Änderungsvorschlag:

Die Verwaltung erarbeitet für das 5-zügige Gymnasium ein Verkehrskonzept und legt dies dem Stadtrat bis Ende des II. Quartals 2016 vor.

Begründung:

Das zukünftige Gymnasium in der Telemannstraße wird tägliches Ziel von über 1000 Menschen sein. Die meisten sind dabei auf den Umweltverbund angewiesen. Die einzig in der Nähe verkehrende ÖV Linie 89 mit dem Solaris Urbino 12 Var.III verfügt lediglich über 32 Sitzplätze. Größere Bustypen können wiederum nicht durch die Fußgängerzonen der Innenstadt fahren. Aus diesem Grund muss die gesamte Verkehrsinfrastruktur, auch vor dem Hintergrund der Verkehrsbelastung auf der Wundtstraße und der Karl-Tauchnitz-Straße, untersucht und an die Mobilitätsbedürfnisse, die durch den gymnasialen Neubau entstehen, angepasst werden.

Redner: Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

ein erster Teil dieses Antrags wurde bereits im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beschlossen. Erstmals seit Jahren wurde durch diesen Beschluss ein gewisser Ausgleich für die Kostensteigerungen unter anderem in den Bereichen Treibstoff, Energie und Dünger geschafft. Wenn man sich die Preisentwicklung anschaut, war dies auch bitter nötig. Der Preis für Diesel hat sich seit Januar 2000 von etwa 0,65 Euro je Liter auf etwa 1,40 Euro je Liter mehr als verdoppelt. Ebenso haben sich der Strom- und Düngemittelpreise  im selben Zeitraum verdoppelt.

Aktuell gibt die Stadt Leipzig etwa 1,43 Mio. Euro jährlich an Pachtzuschüssen aus. Dies entspricht im Durchschnitt, bei 113 Pachtvereinen, ungefähr 12.700  Euro je Pachtverein.  Demgegenüber stehen 180 Stellen, die bei der Stadt durch die Verpachtung an Sportvereine eingespart wurden. Selbstverständlich ist die Verpachtung an Sportvereine insgesamt eine Erfolgsbilanz, da ein Pachtvertrag den Vereinen auch weitreichende Freiheiten gibt. Wir laufen aber Gefahr, dass zahlreiche Vereine, insbesondere die mit großen gepachteten Anlagen, die Pflege der Anlagen nicht mehr gestemmt bekommen bzw. notwendige Investitionen in die Anlagen nicht mehr getätigt werden können, da die Vereine alle Hände voll zu tun haben, die Pflege der  Anlagen sicherzustellen. Das heißt, diese Sportanlagen werden fast zangsläufig auf Verschließ gefahren.

Für die Vereine kam in den letzten Jahren erschwerend hinzu, dass beschäftigungspolitische Maßnahmen immer weiter reduziert wurden. Nach der Lösung für die Schulsporthallen, für die bei der Stadt neue Hausmeister angestellt wurden, brauchen wir jetzt eine Lösung für die Sportvereine. Unser Ziel sind dabei nicht neue beschäftigungspolitische Maßnahmen, da wir froh sein sollten über jeden, der den Weg in den ersten Arbeitsmarkt findet. Die SPD-Fraktion erwartet von der Stadtverwaltung einen Vorschlag, der die Sportvereine in die Lage versetzt, entweder Platzwärterinnen und Platzwarte fest einzustellen bzw. Leistungen, die sie nicht selber durch das Ehrenamt erbringen können am freien Markt einzukaufen. Dies wird auch bedeuten, dass im Haushalt 2014 zusätzliches Geld für Pachtzuschüsse einstellt werden muss. Die Kosten dafür liegen jedoch auch weiterhin deutlich unter denen, die entstehen würden, wenn die Stadtverwaltung selber die Betreuung der Sportanlagen übernähme. Allein das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine dürfte unsere jährlichen Zuschüsse überschreiten.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag und hoffen, dass die Stadtverwaltung einen Vorschlag unterbreitet, der die Sportvereine als Pächter der Anlagen in die Lage versetzt ihren Pflichten nachzukommen, denn allein mit ehrenamtlichem Engagement ist dies nicht zu realisieren!

