgenden Änderungen bestätigt.

Änderung Fristenplan

  • Planungsbeschluss    09/2012
  • Ergebnis Architektenwettbewerb  03/2014
  • Planung, LP 2   06/2014
  • LP 3 FÖMI    10/2014
  • Baubeschluss   11/2014
  • Planung, LP 4-7   06/2015
  • Interim    Beginn Schuljahr 2015/2016
  • Stadt prüft Interim-Standorte und legt die Ergebnisse dem UA Schulnetzplanung bis 05/2014 vor.
  • Die Stadtverwaltung informiert die Öffentlichkeit zum zukünftigen Gymnasium in der Karl-Heine-Straße 22b und Interim ab 09/2014 ausführlich.

Die Informationsvorlage wird um folgenden Punkt ergänzt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Sächsischen Bildungsagentur Leipzig zu prüfen, ob das Gymnasium den Schwerpunkt MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) haben wird. Die Stadt Leipzig berücksichtigt dies dann bei der Planung der Fachkabinette.

Begründung:

Leipzig muss in den nächsten Jahren auf Grund wachsender Schülerzahlen einige neue Gymnasien eröffnen. Vor allem in den Stadtteilen Schleußig, Plagwitz, Lindenau und Zentrum West sind zurzeit nicht ausreichend gymnasiale Plätze vorhanden. In den umliegenden Grundschulen ist ein deutlicher Zuwachs an Schülern zu verzeichnen und es erhalten durchschnittlich mehr Schüler die Bildungsempfehlung für ein Gymnasium.
Die neue Bevölkerungsschätzung geht von einer weiteren Steigerung der Schülerzahlen aus.
Ein zügiger Ausbau ermöglicht eine wohnortnahe Ausbildung, die Schulwege werden erheblich verkürzt.

Die Profile der bestehenden Leipziger Gymnasien sind sehr vielfältig, aber ein Gymnasium mit einer MINT – Ausrichtung fehlt.
Die Wirtschaft sieht seit einigen Jahren Gefahren für den Standort Sachsen, weil es nicht genügend Nachwuchs für Ingenieur- und Naturwissenschaften gibt.
Außerdem könnte die Schule dann mit dem nahegelegenen Technologiezentrum GaraGe kooperieren.

Änderungsvorschlag

  1. Beschlusspunkt 2 wird in Abweichung zum vorgelegten Strategiepapier um folgenden Satz ergänzt: Für die Entwicklung von strategisch wichtigen Wirtschaftsinvestitionen (insbesondere im Rahmen des Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie) kann die Gesellschaft auf ihr Eigenkapital zurückgreifen.
  2. Das Strategiepapier wird mit der Maßgabe beschlossen, zur Beförderung des Life Sciences Clusters Erweiterungsflächen in der Größe von 60.000 qm bereit zu stellen.

Begründung:

Die Alte Messe ist eine der wichtigsten Flächen- und Standortreserven der Stadt. Insbesondere das weiterhin notwendige wirtschaftliche Aufholen der Stadt macht eine Reservierung von Flächen für diese Herausforderung notwendig. Entsprechend der vom Stadtrat bereits beschlossenen Clusterförderstrategie ist das Cluster Gesundheitswirtschaft und Biotechnologie ein wesentlicher strategischer Pfeiler für das wirtschaftliche Aufholen. Der Standort Alte Messe bietet aufgrund der Nähe zur BioCity, dem MPI und dem Frauenhofer-Institut hierfür sehr hohe Synnergieeffekte und eine hohe Attraktivität für die Entwicklung des Clusters. Die Potentiale bereits heute zu beschränken, wird den Zielen unserer eigenen Clusterförderstrategie nicht gerecht. Auch der rein fiskalische Blickpunkt ist hierbei zu kurzfristig gedacht, denn er verliert das Potential zukünftiger Gewerbesteuerzahler aus den Augen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Grundstückseigentümerin des Kontorhäuschens auf dem ehemaligen Güterbahnhof Plagwitz unter Einbezug von Vertreter-/innen der Leipziger Denkmalstiftung in Kontakt zu treten. Ziel ist der Erwerb des Baudenkmals durch Dritte, die das denkmalgeschützte Objekt sanieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.

