Änderungsvorschlag:

1. Der Beschlußpunkt 1 wird wie folgt gefasst:

Die Ratsversammlung beschließt das Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im
Leipziger Mittelstand in seiner Pilotphase von 2013 bis 2015 (Mittelstandsförderprogramm). Über die weitere Arbeit des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung legt die Verwaltung dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vor.

2. Der Unterpunkt „Mittelstandsfreundliche Verwaltung“ (Seite 7 in der Vorlage) wird ergänzt durch die Maßnahme:

Erstellung einer Beschlussvorlage zu den Leitlinien einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung in Leipzig bis Ende 2014, in der verbindliche Kriterien und Leistungsversprechen für die mittelstandsorientierte Arbeit festgeschrieben sind.

Begründung:

zu 1.:
Das Mittelstandsförderprogramm kann bisher nur von 2013 bis 2015 beschlossen werden, da nur für diesen Zeitraum die gegenwärtige mittelfristige Finanzplanung vorliegt. Für den Antragsteller ist klar, dass das Mittelstandsförderprogramm im Erfolgsfall weiterentwickelt werden muss. Deshalb soll sich dies klar im Beschlusstext widerspiegeln.

zu 2.:
Eine mittelstandsfreundliche Kommunalverwaltung ist das A und O für alle Unternehmen der Stadt, egal ob Bestandsunternehmen, Existenzgründer oder Neuansiedlung und unabhängig von der Förderfähigkeit. Die beiden Anfragen der SPD-Fraktion zu diesem Thema von 2012 und 2013 haben noch weitreichende Verbesserungspotentiale bei der Mittelstandsorientierung der Leipziger Verwaltung aufgezeigt. Die Verbesserungsmöglichkeiten müssen mit einer entsprechenden Vorlage endlich systematisch bearbeitet werden.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit städtischen Unternehmen, die Realisierung von betriebsnahen Kindertagesstätten voranzubringen. Darüber hinaus sollen private Unternehmen angesprochen werden, um sie auf die Möglichkeit von Betriebseigenen- bzw. Betriebsnahen Kindertagesstätten hinzuweisen. Dabei sollen die Unternehmen auch auf Fördermöglichkeiten des Bundes für die Errichtung von Betriebskindergärten aufmerksam gemacht werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit Trägern der Tagespflege einen Rahmenvertrag für die Einrichtung von betriebseigener bzw. betriebsnaher Tagespflege.
 

Begründung:

Laut der Elternumfrage 2013 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind 88 Prozent der Beschäftigten der Meinung, dass Betriebe eine Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung haben. Von 57 Prozent der Befragten werden flexible Betreuungszeiten dabei die größte Bedeutung zugemessen.

In Leipzig gibt es aktuell nur im St. Georg Krankenhaus eine betriebseigene Kindertagesstätte. Zusätzlich gibt es einige betriebsnahe Kindertagesstätten. Hierzu zählen die Caritas Kindertagesstätte „Elifant“ auf dem Gelände es St. Elisabeth Krankenhauses, die Plaußiger Johanniter Kindertagesstätte „Strolche“, die von BMW unterstützt wurde, sowie die Fröbel Kindertagesstätte „Einsteinchen“, welche mit dem Studentenwerk kooperiert.
Betriebsnahe Kindertagesstätten bzw. Tagespflege sind auch für Kinder außerhalb des Unternehmens geöffnet und werden generell von einem freien oder kommunalen Träger geführt. Das betriebliche Engagement kann beispielsweise von einer Finanzierung der Ausstattung, dem zur Verfügung stellen eines Grundstücks / bzw. von Räumlichkeiten bis hin zur Beteiligung an den laufenden Betriebskosten reichen. In der Tagespflege kann das bedeuten, dass das Unternehmen Räumlichkeiten zur Verfügung stellt oder sich an den Gehaltskosten der Tagespflege beteiligen.