 

Redner: Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

das Sportprogramm 2015 sieht vor, das Areal rings um die Radrennbahn zur Kernsportanlage weiterzuentwickeln. Mit dem Bau der Sporthalle wurde ein wichtiger,  wenn nicht der wichtigste Baustein realisiert. Zudem wurde das Dach der Radrennbahn saniert, womit diese Anlage langfristig gesichert wurde. Ich war übrigens zum Zeitpunkt des Beschlusses kein großer Fan der Sanierung des Daches, da wir damit auch eine Entscheidung getroffen haben, langfristig keine Radrennbahn zu bauen, die internationalen Ansprüchen genügt. Im Stadtrat wurde jedoch der Sanierung zugestimmt, die Konsequenz daraus muss für uns sein, dass wir auch die weiteren Schritte zur Sicherung und Weiterentwicklung der Sportanlage gehen.

Alle übrigen Maßnahmen zur Belebung dieser potentiellen Kernsportanlage wurden jedoch nicht in Angriff genommen.  Selbstverständlich soll der Radsport auch zukünftig Hauptnutzer der Radsportanlage sein. Darüber hinaus bietet das Areal jedoch ein enormes Entwicklungspotential. Das Sportprogramm benennt dabei nur einige Punkte: Die Überlegungen für den Außenbereich reichen dabei von einem Trimm-Dich-Pfad, über einen Bewegungs-Spielplatz bis hin zu einer Mountainbike- bzw. BMX-Strecke. Auch für den Innenbereich sind weitere Nutzungen denkbar, so können Teile der Bahn evtl. für Inline-Skater oder als Laufbahn verwendet werden. Das größte Potential bietet jedoch eben jener Innenbereich, denn hier liegt fast ganzjährig eine Wiese in der Größe eines Fußballfeldes brach bzw. ist ungenutzt. Mögliche Nutzungen wären neben Fußball auch Beachvolleyball, Rugby oder American Football.  Für Letzteres gab es vor einiger Zeit bereits einmal einen Anlauf, der ist jedoch, so wie ich es gehört habe, an Widerständen gescheitert.

Die momentane Trennung der Anlage in einen städtischen und einen per Nutzungsvertrag an den sächsischen Radfahrerbund abgegebenen Bereich verhindert bzw. erschwert die ganzheitliche Entwicklung des Areals. Wir begrüßen daher den Schritt der Stadtverwaltung die Anlage durch Kündigung des Nutzungsvertrags wieder in einer Hand zusammenzuführen.

Wir begrüßen auch, dass zunächst der Radsport sein Konzept vorlegen soll, da dieser auch weiterhin Hauptnutzer der Radsportanlage sein soll. Ausgehend von diesem Konzept, welches mit entsprechenden Bedarfen unterlegt sein muss , können andere Nutzungsmöglichkeiten geprüft und festgeschrieben werden. Wir erwarten jedoch, dass das radsportliche Nutzungskonzept Ende 1. Quartal 2014 vorliegt, damit anschließend das Gesamtkonzept erarbeitet werden kann. Ziel muss sein, die Weiterentwicklung des Areals zur Kernsportanlage ab 2015 sukzessive umzusetzen. 

Die Diskussion, der Revitalisierung von Brachen bzw. ungenutzten Flächen innerhalb von Sportanlagen werden wir auch an anderer Stelle noch führen müssen, da wir unsere bestehenden Sportanlagen optimal auslasten müssen, um der immer weiter wachsenden Sportbegeisterung in unserer Stadt Rechnung zu tragen. Das ist nicht nur notwendig, weil das Geld zum Bau neuer Sportanlagen knapp ist, sondern auch, weil die notwendigen Flächen gar nicht zur Verfügung stehen.

Die SPD wird so wohl dem Antrag „Weiterentwicklung des Areals der Radrennbahn zur Kernsportanlage“ im Sinne des Verwaltungsvorschlags, als auch dem Antrag „Planungsmittel Weiterentwicklung Radrennbahn zustimmen“.