Begründung:

Auszug aus dem Brief der Leipziger Denkmalstiftung vom Januar 2014:

„Das Kontorhäuschen ist ein historisches Baudenkmal mit einer herausragenden Bedeutung.
Es befindet sich ungeachtet aller Bauschäden weitgehend noch im Zustand seiner
Erbauung. Es ist ein reizvoller Bau mit offen liegendem Holzfachwerk und aufwändiger
Dachgestaltung mit Türmchen.
Das unter Denkmalschutz stehende Kontorhäuschen (Transport-Comptoir) ist das erste
Gebäude auf der Gesamtanlage des Bahnhofs Plagwitz-Lindenau (ursprünglich Zeitzer
Bahnhof, dann Bahnhof Plagwitz). 1873 wurde die Eisenbahnlinie von Leipzig über Plagwitz
nach Zeitz eröffnet. Der Industriepionier Dr. Karl Heine baute dann im Laufe des folgenden
Jahres auf eigenes Risiko und Kosten ein Areal, auf dem sich in kürzester Zeit 57 Fabriken
ansiedelten, die über drei Industriegleise Anschluss an das bestehende Eisenbahnnetz
fanden. Die Eisenbahn begann und endete jedoch ihre Transportaufgabe auf dem Bahnhof.
Aus diesem Grund gründete Heine ein spezielles „Transport-Comptoir“, in dem die
Abwicklung und Abrechnung der Transporte zwischen dem Bahnhof und den Fabriken
erfolgte. Die Gesamtanlage ist in „Dr. Heine`s Bebauungs-Plan der Flurren Schleussig,
Plagwitz und Lindenau, Vororte von Leipzig, mit Anlage von nach den Fabrik-Etablissements
führenden Privat-Eisenbahn-Geleisen“ (CG Neumann, Leipzig) dargestellt. Das
Kontorhäuschen diente dann später als Zollhäuschen für Transporte zwischen dem
preußischen (Thüringische Eisenbahn Leipzig-Zeitz) und dem sächsischen Teil (Kgl.
Sächsische Staatseisenbahn).
Karl Heine‘s Unternehmersinn ist es zu verdanken, dass das ursprünglich feuchte und
sumpfige Gebiet um das Dorf Plagwitz zu einem der wichtigsten Industriestandorte des
19./20. Jh. wurde und das Leben in dem jetzigen Stadtteil Plagwitz nach wie vor prägt. Er
sorgte für die Aufbereitung des Geländes und die Anlage der Infrastruktur. Eine selbst zu
damaliger Zeit über die Grenzen Leipzigs hinaus viel beachtete Neuerung war die
gleistechnische Anbindung der Industriegrundstücke, die den Transport von Rohstoffen und
Gütern erleichterte und beschleunigte. So wurde Plagwitz im Jahr 1899 mit einem
Jahresumschlag von 739.665 Tonnen der größte Güterbahnhof in Leipzig. Wesentlich über
diesen Bahnhof strömte damit der Wohlstand nach Leipzig, der es in diesen Jahren zur
viertgrößten Stadt des Deutschen Reiches aufsteigen ließ.
Vom Ende des 19. Jh. bis 1959 nutzte die Straßenbahngesellschaft das Kontorhäuschen als
Dienstgebäude für die dort liegende Kuppelendstelle. Nach Verkauf und jahrelangem
Leerstand verfiel das Gebäude jedoch zusehends.