Für die Unternehmen bietet eine betriebseigene Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei Tagespflegepersonen insbesondere die Vorteile die Betreuungszeiten an die Arbeitszeiten des Unternehmens bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen und die Nähe des Arbeitsplatzes zur Betreuungseinrichtung. Tagespflege könnte sogar in Betriebseigenen Räumen stattfinden. Für die ersten zwei Jahre besteht die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund.

Auch wenn es in Leipzig bereits betriebseigene bzw. betriebsnahe Kindertagesstätten gibt, ist das Engagement diesbezüglich bisher als gering anzusehen. Während es in anderen Städten bereits erfolgreiche Beispiele von Kooperationen zwischen Tagespflege und Unternehmen gibt, wird dieses Modell, welches gerade für kleinere und mittlere Unternehmen interessant sein könnte, bisher nicht praktiziert. Die Stadtverwaltung ist daher aufgefordert, diese Form der Kooperationen aktiver zu bewerben und durch Musterverträge die notwendigen Rahmenbedingungen für solche Kooperationen zu schaffen.

Bei Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind auch die Unternehmen gefordert, insbesondere wenn es darum geht, die Betreuungszeiten den Bedarfen des Unternehmens bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anzupassen. Dabei sollten städtische Unternehmen ebenso mit gutem Beispiel vorangehen wie der Arbeitgeber Freistaat Sachsen, um dadurch auch andere Unternehmen zu animieren sich im Bereich Kinderbetreuung zu engagieren. Die Anfragen von kleineren und mittleren Unternehmen für Kooperationen mit Tagespflege liegen bereits vor, die Stadtverwaltung ist hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingen zu schaffen, diese auch mit möglichst geringem Aufwand für das Unternehmen zu ermöglichen.  Der Ausbau betrieblicher Kindertagesstätten bzw. Tagespflege kann ein Baustein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein. Er bietet für die Unternehmen die Möglichkeit sich als Arbeitgeber von anderen Unternehmen abzuheben und verschafft sich dadurch einen Vorteil bei der Gewinnung von Fachkräften. Viel wichtiger ist jedoch, dass dadurch zusätzliche Betreuungsplätze entstehen können, die den Mangel an Betreuungsplätzen reduzieren können.

Viele Schüler aus Förderschulen und Schüler aus dem Hauptschulgangzweig der Mittelschulen haben oft Schwierigkeiten einen Ausbildungsplatz zu finden.

Deshalb fragen wir:

1. Wie viele Ausbildungsplätze pro Ausbildungsjahr bieten die städtischen Unternehmen an? (Bitte sortiert nach Unternehmen)
2. Wie viele Ausbildungsplätze pro Ausbildungsjahr bieten die städtischen Unternehmen an, für die ein Hauptschulabschluss bzw. Abgangszeugnis Förderschule oder Hauptschule ausreichend ist? (Bitte sortiert nach Unternehmen)
3. Welche Ausbildungsberufe bieten die städtischen Unternehmen an, für die ein Hauptschulabschluss bzw. Abgangszeugnis Förderschule oder Hauptschule ausreichend ist? (Bitte sortiert nach Unternehmen)
4. Wie viele Auszubildende mit Hauptschulabschluss bzw. Abgangszeugnis Förderschule oder Hauptschule absolvieren momentan eine Ausbildung in städtischen Unternehmen? (Bitte sortiert nach Unternehmen)

In Folge des Verhängens der diesjährigen Haushaltssperre wurden auch zahlreiche Stellenausschreibungen der Stadt zurückgezogen. Unabhängig von der Frage, ob die Stadt sich nicht generell selbst damit schadet, auf scheinbar dringend notwendiges Fachpersonal zu verzichten, ist auch zu konstatieren, dass dabei die Stellenausschreibung eines Koordinators/einer Koordinatorin für das von der Europäischen Union geförderte HELPS-Projekt zurückgenommen bzw. nicht zu Ende gebracht worden ist.