Beschlussvorschlag:

1. Die E.-Manet-Schule wird die Grundschule der Stadt Leipzig für die ,,Vor-Thomaner-Ausbildung“, d.h. es gibt eine städtisch getragene Nachwuchsausbildung für den
Thomanerchor.
2. Es ist zu prüfen, ob die Schule als Ganztagsschule geführt werden kann.
3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, welches für die Schüler die besten Voraussetzungen bietet, nach entsprechender Vorbereitung in den Thomanerchor aufgenommen zu
werden.
Die Erarbeitung des Konzeptes erfolgt durch die Dezernate Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Kultur. Die Mitarbeiter des Thomanerchores sind in die Erarbeitung
unbedingt einzubeziehen. Die Leitung des Thomanerchores übernimmt die fachliche Ausbildung der Thomaneranwärter.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Bildungsagentur um Mitarbeit im Prozess der Profilbildung zu bitten.
4. Nach Vorliegen des Konzeptes soll umgehend, ggfs. auch schrittweise, mit dessen Umsetzung begonnen werden.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, dezernatsübergreifend ein Konzept für die Ertüchtigung der E.-Manet-Grundschule zu erarbeiten.
6. Die Finanzierung ist dezernatsübergreifend sicherzustellen.
7. Die E.-Manet-Grundschule als Schule für die Nachwuchsausbildung des Thomanerchores wird Bestandteil des Campus Forum Thomanum.

Begründung:
Der Thomanerchor als ein außerordentlich bedeutsames kulturelles Aushängeschild der Stadt Leipzig bedarf der besonderen Aufmerksamkeit und Förderung durch diese,
So muss die Stadt Leipzig als Trägerin des Chores in der Lage sein, die für den Chor und seine Entwicklung notwendigen frnanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Leistungsfähigkeit eines solchen Chores kann nur gewährleistet sein, wenn eine kontinuierliche Nachwuchsarbeit stattfindet.
Zu dieser Nachwuchsarbeit und Nachwuchsgewinnung muss sich die Stadt bekennen.
Deshalb wurde dieser fraktionsübergreifende Antrag gestellt.
Eine in kommunaler Trägerschaft geführte Grundschule kann und muss sich diesen Anforderungen und Aufgaben stellen.
Ziel muss es sein, eine musisch betonte Grundschule zu schaffen, die der Aus- und Heranbildung des Chornachwuchses dient und möglichst vielen Jungen und Mädchen eine
fundierte musikalische Ausbildung ermöglicht.

Beschlussvorschlag:

Die Eigentümerziele für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) werden um die folgenden Punkte ergänzt:

1. Sollte es zukünftig weiterhin notwendig sein, bewohnte Gebäude zu veräußern, so ist zwingend eine Sozialcharta mit dem zukünftigen neuen Eigentümer zu verabschieden.
2. Für die LWB wird ein Kernbestand von mindestens 34.000 Wohneinheiten (WE) in der Stadt Leipzig dauerhaft festgeschrieben. Eine Gleichverteilung der Wohneinheiten auf die einzelnen Ortsteile im Stadtbezirk ist anzustreben.
3. Die LWB soll einen festen Kernbestand an Wohneinheiten als strategisches Minimum von mindestens 2 Prozent im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz in allen Stadtbezirken bis zum Jahr 2020 erreichen.
4. Die Stadtverwaltung legt dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau – beginnend im 2. Halbjahr 2013 – einmal im halben Jahr eine Vorlage mit allen geplanten Abgängen (Verkauf, Abriss) sowie den Zugängen (Neubau und Ankäufe) von unbebauten Grundstücken und Wohneinheiten der LWB vor.

Begründung:

Mit Beschluss RBV-900/11 hat die Ratsversammlung im August 2011 die Eigentümerziele für die LWB beschlossen. Seitdem ist der Wohnungsmarkt in Leipzig von deutlichen Veränderungen geprägt (siehe Kurzbericht Monitoring Wohnen 2012), auf die der Stadtrat reagieren soll.
Dabei soll nunmehr ein Kernbestand an kommunalen Wohneinheiten in allen Stadtbezirken von Leipzig sichergestellt werden, um auch zukünftig kommunale Handlungsoptionen in den Quartieren zu behalten.
Insbesondere in den Stadtbezirken Nord (Mit Stand 31.12.2012 befinden sich nur noch 1,5 Prozent aller Wohneinheiten im Besitz der LWB im Verhältnis zu den Einwohnern mit Hauptwohnsitz – siehe Ortsteilkatalog 2012), Nordwest (Ist-Stand: 2,5 Prozent), Südwest (Ist-Stand: 1,3 Prozent) und Altwest (Ist-Stand: 4,8 Prozent, wobei sich die LWB-Wohnungen fast ausschließlich im Stadtteil Neulindenau befinden) sind die Einflussmöglichkeit der Stadt hinsichtlich einer durchmischten Stadt über ihr kommunales Wohnungsunternehmen nur noch gering.
Daher soll die mögliche Veräußerung, sowie der Neubau und mögliche Ankäufe von Wohneinheiten und Freiflächen mit den zuständigen Gremien der Stadt (Dezernat und FA Stadtentwicklung und Bau) im Sinne der wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt zwingend diskutiert werden. Dazu soll halbjährlich eine Übersicht der zu veräußernden Wohneinheiten und Freiflächen, sowie der geplanten Neubauten und Ankäufe vorab von der LWB an die Stadt übergeben werden.
Des Weiteren soll eine Sozialcharta zwischen den Vertragspartnern verabschiedet werden, damit die Mieter künftig dort, wo zwingend notwendige Veräußerungen von Wohnungen der LWB getätigt werden, eine soziale Absicherung festgeschrieben bekommen.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für ein gefördertes Deckenbau-/Sanierungsprogramm zur kurzfristigen Beseitigung von Straßenwinterschäden ein.