Im Jahr 2012 erfolgte eine Notsicherungsmaßnahme durch Ehrenamtliche der Initiative
Bürgerbahnhof Plagwitz, der Stiftung Ecken Wecken und der Leipziger Denkmalstiftung, um
das Kontorhäuschen vor der Witterung zu schützen, den Verfall zu verlangsamen und eine
Restaurierung vorzubereiten. Eingebunden in den Bürgerbahnhof Plagwitz sollte das
Kontorhäuschen Zeitzeuge der Industriegeschichte Leipzigs bleiben, Ausgangspunkt für
Geschichtserkundungen und vor allem der Öffentlichkeit für verschiedene Nutzungen
zugänglich gemacht werden und damit ein lebendiger Teil des Projekts Bürgerbahnhof
werden.
Die Leipziger Denkmalstiftung hat der Main Asset Management GmbH 2012 zunächst den
Erwerb des Objekts zur Sanierung angeboten. Das wurde von der Main Asset Management
GmbH abgelehnt, aber dafür der Vorschlag unterbreitet, dass die Leipziger Denkmalstiftung
das Objekt mieten könnten und als Mieter die Sicherung und Sanierung übernehmen könnte.
Dazu wurde bis zum 30. Januar 2013 ein entsprechender Mietvertrag fertig ausgehandelt
(siehe Anlage).
Unter Vorgriff auf dessen Unterzeichnung wurde in Absprache mit Main Asset am 14.
Februar 2013 ein Antrag auf öffentliche Fördermittel an den Verfügungsfonds des
Quartiersmanagements Leipziger Westen gestellt (siehe Anlage), der auch bewilligt wurde.
Überraschend wurde dann aber die Unterzeichnung des Mietvertrages durch die Main Asset
Management GmbH abgelehnt. Der Förderantrag musste darauf zurückgezogen werden.
Nun erfolgte überraschend seitens der Main Asset der Vorschlag, dass die Leipziger
Denkmalstiftung das Objekt besser kaufen sollte. Ein entsprechendes Kaufangebot 2013
zum realen Wert des Objekts wurde dann aber wieder abgelehnt, mit dem Hinweis, dass
Main Asset Management GmbH mindestens einen Kaufpreis von 5.000,- € erwarte. Darauf
erfolgte ein Kaufangebot durch eine private Person, Frau Anja Sterze, das Objekt zum
Wunschpreis zu erwerben und dann den fertig mit der Denkmalstiftung ausgehandelten
Mietvertrag anstelle der Main Asset abzuschließen. Dieses Kaufangebot wurde dann am 27.
August 2013 erneut überraschend durch Main Asset abgelehnt. Nachfolgende Bemühungen
der Stiftung auch über Dritte blieben sämtlich ergebnislos.
Die Leipziger Denkmalstiftung ist daher gezwungen, ihre Bemühungen um Erhalt und
Sanierung endgültig zu beenden und verbindet diesen Schritt mit der dringlichen
Aufforderung an die Stadt Leipzig als Untere Denkmalschutzbehörde, Erhalt und Sanierung
nun vom Eigentümer mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln zu erzwingen. Da jederzeit mit
einem Abgang des Gebäudes zu rechnen ist, ist unverzügliches Handeln geboten.“

Beitrag Leipzig-Fernsehen: http://www.leipzig-fernsehen.de/default.aspx?ID=5846&showNews=1099536

 

 

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Beschlusspunkte ergänzt:

  1. Die hochgradig sensible ökologische Funktion des Floßgrabens ist in allen Untersuchungs- und Planungsstufen zu betrachten. Die Beteiligung der Umweltverbände ist sicher zu stellen.
  2. Die Notwendigkeit des Hochwasserschutztores Karl-Heine-Kanal (Maßnahme 30) und der mögliche Standort dieses Tores wird noch einmal intensiv überprüft und im Bau- und Finanzierungsbeschluss detailliert dargestellt.

Beschlussvorschlag:

1. Im Rahmen der Naturschutzwoche wird im Mai 2014 ein Auenwaldsymposium durchgeführt. Mit dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung sind Ablauf, Referentenpool und Zielgruppe abzustimmen.

2. Hauptgegenstand des Auenwaldsymposiums ist die grundlegende Verbesserung des Wasserhaushalts im Leipziger Auenwald.

3. Zur Vorbereitung des Symposiums erarbeitet die Stadtverwaltung eine fundierte Stellungnahme, wie für die Nordwestaue häufige ökologische und dynamische Flutungen umgesetzt und in das Projekt „Lebendige Luppe“ integriert werden können.
Diese geht dem Fachausschuss Umwelt und Ordnung und den Referenten aus Wissenschaft, Behörden und Umweltvereinen rechtzeitig vor dem Symposium zu.

4. In Erwartung, dass es weiterhin der Synchronisierung von Maßnahmen des Hochwasser- und Naturschutzes bedarf, soll in den Folgejahren ein solches Symposium in die Naturschutzwoche integriert werden. Zur Vorbereitung dessen bedient man sich des Naturschutzbeirates, der dazu um weitere erforderliche Experten zu ergänzen ist.

Begründung:

Die Antragsteller müssen zur Kenntnis nehmen, dass gegenwärtig rechtlich und fachlich kein Ansatzpunkt in der Verwaltung gefunden wird, die Sanierung des Nahleauslassbauwerks noch rechtzeitig in naturschutzfachliche Überlegungen einzubeziehen.
Darum sollte ein mit der kommenden Naturschutzwoche ins Lebens gerufenes Auenwaldsymposium dazu dienen, eine fachliche Diskussionskultur zu etablieren, die künftig einen rechtzeitigen Ausgleich berechtigter Interessen erzielt.