Bekanntlich ist es Ziel des beim Amt für Wirtschaftsförderung angesiedelten Projekts „HELPS“, Strategien und Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensqualität von pflegebedürftigen, also meist älteren und behinderten Menschen zu verbessern. Nachdem nun die Nachbesetzung der Koordinatorenstelle, die wahrscheinlich ebenfalls über EU-Fördermittel finanziert wird, nicht realisiert wurde, ist eine erfolgreiche Weiterführung des Projekts aus unserer Sicht gefährdet.

Deshalb fragen wir:

1. Wieso wird diese Stelle nicht nachbesetzt, für deren Finanzierung Fördermittel zur Verfügung stehen müssten?

2. Wie soll es mit dem Projekt ohne eine entsprechende Koordination weitergehen?

3. Wer erarbeitet derzeit die Strategien und Maßnahmen, die die Lebensumstände von pflegebedürftigen Menschen verbessern sollen, bzw. wer koordiniert diese Arbeiten momentan?

4. Sind so die gesteckten Ziele des HELPS-Projekts überhaupt sinnvoll zu erreichen und wenn ja, wie?

Rednerin: Heike Böhm, Stadträtin

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Seit dem 1. April 2012 ist es den EU-Bürgern möglich, über eine Europäische Bürgerinitiative die politische Agenda der EU aktiv mitzugestalten.

Wasser ist ein Menschenrecht – unter diesem Motto wirbt die erste Europäische Bürgerinitiative, die von zahlreichen über ganz Europa verteilten Organisationen und Gewerkschaften getragenen wird, um Unterstützung und um die Unterschriften der EU-Bürger.

Mit dieser Initiative soll die EU-Kommission dazu aufgefordert werden, allen Mitgliedstaaten verbindliche Ziele zu setzen, um die Anerkennung und Umsetzung des universellen Rechts auf Zugang zu Wasser sowie eine sanitärer Grundversorgung in Europa und in der Welt voranzutreiben.

Punkt 2 der Initiative  bedeutet, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung gemeinwohlorientiert erfolgen soll und nicht kommerziellen Gewinnmaximierungs-interessen unterworfen werden darf.

Mit dieser Bürgerinitiative wird zugleich der Richtlinienvorlage der EU Kommission zur Konzessionsvergabe im Bereich der Wasserversorgung entgegengetreten. Für die Wasserver- und Entsorgung plant die Kommission eine Marktöffnung. Das bedeutet, die Kommunen sollen ihre Wasserversorgung künftig EU-weit ausschreiben müssen.
Am 13. Dezember strahlte das ARD-Magazin Monitor unter dem Titel: Geheimoperation Wasser: Wie die EU-Kommission Wasser zur Handelsware machen will. einen sehenswerten Bericht zum Thema aus.
Die Fernsehzuschauer wurden darüber informiert, wie die EU bereits seit geraumer Zeit  die Wasserprivatisierung fördert. Das Allgemeingut Wasser soll nun endgültig zum Spekulationsgut werden.
Dabei ist Wasser doch ein besonderer Stoff. Der Mensch selbst besteht zu 70 % aus Wasser. Wasserknappheit oder schmutziges Wasser bringen den raschen Tod.
Wasser ist daher keine Ware, sondern elementare Voraussetzung des Lebens und der Zivilisation.

Das Recht auf sauberes Trinkwasser – Wasser als ein Menschenrecht – wird von den Völkerrechtlern bereits seit den 60er Jahren aus Art. 11.1 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeleitet. Das Menschenrecht auf Wasser ist die Voraussetzung für das Menschenrecht auf Leben, für angemessene Ernährung und medizinische Versorgung.
Am 29.07.2010 hat die UNO-Vollversammlung  das Menschenrecht auf Wasser mit der Resolution 64/292  – ohne Gegenstimmen sowie mit Zustimmung Deutschlands – noch mal bekräftigt.
Überall in der Welt – von Lateinamerika bis Berlin wurden mit dem Verkauf der Wasserversorgungsunternehmen von der Bevölkerung schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich kann  hier dazu nur auf einzelne wenige Beispiele verweisen:

So gelangten in der Vergangenheit die sog. Wasserkriege in Cochabamba, der viertgrößte Stadt Boliviens, zur traurigen Berühmtheit.
Nach der – durch den Internationalen Währungsfonds erzwungenen – Privatisierung der Wasserversorgung verdreifachte die neue Gesellschaft, ein Konsortium weltweit agierender Wasserkonzerne,  innerhalb kürzester Zeit die Wasserpreise.
Ähnlich wie im Falle Boliviens konnten Nichtregierungsorganisationen Food and Water Watch sowie Red Vida für ganz Lateinamerika darlegen, dass die Privatisierung der Wasserversorgung zum Rückgang von Investitionen, deutlichen Preissteigerungen, Wasserverschmutzungen und damit eklatanten Verletzungen der Rechte der betroffenen Bevölkerung und der zu schützenden Wasserressourcen geführt hat.
Wasser ist ein “Geschenk Gottes” und „ein Recht aller“ – das schrieb Papst Johannes Paul II. Im Jahre 2004“. Gegenüber Radio Vatikan erklärte der Papst dazu: „Darüber hinaus sind wir über die Privatisierung von Wasser besorgt, da in vielen Teilen der Welt, Wasser den Gesetzten des Marktes unterliegt“. 
 

In Griechenland wurde nun auf drängen des IWF mit der Privatisierung begonnen. Und die Wasserpreise explodieren um bis zu 400 %!
Ähnliches geschieht in Portugal. Dort darf Wasser selbst aus öffentlichen Trinkwasser-Stellen nicht mehr entnommen werden.
Aber das ist erst der Anfang:
Die EU-Kommission bereitet einen großen Rundumschlag vor. Überall in Europa soll die Wasserversorgung privatisiert werden!
Wasser wird damit zu einem Wirtschaftgut, wie Gold. Analysten des Wassermarktes in der EU schätzen diesen in 3stelliger Milliardenhöhe .Thames Water in den Besitz von RWE, Veolia u.a. Konzerne warten darauf.
Die Privatisierung der Wasserversorgung in London und Bordeaux hat dazu geführt, dass Rohre verrotten und Schmutz ins Trinkwasser dringt. Oft geben die Gesellschaften Chlor hinzu, um irgendwie die Hygiene zu halten.
In London gehen mittlerweile etwa ein Drittel des Wassers zwischen Wasserwerk und Wasserhahn des Endverbrauchers verloren. Zum Vergleich sind es in Hamburg 5%. Mit dem versickerten Wasser ließe sich eine 2,5 Mio.-Stadt versorgen.
Eine Studie der Universität Barcelona zeigte auf, dass die von den Konzernen versprochenen positiven  Effekte kaum eintreten werden. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass mancherorts die Wasserqualität gesunken ist. Vor allem aber: es wird nicht billiger; in der Studie heißt es: Wir können keinen Effekt nachweisen, dass private Wasserproduktion kostengünstiger ist, ebenso kein besserer Service. Versprochene Investitionen in das Wassernetz werden so gut wie nie Realität.
Geld für teuren Leitungsbau passt eben nicht zu den schnellen Renditen.
Um Haushaltslöcher zu stopfen, waren auch in Deutschland viele Kommunen zum Verkauf ihrer Wasserwerke bereit. Und auch hier im Stadtrat wurde der Verkauf des Wassergut Canitz bereits mehrfach diskutiert – um städtische Schulden abzubauen. Dieser Vorschlag konnte sich allerdings nie durchsetzen. Sauberes Trinkwasser aus einer Region mit  ökologischem Landbau ist zu kostbar.
Allerdings verkaufte das Land Berlin 1999 knapp die Hälfte der Anteile an die Berliner Wasserbetriebe. Wie anderorts auch werden in Berlin nun die  Wasserverbraucher geschröpft.  Die Preise sind  erheblich gestiegen. Die Berliner Wasserbetriebe machen dadurch im operativen Geschäft zwar eher Verluste als Gewinne. Das allerdings stört die privaten Betreiber wenig. Ihnen wurden vertraglich acht bis neun Prozent Gewinn garantiert, die der Senat nun aus Haushaltsmitteln zuschießen muss.
Wie überall in Europa, so regt sich auch in Deutschland aufgrund dieser Erfahrungen der  Widerstand gegen die Wasserversorgung durch private Unternehmen.
In Hamburg war ein Volksbegehren gegen den Verkauf der Wasserwerke erfolgreich.
Nach Massenprotesten gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe in Berlin werden die Anteile nun Stück für Stück zurückgekauft.
Derartige Korrekturen politischer Entscheidungen sind mit der von der EU-Kommission vorgelegten RL nicht mehr möglich.
Aber nicht nur die Politik der Europäischen Kommission steht zu dem Menschenrecht auf Wasser in Opposition, sondern auch die Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
 Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/12394), der Linksfraktion (17/12482) und der SPD (17/12519) abgelehnt,  die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als Folge von  Vorgaben der EU zu verhindern.
Die von Brüssel geplante  Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung, hat aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zudem eine „weitgehende Umorganisation der kommunalen Wirtschaft“ zur Folge.