2. Die Stadt Leipzig stellt unterjährig zusätzlich mindestens 1 Million Euro zur Verfügung, um damit Winterschäden auf Straßen im Stadtgebiet beseitigen zu können.

Begründung:
Die Straßen in der Stadt Leipzig weisen durch den lang anhaltenden Winter erhebliche Schäden auf. Die für Straßenunterhaltung im Haushaltsplan 2013 vorgesehenen Mittel wurden im Zuge der Haushaltsdiskussion von 4,3 Millionen Euro aufgestockt, sind aber angesichts der enormen Schadenhöhe keinesfalls ausreichend. Die Straßenverkehrsbehörde bräuchte für die Unterhaltung der Straßen ca. 6 bis 7 Millionen Euro jährlich. Der Haushaltsansatz für Straßenunterhaltungen soll daher wenigstens um 1 Million Euro erhöht werden, um die notwendigsten Reparaturen absichern zu können.

Wir sehen an dieser Stelle auch den Freistaat Sachsen in der Pflicht, finanzielle Unterstützungen zu gewähren, sodass die Stadt sowohl auf den Fahrbahnen als auch im Bereich der ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogenen Schienenwege die Winterschäden beseitigen kann.
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag schätzt allein die Winterschäden auf Sachsens Straßen auf mindestens 89 Millionen Euro, mehr als dreimal soviel wie im vorherigen Winter 2011/12.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen zusätzlichen Haltepunkt für den ÖPNV in der Könneritzstraße zu prüfen. Das Prüfergebnis ist dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und dem Stadtbezirksbeirat Südwest bis September 2013 mitzuteilen.

Begründung:

Das gründerzeitliche Umfeld der Könneritzstraße zeichnet sich durch eine hohe Bevölkerungsdichte aus, die westlich von der Magistrale für einen enormen Parkdruck sorgt. Bereits im Zwischenbericht der Stadt Leipzig zur Parkraumsituation in Schleußig vom März 2009 wird gefordert, die Attraktivität des ÖPNV weiter zu steigern. Eine nachhaltige Verbesserung bewirkt u.a. eine Erhöhung der Haltepunktdichte des ÖPNV’s. Der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fordert eine durchschnittlichen Haltestellenabstand von 300 Meter. Derzeitig beträgt der Abstand der Haltepunkte in der Könneritzstraße:

Haltestellenabstand                stadteinwärts   stadtauswärts
Holbeinstraße – Stieglitzstraße  550m              480m
Stieglitzstraße – Rödelstraße     600m              540m

Auch wenn die derzeitige Erschließungs- und Bedienungsqualität des ÖPNV westlich und östlich der  Quartiere der Könneritzstraße laut Nahverkehrsplan erfüllt sind (80 Prozent leben/arbeiten 300 Meter Luftlinie zum nächsten Haltepunkt entfernt), so sollte dennoch ernsthaft eine weitere Verbesserung der Erschließung aus dem vorgenannten Grund geprüft werden, um diese in der Vorplanung zum Baubeschluss der Könneritzstraße zu berücksichtigen. Durch den Wegfall des Haltepunktes Schnorrstraße in den 90iger Jahren liegen Teile der Schnorr-, Holbein-  und Brockhausstraße außerhalb des 300 Meter Radius.