So sollte auch im angekündigten Symposium diskutiert werden, inwieweit das dann wohl in Sanierung befindliche Nahleauslassbauwerk dennoch in das Projekt „Lebendige Luppe“ eingebunden werden kann, um eine den Hartholzauwald erhaltende dynamische Flutung wenigstens in Ansätzen zu gewährleisten. Das heißt, das dazu erforderliche Planfeststellungsverfahren würde dann Gegenstand des Projektes „Lebendige Luppe“ werden.

Für die dafür erforderliche neue fachliche Diskussionskultur bedarf es

  • eines ergebnisoffenen Diskurses
  • der Einbindung unterschiedlicher Fachinteressen
  • der gemeinschaftlichen Arbeit in Fachworkshops
  • der Ableitung von Ergebnissen und Aufträgen.

Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Ich beginne mit einer kurzen Rückschau:
Im November 2011 wurden dem Stadtrat die Entwicklungsszenarien für die Leipziger Eigenbetriebe Kultur – das actorie-Gutachten vorgelegt. Es zeigte für die Spielzeit 2014/2015 eine Deckungslücke von 5,7 Millionen Euro auf.
November 2011 – Die Linke meldete sich mit dem Vorschlag: Fusion Oper und Gewandhaus und Einführung einer Kulturförderabgabe.
Januar 2012 – die CDU bekräftigt ihren Antrag aus 2010: Fusion Oper, Schauspiel, Theater der jungen Welt.
Februar 2012 – die SPD stellt fest: Eigenbetriebe haben besser gearbeitet, als es die veröffentlichte Meinung widerspiegelt, Vorschlag: Gespräch darüber, was uns Kultur wert ist.
Februar 2012 – Vorschlag FDP: Oper, Musikalische Komödie (MuKo) und Ballett in einem Haus am Augustusplatz, gemeinsame Verwaltung Oper und Schauspiel
März 2012 – Vorschlag Bündnis 90/Die Grünen: Fusion Muko und Schauspiel, Prüfauftrag: Welche Kulturbetriebe können in einer Intendanz zusammen geführt werden?
Sämtliche Vorschläge sind erkennbar nicht mehrheitsfähig!

Die Verwaltung unterbreitet schließlich nach Ankündigung die Vorlage 1295/12, welche in all ihren Punkten am 18.07.2012 vom Rat beschlossen wird.
Auslöser des uns als Information vorgelegten Papieres ist also der Ratsbeschluss vom Juli 2012. Alle daraus folgernden Aktivitäten, Aufträge und deren Umsetzungen werden in der heutigen Drucksache V/3530 ausführlich dargestellt. Ab Punkt 4.1. wird auch immer wieder der Bezug zum im September 2013 ausgereichten Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe „strukturelle Entwicklung der Leipziger Eigenbetriebe Kultur“ hergestellt, welche ja unter Mitwirkung von Vertretern der Fraktionen ca. ein knappes Jahr lang tätig gewesen ist.
Das Fazit für die Neustrukturierung der Eigenbetriebe Kultur aus den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe ist auf Seite 19 nachzulesen.
Nimmt man nun die vorliegenden Änderungsanträge zum Maßstab, sind die Vorstellungen der daran beteiligten Fraktionen über künftige Strukturen der Eigenbetriebe im Kulturbereich nach wie vor unterschiedlich. Außenstehende könnten fast den Eindruck gewinnen, die kompetent besetzte Arbeitsgruppe hätte es gar nicht gegeben!
Dem widersprechen aber öffentlich gewordene Äußerungen der Teilnehmer dieser Arbeitsgruppe über die Qualität der dort geleisteten Arbeit, ihr durchweg positives Resümee darüber, und der Ergebnisbericht selbst!
Was mich aber dann doch erstaunt hat, ist der Umstand, dass die im Bericht geschilderten nicht unerheblichen Risiken einer gemeinsamen Verwaltung Gewandhaus-Oper oder auch Oper-Schauspiel – alle anderen theoretisch möglichen Fusionsmodelle wurden ja schon vorab (übrigens unter Mitwirkung des BAK) durch die Arbeitsgruppe ohnehin nicht in Erwägung gezogen – von den jetzigen Antragstellern offensichtlich, wenn überhaupt gewogen, dann doch als für zu leicht befunden wurden, und demzufolge keine Wirkung entfaltet haben. Es wird sogar das schon einmal verworfene Modell Oper-Gewandhaus-Schauspiel nun doch wieder aus der Kiste gekramt. Dabei werden gerade auch dessen Risiken auf den Seiten 14 – 17 des Ergebnisberichtes der Arbeitsgruppe durchaus beschrieben.
Ganz abgesehen davon, dass wir mit all den vorgeschlagenen Entscheidungen zuallererst eines bei deren Umsetzung benötigen – Zeit,  drängt sich die Frage auf: Wollen wir wirklich nachfolgenden Generationen von Stadträten und Verantwortlichen in den Häusern – welche in ihrer Mehrheit, so diese Beschlüsse dann einst umgesetzt werden müssen, nicht  mehr mit dem heutigen Personalbestand identisch sein werden – wirklich jetzt und heute diese nicht unerheblichen Risiken aufbürden? Ist das verantwortbar?