Die Regeln zum Verfahren einer Europäischen Bürgerinitiative stehen in einer EU-Verordnung, die im Februar 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde.

Die Kommission kann  letztlich nicht verpflichtet werden, als Ergebnis einer Initiative einen bestimmten Rechtsakt vorzuschlagen und damit ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen. Sie muss sich aber erneut mit dem Thema befassen.

Der Münchner Oberbürgermeister sagte: „Es ist wirklich bedauerlich, dass dieser Wettbewerbskommissar nur die Bedürfnisse seiner Gesprächspartner aus den Konzernetagen kennt und nicht die Bedürfnisse der Bevölkerung!“

Das ist schlecht und ich denke, dass muss sich dringend ändern.
Je mehr Unterstützung die Bürgerinitiative findet, desto mehr wird sich die Kommission gehalten sehen, sich mit dem Anliegen zu befassen, die Bedürfnisse der Bevölkerung kennenlernen und diese in ihre Entscheidung einzubeziehen.
Bereits heute haben 1,6 Millionen Menschen in allen EU-Mitgliedsstaaten unterschrieben, davon alleine 1,3 Millionen in Deutschland (!), in neun Ländern wurde das Mindestquorum überschritten. Noch fasst drei Monate können Unterschriften gesammelt werden. Die Initiative endet am 9. September.
Deshalb hat meine Fraktion den Ihnen vorliegenden Antrag gestellt.
Der Leipziger Stadtrat möge sich heute zur Unterstützung der Ziele europäischen Bürgerinitiative (EBI) „Wasser ist Menschenrecht“ bekennen.
Dazu soll der Oberbürgermeister prüfen, inwieweit diese Bürgerinitiative von der Verwaltung, z.B. durch Bereitstellung von Informationen auf www.leipzig.de und auf den von der Stadt betriebenen Seiten in sozialen Netzwerken unterstützt werden kann.

In Betracht kommt dabei das Auslegen der Unterschriftenlisten im Rathaus sowie deren Weiterleitung an die Initiatoren.
Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Nachdem im letzten Jahr die öffentliche Diskussion um die Sucht- und Drogenpolitik in Leipzig eher durch Unsachlichkeit und Populismus eines Polizeipräsidenten, späteren OBM-Kandidaten und inzwischen Ruheständlers geprägt war, begrüßt die SPD, das im Hintergrund auf der Ebene der Fachleute dennoch sachlich und konstruktiv zusammengearbeitet wurde und unter anderem die vorliegenden Sucht- und Drogenpolitischen Leitlinien erarbeitet worden sind.

Im Drogenbeirat fand dabei die Vorabstimmung und Vorberatung der vorliegenden Leitlinien statt. Nach mehreren Diskussionsrunden gab es im Drogenbeirat keine Gegenstimme und lediglich eine Enthaltung. Ein deutliches Signal für eine konstruktive Zusammenarbeit der Akteure im Drogenbeirat.

Auch die neuen Sucht und Drogenpolitischen Leitlinien von Leipzig basieren auf den bundesweit anerkannten vier Säulen: Prävention, Beratung, Behandlung und sozialen
(Re-)Integration, Überlebenshilfen für schwerstabhängige Menschen sowie Angebotsreduzierung und repressive Maßnahmen. Diese vier Säulen funktionieren nur gemeinsam. Wir sollten daher nicht so sozialromantisch sein und glauben, dass sich alle Abhängige selbstständig helfen können oder nur einen kleinen Anstoß brauchen. Notwendig ist ein Hilfenetz zu dem auch repressive Maßnahmen gehören. Wir sollten aber eben auch nicht glauben, dass wir allein durch repressive Maßnahmen Sucht- und Drogenprobleme gelöst werden können.

In diesem Zusammenhang begrüßen wir die neue fünfte Leitlinie. Sagt diese Leitlinie doch aus, dass das komplizierte Thema nur gemeinsam und durch einen regelmäßigen Austausch angegangen werden kann. Ich freue mich daher auch registrieren zu können, dass mit dem neuen Leipziger Polizeipräsidenten eine neue Form der Zusammenarbeit gefunden wurde. Schließlich ist keinem Opfer von Beschaffungskriminalität geholfen, wenn die Institutionen Polizeidirektion, Stadtverwaltung und Politik ihre Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit führen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns nach wie vor Lösungen und keine Schlagzeilen. Mit den neuen Leitlinien und den teilweise neuen Akteuren sind wir hier auf dem richtigen Weg.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

In den nächsten Jahren wird viel Geld für Schulen ausgegeben: insgesamt 165 Millionen Euro, unter der Annahme von 69 Millionen Euro Einnahmen durch Fördermittel.  Bleiben also noch 96 Millionen Euro, die die Stadt Leipzig in den nächsten vier Jahren aufbringen muss.

Damit sollte doch ein erheblicher Teil des Sanierungsstaus an Schulen abgetragen werden. Dem ist aber nicht so.

Das meiste Geld wird für Brandschutzmaßnahen ausgegeben. In 54 Schulen und Turnhallen werden Kapazitätserhaltende Maßnahmen durchgeführt, es soll verhindert werden, dass Schulen wegen der Nichterfüllung der Brandschutzauflagen geschlossen werden. Das ist sicherlich wichtig, bringt den Schulen aber neben Lärm und Dreck während der Baumaßnahmen keine Verbesserungen in der Gebäudesituation und schafft auch meistens keine zusätzlichen Kapazitäten.

Lediglich in 5 Schulen sind Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung geplant, mindestens eine kann wohl im geplanten Zeitraum nicht realisiert werden.

10 Schulgebäude sollen reaktiviert werden, wann diese jedoch fertig werden, ist sehr unterschiedlich. Nur drei Maßnahmen sind bereits begonnen.

Außerdem plant die Stadt den Neubau von 10 Schulen. Dafür sind für 5 Schulen noch nicht einmal die Grundstücke vorhanden.

Für 165 Millionen Euro wird also noch kein einziges Bestandsgebäude saniert. Viele Kapazitätserweiternde Maßnahmen werden auch erst nach 2016 fertig.
Diese Vorlage setzt die Fortführung des Sonderprogramms Kreisfreie Städte voraus.

Insgesamt bedeutet das, es gibt viele Unsicherheiten und das mit dieser Vorlage beschlossene Ausgabevolumen wird nicht ausreichen, um einen größeren Schritt zum Abbau des Sanierungsstaus zu gehen. Viele Schulen werden in den nächsten Jahren harte Belastungsproben wegen umfangreicher Baumaßnahmen aushalten müssen und Kapazitäten werden nur sehr zögernd erweitert.
Im Rahmen der Haushaltsplanungen für die nächsten Jahre sollte allen bewusst sein, dass noch mehr Geld für Schulen eingestellt werden muss.

Meine Fraktion wird daher dieser Vorlage zustimmen.