Sind wir heute tatsächlich schon an dem Punkt, wo wir eine solche gravierende Veränderung bisheriger Praxis, nach einer zuvor ernsthaft und verantwortungsbewusst geführten Kulturdebatte durch unsere Entscheidung nun endlich einmal abschließen sollten?
Oder steht uns diese Debatte nicht noch bevor, und haben wir nicht bestenfalls (wenn überhaupt) gerade erst damit begonnen?
Haben die Häuser, über die wir reden, nicht mehr verdient als Wimpernschlagentscheidungen im Rat, deren Mehrheiten bei der nächsten Grippewelle und dem damit verbundenen krankheitsbedingtem Fehlen einer knappen Handvoll Stadträte wieder rettungslos durcheinander geraten können. Ist das solide? Ist dies das Maß an Ruhe und Sicherheit, welches die Häuser, gerade nach den Aufgeregtheiten der Vergangenheit, wieder einmal eigentlich dringend bräuchten, um ihre Aufgaben in der von uns geforderten Qualität und Tiefe erbringen zu können?  Haben wir die kulturpolitischen Werte und Leitlinien unserer hoffentlich „aktivierenden Kulturstadt“ Leipzig überhaupt schon genügend klar und verständlich formuliert?
Leipzig ist wachsende Stadt. Die Höhe der öffentlichen Kulturförderung ist und bleibt, wenn es nach unserer Fraktion geht, für eine Stadt unserer Größe und gemessen am bundesdeutschen Durchschnitt ungewöhnlich. Das finden nicht alle Leipziger gut oder halten es für richtig.
Auch die junge Künstlerszene und die Soziokultur ändert nichts an der Tatsache, dass den 5 bis 10 Prozent kultureller Vielnutzer und 40 bis 45 Prozent Nutzern von Kulturinstitutionen etwa 50 Prozent Nichtnutzer kultureller Einrichtungen gegenüber stehen. Müssen wir aber nicht der gesamten Einwohnerschaft unserer Stadt erklären, warum eine solche Grundsatzentscheidung für die Kultur in Leipzig in ihrem ureigenen Interesse ist?
Im letzten Betriebsausschuss wurde uns durch die Leitung der Oper von der erfreulich ansteigenden Zuschauerresonanz im Haus und der positiven Entwicklung des Eigenbetriebes insgesamt berichtet. Ähnliches hören wir aus dem Schauspiel.
Kann es nicht sein, dass die über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsenen Kultureinrichtungen unserer Stadt in Wirklichkeit besser aufgestellt sind, als wir uns das gelegentlich eingestehen?
Fakt ist, die Diskussion um die Sinnhaftigkeit unseres Engagements für die Kultur werden wir weiterführen. Die Lösung  für auftretende Probleme wird es nie geben. Der Diskurs beginnt nach jeder Entscheidung neu.
Die Informationsvorlage des Oberbürgermeisters zeigt den Ist-Stand und spiegelt die Aktivitäten im Ergebnis der Diskussionsprozesse der letzten Monate und Jahre. Wir Sozialdemokraten denken, dass sich der Änderungsantrag 5 der Fraktion Die Linke auf eine zukünftig vielleicht doch zu treffende Entscheidung über Veränderungen der Struktur der Eigenbetriebe Kultur in Leipzig, darin sinnvoller weise integrieren lässt.
So gesehen nimmt die Fraktion der SPD die Informationsvorlage Drucksache Nr. V/3530 zur Kenntnis.
Die vorliegenden Änderungsanträge der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP wird sie mehrheitlich nicht mittragen.